HOCHWASSER. Steuer zurück. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich WIRTSCHAFT. noe.arbeiterkammer.at. AK-Platz 1, 3100 St.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HOCHWASSER. Steuer zurück. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich WIRTSCHAFT. noe.arbeiterkammer.at. AK-Platz 1, 3100 St."

Transkript

1 Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich AK-Platz 1, 3100 St. Pölten SERVICENUMMER noe.arbeiterkammer.at BERATUNGSSTELLEN ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Donnerstag 8 16 Uhr Freitag 8 12 Uhr DW Amstetten, Wiener Straße 55, 3300 Amstetten Baden, Elisabethstraße 38, 2500 Baden Flughafen-Wien, Objekt 103, Top A325, 1300 Wien (vis à vis Ruefa vor Bordkartenkontrolle 1/Stiege rechts) ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND AK-Platz 1, 3100 St. Pölten niederösterreich@oegb.at Gänserndorf, Wiener Straße 7a, 2230 Gänserndorf Gmünd, Weitraer Straße 19, 3950 Gmünd Hainburg, Oppitzgasse 1, 2410 Hainburg Hollabrunn, Brunnthalgasse 30, 2020 Hollabrunn Horn, Spitalgasse 25, 3580 Horn Korneuburg, Gärtnergasse 1, 2100 Korneuburg Krems, Wiener Straße 24, 3500 Krems HOCHWASSER Lilienfeld, Pyrkerstraße 3, 3180 Lilienfeld Melk, Hummelstraße 1, 3390 Melk Mistelbach, Josef-Dunkl-Straße 2, 2130 Mistelbach Mödling, Franz-Skribany-Gasse 6, 2340 Mödling Steuer zurück Neunkirchen, Würflacher Straße 1, 2620 Neunkirchen Scheibbs, Burgerhofstraße 5, 3270 Scheibbs Schwechat, Sendnergasse 7, 2320 Schwechat SCS, Bürocenter B1/1A, 2334 Vösendorf St. Pölten, AK-Platz 1, 3100 St. Pölten Tulln, Rudolf-Buchinger-Straße 27 29, 3430 Tulln Waidhofen, Thayastraße 5, 3830 Waidhofen/Thaya Wien, Plößlgasse 2, 1040 Wien Wr. Neustadt, Babenbergerring 9b, 2700 Wr. Neustadt Broschüren noe.arbeiterkammer.at/broschueren AK-App noe.arbeiterkammer.at/app YouTube Foto: Fotolia Zwettl, Gerungser Straße 31, 3910 Zwettl Facebook facebook.com/ak.niederoesterreich IMPRESSUM Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich 1060 Wien, Windmühlgasse 28 Hersteller: Stand: Eigenvervielfältigung 2016 WIRTSCHAFT noe.arbeiterkammer.at

2 HOCHWASSER: STEUER ZURÜCK Für ArbeitnehmerInnen im Zusammenhang mit Hochwasserkatastrophen Autoren der Broschüre und Aktualisierung: Referat Steuerrecht Stand: Jänner 2013

3 2 AK Infoservice

4 INHALTSVERZEICHNIS Für welche Kosten gilt die steuerliche Absetzbarkeit? 5 Ausgaben zur Beseitigung der Katastrophenschäden 5 Ausgaben für Sanierung und Reparatur von weiter benützbaren Gegenständen 6 Ausgaben für die Ersatzbeschaffung zerstörter Vermögensgegenstände 7 Kosten für die Ersatzbeschaffung eines PKW 8 Kosten für die Ersatzbeschaffung von anderen Fahrzeugen 10 Kosten für die Ersatzbeschaffung von Wohnhäusern oder Wohnungen 10 Kosten für die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen 11 Kosten für die Ersatzbeschaffung von Unterhaltungselektronik, Foto- und Filmausrüstungen 11 Kosten für die Ersatzbeschaffung von sonstigen Vermögensgegenständen 12 Welche Beträge mindern die absetzbaren Kosten? 13 Wie erfolgt die steuerliche Berücksichtigung dieser Kosten? 14 Befreiungen von Gebühren und Schenkungssteuer 15 Was ist sonst noch steuerlich begünstigt? 16 Berechnungsbeispiele 17 Muster Kostenaufstellung 19 Muster - Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) 20 AK Infoservice 3

5 4 AK Infoservice

6 Außergewöhnliche Belastungen im Zusammenhang mit Hochwasserschäden wirken sich ohne Berechnung eines Selbstbehaltes einkommensmindernd aus. FÜR WELCHE KOSTEN GILT DIE STEUERLICHE ABSETZBARKEIT? Ausgaben zur Beseitigung der Katastrophenschäden Kosten, die für die Beseitigung von Katastrophenschäden anfallen, sind steuerlich abzugsfähig (ohne Selbstbehalt), wenn diese Kosten durch Rechnungen belegbar sind. Dazu zählen unter anderem (Aufzählung ist beispielhaft): Beseitigung von Wasser- und Schlammresten Entsorgung von Sperrmüll und anderen Gegenständen Raumtrocknungskosten Kosten zur Mauerentfeuchtung Anschaffung bzw. Anmietung von Trocknungs- und Reinigungsgeräten usw. Die Erbringung eigener Arbeitsleistung ist steuerlich nicht abzugsfähig. Von den mit der Beseitigung von Katastrophenfolgen im Zusammenhang stehenden Kosten sind sämtliche Kosten in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Dabei ist es gleichgültig, ob die Kosten im Zusammenhang mit dem Erstwohnsitz oder einem weiteren Wohnsitz anfallen oder im Zusammenhang mit einem "Luxusgut" stehen (z.b. sind auch Kosten für die Reinigung eines Schwimmbades oder einer Sauna steuerlich absetzbar). AK Infoservice 5

7 Ausgaben für Sanierung und Reparatur von weiter benützbaren Gegenständen Um welche Ausgaben kann es sich handeln (Aufzählung ist beispielhaft): Bei Wohnhäusern und Wohnungen z.b.: Ersatz des Fußbodens Erneuerung des Verputzes Ausmalen von Räumen Sanierung der Kanalisation bzw. Senkgruben Reparatur bzw. Wiederherstellen von Zäunen und sonstigen Grundstücksumfriedungen Sanierung von Gehsteigen und Hofpflasterungen Reparatur beschädigter PKW Reparatur von elektrischen Geräten Die Kosten für die Reparatur und die Sanierung weiter nutzbarer Vermögensgegenstände sind allerdings nur in dem Umfang absetzbar, in dem diese Gegenstände für die "übliche Lebensführung" (keine Luxusgegenstände!) benötigt werden. Nicht absetzbar sind z.b. Sanierungskosten an einem Schwimmbad (Luxusgegenstand!). ACHTUNG: Absetzbar sind aber nur jene Sanierungs- und Reparaturkosten, bei denen es sich um den Hauptwohnsitz (in Anlehnung an die Beurteilung durch die Landesbehörden) handelt, nicht hingegen für Zweitoder weitere Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahlbauten), Wohnmobile, Wohnwagen. 6 AK Infoservice

8 Ausgaben für die Ersatzbeschaffung zerstörter Vermögensgegenstände Welche Aufwendungen können davon betroffen sein (Aufzählung ist beispielhaft): der erforderliche Neubau des gesamten Wohngebäudes oder von Gebäudeteilen Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen Neuanschaffung eines PKW Neuanschaffung von Kleidung Neuanschaffung von Geschirr usw. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Gegenständen sind allerdings nur in dem Ausmaß abzugsfähig, in dem die Gegenstände für die übliche Lebensführung benötigt werden. Nicht steuerlich absetzbar sind somit die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Gütern, die für die "übliche Lebensführung" nicht notwendig sind (z.b. Sportgeräte) bzw. einem gehobenen Bedarf dienen (insbesondere "Luxusgüter"). Gehen die Ersatzbeschaffungskosten über einen durchschnittlichen Standard hinaus, sind nur die den üblichen Standard betreffenden Kosten steuerlich abzugsfähig. Das heißt, dass sämtliche Kosten in Höhe des Neupreises steuerlich abgesetzt werden können. Für die Berücksichtigung dieser Kosten ist es notwendig, dass dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt die von den Gemeindekommissionen aufgenommenen Niederschriften über die Schadenserhebung (Schadensprotokoll) vorgelegt werden. Diese Schadensprotokolle bilden die Grundlage für die steuerliche Behandlung und Absetzbarkeit der Schadensbeseitigungskosten. Sollte es kein solches "Schadensprotokoll" geben oder ist dieses nur teilweise aufgenommen worden (Gebäude liegt in einem als hochwassergefährdet eingestuften Gebiet), muss eine "Selbsterklärung" unter Beilage der entsprechenden Rechnungen beigebracht werden. AK Infoservice 7

9 Kosten für die Ersatzbeschaffung eines PKW Die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines zerstörten PKW stellen nur in Höhe des Zeitwertes zum Zeitpunkt der Zerstörung (Beschädigung) des Fahrzeuges eine außergewöhnliche Belastung dar. Es ist dafür nicht ausschlaggebend, ob ein neues oder gebrauchtes Ersatzfahrzeug angeschafft wird. Sind im Familienverband mehrere PKW vorhanden, so gilt Folgendes: Die Ersatzbeschaffung ist steuerlich nur für das bisherige "Erstauto" eines Familienmitgliedes zu berücksichtigen. Nutzen nun in einem Haushalt beide Ehegatten jeweils einen eigenen PKW und wurden beide PKW unbrauchbar, so werden die Kosten der Ersatzbeschaffung beider PKW steuerlich berücksichtigt. Sollte jedoch ein Ehegatte über zwei Autos verfügen, wie etwa einen Gebrauchs-PKW und einen Jagd-Geländewagen, so kann in diesem Fall nur die Ersatzbeschaffung des Gebrauchs-PKW steuerlich berücksichtigt werden. Der Zeitwert des PKW kann dabei an Hand einer achtjährigen Gesamtnutzungsdauer des zerstörten Fahrzeuges errechnet werden; es ist jedoch mindestens ein Wert von 10% der seinerzeitigen Anschaffungskosten des zerstörten Fahrzeuges anzunehmen. Bei der Ermittlung des Zeitwertes für den zerstörten PKW ist von den Anschaffungskosten in Höhe von maximal Euro auszugehen. 8 AK Infoservice

10 BEISPIEL 1: Bei dem zerstörten PKW handelt es sich um einen Mercedes Benz S 500, Baujahr Jänner 2008 und hatte einen Listenneupreis von Euro. In welcher Höhe sind die Kosten steuerlich absetzbar? LÖSUNG: Bei dem zerstörten Auto handelt es sich um ein Auto, dessen Neupreis das steuerliche Ausmaß von Euro weit übersteigt, daher können lediglich Anschaffungskosten in Höhe von Euro als Berechnungsgrundlage herangezogen werden Euro : 8 Jahre Nutzungsdauer = Euro Wertverlust pro Jahr 2008 Jahr der Anschaffung Euro abzüglich Wertverlust Euro abzüglich Wertverlust Euro steuerlich absetzbare Kosten PKW Euro BEISPIEL 2: Bei dem zerstörten PKW handelt es sich um einen Ford Fiesta Baujahr Die Anschaffungskosten im Jahr 1999 betrugen Euro. LÖSUNG: Lösung Nachdem der PKW schon älter ist als acht Jahre, greift jene Regelung, die besagt, dass zumindest 10% der seinerzeitigen Anschaffungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Steuerlich absetzbar Euro (10% von Euro) AK Infoservice 9

11 Kosten für die Ersatzbeschaffung von anderen Fahrzeugen Die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Mopeds und Fahrrädern (mit Ausnahme solcher, die als Sportgerät zu qualifizieren sind (Rennräder)), sind in voller Höhe absetzbar. Nicht absetzbar sind die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Motorrädern sowie die Kosten für Wohnmobile und Wohnwägen. AUSNAHME Die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Motorrades, das das einzige Kraftfahrzeug der betreffenden Person darstellt. Kosten für die Ersatzbeschaffung von Wohnhäusern oder Wohnungen Die Mietkosten für ein Überbrückungsquartier sind ebenfalls in voller Höhe absetzbar. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Wohnhäusern oder Wohnungen vergleichbarer Größe und Ausstattung sind in voller Höhe absetzbar. ACHTUNG Absetzbar sind aber nur jene Ersatzbeschaffungen, bei denen es sich um den Hauptwohnsitz (in Anlehnung an die Beurteilung durch die Landesbehörden) handelt, nicht hingegen für Zweit- oder weitere Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahl bauten), Wohnmobile, Wohnwagen. 10 AK Infoservice

12 Kosten für die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen In voller Höhe sind die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Möbeln Teppichen Vorhängen Bett- und Tischwäsche Beleuchtungskörpern Speisegeschirr Elektro-, Haushalts- und Küchengeräten (z.b. Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Tiefkühltruhe, Geschirrspüler, Elektro-, Gasund Mikrowellenherde) Sanitär- und Heizungsanlagen handgeknüpften Teppichen bis maximal 730 Euro pro Quadratmeter absetzbar Antiquitäten, deren Ersatzbeschaffungskosten Euro nicht übersteigen, steuerlich absetzbar Nicht absetzbar sind Kosten für Zier- und Dekorationsgegenstände (einschließlich Bilder und Wandteppiche), Zimmerpflanzen und Ähnliches. Kosten für die Ersatzbeschaffung von Unterhaltungselektronik, Foto- und Filmausrüstungen Die Kosten für Gegenstände im Ausmaß eines üblichen Standards sind absetzbar. Radio- und Fernsehgeräte Satellitenanlagen CD-Player Videoanlagen inkl. DVD PC einschließlich DVD-Anlage und Brenner Nicht absetzbar sind Kosten für die Ersatzbeschaffung für Foto- und Film-, Videoausrüstungen. AK Infoservice 11

13 Kosten für die Ersatzbeschaffung von sonstigen Vermögensgegenständen In voller Höhe sind die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Vorräten Spielwaren Schulbedarf Fahrrädern Gräberrenovierungen Bekleidung bis maximal Euro pro im Haushalt lebender Person Nicht absetzbar sind Kosten der Ersatzbeschaffung für Sammlungen aller Art (Bücher, Weine, Münzen, Briefmarken, CDs, Videobänder) Kellerstüberl eine Sauna einen Swimmingpool Gartengestaltung, Gartengeräte und Biotope Werkzeug- und Gartenhütten Sportgeräte (z.b. Schiausrüstung, Fitnessgeräte) 12 AK Infoservice

14 WELCHE BETRÄGE MINDERN DIE ABSETZBAREN KOSTEN? Erhalten Hochwassergeschädigte steuerfreie Unterstützungen wie z.b. Versicherungsentschädigungen Subventionen aus dem Katastrophenfonds sonstige öffentliche Mittel Wohnbauförderungsbeträge steuerfreie Spenden dann kürzen diese steuerfreien Leistungen die steuerlich abzugsfähigen Kosten. Gleiches gilt für etwaige Erlöse aus dem Verkauf ersatzbeschaffter Wirtschaftsgüter (z.b. Erlöse aus dem Verkauf eines unbewohnbaren Hauses oder PKW-Wracks). AK Infoservice 13

15 WIE ERFOLGT DIE STEUERLICHE BERÜCKSICHTIGUNG DIESER KOSTEN? In den darauffolgenden Jahren ist ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung (Formulare auf unserer Homepage oder beim Wohnsitzfinanzamt) zu stellen. Wenn Sie die oben angeführten Kosten aus dem laufenden Einkommen oder aus Ersparnissen finanzieren, sind diese immer zum Zeitpunkt der Bezahlung steuerlich abzugsfähig. Das heißt, alle Ausgaben, die Sie im Jahr 2009 noch getätigt haben, können in der Arbeitnehmerveranlagung (früher Jahresausgleich) für das Jahr 2009 Berücksichtigung finden (Geldflussprinzip). Haben Sie jedoch einen Teil der Reparatur- und Sanierungskosten nicht mit Eigenmitteln finanzieren können, sondern aus einem Kredit, dann haben Sie die Möglichkeit, die Kosten der jährlichen Ratenzahlung samt Zinsen auf die Laufzeit des Kredites steuerlich geltend zu machen. Das bedeutet, dass die Kosten aus den Hochwasserschäden nicht nur im Jahr des Ereignisses, sondern auf fünf oder auf zehn Jahre oder sogar länger Ihr Einkommen verringern und damit verbunden Sie unter Umständen eine entsprechend hohe Steuergutschrift vom Finanzamt erwarten können. Eine Aufstellung der angefallenen Kosten muss erstellt werden, des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie der Aufstellung die Schadensprotokolle in Kopie beilegen, damit als Nachweis gegenüber dem Finanzamt (nach Aufforderung) hier ein unbürokratischer und rascher Verfahrensablauf gewährleistet ist. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Rechnungen der Aufstellung beigelegt werden, sollte das Finanzamt dahingehend nähere Informationen benötigen, müssen Sie jedoch diese Belege dem Finanzamt vorlegen. Sollten durch die Gemeindekommissionen keine entsprechenden Schadensprotokolle aufgenommen worden sein, ist es ratsam, zur Glaubhaftmachung des Schadens Fotos der beschädigten Räumlichkeiten bzw. Gegenstände für die Finanzbehörde anzufertigen und eine "Selbsterklärung" zu erstellen. 14 AK Infoservice

16 BEFREIUNGEN VON GEBÜHREN UND SCHENKUNGSSTEUER 1. Spenden, die an Opfer der Hochwasserkatastrophe ausgezahlt werden, sind von der Schenkungssteuer befreit. 2. Für die im Zusammenhang mit der Katastrophe notwendigen: a. Ersatzausstellungen von gebührenpflichtigen Schriften (z.b. Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine, usw.) und b. für die Schadensfeststellung, Schadensabwicklung, und Schadensbereinigung ausgestellte oder vorgelegte Schriften (Baubewilligungen, Zulassungen von PKW) besteht für innerhalb eines Jahres ab Schadenseintritt beantragte Schriften keine Gebührenpflicht nach dem Gebührengesetz. Weitere Gebührenbefreiungen gibt es für: Darlehens- und Kreditverträge (einschl. Aufstockung und Prolongationen) sowie damit verbundene Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte (Nachweis über den Schaden und dessen Höhe beim Kreditgeber notwendig! Erforderliche Nachweise: Bestätigung der Gemeinde, Schadenserhebungsprotokoll, Bestätigung diverser Förderstellen) Pfandrechtseintragungen im Grundbuch solcher Darlehen sind auch von den Gerichtsgebühren befreit. Gilt gleichermaßen für Miet- und Leasingverträge Voraussetzung für die Gebührenfreiheit ist, dass diese Rechtsgeschäfte innerhalb von 2 Jahren ab Schadenseintritt abgeschlossen werden. Sollten Sie die beschriebenen Steuern bzw. Gebühren bereits entrichtet haben, können Sie deren Rückerstattung beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 5, Tel , beantragen. AK Infoservice 15

17 WAS IST SONST NOCH STEUERLICH BEGÜNSTIGT? Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber anlässlich dieser Katastrophe ein Darlehen, und dieses Darlehen ist beispielsweise nur mit 1% oder gar nicht verzinst, dann sind für dieses Darlehen - auch wenn das Darlehen über der Euro-Grenze liegt - keine Einkommensteuer und auch keine Lohnnebenkosten zu bezahlen. Das Gleiche gilt sinngemäß für Schenkungen (von Geldbeträgen und dgl.) von Unternehmern an ihre ArbeitnehmerInnen. WICHTIGER HINWEIS: Bitte bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Belege (Schadensprotokolle, Verlustanzeigen usw.), die mit diesem Schadensereignis in Zusammenhang stehen, auf! 16 AK Infoservice

18 BERECHNUNGSBEISPIELE Angestellte/r mit einem Bruttomonatsverdienst von Euro. Für Kosten der Beseitigung der Schäden in Haus, Garten und PKW-Reparatur zahlt sie/er laut Rechnungen insgesamt Euro. Die Ersatzbeschaffung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen kostet Euro, somit hat sie/er einen Katastrophenschaden im vollen Ausmaß von Euro. An Zuschüssen aus öffentlicher Hand bekommt sie/er Euro und aus sonstigen Spenden Euro zur Unterstützung. Von den verbleibenden Beträgen kann er/sie selbst aus Ersparnissen Euro tragen. Für den Rest von Euro nimmt sie/er einen Kredit auf. Dieser Kredit ist mit einer monatlichen Rückzahlungsrate von 500 Euro, beginnend mit 1. Jänner 2010, vereinbart. Schadensbeseitigung Zuschüsse öffentliche Hand Ersatzbeschaffung private Spenden Gesamtkosten Zuschüsse gesamt abzügl. Spenden, Zuschüsse Außergewöhnl. Belastung In den Berechnungsgrundlagen sind keine Sonderzahlungen enthalten. Vorausberechnungen sind vorbehaltlich einer Änderung in der Steuergesetzgebung. AK Infoservice 17

19 1. Variante mit Berücksichtigung von Kreditrückzahlungsraten in Folgejahren: Bruttogehalt monatlich 2.200, , ,00 Steuerpfl. Jahresbezüge abzgl. SV*) , , ,00 - Werbungskostenpauschale - 132,00-132,00-132,00 - Sonderausgabenpauschale - 60,00-60,00-60,00 - Außergewöhnliche Belastung , , ,00 Jahressteuerbemessungsgrundlage , , ,00 Jahreslohnsteuer lfd. Bezüge 186, , ,60 Gutschrift bei Einkommensteuerbescheid 3.285, , ,00 *) aus Vereinfachungsgründen wurden 18 % angesetzt 2. Variante mit Berücksichtigung der Gesamtbelastung im Jahr 2009: Bruttogehalt monatlich 2.200, , ,00 Steuerpfl. Jahresbezüge abzgl. SV , , ,00 - Werbungskostenpauschale - 132,00-132,00-132,00 - Sonderausgabenpauschale - 60,00-60,00-60,00 - Außergewöhnliche Belastung ,00 0,00 0,00 Jahressteuerbemessungsgrundlage , , ,00 Jahreslohnsteuer lfd. Bezüge - 110, , ,60 Gutschrift bei Einkommensteuerbescheid 3.581,00 0,00 0,00 In den Folgejahren keine weitere Anrechnung mehr und daher auch keine Rückvergütung der Lohnsteuer. 18 AK Infoservice

20 MUSTER ZUR KOSTENAUFSTELLUNG Peter Mustermann Wiener Straße Krems Versicherungsnummer: Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2009 Aufstellung über die außergewöhnlichen Belastungen: (Hochwasserkatastrophe 2009) Beseitigung von Wasser und Schlamm Entsorgung von Sperrmüll Miete für Raumtrocknungsgeräte Erneuerung: Fußboden Erdgeschoss Malerarbeiten: Erdgeschoss Erneuerung des Innen- und Außenverputzes Erneuerung: Zaun Reparatur des PKW Ankauf : Wohnzimmerverbau Sitzgarnitur Couchtisch Fernseher Radio Videorecorder Essgruppe Tisch + 4 Sessel Kücheneinrichtung Waschmaschine Elektroherd Geschirrspüler Bekleidung für 2 Personen Summe außergewöhnliche Belastungen Gesamtaufwand durch Hochwasser abzüglich Zuschüsse abzüglich erhaltene Spenden um Subventionen gekürzte abzugsfähige Kosten davon mit Kredit finanziert verbleibende abzugsfähige Kosten im Jahr Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 300 Euro 500 Euro 100 Euro 200 Euro Euro Euro 300 Euro 500 Euro 400 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Die ab 1. Jänner 2010 anfallenden Kreditrückzahlungen können erst mit der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2010 unter dem Titel der außergewöhnlichen Belastungen einkommensmindernd berücksichtigt werden. AK Infoservice 19

21 MUSTER FA Gänserndorf Mistelbach Rathausplatz 9, 2230 Gänserndorf Mustermann Peter X X Wiener Straße Angern an der March Mustermann Petra AK Infoservice

22 1 AK Infoservice 21

23 22 AK Infoservice

24 X AK Infoservice 23

25

26 Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich AK-Platz 1, 3100 St. Pölten SERVICENUMMER noe.arbeiterkammer.at BERATUNGSSTELLEN ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Donnerstag 8 16 Uhr Freitag 8 12 Uhr DW Amstetten, Wiener Straße 55, 3300 Amstetten Baden, Elisabethstraße 38, 2500 Baden Flughafen-Wien, Objekt 103, Top A325, 1300 Wien (vis à vis Ruefa vor Bordkartenkontrolle 1/Stiege rechts) ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND AK-Platz 1, 3100 St. Pölten niederösterreich@oegb.at Gänserndorf, Wiener Straße 7a, 2230 Gänserndorf Gmünd, Weitraer Straße 19, 3950 Gmünd Hainburg, Oppitzgasse 1, 2410 Hainburg Hollabrunn, Brunnthalgasse 30, 2020 Hollabrunn Horn, Spitalgasse 25, 3580 Horn Korneuburg, Gärtnergasse 1, 2100 Korneuburg Krems, Wiener Straße 24, 3500 Krems HOCHWASSER Lilienfeld, Pyrkerstraße 3, 3180 Lilienfeld Melk, Hummelstraße 1, 3390 Melk Mistelbach, Josef-Dunkl-Straße 2, 2130 Mistelbach Mödling, Franz-Skribany-Gasse 6, 2340 Mödling Steuer zurück Neunkirchen, Würflacher Straße 1, 2620 Neunkirchen Scheibbs, Burgerhofstraße 5, 3270 Scheibbs Schwechat, Sendnergasse 7, 2320 Schwechat SCS, Bürocenter B1/1A, 2334 Vösendorf St. Pölten, AK-Platz 1, 3100 St. Pölten Tulln, Rudolf-Buchinger-Straße 27 29, 3430 Tulln Waidhofen, Thayastraße 5, 3830 Waidhofen/Thaya Wien, Plößlgasse 2, 1040 Wien Wr. Neustadt, Babenbergerring 9b, 2700 Wr. Neustadt Broschüren noe.arbeiterkammer.at/broschueren AK-App noe.arbeiterkammer.at/app YouTube Foto: Fotolia Zwettl, Gerungser Straße 31, 3910 Zwettl Facebook facebook.com/ak.niederoesterreich IMPRESSUM Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich 1060 Wien, Windmühlgasse 28 Hersteller: Stand: Eigenvervielfältigung 2016 WIRTSCHAFT noe.arbeiterkammer.at

DER FINANZAUSGLEICH IN ÖSTERREICH Einführung, Fakten, Zahlen, Reformoptionen WIRTSCHAFT. noe.arbeiterkammer.at/wirtschaft

DER FINANZAUSGLEICH IN ÖSTERREICH Einführung, Fakten, Zahlen, Reformoptionen WIRTSCHAFT. noe.arbeiterkammer.at/wirtschaft DER FINANZAUSGLEICH IN ÖSTERREICH Einführung, Fakten, Zahlen, Reformoptionen WIRTSCHAFT noe.arbeiterkammer.at/wirtschaft Autoren: Dr. Jürgen Figerl, Mag. Gerald Fröhlich, Michael Soder, MSc. MSc. VORWORT

Mehr

HOCHWASSER: STEUER ZURÜCK

HOCHWASSER: STEUER ZURÜCK HOCHWASSER: STEUER ZURÜCK Für ArbeitnehmerInnen im Zusammenhang mit Hochwasserkatastrophen Autoren der Broschüre und Aktualisierung: Referat Steuerrecht Stand: Jänner 2013 2 AK Infoservice INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

SOZIALES BAU- UND WOHNGELD

SOZIALES BAU- UND WOHNGELD SOZIALES BAU- UND WOHNGELD der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich FÖRDERUNG noe.arbeiterkammer.at/bauenundwohnen AlleinerzieherInnen trifft die Kostenexplosion beim Wohnen besonders

Mehr

ARBEITSZEIT RUHEZEIT. Wie lange Sie arbeiten müssen, und was Ihnen bei Mehrarbeit zusteht

ARBEITSZEIT RUHEZEIT. Wie lange Sie arbeiten müssen, und was Ihnen bei Mehrarbeit zusteht ARBEITSZEIT RUHEZEIT Wie lange Sie arbeiten müssen, und was Ihnen bei Mehrarbeit zusteht ARBEITSVERHÄLTNISSE noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN, UND WAS

Mehr

LEIHARBEIT. Entgeltansprüche, Arbeitszeit. noe.arbeiterkammer.at/arbeitsvertrag

LEIHARBEIT. Entgeltansprüche, Arbeitszeit. noe.arbeiterkammer.at/arbeitsvertrag LEIHARBEIT Entgeltansprüche, Arbeitszeit noe.arbeiterkammer.at/arbeitsvertrag Welchen Schutz und welche Rechte habe ich bei Leiharbeit? Was ist eigentlich Leiharbeit? Leiharbeit wird in Österreich klar

Mehr

URLAUB. Urlaubsanspruch, Verbrauch, Verjährung, Urlaubsentgelt. noe.arbeiterkammer.at/urlaub

URLAUB. Urlaubsanspruch, Verbrauch, Verjährung, Urlaubsentgelt. noe.arbeiterkammer.at/urlaub URLAUB Urlaubsanspruch, Verbrauch, Verjährung, Urlaubsentgelt noe.arbeiterkammer.at/urlaub URLAUB Stand: Jänner 2017 INHALT Urlaubsausmaß 5 Verbrauch des Urlaubs 6 Ablöseverbot 7 Verjährung des Urlaubs

Mehr

ELTERNTEILZEITBESCHÄFTIGUNG

ELTERNTEILZEITBESCHÄFTIGUNG ELTERNTEILZEITBESCHÄFTIGUNG Info zum Wiedereinstieg nach der Geburt eines Kindes ARBEITSVERHÄLTNISSE noe.arbeiterkammer.at/familie ELTERNTEILZEITBESCHÄFTIGUNG Stand: März 2016 Aktualisiert von der Abteilung

Mehr

CASH TIPP BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN FÜR LEHRLINGE. noe.arbeiterkammer.at/lehre

CASH TIPP BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN FÜR LEHRLINGE. noe.arbeiterkammer.at/lehre CASH TIPP BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN FÜR LEHRLINGE noe.arbeiterkammer.at/lehre akyoung.at KLICK DICH REIN! www.akyoung.at INHALT 4 5 6 7 9 11 LEHRLINGSTICKET Das TOP-JUGENDTICKET um 60: Das JUGENDTICKET

Mehr

VORZEITIGER AUSTRITT. aus dem Arbeitverhältnis

VORZEITIGER AUSTRITT. aus dem Arbeitverhältnis VORZEITIGER AUSTRITT aus dem Arbeitverhältnis ARBEITSVERHÄLTNISSE noe.arbeiterkammer.at/kuendigung VORZEITIGER AUSTRITT AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS Stand: Jänner 2017 4 AK Infoservice VORZEITIGER AUSTRITT

Mehr

CHECK IT OUT! DER RICHTIGE UMGANG MIT MOBILEN GER

CHECK IT OUT! DER RICHTIGE UMGANG MIT MOBILEN GER CHECK IT OUT! ÄTEN DER RICHTIGE UMGANG MIT MOBILEN GER WWW.AKYOUNG.AT SEITE 2 LITERATUR VERZEICHNIS aeris GmbH. Abgerufen am 09. 05 2017 von http://www.ergonomisch.org/ergonomie.html DGUV. (März 2015).

Mehr

BILDUNGSKARENZ UND BILDUNGSTEILZEIT. Mehr Zeit für Weiterbildung. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich BILDUNG

BILDUNGSKARENZ UND BILDUNGSTEILZEIT. Mehr Zeit für Weiterbildung. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich BILDUNG Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich AK-Platz 1, 3100 St. Pölten SERVICENUMMER 05 7171-0 mailbox@aknoe.at noe.arbeiterkammer.at BERATUNGSSTELLEN ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Donnerstag

Mehr

AUSTRITT. Das Arbeitsverhältnis fristlos aufzulösen, kann fatale Folgen haben

AUSTRITT. Das Arbeitsverhältnis fristlos aufzulösen, kann fatale Folgen haben AUSTRITT Das Arbeitsverhältnis fristlos aufzulösen, kann fatale Folgen haben ARBEITSVERHÄLTNISSE noe.arbeiterkammer.at/kuendigung AUSTRITT DAS ARBEITSVERHÄLTNIS FRISTLOS AUFZULÖSEN, KANN FATALE FOLGEN

Mehr

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG des Arbeitsverhältnisses ARBEITSVERHÄLTNISSE noe.arbeiterkammer.at/kuendigung EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Stand: Jänner 2016 EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG DES

Mehr

AUSGABEN NACH KATASTROPHENSCHÄDEN IM PRIVATBEREICH

AUSGABEN NACH KATASTROPHENSCHÄDEN IM PRIVATBEREICH PRESSEINFORMATION Wien, 21. November 2018 Hochwasser- und Sturmschäden steuerlich absetzen: Was Sie privat und betrieblich beachten sollten! Unwetter und Naturkatastrophen haben dramatische Folgen auch

Mehr

FRAUEN UND IHRE PENSION

FRAUEN UND IHRE PENSION FRAUEN UND IHRE PENSION Wie sich Kinder, Teilzeit und Pflege auswirken. SOZIALE SICHERHEIT noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht VORWORT Gleicher Lohn für gleiche Leistung für dieses Ziel müssen Arbeitnehmerinnen,

Mehr

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG des Arbeitsverhältnisses ARBEITSVERHÄLTNISSE noe.arbeiterkammer.at/kuendigung EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG WORAUF ZU ACHTEN IST, WENN DAS ARBEITSVERHÄLTNIS IM BEIDERSEITIGEN EINVERNEHMEN

Mehr

FAMILIENBONUS PLUS. Voraussetzungen, Antragsmöglichkeiten und steueroptimale Aufteilung. noe.arbeiterkammer.at/wirtschaftspolitik

FAMILIENBONUS PLUS. Voraussetzungen, Antragsmöglichkeiten und steueroptimale Aufteilung. noe.arbeiterkammer.at/wirtschaftspolitik FAMILIENBONUS PLUS Voraussetzungen, Antragsmöglichkeiten und steueroptimale Aufteilung /wirtschaftspolitik VORWORT Bis zu 1.500 pro Jahr und Kind bringt der Familienbonus Plus (FB+) ab dem Kalenderjahr

Mehr

BILDUNGSKARENZ UND BILDUNGSTEILZEIT. Mehr Zeit für Weiterbildung BILDUNG. noe.arbeiterkammer.at/bildungsfoerderung

BILDUNGSKARENZ UND BILDUNGSTEILZEIT. Mehr Zeit für Weiterbildung BILDUNG. noe.arbeiterkammer.at/bildungsfoerderung BILDUNGSKARENZ UND BILDUNGSTEILZEIT Mehr Zeit für Weiterbildung BILDUNG noe.arbeiterkammer.at/bildungsfoerderung BILDUNGSKARENZ UND BILDUNGSTEILZEIT Autor: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich

Mehr

Information vom 4. April 2006 betreffend steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen

Information vom 4. April 2006 betreffend steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen Information vom 4. April 2006 betreffend steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen Das Bundesministerium für Finanzen hat im Zusammenhang mit Naturkatastrophen insb.

Mehr

INSTITUTIONELLE KINDERBETREUUNG in Niederösterreich 2017/18 Analyse

INSTITUTIONELLE KINDERBETREUUNG in Niederösterreich 2017/18 Analyse INSTITUTIONELLE KINDERBETREUUNG in Niederösterreich 217/18 Analyse noe.arbeiterkammer.at/frauen Vorwort Institutionelle Kinderbetreuung in Niederösterreich Qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist ein

Mehr

BILDUNGSKARENZ UND BILDUNGSTEILZEIT. Mehr Zeit für Weiterbildung BILDUNG. noe.arbeiterkammer.at/bildungsfoerderung

BILDUNGSKARENZ UND BILDUNGSTEILZEIT. Mehr Zeit für Weiterbildung BILDUNG. noe.arbeiterkammer.at/bildungsfoerderung BILDUNGSKARENZ UND BILDUNGSTEILZEIT Mehr Zeit für Weiterbildung BILDUNG noe.arbeiterkammer.at/bildungsfoerderung VORWORT Voll im Beruf zu stehen, den Lebensalltag zu bewältigen und obendrein noch zu lernen,

Mehr

BERUFSBEGLEITENDE FACHHOCHSCHUL- STUDIENGÄNGE

BERUFSBEGLEITENDE FACHHOCHSCHUL- STUDIENGÄNGE BERUFSBEGLEITENDE FACHHOCHSCHUL- STUDIENGÄNGE in Wien, Niederösterreich und Burgenland ERWACHSENENBILDUNG noe.arbeiterkammer.at/studium BERUFSBEGLEITENDE FACHHOCHSCHUL-STUDIENGÄNGE Diese Broschüre gibt

Mehr

12 Stunden / Tag 60 STunden / Woche

12 Stunden / Tag 60 STunden / Woche 12 Stunden / Tag 60 STunden / Woche ARBEIT 12/60 Was bedeuten die neuen Arbeitszeitregelungen für Beschäftigte? noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht ARBEIT 12/60 WAS BEDEUTEN DIE NEUEN ARBEITSZEITREGELUNGEN

Mehr

INSTITUTIONELLE KINDERBETREUUNG in Niederösterreich 2016/17 Analyse

INSTITUTIONELLE KINDERBETREUUNG in Niederösterreich 2016/17 Analyse INSTITUTIONELLE KINDERBETREUUNG in Niederösterreich 216/17 Analyse noe.arbeiterkammer.at/frauen Autorin der AK Niederösterreich: Mag. a Christiane Steiner, Frauenpolitik März 218 Titelbild: BlueOrange

Mehr

GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG. Alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen. noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht

GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG. Alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen. noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG Alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG ALLE WICHTIGEN ARBEITS-, SOZIAL- UND STEUERRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN AK

Mehr

BETRIEBSPENSION. aus arbeitsrechtlicher Sicht - Ein Überblick. noe.arbeiterkammer.at/pension

BETRIEBSPENSION. aus arbeitsrechtlicher Sicht - Ein Überblick. noe.arbeiterkammer.at/pension BETRIEBSPENSION aus arbeitsrechtlicher Sicht - Ein Überblick noe.arbeiterkammer.at/pension VORWORT Markus Wieser, Mag. Joachim Preiß Foto: VYHNALEK Zur zusätzlichen finanziellen Absicherung von ArbeitnehmerInnen

Mehr

TEILZEITARBEIT. Mehrarbeit und Überstunden, Urlaubsanspruch, Geringfügige Beschäftigung. noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht

TEILZEITARBEIT. Mehrarbeit und Überstunden, Urlaubsanspruch, Geringfügige Beschäftigung. noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht TEILZEITARBEIT Mehrarbeit und Überstunden, Urlaubsanspruch, Geringfügige Beschäftigung noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht TEILZEITARBEIT Stand: Jänner 2017 INHALT: TEILZEIT UND ARBEITSRECHT Was ist Teilzeitarbeit?

Mehr

TEILZEITARBEIT. Mehrarbeit und Überstunden, Urlaubsanspruch, Geringfügige Beschäftigung. noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht

TEILZEITARBEIT. Mehrarbeit und Überstunden, Urlaubsanspruch, Geringfügige Beschäftigung. noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht TEILZEITARBEIT Mehrarbeit und Überstunden, Urlaubsanspruch, Geringfügige Beschäftigung noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht TEILZEITARBEIT WICHTIGE ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHE BESTIMMUNGEN AK Infoservice

Mehr

ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL. Höhe, Voraussetzungen, Anspruchsdauer. noe.arbeiterkammer.at/krankheit

ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL. Höhe, Voraussetzungen, Anspruchsdauer. noe.arbeiterkammer.at/krankheit ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL Höhe, Voraussetzungen, Anspruchsdauer ARBEITSVERHÄLTNISSE noe.arbeiterkammer.at/krankheit ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL Stand: Jänner 2016 Soweit personenbezogene

Mehr

BERUFSREIFEPRÜFUNG UND STUDIENBERECH TIGUNGSPRÜFUNG. Weiterbildung zahlt sich aus. noe.arbeiterkammer.at/bildung

BERUFSREIFEPRÜFUNG UND STUDIENBERECH TIGUNGSPRÜFUNG. Weiterbildung zahlt sich aus. noe.arbeiterkammer.at/bildung BERUFSREIFEPRÜFUNG UND STUDIENBERECH TIGUNGSPRÜFUNG Weiterbildung zahlt sich aus noe.arbeiterkammer.at/bildung VORWORT Alle ArbeitnehmerInnen in unserem Land sollen die Chance haben, sich beruflich weiter

Mehr

KÜNDIGUNG. Kündigungsfristen, Anfechtung, Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. noe.arbeiterkammer.at/kuendigung

KÜNDIGUNG. Kündigungsfristen, Anfechtung, Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. noe.arbeiterkammer.at/kuendigung KÜNDIGUNG Kündigungsfristen, Anfechtung, Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noe.arbeiterkammer.at/kuendigung KÜNDIGUNG OB SIE GEKÜNDIGT WERDEN ODER SELBER KÜNDIGEN: INFOS, DAMIT ALLES GUT

Mehr

UNTERRICHTSMATERIAL FÜR LEHRKRÄFTE. Online bestellen unter aws.arbeiterkammer.at. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich BILDUNG

UNTERRICHTSMATERIAL FÜR LEHRKRÄFTE. Online bestellen unter aws.arbeiterkammer.at. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich BILDUNG Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich AK-Platz 1, 3100 St. Pölten SERVICENUMMER 05 7171-0 mailbox@aknoe.at noe.arbeiterkammer.at ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Donnerstag 8 16 Uhr Freitag

Mehr

BETRIEBSPENSIONEN. Die wichtigsten Infos im Kurzüberblick SOZIALE SICHERHEIT. noe.arbeiterkammer.at/pension

BETRIEBSPENSIONEN. Die wichtigsten Infos im Kurzüberblick SOZIALE SICHERHEIT. noe.arbeiterkammer.at/pension BETRIEBSPENSIONEN Die wichtigsten Infos im Kurzüberblick SOZIALE SICHERHEIT noe.arbeiterkammer.at/pension Zur zusätzlichen finanziellen Absicherung von ArbeitnehmerInnen in der Pension im Ruhestand kann

Mehr

Zu steuerlichen Begünstigungen izm dem Schadensfall Hexachlorbenzol im Görtschitztal

Zu steuerlichen Begünstigungen izm dem Schadensfall Hexachlorbenzol im Görtschitztal STELLUNGNAHME Zu steuerlichen Begünstigungen izm dem Schadensfall Hexachlorbenzol im Görtschitztal Klagenfurt, im Juni 2016 STELLUNGNAHME Zu steuerlichen Begünstigungen izm dem Schadensfall Hexachlorbenzol

Mehr

03 WER IST DIE AK NIEDERÖSTERREICH? 04 CHECKLISTE STUDIUM 05 ARBEIT UND STUDIUM 06 FH-PFLICHTPRAKTIKUM 08 DEINE RECHTE ALS KONSUMENT/-IN

03 WER IST DIE AK NIEDERÖSTERREICH? 04 CHECKLISTE STUDIUM 05 ARBEIT UND STUDIUM 06 FH-PFLICHTPRAKTIKUM 08 DEINE RECHTE ALS KONSUMENT/-IN FIT FÜR DEN START ALLE WICHTIGEN INFOS RUND UM DEIN STUDIUM www.akyoung.at SEITE 02 IN HA LT FIT FÜR DEN START 03 WER IST DIE AK NIEDERÖSTERREICH? 04 CHECKLISTE STUDIUM 05 ARBEIT UND STUDIUM 06 FH-PFLICHTPRAKTIKUM

Mehr

GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG. Alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen. noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht

GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG. Alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen. noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG Alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG Alle wichtigen arbeits-, sozialund steuerrechtlichen Bestimmungen Stand:

Mehr

Arbeitsmarktservice Niederösterreich

Arbeitsmarktservice Niederösterreich Arbeitsmarktservice Arbeitsmarktinformation 2017 Die Arbeitsmarktinformation enthält die wichtigsten Daten zu Arbeitslosigkeit und Beschäftigung sowie zum Stellen- und Lehrstellenmarkt in. Die Arbeitsmarktinformation

Mehr

FRAUEN INFO.

FRAUEN INFO. FRAUEN INFO BROSCHÜRE www.oegb.at/frauen Mit 1. Jänner 2019 tritt der Familienbonus plus in Kraft. Der Familienbonus plus ist ein steuerrechtlicher Absetzbetrag, der die errechnete Lohn- bzw. Einkommensteuer

Mehr

GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG

GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG Alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen ARBEITSVERHÄLTNISSE noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG Alle wichtigen arbeits-, sozialund steuerrechtlichen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 5 GZ. RV/1016-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 3. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr,

Mehr

ARBEITSWELT UND SCHULE. Schuljahr 2018/19. noe.arbeiterkammer.at/aws

ARBEITSWELT UND SCHULE. Schuljahr 2018/19. noe.arbeiterkammer.at/aws ARBEITSWELT UND SCHULE Schuljahr 2018/19 #allesgschmeidig bei der bildung? SCHULE LEHRE STUDIUM BEWERBUNGSTIPPS ak young ZEIGT dir DEINE MÖGLICHKEITEN IN DER BILDUNG. 05 7171-24 000 akyoung@aknoe.at facebook.com/akyoung.noe

Mehr

Niederösterreich, geh wählen! Herausgegeben von AK und ÖGB. Spezial: Arbeiterkammerwahl in Niederösterreich.

Niederösterreich, geh wählen! Herausgegeben von AK und ÖGB. Spezial: Arbeiterkammerwahl in Niederösterreich. N o 1 ı 2019 ı 72. Jahrgang Herausgegeben von AK und ÖGB www.arbeit-wirtschaft.at ÖGB-Verlag/Michael Mazohl Niederösterreich, geh wählen! Spezial: Arbeiterkammerwahl in Niederösterreich Das aktuelle Interview:

Mehr

UMWELT TECHNIK INNOVATION BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNG LOKALE KONTAKTADRESSEN

UMWELT TECHNIK INNOVATION BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNG LOKALE KONTAKTADRESSEN UMWELT TECHNIK INNOVATION BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNG LOKALE KONTAKTADRESSEN Mai 2011 Impressum Wirtschaftskammer Niederösterreich Verlags- und Herstellungsort: St. Pölten Für den Inhalt verantwortlich:

Mehr

UMWELT TECHNIK INNOVATION BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNG LOKALE KONTAKTADRESSEN

UMWELT TECHNIK INNOVATION BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNG LOKALE KONTAKTADRESSEN UMWELT TECHNIK INNOVATION BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNG LOKALE KONTAKTADRESSEN Juli 2012 Impressum Wirtschaftskammer Niederösterreich Verlags- und Herstellungsort: St. Pölten Für den Inhalt verantwortlich:

Mehr

Sehr geehrte Vereinsfunktionärinnen und Vereinsfunktionäre!

Sehr geehrte Vereinsfunktionärinnen und Vereinsfunktionäre! Sehr geehrte Vereinsfunktionärinnen und Vereinsfunktionäre! Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit sind in der Finanzverwaltung groß geschrieben. Da Vereine durch ihren Einsatz einen enormen gesellschaftlichen

Mehr

ARBEITSWELT UND SCHULE. Schuljahr 2017/18. noe.arbeiterkammer.at/bildung

ARBEITSWELT UND SCHULE. Schuljahr 2017/18. noe.arbeiterkammer.at/bildung ARBEITSWELT UND SCHULE Schuljahr 2017/18 /bildung VORWORT Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor, geschätzte Lehrkräfte! Foto: VYHNALEK Mit der Broschüre Arbeitswelt & Schule halten

Mehr

NÖ Beutegreiferverordnung 6500/ /14 0 Stammverordnung 95a/ Blatt Dezember 2008

NÖ Beutegreiferverordnung 6500/ /14 0 Stammverordnung 95a/ Blatt Dezember 2008 NÖ Beutegreiferverordnung 6500/14 0 Stammverordnung 95a/08 2008-12-11 Blatt 1-3 6500/14 0 0 Ausgegeben am Jahrgang 2008 95a. Stück 6500/14 0 Die NÖ Landesregierung hat am 25. November 2008 aufgrund des

Mehr

Wahlinfo Wer wird gewählt? Wer ist wahlberechtigt? Wo wird gewählt? AKNÖ-Wahl noe.arbeiterkammer.at

Wahlinfo Wer wird gewählt? Wer ist wahlberechtigt? Wo wird gewählt? AKNÖ-Wahl noe.arbeiterkammer.at AKNÖ-Wahl 2014 Wahlinfo 2014 Wer wird gewählt? Wer ist wahlberechtigt? Wo wird gewählt? noe.arbeiterkammer.at WAHLINFO 2014 Autoren: Mag. Robert Zangl Mag. Christopher Maurer Aktualisiert im Dezember 2013

Mehr

HOLEN SIE IHR GELD ZURÜCK! Steuertipps für Pendler 2016 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

HOLEN SIE IHR GELD ZURÜCK! Steuertipps für Pendler 2016 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN HOLEN SIE IHR GELD ZURÜCK! Steuertipps für Pendler 2016 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Seit 1. Jänner 2016 ist für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer spürbar, wofür Arbeiterkammer und ÖGB lange gekämpft

Mehr

7271/AB. vom zu 7512/J (XXV.GP) GZ.: BMI-LR2220/0050-III/9/a/2016 Wien, am 18. Februar 2016

7271/AB. vom zu 7512/J (XXV.GP) GZ.: BMI-LR2220/0050-III/9/a/2016 Wien, am 18. Februar 2016 7271/AB vom 19.02.2016 zu 7512/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Mag. a JOHANNA MIKL-LEITNER HERRENGASSE 7 1014 WIEN POSTFACH 100 TEL +43-1 53126-2352

Mehr

Equal Pay Day 2017 in Österreich: 13. Oktober 2017: ab diesem Tag arbeiten statistisch gesehen die Frauen gratis!

Equal Pay Day 2017 in Österreich: 13. Oktober 2017: ab diesem Tag arbeiten statistisch gesehen die Frauen gratis! bezahlte unbezahlte Perg 48.490 33.960-14.529-30,0 0,30 109,37 110 255 12.09.2017 12.09.2017 Mittwoch, 13. September 2017 42,8 Steyr-Land 51.632 36.264-15.368-29,8 1,21 108,64 109 256 13.09.2017 13.09.2017

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 4 GZ. RV/0030-L/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R O, Adr, vom 25. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck

Mehr

Arbeit&Wirtschaft. Niedersterreich. 5. bis 18. Mai 2009 AK-Wahl Niedersterreich

Arbeit&Wirtschaft. Niedersterreich. 5. bis 18. Mai 2009 AK-Wahl Niedersterreich Interview: Kaffee mit dem Prsidenten AK-Niederösterreich-Präsident Josef Staudinger ganz privat 3 Service: AK-Wahl 2009 Alle Wahltermine und Informationen in der Heftmitte 4 5 Wichtige Informationen: Fraktionen,

Mehr

Equal Pay Day 2018 in Österreich: 20. Oktober 2018: ab diesem Tag arbeiten statistisch gesehen die Frauen gratis!

Equal Pay Day 2018 in Österreich: 20. Oktober 2018: ab diesem Tag arbeiten statistisch gesehen die Frauen gratis! bezahlte unbezahlte Perg 49.955 35.651-14.303-28,6 1,64 104,51 105 260 17.09.2018 17.09.2018 Dienstag, 18. September 2018 40,1 Steyr-Land 52.845 38.051-14.794-28,0 2,98 102,18 103 262 19.09.2018 19.09.2018

Mehr

Arbeitsmarkt in Österreich

Arbeitsmarkt in Österreich Arbeitsmarkt in Österreich Beschäftigung, Arbeitslose und Arbeitslosenquote Arbeitsmarkt Österreich Ende Februar 2012 Beschäftigte Arbeitslose Anzahl Anzahl AL-Quote (%) Österreich 3.391.850 310.064 8,4

Mehr

Der Arbeitsmarkt in Niederösterreich Mai 2009

Der Arbeitsmarkt in Niederösterreich Mai 2009 Der Arbeitsmarkt in Niederösterreich Mai 2009 INHALTSVERZEICHNIS BESCHÄFTIGUNG 2 ARBEITSLOSIGKEIT 2 Vorgemerkte Arbeitslose 2 Zugänge an Arbeitslosen 3 Abgänge an Arbeitslosen 3 Arbeitslosenquote 4 Langzeitarbeitslosigkeit

Mehr

Arbeitsmarktservice NÖ

Arbeitsmarktservice NÖ Arbeitsmarktservice NÖ Landesgeschäftsstelle 1013, Hohenstaufengasse 2 Tel. (01) 53136 Fax (01) 53136-400, 141, 178 e-mail ams.niederoesterreich@300.ams.or.at AMS Amstetten 3300, Nikolaus-Lenau-Str. 2

Mehr

DER BETRIEBSRATSFONDS. Leitfaden für Betriebsrat und Rechnungsprüfung BETRIEBSRÄTE. noe.arbeiterkammer.at/betriebsrat

DER BETRIEBSRATSFONDS. Leitfaden für Betriebsrat und Rechnungsprüfung BETRIEBSRÄTE. noe.arbeiterkammer.at/betriebsrat DER BETRIEBSRATSFONDS Leitfaden für Betriebsrat und Rechnungsprüfung BETRIEBSRÄTE noe.arbeiterkammer.at/betriebsrat DER BETRIEBSRATSFONDS Leitfaden für Betriebsrat und Rechnungsprüfung überarbeitet von:

Mehr

Arbeitsmarkt in Österreich

Arbeitsmarkt in Österreich Arbeitsmarkt in Österreich Beschäftigung, Arbeitslose und Arbeitslosenquote Arbeitsmarkt Österreich Ende März 2012 Beschäftigte Arbeitslose Anzahl Anzahl AL-Quote (%) Österreich 3.433.695 263.774 7,1 Burgenland

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/2889-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. April 2010 gegen den Bescheid des FA vom 29. März 2010 betreffend Einkommensteuer

Mehr

STANDARDISIERTES BEWERTUNGSVERFAHREN FÜR HOCHWASSERSCHÄDEN BEI WOHNGEBÄUDEN UND ZUGEHÖRIGEN NEBENGEBÄUDEN

STANDARDISIERTES BEWERTUNGSVERFAHREN FÜR HOCHWASSERSCHÄDEN BEI WOHNGEBÄUDEN UND ZUGEHÖRIGEN NEBENGEBÄUDEN AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG GRUPPE BAUDIREKTION STANDARDISIERTES BEWERTUNGSVERFAHREN FÜR HOCHWASSERSCHÄDEN BEI WOHNGEBÄUDEN UND ZUGEHÖRIGEN NEBENGEBÄUDEN EINSCHLIESSLICH ZENTRALHEIZUNG, INVENTAR UND AUSSENANLAGEN

Mehr

Bericht. Aus- und Weiterbildung Nö. Jagdprüfung. Übungsschießen. Ing. Alois Gansterer Leiter der Nö. Jägerschule

Bericht. Aus- und Weiterbildung Nö. Jagdprüfung. Übungsschießen. Ing. Alois Gansterer Leiter der Nö. Jägerschule Bericht Aus- und Weiterbildung Nö. Jagdprüfung Übungsschießen 2016 Ing. Alois Gansterer Leiter der Nö. Jägerschule Vorbereitung auf die Nö. Jagdprüfung und Nö. Jagdaufseherprüfung Die Vorbereitungskurse

Mehr

AusBildung bis 18 Das Angebot des Arbeitsmarktservice

AusBildung bis 18 Das Angebot des Arbeitsmarktservice AusBildung bis 18 Das Angebot des Arbeitsmarktservice 03.05.2018, Mag. Martina Vodrazka Die Aufgaben des AMS Unternehmen Arbeitsmarkt und- Berufsinformation Arbeitsuchende 1 1 Jugendliche als Zielgruppe

Mehr

Arbeitsmarkt in Österreich

Arbeitsmarkt in Österreich Arbeitsmarkt in Österreich Beschäftigung, Arbeitslose und Arbeitslosenquote Arbeitsmarkt Österreich Ende Oktober 2015 Beschäftigte Arbeitslose Anzahl Anzahl AL-Quote (%) Österreich 3.551.560 339.412 8,7

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/1379-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer

Mehr

Niederösterreichische. Die Zeitung der Niederösterreichischen Wirtschaftskammer

Niederösterreichische. Die Zeitung der Niederösterreichischen Wirtschaftskammer Niederösterreichische Die Zeitung der Niederösterreichischen Wirtschaftskammer Mediadaten 2015 ERSCHEINUNGSTERMINE 2015 JÄNNER 02.01. keine Ausgabe Nr. 1/2 09.01. 01.01. Nr. 3 16.01. 08.01. Nr. 4 23.01.

Mehr

Immobilienpreisspiegel 2018

Immobilienpreisspiegel 2018 Pressekonferenz des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder anlässlich der Präsentation des Immobilienpreisspiegels 2018 Ihre Gesprächspartner FVO KommR Mag. Georg Edlauer MRICS REV, Obmann

Mehr

Niederösterreichische. Die Zeitung der Niederösterreichischen Wirtschaftskammer

Niederösterreichische. Die Zeitung der Niederösterreichischen Wirtschaftskammer Niederösterreichische Die Zeitung der Niederösterreichischen Wirtschaftskammer Mediadaten 2016 ERSCHEINUNGSTERMINE 2016 JÄNNER 01.01. keine Ausgabe Nr. 1 08.01. 28.12. Nr. 2 15.01. 07.01. Nr. 3 22.01.

Mehr

Stromlieferanten und Gaslieferanten wechseln

Stromlieferanten und Gaslieferanten wechseln Konsumentenschutz Stromlieferanten und Gaslieferanten wechseln und Energiekosten sparen noe.arbeiterkammer.at/energie Den Strom- und Gaslieferanten wechseln und Energiekosten sparen INHALT Strom...Seite

Mehr

Der Arbeitsmarkt in Niederösterreich Mai 2006

Der Arbeitsmarkt in Niederösterreich Mai 2006 Arbeitsmarktservice Niederösterreich Der Arbeitsmarkt in Niederösterreich Mai 2006 INHALTSVERZEICHNIS BESCHÄFTIGUNG 2 ARBEITSLOSIGKEIT 3 Vorgemerkte Arbeitslose 3 Zugänge an Arbeitslosen 3 Abgänge an Arbeitslosen

Mehr

Arbeitsmarkt in Österreich

Arbeitsmarkt in Österreich Arbeitsmarkt in Österreich Beschäftigung, Arbeitslose und Arbeitslosenquote Arbeitsmarkt Österreich Ende Jänner 2016 Beschäftigte Arbeitslose Anzahl Anzahl AL-Quote (%) Österreich 3.487.848 424.989 10,9

Mehr

So ermitteln Sie den Wert Ihres Hausrats!

So ermitteln Sie den Wert Ihres Hausrats! So ermitteln Sie den Wert Ihres Hausrats! Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Das bedeutet, der Hausrat wird ohne Rücksicht auf das Alter zum Neuwert ersetzt. Daher

Mehr

Arbeitsmarkt in Österreich

Arbeitsmarkt in Österreich Arbeitsmarkt in Österreich Beschäftigung, Arbeitslose und Arbeitslosenquote Arbeitsmarkt Österreich Ende August 2014 Beschäftigte Arbeitslose Anzahl Anzahl AL-Quote (%) Österreich 3.552.267 292.321 7,6

Mehr

BERUFSBEGLEITENDE FACHHOCHSCHUL- STUDIENGÄNGE

BERUFSBEGLEITENDE FACHHOCHSCHUL- STUDIENGÄNGE BERUFSBEGLEITENDE FACHHOCHSCHUL- STUDIENGÄNGE im Raum Wien, Niederösterreich und Burgenland ERWACHSENENBILDUNG noe.arbeiterkammer.at/studium BERUFSBEGLEITENDE FACHHOCHSCHUL-STUDIENGÄNGE Diese Broschüre

Mehr

Was versteht man eigentlich unter der Luxustangente?

Was versteht man eigentlich unter der Luxustangente? FAQ - Autos Was versteht man eigentlich unter der Luxustangente? Aufwendungen für Pkw werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie betrieblich veranlasst und angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenze für

Mehr

Der Arbeitsmarkt in Niederösterreich

Der Arbeitsmarkt in Niederösterreich Der Arbeitsmarkt in Niederösterreich Juli 2012 Der Arbeitsmarkt in Niederösterreich Juli 2012 INHALTSVERZEICHNIS BESCHÄFTIGUNG 3 ARBEITSLOSIGKEIT 3 Vorgemerkte Arbeitslose 3 Zugänge an Arbeitslosen 4 Abgänge

Mehr

Jugend und Geld

Jugend und Geld Jugend und Geld WWW.AKYOUNG.AT SEITE 2 VORWORT Der richtige Umgang mit Geld will gelernt sein. Was bedeutet es, geschäftsfähig zu sein? Ab wann dürfen Jugendliche ein eigenes Konto haben und was ist, wenn

Mehr