Location Service. Wirtschaftsförderung.

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1 Location Service. Wirtschaftsförderung.

2 2 Förderungen und Steuerbegünstigungen. Die BLS gewährleistet Basisberatung zu allen in Südtirol gewährten Förderungen. Es werden Informationen gegeben zu möglichen Förderungen, Konditionen, Formularen und Regelungen. Auch weiß die BLS stets den richtigen Ansprechpartner in den spezialisierten Büros zu nennen. Wirtschaftsförderung in Südtirol. Südtirol ist eine autonome Provinz. Dank des Autonomiestatutes kann das Land Südtirol seine Wirtschafsförderung in Unabhängigkeit zum restlichen Staatsgebiet gestalten stets unter Wahrung der geltenden EU-Richtlinien. Kontrolle, Genehmigung und Auszahlung von Wirtschaftsförderungen obliegen den einzelnen Abteilungen und Ämtern in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen. Die Ämter entscheiden anhand der Richtlinien und Gesetze auch über die Höhe der Förderung. Seit dem 1. Oktober 2007 ist die neue Wirtschaftsförderung in Kraft. Das neue System sieht eine Unterteilung in zwei Investitionsformen vor: 1) Materielle Investitionen Wachstum Innovation Umwelt Nahversorgung 2) Investitionen nicht materieller Natur, sogenannte Investitionen in Know-how Forschung, Entwicklung und Innovation Beratung und Weiterbildung Neugründung, Betriebsnachfolge und Kooperation Export und Internationalisierung Alle aufgelistete Förderungen können von Unternehmen beansprucht werden, welche in der Handelskammer Bozen in den Kategorien Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung eingetragen sind. Einschränkungen bzw. Ausnahmen sind im Landesgesetz 4/97 zu entnehmen. 1) Materielle Investitionen» Wachstum (Abschnitt II, Landesgesetz 4/97): Erstinvestitionen (bewegliche und unbewegliche Güter); Erweiterungs- und Zusatzinvestitionen (Modernisierung der Betriebsstruktur, der Arbeitsbedingungen und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit). Wirtschaftsförderungen

3 3 Kleinunternehmen: Landesförderung zwischen 13 und 23% ("De-minimis"-Beihilfen*) der anerkannten Kosten. Basisfördersatz 13% Zuschlag 7% Maximaler Fördersatz 20% Basisfördersatz 20% Zuschlag 3% Maximaler Fördersatz 23% Die Mindestinvestition bei Kleinunternehmen liegt je nach Unternehmensgröße zwischen und Euro; der für die Bewertung zugelassene Höchstbetrag zwischen und Euro, ebenfalls entsprechend der Unternehmensgröße. Die förderungsfähige Höchstausgabe darf im Triennium einen Wert zwischen und Euro nicht übersteigen; auch dieser Wert hängt von der Anzahl der Beschäftigen ab. Die Mindestinvestition bei mittleren Unternehmen beträgt Euro. Der für die Bewertung zugelassene jährliche Höchstbetrag beträgt Euro. Die förderungsfähige Höchstausgabe darf im Triennium einen Wert von Euro nicht übersteigen. Großunternehmen: Landesförderung zwischen 7,5 und 15% (ausschließlich De-minimis-Regelung) der anerkannten Kosten. Basisfördersatz Zuschlag Maximaler Fördersatz * Basisfördersatz 7,5% Zuschlag 2,5% Maximaler Fördersatz 10% Mittlere Unternehmen: Landesförderung zwischen 7,5 und 15% (De-minimis-Regelung) der anerkannten Kosten. Basisfördersatz 7,5% Zuschlag 2,5% Maximaler Fördersatz 10% * Basisfördersatz 10% Zuschlag 5% Die Mindestinvestition bei Großunternehmen beträgt Euro. Der für die Bewertung zugelassene jährliche Höchstbetrag beträgt Euro. Die förderungsfähige Höchstausgabe darf im Triennium einen Wert von Euro nicht übersteigen. Zuschläge werden gewährt: für besondere berufliche Qualifikation (Meisterbrief, Diplom als Handelsfachwirt, Abschluss eines einschlägigen Uni-, Fachhochschul- oder Hochschulabschlusses), Qualitäts- oder Umweltzertifizierung oder Zertifizierung gesunde Betriebe, Kooperationen, neue Unternehmensgründungen, Familienfreundlichkeit, Wachstumsindex WIN von mindestens 1,20 Punkten, wenn die Investitionen mindestens 50% des Wertes des abschreibebereinigten Anlagevermögens erreichen (70%, wenn die betrieblichen Immobilien mehr als zur Hälfte gemietet sind, Investitionen in strukturschwache Gebiete, Bauten in Kondominialbauweise. Maximaler Fördersatz 15% ** Für gewährte und realisierte Investitionen, teilweise oder ganz innerhalb Bei teilweise verwirklichten Investitionen kommt lediglich die realisierte Investition in den Genuss des Zuschlags.

4 4» Innovation (Abschnitt II, Landesgesetz 4/97): innovative betriebliche Investitionen (Produktwechsel oder Änderung des Produktions- verfahrens als Folgeinvestition eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes direkt im betreffenden Unternehmen); Investitionen von innovativen Unternehmen (Unternehmen, die mindestens 2% des Umsatzes in Forschung und Entwicklung investieren). Kleinunternehmen: Landesförderung zwischen 20 und 30% (De-minimis-Regelung) der anerkannten Kosten. Basisfördersatz 20% Mittlere Unternehmen: Landesförderung zwischen 10 und 30% (De-minimis-Regelung) der anerkannten Kosten. Basisfördersatz 10% Maximaler Fördersatz 30% Die Mindestinvestition bei Kleinunternehmen liegt je nach Beschäftigtenzahl zwischen und Euro. Der für die Bewertung zugelassene Höchstbetrag liegt zwischen und Euro, ebenfalls entsprechend der Beschäftigtenzahl. Maximaler Fördersatz 30% Die Mindestinvestition bei mittleren Unternehmen beträgt Euro. Der für die Bewertung zugelassene Höchstbetrag beträgt Euro. Großunternehmen: Landesförderung von 30% (ausschließlich De-minimis-Regelung) der anerkannten Kosten. Basisfördersatz Maximaler Fördersatz 30% Die Mindestinvestition bei Großunternehmen beträgt Euro. Der für die Bewertung zugelassene jährliche Höchstbetrag beträgt Euro.

5 5» Umwelt (Abschnitt III, Landesgesetz 4/97): Investitionen, die über die geltenden Gemeinschaftsnormen hinausgehen bzw. bei Fehlen von Gemeinschaftsnormen Investitionen zur frühzeitigen Anpassung an künftige, bereits erlassene Gemeinschaftsnormen; Nachrüstung vorhandener Fahrzeuge zu Umweltschutzzwecken; Investitionen zur Energieeinsparung oder zur Förderung erneuerbarer Energien; Studien und Beratungen im Bereich Umwelt; Investitionen, die von geltenden Umweltnormen vorgeschrieben und zum Erhalt und/ oder zur besseren Nutzung der Umweltressourcen und der Rohstoffe ausgerichtet sind. Kleinunternehmen: je nach Art der Investition wird ein Landesbeitrag von bis zu 40 und 80% der anerkannten Kosten gewährt. Mittlere Unternehmen: je nach Art der Investition wird ein Landesbeitrag von bis zu 30 und 70% der anerkannten Kosten gewährt. Großunternehmen: je nach Art der Investition wird ein Landesbeitrag von bis zu 20 und 60% der anerkannten Kosten gewährt. Vorhaben - Investitionen Bei Fehlen von Gemeinschaftsnormen oder bei Investitionen, die darüber hinausgehen: Bei Anpassung an Gemeinschaftsnormen, bereits bevor diese verpflichtend sind (3 Jahre vorher): Nachrüstung von Fahrzeugen: Energieeinsparung, abzüglich der operativen Gewinne und Kosten: Energieeinsparung ohne Berücksichtigung der operativen Gewinne und Kosten: Für die Förderung erneuerbarer Energien: 55% 45% 35% 15% (> 3J. vorher) bis 10% (< 3J. vorher) 10% (< 3J. vorher) 10% (> 3J. vorher) 55% 45% 35% 80% 70% 60% 40% 30% 20% 65% 55% 45% Studien im Bereich Umwelt: 70% 60% 50% Investitionen, vorgeschrieben von Umweltnormen: von 13% bis 20% von 7,5% bis 10% von 20% bis 23% von 10% bis 15% von 7,5% bis 15%

6 6 Zuschläge werden gewährt: für besondere berufliche Qualifikation (Meisterbrief, Diplom als Handelsfachwirt, Abschluss eines einschlägigen Uni-, Fachhochschul- oder Hochschulabschlusses), Qualitäts- oder Umweltzertifizierung bzw. Zertifizierung gesunde Betriebe, Kooperationen, neue Unternehmensgründungen, Familienfreundlichkeit, Wachstumsindex WIN von mindestens 1,20 Punkten, wenn die Investitionen mindestens 50% des Wertes des abschreibebereinigten Anlagevermögens erreichen (70%, wenn die betrieblichen Immobilien mehr als zur Hälfte gemietet sind, Investitionen in strukturschwache Gebiete, Bauten in Kondominialbauweise. Im Schwerpunkt Umwelt sind keine Höchstinvestitionsgrenzen vorgesehen.» Nahversorgung (Abschnitt II, Landesgesetz 4/97): Handelsunternehmen, die einen Dienst zur Nahversorgung versehen; Handwerksunternehmen mit traditionellen Berufen. Kleinunternehmen (maximal drei Beschäftigte): Landesbeitrag zwischen 30 und 40% der anerkannten Kosten (Maximalwert: Euro). 2) Investitionen in Know-how» Forschung, Entwicklung und Innovation (Abschnitt IV, Landesgesetz 4/97): Forschung (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, vorwettbewerbliche Entwicklung); Kauf, Erlangung, Validierung von Patenten; Einführung von Technologien in den Bereichen Energieeinsparung, Umweltschutz, Hygiene und Schutz am Arbeitsplatz; Einführung von Qualitätssystemen und Produktzertifizierungen; Förderung von Forschungs- und Entwicklungszentren; allgemeine Kosten bis zu 5% der Gesamtkosten. Grundlagenforschung: Die vorgesehene Förderung kann bis zu 80% der förderungsfähigen Ausgaben erreichen. Industrielle Forschung: Die vorgesehene Förderung kann bis zu 50% der förderungsfähigen Ausgaben erreichen. Die Förderung zur Finanzierung von technischen Machbarkeitsstudien kann bis zu 75% betragen. Vorwettbewerbliche Entwicklung: Die vorgesehene Förderung kann bis zu 25% der förderungsfähigen Ausgaben erreichen. Die Förderung zur Finanzierung von technischen Machbarkeitsstudien kann bis zu 75% betragen. Zuschläge: 10 Prozentpunkte bei Unternehmen, die der Definition von Klein- und mittleren Unternehmen entsprechen 15 Prozentpunkte, wenn das Forschungsprojekt zur Verwirklichung der Ziele eines vom EU-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung vorgesehenen Projekts oder Programms beiträgt 10 Prozentpunkte, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird: 1) Das Projekt führt zu einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei unabhängigen Partnern aus zwei Mitgliedsstaaten. Im Mitgliedsstaat, das die Förderung gewährt, darf ein Unternehmen alleine nicht mehr als 70% der förderungsfähigen Kosten tragen. 2) Das Projekt führt zu einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und öffentlichen Forschungseinrichtungen, wobei die öffentliche Forschungseinrichtung mindestens 10% der förderungsfähigen Kosten trägt und das Recht hat, die erarbeiteten Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. Die Förderungen für Forschung und Entwicklung können folgendermaßen gewährt werden: in Form eines Beitrages für Investitionen bis zu Euro zur Hälfte in Form eines Beitrages und zur anderen Hälfte in Form eines begünstigten Darlehens für Investitionen zwischen und Euro in Form eines begünstigten Darlehens für den Investitionsanteil über Euro Das Darlehen wird mittels Rotationsfonds gemäß Artikel 7 des Landesgesetzes 44/92 gewährt. Das Ausmaß des Zinssatzes zu Lasten des Begünstigten darf nicht niedriger als 20% des bei Beschlussfassung gültigen Bezugszinssatzes sein. Die Laufzeit des Darlehens darf nicht mehr als zehn Jahre betragen.

7 7 Bei kleinen und mittleren Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 90%, je nach Art des Projektes. Die Finanzierungen unterliegen nicht der De-minimis-Regelung. Die Summe der Erhöhungen darf 25% nicht übersteigen. Vorhaben Grundlagenforschung Industrielle Forschung Vorwettbewerbliche Entwicklung Zuschlag Grundlagenforschung 90% 10% 10% Machbarkeitsstudien 75% 75% Entwicklung von Prototypen 10% 60% 35% Beschaffung und Validierung von Patenten Entwicklung und Anwendung von Technologien, die der Energieersparung, dem Umweltschutz, der Hygiene und dem Arbeitsschutz dienen Verbesserung der Qualitätssysteme Aufnahme von qualifiziertem Personal EU-Programme: +15% Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: +10% 10% 60% 35% EU-Programme: +15% 10% 60% 35% 10% 10% 35% bis zu Euro bei Aufnahme von Personal mit unbefristetem Vertrag bis zu Euro bei Aufnahme von Personal mit befristetem Vertrag EU-Programme: +15% Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: +10% Bei Großunternehmen beträgt die Förderung bis zu 25 und 80%, je nach Art des Projektes. Die Finanzierungen unterliegen nicht der De-minimis-Regelung. Die Summe der Erhöhungen darf 25% nicht übersteigen. Vorhaben Grundlagenforschung Industrielle Forschung Vorwettbewerbliche Entwicklung Zuschlag Grundlagenforschung 80% Machbarkeitsstudien 75% 75% Entwicklung von Prototypen 50% 25% Beschaffung und Validierung von Patenten Entwicklung und Anwendung von Technologien, die der Energieersparung, dem Umweltschutz, der Hygiene und dem Arbeitsschutz dienen Verbesserung der Qualitätssysteme Aufnahme von qualifiziertem Personal EU-Programme: +15% Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: +10% 50% 25% EU-Programme: +15% 50% 25% 25% bis zu Euro bei Aufnahme von Personal mit unbefristetem Vertrag bis zu Euro bei Aufnahme von Personal mit befristetem Vertrag EU-Programme: +15% Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: +10%

8 8» Beratung und Weiterbildung (Abschnitt V, Landesgesetz 4/97): Erhebungen und Studien; Beratungen; Einführung Zertifizierung; allgemeine Aus- und Weiterbildung; Diplomarbeiten; Tutoring. Kleine und mittlere Unternehmen: Landesförderung bis zu 70% (De-minimis) der anerkannten Kosten. Großunternehmen: Landesförderung bis zu 70% (De-minimis) der anerkannten Kosten. Basisprozentsatz Maximaler Fördersatz Basisprozentsatz Maximaler Fördersatz Spezifische Aus- und Weiterbildung 35-55% Allgemeine Aus- und Weiterbildung 50-70% Jegliche Art der Ausund Weiterbildung Max 70% Beratung Max 80% Spezifische Aus- und Weiterbildung 25-35% Allgemeine Aus- und Weiterbildung 50-60% Jegliche Art der Ausund Weiterbildung Max 70% Beratung Max 80%» Neugründung und Betriebsnachfolge: (Abschnitt VI, Landesgesetz 4/97): Bei Betriebsneugründungen, für Kooperationen und Konsortien und bei Betriebsnachfolge oder -übernahme ist ein Darlehen von bis zu Euro vorgesehen (De-minimis).» Export und Internationalisierung (Abschnitt VIII, Landesgesetz 4/97): Studien und Beratungen; Messebeteiligungen; Realisierung Webseiten; Delegationsreisen ins Ausland; Versicherungspolizzen für Exportkredite. Kleine und mittlere Unternehmen: Landesförderung bis zu 70% (De-minimis) der anerkannten Kosten. Großunternehmen: Landesförderung bis zu 50% (De-minimis) der anerkannten Kosten. Basisprozentsatz Maximaler Fördersatz Basisprozentsatz Maximaler Fördersatz 50% 70% 50% De-minimis Förderungen Das Unternehmen kann zwischen einer De-minimis-Förderung und einer Freigestellten Förderung wählen. Die Wahl trifft das Unternehmen nicht bei Antragstellung, sondern erst vor der Genehmigung der Förderung. Die Beitragshöhe kann durchaus unterschiedlich sein. Für die hat die EU keinen Höchstbetrag, dafür aber nach Unternehmensgröße differenzierte Höchstprozentsätze festgelegt. So zum Beispiel darf bei materiellen Investitionen die Förderung für ein kleines Unternehmen in der Regel nicht mehr als 20% betragen, die Förderung für ein mittleres Unternehmen nicht mehr als 10%; ein Großunternehmen darf überhaupt nicht gefördert werden. Für die De-minimis-Förderung hat die EU einen Höchstbetrag von Euro festgelegt, der im Dreijahreszeitraum als Förderung gewährt werden kann. Die EU ist der Ansicht, dass eine Förderung in diesem Ausmaß den Wettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten nicht beeinträchtigen kann und daher nicht als Beihilfe anzusehen ist. Sie darf aber nicht mit anderen Förderungen kumuliert werden.

9 9 Weiterführende Informationen. und Amt für Handwerk Landhaus 5 Raiffeisenstraße 5 - Bozen T F handwerk@provinz.bz.it Amt für Industrie Landhaus 5 Raiffeisenstraße 5 - Bozen T F amt-fuer-industrie@provinz.bz.it Amt für Handel und Dienstleistungen Landhaus 5 Raiffeisenstraße 5 - Bozen T F handel@provinz.bz.it Abteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften Landhaus 5 Raiffeisenstraße 5 Bozen T F innova-gen@provinz.bz.it Die Autonome Provinz Bozen gewährt Beiträge für den Ankauf von Gewerbeflächen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens laut EU-Definition. Art des Unternehmens Förderung Kleine Unternehmen 15 % Mittlere Unternehmen 7,5 % Großunternehmen 7,5 % in De-minimis Befindet sich der Gewerbegrund in einem sogenannten ländlichen Gebiet, wird auf die jeweilige Förderung ein Zuschlag von 10 % gewährt. Der Gesamtbetrag der Förderung wird im diesem Fall als De-minimis Förderung behandelt. Zuständig für diese Beiträge ist die BLS. BLS Rosmari Falk Dompassage 15 - Bozen T F falk@bls.info

10 10 Indirekte Förderungen. Neben den direkten Förderungen unterstützt das Land Südtirol Unternehmen auch indirekt, zum Beispiel durch kostenlose Beratungsstrukturen wie die BLS, Handelskammer Bozen, EOS, TIS und verschiedene Interessensvertreter. Aufgabe von der BLS ist es unter anderem, Unternehmen mit dem jeweils richtigen Partner direkt in Kontakt zu setzen. Handelskammer: Der Service für Unternehmensgründung der Handelskammer Bozen ist seit zehn Jahren ein kompetenter Ansprechpartner für all jene, die sich in Südtirol selbstständig machen möchten. Durch individuelle Beratungen begleitet die Servicestelle die Südtiroler Unternehmensgründer/innen auf ihrem Weg hin zum eigenen Unternehmen. Der Service für Unternehmensgründung bietet Beratersprechstunden mit externen Experten wie Steuerberatern, Unternehmensberatern oder Juristen an, je nachdem welche Bereiche genauer geklärt werden müssen. Darüber hinaus wurde eine Businessplan-CD erarbeitet, mit der die Unternehmensgründer/innen selbst einen individuellen Businessplan erstellen und diesen dann anschließend mit einem Experten besprechen können. Service für Unternehmensgründung - Handelskammer Bozen Südtirolerstraße Bozen T F startup@handelskammer.bz.it Die EOS Export Organisation Südtirol der Handelskammer Bozen fungiert in Südtirol als gemeinsame Plattform für die Exportförderung, die Aktivitäten zur Markterschließung und die gemeinsamen Marketingkampagnen für die Südtiroler Qualitätsprodukte. Ihr Ziel ist es, als primärer Ansprechpartner für die exportorientierten Südtiroler Unternehmen, den heimischen Betrieben den Weg zu neuen Kunden und Märkten zu ebnen. Die Aufgabe der Export Organisation Südtirol ist es, die Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte über Südtirols Grenzen hinaus sowie bei der Festigung bestehender Märkte zu unterstützen. Die EOS konzentriert sich deshalb auf zwei Tätigkeitsfelder, zum einen auf den Bereich International Trade Support, der sich um die Geschäftspartnervermittlung und Beratung in der Exportabwicklung kümmert, zum anderen auf den Bereich Marketing Support, der es sich zum Ziel gesetzt hat, das Image der Südtiroler Qualitätsprodukte zu verbessern und deren Bekanntheitsgrad zu steigern. EOS - Export Organisation Südtirol der Handelskammer Bozen Südtiroler Straße Bozen T F info@eos.handelskammer.bz.it

11 11 TIS Innovation Park ist eine Struktur, die zur Unterstützung der Unternehmensinnovation innerhalb der Provinz entstanden ist. Er bringt Wissen und Technologien aus der ganzen Welt in die Südtiroler Unternehmen und Organisationen. Die Arbeitsmethodik des TIS innovation park umfasst kontinuierlichen Wissens- und Technologietransfer, Networking, Produkt- & Marktentwicklung sowie das Gründen und Etablieren innovativer, technologieorientierter Unternehmen. Die Kernkompetenzen des TIS innovation park sind: Unternehmenskooperationen, Wissens- & Technologietransfer, Unternehmensgründung sowie Produktentwicklung- und optimierung. Die Stärkefelder Südtirols, für die der TIS innovation park Dienstleistungen für Südtiroler Unternehmen entwickelt hat, sind: Alpine Technologien (mit Clustern für die Sektoren Bau, Holz und Sport- und Wintersporttechnologien) Digitale Technologien Energie & Umwelt - Lebensmittel & Wohlbefinden (mit den Clustern Alimentaris und Alpine Wellbeing) TIS Innovation Park Siemensstraße 19 - Bozen T F info@tis.bz.it

12 Dompassage 15 I Bozen T service@bls.info

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