Körperschaftsteuer 2004 Datum:
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- Helge Waldfogel
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1 Thüringer Landesamt für Statistik Referat II.4 Körperschaftsteuer 2004 Datum: satzbeschreibung Materialbezeichnung(en): KP KP0008 Satzformat: V Satztyp 2) Satzlänge in Bytes: max Feldbezeichnung Satzstellen Anzahl Feldformat 1) Inhalt / Bemerkungen EF - Nr. von - bis X Satzlängenfeld ALN Satzart 1 = Vordruck KSt1A 2 = Vordruck KSt1B 6 = Vordruck KSt4B 9 = Vordruck KSt1C ALN Länderschlüssel (Nur bei Organgesellschaften, die ihren Sitz in einem anderen Bundesland als das, in dem sie veranlagt wer.) leer leer 3ALT leer 4ALT leer ALN Amtlicher Gemeindeschlüssel 5U ALN Regierungsbezirk 5U ALN Kreis 5U ALN Gemeinde ALN Art der Steuerpflicht 0 = Steuerbefreite mit pos.gde 1 = unbeschränkt Steuerpflichtige mit pos.gde und steuerbelastet 2 = unbeschränkt Steuerpflichtige mit pos.gde und nicht steuerbelastet 3 = Steuerbefreite mit negativem GdE 4 = beschränkt Steuerpflichtige mit pos.gde und steuerbelastet 5 = beschränkt Steuerpflichtige mit pos.gde und nicht steuerbelastet 6 = unbeschränkt Steuerpflichtige mit Verlust und nicht steuerbelastet 7 = beschränkt Steuerpflichtige mit Verlust und steuerbelastet 8 = beschränkt Steuerpflichtige mit Verlust und nicht steuerbelastet 9 = unbeschränkt Steuerpflichtige mit Verlust und steuerbelastet ALN Rechtsform (s. Anlage 1) ALN Organschaft 0 = keine Organschaft 1) ALN = alphanumerisch, NOV = numerisch ohne Vorzeichen, NMV = numerisch mit Vorzeichen, GEP = gepackt, GLD = Gleitkomma X = hexadezimal, PO = gepackt ohne Vorzeichen, C = charakter (Zeichen), P = gepackt 2) leer = normaler satz, V = Vorlaufinformation, S = Sonderfall, A = ASP-Beschreibung
2 Thüringer Landesamt für Statistik Referat II.4 Körperschaftsteuer 2004 Datum: satzbeschreibung Materialbezeichnung(en): KP KP0008 Satzformat: V Satztyp 2) Satzlänge in Bytes: max Feldbezeichnung Satzstellen Anzahl Feldformat 1) Inhalt / Bemerkungen EF - Nr. von - bis 1 = Organträger (-mutter) 2 = Organgesellschaft (-tochter) 3 = Organträger u. zugleich Organgesellschaft ALN Gewerbekennzahl 9U ALN Abteilung 9U ALN Gruppe 9U ALN Klasse 9U ALN Unterklasse ALN Zusatzschlüssel zur Gewerbekennzahl leer leer leer leer ALN Größenklasse (GdE) (s. Anlage 2) GEP Gesamtbetrag der Einkünfte (KZ 166) GEP Einkommen (KZ 093) GEP ZvE (KZ 095) GEP festgesetzte KSt (KZ 129) ALN Bundesland (s.anlage 3) leer leer leer leer leer leer leer leer leer leer leer ALN leer ALN ALN Veranlagungszeitraum 4-stellig ALN Ab Satzstelle 163 folgt für je vorhanen Kennzahlenwert ein 10 Stellen langes Feld, und zwar 3 Stellen (ungepackt) für die 3-stellige Kennzahl und 7 Stellen(gepackt) für 13-stelligen Wert. Alle Beträge wer in vollen dargestellt. Leerfelder sind auf hexadezimale "40" zu löschen. 1) ALN = alphanumerisch, NOV = numerisch ohne Vorzeichen,NMV = numerisch mit Vorzeichen, GEP = gepackt, GLD = Gleitkomma, X = hexadezimal, PO = gepackt ohne Vorzeichen, C = charakter (Zeichen), P = gepackt 2) leer = normaler satz, V = Vorlaufinformation, S = Sonderfall,A = ASP-Beschreibung
3 zu ermitteln II. Werte Berechnung des zu versteuern Einkommens Steuerbilanz-Gewinn/Verlust Kz Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag Kz Korrekturbetrag usw. ( 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV) Kz Gewinn aus dem Betrieb von Handelsschiffen nach 5 a EStG Kz Bei partieller Steuerpfl.: Gewinn/Verlust aus dem stpfl. Bereich Kz Nicht zu berücksichtigender Übernahmegewinn bzw. -verlust Kz Hinzurechnungsbetrag Kz Nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen Kz Erhöhung um nicht ausgleichsfähige Verluste sowie Hinzurechnung oder Kürzung Kz Gewinnzuschlag Kz Verdeckte Gewinnausschüttungen nach 8 Abs. 3 Satz 2 KStG Kz Gewinnerhöhungen im Zusammenhang mit versteuerten vga Kz Verdeckte Gewinnausschüttungen nach 8a KStG Kz Nichtabziehbare Aufwendungen (ggf. abzüglich Erstattungen) ZKZ Pauschsteuer nach 5 Abs. 2 Kapitalerhöhungssteuergesetz Kz Aufwendungen für satzungsgemäße Zwecke ( 10 Nr. 1 KStG) Kz
4 zu ermitteln Körperschaftsteuer Kz Solidaritätszuschlag Kz Kapitalertragsteuer auf 25 %ige vereinnahmte Kapitalerträge (ohne Solidaritätszuschlag), aber einschließlich Solidaritätszuschlag auf 30 %ige vereinnahmte Kapitalerträge Kz Vermögensteuer Kz Nicht abziehbare Umsatzsteuer und Vorsteuer Kz Nichtanzurechnende Kapitalertragsteuer einschl. Zinsabschlag auf vereinnahmte Kapitalerträge Kz Ausländische Personensteuern i.s.d. 10 Nr. 2 KStG Kz Nebenleistungen zu Steuern lt. Zeilen 3 bis 10 außer Zinsen nach 233 a, 234 und 237 AO ZKZ65073 ZKZ
5 zu ermitteln Die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen Kz Nichtabziehbare Aufwendungen Kz Sämtliche gezahlten Spen und nicht als Betriebsausgaben abziehbare Beiträge Kz Nicht der Körperschaftsteuer unterliegende inländische Vermögensmehrungen und -minderungen, soweit sie im Steuerbilanzgewinn/-verlust bzw. Jahresüberschuß/-fehlbetrag erfaßt sind: Einlagen der Gesellschafter, die nicht das Nennkapital erhöht haben Kz Steuerfreie Einnahmen i.s.d. 3 EStG Kz Investitionszulagen ( 10 InvZulG) Kz Aktivierte, noch nicht geleistete Einlagen, die das Nennkapital nicht erhöht haben Kz Nach 4 Abs. 7 UmwStG nicht zu berücksichtigender Übernahmegewinn Ausländische Einkünfte / ausländische Steuern (Betrag lt. Zeile 33 der Anlage AE) Kz ZKZ
6 zu ermitteln Stfreie inländ. Bezüge i.s.d. 8b Abs. 1 KStG vor Kürzung um nichtabziehbare Ausgaben i.s.d. 8b Abs. 5 KStG Gewinne i.s.d. 8b Abs. 2 KStG vor Kürzung um nichtabziehbare Ausgaben i.s.d. 8b Abs. 3 KStG Kz Kz Gewinnminderungen i.s.d. 8b Abs. 3 Satz 3 KStG Kz
7 Hinzurechnungen/Kürzungen in Organschaftsfällen (Anlage ORG) zu ermitteln Bei Organschaft: von der Organgesellschaft an Organträger abzuführender Gewinn Vom Organträger an die Organgesellschaft zum Ausgleich eines sonst entstehen Jahresfehlbetrags zu leistender Betrag Vom Organträger an außenstehende Anteilseigner der Organgesellschaft zu leistende Ausgleichszahlungen Neutralisierung des Aufwands aus der Auflösung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten i.s.d. Abschn. 59 KStR Neutralisierung des Ertrags aus der Bildung aktiver oder der Auflösung passiver Ausgleichsposten i.s.d. Abschn. 59 KStR Kz Kz Kz Kz Kz Als Einlage des Organträgers zu behandelnde Minderabführung der Organgesellschaft Kz Mehrabführungen, für die bereits das Halbeinkünfteverfahren gilt Kz Von der Organgesellschaft erhaltene verdeckte Gewinnausschüttung Vom Einkommen des Organträgers zu kürzende steuerfreie Bezüge bzw. Gewinne / Gewinnminderungen i.s.d. 8 b Abs. 1 bis 6 KStG der Organgesellschaft Kz Kz Sonstige von der Organgesellschaft selbst zu versteuernde Einkommensteile Kz
8 zu ermitteln Hinzurechnungen/Kürzungen in Organschaftsfällen (Anlage ORG) Von der Organgesell. an Organträger abzuführender Gewinn Kz Vom Organträger an die Organgesellschaft zum Ausgleich eines sonst entstehen Jahresfehlbetrags zu leistender Betrag Ausgleichszahlungen und verdeckte Gewinnausschüttungen an außenstehende Anteilseigner Kz ZKZ An Organträger geleistete verdeckte Gewinnausschüttung Kz Für Organgesellschaft: 4/3 der Ausgleichszahlungen und verdeckte Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an ihre außenstehen Anteilseigner Kz Inländische Bezüge i.s.d. 8b Abs. 1 KStG Kz Ausländische Bezüge i.s.d. 8b Abs. 1 KStG Kz Inländ. Gewinne i.s.d. 8b Abs. 2 KStG Kz Ausländ. Gewinne i.s.d. 8b Abs. 2 KStG Kz Inländische Gewinnminderungen i.s.d. 8b Abs. 3 KStG Kz Ausländ. Gewinnminderungen i.s.d. 8b Abs. 3 KStG Kz Einnahmen i.s.d. 3 Nr. 40 EStG Kz Mit Einnahmen i.s.d. 3 Nr. 40 EStG im Zusammenhang stehende Beträge i.s.d. 3c Abs. 2 EStG Anteil an einem Übernahmegewinn i.s.d. 4 Abs. 4 und 5 UmwStG Kz Kz
9 zu ermitteln Die Mehrabführung i.s.d. Abschn. 59 Abs. 4 KStR 1995 Kz Die Minderabführung i.s.d. Abschn. 59 Abs. 4 KStR 1995 Kz Summe der Einkünfte UFA 30 und 31: ZKZ UFA 32 und 33: ZKZ65121 Abziehbare Spen und Beiträge - für wissenschaftliche, für besonders förderungswürdige anerkannte kulturelle und für mildtätige Zwecke - für kirchliche, religiöse und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke Kz Kz Unter Beachtung der Höchstbeträge sind abziehbar ZKZ Von nichtabzugsfähigen Spen sind als Großspen i.s.d. 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 KStG vortragsfähig ZKZ Erklärte, anerkannte Großspen (ohne Vortrag) ZKZ Summe der gesamten Umsätze, so wie der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter Kz
10 zu ermitteln Bei Organschaft OT: Zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft Bei Organschaft OG: Vom OT geleistete Ausgleichszahlungen ( 16 Satz 2 KStG) Bei Organschaft: OG: Dem Organträger zuzurechnendes Einkommen ZKZ Kz ZKZ Gesamtbetrag der Einkünfte (Zeile 69 KSt 1 A) ZKZ65823 GDE 166 Verlustabzug: ( 8 Abs. 1, 4 KStG; 10 d EStG, ) Für 2004 wer abgezogen - aus dem Verlustvortrag ZKZ65837 VERLA aus dem Verlustrücktrag aus 2005 ZKZ65176 VERLR2 152 Einkommen ZKZ Freibetrag nach 24 oder 25 KStG ZKZ65822 FREIB 094 Zu versteuerndes Einkommen ZKZ Tarifliche KSt ZKZ65825 KSTTARF 126
11 zu ermitteln Berechnung der Körperschaftsteuer ZKZ Mit 25 v.h. zu versteuern ( 23 Abs. 1 KStG) Steuerschuld ZKZ Summe Einkommensteile ZKZ Summe Steuerschuld vor Tarifermäßigung ZKZ Bei Berufsverbän: Mittel, die für die mittelbare oder unmittelbare Unterstützung oder Förderung von Parteien verwendet wur KZ Tarifermäßigungen Anzurechnende ausländische Steuern ( 26 Abs. 1 bis 5 KStG, 12 AStG) ZKZ
12 Änderung der KSt nach dem KStG i.d.f. des StSenkG zu ermitteln KSt-Minderungsbetr. aufgr. von Ausschütt. ( 37 Abs. 1 KStG) ZKZ ZKZ KSt-Minderungsbetr. bei Übertrag. auf Pers.ges. ( 10 UmwStG) ZKZ KSt-Erhöhungsbetrag aufgr. von Ausschütt. ( 38 Abs. 2 KStG) ZKZ ZKZ KSt-Erhöhungsbetrag nach 10 UmwStG ZKZ KSt-Erhöhungsbetrag nach 37 Abs. 3 Satz 1 KStG Kz KSt-Erhöhungsbetrag nach 37 Abs. 3 Satz 3 KStG Kz Verbleibender Verlustabzug ( 31 Abs. 1, 8 Abs. 1 und 4 KStG, 10d, 57 Abs. 4 EStG) Verbleibender Verlustvortrag zum nach 10d EStG 1997 ZKZ Davon entfällt auf das Beitrittsgebiet i.s.d. 57 Abs. 4 EStG ZKZ Verbleibender Verlustvortrag zum nach 10d EStG 2002; Summe aus allen Einkunftsarten (Z. 72 KSt 1 B, Z. 59 KSt 1 C) Nicht zu berücksichtigender Verlustabzug gem. 8 Abs. 4 Satz 1 KStG ZKZ Kz Steuerlicher Verlust 2004 (als positiver Wert zu liefern) (-1) * (ZKZ ZKZ66931) 320 Verlustrücktrag auf das Einkommen 2003 ZKZ Auf die übernehmende Körperschaft gemäß 12 Abs. 3 Satz 2 bzw. 15 Abs. 4 UmwStG übergegangener Verlustabzug (insgesamt) Kz Im auf die übernehmende Körperschaft gemäß 12 Abs. 3 Satz 2 bzw. 15 Abs. 4 UmwStG übergegangenen Verlustabzug enthaltener nicht zu berücksichtigender Verlustabzug gem. 8 Kz
13 Abs. 4 Satz 1 KStG In dem auf die übernehmende Körperschaft übergegangenen verbleiben Verlustabzug enthaltene, in 1990 entstane Verluste aus dem Beitrittsgebiet Kz
14 Verlustabzug in 2004 aus Verlustvortrag - Betrag bis 1 Mio (Z. 86 KSt 1 A, Z. 78 KSt 1 B, Z. 65 KSt 1 C) % des 1 Mio GdE übersteigen Betrages (Z. 88 KSt 1 A, Z. 80 KSt 1 B, Z. 67 KSt 1 C) zu ermitteln ZKZ ZKZ Verringerung des verbleiben Verlustabzugs bei der übertragen Körperschaft ( 15 Abs. 4, 16 Satz 3 UmwStG) bei Abspaltung In der Verringerung des verbleiben Verlustabzugs enthaltene, in 1990 entstane Verluste aus dem Beitrittsgebiet ZKZ65030 ZKZ Verbleibender Verlustvortrag zum ZKZ Davon entfällt auf in 1990 entstane Verluste aus dem Beitrittsgebiet i.s.d. 57 Abs. 4 EStG ZKZ
15 zu ermitteln Festgesetzte Körperschaftsteuer ZKZ Anzurechnende Kapitalertragsteuer 25 %ige und 20 %ige ZKZ65979 ZKZ ZKZ Anzurechnender Zinsabschlag ZKZ65973 ZKZ Anzurechnender Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer ZKZ65295 ZKZ Steuerabzugsbetrag nach 50a Abs. 7 EStG ZKZ65669 ZKZ Verbleibende Körperschaftsteuer ZKZ65839 VKST 133
16 zu ermitteln Solidaritätszuschlag laut Veranlagung ZKZ Verbleibende Solidaritätszuschlag ZKZ Abzugsbetrag 10 g EStG ZKZ Freibetrag für Land- und Forstwirte ZKZ65829 LF Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ZKZ65816 E Einkünfte aus Gewerbebetrieb ZKZ65817 E Einkünfte aus selbständiger Arbeit ZKZ65818 E Einkünfte aus Kapitalvermögen ZKZ65819 E Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ZKZ65820 E Sonstige Einkünfte ZKZ65821 E 7 173
17 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß 27 Abs. 2, 28 Satz 3, 37 Abs. 2 und 38 Abs. 1 KStG) zu ermitteln Steuerliches Einlagekonto ZKZ Durch Umwandlung von Rücklagen entstanes Nennkapital ZKZ Körperschaftsteuerguthaben ZKZ Endbetrag i.s. des 36 Abs. 7 KStG aus dem Teilbetrag EK 02 ZKZ Gewinnausschüttungen Vor dem erfolgte, gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechende Gewinnausschüttungen Nach dem erfolgte und vor dem beschlossene, gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechende Gewinnausschüttungen Nach dem erfolgte und nach dem beschlossene, gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechende Gewinnausschüttungen Ausschüttungen, die nicht auf einem gesellschaftsrechlichen Vorschriften entsprechen Beschluß beruhen Kz Kz Kz Kz
18 Anlage St Bei der Ermittlung der Einkünfte und des Einkommens wur im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr beansprucht oder abgezogen: Absetzungen für Abnutzung nach 7 EStG bei Gewinneinkünften zu ermitteln für Gebäude linear Kz für Gebäude degressiv Kz für bewegliche Wirtschaftsgüter linear Kz für bewegliche Wirtschaftsgüter degressiv Kz bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für Gebäude linear Kz für Gebäude degressiv Kz erhöhte Absetzungen für Gebäude/Eigentumswohnungen 7 h EStG, 82 g EStDV Kz i EStG, 82 i EStDV Kz folgende weitere Steuervergünstigungen 7 g Abs. 1 EStG Kz g Abs. 3 EStG Kz g Abs. 7 EStG Kz , 4 Abs. 1 und 2 Fördergebietsgesetz Kz , 4 Abs. 3 Fördergebietsgesetz Kz bis 4 Fördergebietsgesetz Kz a, 4 Abs. 8 EStG Kz b, 4 Abs. 8 EStG Kz b EStDV Kz
19 Anlage St zu ermitteln Nach 6 a EStG der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen zugeführt Kz an Pensionen insgesamt gezahlt Kz Rückstellung Schluß des Wirtschaftsjahres insgesamt Kz Nach 4 c EStG Zuwendungen an Pensionskassen gezahlt Kz Kassenvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahres Kz Nach 4 d EStG Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen gezahlt Zuwendungen an nicht rückgedeckte Unterstützungskassen gezahlt aus der Unterstützungskasse insgesamt gezahlte Renten und Beihilfen Kz Kz Kz Kassenvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahres Kz Nach 6 b EStG begünstigte Gewinne übertragen Kz Nach 6 c EStG begünstigte Gewinne übertragen Kz Betriebsausgaben im Sinne des 4 Abs. 5 EStG abgezogen Kz
20 Ausländische Einkünfte (Anlage AE) zu ermitteln 19 A. Ausländische Einkünfte mit anzurechnen ausländischen Steuern; nach deutschem Steuerrecht ermittelte ausländische Einkünfte darauf entfallende ausländische Steuer, die der deutschen Körperschaftsteuer entspricht Kz bis Kz Kz bis Kz Summe der Einkünfte i.s.d. 34 c Abs. 1 Satz 2 EStG ZKZ65980 BMG34C 601 B Ausländische Einkünfte aufgrund von DBA steuerfrei Bruttobetrag der positiven oder negativen ausländischen Einkünfte Kz damit zusammenhängende Ausgaben Kz C. Ausländische Sachverhalte nach 8b KStG Bezüge i.s.d. 8 b Abs. 1 KStG - Bruttobetrag - Kz Gewinne i.s.d. 8 b Abs. 2 KStG Kz Gewinnminderungen i.s.d. 8 b Abs. 3 Satz 3 KStG Kz
21 zu ermitteln D. Hinzurechnung nach 2a Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 EStG 1997 i.v.m. 52 Abs. 3 EStG E. Summe der ausländischen Steuern, für die nach 26 Abs. 6 KStG oder 12 Abs. 3 AStG i.v.m. 34c Abs 2 oder 3 EStG der Abzug beantragt wird bzw. zusteht Kz Kz F. Hinzurechnungsbetrag nach 10 AStG Kz Hinzurechnungsbetrag nach 10 AStG der Organgesellschaften Kz Nach 12 AStG anzurechnende ausländische Steuern Kz G. Berichtigungsbetrag nach 1 AStG Kz H. Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte mit auslandsbezug / Nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen bei Auslandsbeteiligungen i.s.d. 2a Abs. 1 EStG Nicht ausgeglichene neg. Einkünfte i.s.d. 2 a Abs. 1 EStG Kz Verlustabzug nach 2a Abs. 1 Satz 3 EStG Kz
22 ANLAGE 1 Schlüssel- Nr. Rechtsform neue Rechtsformen im Vergleich zu VZ 2001 Gruppe 3: Kapitalgesellschaften Unbeschränkt Steuerpflichtige / Steuerbefreite 31 Aktiengesellschaften X 32 Kommanditgesellschaften auf Aktien X 34 Bergrechtliche Gewerkschaften X 35 Gesellschaften mit beschränkter Haftung X 36 Europäische Aktiengesellschaften X Gruppe 4: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 41 Kreditgenossenschaften, die Kredite ausschließlich an ihre Mitglieder gewähren X 42 Zentralkassen, die Kredite ausschließlich an Mitglieder gewähren und sich auf genossenschaftliche Aufgaben beschränken X 43 Landwirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften X 44 Realgemein X 49 Andere Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften X Unbeschränkt Steuerpflichtige: KSt 1B Beschränkt Steuerpflichtige: KSt 1C Gruppe 5: Sonstige juristische Personen des privaten Rechts 51 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit X 59 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts X X X Gruppe 6: Personenvereinigungen und Vermögensmassen 61 Nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen X X X Gruppe 7: Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts 71 Staatsbanken X 72 Öffentliche oder unter Staatsaufsicht stehende Sparkassen X 73 Sonstige Kreditanstalten des öffentlichen Rechts X 74 Öffentlich-rechtliche Versorgungs-, Verkehrs- und Hafenbetriebe X X 79 Sonstige Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts X X Gruppe 8: Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Gruppe 7) 81 Gebietskörperschaften X X 82 Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften X X Gruppe 9: Ausländische Rechtsformen 91 Ausländische Kapitalgesellschaften X X X 99 Ausländische Rechtsformen X X X
23 Anlage 2 Gesamtbetrag der Einkünfte von... bis... unter EUR Gesamtbetrag der Einkünfte von bis unter EUR weniger als -37,5 Mill. -37,5 Mill Mill. -25 Mill Mill. -10 Mill Mill. - 5 Mill. - -2,5 Mill. -2,5 Mill Mill. -1 Mill EF15 = 00 EF15 = 01 EF15 = 02 EF15 = 03 EF15 = 04 EF15 = 05 EF15 = 06 EF15 = 07 EF15 = 08 EF15 = 09 EF15 = 10 EF15 = 11 EF15 = 12 EF15 = 13 Verlustfälle EF15 = EF15 = EF15 = EF15 = EF15 = EF15 = EF15 = Mill. EF15 = 22 1 Mill. - 2,5 Mill. EF15 = 23 2,5 Mill. - 5 Mill. EF15 = 24 5 Mill Mill. EF15 = Mill Mill. EF15 = Mill. - 37,5 Mill. EF15 = 27 37,5 Mill. oder mehr EF15 = 28 0 EF15 = 14 Gewinnfälle
24 Anlage 3 Ländernr. Bundesland 01 Schleswig-Holstein 02 Hamburg 03 Niedersachsen 04 Bremen 05 Nordrhein-Westfalen 06 Hessen 07 Rheinland-Pfalz 08 Ba-Württemberg 09 Bayern 10 Saarland 11 Berlin 12 Branburg 13 Mecklenburg-Vorpommern 14 Sachsen 15 Sachsen-Anhalt 16 Thüringen
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