Gemeinderat. Die Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 15 Ziff. 3 der Gemeindeordnung vom 27. September 2009, beschliesst:

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1 Gemeinderat Protokoll-Auszug vom 2. März L Liegenschaften Umbau und Sanierung des ehemaligen Bauernhauses Furen, Vers.-Nr. 92, Schwerzenbachstrasse 3, Greifensee Genehmigung des Bauprojekts Bewilligung eines Bruttokredites von Fr '000. Antrag an die Gemeindeversammlung Antrag Die Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 15 Ziff. 3 der Gemeindeordnung vom 27. September 2009, beschliesst: 1. Das Bauprojekt für den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Bauernhauses Furen, Vers.-Nr. 92, an der Schwerzenbachstrasse 3 in Greifensee wird genehmigt. 2. Für das Bauvorhaben wird gestützt auf die Grobkostenschätzung des Architekturbüros Nathalie Frey, Winterthur, vom 2. Februar 2015 ein Bruttokredit über Fr bewilligt. 3. Es wird vorgemerkt, dass sich der Baukredit um die ausgewiesene Bauteuerung zwischen Kostenvoranschlag und Bauausführung erhöhen kann. 4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, in eigener Kompetenz die notwendigen Geldmittel zur Finanzierung des Bauvorhabens zu beschaffen. 5. Mitteilung durch Protokoll-Auszug an: - RPK, Präsident Ronald Müller, Hasenweg 6, 8606 Greifensee - Gemeinderat Armin Mühlebach, Finanz- und Liegenschaftenvorsteher - Finanzamt - Bauamt ************************ Gemeinderat Im Städtli Greifensee Tel Fax info@greifensee.zh.ch

2 Weisung A. Ausgangslage Das Bauernhaus Furen wurde 1852 erstellt. Es befindet sich in der Landwirtschaftszone und steht an einer einmaligen, unverbaubaren Aussichtslage mit Sicht auf den Greifensee. Seit 1974 befindet es sich im Eigentum der Politischen Gemeinde Greifensee. Das Innere des Bauernhauses Furen ist in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Sowohl die Küche als auch die Sanitär- und Elektroinstallationen sind seit vielen Jahrzehnten nicht mehr saniert worden. Das Haus wird zudem immer noch mit einem Kachelofen als einziger Heizung beheizt. Die Korridore sind teilweise nur siebzig Zentimeter breit, es gibt einige sehr kleine Zimmer von sieben bis elf Quadratmetern und die Treppen sind viel zu steil, womit die heutigen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr gegeben sind. Projektiert sind eine tiefgreifende Renovation des Wohnhauses sowie der Ausbau des Dachstocks. Für die Scheune ist weder ein Ausbau noch Unterhalt geplant, es werden lediglich die baufälligen Anbauten auf der Nordseite abgebrochen. Die Renovation soll grundsätzlich unter Berücksichtigung der vorhandenen Qualitäten und ökologischer Kriterien erfolgen. Der Gemeinderat ist bestrebt, das Äussere des Gebäudes so weit wie möglich zu erhalten. B. Projektbeschrieb Das bestehende Wohnhaus soll so renoviert werden, dass der Wohnkomfort in jeder Hinsicht dem heutigen Standard entspricht. Es sind Anpassungen an der Raumeinteilung und der Erschliessung unumgänglich. Da bis anhin das ganze Haus mit einem Kachelofen beheizt wurde, ist sowohl die Wärmeerzeugung als auch die Wärmeverteilung von Grund auf neu zu erstellen. Dies gilt auch für die Sanitär- und ebenso für die Elektroinstallationen. Der Dachstock wird als offener, grosszügiger Raum ausgebaut. Dies gibt dem Haus mit den bestehenden kleinen und niedrigen Räumen eine zusätzliche Qualität und eine moderne Komponente. Der Keller wird minimal saniert, er wird primär als Technikraum genutzt. Der Ökonomieteil wird mit all seinen Anbauten belassen wie er ist. Es werden nur die baufälligen Anbauten auf der Nordseite des Gebäudes abgebrochen und der Güllentrog saniert. Ein gedeckter Autoabstellplatz ist vorerst nicht vorgesehen, könnte aber optional noch integriert werden. Nach dem Umbau verfügt das Gebäude über beheizte Nettoraumflächen von rund 186 m 2. Die unbeheizten Keller- und Technikräume betragen rund 45 m 2. Weitere Abstellflächen ergeben sich im Tenn und ehemaligen Stall.

3 C. Prüfung Variante erweiterter Ausbau Nebst dem Umbau und der Sanierung des heute bestehenden Wohnteils wäre bei dieser Variante das Tenn und die Scheune ebenfalls zu Wohnraum ausgebaut worden. Damit wären eine grosse Wohnung von rund 170 m 2 und eine kleinere Einliegerwohnung mit 75 m 2 Wohnfläche entstanden. Der Gemeinderat hat diese Variante aus Kostengründen nicht weiterverfolgt. Der Kostenvoranschlag belief sich auf über Fr. 2'000'000.. D. Termine Nach der Annahme der Vorlage an der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2015 wird mit der Detailplanung und den Ausschreibungen begonnen. Die Realisierung des Umbaus ist zwischen März 2016 und Dezember 2016 geplant. E. Projektierungs- und Baukosten Vorbereitungsarbeiten Fr. 80'000. Wohnhaus, Renovation EG und OG Fr Wohnhaus, Keller Fr. 108'000. Wohnhaus Dachgeschoss, Ausbau Fr. 248'000. Umgebung Fr. 60'000. Baunebenarbeiten Fr. 10'000. Total Projektierungs- und Baukosten inkl. MWST Fr Bei den vorliegenden Projektierungs- und Baukosten handelt es sich um eine Grobkostenschätzung mit einer Preisgenauigkeit von +/- 25 %. Die Liegenschaft Furen befindet sich im Finanzvermögen der Gemeinde. Die investierten Projektierungs- und Baukosten sollen zum grössten Teil durch Mieteinnahmen in die Gemeindekasse zurückfliessen. Aufgrund der einmaligen Lage und des Ausbaustandards wird nach der Renovation des Gebäudes mit Mieteinnahmen von insgesamt Fr. 60'000. pro Jahr gerechnet. F. Unterhalt / Folgekosten Die Gesamtkosten von Fr '000. werden aus dem Finanzvermögen der Gemeinde finanziert. Durch die Mieteinnahmen wird mit einer Kapitalverzinsung von rund 5 % brutto gerechnet. Im Voranschlag 2015 ist ein Betrag von Fr. 300'000. für die Projektierung enthalten. Im Voranschlag 2016 ist für die Realisierung ein Betrag von Fr. 1'000'000. eingestellt.

4 G. Schlussfolgerung Mit dem vorliegenden Projekt soll das Bauernhaus Furen an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden und die dringenden Anpassungen an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden. Die Renovation soll grundsätzlich unter Berücksichtigung der vorhandenen Qualitäten des Gebäudes und ökologischer Kriterien erfolgen. Das äussere Bild der Furen soll dabei aber so weit wie möglich erhalten bleiben. GEMEINDERAT GREIFENSEE Die Präsidentin: Der Schreiber: Monika Keller Roland Sibler

5 GEMEINDE GREIFENSEE Rechnungsprüfungskommission Abschied Geht an: Gemeinderat Greifensee Datum: 23. April 2015 z.k. an: Mitglieder der RPK Greifensee Betrifft: Umbau und Sanierung des ehemaligen Bauernhauses Furen Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat den Antrag des Gemeinderates vom 2. März 2015 geprüft. Gestützt auf eine Grobkostenschätzung (Kostenungenauigkeit +/- 25%) soll ein Baukredit über CHF für den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Bauernhauses Furen bewilligt werden. Wir teilen die Auffassung des Gemeinderats, dass sich die Liegenschaft Furen in einem sehr schlechten Zustand befindet und daher dringender Handlungsbedarf besteht. Der Gemeinderat hat sich entschieden, diese Liegenschaft weiterhin vollumfänglich im Finanzvermögen zu behalten und in eigener Regie umzubauen; bewusst hat er auf die Handlungsalternativen Verkauf und Abgabe im Baurecht verzichtet. Die RPK erachtet es nicht als ihre Aufgabe, diese Variantenwahl zu beurteilen, und respektiert daher den Entscheid des Gemeinderats. Die finanzrechtliche Zulässigkeit ist gegeben, auch wenn das Bereitstellen von gehobenem Wohneigentum keine Kernaufgabe der Gemeinde darstellt. Die finanzielle Angemessenheit beurteilt die RPK folgendermassen: Die Gemeinde verfügt über die finanziellen Möglichkeiten für die Finanzierung dieses Baukredits. Dieses Bauprojekt ist auch im langfristigen Finanzplan enthalten. Nachdem sich der Gemeinderat gegen die Varianten Verkauf und Baurecht entschieden hat, ist es absolut notwendig und dringlich, die Liegenschaft zu sanieren. Weiter ist es angesichts des Zustandes zweckmässig, einen umfassenden Umbau vorzunehmen. Anders als der Gemeinderat beurteilt die RPK die Kapitalverzinsung von 5%, welche durch die Mieteinnahmen von geschätzt CHF resultiert. Bei dieser Berechnung sind nur die neuen Baukosten berücksichtigt, nicht aber das Grundstück und die bestehende Gebäudestruktur. Ein vom Gemeinderat bestimmter Experte bewertet Grundstück und bestehendes Gebäude mit CHF 1.1 bis 1.4 Mio. Die gesamte Finanzanlage beträgt somit rund CHF 2.5 Mio., so dass sich eine Bruttorendite von rund 2.4% ergibt. Finanzanlagen in Immobilien weisen höhere Renditen aus. Formell kritisiert die RPK, dass der Gemeindeversammlung nur eine Grobkostenschätzung vorgelegt wird, mit einer Kostenungenauigkeit von +/- 25%. Die RPK ist der Ansicht, dass für eine Abstimmung über ein Bauvorhaben (und nicht nur über einen Projektierungskredit) ein Kostenvoranschlag mit einer Kostenungenauigkeit von +/- 10% vorliegen sollte.

6 Nach Würdigung aller Argumente empfiehlt die RPK der Gemeindeversammlung diesem Bauvorhaben zuzustimmen. Rechnungsprüfungskommission Greifensee Ronnie Müller Präsident Bruno Hug Vizepräsident

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