Wichtige Informationen zum Thema Branchenzuschläge

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1 Wichtige Informationen zum Thema Branchenzuschläge Die Politik hat den Tarifpartnern vorgegeben, Angleichungen der Zeitarbeitslöhne an die Löhne der Stammbeschäftigten bis zum Sommer 2012 tariflich zu regeln. Diese Angleichung erfolgt stufenweise durch die Aufwertung des Stundenlohnes über einen Branchenzuschlag, mit dem Ziel, den Lohn des Zeitarbeitnehmers an den Lohn eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebes anzupassen. Mit Stand vom wurden Tarifverträge inklusive der Branchenzuschläge mit der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie sowie mit der IG BCE für die chemische Industrie, der Kautschuk- und Kunststoffindustrie und der Bahn (im Folgenden Branchentarifpartner) geschlossen. Mit diesem Informationsblatt geben wir Ihnen anhand eines repräsentativen Beispiels für die Metallund Elektroindustrie einen kompakten Überblick über die Inhalte der Vereinbarung.

2 Branchentarifverträge Die Branchentarifverträge gelten für die Zeitarbeitnehmer, die in Betriebe der Branchentarifpartner überlassen werden. Handwerksbetriebe sind von der folgenden Regelung ausgenommen. Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung kommen zukünftig bei den Branchentarifpartnern ausschließlich igz/bap-zugehörige Zeitarbeitsunternehmen zum Einsatz, bei denen die jeweiligen Tarifwerke mit den DGB-Gewerkschaften zzgl. Branchenzuschlagsregelungen angewendet werden. Insofern ist eine Prüfung der Zugehörigkeit des jeweiligen Kundenbetriebes zu den Tarifwerken erforderlich. Verbesserung der Entlohnung im Bereich der Zeitarbeit Höhere Akzeptanz durch Betriebsrat Branchentarifverträge Angleichung des Lohnes des Mitarbeiters an den vergleichbarer Mitarbeiter des Kundenbetriebes Zeitigere Übernahme durch den Kundenbetrieb

3 Unterbrechung der Arbeitsdauer Der Branchenzuschlag (BZ) wird für den ununterbrochenen Einsatz im jeweiligen Kundenbetrieb gezahlt. Unterbrechungen einschließlich Feiertage sowie Urlaubs- und Krankentage, die die Dauer von drei Monaten unterschreiten, sind keine Unterbrechungen im vorgenannten Sinne. Im Fokus steht der Mitarbeiter im eingesetzten Betrieb und nicht die einsetzende Zeitarbeitsfirma. Die Branche des Kunden wird im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt.

4 Deckelung des Branchenzuschlags Der Branchenzuschlag ist auf die Differenz zum laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelt (Referenzlohn) eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebes beschränkt. Der Referenzlohn berechnet sich aus dem regelmäßig gezahlten Entgelt (Vergleichslohn) des Kundenbetriebes an einen Stammmitarbeiter abzüglich 10%. Der Referenzlohn umfasst nicht nur den Grundlohn, sondern auch etwaig gezahlte Leistungszulagen (Bsp.: ERA). Verändert sich das Verhältnis und damit die Differenz zwischen der Zeitarbeitsentlohnung und der Entlohnung der Branchentarifpartner, so passen die Tarifparteien innerhalb der Laufzeit des Vertrags die Zuschlagssätze an. Der Kundenbetrieb wird zum Nachweis des Stundenentgelts eines vergleichbaren Arbeitnehmers angehalten. Beispiel 2012

5 Inkrafttreten/Nullstellung der Einsatzdauer Besteht in einem Betrieb der Branchentarifparteien zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung, die den Zeitarbeiter besser stellt als diese tarifliche Regelung, so hat die Betriebsvereinbarung Vorrang und wird durch den Tarifvertrag nicht berührt. Das Kundenunternehmen muss das Zeitarbeits-unternehmen darüber in Kenntnis setzen. Dieses steht gegenüber dem Mitarbeiter in der Informationspflicht. Mit Inkrafttreten des Branchentarifvertrags für die Metallund Elektroindustrie am (andere Branchentarifverträge können abweichend starten) beginnen die für die Berechnung des Branchenzuschlags maßgeblichen Einsatzzeiten im jeweiligen Kundenbetrieb neu zu laufen. Für Mitarbeiter, die am bereits 6 Wochen oder länger im ununterbrochenen Einsatz des Kundenbetriebes stehen, gilt die erste branchentarifliche Zuschlagsstufe ab dem Die zweite Stufe beginnt dann zum

6 Überall für Sie vor Ort! Unsere über 50 Niederlassungen in ganz Deutschland betreuen Kunden in über 20 Branchen aus Industrie, Handwerk, Office und Technologie. Wir stehen Ihnen für allgemeine Fragen zum Thema Branchentarifverträge oder auch bei Fragen zu weiteren Tarifverträgen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an wir sind gern für Sie da! Ihre kappa services-niederlassung:

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