Positionspapier des Bundesverbands WindEnergie (BWE) zum Entwurf eines Guidance document on wind energy

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1 BWE - POSITION Positionspapier des Bundesverbands WindEnergie (BWE) zum Entwurf eines Guidance document on wind energy developments and Natura 2000 der Europäischen Kommission Aktuelle Situation Die Windenergienutzung nimmt bereits heute in Europa eine zentrale Stellung innerhalb der Erneuerbaren Energien ein. In Zukunft wird sie einer der wichtigsten Energieträger werden. Wir erkennen an, dass die Umweltschutzpolitik der Europäischen Union erfreuliche Erfolge erzielen konnte. Mit der Vogelschutzrichtlinie setzte ein grundsätzliches Umdenken ein, dass durch andere Richtlinien gefördert wurde. Die Jagd auf viele Arten bzw. deren Bekämpfung als Konkurrenten des Menschen aber auch das Sammeln von Eiern und die Entnahme von Jungvögeln wurde eingestellt. Artenschutzmaßnahmen konnten greifen und die Bestände vieler Arten haben sich erfreulich erholt. Das betrifft vor allem Greifvögel, wie Fisch- und Seeadler, Schwarzmilan, Wiesenweihe und Wanderfalke, Uhu aber auch Schwarzstorch, Kranich, (Weißwangen-)Nonnengans und Singschwan. Heute gibt es mehr Schutzgebiete für Arten oder Lebensräume als jemals zuvor. Es besteht trotzdem weiterhin ein deutlicher Handlungsbedarf. Dies bezieht sich auch auf Arten, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat, wie beispielsweise Seeadler und Rotmilan oder Fledermäuse. April 2010 Kontakt: Claudia Grotz Leiterin Politik- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: +49-(0)30/ Fax.: +49-(0)30/ c.grotz@wind-energie.de Anne Lepinski Fachreferentin Technik/Fachgremien Tel.: +49-(0)30/ a.lepinski@wind-energie.de In Deutschland wurden die naturwissenschaftlichen Grundlagen, die neuesten Forschungsergebnisse sowie aktuelle Managementansätze auf der Fachtagung Windenergie und Naturschutz im Dialog im März 2010 präsentiert und zwischen Vertretern der Windenergie und des Naturschutzes diskutiert. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Nutzung der Windenergie in Deutschland durch einzelne Windparkprojekte insgesamt keine nachteilige Auswirkung auf die Populationen oder örtlichen Bestände heimischer Tierarten oder bedeutender Lebensraumtypen hat. Aus unserer Sicht ist die Windenergienutzung zusammen mit der Nutzung anderer Erneuerbarer Energien sowie der Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung die einzige Möglichkeit, Arten und Biotope vor der grundlegenden Veränderung durch die Folgen des Klimawandels zu bewahren.

2 Allgemeine Bewertung des Guidance Documents Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen diskriminiert das Guidance Dokument Wind energy developments and Natura 2000" die Nutzung der Windenergie. Dies gilt insbesondere deshalb, weil an andere Pläne und Programme weitaus weniger strenge Anforderungen an die Umweltverträglichkeit gestellt werden und dort nur solche potentiell nachteiligen Auswirkungen Berücksichtigung finden, die erheblich oder nachgewiesen sind bzw. zumindest sehr wahrscheinlich eintreten. Dabei ist grundsätzlich positiv zu bewerten, dass in Kapitel 1 und 2 die Entwicklung der Windenergie sowie der politische und rechtliche Rahmen dargestellt und daraus abgeleitet in Kapitel 4 die Bedeutung der Raumplanung und in Kapitel 5 die Verfahrensschritte zur Prüfung der Umweltverträglichkeit und der Übereinstimmung mit den Erhaltungszielen von Natura-2000-Gebieten dargestellt werden. Durch die überzogene Darstellung potentieller Auswirkungen der Windenergienutzung auf Natur und Tierwelt in Kapitel 3 sowie in den Anhängen II und V wird aber der Eindruck erweckt als gefährde die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung der Windenergie sowohl die biologische Vielfalt insgesamt als auch die Populationen und Bestände vieler Tierarten oder bedeutender Lebensraumtypen. Dieser Eindruck besteht, obwohl in Kapitel 3 hervorgehoben einleitend, zutreffend und mit Quellen belegt, festgestellt wird, dass die Nutzung der Windenergie im Vergleich zu vielen anderen menschlichen Aktivitäten sowie im Vergleich mit der konventionellen Stromerzeugung generell keine Bedrohung für die Artenvielfalt darstellt und potenzielle nachteilige Auswirkungen der Windenergie räumlich beschränkt sind. Im folgenden Text des Kapitels werden dagegen alle nur möglichen Besorgnisse über potenzielle Auswirkungen aufgeführt. Es wird nicht unterschieden, ob es sich um besorgnisgestützte Annahmen bzw. Analogieschlüsse, um erste, bestätigte oder widerlegte Hinweise handelt oder ob die Auswirkungen im Einzelfall bestätigt sind. Zudem werden ganz besondere Einzelfälle, teils aus dem Offshorebereich, so dargestellt, als ob sie auf Onshore Situationen übertragen werden könnten. Kommentare zu einzelnen Themenbereichen Kollisionsopfer Im Kapitel Potenzielle Auswirkungen von Windfarmen auf Vögel werden Kollisionsopfer behandelt. Es werden ausschließlich Kollisionen einzelner Arten an Windenergieanlagen betrachtet. Zur Begründung der Schädlichkeit solcher Kollisionen werden zwei besondere Situationen in Norwegen und Spanien beschrieben und auf Verhältnisse in Deutschland übertragen. Als zusätzlicher Beleg wird eine Populationsberechnung wiedergegeben. Bereits diese Populationsberechnung ist, greift man auf die Originalquelle zurück, fachlich unzulänglich. Die Berechnung unterstellt, dass der Tod einzelner Tiere an

3 Windenergieanlagen sich über Jahre und Jahrzehnte auf alle anderen Todesfälle aufaddieren würde. Diese Annahme des Modells ist falsch und steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Populationsbiologie. Danach stabilisiert sich die Größe einer Population (N) bei der Kapazität der Umwelt (K) wenn die individuelle Geburtenrate (b) oder die individuelle Sterberate (d) oder beide in ausreichendem Maße auf eine Veränderung der Populationsdichte reagieren, so dass beide Raten den gleichen Wert erreichen (WILSON & BOSSERT , S. 95). Dabei ist die spezifische Zuwachsrate oder Wachstumsrate (r = b - d) ein von der Kapazität der Umwelt (K) unabhängiger Parameter (a.a.o. S. 91). Die Auswirkungen der Windenergie als dichteabhängiger Einfluss wirkt auf die Sterberate (durch Kollision) und gegebenenfalls auf die Geburtenrate (wenn Bruten nach der Kollision eines Brutvogels abgebrochen werden sollten) nicht jedoch auf die Kapazität der Umwelt. Kommt es zu einer tödlichen Kollision eines Individuums, verringert sich damit die Populationsgröße (N-1). Die Anzahl der Individuen, die einer Population insgesamt entnommen werden können, ohne dass die Populationsgröße reduziert wird oder dies einen nachhaltigen Einfluss auf die Population an sich hat, ist von der maximalen Wachstumsrate dieser Population unter den Bedingungen der speziellen Umwelt, in der sie lebt, abhängig. Diese theoretische Betrachtung über ein grob vereinfachtes Populationsmodell (das jedoch weit differenzierter als das in der Leitlinie dargestellte Berechnungsmodel von HÖTKER et al ist) deckt sich mit der tatsächlichen Populationsentwicklung vieler als besonders empfindlich gegenüber der Windenergienutzung bewerteter und daher besonders schutzbedürftiger Vogelarten. Dies betrifft vor allem Seeadler, Wanderfalke, Wiesenweihe, Uhu, Kranich und Schwarzstorch. Deren Bestände waren durch Bejagung, Bekämpfung, Nestplünderungen oder Zerstörung ihrer Bruthabitate drastisch reduziert. Nach Einstellung der Verfolgung (wegen der Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzrechtes) und dem Verbot bestimmter Umweltgifte, sowie auf Grund von Artenhilfsprogrammen zur Wiederansiedlung, Angebot und Schutz von Horsten und vielem mehr haben die Bestände dieser Arten erst zögerlich, dann exponentiell zugenommen. Als Beispiel sollen hier Seeadler und Schwarzstorch dienen, deren größte Bestandszunahme mit dem größten Zubau von WEA in ihrem Hauptverbreitungsgebiet zusammen fiel. 1 WILSON U. BOSSERT 1973: Einführung in die Populationsbiologie, Berlin, Heidlberg, New York 2 HÖTKER, H., K.-M. THOMSEN, H. KÖSTER (2005): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse - Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen. BfN-Schriften 142, Bonn und Michael-Otto-Insitut im NABU, Bergenhausen.

4 Abbildung 1: Bestandsentwicklung des Seeadlers in Deutschland von 1900 bis 2007 Abbildung 2: Windkraftanlagen und Schwarzstörche in Hessen (HORMANN, 2004) (HAUFE 2008) Etwas anders ist die Situation für den Rotmilan. Dessen Wiederausbreitung fand in

5 Deutschland früher als bei Seeadler und Schwarzstorch statt. Bereits in den 80er Jahren war die Kapazität der Umwelt erreicht. Alle geeigneten Reviere sind heute besetzt. Dies zeigt sich auch am Lebensalter, in dem Rotmilane durchschnittlich erstmalig brüten. In Deutschland ist dies das vierte Lebensjahr. In der Schweiz, in der erst vor wenigen Jahren das ursprüngliche Verbreitungsgebiet wiederbesiedelt wurde, ist dies das dritte Lebensjahr. In England, Schottland und Wales, wo sich die Bestände derzeit exponentiell ausbreiten, ist dies das zweite Lebensjahr. Insgesamt haben die vereinzelten Kollisionen von Vögeln an Windenergieanlagen keine nachteilige Auswirkung auf die Populationsgröße oder den örtlichen Bestand - auch nicht für die relativ zu anderen Vogelarten am häufigsten mit Windenergieanlagen kollidierende Seeadler und Rotmilane. Das zeigt sich nicht nur an den erfreulichen Zuwächsen oder den langjährig stabilen Beständen der genannten Arten. Vielmehr ist gerade für die Arten Seeadler und Rotmilan die Kollision an Windenergieanlagen im Verhältnis zu anderen Todesursachen vernachlässigbar gering. Zumindest für das Bundesland Brandenburg gibt es eine sehr gute Übersicht zu Todesursachen von Seeadlern (RYSLAVY 2004, 2006 a+b, 2007, 2009a+b 3 ). Unter Berücksichtigung des dortigen Brutbestandes und des Bruterfolges kann abgeschätzt werden, dass jährlich etwa 20% aller toten Seeadler in Brandenburg gefunden und untersucht werden. Die häufigste Todesursache sind Vergiftung infolge bleihaltiger Jagdmunition (28,5%) und entsprechende Erkrankungen (6,3%), gefolgt von Kollisionen im Straßenverkehr (18,8%) und tödlichen Unfällen an Freileitungen (6,9%). Die verbotene Bekämpfung oder Bejagung des Seeadlers verursacht ebenso wie Revierkämpfe jeweils fast 5 % der Todesfälle. Kollisionen an WEA sind mit 3,5% aller Todesfälle die geringste erfasste Einzelursache. Es gibt keine Gründe anzunehmen, dass dieses Verhältnis in anderen Bundesländern, wie Schleswig- Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern, anders sein könnte. 3 RYSLAVY, T.: Zur Bestandssituation ausgewählter Vogelarten in Brandenburg Jahresberichte In Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 13 (4) 2004: ; 15 (1) 2006a: 4-12; 15 (3) 2006b: 85-92; 16 (3) 2007: 75-85; 18 (1) 2009a: 4-13; 18 (4) 2009b:

6 Todesursachen von Seeadlern im Land Brandenburg in den Jahren 2002 bis 2007 zusammengestellt nach RYSLAVY in Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 2004, 2006a+b, 2007, 2009a+b (n = 144) Schussverletzungen / illeg. Nachstellung 5% Krankheit / Vergiftungsverdacht 6% unbekannt 26% Revierkampf 5% Freileitungen 7% WEA 3,5% Vergiftung 28,5% Straßenverkehr 2% Eisenbahnverkehr 17% Abbildung 3 Todesursachen von Seeadlern im Land Brandenburg in Jahren 2002 bis 2007, nach RYSLAVY Zwar sind die Todesursachen für den Rotmilan nicht in vergleichbarer Qualität nachgewiesen, jedoch dürften die Größenordnungen ähnlich sein. Nach verschiedenen Schätzungen kollidieren jährlich 100 (HÖTKER et al ) bis 200 (MAMMEN & MAMMEN ) Rotmilane. Eine neue Studie aus Brandenburg ermittelt etwa 75 jährliche Kollisionsopfer in diesem Bundesland (DÜRR unveröffentlicht), was auf Deutschland hochgerechnet etwa 250 kollidierte Rotmilane ergeben würde. Jährlich sterben etwa Rotmilane des deutschen Brutbestandes. Demnach würden nur etwa 1 bis 2% aller Todesfälle auf Kollisionen mit WEA zurückzuführen sein. Dass dies keine Auswirkung auf den Brutbestand relevanter Vogelarten hat, zeigt eine bundesweite Studie. Auf 225 Monitoringflächen unterschiedlicher Größe, verteilt über das ganze Bundesgebiet, wurden die Populationsdaten von Rotmilan, 4 HÖTKER, H., K.-M. THOMSEN, H. KÖSTER (2005): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse - Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen. BfN-Schriften 142, Bonn und Michael-Otto-Insitut im NABU, Bergenhausen. 5 MAMMEN, U. & K. MAMMEN (2008): Einschätzung der Situation und Gefährdung des Rotmilans durch WEA in der Querfurter Platte.Unveröffentl.

7 Schwarzmilan, Seeadler, Mäusebussard, Wespenbussard, Baumfalke, Turmfalke, Habicht, Sperber und Rohrweihe erhoben (Monitoring of European Raptors and Owls; Die Ergebnisse wurden in Beziehung gesetzt zu Daten von Windenergieanlagen und Windparks. Die Leistung und die Zahl von WEA sind im Betrachtungszeitraum erheblich gestiegen. Die Bestandsgröße, die Bestandsdichte und der Bruterfolg der betrachteten Greifvögel blieben in diesem Zeitraum weitgehend stabil. Beim Seeadler wurde eine erhebliche Bestandszunahme festgestellt. Andere Arten, wie Turmfalke, Wespenbussard oder Baumfalke, wiesen Schwankungen der Bestandsgröße im Rahmen von 5% pro Jahr auf. Es konnten keine signifikanten Korrelationen zwischen der Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland und dem Bestand, der Bestandsdichte und dem Bruterfolg der untersuchten Arten festgestellt werden (RASRAN, MAMMEN, HÖTKER ). Gemessen an diesem Hintergrundwissen ist die Problemdarstellung zu Kollisionsopfern maßlos überbewertet. Störung und Vertreibungswirkung, Barriereeffekte Ähnliches gilt für die Beschreibung von Störung und Vertreibungswirkung sowie zu Barriereeffekten. Seit über 20 Jahren wird zu diesen Fragen in Deutschland geforscht. Vielfältige und umfassende Untersuchungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen u.ä. in Genehmigungsverfahren und anschließende Monitoringuntersuchungen in bestehenden Windparks haben zum gegenwärtigen Wissenstand maßgeblich beigetragen, obwohl die Situationsbewertung einer der ersten Studien (FAUK in NNA ) noch immer aktuell ist. Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass gerade in Deutschland massive Erfahrungen mit der möglichen Vertreibungswirkung von Windenergieanlagen vorliegen. In Deutschland werden nicht nur mit über MW installierter Leistung wesentlich mehr Windenergieanlagen betrieben als in anderen Ländern der EU. Wie auch Dänemark und die Niederlande hat Deutschland eine fast fünfmal so große Dichte von Windenergieanlagen pro Flächeneinheit. Für jedes Genehmigungsverfahren sind umfassende Untersuchungen und darauf fußende Prognosen der Umweltwirkungen durchgeführt worden. Viele dieser Prognosen sind durch Monitoringuntersuchungen überprüft worden. Dabei hat sich in der Regel herausgestellt, dass die ursprünglichen Prognosen stärkere Wirkungen benannten als später eintrafen. Die in der Literatur benannten Meideabstände werden in Einzelfall von den jeweiligen Arten entweder nicht, nicht immer oder nicht im vollen Umfang eingehalten oder die Bedeutung größerer 6 7 RASRAN, L., MAMMEN U., HÖTKER H. (2009): Effects of wind farms on population trend and breeding success of red kits and other birds of prey. IN: Birds of prey an wind farms: Analysis of problems and possible solutions, Documentation of an international workshop in Berlin, 21st an 22nd Oktober 2008 NNA BERICHTE (1990): Biologisch-ökologische Begleituntersuchungen zum Bau und Betrieb von Windkraftanlagen (3 Jg. Sonderheft, 1990)

8 Flächeneinheiten ändert sich trotz gewisser Abstände bestimmter Arten zu Windenergieanlagen nicht. Teilweise gewannen Bereiche mit Windenergieanlagen nach deren Errichtung an Bedeutung für die Tierwelt, wenn die landwirtschaftliche Bodennutzung dies ermöglichte. Abbildung 4: Bedeutung für Gastvögel vor Errichtung des Windparks Wybelsumer Polder Abbildung 5: Bedeutung für Gastvögel nach Errichtung des Windparks im Wybelsumer Polder

9 Angebliche Barrierewirkungen wurden vielfach diskutiert und konnten in keinem Einzelfall tatsächlich nachgewiesen werden. Festgestellt wurde allenfalls eine gewisse Verschattung von Nahrungsflächen auf geernteten Maisäckern, die - vom Schlafplatz aus gesehen - direkt hinter Windparks von rastenden Kranichen nicht mehr genutzt wurden. Eine noch nicht abgeschlossene zweijährige Radarerfassung ziehender Vögel im Bereich der deutschen Nordseeküste hat etwa 100 Vogelarten erfasst und das Verhalten der häufigen Arten im Umfeld von Windparks aufgezeichnet. Außer kleinräumigen Ausweichbewegungen, die sehr differenziert an den Betriebszustand und die Ausrichtung der einzelnen Anlagen angepasst waren, konnte keinerlei Barrierewirkung festgestellt werden. Berichte von Irritationen, Ausweichbewegungen, Umkehr oder Zugabbruch sind die subjektive Interpretation normalen Zugverhaltens und lassen sich auch in Gebieten ohne Windenergieanlagen feststellen. Barrieren, die um- oder überflogen werden, entfalten keine tatsächliche Barrierewirkung. Mutmaßungen über nachteilige Auswirkungen von Umwegen, die wegen Windparks geflogen werden müssten, auf den Ernährungszustand und die Fitness der Vögel sind in Anbetracht der Zugentfernungen, das Flugverhalten an (Zwischen-) Rastplätzen und der geringen zusätzlichen Flugstrecke auf Grund von Umwegen unseriös. Die geringen tatsächlichen Beeinträchtigungen lassen sich im Rahmen der Planungsentscheidungen vermeiden oder kompensieren. Gemessen an diesem Hintergrundwissen ist die Problemdarstellung zu Störung und Vertreibungswirkung sowie zu Barriereeffekten maßlos überbewertet. Auswirkungen von Windparks auf Fledermäuse Bezüglich der potenziellen Auswirkungen von Windparks auf Fledermäuse wird eine breit angelegte, mehrjährige Studie eine Reihe der dargestellten Annahmen relativieren. Bereits die veröffentlichten Zwischenergebnisse stehen in teils deutlichem Widerspruch zu Kernaussagen der Leitlinie. Insofern erscheint es sinnvoll, die Ausführungen zu Fledermäusen erst abschließend zu bearbeiten, wenn die Studie Mitte 2010 veröffentlicht wird (BRINKMANN et al. 8 ) Gemessen an dem bisherigen Hintergrundwissen ist die Problemdarstellung zu potenziellen Auswirkungen von Windparks auf Fledermäuse überbewertet. Die Hinweise zum Repowering von Windparks beschränken sich auf schwammige 8 BRINKMANN, R. et al. (2009): Forschungsvorhaben Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore- Windenergieanlagen. Kurzfassungen der Vorträge der Fachtagung in Hannover, 09. Juni 2009 (

10 Aussagen, denen sowohl eine Gefahrenreduzierung für Vögel, als auch eine Gefahrenerhöhung für Fledermäuse zu entnehmen ist. Eine Gefahrenerhöhung für wandernde Fledermäuse, die in geringerer Höhe als Vögel fliegen sollen und daher in den Gefahrenbereich der sich drehenden Rotoren geraten könnten, scheint abwegig und deckt sich nicht mit den bisherigen Erkenntnissen aus Standort- und Monitoringuntersuchungen sowie aus durchgeführten Höhenmessungen. Gemessen an dem bisherigen Hintergrundwissen ist die Problemdarstellung zum Repowering von Windparks überbewertet. Potenzielle Auswirkungen von Windparks auf seltene und gefährdete Biotope Die Auseinandersetzung um die potenzielle Auswirkung von Windparks auf seltene und gefährdete Biotope wird anhand eines Beispielfalles geführt. In der geschilderten, speziellen Situation haben besondere Rahmenbedingungen (Wasserhaushalt eines Hangmoors) des Standorts zu ungewollten nachteiligen Auswirkungen geführt. Diese Rahmenbedingungen sind jedoch extrem selten und treten in deutschen Flachlandmooren nie auf. Damit ist das Fallbeispiel nicht übertragbar. Zudem werden solche Auswirkungen auf die Funktionen und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im Rahmen der Eingriffsreglung nach dem Bundesnaturschutzgesetz abgeprüft und gegebenenfalls durch geeignete Handlungen oder Maßnahmen vermieden. Gemessen an dem bisherigen Hintergrundwissen ist die Problemdarstellung zu potenziellen Auswirkungen von Windparks auf seltene und gefährdete Biotope überbewertet. Die in jeden einzelnen Punkt stattfindende Überbewertung von Einzelfällen als Grundlage einer verallgemeinernden Bewertung potenzieller Auswirkungen von Windenergieanlagen wird in den Anhängen II, III, IV und V unkommentiert nachvollzogen.

11 Konsequenzen Die Überbewertung potenzieller Auswirkungen in der Problemdarstellung wird zukünftig zu kaum überwindbaren Zulassungshemmnissen führen. Mutmaßungen und besorgnisgestützte Annahmen können jederzeit unter Bezugnahme auf die Leitlinie der Europäischen Kommission geäußert werden. Eine sachgerechte Auseinandersetzung ist damit jedoch nur sehr schwer möglich. Hier einige Beispiele: Der Verweis, dass durch Kollisionen besonders langlebige Arten mit geringer Reproduktion, wie der Seeadler, durch eine additive Sterblichkeit betroffen seien (S. 34 Guidance Document), ist erst einmal griffig. Dass eine solche Annahme sowohl durch die ökologischen Gesetzmäßigkeiten, die historische und aktuelle Bestandsentwicklung und deren Ursachen sowie die relative Verteilung der Todesursachen widerlegt ist, kann nur schwer vermittelt werden. Denn das Guidance Document der Europäischen Kommission verweist ja gerade darauf, dass Arten mit kleinen Populationen besonderer Aufmerksamkeit bedürfen (ebd.). Zusätzlich ergäbe sich bei der Beurteilung von Windenergieprojekten eine besondere Verantwortung für Arten, welche durch andere anthropogene Faktoren nachteilig beeinflusst werden (ebd.). Außerdem gäbe es auf Grundlage einer amerikanischen Studie auch die zunehmende Besorgnis hinsichtlich nachts ziehender Singvögel (ebd.). Singvögel sind - anders als Adler - grundsätzlich häufig und haben eine für Vögel sehr hohe Reproduktionsrate. Allerdings sind auch diese durch die Veränderung ihrer Lebensräume generell gefährdet. Damit wird der Windenergie eine besondere Verantwortung für die Erhaltung von Arten zugewiesen, die sich nicht nur auf die potenziellen Auswirkungen der Windenergienutzung an sich bezieht, sondern auch noch die sonstigen schädlichen Einflüsse unserer Gesellschaft auf den Artenbestand ausgleichen muss. Solche unklaren und zum Teil widersprüchlichen Hinweise oder Erläuterungen führen nicht zu einer Versachlichung der Problembehandlung. Sie sind vielmehr willkommenes Mittel zur Planungs- und Verfahrensverzögerung, ohne dass ernsthafte Naturschutzbelange relevant sind. Dies ist umso schwerwiegender, als dass andere Vorhabensarten, wie Ausweisung von Baugebieten, Verkehrsvorhaben, Errichtung von Großställen/Mastanlagen und vor allem die Errichtung von Großkraftwerken nicht mit denselben Vorbehalten belegt sind. Das ist diskriminierend. Schon heute sind die unsachlichen Vorbehalte gegenüber potenziellen Auswirkungen der Windkraftnutzung sehr durchsetzungsstark. Die energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland zur regenerativen Erzeugung elektrischer Energie können auf dieser Basis kaum umgesetzt werden. Die Ausweisung von Eignungsflächen in den einzelnen Bundesländern wird in starkem Maße eingeschränkt. Dies trifft sowohl auf Bundesländer mit vielen Windenergieanlagen (beispielsweise Brandenburg mit 1,3% der Landesfläche als Windeignungsflächen, die auf 2% ausgeweitet werden sollen), als auch auf Bundesländer mit wenigen

12 Windenergieanlagen zu (beispielsweise Hessen mit 0,3% Windeignungsflächen, die auf 1% ausgeweitet werden sollen) da sich auf der überwiegenden Fläche konkurrierende Nutzungen (ohne oder mit nur geringen Naturschutzrestriktionen) sowie andere Belange, meist die des Naturschutzes, durchsetzen. Selbst in abgewogenen Konzentrationszonen verhindern zunehmend spezielle Naturschutzbelange ohne wirkliches fachliches Erfordernis die Errichtung von Windenergieanlagen. Dabei ist es abwegig anzunehmen, die Tierwelt oder die biologische Vielfalt Deutschlands könnte nachhaltig geschädigt werden, wenn auf 1 bis 2 % der Landesfläche Windenergieanlagen errichtet sein würden - selbst wenn die einzelnen Windenergieanlagen eine weitaus stärkere nachteilige Auswirkungen auf die Tierwelt hätten als es tatsächlich der Fall ist. Dagegen kann sicher davon ausgegangen werden, dass Deutschland seine Verpflichtung zur Bekämpfung des Klimawandels nicht erfüllen kann, wenn diese Windenergieanlagen nicht errichtet werden. Damit müsste entweder die nachteilige Auswirkung des Klimawandels auch für die Tierwelt hingenommen werden oder es müssten andere die Lasten der CO2-Reduktion tragen. Forderungen des Bundesverbands WindEnergie (BWE): Auf der Grundlage der in Deutschland gemachten Erfahrungen tragen wir auch in Zukunft gerne dazu bei, die Interessen des Naturschutzes und der Windenergienutzung in Einklang zu bringen. Im Hinblick auf Kapitel 4 und Kapitel 5 des Guidance Documents müssen aus unserer Sicht allerdings die Verfahrenshinweise dringend einer Praxisüberprüfung unterzogen werden. Sehr kritisch sehen wir die in Kapitel 3 vorgenommenen Bewertungen der Auswirkungen von Windenergienutzung auf Arten und deren Lebensräume. Sinnvollerweise sollte das Kapitel 3 drastisch reduziert werden auf die Übersicht potentieller Auswirkungen. Das Kapitel 3.3 mit seinen Unterkapiteln ist ersatzlos zu streichen. Die darin getroffenen Aussagen sind nicht hinreichend belegt und aus unserer Sicht grundsätzlich überbewertet. Gleichermaßen sind die Anhänge II, III, IV und V ersatzlos zu streichen. In diesem Zusammenhang sind die Kapitel 3.4 sowie 3.5 ebenfalls entbehrlich.

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