Niederschrift Nr. 8 Seite 72
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- Mareke Eberhardt
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1 Niederschrift Seite 72 über die Gemeinderatssitzung des Gemeinderates E L S E N D O R F am 01. Juli 2014 im alten Schulhaus in Elsendorf Beginn: Ende: Uhr Uhr Sämtliche 15 Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß eingeladen Vorsitzender war: 1. Bürgermeister Markus Huber Schriftführer war: VR Herbert Knier. Anwesend waren: 14 von 15 Mitgliedern Markus Huber, 1. Bgm. Raith Brigitte, 2. Bgm. Bachmaier Erwin Bauer Martin Biebl Helmut Dr. Biendl Martin Dettenhofer Albert Faltermeier Manfred Gallmaier Thomas Gallwas Swen Haage Marianne ab Uhr Kallmünzer Josef Neumayer Archus Weichenrieder Karl ab Uhr Außerdem waren anwesend: Herr Dipl. Ing. Josef Müller zu TOP 2d) und 3 Schulleiterin Andrea Gaffal Frank zu TOP 4 Entschuldigt abwesend waren (Grund) Bauer Alois ( e ) Unentschuldigt abwesend waren Beschlussfähigkeit war gegeben
2 Die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 3. Juni 2014 wurde den Gemeinderäten mit der Sitzungsladung zugestellt. Tagesordnung Seite 73. Lfd. Nr. Die Sitzung war öffentlich zu Punkt bzw. nichtöffentlich zu Punkt ÖFFENTLICHE SITZUNG ==================== 1 Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom Bauanträge: a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 203/24, Gemarkung Ratzenhofen (Baugebiet Ratzenhofen Ost III ) b) Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 FT Einzelgaragen auf dem Grundstück Flur Nr. 15, Gemarkung Mitterstetten c) Errichtung einer Stützmauer für das Grundstück Flur Nr. 1386/3, Gemarkung Ratzenhofen (Baugebiet An der Weingartener Straße ) d) Terrassenüberdachung des Kindergartens in Elsendorf, Grundstück Flur Nr. 1390, Gemarkung Ratzenhofen 3 Bericht von der Bauausschusssitzung bezüglich der Maßnahmen Kindergarten 4 Musikschulunterricht an der Grundschule Elsendorf 5 Durchführung des Winterdienstes 6 Berichterstattung Elsendorfer Bach 7 Kostenbeteiligung an der Einzäunung der ehemaligen Kläranlage in Haunsbach 8 Informationen zur Breitbanderschließung der Gemeinde Elsendorf 9 Baugebiet Ratzenhofen Ost - Befestigung der Feldzufahrt 10 Erlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Elsendorf 11 Sonstiges NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG =========================
3 112. Betreff: Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom Forts.Blatt 74 - M i t 12 : 0 S t i m m e n - Das Sitzungsprotokoll vom wird zur Kenntnis genommen und nachdem keine Einwendungen vorgebracht wurden genehmigt Betreff: Bauantrag; Karoline und Florian Schwertl, Leitenbach, Sandstraße 7, Mainburg - M i t 13 : 0 S t i m m e n - Dem Antrag der Eheleute Schwertl, Leitenbach, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 203/24, Gemarkung Ratzenhofen, nach den Plänen der Bautechnikerin Marlene Dasch, Mainburg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen durch die Errichtung der Garage an der Nord Ostseite bündig mit dem Wohnhaus wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Ratzenhofen Ost Teil III erteilt Betreff: Bauvoranfrage; Marciana Vogler Emmendörfer, Mitterstetten, Hornecker Str. 21, Elsendorf - M i t 13 : 0 S t i m m e n - Der Bauvoranfrage von Frau Vogler Emmendörfer, Metterstetten, zur Bebauung des Grundstücks Flur Nr. 15, Gemarkung Mitterstetten, mit einem Einfamilienwohnhaus mit zwei FT - Einzelgaragen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt Betreff: Errichtung einer Stützmauer für das Grundstück Flur Nr. 1386/3, Gemarkung Ratzenhofen (Baugebiet An der Weingartener Straße ) Vom Bauausschuss ist der betroffene Bereich besichtigt worden. Über die dort gewonnenen Eindrücke berichtete 1. Bürgermeister Huber. Zudem wurden Fotoaufnahmen gezeigt. Zur weiteren Vorgehensweise empfiehlt das Landratsamt, wo 1. Bürgermeister Huber ebenfalls vorstellig geworden war, dass man einen Bauantrag verlangen soll; dabei ist ein Nachweis der Standfähigkeit der Stützmauer zu erbringen. - M i t 13 : 0 S t i m m e n - Für das Vorhaben ist die Vorlage eines formell korrekten Bauantrags notwendig. Darin ist die Standsicherheit der Stützmauer über eine ordnungsgemäße Ausführung durch einen eingetragenen Tragwerksplaner nachzuweisen Betreff: Terrassenüberdachung des Kindergartens in Elsendorf, Grundstück Flur Nr. 1390, Gemarkung Ratzenhofen - M i t 13 : 0 S t i m m e n -
4 Forts.Blatt 75 Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Planungen des Dipl. Ing. Josef Müller, Sandelzhausen, und stimmt der Errichtung von Terrassenüberdachungen und Grundrissänderungen in der Kinderkrippe auf dem Grundstück Flur Nr. 1390, Gemarkung Ratzenhofen, zu. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans Heiglhof werden die notwendigen Ausnahmen bezüglich der Baugrenzen und der Dachneigung und Dachform erteilt Betreff: Bericht von der Bauausschusssitzung bezüglich der Maßnahmen Kindergarten - N a c h r i c h t l i c h e A n g a b e - Aufgrund der bei der Besichtigung durch den Bauausschuss gewonnenen Eindrücke sollte das Gebäude einen Vollwärmeschutz erhalten. Dipl. Ing. Josef Müller hat hierfür Angebote eingeholt. Das günstigste wurde von der Fa. Graßl, Siegenburg, abgegeben. Dieses schließt mit einer Summe in Höhe von ,57. Es umfasst das Entfernen der Holzverschalung samt Dämmung, das Verputzen mit Aufbringung des Wärmeschutzes und das Stellen eines Gerüstes. Von Seiten des Gemeinderats diskutierte man die möglichen Nachteile eines Vollwärmeschutzes. Gemeinderat Faltermeier erkundigte sich nach dem Zustand des Dämmmaterials und nach der Möglichkeit, lediglich eine neue Holzlattung anzubringen. Wegen des hohen Arbeitsaufwands rechnet Herr Müller mit keinen Kosteneinsparungen. Solche würden sich eventuell erzielen lassen, falls der Zeitrahmen für die Bauausführung etwas gestreckt wird. Entsprechende Erkundigungen von Herrn Müller werden hierüber Aufschluss geben. Dem Hinweis von Gemeinderat Dettenhofer, mit einer Änderung an der Fassade möglicherweise Urheberrechte zu verletzen, wird nachgegangen. Hierzu wird man den mit Frau Cornelia Prücklmaier, der seinerzeitigen Planerin des Gebäudes, geschlossenen Architektenvertrag überprüfen bzw. mit Ihr selbst Kontakt aufnehmen. Zur Einzäunung des Geländes wurde vom Landratsamt bestätigt, dass aufgrund der vorzufindenden Situation keine Zaunanlage notwendig ist. Bezweifelt wird von 1. Bürgermeister Huber, ob der vom Kindergarten geforderte Spielplatz für die Krippenkinder im Eingangsbereich hierfür geeignet ist. Eine provisorische Einzäunung des Spielgeländes im Südbereich des Kindergartens, der ausschließlich für die Krippenkinder vorgesehen ist, wird errichtet. Damit erreicht man die als notwendig erachtete Trennung der Kleinsten von den größeren Kindern. Als sinnvoll wird der Vorschlag von 1. Bürgermeister Huber erachtet, das Spielplatzgelände fachlich überplanen zu lassen. Dazu empfiehlt Gemeinderat Biebl, die Vorstellungen der Kindergartenleitung unbedingt einfließen zu lassen Betreff: Musikschulunterricht an der Grundschule Elsendorf Zur Behandlung des Tagesordnungspunktes begrüßte 1. Bürgermeister Huber die Schulleiterin, Frau Andrea Gaffal Frank. Zunächst wurde der Unterschied bei den Gebühren dargestellt, der sich für den Musikschulunterricht bei der Musikschule Mainburg für Schüler aus dem Stadtbereich und für Nicht-Mainburger Schüler ergibt. Sollte die Gemeinde Elsendorf für einen Ausgleich aufkommen, müssten dafür (nach der gegenwärtigen Belegung) jährlich etwa 3.500,00 aufgebracht werden. Zur Frage aus dem Gemeinderat, ob sich alle Kinder den Musikschulunterricht leisten können, stellte Frau Gaffal Frank das neue Projekt JKEI (Jedes Kind ein Instrument) vor. Vorrangig Kindern aus finanziell schwach gestellten Familien soll es ermöglicht werden, ein Musikinstrument zu erlernen. In der 1. und in der 2. Klasse wird Blockflötenunterricht angeboten. Dazu erhofft man sich Sponsoren, welche die Kosten für die Instrumente übernehmen. Erst in der 3. und in der 4. Jahrgangsstufe soll dann das Instrumentenangebot erweitert werden.
5 Forts.Blatt 76 Von Seiten des Gemeinderats wird das vorgestellte Projekt begrüßt und man hofft, dass sich zahlreiche Spender finden, denn auch gebrauchte Musikinstrumente finden bei diesem Vorhaben eine gute Verwendung. - M i t 14 : 0 S t i m m e n - Die Gemeinde Elsendorf bewilligt einen Zuschuss ab dem Schuljahr 2014/2015 für Kinder aus dem Gemeindebereich in einer anteiligen Höhe, damit die Kinder aus Elsendorf die gleichen Musikschulgebühren zu leisten haben wie die Kinder von Mainburg. Im laufendem Jahr 2013/2014 hätte der Zuschuss 3352,80 betragen Betreff: Durchführung des Winterdienstes - N a c h r i c h t l i c h e A n g a b e - Die Firma Haindl, Walkertshofen, hat den seit November 1996 geltenden Vertrag zur Durchführung des Winterdienstes mit Schreiben vom aus betrieblichen Gründen form- und fristgerecht gekündigt. Die Gemeinde muss deshalb versuchen, möglichst bald eine Nachfolgeregelung zu finden. Dazu sollen zunächst die Strecken ermittelt werden, die durch einen Externen zu räumen sind. Zudem möchte man herausfinden, ob diese Strecken auch mit einem Dreiachser geräumt und gestreut werden können. Der Umfang des vom Bauhof zu leistenden Winterdienstes wird sich ggf. verändern. Bei nächster Gelegenheit wird man eine Ausschreibung der Winterdienstarbeit veranlassen. Die Gemeinderäte Dettenhofer und Kallmünzer werden die hierfür notwendigen Vorarbeiten leisten Betreff: Berichterstattung Elsendorfer Bach - N a c h r i c h t l i c h e A n g a b e - 1. Bürgermeister Huber gab einen Bericht zum derzeitigen Stand und zeigte dazu einige Bilder. Zudem gab er bekannt, dass die für die Terrassierung bei den Aufweitungen im Bereich der Firma Gerzer und des Pfarrheims vorgesehenen Natursteinblöcke eine geänderte Oberflächenbearbeitung erhalten. Grund dafür sind Lieferschwierigkeiten des Herstellers, was zu Verzögerungen im Bauzeitenplan geführt hätte. Die ausgeschriebene Qualität der Steine bleibt erhalten, da es sich bei den Änderungen überwiegend um eine Aufwertung durch eine höherwertige Bearbeitungsform (gesägt statt gespalten) handelt. Die Formate der Steinquader ändern sich fertigungsbedingt unwesentlich; die Änderungen bleiben nach Verhandlung durch das Büro Freiraum- Spektrum kostenneutral. Weiter hat das Planungsbüro das Bauunternehmen Pritsch am dazu aufgefordert, den Personaleinsatz auf der Baustelle zu verstärken, um die Bauausführungen termingerecht fertigstellen zu können. Anlass dafür war, dass es nunmehr zu Bauverzögerungen gekommen ist. Aus diesem Grund hat das Büro einen aktualisierten Bauzeitenplan angefordert Betreff: Kostenbeteiligung an der Einzäunung der ehemaligen Kläranlage in Haunsbach Anhand von Fotos wurde dem Gemeinderat die Situation vor Ort aufgezeigt. Die Gemeinderatsmitglieder sprachen sich nach kurzer Beratung für eine Kostenbeteiligung aus. - M i t 14 : 0 S t i m m e n -
6 Forts.Blatt 77 Die Gemeinde Elsendorf beteiligt sich an einer Einzäunung der ehemaligen Kläranlage in Haunsbach mit 50 Prozent der Materialkosten (maximal 400,00 ) Betreff: Informationen zum Breitbandausbau der Gemeinde Elsendorf - N a c h r i c h t l i c h e A n g a b e - Gemeinderat Gallwas berichtete von den Fortschritten bei der Planung und zeigte anhand einer Gemeindekarte, wie es wo zu welchen Verbesserungen in der Versorgung kommt. Eine erste Kostenschätzung des Planungsbüros Corwese liegt bei Gesamtinvestitionen in Höhe von 1,05 Mio. Euro. Rund müsste davon durch die Gemeinde getragen werden. Eigenleistungen der Gemeinde sind nur bedingt möglich. Möglichst bald sollte die Bevölkerung in den Planungsprozess mit eingebunden werden. In der August Sitzung wird Herr Jürgen Mühlbauer vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regionalabteilung Ost in Landshut, weitere Informationen geben Betreff: Baugebiet Ratzenhofen Ost - Befestigung der Feldzufahrt - M i t 14 : 0 S t i m m e n - Der Gemeinderat stimmt der Befestigung der Feldzufahrt im südwestlichen Teil des Baugebietes Ratzenhofen Ost auf einer Breite von 3,50 Meter zu. Den Auftrag zur Bauausführung erhält das Fuhrunternehmen Greis, Elsendorf. Das vorliegende Angebot vom ist auf die soeben festgelegte Ausbaubreite von 3,50 Meter zu aktualisieren Betreff: Erlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Elsendorf, Im Rahmen einer Vorberatung zur Geschäftsordnung hat sich der Gemeinderat auf die nachfolgenden wesentlichen Punkte festgelegt: Die Werte in 8 Abs. 2 lauten: a) die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln im Vollzug zwingender Rechtsvorschriften und im Rahmen von Richtlinien des Gemeinderats, in denen die Leistungen nach Voraussetzung und Höhe festgelegt sind, im Übrigen bis zu einem Betrag von 6.000,00 im Einzelfall, b) der Erlass, die Niederschlagung, die Stundung und die Aussetzung der Vollziehung von Abgaben, insbesondere von Steuern, Beiträgen und Gebühren sowie von sonstigen Forderungen bis zu folgenden Beträgen im Einzelfall: Erlass 600,00 Niederschlagung 3.000,00 Stundung 3.000,00 bei Stundungen bis zu einem Jahr bzw ,00 bei Stundungen über einem Jahr Aussetzung der Vollziehung 3.000,00 c) die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000,00 und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.000,00 im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO), d) Handlungen oder Unterlassen jeder Art mit Auswirkungen für die Gemeinde, insbesondere der Abschluss von Verträgen und sonstiger Rechtsgeschäfte sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Gemeinde, bis zu einer Wertgrenze von 3.000,00,
7 Forts.Blatt 78 e) Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 3.000,00 erhöhen, f ) die Gewährung von Zuschüssen, auch in der Form unentgeltlicher Nutzungsüberlassung von Räumen, an Vereine und Verbände bis zu einem Betrag von 1.000,00 je Einzelfall Sitzungstag und Sitzungsort ( 18 Abs. 2) Die Sitzungen finden in der Regel am ersten Dienstag eines Monats im Alten Schulhaus, Georg Rainer Platz 3 in Elsendorf statt; sie beginnen regelmäßig um Uhr. In der Einladung ( 20) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden. Landungsfrist ( 20 Abs. 4) Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. Anträge ( 21 Abs. 1) Anträge sollen spätestens bis zum 8. Tag vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister eingereicht werden. Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten. Art der Bekanntmachung ( 31) Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird. (3) Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln: 1. Elsendorf 2. Ratzenhofen 3. Appersdorf 4. Haunsbach 5. Mitterstetten 6. Allakofen 7. Margarethenthann 8. Horneck 9. Wolfshausen - M i t 14 : 0 S t i m m e n - Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Elsendorf. Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom außer Kraft. - S O N S T I G E S ============== Informationen des Bürgermeisters zu getätigten Käufen Beim Kindergarten sind von der Firma Gerzer die Wasserhähne ausgewechselt worden; die Kosten betragen 1.418,72. Für die Jugend Feuerwehrübung übernahm die Gemeinde die Brotzeitkosten in Höhe von 93,50. Für das Herausheben der Einlaufgitter in den Sinkkästen wurde ein Heber zum Preis von 232,05 sowie eine Entaster-Schere zum Preis von 366,03 gekauft. Schließlich sind beim Vermessungsamt noch Pläne bestellt worden, aus denen die gemeindeeigenen Grundstücke ersichtlich werden. Rund 380,00 wird dies an Kosten ausmachen. Gemeinderat Biebl teilte schließlich noch mit, dass für die Schule die im Haushalt bereits berücksichtigten beiden Notebooks beschafft werden. Der marktübliche Preis hierfür beträgt etwa 1.000,00.
8 Termine Forts.Blatt 79 Sommerfest Kindergarten: Vorführung Kehr- Saugmaschine auf dem Schulgelände Verkehrsschau (voraussichtlich , Uhr Schulparkplatz Terminabsprache Ferienprogramm , Uhr Pfarrheim Müllabfuhr in Emmersdorf Zum Befahren der Flurbereinigungsstraße nach Emmersdorf hätte die Fa. Heinz gerne eine Ausnahmegenehmigung. Eine solche wird aber nicht erteilt, vor allem, weil man Schäden an einer dortigen Brücke befürchtet. Wasserzisternen im Baugebiet Ratzenhofen Auf Nachfrage von Gemeinderat Dettenhofer wurde erklärt, dass Herr Stadler mit der Firma Strabit wegen der im Baugebiet Ratzenhofen eingebauten Zisternen in Kontakt steht. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG ========================== TOP 12 konnte entfallen, da Herr Pendelin auf einen Erwerb des Grundstücks verzichtet. Elsendorf, Huber Knier, Verwaltungsrat 1. Bürgermeister Schriftführer
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