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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10377 Regulierungsbedarf in der Leiharbeit Vorbemerkung der Fragesteller Die MärkischeAllgemeine berichteteam22.mai2012überdeneinsatz vonleiharbeitskräftenineinerniederlassungdesweltmarktführersfürsitzsystemeinnutzfahrzeugen.inderniederlassunggibtes30beschäftigte,von denenallerdingsnurzweieinenfestvertraghaben: BeiunsgibteszweiFestangestellte,denChefunddenQualitäter wirdimgenanntenzeitungsbericht ein Mitarbeiter zitiert. Die restlichen Beschäftigten sind Leiharbeitskräfte. DenbetroffenenLeiharbeitskräftenwurdebeiderAnstellunggesagt,dasssie einhalbesjahrzurprobealsleiharbeiterangestelltwürdenunddanacheine FestanstellungzueinemLohnvon10bis12Eurobekommensollten.Aus demhalbenjahrsindmittlerweileallerdingssechsjahregeworden.hinzu kommt,dassvieleleiharbeitskräfteinderniederlassungderfirmaineiner derunterenlohngruppen (Entgeltgruppe2 TätigkeitenmitAnlernzeit)des TarifvertragesfürLeiharbeitsbeschäftigteeingruppiertsind.Diesbedeutetderzeit7,46EuroproStunde.NachAnsichtdeszuständigenGewerkschaftssekretärsderIGMetallistesfraglich,obdieseEingruppierungalsHilfsarbeiterder tatsächlichentätigkeitentsprichtundsomitrechtmäßigist.aberselbstbei korrektereingruppierungwärederlohnderleiharbeitskräftedeutlichniedrigeralsdasentgeltvergleichbarerfestangestellter,dienachdemtarifvertrag der Metallbranche bezahlt werden. ZumwiederholtenMalestelltsichangesichtsdeshierdargestelltenBeispiels diefrage,obdiebestehenderegulierungderarbeitnehmerüberlassungausreicht, um Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern. DesWeiterenstelltsichdieFrage,wiedieBundesregierungdieineinzelnen BranchenerzieltenTarifergebnisseimBereichderLeiharbeitbeurteiltundob sieangesichtsderreichweitederregelungeneinengesetzgeberischenhandlungsbedarfsieht,umequalpayinderleiharbeitdurchzusetzen.diebundesministerinfürarbeitundsoziales,dr.ursulavonderleyen,hatteimdezember 2011gleicheLöhnefürLeiharbeiterundStammbeschäftigtegefordert (siehe: IndiesemZusammenhanghattesiedieTarifvertragsparteienaufgefordert,sich aufeinenzeitpunktzuverständigen,abdemleiharbeiterimbetriebdenglei- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 3.August 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode chenlohnwiediestammbeschäftigtenbekommensollen.fürdiesenweghat siedentarifvertragsparteieneinzeitlicheslimitbiszumendedeserstenquartals2012gesetzt.solltebisdahinkeineentsprechendeeinigungzustandekommen,hatdiebundesministerindieeinrichtungeinerexpertenkommissionangekündigt. BereitszumZeitpunktdieserAnkündigunggabeseinetariflicheEqual-Pay- LösungfürdieStahlbrancheundeintariflichesStufensystemzurAngleichung derlöhneinderchemiebranche.zwischenzeitlichhatauchdieigmetallmit demarbeitgeberverbanddermetall-undelektroindustrieeinentarifvertrag abgeschlossen,derregelungenzurleiharbeitenthält.tarifgebundeneentleihfirmenindermetall-undelektroindustriewerdenverpflichtet,leiharbeitskräftennacheinemeinsatzzeitraumvon18bzw.24monateneinen unbefristetenvertraganzubieten.darüberhinaushatdieigmetallmitden VerbändenderLeiharbeitsbranche (deminteressenverbanddeutscherzeitarbeitsunternehmene.v. igz unddembundesarbeitgeberverbandderpersonaldienstleistere.v. BAP)BranchenzuschlägefürLeiharbeitskräftevereinbart,dieimBereichderMetall-undElektroindustrieeingesetztwerden. DemzufolgesollenmitderÜberlassungsdauerstufenweiseansteigendeZuschläge gezahlt werden, die nach neun Monaten bei 50 Prozent liegen. Vorbemerkung der Bundesregierung EsistdaserklärteAnliegenderBundesregierungdiepositivenBeschäftigungswirkungenderZeitarbeitzuerhalten.NebenderEinführunggesetzlicherRegelungenzurVerhinderungvonMissbrauchderArbeitnehmerüberlassungim Jahr2011undderFestlegungeinerLohnuntergrenzefürdieZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmer,dieseitdem1.Januar2012gilt,istdieverantwortungsvolleGestaltungderWirtschafts-undArbeitsbedingungendurchdie TarifvertragsparteienvonentscheidenderBedeutung.Arbeitgeberverbändeder ZeitarbeitsbrancheundTarifvertragsparteienvonEinsatzbranchenhabenfür diestahl-,metall-,elektro-undchemischeindustriebereitstarifvertragliche RegelungenzumGrundsatzderGleichstellungvonZeitarbeitnehmerinnenund ZeitarbeitnehmernmitvergleichbarenStammarbeitnehmerinnenundStammarbeitnehmernimEinsatzbetriebhinsichtlichdesArbeitsentgelts (EqualPay) getroffen.füranderebranchensollenregelungenzuequalpayfolgen.die BundesregierungbegrüßtdieEinigungensowiedieAnkündigungfürweitere BranchenundsiehtsiealseinZeichenfürdieFunktionsfähigkeitderTarifautonomie.DieweitereEntwicklungbeiderFragederLösungderGleichstellungsproblematik bleibt abzuwarten. DieBundesministerinfürArbeitundSoziales,Dr.UrsulavonderLeyen,hat am16.juli2012ineinemspitzengesprächmitdempräsidentenderbundesvereinigungderdeutschenarbeitgeberverbände,herrnprof.dr.dieterhundt, unddembundesvorsitzendendesdeutschengewerkschaftsbunds,herrn MichaelSommer,dieEntwicklunginderZeitarbeitbewertetundeinMonitoringdertarifpolitischenEntwicklungvereinbart.DasnächsteSpitzengespräch ist für November 2012 geplant. 1.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdeminderVorbemerkung der Fragesteller dargestellten Fall? EntsprichtderdortigeEinsatzvonLeiharbeitskräftenderIntention,welche diebundesregierungbeiderregulierungderarbeitnehmerüberlassung zugrunde legt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ HatdieLeiharbeitsagentur,welcheimgenanntenFalldieLeiharbeitskräfte verleiht, eine Verleiherlaubnis der Bundesagentur für Arbeit? GabesPrüfungenderLeiharbeitsagenturdurchdieBundesagenturfürArbeit oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? DasindemvondenFragestellernzitiertenZeitungsartikelgenannteZeitarbeitsunternehmenistimBesitzeinerunbefristetenErlaubniszurArbeitnehmerüberlassung.VorderErteilungderunbefristetenErlaubnishatdieBundesagenturfürArbeiteinePrüfungdesZeitarbeitsunternehmensdurchgeführt.Die FinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltung (FKS)hatdasZeitarbeitsunternehmen bislang nicht geprüft. 3.WiebewertetdieBundesregierunggenerellGeschäftsmodelle,diedarauf setzen,übereinenzeitraumvonmehrerenjahreneinenüberwiegenden TeilderBelegschaftaufderBasisvonLeiharbeiteinzusetzenundden LeiharbeiterinnenundLeiharbeiternniedrigereEntgeltealsinderEinsatzbranche üblich zu zahlen? 4.LeitetdieBundesregierungausderprinzipiellenLegalitätsolcherGeschäftsmodelleeinengesetzgeberischenHandlungsbedarfab,umdamit einhergehende Verwerfungen zu verhindern? Wenn ja, welche Schritte sind geplant? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5.IstnachAnsichtderBundesregierungeinEinsatzvonLeiharbeitskräften, derübersechsjahreandauertunddessenbeendigungauchnichtabsehbar ist,alsvorübergehendimsinnedesarbeitnehmerüberlassungsgesetzeszu beurteilen? ImRahmenderUmsetzungderEU-LeiharbeitsrichtliniemitdemErstenGesetz zuränderungdesarbeitnehmerüberlassungsgesetzes VerhinderungvonMissbrauchderArbeitnehmerüberlassunghatderGesetzgeberin 1Absatz1Satz2 desarbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)klargestellt,dassdasAÜGein aufeine vorübergehendeüberlassungangelegtesmodellderarbeitnehmerüberlassungregelt,beidemdieüberlassungandenjeweiligenentleiherimverhältniszumarbeitsverhältniszwischendemverleiherunddemleiharbeitnehmervorübergehendist (vgl.bundestagsdrucksache17/4804,s.8f.).derbegriff vorübergehend wirddabeialsflexiblezeitkomponenteausgelegt,ohne einegenauehöchstüberlassungsdauerzudefinieren. EntsprechenddemWeseneinerKlarstellungisteineÄnderungderbestehenden Rechtslagenichtbeabsichtigt.Demnachistauchweiterhineinenichtvonvornherein zeitlich befristete Überlassung von Zeitarbeitnehmern möglich. 6.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdennunmehr vorliegendentarifabschlüssenfüreinzelnebranchen,diemitunterschiedlicherreichweiteeineannäherunginderbezahlungvonleiharbeitskräften und Stammbeschäftigten beinhalten?

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode HältdieBundesregierungdiesefürausreichend,umEqualPayzurealisieren,oderwirdsiewieangekündigteineExpertenkommissionmitdieser Frage betrauen? HinsichtlichderBewertungtarifvertraglicherRegelungenzuEqualPayfür ZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmerwirdaufdieVorbemerkungder Bundesregierung verwiesen. 7.SindderBundesregierungnebendeninderVorbemerkungderFragestellergenanntenBranchenweiterebekannt,fürdieesderzeittariflicheRegelungen zum Thema Equal Pay für Leiharbeiter gibt? Wenn ja, welche? DerBundesregierungsindkeineweiterenBranchenbekannt,fürdieesderzeit tariflicheregelungenzuequalpayfürzeitarbeitnehmerinnenundzeitarbeitnehmer gibt. 8.WievieleLeiharbeitsbeschäftigtewerdennachKenntnisderBundesregierungderzeitvonsolchentariflichenRegelungenzurbesserenBezahlungvonLeiharbeitsbeschäftigtenerfasst (bitteabsoluteundprozentuale Zahlen nennen)? AmtlicheDatenzurAnzahlderZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmerin der jeweiligen Einsatzbranche liegen nicht vor. 9.WielangeistnachKenntnisderBundesregierungderzeitdie durchschnittlicheverleihdauereinesleiharbeitsbeschäftigten (fallsmöglich bitte nach Einsatzbranchen differenzieren)? WiebewertetdieBundesregierungangesichtsdieserZahlendiebestehendentariflichenLösungenzurAnnäherungderBezahlungvonLeiharbeitskräften und Stammbeschäftigten? AmtlicheDatenzurDauerdesjeweiligeneinzelnenEinsatzesvonZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmernliegenderBundesregierungnichtvor. HinsichtlichderBewertungtarifvertraglicherRegelungenzuEqualPayfür ZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmerwirdaufdieVorbemerkungder Bundesregierung verwiesen. 10.WelchessindnachKenntnisderBundesregierungdiezehnBranchen,in denen die meisten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter eingesetzt werden? WiehochistnachKenntnisderBundesregierungjeweilsdasdurchschnittlicheBruttomonatsentgeltderregulärenVollzeitbeschäftigtenin diesen Branchen? EineDifferenzierungnachEinsatzbranchenistimRahmenderArbeitnehmerüberlassungsstatistik nicht möglich. 11.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungderzeitdasdurchschnittlicheBruttomonatsentgeltvonVollzeitbeschäftigteninderArbeitnehmerüberlassung,undwiehochistdasdurchschnittlicheBrutto-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10432 monatsentgeltfürvollzeitbeschäftigteinsgesamt (fallsmöglichbittejeweils das arithmetische Mittel und den Median benennen)? InformationenzuBeschäftigteninZeitarbeitsunternehmensteheninderBeschäftigungsstatistikderBundesagenturfürArbeitzurVerfügung.DieAuswertungausderBeschäftigungsstatistikumfasstfürdieArbeitnehmerüberlassung diewirtschaftsgruppen782 BefristeteÜberlassungvonArbeitskräften und 783 SonstigeÜberlassungvonArbeitskräften (nachderwirtschaftszweigklassifikation 2008 (WZ 08)). AlsMerkmalinderBeschäftigungsstatistikkanndasEntgeltausgewertetwerden.DieseEntgeltstatistikwirdalsGrundlagefürdieBeantwortungdero.g. Frageherangezogen.Auswertungenliegenderzeitbis2010vor.DasimRahmenderEntgeltstatistikabgebildetesozialversicherungspflichtigeBruttoarbeitsentgelt (kurz:arbeitsentgelt)umfasstallelaufendenodereinmaligeneinnahmenausderhauptbeschäftigungbiszursogenanntenbeitragsbemessungsgrenzeinderrentenversicherung.auswertungenzudenentgeltenwerdenjeweilsnurfürbeschäftigteam31.dezembereinesjahresdurchgeführt.die AngabenüberdassozialversicherungspflichtigeBruttoarbeitsentgeltbeziehen sichimmeraufeinenspezifischenbeschäftigungszeitraum,derdasgesamte Kalenderjahr,imExtremfallaberauchnureinenTagumfassenkann.UmvergleichbareAngabenzuerhalten,werdendieEntgeltangabendeshalbaufeinen einheitlichenzeitraumnormiert.ergebnissezudenbruttomonatsentgeltenliegenklassiertin100-euro-schrittenvor.ausdenklassiertendatenkannapproximativdermedian (undandereverteilungsparameter)ermitteltwerden.der MedianteilteinenachderHöhederEntgeltesortierteHäufigkeitsverteilungin zweigleichgroßeteileundstehtdamitindermittederverteilung.dieauswertungensindaufsozialversicherungspflichtigvollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende)eingeschränkt,weilaufdieseWeiseVergleichezwischen Teilgruppendurchgeführtwerdenkönnen,dieinihrerAussagekraftnichtdurch unterschiedlicheanteilevonteilzeitbeschäftigtenoderauszubildendenbeeinträchtigtsind.weiteremethodischeerläuterungensindindemberichtderstatistikderba Beschäftigungsstatistik:SozialversicherungspflichtigeBruttoarbeitsentgelte vomnovember2010zufinden (sieheunterhttp://statistik. arbeitsagentur.de/statischer-content/statistische-analysen/statistische- Sonderberichte/Generische-Publikationen/Entgeltstatistik.pdf ). AufBasissolcherAuswertungenfür2010lässtsichfeststellen:Dasmittlere Bruttoarbeitsentgelt (Median)istinderArbeitnehmerüberlassungmit1419 EuroniedrigeralsimDurchschnittüberalleWirtschaftszweige (2702Euro; vgl.folgendetabelle).allerdingssindbeiderbewertungderdatenzurarbeitnehmerüberlassungdieproduktivitäts-undentgeltrelevantenmerkmaleder ZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmerwieetwageringereQualifikation undberufserfahrungsowiederhoheanteilvonmithelfertätigkeitenbefassten ZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmernzuberücksichtigen.VonderDifferenzzwischendengenanntenBeträgenkanndeshalbnichtaufdenEinfluss der Arbeitnehmerüberlassung auf die Höhe des Entgelts geschlossen werden. Tabelle 1: Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtigvollzeitbeschäftigten (ohneauszubildende) Deutschland Stichtag: 31. Dezember 2010 (vorläufiger Stand) WZ08 Insgesamt mit Angabe zum Entgelt Median in Insgesamt Arbeitnehmerüberlassung Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WievieleLeiharbeiterinnenundLeiharbeitererhaltennachKenntnisder BundesregierungderzeiteinenLohnunterhalbderNiedriglohnschwelle (bitteinabsolutenundrelativenzahlenangebenundnachgeschlecht undalterdifferenzierensowiefürdenzeitraumvon2008bisheutedarstellen)? AufBasisderimAntwortbeitragzuFrage11beschriebenenEntgeltstatistik kannauchdargestelltwerden,wievielesozialversicherungspflichtigvollzeitbeschäftigte (ohneauszubildende)esindenjahren2008bis2010imunteren Lohnbereichgab.UmdenunterenLohnbereichabzugrenzen,mussdabeizunächstdefiniertwerden,weralsGeringverdienergilt.InAnlehnungandieDefinitionderOECDgiltalsBeschäftigterimunterenLohnbereich,weralssozialversicherungspflichtigVollzeitbeschäftigter (ohneauszubildende)weniger alszweidritteldesmedianentgeltsallersozialversicherungspflichtigvollzeitbeschäftigten (ohneauszubildende)erzielt.diesoberechneteniedriglohnschwelleisteinestatistischekennzifferdereinkommensverteilung,diekeine AussagenüberdieLebenssituationodergarBedürftigkeitzulässt,daweder sonstige Einkommen noch der Haushaltskontext berücksichtigt sind. ZumStichtag31.Dezember2010befandensich74ProzentdersozialversicherungspflichtigVollzeitbeschäftigten (ohneauszubildende)ausdemwirtschaftszweigarbeitnehmerüberlassungnichtzuletztaufgrundderhohenzahl vonhelfertätigkeiten,geringerqualifikationundgeringerberufserfahrungim unterenlohnbereich.detaillierteergebnissezubeschäftigtenimunteren LohnbereichdifferenziertnachGeschlechtundAlterkönnendernachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10432 Tabelle 2: Entwicklung der Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) mit Angabe zum Entgelt im unteren Lohnbereich bezogen auf die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle 1) Deutschland Stichtag WZ 2008 Insgesamt Alter Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Insgesamt mit Angabe zum Entgelt bundeseinheitlic he Niedriglohnschw elle 1) in 1) In Anlehnung an die Definition der OECD gilt hier als Geringverdiener, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) erzielt. Personen im unteren Lohnbereich (Deutschland) Anteil im unteren Lohnbereich (Deutschland) Insgesamt , Jahre , Jahre , Jahre ,9 Insgesamt , Jahre , Jahre , Jahre ,9 Insgesamt , Jahre , Jahre , Jahre ,7 Insgesamt , Jahre , Jahre , Jahre ,4 Insgesamt , Jahre , Jahre , Jahre ,9 Insgesamt , Jahre , Jahre , Jahre ,4 Insgesamt , Jahre , Jahre , Jahre ,3 Insgesamt , Jahre , Jahre , Jahre ,4 Insgesamt , Jahre , Jahre , Jahre ,5 13.WievieleLeiharbeiterinnenundLeiharbeitererhaltenergänzendzuihremErwerbseinkommenaufstockendeLeistungengemäßdemZweiten BuchSozialgesetzbuch (bitteabsolutundprozentualangebenundfalls möglichjeweilsnachvoll-undteilzeit,geschlechtundalterdifferenzieren sowie für den Zeitraum von 2008 bis heute darstellen)? ErwerbstätigeArbeitslosengeld-II-BeziehersinderwerbsfähigeLeistungsberechtigte,dievordemHintergrunddesHilfebedarfsderBedarfsgemeinschaft,

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode indersieleben,leistungenausdergrundsicherungfürarbeitsuchendeund gleichzeitigbruttoeinkommenausabhängigeroderselbstständigererwerbstätigkeit beziehen. DieabhängigbeschäftigtenArbeitslosengeld-II-BezieherkönnennachderBeschäftigungsform (sozialversicherungspflichtigundgeringfügig)undnachder Arbeitszeit (VollzeitoderTeilzeit)unterschiedenwerden.AufgrundderUmstellungderErhebungsinhaltehinsichtlichderAngabenzurTätigkeit (u.a. auchzurarbeitszeit)isteinnachweisfürstichtagenachdem30.juni2011 derzeitausmethodischengründennichtsinnvoll,dasichdarauskeinebelastbarenaussagenableitenlassen.imjuni2011warennachangabenderbundesagenturfürarbeitinderbranchearbeitnehmerüberlassungindeutschland insgesamt814700personensozialversicherungspflichtigbeschäftigt.davon erhielten59300personengleichzeitigarbeitslosengeldii.beziehtmannun diesesozialversicherungspflichtigbeschäftigtenmiteinkommenauserwerbstätigkeitaufdiegesamtzahldersozialversicherungspflichtigbeschäftigtenin derarbeitnehmerüberlassungergibtsichfürdenjuni2011einanteilswertvon 7,3 Prozent. WiebereitsinderAntwortzuFrage11erläutert,sindbeiderBewertungder DatenzurArbeitnehmerüberlassungdieproduktivitäts-undentgeltrelevanten MerkmalederZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmerwieetwaQualifikation,BerufserfahrungsowiederhoheAnteilvonmitHelfertätigkeitenbefassten Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern zu berücksichtigen. EineAufstellungnachArbeitszeit,GeschlechtundAlterkanndernachfolgenden Tabelle 3 entnommen werden. Tabelle 3: Beschäftigte und ALG II-Bezieher in der Arbeitnehmerüberlassung Deutschland Berichtsmonat ausschließlich geringfügig Beschäftigte 1) (Arbeitnehmerüberlassung) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1) (Arbeitnehmerüberlassung) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ALG II-Bezieher in der Arbeitnehmerüberlassung (782 und 783) darunter (Spalte 2) davon (Spalte 2) davon (Spalte 2) mit Einkommen aus Erw erbstätigkeit Vollzeit Teilzeit Männer Frauen 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 50 Jahre 50 Jahre + darunter: ALG II-Bezieher mit Einkommen aus Erw erbstätigkeit Juni Juni Juni Juni Juni Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Juli ) Beschäftige im Alter von 15 bis 64 Jahre nach Wohnort in Deutschland. 14.WiehochistderAnteilvonungefördertenStelleninderArbeitnehmerüberlassunganallenoffenenungefördertenStellen,diebeiderBundesagenturfürArbeitgemeldetsind (bittesowohlzugängealsauchdenbestand sowie für den Zeitraum von 2008 bis heute darstellen)? BeidenDatenzurArbeitnehmerüberlassungistzubeachten,dassdieAuswertungnurnachdemWirtschaftszweigmöglichist.IndengemeldetenungefördertenArbeitsstellenfürdieseBranchesinddemnachauchdieAngebotefür dasinternepersonaldesverleihbetriebsenthalten.zumwirtschaftszweigder ArbeitnehmerüberlassungwerdenalleBetriebeunddamitderengemeldeten Arbeitsstellengezählt,derenHaupttätigkeitindieserBrancheliegt.DieAuswertungerfolgtnachderWirtschaftszweigklassifikation (WZ08)undumfasst

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10432 fürdiearbeitnehmerüberlassungdiewirtschaftsgruppen782 (BefristeteÜberlassungvonArbeitskräften)und783 (SonstigeÜberlassungvonArbeitskräften). ImJahresdurchschnitt2011warenderBundesagenturfürArbeitinsgesamt Arbeitsstellengemeldet,davonwaren162000oder35Prozentaus demwirtschaftszweigderarbeitnehmerüberlassung.imverlaufdesjahres 2011wurdeninsgesamt2,32MillionenArbeitsstellenneugemeldet,davonwaren788000oder35ProzentausdemWirtschaftszweigderArbeitnehmerüberlassung.BeiderBewertungdesAnteilsdergemeldetenStelleninderArbeitnehmerüberlassunganallengemeldetenStellenistzuberücksichtigen,dasses aufgrundvonmehrfachmeldungenvonstellenangeboteninsbesondereimbereichderarbeitnehmerüberlassung,etwadurchmeldungeineroffenenstelle beieinemeinsatzbetriebdurchmehrerezeitarbeitsunternehmen,dievomeinsatzbetriebangesprochenwurden,zuüberzeichnungenkommenkann.die InformationenfürdieJahrebis2008könnendernachfolgendenTabelle4entnommen werden. Tabelle 4: Der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Arbeitsstellen in der Arbeitnehmerüberlassung Deutschland Zugang Bestand Jahr insgesamt darunter: Arbeitnehmerüberlassung insgesamt darunter: Arbeitnehmerüberlassung absolut Anteil in % absolut Anteil in % , , , , , , , , (gleitende Jahressumme)* , ,9 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *)diegleitendejahressumme (Zugang)bzw.dergleitenderJahresdurchschnitt (Bestand)umfasstden12- Monats-Zeitraum von Juli 2011 bis Juni 2010.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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