Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter und Hans-Dieter Haase (SPD), eingegangen am

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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/2814 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter und Hans-Dieter Haase (SPD), eingegangen am Hausgemachte Steuerausfälle durch unzureichende Personalausstattung in der niedersächsischen Finanzverwaltung? - Kann Niedersachsen die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit im Steuervollzug noch sicherstellen? Bund, Länder und Gemeinden sind gerade in der Krise auf ausreichende Finanzmittel angewiesen, um die Bezahlung der öffentlichen Leistungen zu sichern. Steuereinnahmen müssen entsprechend der wirtschaftlichen Leistungskraft erhoben werden. Dieser Grundsatz der Steuergerechtigkeit gilt daher nicht nur bei der Steuergesetzgebung, sondern auch beim Steuervollzug. Durch Mängel im Steuervollzug gehen nicht nur Bund, Ländern und Gemeinden notwendige Steuereinnahmen verloren, sie sind auch eine Benachteiligung aller pflichtbewussten Steuerpflichtigen. Um Steuerausfällen vorzubeugen, sind die steuerlichen Verhältnisse derjenigen, die über die größten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten verfügen, in ausreichendem Maße durch Außenprüfungen zu ermitteln. Der Bundesrechnungshof hat in den letzten Jahren darauf verwiesen, dass die Prüfungspraxis in den einzelnen Bundesländern sehr verschieden gehandhabt wird und die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf die Betriebsprüferpraxis überwiegend nicht eingehalten werden. Auch in Niedersachsen sind längst nicht alle, aufgrund der von den Finanzministern selbst erstellten Personalbedarfsberechnung (PersBB), benötigten Stellen besetzt. In den nächsten Jahren verlässt darüber hinaus ein großer Teil der bei der Steuerverwaltung Beschäftigten aus Altersgründen die Finanzverwaltung. Die Zahl der in den letzten Jahren in Niedersachsen eingestellten Nachwuchskräfte reicht bei Weitem nicht aus, um diesen Personalverlust auszugleichen. Personalausstattung bei Betriebsprüfung und Steuerfahndung bleibt auch in Niedersachsen hinter den Notwendigkeiten zurück, die der Zielsetzung der vollständigen Steuererhebung und Steuergerechtigkeit angemessen wären. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hoch war der tatsächliche Personalbestand (Personal-Ist) jeweils zum 1. Januar der Jahre 2006 bis 2010 (nur Prüferinnen und Prüfer; keine Kanzleikräfte oder Sachgebietsleiterinnen und -leiter) für folgende Prüfungsdienste der Finanzämter, jeweils differenziert nach mittlerem und gehobenem Dienst: a) Betriebsprüfung, b) Steuerfahndungsprüfung, c) Umsatzsteuersonderprüfung, d) Lohnsteuer-Außenprüfung? 2. Wie groß (tatsächlich und in Prozentzahlen) ist die Differenz der für den Bereich der Finanzämter (ohne OFD und MF) erforderlichen Stellen nach der Personalbedarfsberechnung (PersBB) im Verhältnis zu den tatsächlich in Haushaltsplänen 2006 bis 2010 ausgewiesenen Stellen? 3. Wie war das Verhältnis zu den in Frage 1 genannten Stichtagen in Niedersachsen bezogen auf a) das gesamte Personal der Finanzämter (ohne Oberfinanzdirektion oder Finanzministerium) im Verhältnis zur Einwohnerzahl Niedersachsens? 1

2 b) das gesamte Personal (wie vorstehend) im Verhältnis zu Einkommenssteuer- bzw. Körperschaftssteuerfällen in Niedersachsen? c) die tatsächlich vorhandenen Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer im Verhältnis zur Zahl der Betriebe (G1-G3, M, K und Kst) bzw. zusätzlich im Verhältnis zur Zahl der Einwohner Niedersachsens? d) die tatsächlich vorhandenen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Verhältnis zur Zahl der Betriebe (wie vorstehend) bzw. zusätzlich im Verhältnis zur Einwohnerzahl Niedersachsens? 4. Wie viele der im Haushalt (Epl. 4) in den Finanzämtern (ohne OFD und MF) als besetzbar ausgewiesenen Planstellen (PKB) waren zum 1.Januar der Jahre 2006 bis 2010 tatsächlich nicht besetzt (Unterbesetzungsquote)? 5. Wie entwickelten sich in den Jahren 2005 bis 2009 die Mehrergebnisse und die Prüfungstage in den nachfolgend aufgeführten Prüfungsdiensten? 5.1 Betriebsprüfung a) Wie viel Prozent der insgesamt erprüften Mehrsteuern (absolute Zahl) in der Betriebsprüfung entfielen auf die einzelnen Größenklassen lt. 3 BpO? b) Wie viel Prozent der Prüfungstage (absolute Zahl) entfielen auf die einzelnen Größenklassen lt. 3 BpO? c) Wie hoch war somit das durchschnittliche Mehrergebnis pro tatsächlichem Prüfungstag in den einzelnen Größenklassen lt. 3 BpO? d) Wie entwickelte sich der Prüfungsturnus in den einzelnen Größenklassen in den Jahren 2005 bis 2009? e) Wie hoch war das durchschnittliche Mehrergebnis jeder eingesetzten Betriebsprüferin und jedes eingesetzten Betriebsprüfers in den Jahren 2005 bis 2009? f) Wie groß war der Anteil der ergebnislosen Prüfungen (sogenannte 0-Ergebnisse) in den Jahren 2005 bis 2009? g) Wie entwickelte sich die Zahl der Absetzungsquoten (vom Prüfungsplan abgesetzten Fälle) in den Jahren 2005 bis 2009 und wie hoch war dieser Anteil im Verhältnis zu den erfolgten Prüfungsfällen? h) Wie groß war der Anteil der einzelnen Steuerarten (einschl. der Gewerbesteuer) an den erprüften Mehrsteuern? i) Wie viele der in Niedersachsen steuerlich erfassten sogenannten Einkommensmillionäre wurden in den Jahren 2005 bis 2009 in Niedersachsen tatsächlich von der Betriebsprüfung geprüft (einmal/mehr als einmal)? 5.2 Steuerfahndung a) Wie hoch war das durchschnittliche Mehrergebnis jeder eingesetzten Steuerfahndungsprüferin oder jedes eingesetzten Steuerfahnders in den Jahren 2005 bis 2009? b) Welcher Anteil an den erprüften Mehrsteuern der Jahre 2005 bis 2009 entfällt auf die unterschiedlichen Steuerarten, einschließlich der Gewerbesteuer, die ausschließlich den Kommunen zugute kommt? 5.3 Umsatzsteuersonderprüfung a) Wie hoch war das durchschnittliche Mehrergebnis jeder eingesetzten Umsatzsteuersonderprüferin oder jedes eingesetzten Umsatzsteuersonderprüfers in den Jahren 2005 bis 2009? b) Wie entwickelte sich in den Jahren 2005 bis 2009 die Prüfungsquote in der Umsatzsteuersonderprüfung in Niedersachsen, d. h. wie sah das Verhältnis von durchgeführten Prüfungen zu den vorhandenen Steuerfällen mit einem USt-Kennbuchstaben aus? 2

3 c) Wie groß war der Anteil der ergebnislosen Prüfungen (sogenannte 0-Ergebnisse) in den Jahren 2005 bis 2009? d) Wie entwickelte sich die Zahl der Absetzungsquoten (vom Prüfungsplan abgesetzte Fälle) in den Jahren 2005 bis 2009 und wie hoch war dieser Anteil im Verhältnis zu den erfolgten Prüfungsfällen? 5.4 Lohnsteueraußenprüfung a) Wie hoch war das durchschnittliche Mehrergebnis jeder eingesetzten Lohnsteuerprüferin oder jedes eingesetzten Lohnsteuerprüfers in den Jahren 2005 bis 2009? b) Wie entwickelte sich in den Jahren 2005 bis 2009 die Prüfungsquote in der Lohnsteueraußenprüfung Niedersachsens, d. h. wie sah das Verhältnis von durchgeführten Prüfungen zu den vorhandenen Steuerfällen in den jeweiligen Größenklassen (A1 - B) aus? c) Wie groß war der Anteil der ergebnislosen Prüfungen (sogenannte 0 Ergebnisse) in den Jahren 2005 bis 2009? d) Wie entwickelte sich die Zahl der Absetzungsquoten (vom Prüfungsplan abgesetzte Fälle) in den Jahren 2005 bis 2009 und wie hoch war dieser Anteil im Verhältnis zu den erfolgten Prüfungsfällen? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den O 1513/ Die Niedersächsische Landesregierung nimmt den im Steuerrecht geltenden Grundsatz der Steuergerechtigkeit sehr ernst. Da die Durchsetzung und die praktische Umsetzung der Besteuerung eng mit der Akzeptanz der Steuergesetze durch die Bürgerinnen und Bürger verknüpft ist, muss die Sicherstellung der Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung stets das Ziel der Steuerverwaltung sein. Nur so ist auch sichergestellt, dass die für ein funktionierendes Gemeinwesen erforderliche gesunde finanzielle Basis vorhanden ist. Neben der Einnahmesituation darf vor dem Hintergrund des Ziels eines ausgeglichenen Haushalts jedoch auch die Ausgabeseite nicht vergessen werden. Personalkosten, sowohl die gegenwärtigen als auch die zukünftigen, belasten die öffentlichen Haushalte. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise, die die derzeit schwierige Haushaltssituation maßgeblich mit verursacht hat, muss nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung mit Blick auf zukünftige Generationen maßvoll bei der Einstellung von Personal vorgegangen werden. Die Niedersächsische Landesregierung ist trotz der schwierigen Haushaltslage auch weiterhin bestrebt, durch die Anzahl der Neueinstellungen in der Steuerverwaltung die zukünftig zu erwartenden Personalabgänge in den kommenden Jahren soweit wie möglich zu ersetzen. Dies zeigen nicht zuletzt auch die aktuellen hohen Einstellungszahlen. Darüber hinaus übernimmt Niedersachsen die in Ausbildung befindlichen Anwärterinnen und Anwärter nach bestandener Prüfung in vollem Umfang. Bei den Einstellungszahlen ist aber auch zu berücksichtigen, dass gravierende Änderungen in der Automationsumgebung der Steuerverwaltung sowie die demografische Entwicklung langfristig Einsparpotenziale erwarten lassen. Die Entwicklungen beispielsweise im Bereich des bundesweit betriebenen Vorhabens KONSENS (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) werden perspektivisch u. a. dazu führen, dass sich die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den Veranlagungsbereichen der Finanzämter durch Automationsunterstützung im Wesentlichen auf die Fälle konzentrieren können, die ein 3

4 hohes Steuerausfallrisiko in sich bergen. Dazu trägt ein kontinuierlich ausgebautes Risikomanagement bei. Auch die Umstellung auf eine zeitnahe Betriebsprüfung wird zu Entlastungen führen. Gleiches gilt für die elektronische Bilanzübermittlung. Darüber hinaus belegen die Erfolge der niedersächsischen Task-Force, der konstant hohe Personaleinsatz im Bereich der Außendienste in den letzten Jahren, aber auch die intensive Zusammenarbeit der norddeutschen Länder, dass der Bekämpfung des Steuerbetrugs von der Niedersächsischen Landesregierung trotz der verstärkten Einsparungsbemühungen erhöhte Aufmerksamkeit eingeräumt wird. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Personalbestand in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Jahresdurchschnitt* Betriebsprüfer Steuerfahnder Umsatzsteuersonderprüfer Lohnsteueraußenprüfer Jahr m.d. g.d. gesamt g.d.** g.d.** m.d. g.d gesamt , , ,83 251,29 170,90 107,11 65,65 172, , , ,09 253,11 151,87 101,56 62,24 163, , , ,26 255,15 155,95 98,69 64,09 162, , , ,13 256,71 160,57 96,36 62,29 158, * Der Ausweis des tatsächlichen Personalbestands auf den eines Jahres aufgeteilt nach mittlerem und gehobenem Dienst wurde statistisch in den Jahren nicht festgehalten. Für das Jahr 2010 ist ein solcher Jahresdurchschnittswert noch nicht ermittelbar. ** Als Steuerfahnder und Umsatzsteuersonderprüfer werden in Niedersachsen ausschließlich Beschäftigte des gehobenen Dienstes eingesetzt. Zu 2: Jahr * Personalbedarf (Finanzämter) in Vollzeitäquivalenten Im Haushaltsplan ausgewiesene Stellen (Finanzämter) Differenz (absolut) Personalbedarf zu den im Haushaltsplan ausgewiesene Stellen (Finanzämter) Differenz (prozentual) Personalbedarf zu den im Haushaltsplan ausgewiesene Stellen (Finanzämter) 2,68 5,34 5,50 6,10 - * Der Personalbedarf für das Jahr 2010 wurde noch nicht ermittelt. Zu 3: Stichtag a) Einwohner pro Finanzamtsbedienstetem* b) Einkommensteuerfälle** pro Finanzamtsbedienstetem b) Körperschaftsteuerfälle** pro Bedienstetem G-Betrieben M-Betrieben 746,7 747,3 755,2 769,9 779,2 240,1 234,9 236,7 238,7 241,7 7,4 7,6 7,9 8,4 8,6 0,095 0,098 0,097 0,097 -*** 0,0189 0,0204 0,0200 0,0201 -*** 4

5 Stichtag K-Betrieben 0,0143 0,0148 0,0145 0,0145 -*** KSt-Betrieben 0,0037 0,0031 0,0030 0,0030 -*** Einwohnern 0, , , , *** G-Betrieben 0,0159 0,0164 0,0166 0, *** M-Betrieben 0,0032 0,0034 0,0034 0,0034 -*** K-Betrieben 0, , , , *** KSt-Betrieben 0, , , , *** Einwohnern 0, , , , *** * Personal-Ist in Vollzeiteinheiten ** Fälle = Grundkennbuchstaben Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum Berichtsjahr -1 (Bsp: Einkommensteuergrundkennbuchstaben für den Veranlagungszeitraum 2005 für Personal zu Einkommensteuerfälle ) und Grundkennbuchstaben Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum Berichtsjahr -2 *** Bei der Zahl der Betriebsprüfer und Steuerfahnder handelt es sich um Jahresdurchschnittswerte, die für 2010 noch nicht ermittelt werden können. Hinweis auf Frage 1. Zu 4: Stichtag Besetzbare Planstellen Besetzte Planstellen Differenz Unterbesetzungsquote 0,18 0,37 0,32 0,84 0,47 Zu 5: 5.1 Betriebsprüfung Jahr * a) Mehrsteuern gesamt: Prozentualer Anteil an Mehrsteuern G-Betriebe 74,37 80,58 85,39 91,40 76,88 M-Betriebe 12,78 8,59 6,28 3,72 11,04 K-Betriebe 6,11 4,18 3,89 2,17 5,04 KSt-Betriebe 6,74 6,65 4,44 2,71 7,04 b) Prüfungstage Prozentualer Anteil an den Prüfungstagen G-Betriebe 25,26 30,76 30,33 32,99 23,58 M-Betriebe 28,22 26,95 26,15 24,91 39,65 K-Betriebe 22,31 19,57 20,24 18,59 16,01 KSt-Betriebe 24,21 22,85 23,28 23,51 20,76 5

6 Jahr * c) Durchschnittliches Mehrergebnis pro Prüfungstag G-Betriebe M-Betriebe K-Betriebe KSt-Betriebe d) Prüfungsturnus G-Betriebe 4,24 4,78 4,51 4,34 4,37 M-Betriebe 11,46 11,42 10,84 10,84 11,40 K-Betriebe 17,78 17,89 17,27 17,74 18,01 KSt-Betriebe 45,04 46,40 54,05 52,36 50,14 e) Durchschnittliches Mehrergebnis je Betriebsprüfer/in f) Prozentualer Anteil ergebnisloser Prüfungen (sogenannte 0-Ergebnisse) 19,4 20,2 20,0 21,3 21,7 g) Zahl der Absetzungen g) Zahl der Absetzungen im Verhältnis zu den erfolgten Prüfungsfällen 2,05 2,89 3,47 3,01 3,93 h) Prozentualer Anteil der einzelnen Steuerarten am Mehrergebnis Einkommensteuer 28,10 15,74 15,42 11,00 16,46 Körperschaftsteuer 40,51 43,17 29,73 36,12 29,38 Umsatzsteuer 7,82 12,99 11,43 4,10 11,11 Gewerbesteuer 18,99 11,32 30,31 18,07 22,66 Sonstige einschließlich Zinsen nach 233 a AO (ab 2006) und Vermögensteuer 4,58 16,78 13,11 30,71 20,39 i) Zahl Einkommensmillionäre** Einmalig geprüft*** mehr als einmal geprüft ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) * Werte ab dem Kalenderjahr 2006 sind aufgrund neuer Grundsätze für die Erstellung der Statistik nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. ** Die Zahl der Einkommensmillionäre wird stichtagsbezogen ermittelt. Daher liegen für den Betrachtungszeitraum lediglich die Werte zum und vor. Erfasst werden auch nur diejenigen Einkommensmillionäre, die nicht gleichzeitig Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selb- 89 6

7 ständiger Arbeit (sog. Gewinneinkünfte) erzielen. Werden hohe Gewinneinkünfte mit erzielt, werden diese Personen statistisch bei den Großbetrieben mit erfasst. *** Ob ein so genannter Einkommensmillionär einmal oder mehr als einmal geprüft wurde, wird statistisch nicht festgehalten. 5.2 Steuerfahndung Jahr * a) Mehrergebnis je Steuerfahndungsprüfer/in b) Prozentualer Anteil der einzelnen Steuerarten am Mehrergebnis Einkommensteuer 43,73 35,77 34,77 35,86 31,62 Körperschaftsteuer 8,71 5,17 9,52 7,07 5,39 Umsatzsteuer 29,49 39,07 29,63 31,61 47,75 Gewerbesteuer 7,08 6,58 11,98 9,75 7,36 Lohnsteuer 3,38 5,78 5,98 5,54 2,58 Sonstige einschl. Vermögensteuer 7,61 7,63 8,12 10,17 5,29 * Werte ab dem Kalenderjahr 2007 sind aufgrund neuer Grundsätze für die Erstellung der Statistik nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. 5.3 Umsatzsteuersonderprüfung Jahr * a) Mehrergebnis je Umsatzsteuersonderprüfer/in b) Prüfungsquote (Verhältnis von durchgeführten Prüfungen zu den vorhandenen Steuerfällen mit einem USt- Kennbuchstaben) in % 2,2 2,1 1,9 1,9 1,9 c) Anteil der ergebnislosen Prüfungen (sogenannte 0-Ergebnisse) in % 38,4 36,8 33,9 33,4 32,8 * Werte ab dem Kalenderjahr 2007 sind aufgrund neuer Grundsätze für die Erstellung der Statistik nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Zu d): Die Zahl der Absetzungen (vom Prüfungsplan abgesetzte Fälle) wird statistisch für die Umsatzsteuersonderprüfung nicht erfasst. 5.4 Lohnsteueraußenprüfung Jahr * 2009 a) Mehrergebnis je Lohnsteuerprüfer/in b) Prüfungsquote (Verhältnis von durchgeführten Prüfungen zu den vorhandenen Steuerfällen in den jeweiligen Größenklassen (A 1-A 4)) A 1 (Betriebe mit 500 oder mehr Arbeitnehmern) 23,64 23,53 28,45 23,73 23,01 A 2 (Betriebe mit 100 bis 499 Arbeitnehmern) 22,63 26,96 26,26 25,88 24,67 A 3 (Betriebe mit 20 bis 99 Arbeitnehmern) 24,31 24,30 22,78 22,59 21,16 A 4 (Betriebe mit weniger als 20 Arbeitnehmern) 6,91 4,64 4,50 4,16 3,94 7

8 Jahr * 2009 c) Anteil der ergebnislosen Prüfungen (sogenannte 0-Ergebnisse) in % 39,73 38,70 38,97 37,20 35,48 * Werte ab dem Kalenderjahr 2008 sind aufgrund neuer Grundsätze für die Erstellung der Statistik nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Zu d): Die Zahl der Absetzungen (vom Prüfungsplan abgesetzte Fälle) wird statistisch für die Lohnsteueraußenprüfung nicht erfasst. Hartmut Möllring 8 (Ausgegeben am )

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