Moorschonende Landwirtschaft. in Brandenburg
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- Bernd Walther Acker
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1 Leibniz Centre for Agricultural Landscape Research Landwirtschaft und Naturschutz Naturschutztag 2013 Landkreis Potsdam-Mittelmark Moorschonende Landwirtschaft Dr. Jürgen Pickert Institut für Landnutzungssysteme in Brandenburg Jürgen Pickert Götz,
2 Dauergrünland- Entwicklung in Brandenburg (Region BB/BE) DGL T ha 295,2 289,8 287,1 285,6 282,9 285,7 286,7 290,3 291,7 292,1 LF T ha 1.342, , , , , , , ,7 % DGL an LF Änd. zu ,99 21,59 21,48 21,41 21,23 21,32 21,59 21,84 22,03 22,10-1,85-2,33-2,65-3,48-3,06-1,85-0,7 + 0,14 + 0, vorläufig
3 ProMoor (Entwurf): 10-Punkte-Programm für den Moorschutz in Brandenburg (1) Moorschutz kann nicht einzelflächenbezogen erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung des Wasserdargebots im jeweiligen Einzugsgebiet. Der Bezugsraum für die Optimierung der Wasserverhältnisse von der Planung bis zur Bewirtschaftung muss daher das Wassereinzugsgebiet des Moores sein. (2) (3) Die standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung von Moorflächen wird durch eine zweiseitige Wasserregulierung gesichert. (4) Bei der Umsetzung von gewässerbezogenen Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist der Moorschutz zu beachten. Für den Beitrag der Gewässerunterhaltungsverbände zur Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen sind die Rahmenbedingungen zu optimieren. (5) (6) (7) Die landwirtschaftliche Nutzung von Moorflächen erfolgt ausschließlich als Dauergrünland oder mit Paludikulturen 2. Ackerbaulich genutzte Moore werden in Grünland überführt. (8) (9) (10)Das Moorschutzprogramm bedarf in der Umsetzung massiver gesellschaftlicher Unterstützung. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass der Moorschutz in den europäischen Förderprogrammen prioritär verankert wird. Die benötigten ressortspezifischen Landesmittel sind zu sichern. Die Förderfähigkeit von landwirtschaftlich genutzten Mooren aus Säule I und II der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sind weiterhin abzusichern.
4 Ab 2015: Greening Allgemein (Art. 29) 30% der Direktzahlungen für Greening-Prämie. national oder regional einheitliche Zahlung. [DE national] 3 Greening-Maßnahmen (Anbaudiversifizierung, Dauergrünlanderhalt, Vorrangflächen) green by definition - Art. 29 (1) VO (EG) Nr. 834/2007 (ökologischer Landbau) - Art. 29 VO (EU) Nr. [...] [ELER] (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) - Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG (Natura 2000)
5 Definitionen und Beihilfefähigkeit Dauergrünland = Flächen mit Gras oder anderen krautigen Futterpflanzen, die 5 Jahre oder länger nicht in die Fruchtfolge einbezogen sind, wobei Futterpflanzen überwiegen müssen = andere Pflanzen wie Büsche oder Bäume, die beweidet werden können, sind zulässig, wenn Gras und andere krautige Futterpflanzen überwiegen = Neu ab 2015: MS können beweidbare Flächen, wo Gras und krautige Futterpflanzen nicht überwiegen, einbeziehen, sofern sie Teil üblicher Praktiken sind
6 Neu ab 2015: Greening Dauergrünlanderhalt (Art. 31) Dauergrünlanderhalt auf nationaler/regionaler Ebene = Referenzverhältnis Dauergrünland darf um nicht mehr als 5 % abnehmen = bei Überschreitung erlassen MS Rückumwandlungsgebote = MS können einzelbetriebliche Vorschriften erlassen, um 5 % Schwelle nicht zu überschreiten Einzelbetriebliches Umwandlungs- und Pflugverbot auf vom MS festzulegenden umweltsensiblen Flächen in FFH- und Vogelschutzrichtlinie-Gebieten; MS können weitere Flächen außerhalb dieser Gebiete festlegen, z.b. C-reiche Böden, Feuchtgrünland, Naturnahes (seminatural) Grünland
7 Anforderungen an Silagen vom Grünland Milchkühe Milchkühe Mutterkühe Vorbereiter, Laktation Trockensteher Jungrinder Jungrinder Parameter Einheit < 1 Jahr > 1 Jahr Biogas max. Biogas opt. Biogas mögl. Brennstoff TM-Gehalt % Rohaschegehalt % < 10 Rohfasergehalt % Rohproteingehalt % Energiekonzentration MJ NEL/kg TM 1) > 6,4 5,8-6,2 5,5 6,0 Siliererfolg Note 1 Haltbarkeit 4) Tage > 6 Schimmel, Fäulnis Befall ohne 1) MJ NEL/kg TM = Megajoule Netto-Energie-Laktation pro kg Trockenmasse 4) aerobe Stabilität
8 Futterwert und Wasseransprüche von Gräsern (n. KLAPP) Botanischer Name Deutsche Bezeichnung Futterwertzahl Wasserstufen Bromus inermis Wehrlose Trespe Dactylus glomerata Knaulgras Lolium perenne Deutsches Weidelgras Arrhenaterum elatius Glatthafer Elymus repens Gemeine Quecke Festuca pratensis Wiesenschwingel Phleum pratense Wiesenlieschgras Poa pratenis Wiesenrispe Festuca rubra Rotschwingel Alopecurus pratensis Wiesenfuchsschwanz Nardus stricta Borstgras Festuca arundinacea Rohrschwingel Agrostis gigantea Echtes Weißes Straußgras Agrostis stolonifera Flechtstraußgras Phalaris arundinacea Rohrglanzgras Glyceria maxima Wasserschwaden
9 Vegetationseinheiten des Grünlandes Vegetationseinheit Futterwertzahl Feuchtezahl Nährstoffzahl Sandmagerrasen 2,3 3,5 3,3 4,0 2,5 3,5 Glatthaferwiesen 5,0 6,5 5,1 5,7 4,8 6,5 Weidelgras-Weißklee-Mähweiden 6,5 7,5 5,0 6,0 6,4 7,3 Rotschwingel-Knaulgrasbestände 4,0 5,0 4,7 5,5 3,6 4,7 Wiesenfuchsschwanzwiesen 6,0 7,0 5,8 6,8 6,0 6,7 Pfeifengraswiesen 1,8 3,0 6,0 7,0 3,3 4,5 Kohldistelwiesen 4,0 5,6 5,8 6,6 5,5 6,5 Kleinseggenrieder 1,8 2,2 7,0 8,0 3,0 3,8 Flutrasen 3,5 5,0 6,5 7,5 4,5 5,7 Rohrglanzgraswiesen 5,0 6,2 6,0 7,2 6,3 7,0 Hohe Schwadenwiesen 4,0 6,0 7,0 7,4 6,0 6,6
10 Nutzungs-Szenarien - Niedermoorgrünland 2020 Niedermoorgrünlandnutzung wird schwieriger! : Alle Moorstandorte: geringere Grundwasserflurabstände (Moorschutzprogramm) Verschlechterte Wasserführung (Weiter zunehmende Vermullmung und Dichtlagerung) Nassstellen ZALF Institutsrat LSE, Flach- und mitteltiefgründiges Niedermoor: Sanddurchragungen (fortschreitende Mineralisierung) Trockenstellen Heterogenität der Standorte nimmt zu
11 Heterogenität der Standorte nimmt zu
12 Auf die Mischung kommt es an! Standardmischungen G I Für mittlere und extensive Bewirtschaftung, vorwiegend Mähnutzung, niedermoorgeeignet G II Für normale und intensive Bewirtschaftung, hohe Anpassungsfähigkeit, niedermoorgeeignet G III Für intensive Bewirtschaftung, weidelgrassichere Standorte Bei überwiegender Mähnutzung und hoher N-Düngung Standardmischungen ohne Weißklee verwenden Regionale Mischungen für spez. Standort- und Nutzungsbedingungen RG 6 Für überwiegende Schittnutzung, ausdauernd und winterfest, niedermoorgeeignet RG 7 RG 8 RG 9 Für mittlere bis extensive Mähweide mit Spätschnittauflagen, niedermoorgeeignet Für zeitweilig trockene Standorte zur Mäh- und Weidenutzung, 1. Aufwuchs früh nutzen Für Mähnutzung auf Niedermoor mit zeitw. Überflutung, hohe Grundwasserstände im Winter RG 10 Für Mähnutzung auf häufig überschwemmten Aueflächen, 1. Aufwuchs sehr früh nutzen RG 11 Für überwiegende Mähnutzung auf wechselnassen Standorten m. schwier. Bodenverhältnissen
13 Grünlandverbesserung durch (vorbeugende) Nachsaat und (teilschlagspezifische) Neuansaat Neuansaat ohne Umbruch mit Direktsaattechnik, ggf. nach Totalherbizid nach Umbruch und Saatbettbereitung mit Ackerdrilltechnik ggf. nach Totalherbizid oder Zwischennutzung zur Vernichtung hartnäckiger Schadpflanzen Nachsaat Übersaat mit Ackerdrille, Düngerstreuer, Güllewagen (vorhandene Technik) Durchsaat mit Direktsaattechnik: Schlitz-, Scheiben-, Streifenfräs-Geräte
14 Grünlandpflege Mechanische Pflege Mechanische Pflege nur bis zu einer Bestandshöhe von 10 bis 15 cm Walzen mit Schwerer Wiesenwalze (mind. 1 t/m Arbeitsbreite) mit max. 4-5 km/h nicht auf zu nassem, zu trockenem und auf gefrorenem Boden auf Niedermoor und Anmoor jährlich, auch nach Neu- und Nachsaaten erforderlich kann auch nach einer Nutzung erforderlich sein Schleppen/Striegeln zu Vegetationsbeginn und ggf. zu jedem Aufwuchs (Maulwurfshügel) besonders bei stark verfilzten Narben, Fahrspuren Nachmahd spätestens 5 Tage nach Abtrieb und vor Samenreife der Schadpflanzen Schnitthöhe > 6 cm, Abfuhr des Mähgutes bei großen Mengen und Anhäufungen
15 Vorteile (+) und Nachteile (-) von Nachsaatterminen Frühjahr Sommer Feuchteangebot für Auflaufen + - / + Konkurrenzkraft der Altnarbe - + Risiko durch Vorsommertrockenheit - + Befahrbarkeit der Flächen - / + + Möglichkeiten für Herbizideinsatz - / + + Möglichkeit der Narbenvorbereitung - / + + arbeitswirtschaftliche Passfähigkeit + - / +
16 ProMoor (Entwurf): 10-Punkte-Programm für den Moorschutz in Brandenburg (1) Moorschutz kann nicht einzelflächenbezogen erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung des Wasserdargebots im jeweiligen Einzugsgebiet. Der Bezugsraum für die Optimierung der Wasserverhältnisse von der Planung bis zur Bewirtschaftung muss daher das Wassereinzugsgebiet des Moores sein. (2) (3) Die standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung von Moorflächen wird durch eine zweiseitige Wasserregulierung gesichert. (4) Bei der Umsetzung von gewässerbezogenen Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist der Moorschutz zu beachten. Für den Beitrag der Gewässerunterhaltungsverbände zur Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen sind die Rahmenbedingungen zu optimieren. (5) (6) (7) Die landwirtschaftliche Nutzung von Moorflächen erfolgt ausschließlich als Dauergrünland oder mit Paludikulturen 2. Ackerbaulich genutzte Moore werden in Grünland überführt. (8) (9) (10)Das Moorschutzprogramm bedarf in der Umsetzung massiver gesellschaftlicher Unterstützung. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass der Moorschutz in den europäischen Förderprogrammen prioritär verankert wird. Die benötigten ressortspezifischen Landesmittel sind zu sichern. Die Förderfähigkeit von landwirtschaftlich genutzten Mooren aus Säule I und II der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sind weiterhin abzusichern.
17 Wasserstände und Wasserhaushalt Richtwerte für Grundwasserflurabstände (nach TGL 42812) pflanzenbaulich optimaler Bereich für intensive Grünlandwirtschaft: 0,5 bis 0,7 m pflanzenbaulich möglicher Bereich für Grünland: 0,4 bis 0,6 m Auf Niedermoorstandorten sind die höchsten noch zulässigen Grundwasserstände anzustreben. Zulässige Vernässungsdauer in der Vegetationsperiode (nach TGL 42812) Nach starken Niederschlägen sind Grundwasserstände bis Fluroberkante über max. 7 Tage zulässig. Maximale Vernässungsdauer auf Grünland (: < 14 Tage Bei Neuansaaten möglichst keine Überflutung.
18 Leibniz Centre for Agricultural Landscape Research Landwirtschaft und Naturschutz Naturschutztag 2013 Landkreis Potsdam-Mittelmark Moorschonende Landwirtschaft Dr. Jürgen Pickert Institut für Landnutzungssysteme in Brandenburg Jürgen Pickert Götz,
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