Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Greening. Christiane Canenbley DG Agriculture and Rural Development European Commission
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- Hetty Engel
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1 Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Greening Christiane Canenbley DG Agriculture and Rural Development European Commission
2 Wo stehen wir mit der Reform der GAP? 12 April 11 Juni 2010 Öffentliche Debatte (Bürger und Organisationen in der EU) 18 November 2010 Mitteilung der Kommission Die GAP bis October 2011 Commission Rechtsvorschläge legal der proposals Kommission on the zur CAP GAP Diskussion mit dem Europäischen Parlament und dem Rat 26 June 2013 Politische Einigung auf die Reform der GAP Zwischen Europ. Parlament, Rat und Kommission 2013 Fertigstellung der Gesetzestexte 2014 Annahme der Verordnungen und Durchführungsrechtsakte 2
3 Warum und wie soll die GAP grüner werden? Umweltbedingte Herausforderungen Treibhausgasemissionen Knappe Ressourcen (Boden, Wasser etc.) Verminderte Bodenqualität Verminderte Wasser- und Luftqualität Lebensräume und Biodiversität Politisches Ziel Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Klimapolitik Neue grüne Zahlung in der 1. Säule Instrumente Verbesserte Cross-Compliance Angehobene Baseline und zwei Umweltprioritäten in der ländlichen Entwicklung Forschung, Innovation und Wissenstransfer und ein leistungsfähigeres Betriebsberatungssystem 3
4 Leitgedanken und Prinzipien der neuen GAP Paradigmenwechsel Anerkennung der gemeinsamen Bereitstellung von privaten und öffentlichen Gütern Die Bereitstellung von öffentlichen Gütern wird von beiden GAP-Säulen unterstützt (insbesondere durch die Einführung von "grünen" Direktzahlungen) Effizientere und besser integrierte Struktur Beibehaltung der existierenden Politikinstrumente mit minimalen Anpassungen Umsetzung der derzeitigen Politikinstrumente der 1. und 2. Säule in einer gezielteren, integrierten, komplementären und effizienten Art und Weise Grössere Flexibilität um GAP Ziele zu erreichen Anerkennung der grossen Unterschiede und Verschiedenartigkeit der Produktionsweisen in der EU durch weitreichende Flexibilität in der Umsetzung der Politikinstrumente Innerhalb eines gut definierten rechtlichen und finanziellen Rahmens um Gleichberechtigung sicherzustellen und um die gemeinsamen GAP Ziele durch gemeinsame Instrumente zu erreichen 4
5 Umweltnutzen gesamt Die neue grüne Architektur der GAP Umsetzungsmechanismus Grüne Direktzahlungen Cross compliance Agrarfläche Ländliche Entwicklung Freiwillig Mit Ausgleich für cost incurred and income forgone Verbindlich Mit finanzieller Unterstützung (entkoppelte grüne Direktzahlungen) Verpflichtend (Grundanforderungen an die Betriebsführung & Guter landw. und ökologischer Zustand) 5
6 Die grüne Direktzahlung Status im Direktzahlungssystem Separate Direktzahlung neben Basisprämie, Junglandwirteprämie, gekoppelten Zahlungen usw. Verpflichtend für alle Landwirte, die auch die Basisprämie in Anspruch nehmen Umweltanforderungen sind Beihilfefähigkeitsbedingungen und nicht bloß Sanktionstatbestände wie bei Cross-compliance 6
7 Die grüne Direktzahlung 30% der Direktzahlungsmittel für die Anwendung dreier landwirtschaftlicher Praktiken: Anbaudiversifizierung Erhaltung von Dauergrünland Erhaltung ökologischer Vorrangflächen von mindestens 5% der Ackerflächen eines Betriebs oder: Anwendung äquivalenter Maßnahmen (alternativ) 7
8 Die grüne Direktzahlung Erhaltung von Dauergrünland Umbruchverbot in bestimmten umweltsensiblen Gebieten nationaler/regionaler Verhältniswert (Dauergrünland im Verhältnis zur Agrarfläche) mit 5%iger Marge und möglicher Rückwandlungsverpflichtung Neudefinition 8
9 Die grüne Direktzahlung Anbaudiversifizierung mindestens 2 Früchte wenn die betriebliche Ackerfläche 10 ha Ackerfläche übersteigt mindestens 3 Früchte wenn die betriebliche Ackerfläche 30 ha Ackerfläche übersteigt die Hauptfrucht darf maximal 75% der Ackerfläche ausmachen, die beiden Hauptfrüchte maximal 95% der Ackerfläche Ausnahmen 9
10 Die grüne Direktzahlung Erhaltung "ökologischer Vorrangflächen" Gilt nur für Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche. mindestens 5% der Ackerflächen eines Betriebs mit Erhöhung auf 7% nach Vorlage von Kommissionsbericht 2017 & Gesetzgebungsvorschlag Ökologische Vorrangflächen können erfassen: Brachland, Terrassen, Landschaftselemente, Pufferstreifen, Agroforst, Waldrandstreifen, Kurzumtriebshölzer, Aufforstungsflächen, Flächen mit Zwischenfrüchten oder Gründecke und stickstoffbindende Früchte (durch delegierten Akt der Kommission zu präzisieren). Ausnahmen 10
11 Äquivalenz Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Landwirte statt dieser drei Praktiken andere als äquivalent anerkannte Praktiken anwenden können (z.b. Fruchtfolge statt Fruchtdiversifizierung) Äquivalente Praktiken sind in Annex Via der Direktzahlungsverordnung festgelegt Eine äquivalente Praktik ersetzt eine Greening-Auflage ihre Greeningverpflichtungen gemäß nationalen oder regionalen Zertifizierungssystemen erfüllen können oder müssen. 11
12 Umweltaspekte der ländlichen Entwicklung Innovation, Umweltschutz und der Kampf gegen den Klimawandel sind bereichsübergreifende Ziele Beitrag aller Maßnahmen der ländlichen Entwicklung Zwei der sechs Prioritäten der ländlichen Entwicklung stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Umweltzielen : 4. Restoring, preserving and enhancing ecosystems 5. Resource efficiency and shift towards a low carbon and climate resilient economy Siehe auch Priorität 1 'Wissenstransfer und Innovation': kann erheblich zu einer stärkeren Umweltleistung beitragen Mindestens 30% des gesamten ELER-Budgets ist für Maßnahmen und Projekte vorzusehen, die vorteilhaft für die Umwelt sind u den Klimawandel bekämpfen (umwelt- und klimarelevante Investitionen, Forstmaßnahmen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Bioerzeugung, Natura-2000-Zahlungen, Gebiete mit natürlichen und anderen Nachtelen).
13 Vermeidung von Doppelförderung Greeningverpflichtungen sind nicht Teil der Baseline für die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, aber: Allgemeines Verbot der Doppelfinanzierung (Horizontale VO) Mit den Greening-Auflagen verbundene Kosten dürfen nicht in die Kostenkalkulation für die Prämien zur Förderung der ländlichen Entwicklung mit einbezogen werden (Agrarumwelt- und Klima, Bioerzeugung, Natura2000 und WFD, delegierte Akte) Keine Doppelfinanzierung im Hinblick auf äquivalente Praktiken (AUM, Zertifizierungssysteme) delegierter Akt zur Vermeidung der Doppelfinanzierung im Hinblick auf spezifische Praktiken: Bodendecke im Winter Zwischenfrüchte Produktion auf Ackerland ohne Düngereinsatz 13
14 Gestärkte Nachhaltigkeit Grüne Direktzahlungen Obligatorische Praktiken die der Umwelt und dem Klima zugute kommen 30% des Direktzahlunssystems Cross-compliance Ländliche Entwicklung Priporitäten bezüglich Ressourceneffizienz und Ökosysteme Hohe Anforderungen für Agrar-Umwelt- Massnahmen 30% des Budgets für Projekte, die der Umwelt und dem Klima zugute kommen Fokus auf Forschung und Innovation Europäische Innovationspartnerschaft ('Agricultural productivity and sustainability') Verstärkung von Agrarforschung und Wissenstransfer Landwirtschaftliche Beratung 14
15 Die neue GAP Die Umweltaspekte in Kürze: Verschiedene Instrumente die gemeinsam zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen beitragen Signifikanter Teil des Agrarbudgets wird für diesen Zwecke genutzt (plus zusätzliches Forschungsbudget) Deutlicher Beitrag zu den Europa 2020 Zielen (Reduktion der Treibhausgase, verbesserte Ressourceneffizienz), der EU- Biodiversitätsstrategie etc. GAP wird merklich zu einem verbesserten Umweltschutz beitragen, sowie zur Erreichung von Klimazielen und der Erhaltung von attraktiven Agrarlandschaften in Europa 15
16 Vorraussichtlicher Zeitplan für die neue GAP 26 Juni 2013 Politische Einigung auf die neue GAP Dez/Jan 2013/14 Annahme der Basis-Gesetzestexte Jan/Feb 2014 Veröffentlichung der Basis-Gesetzestexte 1. Halbjahr 2014 Annahme der delegierten Rechtsakte 1. Halbjahr 2014 Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsverordnungen 1 Januar 2015 Die neue GAP tritt in Kraft 16
17 Weitere Informationen Die GAP auf einen Klick Die GAP nach Kommissionsmitteilung Die GAP bis Folgenabschätzung Rechtsvorschläge
18 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! 18
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