Täuschungsschutz und Lauterkeit im Handel Bedeutung und Möglichkeiten der Kennzeichnung und der Verbraucherinformation

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1 Bedeutung und Möglichkeiten der Kennzeichnung und der Verbraucherinformation 51. Arbeitstagung des Arbeitsgebietes Lebensmittelhygiene der DVG Garmisch-Partenkirchen bis zum Dr. Detlef Horn Tel.: +49 (2151) Fax: +49 (2151)

2 Agenda Einführung Verbraucherinformation, Entwicklungen im Lebensmittelrecht Verbraucherinformation, Erwartung der Verbraucher Verbraucherinformation aus lauterkeitsrechtlicher Sicht Verbraucherinformation durch Hersteller und Handel Konsequenzen und Ausblick Seite 2

3 Einführung Amtliche Kontrolle (Art. 1 der VO (EG) 882/ 2004) Vermeidung gesundheitlicher Risiken, Gewährleistung lauterer Gepflogenheiten im Futtermittel- und Lebensmittelhandel und Schutz vor Täuschung (Kennzeichnung, Verbraucherinformation) wachsendes öffentliches Interesse an der angemessenen Information zum Schutze vor Täuschung Imitate Klebeschinken Politische Initiativen Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten Initiative des BMELV und der Lebensmittelbuchkommission Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 Seite 3

4 Verbraucherinformation, Entwicklungen im Lebensmittelrecht Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten Drucksache 676/09 vom 18. September 2009 Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass transparentere und strengere Regelungen bei der Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten in den aktuell diskutierten Verordnungsvorschlag integriert werden und zeitnah in Kraft treten. Gemeinsame Initiative der Bundesregierung, der österreichischen und der luxemburgischen Regierung bei der Kommission zur spezifischen Kennzeichnung von Käseimitat und Schinkenimitat. Seite 4

5 Verbraucherinformation, Entwicklungen im Lebensmittelrecht Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010: Lebensmittel, die den Anschein eines anderen Lebensmittels erwecken oder bei denen eine Zutat durch ein Imitat ersetzt wurde, sind wie folgt zu kennzeichnen: Gegenüber Schinken veränderte Zusammensetzung aus zerkleinerten Zutaten mit erheblich reduziertem Fleischanteil Schinkenimitat Begründung Bei Käse- und Schinkenimitaten besteht die Schwierigkeit, dass die Zutatenangabe im Zutatenverzeichnis nicht ohne weiteres erkennen lässt, dass es sich um Ersatzprodukte handelt. Eine Präzisierung der Verkehrsbezeichnung soll dieses Problem lösen, damit der Verbraucher auf Anhieb erkennen kann, um welche Art von Produkt es sich handelt. Seite 5

6 Verbraucherinformation, Entwicklungen im Lebensmittelrecht Deutsches Lebensmittelbuch: Initiative zur Verbesserung der Lesbarkeit der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches Erarbeitung eines "Leitsatz mit allgemeinen Grundsätzen zu Bezeichnungen, Angaben und Aufmachungen beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln" Umsetzung des allgemeinen Transparenzgebotes Pestizidreport (NRW, Sachsen, ) Aktuelle Diskussion um die Veröffentlichung der Ergebnisse der Hygienekontrollen Seite 6

7 Verbraucherinformation, Erwartung der Verbraucher Die Experten der amtlichen Kontrolle schützen mit ihrem Wissen die Verbraucher. Transparenzgebot Die durchschnittlich informierte und durchschnittlich verständige Verbraucherin kann mit einem der Situation angemessenen Interesse auswählen Seite 7

8 Verbraucherinformation, Erwartung der Verbraucher Emnid Umfrage zusammengefügte Fleischprodukte (PA Europe, 2010) 91% unterstützen die Bemühungen dass, stets (56%) oder unter bestimmten Bedingungen (35%) Fleischstücke zum menschlichen Verzehr verwenden, anstatt sie wegzuwerfen 70% befürworten die Möglichkeit, zusammengefügte Fleischprodukte zu kaufen, sofern diese angemessen gekennzeichnet sind 65 % hätten gerne die Wahl zwischen einem preiswerten Formschinken, der aus mehreren Fleischstücken zusammengefügt ist und eindeutig als solcher gekennzeichnet ist, und einem teureren Schinken aus einem gewachsenen Stück 70% finden die Kennzeichnung zusammengefügte Fleischstücke eindeutig (49%) oder hinreichend eindeutig (21%) ( pdf) Seite 8

9 Verbraucherinformation, Erwartung der Verbraucher Forsa-Umfrage im Auftrag des BMELV zu Schinken-Imitaten (2010) 83 % ist bekannt, dass im Handel und in der Gastronomie neben echtem Schinken auch Schinken-Imitate angeboten werden. Den Befragten fiel es mitunter schwer, [anhand von vorgelegten Bildern] Schinken von Schinken-Imitat zu unterscheiden. 84 % Prozent derjenigen, die nach eigener Einschätzung ein Schinken- Imitat oder ein Produkt oder Gericht daraus gekauft haben gaben an, dass sie sich nicht im Klaren darüber waren, dass sie keinen echten Schinken kaufen. 90 % halten die derzeitige Kennzeichnung nicht für ausreichend, sie wünschen einen Hinweis auf der Verpackung, dass es sich um ein Schinken-Imitat handelt. ( Seite 9

10 Verbraucherinformation aus lauterkeitsrechtlicher Sicht Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).. zeigte sich, dass die neue Vorschrift des 5a UWG (lauterkeitsrechtliches Informationsgebot, bzw. Irreführung durch Unterlassen) innerhalb der Diskussion im Lebensmittelrecht noch nicht berücksichtigt worden ist. (Fezer, Karl Heinz; Lebensmittelimitate, gentechnisch veränderte Produkte und CSR-Standards als Gegenstand des Informationsgebots im Sinne des Art. 7 UGP-RL; Wettbewerb in Recht und Praxis, Mai 2010, Seite 577 ff) Die neue Vorschrift des 5a UWG - Irreführung durch Unterlassen führt zu einem Informationsgebot bei der Produktvermarktung Zwei Kriterien: 1. Spürbare Beeinträchtigung des Verbrauchers zu einer informierten Entscheidung und 2. Veranlassung einer ansonsten nicht getroffenen Verbraucherentscheidung Seite 10

11 Verbraucherinformation aus lauterkeitsrechtlicher Sicht Lebensmittelimitate Diese lebensmitteltechnische Zutatenkennzeichnung [der Verwendung von Lebensmittelimitaten in Nahrungsmitteln] stellt keine ausreichende Information des Verbrauchers aus lauterkeitsrechtlicher Sicht dar. Dies gilt allgemein bei verpackten Lebensmitteln im Einzelhandel und erst recht bei unverpackten Lebensmitteln ( loser Ware ), wie etwa in einer Bäckerei oder auch in der Gastronomie. (Fezer, Karl Heinz, s.o.) Normenkonkurrenz Richtlinie über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür und Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, Lösungsmöglichkeit (Fezer, Karl Heinz, s.o.) Produktbutton auf der Verpackung des Lebensmittel mit dem Hinweis enthält Imitatstoffe und dem Verweis auf die Zutatenliste (die durch eine umfassende Erläuterung zu dem Imitaten im konkreten Lebensmittel ergänzt wird). Seite 11

12 Verbraucherinformation durch Hersteller und Handel Im Rahmen der Auslobung von Produkten werden immer wieder traditionelle Bezeichnungen gewählt und bestimmte Themen und Begriffe vermieden. Vermarktung neuer Produkte unter traditionellen Sortenbezeichnungen (vornehmlich Bezeichnungen, die dem Verbraucher als hochwertig bekannt sind wie Schinken,..Brust) Unvollständige Informationen über verwendete Zutaten und Technologien (Formfleisch, Klebetechnologien) Versuch über Definitionen Kennzeichnungspflichten zu umgehen Separatorenfleisch wird zu Baader- oder 3mm-Fleisch Enzyme werden zu Verarbeitungshilfsstoffen Diese Vorgehensweise trifft lediglich für Teilbereiche zu, führt allerdings zur Desorientierung und einem weiteren Vertrauensverlust beim Verbraucher. Seite 12

13 Verbraucherinformation durch Hersteller und Handel Kriterien für Verarbeitungshilfsstoffe (Enzyme) nicht selbst als Zutat eines Lebensmittels verzehrt aus technologischen Gründen während der Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln verwendet unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare Rückstände oder Abbau- oder Reaktionsprodukte von Rückständen gesundheitlich unbedenkliche Anteile ( ) Keine technologische Auswirkung auf das Lebensmittel Seite 13

14 Verbraucherinformation durch Hersteller und Handel Seite 14

15 Verbraucherinformation durch Hersteller und Handel Seite 15

16 Verbraucherinformation durch Hersteller und Handel Seite 16

17 Verbraucherinformation durch Hersteller und Handel Seite 17

18 Konsequenzen und Ausblick Politik und Rechtssetzung konsequente Umsetzung des Transparenzgebotes bei der Neugestaltung des europäischen Kennzeichnungsrechtes Deutsches Lebensmittelbuch Verbesserung der Lesbarkeit der Leitsätze Formulierung von allgemeinen Grundsätzen zur Verbraucherinformation Seite 18

19 Konsequenzen und Ausblick Amtliche Kontrolle konsequente Umsetzung des Verbraucherleitbildes Berücksichtigung des Lauterkeitrechtes Akzeptanz und Umsetzung des Transparenzgebots Seite 19

20 Konsequenzen und Ausblick Hersteller und Handel sachgerecht aufbereitete Information über Herstellung und Zusammensetzung der Produkte auch über bestehende lebensmittelrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Vorschriften hinaus Offensive Information statt Vermeidung der Information durch wegdefinieren von Kennzeichnungspflichten Schlussendlich muss der Verbraucher durch die Information des Lebensmittelunternehmers in die Lage versetzt werden, sein Recht auf eine informierte Entscheidung wahrzunehmen Seite 20

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