Windenergiekonzeption Mittelhessen Vergleich der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (VRG WE) Entwurf Dezember Entwurf Juli 2015
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- Rainer Voss
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1 Regierungspräsidium Gießen Dezernat 31 Gießen, den 26. Juni 2015 Frau Bröcker Herr Dr. Gerhards Windenergiekonzeption Mittelhessen Vergleich der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (VRG WE) Entwurf Dezember Entwurf Juli 2015 Kreis VRG WE mit Kennziffer Entwurf 12/2012 Fläche [ha] Entwurf 07/2015 Fläche [ha] Differenz [ha] Limburg-W Grund der Planänderung Verträglich gemäß FFH-VU VSG Hoher Westerwald (SST, Uhu) Neuangrenzung avifaunistischer, Beinträchtigung der landschaftsbestimmenden Gesamtanlage Merenberg Schwerpunktraum (SST - neuer Fundpunkt) Im Nordwesten Neuabgrenzung avifaunistischer Schwerpunktraum (SST - neuer Fundpunkt) Berücksichtigung des einzuhaltenden Abstands zur Bundesstraße, verbleibende mögliche Teilfläche < 15 ha und damit zu klein für 3 WEA. Schwerpunktraum (SST - neuer Fundpunkt und Uhu-Dichtezentrum) Wegen des einzuhaltenden Abstands zu angrenzender Straße und Hochspannungsleitung und geringer Gesamtgröße bei gleichzeitig ungünstigem Flächenzuschnitt im Alternativenvergleich ungünstiger als 1114 kein Konflikt mit Flug- und Landeplatz Elz, im Alternativenvergleich besser als 1112 Schwerpunktraum (RM- Habitateignung) Im Westen Schwerpunktraum (SST- neuer Fundpunkt) Im Westen und Norden Neuabgrenzung avifaunistischer Schwerpunktraum (SST - neuer Fundpunkt) VRG WE Gegenüberstellung 2012_2015 Tabelle.xlsx Ergebnis
2 Gemeinsam mit VRG 1116/1117 Gefahr einer Umfassung der Ortslage Wirbelau. Im Vergleich mit diesen Gebieten schlechter geeignet Im Alternativenvergleich mit Gebiet 1132 schlechter geeignet. Bei Realisierung Einschränkung der kommunalen Eigenentwicklung der Ortslage Aulenhausen Im Westen und Osten Neuabgrenzung eines avifaunistischen Schwerpunktraums Konflikt mit Flug- und Landeplatz Elz besteht nicht mehr bzw. lösbar Berücksichtigung des notwendigen Mindestabstands zu Straßen und Eisenbahnlinien Differenz irrelevant Kleiner Teilbereich außerhalb des FFH- Gebiets. Weniger als 15 ha Flächengröße, jedoch aufgrund des Abstands < 1 km zu 1127 gemeinsame Betrachtung möglich Repowering-Standort, Mindest-Flächengröße wird erreicht In östlicher Teilfläche fehlende Standsicherheit (weitläufige Stollen und Schächte) bei gleichzeitigem Artenschutz (Fledermaus- Winterquartiere). Fehlende Standsicherheit (weitläufige Stollen und Schächte) sowie Artenschutzkonflikte Differenz irrelevant Berücksichtigung des 1.000m-Radius um Wochenstube von Langstreckenwanderern Differenz irrelevant Berücksichtigung von Bebauung im Außenbereich und 600m Abstand westlich des Gebietes Berücksichtigung des einzuhaltenden Mindestabstands zur Bundesstraße Neuabgrenzung des avifaunistischen Mögliche Umfassung von Hasselbach durch 1144/1145: aufgrund der großflächig geringeren Windhöffigkeit sowie der teilweise für WEA ungünstigen topographischen Verhältnisse Fläche 1145 weniger gut geeignet. Konflikt mit Scharzstorch besteht nicht mehr (Aktualisierung der Datenlage) Aufgrund des Wegfalls von anderen VRG besteht Gefahr der Umfassung von Heckholzhausen nicht mehr Differenz irrelevant VRG WE Gegenüberstellung 2012_2015 Tabelle.xlsx Ergebnis
3 Lahn-Dill Neuabgrenzung eines Schwerpunktraumes für den Schwarzstorch (Süden) Bestehender, länderübergreifender Korridor für Haselhuhn (Biotopverbund) Neuabgrenzung der zu steilen Geländeteile Vermeidung kumulativer Landschaftsbelastung Neubewertung in der FFH-VU für das VSG Hoher Westerwald Differenz irrelevant Neuabgrenzung entlang der Grenze zum FFH- Gebiet Neuabgrenzung der zu steilen Geländeteile Vermeidung der Umfassung von Günterod; Verzicht auf Gebietsteile in Leelage Verzicht auf Gebietsteile in Leelage Neuabgrenzung des avifaunistischen Vermeidung kumulativer Landschaftsbelastung v.a. Vermeidung kumulativer Landschaftsbelastung und Vermeidung unüberwindbarer artenschutzrechtlicher Konflikte im Alternativenvergleich mit 2138 insgesamt ungünstiger , unverträglich gemäß FFH-VU VSG Hoher Westerwald Schutz der landschaftsbestimmenden Gesamtanlage Braunfels (geschützte Exposition) westliche Teilfläche aufgrund zu erwartender fehlender Standsicherheit (weitläufige Stollen und Schächte) und aus Artenschutzgründen (Fledermäuse) gestrichen, östliche Teilfläche ehemals Munitionsdepot, aktuell Nutzung als Sprenstofflager, ebenfalls wg. fehlender Standortsicherheit gestrichen Schwerpunktraumes (Norden) Differenz irrelevant Differenz irrelevant unverträglich gemäß FFH-VU für das VSG Hoher Westerwald Umsetzungsinteresse, Konfliktlösung auf örtlicher Ebene möglich Planüberarbeitung führt zu geringfügiger Flächenverkleinerung, dadurch wird Mindestflächengröße von 15 ha jedoch unterschritten. VRG WE Gegenüberstellung 2012_2015 Tabelle.xlsx Ergebnis
4 Marburg-B Neuabgrenzung der zu steilen Geländeteile Vermeidung der Umfassung von Niederasphe Windhöffigkeit, Wohnbebauung im Außenbereich Neuabgrenzung der zu steilen Geländeteile Vermeidung der Umfassung von Hesselbach und Achenbach kompakte Form kompakte Form Nicht lösbare Konflikte mit den Anforderungen des Arten- und Gebietsschutzes kompakte Form Vermeidung der Umfassung von Emsdorf Vermeidung der Umfassung von Emsdorf Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Ausräumung von Konflikten mit Platzrunde Differenz irrelevant Eigenentwicklung von Ginseldorf Vermeidung der Umfassung von Günterod; Wohnbebauung im Außenbereich Neuabgrenzung der zu steilen Geländeteile Wochenstuben der Mopsfledermaus Wochenstuben der Mopsfledermaus , Vermeidung der Umfassung von Ilschhausen Neuabgrenzung der zu steilen Geländeteile , Vermeidung der Umfassung von Ilschhausen , Neuabgrenzung der zu steilen Geländeteile schwierige Erschließbarkeit, im Alternativenvergleich schlecht Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Neuabgrenzung der zu steilen Geländeteile; Ausräumung von Konflikten mit Platzrunde und VSG hohe Windhöffigkeit; interkommunales Umsetzungsinteresse; Ausräumung von Konflikten mit Platzrunde Differenz irrelevant Nachweis ausreichender Windhöffigkeit VRG WE Gegenüberstellung 2012_2015 Tabelle.xlsx Ergebnis
5 Gießen Vogelrastplatz im Süden Neuabgrenzung aufgrund Überprüfung der Windhöffigkeit, Konfliktminimierung mit vorhandener PV-Anlage und Auflösung des Konflikts mit Wohnbebauung im Außenbereich geänderter Verlauf einer Hubschrauber- Tiefflugstrecke, fehlendes Umsetzungsinteresse, Vermeidung der Umfassung von Treis und Allendorf Nachweis ausreichender Windhöffigkeit im Alternativenvergleich schlechter als 2138 im Alternativenvergleich gemeinsam mit Restfläche 4107 schlechter als 4102/ und Berücksichtigung der Mindestabstände zur Straße Berücksichigung der Mindestabstände zur Straße Vermeidung kumulativer Landschaftsbelastung Nachweis ausreichender Windhöffigkeit und Nachweis der Verträglichkeit mit dem Gebietsschutz Erweiterung einer Teilfläche mit geringer Flächengröße im Abstand < 1 km Neuabgrenzung bzgl. Windhöffigkeit Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Ausräumung von Konflikten mit Trinkwasserschutz Vogelsberg Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Vermeidung der Umfassungswirkung der Ortslage Wahlen zusätzliche Berücksichtigung genehmigter Anlagen Neubewertung im Alternativenvergleich (Umsetzungsinteresse, Konfliktarmut) Vermeidung der Umfassung von Elbenrod/Berfa, im Alternativenvergleich schlechter als 5110 und Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Differenz irrelevant zu geringe Flächengröße stellt im Zusammenwirken mit 5407 (< 1 km Entfernung) keinen Konflikt dar Berücksichtigung der im Randbereich tlw. wertvollen Waldbestände Nachweis ausreichender Windhöffigkeit VRG WE Gegenüberstellung 2012_2015 Tabelle.xlsx Ergebnis
6 Schwerpunktraum (Uhu - Dichtezentrum) Vermeidung der Umfassung der Ortslage Willofs, im Alternativenvergleich schlechter Vermeidung kumulativer Landschaftsbelastung Neuabgrenzung bzgl. Windhöffigkeit Neubewertung gemäß FFH-VU und IGK für das Neubewertung gemäß FFH-VU und IGK für das Neubewertung gemäß IGK für das VSG Vogelsberg Neuabgrenzung eines Schwerpunktraumes für den Rotmilan Neuabgrenzung des avifaunistichen Grenzabstimmung mit Entwurfsplanung in Südhessen Differenz irrelevant Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Unverträglich gemäß FFH-VU und IGK für das Verträglich gemäß FFH-VU VSG und IGK Vogelsberg Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Schwerpunktraum (SST und RM) Ausräumung von Konflikten mit Platzrunde Differenz irrelevant Nachweis ausreichender Windhöffigkeit zu geringe Flächengröße stellt im Zusammenwirken mit 5407 (< 1 km Entfernung) keinen Konflikt dar Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Nachweis ausreichender Windhöffigkeit Region VRG WE Gegenüberstellung 2012_2015 Tabelle.xlsx Ergebnis
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