141/ Reglemente und Verordnungen Gebührenreglement Verwaltungsgebühren Beratung und Beschlussfassung über die Reglementsänderung

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1 Internet Gemeinderat Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom / Reglemente und Verordnungen Gebührenreglement Verwaltungsgebühren Beratung und Beschlussfassung über die Reglementsänderung Bezug zu Wirkungs- und Leistungszielen des Leitbildes Die öffentlichen Finanzen sind im Gleichgewicht. Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, die Gebühren des Bauwesens zu überprüfen Im gleichen Zug wurde das gesamte Gebührenreglement kontrolliert. Einzelne Bestimmungen sollen den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Bei den Gebühren des Bauwesens wurde ein neuer Absatz für Gebühren für Baugesuche mit ausserordentlichem Aufwand eingefügt. Diese Gebühren sollen dem Bauherrn nach der Aufwandgebühr II verrechnet werden. Ausserdem soll der Betrag für das Einholen von Amtsberichten und Nebenbewilligungen angepasst werden. Für die Behandlung von Einsprachen ist neu eine Gebühr vorgesehen. Auf eine weitgehende Änderung der Baugebühren, welche eine stärkere Gewichtung des Aufwandes vorsehen würden, soll verzichtet werden. Weitere Anpassungen sind beim Erbrecht vorgesehen. Zudem wurde die Aufbewahrung des Vorsorgeauftrages neu eingefügt. Ausserdem wurde das Gebührenreglement dem aktuellen Muster-Gebührenreglement, welches auf der Homepage des Amtes für Gemeinden und Raumordnungen Bern aufgeschaltet ist, angepasst. Dies bringt Anpassungen bei der Verjährungsfrist, redaktionelle Anpassungen und Streichungen mit sich. Die Vernehmlassung fand von Mitte Mai bis Mitte August 2015 statt. Bei der Gemeindeverwaltung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Reglementsänderung wird während 30 Tagen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Eine Kopie in Papierform kann bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Der Wortlaut der vorgesehenen Änderung kann zudem ab Beginn der Auflagefrist auf eingesehen werden. Ebenso kann auf der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage der Gemeinde die vollständige aktuelle Fassung des Gebührenreglements eingesehen werden. 1/9

2 Der Gemeinderat beschliesst 1. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: Die Änderungen des Gebührenreglements Verwaltungsgebühren seien zu beschliessen. 2. Zu eröffnen (nach der Gemeindeversammlung): - Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, 3550 Langnau im Emmental (inklusive 2 Exemplare des Reglementes) - Finanzverwalterin a. i., Verena Imboden, - Gemeindeschreiber, Christian Liechti, - Gemeindeschreiberei, Miriam Bär, - Gemeindeschreiberei, Stephanie Flükiger, Gemeinderat Wynigen Präsident Sekretär Beat Studer Christian Liechti 2/9

3 Gebührenreglement Verwaltungsgebühren der Einwohnergemeinde Wynigen (GebR) 01. Dezember 2007 mit Änderungen vom 06. Juni 2013 und vom 05. Dezember /9

4 Formatierung Fettschrift Normalschrift gestrichene Schrift Neu vorgesehene Bestimmungen unveränderte Bestimmungen Zur Aufhebung vorgesehene Bestimmungen Erhebung Verjährung Art Die Gebühren verjähren 5 10 Jahre nach ihrer Fälligkeit. 2 Die Verjährung wird durch jede Einforderungshandlung unterbrochen. 3 Im Übrigen sind für die Unterbrechung der Verjährung die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts sinngemäss anwendbar. 4 Die Verjährung steht still, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner keinen Wohnsitz in der Schweiz hat oder aus anderen Gründen in der Schweiz nicht belangt werden kann. Personen-, Erbrecht 1 Familienrecht... 2 Erbrecht Art Siegelung, Entsiegelung Letztwillige Verfügung, Aufbewahrung mit Empfangsschein Letztwillige Verfügung, Eröffnung Letztwillige Verfügung, Versand der Auszüge 5.-- je Adressat 1 geändert mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom gestrichen mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom geändert mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom /9

5 5 Letztwillige Verfügung, Bescheinigung, dass kein Testament eingereicht wurde Letztwillige Verfügung, Erbenbescheinigung nach Art. 559 ZGB Letztwillige Verfügung, Bestellen von Familienscheinen je Letztwillige Verfügung, Nachforschung nach Erben je Letztwillige Verfügung, Familienscheine Gebühren Zivilstandsämter 10 Vorsorgeauftrag nach Art. 360 ZGB, Aufbewahrung mit Empfangsschein Einwohnerkontrolle Art Einbürgerungsgesuche von Einzelpersonen 1' Einbürgerungsgesuche von Ehepaaren 1' Einbürgerungsgesuche von Jugendlichen gem. Art. 8 Abs. 2 KBüG Auf unmündige Kinder erstreckte Gesuche gemäss Art. 4 Abs. 3 EbüV 5 gratis 5 Einbürgerungskurse, pro Kursteilnahme 6 CHF bis CHF (nach Aufwand) 6 Sprachstandanalyse gemäss Art. 11e EbüV, einschliesslich Unterlagen und Bestätigung 7 Einbürgerungstest gemäss Art. 11a EbüV CHF bis CHF (nach Aufwand) CHF bis CHF (nach Aufwand) 4 Kantonales Einbürgerungsgesetz 5 Einbürgerungsverordnung 6 eingefügt mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom /9

6 Art. 18a Lebensbescheinigung 5.-- Ortspolizeiwesen Leumunds- und Handlungsfähigkeitszeugnis Art. 21 Leumunds- und Handlungsfähigkeitszeugnis Bauwesen Baugesuche und Voranfragen Vorläufige, formelle Prüfung Art Kontrolle auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit a) kleine Baugesuche nach BewD (Baubewilligungsdekret, BSG 725.1) b) ordentliche Baugesuche nach BewD Profilkontrolle Aufforderung zur Behebung einfacher Mängel Vorläufige formelle und materielle Prüfung Art Prüfung auf formelle und offensichtliche materielle Mängel a) kleine Baugesuche nach BewD b) ordentliche Baugesuche nach BewD Rückweisung zur Verbesserung Nichteintretensentscheid / Bauabschlag (Blitzentscheid) / Abschreibungsverfügung Koordinierte, materielle prüfung Art Prüfung gemäss Leitfaden für das Baubewilligungsverfahren a) kleine Baugesuche nach BewD b) ordentliche Baugesuche nach BewD /9

7 (Gemeinde = Baubewilligungsbehörde) 2 Einholen von Amtsberichten und Nebenbewilligungen, Weiterleitung pro Gesuch 3 Publikation Mitteilung an die Nachbarn Behandlung Einsprache Einspracheverhandlung Bauentscheid a) kleine Baugesuche nach BewD b) ordentliche Baugesuche nach BewD Weitere Bewilligungen: a) Gewässerschutz Gebühren gemäss Gebührentarif des kantonalen Gewässerschutzamtes (Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung BSG ) b) Strassenanschluss, Neuanschluss oder wesentliche bauliche Änderung c) Beanspruchung Strassenterrain, Grabarbeiten im Strassenbereich d) Brandschutz; Prüfungs- und Kontrollaufwand des Feueraufsehers bis e) Energietechnischer Massnahmennachweis, Prüfungsaufwand der Energiefachstelle bis f) Wasseranschluss, Neuanschluss g) Wasseranschluss, Änderungen Belastungswerte Die Gebühren kantonaler Amtsstellen werden gestützt auf Art. 52 des Baubewilligungsdekretes vollumfänglich dem Gesuchstellenden weiterbelastet. Beratung und Antragstellung (Gemeinde nicht Baubewilligungsbehörde) Art Prüfung und Behandlung von Einsprachen Teilnahme an Einspracheverhandlungen /9

8 3 Antrag an Bewilligungsbehörde Amtsberichte Gebühren gemäss Art. 29 Abs. 7 GebR Projektänderungen / Verlängerungen Art. 31 Gesuche um Projektänderung / Gesuche um Verlängerung der Baubewilligung Gebühren gemäss den notwendigen Verfahrensschritten analog Baugesuch Vorzeitige Baubewilligung Art. 32 Gesuch um Zustimmung zur vorzeitigen Baubewilligung Vorzeitiger Baubeginn Art. 33 Gesuch um vorzeitigen Baubeginn Baukontrolle Baubeginn Art. 34 Anzeige des Baubeginns (im Lastenausgleichsverfahren) Kontrollen Art. 35 Kontrollen auf dem Bauplatz, wie Schnurgerüst, Bauplatzinstallation, Schutzraumarmierung, Rohbau, Energietechnische Massnahmen, Kanalisationsund Wasseranschluss, Feuerpolizei, Schutzraumabnahme, Schlussabnahme Aufwandgebühr I Massnahmen Art. 36 Baupolizeiliche Massnahmen: Verfahrensinstruktion, Verfügungen (bspw. Wiederherstellung) Aufwandgebühr II Weitere Aufwendungen Planung Art. 37 Ausgelöst durch ein Bauvorhaben: Erarbeiten oder Abändern a) einer Überbauungsordnung Aufwandgebühr II b) der baurechtlichen Grundordnung Aufwandgebühr II (Vorbehalten bleiben Kostenvereinbarungen im Rahmen eines Infrastrukturvertrages) 8/9

9 Aussergewöhnliche Bauvorhaben Art Baugesuche mit ausserordentlichem Aufwand, zusätzliche Abklärungen und Bemühungen Aufwandgebühr II 1 2 Aufwendungen im Rahmen von aussergewöhnlichen Bauvorhaben, die nicht unter die kantonale Bewilligungshoheit fallen (bspw. Militärische Bauten, Bahnbauten) Aufwandgebühr II Steuerwesen Amtliche Bewertung Art Auszug aus dem Register der amtlichen Werte (Fotokopien) Gebühr für Fotokopien gemäss Gebührentarifverordnung des Gemeinderates 2 Ausserordentliche Neubewertung mit Kostenfolge Gebühr gemäss Angaben der Kant. Steuerverwaltung, Abt. Amtl. Bewertung Inkrafttreten Art Dieses Reglement tritt per in Kraft. 2 Mit dem Inkrafttreten dieses Reglementes werden der Gebührentarif vom sowie das Gebührenreglement für Einbürgerungen vom aufgehoben. 3 Die Änderungen vom 6. Juni 2013 treten rückwirkend per 1. Januar 2013 in Kraft. 4 Die Änderungen vom 05. Dezember 2015 treten per 1. Januar 2016 in Kraft. 9/9

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