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1 Sie möchten zu Hause alt werden? Wir unterstützen Sie hierbei! Für Sie in Troisdorf: Johanniter Sozialstation Troisdorf Cecilienstr Stand: August 2015

2 Inhalt Vorwort 3 Kontakt 4 Einzugsbereich 4 Pflegeleitbild für die ambulanten sozialpflegerischen Dienste der JUH 5 Leistungskatalog der Sozialstation 7 Weitere Leistungen der Johanniter 8 Informationen zur Kostenübernahme 9 Einführung in die Pflegeversicherung 10 Pflegeversicherungsleistungen (Katalog und Preise) 13 Sonstige Leistungen (Preise)

3 Vorwort Der zunehmende Wandel der Altersstruktur in der Bevölkerung, verbunden mit einer höheren Lebenserwartung, führt zu einem überproportionalen Anstieg betagter Menschen. Daraus ergibt sich als Konsequenz, dass immer mehr ältere Menschen pflegebedürftig werden. Hinzu kommt der Wunsch des Einzelnen, in der eigenen häuslichen Umgebung alt zu werden. Diese Menschen benötigen eine umfassende und kompetente Unterstützung. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. (JUH) als gemeinnütziger Träger bietet ein breites Spektrum unterstützender Leistungen speziell für diese Menschen an. Unser gemeinsames Ziel Sie möchten zu Hause alt werden Wir unterstützen Sie dabei Den Wunsch unserer Kunden, gut versorgt und sicher zu Hause in der gewohnten Umgebung alt zu werden, unterstützen wir mit guter Beratung und kompetenter Arbeit. Unserem christlichen Auftrag folgend, sehen wir den Menschen mit all seinen Bedürfnissen und Wünschen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir nehmen uns nicht nur seiner körperlichen Leiden, sondern auch seiner seelischen Nöte an. Wir sind davon überzeugt, diesem Anspruch durch eine den individuellen Bedürfnissen und Wünschen angepasste und fachlich qualifizierte Versorgung gerecht zu werden. Diese Broschüre entstand aus dem Wunsch, Ihnen einen Überblick über unsere Dienstleistungen zu geben. Natürlich stehe ich Ihnen bei Fragen zu einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung! Klara Bernhardt Dienststellenleitung - 3 -

4 Kontakt Postanschrift: Sozialstation Troisdorf der Johanniter Cecilienstr Troisdorf Telefon: Fax: Das Pflegeteam Frau Klara Bernhardt und ihr bewährtes Mitarbeiterteam stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie besitzen langjährige Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege und sind bestens auf die Bedürfnisse der Patienten eingestellt. Einzugsbereich Troisdorf, Mondorf, Rheidt - 4 -

5 Pflegeleitbild für die ambulanten sozialpflegerischen Dienste der Johanniter Teil 1 Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. (JUH) ist ein Werk des Johanniterordens, der seit 900 Jahren die Pflege, Versorgung und die Betreuung von Kranken und Bedürftigen als seine besondere Aufgabe ansieht. Als Fachverband des Diakonischen Werkes verfolgt die JUH im Bewußtsein der Tradition christlicher Nächstenliebe ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Solidarität mit dem hilfebedürftigen Menschen steht im Mittelpunkt der Arbeit und besitzt höchste Priorität Auf dieser Basis gründet sich das Selbstverständnis aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Unser Pflegeverständnis entspricht dem Leitbild der Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Die Versorgung unserer Patienten wird durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erbracht, die ihre Arbeit freundlich, zuverlässig und kompetent durchführen. Sie erweitern durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung ihre Kenntnisse, um ihr fachliches Wissen und soziales Handeln stetig zu verbessern. Unser Hilfsangebot setzt in den Bereichen des täglichen Lebens an, die nicht mehr selbständig bewältigt werden können. Ziel ist die Wiederherstellung und der Erhalt des Wohlbefindens sowie der Selbstbestimmung der Menschen, die unsere Hilfe suchen. Mit unserem patientenorientierten Pflegeansatz stellen wir den Menschen mit seinen persönlichen Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Pflege. Durch ein umfassendes Angebot von pflegerischen, seelsorgerischen und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen ermöglichen und fördern wir die Aufrechterhaltung des eigenen Haushaltes und die Teilhabe am sozialen Umfeld

6 Teil 2 Wir wollen, daß unsere Patienten so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und ein selbständiges Leben führen können. Ihre Selbständigkeit soll durch aktivierende Pflege erhalten und gefördert werden. Hierzu bieten wir an: die Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens bzw. die stellvertretende Übernahme die Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen, therapeutischen oder rehabilitativen Maßnahmen die psychosoziale Begleitung und Betreuung in Krisensituationen die Unterstützung von pflegenden Angehörigen Unsere Pflegeleistungen erfolgen auf der Basis einer kontinuierlichen Pflegeplanung und Pflegedokumentation. Alle Pflegemaßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den Patienten, dem behandelnden Arzt und allen an der Behandlung Mitwirkenden sichergestellt, in regelmäßigen Abständen überprüft und durch unsere Qualitätsbeauftragten überwacht. Da wir ambulante Hilfen in zeitlich vereinbarten Rahmen anbieten, freuen wir uns, Angehörige und Freunde unserer Patienten tatkräftig mit Beratung und Hilfestellung zu unterstützen, damit auch individuelle Patientenbedürfnisse Berücksichtigung finden. Selbstverständlich wird unser Pflegeleitbild in regelmäßigen Abständen überprüft und den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen angepaßt. Helfen aus Überzeugung - überzeugend helfen! - 6 -

7 Unsere Leistungen Beratung und begleitende Unterstützung Planung der Pflege und Beratung zu deren Finanzierung Unterstützung unserer Patienten bei der Beantragung von Leistungen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung Anwesenheit unserer Pflegedienstleitung oder einer versierten Mitarbeiterin bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen zur Einstufung in eine Pflegestufe Beratung unserer Patienten bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (Pflegebett, Rollstuhl, Badehilfen, Gehhilfen, etc.) Unterweisung pflegender Angehöriger Häusliche Pflege und Betreuung Von einmal wöchentlich bis hin zu mehrmals täglich an 365 Tagen im Jahr: Leistungen der Krankenversicherung Hierzu gehören die medizinisch-pflegerisch vom Arzt verordneten Leistungen der Behandlungspflege, wie beispielsweise die Medikamentengabe, eine Injektion, die Wundversorgung oder das Anlegen von Kompressionsstrümpfen. Leistungen im Sinne der Pflegeversicherung Zum Spektrum der Pflegeversicherungsleistungen gehören die Bereiche der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität sowie der Hauswirtschaft. Seit 2013 sind auch Betreuungsleistungen, wie etwa Spaziergänge, Vorlesen oder andere Beschäftigungsangebote Gegenstand von abrechenbaren Pflegeversicherungsleistungen

8 Weitere Leistungen der Johanniter Menüservice Vollkost, Schonkost, Diätkost, vegetarische Kost Wöchentlich frische Anlieferung von Tiefkühlkost (wählen á-la-carte) Tägliche Anlieferung von Warm-Menüs ins Haus (an 365 Tagen im Jahr; auch an Wochenenden und Feiertagen!) Hausnotruf Im Notfall sorgt die Hausnotrufzentrale für schnelle Hilfe Beruhigt und sicher zu Hause leben Hilfe auf Knopfdruck rund um die Uhr Beratung, Installation und Betreuung durch unsere Mitarbeiter Rettungswache Krankentransporte Dialysefahrten Die Leistungen werden nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden durch unsere freundlichen und motivierten Mitarbeiter erbracht

9 Informationen zur Kostenübernahme Wer übernimmt die Kosten? Die Krankenkassen, unter folgenden Voraussetzungen: Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet der Hausarzt bestimmte Leistungen, wie z.b. das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, die Gabe von Spritzen oder das Anlegen von Verbänden. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse. Die Übernahme der Kosten erfolgt erst dann, wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. In der Regel ist ein Eigenanteil vom Patienten zu tragen. Die Pflegeversicherung, unter folgenden Voraussetzungen: Sie haben einen Antrag bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse gestellt, der Medizinische Dienst hat die Pflegebedürftigkeit festgestellt und Sie einer Pflegestufe zugeordnet. Die Kosten werden dann rückwirkend vom Tag der Antragstellung übernommen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Überschreiten die erbrachten Leistungen des Pflegedienstes den von der Pflegekasse genehmigten Betrag, so wird über die Differenz eine Privatrechnung erstellt

10 Einführung in die Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1994 beschlossen. Seit dem gibt es die Leistungen für die Pflege im häuslichen Bereich, seit , nach Einführung der 2. Stufe der Gesundheitsreform, auch Leistungen für die Pflege in Heimen. Den Gesetzestext zur Pflegeversicherung finden Sie im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz 2013 hat der Gesetzgeber zusätzlich Leistungsansprüche für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz geschaffen, d.h. für all diejenigen, die von einer demenziellen Veränderung betroffen sind. Pflegestufen / Leistungen bei häuslicher Pflege Es werden vier Pflegestufen unterschieden. Die folgende Tabelle gibt Ihnen Informationen zu diesen Pflegestufen und den zugeordneten Leistungen. Stand: 1. Januar 2015 Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Sachleistung Geldleistung Sachleistung Geldleistung Pflegestufe ,00 123,00 Pflegestufe 1 468,00 244,00 689,00 316,00 Pflegestufe ,00 458, ,00 545,00 Pflegestufe ,00 728, ,00 728,

11 Sachleistung Sachleistungen sind Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte im Rahmen der Häuslichen Pflege. Geldleistung Geldleistung wird als Pflegegeld gezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die nötige Grundpflege, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Betreuung übernehmen. Kombinationsleistung Sachleistung und Geldleistung können beliebig miteinander kombiniert werden. Die Aufteilung kann fest sein oder variabel an den Pflegeumfang angepasst werden (wechselnde Leistungsaufteilung). Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Nach 45 b SGB XI erhalten Pflegebedürftige zusätzlich zu den oben dargestellten Leistungsansprüchen einen Betreuungsbetrag in Höhe von 1248 Euro oder 2496 Euro je Kalenderjahr. Die Feststellung erfolgt im Rahmen der üblichen Einstufung in die Pflegeversicherung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Weitere Leistungen (auf Antrag) Rentenversicherung für pflegende Familienangehörige Verhinderungspflege bei Abwesenheit der pflegenden Familienangehörigen Tagespflege Technische Hilfsmittel (z.b. Johanniter-Hausnotruf) Schulungen am Bett für pflegende Familienangehörige

12 Pflegehilfsmittel Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.b. Krankenunterlagen, Pflegehandschuhe) bis zu 40,00 pro Monat, sowie Zuschüsse bis zu 4000,00 für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z.b. Umbau des Bades) werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen. Wer ist pflegebedürftig? Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfen auf Dauer in ihrem Alltag benötigen. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Ausschlaggebend ist der tägliche Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Anträge auf Leistungen: wie und wo? Leistungen der häuslichen oder stationären Pflege gibt es nur auf Antrag. Anträge auf Leistungen nimmt Ihre Pflegeversicherung/Krankenkasse entgegen. Dort liegen Antragsformulare für Sie bereit. Der Antrag sollte umgehend gestellt werden, sobald Pflegebedürftigkeit eintritt. Dem Antrag folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kasse. Sofern dieser eine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat, erhalten Sie die Leistungen der Pflegekasse entsprechend der gewährten Pflegestufe ab dem Tag der Antragstellung

13 Pflegeversicherungsleistungen (Katalog und Preise) Stand: August 2015 Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Vergütung Punktwert 0, Ganzwaschung 1. Waschen, Duschen, Baden ,26 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege Ist in einem Einsatz nicht 3. Rasieren abrechnungsfähig mit 4. Hautpflege LK 2, 15 a - 21, Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden incl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken 8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches 2 Teilwaschung 1. Teilwaschung (z. B. Intimbereich) ,41 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege Ist in einem Einsatz nicht 3. Rasieren abrechnungsfähig mit 4. Hautpflege LK 1, 15 a - 21, Haarpflege 6. Nagelpflege 7. An- u. Auskleiden incl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken 8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches 3 Ausscheidungen 1. Utensilien bereitstellen, anreichen 100 5,19 2. Zur Toilette führen Ist in einem Einsatz nicht 3. Unterstützung u. allgem. Hilfestellung abrechnungsfähig mit ( Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) LK 16-21, Überwachung der Ausscheidung 5. Entsorgen/Reinigen des Gerätes u. Bettes 6. Katheterpflege (insbesondere Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung d. Stomabeutels) 7. Empfehlung zum Kontinenztraining/ Inkontinenzversorgung 8. Nachbereiten des Pflegebedürftigen, ggf. Intimpflege 4 Selbstständige 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung 100 5,19 Nahrungsaufnahme (auch angelieferte Warmspeisen) 2. Lagern u. Vorbereiten des Pflegebe- Ist in einem Einsatz nicht dürftigen abrechnungsfähig mit 3. Entsorgung der benötigten Materialien 4. Säubern des Arbeitsbereiches LK 5, 16-18, 20,

14 5. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen 5 Hilfe bei der 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung ,96 Nahrungsaufnahme (auch angelieferte Warmspeisen) 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebe- Ist in einem Einsatz nicht dürftigen abrechnungsfähig mit 3. Darreichung der Nahrung LK 4, 15 a - 18, 20, 24, 4. Entsorgen der benötigten Materialien 27, Säubern des Arbeitsbereiches (Spülen) 6. Versorgen des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme) 7. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.b. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen 6 Sondenernährung 1. Vorbereiten u. Richten der Sonden ,19 bei implantierter nahrung Magensonde (PEG) 2. Sachgerechtes Verabreichen der Ist in einem Einsatz nicht Sondennahrung 3. Nachbereitung abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 7 Lagern/Betten 1. Richten des Bettes 100 5,19 Ist in einem Einsatz nicht 2. Wechseln der Bettwäsche abrechnungsfähig mit 3. Körper- u. situationsgerechtes Lagern LK 16-18, 20, Vermittlung von Lagerungstechniken, ggf. Einsatz von Lagerungshilfen 8 Mobilisation 1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett 180 9,33 Mindesteinsatzdauer 15 Min. 2. An- / Auskleiden incl. An- u. Ablegen (nur als selbstständige von Körperersatzstücken Leistung abrechenbar) 3. Aufstehen/Zubettgehen 4. Sitz-, Geh- u. Stehübungen (ggf. unter Ist in einem Einsatz nicht Verwendung von Hilfsmitteln), bei Bettabrechnungsfähig mit lägerigen passives, assistiertes oder LK 16-17, aktives, funktionsgerechtes Bewegen 5. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 6. Hilfe beim Treppensteigen 9 Behördengänge u. 1. Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn ,67 Arztbesuche persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist. Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15 a Beheizen des Wohn- 1. Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im 60 3,11 bereiches Wohnungsumfeld 2. Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Ist in einem Einsatz nicht

15 abrechnungsfähig mit Fernwärme, Gas-, Zentralheizung) LK Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen 11 Einkaufen 1. Zusammenstellen des Einkaufzettels für 150 7,78 (Abrufempfehlung bis Gegenstände des tägl. Bedarfs zu 2x je Woche ) 2. Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) u. notwendige Besorgung (z. B. Bank- Ist in einem Einsatz nicht u. Behördengänge) abrechnungsfähig mit 3. Unterbringung u. Versorgung der einge- LK 15 a - 17 kauften Lebensmittel 4. Anleitung u. Beachtung von Genießu. Haltbarkeit von Lebensmittel 5. Gegebenenfalls Wäsche zur Reinigung bringen u. abholen 12 Zubereiten von warmen 1. Anleitung zum Umgang mit Lebens ,78 Speisen mitteln u. Vorbereitung der Lebensmittel Ist in einem Einsatz nicht 2. Zubereiten von warmen Speisen abrechnungsfähig mit 3. Säubern des Arbeitsbereiches (z. B. LK 16, 17, 27, 28 Spülen) 4. Entsorgen des verbrauchten Materials 13 Reinigen der Wohnung 1. Reinigen des allgemeinüblichen Lebens ,00 (Abrufempfehlung alle bereiches wie z. B. Wohnraum, Bad, 14 Tage) Toilette, Küche 2. Trennen und Entsorgen des Abfalls 3. keine Grundreinigung 14 Waschen u. Pflegen 1. Waschen u. trocknen ,67 der Wäsche u. Kleidung 2. Bügeln (Abrufempfehlung 1 x 3. Ausbessern wöchentlich) 4. Sortieren u. einräumen 5. Schuhpflege 15 Hausbesuchspauschale 1. Anfahrt 2,52 (bis zu 2 x je Tag ab- 2. Dokumentation rechenbar) Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 3 Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag 15 a Erhöhte Hausbesuchs- 1. Anfahrt 5,00 pauschale (bis 1x je Tag; 2. Dokumentation daneben ist Pos. 15 max. Bei Abruf von ausschließlich einem der 1 x je Tag abrechenbar) Leistungskomplexe 3, 4, 6 bis 8, 10, 12, 27, 28, 29 oder 30 je Einsatz Eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 2 erhöhte Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag; daneben ist LK 15 max. 1x je Tag abrechenbar 16 Erstgespräch (vor Aufnahme der Pflege) 1 Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes ,96 2. Feststellung der Pflegeprobleme

16 3. Feststellung der Ressourcen des incl. Hausbesuchspauschale Pflegebedürftigen 4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag und Erörterung des Pflegevertrages 5. Planung der Pflegeeinsätze 6. Information über weitere Hilfen 7. Gespräch mit Angehörigen/Arzt 8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers 9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote 10. Beratung über geeignete Leistungen, sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung 16a Folgebesuch 1. Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld ,67 incl. Hausbesuchspauschale 2. Feststellen von neuen Pflegeproblemen 3. Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen 4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag und Erörterung des modifizierten Pflegevertrages 5. Planung der Pflegeeinsätze 6. Information über weitere Hilfen 7. Gespräch mit Angehörigen/Arzt 8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers 9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote 10. Beratung über geeignete Leistungen, sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung 17 Beratungsbesuch nach 1. Beratung und Unterstützung der Pflege- 37 Absatz 3 SGB XI personen nach Stufe 1 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweis auf Pflegekurse 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale 17a Beratungsbesuch nach 1. Beratung und Unterstützung der Pflege- 37 Absatz 3 SGB XI personen nach Stufe 2 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweis auf Pflegekurse 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung Stufe 1 22,00 Stufe 2 22,

17 6. incl. Hausbesuchspauschale 17b Beratungsbesuch nach 1. Beratung und Unterstützung der Pflege- 37 Absatz 3 SGB XI personen nach Stufe 3 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweis auf Pflegekurse 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale 17c Beratungsbesuch nach 1. Beratung und Unterstützung der 37 Absatz 3 Satz 6 Angehörigen, bzw. Betreuungsperson SGB XI 2. Einschätzung der individuellen Situation nach Stufe 0 3. Hinweise auf Hilfestellungen 4. Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale Verbundene Leistungskomplexe Stufe 3 32,00 Stufe 0 22,00 18 Große Grundpflege mit Leistungskomplexe: ,63 Lagern/Betten und 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, selbstständiger Baden) Nahrungsaufnahme 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 4 Selbstständige Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten 19 Große Grundpflege Leistungskomplexe: ,33 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 20 Kleine Grundpflege mit Leistungskomplexe: ,33 Lagern/Betten und 2 Teilwaschung selbstständiger 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Nahrungsaufnahme Sputum, Erbrochenes) 4 Selbstständige Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten 21 Kleine Grundpflege Leistungskomplexe: ,04 2 Teilwaschung 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 22 Große hauswirtschaftl. Leistungskomplexe: ,41 Versorgung 13 Reinigen der Wohnung 14 Waschen und Pflegen der Wäsche u. Kleidung 23 Große Grundpflege mit Leistungskomplexe: ,96 Lagern/Betten 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen,

18 Baden) 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 7 Lagern/Betten 24 Große Grundpflege mit Leistungskomplexe: ,37 Lagern/Betten und Hilfe 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, bei der Nahrungsauf- Baden) nahme 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten 25 Kleine Grundpflege mit Leistungskomplexe: ,15 Lagern/Betten 2 Teilwaschung 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 7 Lagern/Betten 26 Kleine Grundpflege mit Leistungskomplexe: ,07 Lagern/Betten und Hilfe 2 Teilwaschung bei der Nahrungs- 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, aufnahme Sputum, Erbrochenes) 5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten 27 Kleine pflegerische 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des 100 5,19 Hilfestellung 1 Bettes oder anderen Sitz- und Liege- (Ist in einem Einsatz nicht ab- gelegenheiten rechenbar mit LK 1-15, 16-30) 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen 3. Richten des Bettes 28 Kleine pflegerische 1. An- und/oder Auskleiden (incl. An- und 100 5,19 Hilfestellung 2 Ablegen von Körperersatzstücken) (Ist in einem Einsatz nicht ab- 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen rechenbar mit LK 1-15, 16-30) 3. Richten des Bettes 29 Kleine pflegerische Leistungskomplexe: 170 8,81 Hilfestellung 3 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 2, 7, 8, 13, 14, 16-28) 30 Kleine pflegerische 1. Wechseln der Bettwäsche 80 4,15 Hilfestellung 4 2. Richten des Bettes (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 7, 13, 14, 16-18, 20, 22, 23-28)

19 Grundsätzliches zur Abrechnung von Leistungskomplexen: Die vorgenannten Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene und nicht zeitabhängige Tätigkeiten für Pflegebedürftige in NRW. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Der jeweilige Leistungskomplex ist nur dann abrechnungsfähig, wenn neben der unter "Leistungsart" beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind soweit möglich die verbundenen Leistungskomplexe oder 29 abzurechnen. Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Leistungsart und Leistungsinhalte werden von dem Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht

20 Leistungs-/Entgeltverzeichnis Häusliche Krankenpflege ab Juli 2015 Leistungsgruppen Häusliche Krankenpflege SGB V Preis Preis in Wohnanlagen 1. Grund- und Behandlungspflege 37.1 SGB V Einschl. hauswirtschaftlicher Versorgung bis zu 10 Min. max. 2x tgl. 28,34 22,67 Hauswirtschaftliche Versorgung bis max. 30 Minuten 5,95 5,95 2. Behandlungspflege gem SGB V a) Leistungsgruppe 1 Blutzuckermessung, Blutdruckmessung, Inhalation, Injektion s.c. (auch Insulingabe), richten von Injektionen, auflegen von Kälteträgern, Richten von ärztlich verordneten Medikamenten (ohne Wochendispenser), Medikamentengabe, Augentropfen, Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen 9,99 7,99 b) Leistungsgruppe 2 Versorgung bis zu zwei Dekubiti mit Grad 2, Klistiere/Klysma, Flüssigkeitsbilanzierung, SPK Versorgung, Medizinische Einreibungen, Dermatologische Bäder, Versorgung bei PEG, Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen 10,39 8,31 c) Leistungsgruppe 3 Absaugen der oberen Luftwege, Bronchialtoilette, Blasenspülung, Versorgung von mehr als zwei Dekubiti mit Grad 2, Versorgung und Überprüfung von Drainagen, Injektion i.m., Instillation, Stoma-Versorgung, Katheterisierung, intermittierende Einmalkatheterisierung, Richten von ärztlich verordneten Medikamenten im Wochendispenser, Wechsel und Pflege der Trachealkanüle, Anlegen oder Wechseln von Wundverbänden, Augenhöhlungspülung, Anlegen eines Kompressionsverbandes, Anlegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden 13,44 10,75 d) Leistungsgruppe 4 Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes, Versorgung eines Dekubiti Grad 3, Versorgung mehrerer Dekubiti Grad 3, Versorgung eines Dekubitus Grad 4, Versorgung mehrerer Dekubiti Grad 4, Einlauf, Digitales Enddarm-Ausräumen, Anhängen, Wechsel oder Abhängen einer i.v. Infusion, Legen und Wechseln einer Magensonde, Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen 17,87 14,30 e) Anleitung zur Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 Leistungsgruppe 2 Leistungsgruppe 3 Leistungsgruppe 4 14,99 15,59 20,16 26,81 11,99 12,47 16,13 21,45 Zuschlag bei Anleitungserfolg Leistungsgruppe 1 Leistungsgruppe 2 Leistungsgruppe 3 Leistungsgruppe 4 19,98 20,78 26,88 35,74 15,98 16,62 21,50 28,

21 Weitere Leistungen (Preise) Hierbei handelt es sich um Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Kranken und Pflegekassen gehören: individuelle Leistungserbringung durch Pflegekräfte, je angefangene 15 Minuten Anfahrtspauschale, wenn solitär erbracht allgemeine Betreuung / Alltagshilfe, 60 Minuten Betten machen, nur in Kombination mit Modul Pflegeversicherung Zusätzliche Betreuungs und Entlastungsleistung, 45 a/b SGBXI je Stunde und Qualifikation Verordnungsmanagement Erstverordnung jede Folgeverordnung Fristgerechte Beantragung der Kostenübernahme für verordnete Leistungen der Häuslichen Krankenpflege bei Ihrer Krankenkasse: - Fristgerechte Anforderung der Verordnung beim Arzt - Abholung der Verordnung beim Arzt (nur im Einzugsgebiet der zuständigen Johanniter Sozialstation) - Bearbeitung der Verordnung - Vorlage der Verordnung beim Klienten zur Unterschrift - Verschicken der Verordnung an die Krankenkasse incl. Porto. Rezeptmanagement monatlich Voraussetzung: vertragliche Vereinbarung über Leistungen der Pflegeversicherung und/oder Leistungen der Häuslichen Krankenpflege. - Rechtzeitige Bestellung der Rezepte bei Ihrem Arzt - Abholung des Rezeptes beim Arzt (nur im Einzugsgebiet der zuständigen Johanniter Sozialstation) - Besorgung der Medikamente und/oder Hilfsmittel. Ausfallpauschale wird berechnet, falls der vereinbarte Einsatz, aus von dem Leistungsnehmer zu vertretenden Gründen ausfallen muss und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt wird. 10,23 Euro 4,66 Euro 26,00 Euro 1,50 Euro 26,00 Euro bzw. 30,00 Euro kostenfrei 8,50 Euro 18,00 Euro 20,00 Euro

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