Anwaltskanzlei als AG Möglichkeiten und Grenzen der Steuer- und Vorsorgeoptimierung

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1 Luzerner Anwaltsverband Anwaltskanzlei als AG Möglichkeiten und Grenzen der Steuer- und Vorsorgeoptimierung Luzern, 2. März 2010 weibel, müller + partner ag Marc Weibel, lic.oec. HSG

2 Inhalt Anwaltskanzlei als AG aus gesellschaftsrechtlicher Sicht Praxisbeispiel: Einzelfirma vs. AG 2. Säule Vorteile für Selbständigerwerbende Anschlussmöglichkeiten / PPK-SAV Einkauf Umwandlungssatz Rente oder Kapital Evaluationsprozess Diskussion/Fragen

3 Anwaltskanzlei als AG/GmbH Standesrechtliche Aspekte Keine einheitliche Regelung auf Bundesebene (BGFA) Entscheid der Obwaldner Aufsichtskommission Wegweisender Entscheid der Zürcherischen Aufsichts- kommission vom Anwaltskanzlei als AG/GmbH auch in Luzern standesrechtlich zulässig

4 Anwaltskanzlei als AG/GmbH Voraussetzungen für Kapitalgesellschaften Grundsatz: Unabhängigkeit Anwälte dürfen nur Angestellte von natürlichen Personen sein, die selbst im kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind oder von juristischen Personen, sofern keine Gefahr fremder Einflussnahme auf die Kapitalgesellschaft besteht

5 Anwaltskanzlei als AG/GmbH Zweck/Organisation Hauptzweck Rechtsdienstleistungen Nebenzweck muss dem Hauptzweck dienen Registrierte Anwälte müssen in der Generalversammlung stimmen- und kapitalmässig die Mehrheit bilden (¾) Registrierte Anwälte müssen bei Beschlüssen im Verwaltungsrat eine qualifizierte Mehrheit bilden Verwaltungsratspräsident muss ein registrierter Anwalt sein Beschlüsse der Geschäftsführung müssen mit einer Mehrheit von registrierten Anwälten gefällt werden

6 Praxisbeispiel: Einzelfirma vs. AG Variante I: Einzelfirma (Betriebsstätte Stadt Luzern, Wohnort Stadt Luzern) ab 2012 Gewinn vor AHV/BVG Beiträgen /. Beiträge BVG (½ Anteil) /. AHV-Beiträge Selbständigerwerbende 1) Nettogewinn vor Steuern /. Einkommenssteuern inkl. Bund Nettogewinn nach Steuern Total AHV/Steuern in CHF Total AHV/Steuern in % vom Gewinn -25.7% -24.5% -24.5% 1) AHV-Beitrag 10% (9.5% Beitrag + ca. 0.5% Verwaltungskosten)

7 Praxisbeispiel: Einzelfirma vs. AG Variante II: Umwandlung Aktiengesellschaft (1) (Gesellschaftssitz Stadt Luzern, Wohnort Stadt Luzern) ab 2012 Gewinn vor AHV/BVG Beiträgen + Lohnbezügen /. Nettolohn /. AHV-Beiträge (AG+AN) 1) /. Beiträge BVG (AG+AN) Nettogewinn vor Steuern /. Gewinnsteuern inkl. Bund Nettogewinn nach Steuern (Dividende) Nettolohn + Dividende ) AHV-Beiträge AG+AN 13.5% auf Bruttoeinkommen von

8 Praxisbeispiel: Einzelfirma vs. AG Variante II: Umwandlung Aktiengesellschaft (2) (Gesellschaftssitz Stadt Luzern, Wohnort Stadt Luzern) ab 2012 Nettolohn + Dividende /. Einkommenssteuer inkl. Bund ordentlich Reduktion auf Dividenden 1) Nettolohn + Dividende nach Steuern Total AHV/Steuern in CHF Total AHV/Steuern in % vom Gewinn -24.0% -22.9% -22.6% Ersparnis Variante II ) Unternehmenssteuerreform II (USTR II): Privilegierte Besteuerung der Dividenden für KGST (50%) und DBST (60%)

9 Praxisbeispiel: Einzelfirma vs. AG Variante I: Einzelfirma (Betriebsstätte Stadt Luzern, Wohnort Meggen) ab 2012 Gewinn vor AHV/BVG Beiträgen /. Beiträge BVG (½ Anteil) /. AHV-Beiträge Selbständigerwerbende 1) Nettogewinn vor Steuern /. Einkommenssteuern inkl. Bund 2) Nettogewinn nach Steuern Total AHV/Steuern in CHF Total AHV/Steuern in % vom Gewinn -25.2% -24.0% -24.0% 1) AHV-Beitrag 10% (9.5% Beitrag + ca. 0.5% Verwaltungskosten) 2) Annahme: Einkommen zu 80% steuerbar in Luzern und 20% in Meggen

10 Praxisbeispiel: Einzelfirma vs. AG Variante II: Umwandlung Aktiengesellschaft (1) (Gesellschaftssitz Stadt Luzern, Wohnort Aktionär Meggen) ab 2012 Gewinn vor AHV/BVG Beiträgen + Lohnbezügen /. Nettolohn /. AHV-Beiträge (AG+AN) 1) /. Beiträge BVG (AG+AN) Nettogewinn vor Steuern /. Gewinnsteuern inkl. Bund Nettogewinn nach Steuern (Dividende) Nettolohn + Dividende ) AHV-Beiträge AG+AN 13.5% auf Bruttoeinkommen von

11 Praxisbeispiel: Einzelfirma vs. AG Variante II: Umwandlung Aktiengesellschaft (2) (Gesellschaftssitz Stadt Luzern, Wohnort Aktionär Meggen) ab 2012 Nettolohn + Dividende /. Einkommenssteuer inkl. Bund ordentlich Reduktion auf Dividenden 1) Nettolohn + Dividende nach Steuern Total AHV/Steuern in CHF Total AHV/Steuern in % vom Gewinn -22.4% -21.2% -20.8% Ersparnis Variante II ) Unternehmenssteuerreform II (USTR II): Privilegierte Besteuerung der Dividenden für KGST (50%) und DBST (60%)

12 AG: Steuer- vs. Vorsorgeoptimierung Risikoleistungen BVG Einkaufspotenzial Gewinnsteuern Einkommenssteuern AHV-Beiträge Tiefere Lohnbezüge/ Höhere Dividende

13 AHV: Lohn- vs. Dividendenbezug Beispiel: Nidwaldner Praxis Anteil am Aktienkapital Ausbezahlte Dividende % des Aktienkapitalanteils Differenz Bruttolohn 1) Aufrechnung Dividende als massgebender Lohn => BGE 134 V 297 vom : Dividende in Relation zum wirtschaftlichen Wert der Aktien 1) Annahme: Branchenübliches Gehalt

14 Praxisbeispiel: Einzelfirma vs. AG Verkauf: Steuerfolgen Einzelfirma vs. AG Approximativer Verkaufspreis (NUV + Goodwill) /. Nettoumlaufvermögen (Buchwert) Liquidationsgewinn brutto /. AHV-Beiträge Selbständigerwerbende 10% Liquidationsgewinn netto /. Einkommenssteuer inkl. Bund (USTR II) Nettogewinn nach Steuern Total AHV/Steuern in CHF Total AHV/Steuern in % vom Liquidationsgewinn brutto % AG: Nach Ablauf der 5-jährigen Sperrfrist ist der Aktienverkauf steuerfrei

15 Praxisbeispiel: Einzelfirma vs. AG Verkauf: Steuerfolgen Einzelfirma mit effektivem Einkauf Liquidationsgewinn brutto /. Effektiver Einkauf BVG (1/2 Anteil) Liquidationsgewinn brutto für AHV-Berechnung /. AHV-Beiträge Selbständigerwerbende 10% Liquidationsgewinn netto /. Effektiver Einkauf BVG (1/2 Anteil) Liquidationsgewinn netto steuerbar /. Einkommenssteuer inkl. Bund (USTR II) /. latente Kapitalauszahlungssteuer auf Einkauf Nettogewinn nach Steuern Total AHV/Steuern in CHF / in % vom Liquidationsgewinn brutto /11.20%

16 Praxisbeispiel: Einzelfirma vs. AG Verkauf/Liquidation: Effektiver Einkauf BVG (1) Ordentliches Einkommen Effektiver Einkauf BVG Liquidations- gewinn Liquidationsgewinn Beitragsüberhang Liquidationstarif (KGST zum Satz von 1/3 und DBST 1/5 des Gewinns)

17 Praxisbeispiel: Einzelfirma vs. AG Verkauf/Liquidation: Fiktiver Einkauf BVG (2) Liquidationsgewinn Liquidationstarif (KGST zum Satz von 1/3 und DBST 1/5 des Gewinns) Liquidations- gewinn Fiktiver Einkauf BVG Liquidationsgewinn Vorsorgetarif (KGST zum 1/3-Satz und DBST zum 1/5-Satz des Gewinns) Ordentliches Einkommen Ordentliches Einkommen Ordentlicher Tarif

18 2. Säule/BVG Minimal koordinierter BVG-Lohn Minimaler BVG-Lohn (Eintritts- Schwelle) Koordinations- Abzug Maximal koordinierter BVG-Lohn (Obligatorium) Maximaler BVG-Lohn (Obligatorium) Überobligatorischer Lohnanteil AHV-Bruttolohn Max

19 2. Säule/BVG Zinssatz 2% Umwandlungssatz 5.835% Anteil Überobligatorium Mindestzinssatz 2% (2010) Umwandlungssatz 6.95% für Frauen bzw. 7.00% für Männer (2010) Aktuelles Altersguthaben Altersguthaben gemäss BVG

20 2. Säule/BVG Vorteile für Selbständigerwerbende Höheres Bruttoeinkommen versicherbar Höhere steuerlich abzugsfähige Beiträge Attraktive Kollektivtarife für Risikoleistungen Nachzahlungen für fehlende Beitragsjahre Tiefere AHV-Beiträge (BGE 9c 136/2007) Entwicklung Verzinsung und Umwandlungssatz?

21 2. Säule/BVG Anschlussmöglichkeiten für Anwälte Freiwilliger Anschluss für Selbständigerwerbende Standeseigene Lösung PPK-SAV Vorsorgelösung der Angestellten (virtuelle Kollektivität) Auffangeinrichtung

22 2. Säule/BVG PPK-SAV - Eckdaten Anschluss auch für Selbständigerwerbende 5 Vorsorgepläne Mindestverzinsung (nur BVG Obligatorium) Umwandlungssatz bis 2015 bei 6.25% Deckungsgrad per bei 96.6% (ungeprüft) Boni und VR-Honorare versicherbar

23 Exkurs: Einkauf 2. Säule/BVG Kriterien Verzinsung (nach Steuern) Umwandlungssatz Grenzsteuersatz Zeitpunkt Staffelung Leistungen im Todesfall und bei Invalidität Sicherheit / Solvabilität

24 Exkurs: Einkauf 2. Säule/BVG % Kapitalauszahlungssteuern % Jährliche Nachzahlungen bis 2012 Steuerersparnis p.a. CHF * PK-Kapital vor Steuern (mit Nachzahlung) PK-Kapital nach Steuern (mit Nachzahlung) PK-Kapital nach Steuern (ohne Nachzahlung) Zusätzliches Kapital (nach Steuern) CHF Steuerersparnis (investiert zu 2%) CHF Total CHF * Annahme: Grenzsteuersatz 35%

25 Exkurs: Einkauf 2. Säule/BVG Einkaufsberechnung Prozentsatz gemäss Vorsorgereglement (Sparbeiträge inkl. Zins) 494.8% Anrechenbarer/versicherter Lohn Maximales Altersguthaben /. Vorhandenes Altersguthaben /. Abzug Guthaben Säule 3a Zulässiges Guthaben Vorhandenes Guthaben /. Weitere Freizügigkeitsleistungen Maximaler Einkauf

26 2. Säule/BVG Umwandlungssatz Senkung des Umwandlungssatzes von 7.2% auf 6.4% (1. BVG-Revision: 6.8% bis 2014) bis 2015 Eidgenössische Abstimmung 7. März 2010

27 2. Säule/BVG Mindestumwandlungssatz Jahrgang Männer Frauen Jahr Satz Jahr Satz % % % % % % % % % % % % % % % % % %

28 2. Säule/BVG Altersrente (1) PK-Kapital (Alter 65) 100% 90% 80% 70% 60% Umwandlungssatz 6.25% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Jährliche Rente Fazit: Knapp 50% des Kapitals werden i.d.r. in den letzten zehn Jahren vor der ordentlichen Pensionierung angespart!

29 2. Säule/BVG Altersrente (2) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Frühpensionierung weniger Vorsorgekapital tieferer Umwandlungssatz fehlende AHV-Renten fehlendes Erwerbseinkommen PK-Kapital (Alter 60) - 20% Umwandlungssatz 5.25% - 33% Jährliche Rente

30 2. Säule/BVG Rente oder Kapital Vorteile Kapitalbezug: Zugriff/Verfügbarkeit Individuelle Anlage bzw. Rendite, Risiko und Steuerlast Anpassung an veränderte Situation möglich Nachteile Kapitalbezug: Keine Einkommensgarantie Verwaltungsaufwand Vorteile Rente: Lebenslange Rente (?) Teilweiser Inflationsschutz Nachteile Rente: Tiefe Verzinsung Besteuerung als Einkommen Tiefe Witwen- und Witwerrente Kapitalverlust bei Ableben Definitiver Entscheid

31 2. Säule/BVG Rente oder Kapital Pensionskassenrente CHF PK-Kapital Umwandlungssatz 6.25% (Annahme; Alter 65) Kapitalbezug/Wertschriftenanlagen CHF PK-Kapital (vor Steuern)./. CHF Kapitalauszahlungssteuer CHF PK-Kapital (nach Steuern) CHF PK-Rente (vor Steuern) CHF Einkommenssteuern ** CHF PK-Rente (nach Steuern) CHF Kapitalverzehr (vor Steuern) *./. CHF Ø Einkommenssteuern **./. CHF Ø Vermögenssteuern CHF Jährliche Rente (nach Steuern) + 14% * Annahme: 60% der Rendite steuerbar, Durchschnittliche Nettorendite 3.5% (80% Obligationen; 20% Aktien), Verzehrdauer 25 Jahre ** Annahme: Grenzsteuersatz 30%

32 2. Säule/BVG Evaluationsprozess Situationsanalyse Ausgestaltung der neuen Lösung Anbieterevaluation Umsetzung/ Controlling Mitarbeiterstruktur Leistungen Flexibilität Vorsorgepläne Leistungen Kategorien Risiko-/Verwaltungskosten Finanzierung Finanzierung Sicherheit/Deckungsgrad Kosten Kosten Verzinsung Umwandlungssatz Überschussverwendung Vertragsdauer Kündigungsfristen

33 Diskussion/Fragen

34 weibel, müller + partner ag Finanzberatung und Vermögensverwaltung Grendel 2, 6004 luzern T F marc.weibel@wmp-ag.ch Homepage:

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