FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH
|
|
- Melanie Fried
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen Sie ein Wort mit ähnlicher Bedeutung! Registration Registrierung.! Evaluation Bewertung.! Authorisation Zulassung.! CHemicals Chemikalien. 2. Wer ist unter REACH dafür verantwortlich, dass eine Chemikalie nur in sicheren Anwendungen eingesetzt wird? Der Hersteller der Chemikalie.! Der Anwender der Chemikalie. Der Hersteller gemeinsam mit dem Anwender der Chemikalie 1.! Die zuständigen Behörden. 3. Was versteht man unter dem nachgeschalteten Anwender (Downstream user) eines Stoffes?! Verwender von Erzeugnissen, die diesen Stoff enthalten! Verbraucher, die ein Produkt privat benutzen Alle Akteure, die einen Stoff in industriellen oder professionellen Prozessen verwenden! Reine Händler sind ebenfalls nachgeschaltete Anwender 4. Welches Ziel soll mit den Maßnahmen zur Risikominderung von Chemikalien erreicht werden? Die sichere Verwendung von Chemikalien für Mensch und Umwelt gewährleisten! Die günstigsten Maßnahmen für den Arbeitsschutz identifizieren! Emissionen von Chemikalien in die Umwelt ausschließen 5. Was muss zukünftig unter REACH registriert werden?! Alle chemischen Stoffe und Zubereitungen. 1 REACH fordert eine geteilte Verantwortung in der Wertschöpfungskette: der Hersteller/Importeur bewertet den Stoff und macht Vorgabe im Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenarion, der Anwender setzt diese Angaben um, damit der Stoff sicherer gehandhabt werden kann 1
2 Formatted: Normal Alle Stoffe, die in Mengen über 1 Tonne / Jahr und Hersteller oder Importeur in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden.! Alle gefährlichen Chemikalien, die in Mengen 10 Tonnen / Jahr in die EU importiert werden 2.! Alle gefährlichen Chemikalien in Erzeugnissen. 6. Welche Informationen sind für die Registrierung von Stoffen vom Registranten zu erbringen?! Angaben, mit wem er nicht im Konsortium registrieren will. Informationen über die inhärenten Eigenschaften des Stoffes. Informationen über die Verwendungen, in denen der Stoff eingesetzt wird. Angaben über die Mengen in der der Stoff hergestellt/importiert wird. Identifizierte Verwendungen.! Alle Verwendungen. 7. Bis wann müssen Phase-In-Stoffe (keine CMRs) unter 100 t/a registriert werden?! Bis zum 1. Dezember 2010.! Bis zum 1. Juni Bis zum 1. Juni Jahre nach In-Kraft-Treten von REACH. 8. Welche der folgenden Angaben sind korrekt? Jeder Registrant muss sein eigenes Registrierungsdossier für alle Stoffe, die er in Mengen 1 t/a herstellt oder importiert, einreichen.! Alle Hersteller/Importeure eines Stoffes müssen ihren Stoff, nach dem Prinzip Ein Stoff eine Registrierung im Konsortium registrieren. Davon gibt es keine Ausnahme, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Das SIEF zielt darauf ab, die Datenteilung in der Registrierung zu unterstützen. Alle Hersteller/Importeure sollen nach Möglichkeit ein gemeinsames Registrierungsdossier einreichen, das die gesamten Informationen über die inhärenten Eigenschaften des Stoffes, die angegebenen Verwendungen und die entsprechenden Risikomanagementmaßnahmen enthält. 2 diese Stoffe müssen selbstverständlich auch registriert werden, sind aber insgesamt nur eine Teilmenge der zu registrierenden Stoffe 2
3 9. Welche der genannten Stoffe sind von der Registrierung ausgenommen? Vitamin A. Stoffe in Abfällen.! Monomere. Polymere. Neustoffe, die im ELINCS-Verzeichnis enthalten sind. Lebensmittelzusatzstoffe. 10. Für welche auf dem Markt befindlichen Stoffe wird ein Sicherheitsdatenblatt gefordert? Stoffe, die nach der Richtlinie 67/548/EEC eingestuft sind.! Stoffe, die auf dem Anhang XVII gelistet sind.! PBT-Stoffe. CMR-Stoffe.! Alle Stoffe der Kandidatenliste nach Anhang XIV.! Alle Stoffe. 11. Für welche Stoffe ist ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt zu erwarten?! Für alle Stoffe.! Für alle als gefährlich eingestuften Stoffe.! Für alle Stoffe, für die ein Chemikaliensicherheitsbericht erstellt wurde. Für alle Stoffe, für die ein Chemikaliensicherheitsbericht einschließlich Expositionsbewertung erstellt wurde. 12. In welchem Fall muss der nachgeschaltete Anwender ein Expositionsszenario erstellen?! Nie.! Wenn er einen gefährlichen Stoff in Mengen unter 10 t/a aus dem nicht EU-Ausland importiert und der Nicht-EU-Hersteller den Stoff nicht registrieren will. Wenn die Expositionsszenarien des Zulieferers nicht den Anwendungsbedingungen des nachgeschalteten Anwenders entsprechen, der Anwender den Zulieferer darüber nicht informieren will und er den Stoff/die Zubereitung in Mengen 1t/a verwendet. 3
4 13. Welche Stoffe in Erzeugnissen können registrierungspflichtig sein? Stoffe, die aus Erzeugnissen beabsichtigt freigesetzt werden und in diesen in Mengen 1t/a und Akteur enthalten sind.! CMR- und PBT-Stoffe in Erzeugnissen, soweit sie 1 t/a und Akteur überschreiten.! Alle Stoffe in Erzeugnissen, soweit sie 1 t/a und Akteur überschreiten. 14. Für welche Stoffe ist im Rahmen einer Registrierung ein Chemikaliensicherheitsbericht einzureichen?! Für alle Stoffe.! Für alle gefährlichen Stoffe. Für alle Stoffe über 10 t/a pro Hersteller/Importeur.! Für alle gefährlichen Stoffe über 10 t/a pro Hersteller/Importeur. 15. Welche Hauptelemente beinhaltet der Registrierungsprozess? Das Technische Dossier, das an die Agentur geliefert wird.! Die genaue Überprüfung der Technischen Dossiers durch die Agentur. Den Stoffsicherheitsbericht, wenn der Stoff in Mengen 10 t/a hergestellt/importiert wird. Expositionsszenarien als Teil des Stoffsicherheitsberichtes, wenn die Stoffe gefährlich sind oder als PBT/vPvB identifiziert wurden. 16. Was sind die Ziele in der Bewertung?! Die Überprüfung, ob alle Registranten ein vollständiges Registrierungsdossier eingereicht haben. Die Kontrolle der Technischen Dossiers bezüglich Vollständigkeit und Richtigkeit (gute Qualität der Daten).! Die Kontrolle, ob alle Chemikalien in der EU unter sicheren Anwendungsbedingungen verwendet werden.! Die Überprüfung, ob alle Tests als GLP-Test durchgeführt wurden. 17. Welche Stoffe dürfen in bestimmten Verwendungen erst nach einer Zulassung verwendet werden? Alle Stoffe, die auf Anhang XIV der Verordnung gelistet sind.! Alle Stoffe, die gegenwärtig unter die Richtlinie 76/769/EEG (Vermarktungs- und Verwendungsbeschränkung) fallen.! Alle Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften wie zum Beispiel CMRs oder PBTs.! Alle Stoffe, die in Mengen über t/a pro Hersteller/Importeur produziert werden. 4
5 18. Welche Anforderungen müssen Händler erfüllen?! Händler müssen alle Produkte, die sie importieren oder exportieren registrieren.! Ein Händler ist auch ein Downstream User und hat daher die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen. Ein Händler muss die Informationen zu Stoffen die Lieferkette hinauf und hinunter weitergeben.! Ein Händler muss die sicheren Anwendungsbedingungen für Stoffe umsetzen und die Informationen in der Lieferkette kommunizieren. 19. Wie gehen Sie vor, um zu entscheiden welche Rollen Sie unter REACH haben? Analyse des Stoffportfolios, identifizierung der Rolle(n), Ableitung der jeweiligen Pflichten. 20. Wer prüft die Registrierungsdossier auf Vollständigkeit? Wer prüft die Registrierungsdossier auf Qualität? Vollständigkeit: alle eingehenden Dossiers werden automatisch bei Einreichung durch die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) geprüft. Prüfung auf Qualität: ebenfalls durch die ECHA, aber nur 5% der Dossier werden geprüft. 21. Was sind die 2 Funktionen eines Expositionsszenarios? 1. Kommunikationsmittel, um mit dem Sicherheitsdatenblatt Informationen über die sicheren Anwendungsbedingungen zu übermitteln. 2. Verwendung in der Stoffsicherheitsbeurteilung zur Ableitung der sicheren Anwendungsbedingungen. 22. Welche Fragen beantwortet das Expositionsszenario im Anhang des Sicherheitsdatenblattes hinsichtlich der Anwendung von Stoffen und Zubereitungen? Wie wird es erstellt? (Stichworte) Wie kann ein Stoff/eine Zubereitung sicher angewendet werden? Beurteilung und Beschreibung der Risiken in den betrachteten Verwendungen. Erstellung: Zusammenstellung und Analyse der Informationen zu gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes, Ableitung von sicheren Schwellenwerten für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, Bewertung der Exposition der betrachteten Verwendungen, Verfahren läuft schrittweise: Erstellung eines vorläufigen Expositionsszenarios, Gegenüberstellung der berechneten Expositionshöhen und sichere Schwellenwerte, wenn Ergebnis kein Risiko ergibt: Ende, finales Exposition, bei Risiko: Verfeinerung in der Iteration. 23. Wann wird die Industrie alle phase-in Stoffe registriert haben?
6 24. Was sind aus Ihrer Sicht die grundlegenden Änderungen unter REACH im Chemikalienrecht? z. B. Paradigmenwechsel: die Industrie übernimmt die Verantwortung für die sichere Verwendung über den gesamten Lebenszyklus der Stoffe; Stoffe dürfen ohne Daten nicht vermarktet werden; Neu- und Altstoffe erfüllen die gleichen Anforderungen. 25. Warum ist es wichtig die Vorregistrierungsphase von phase-in Stoffen nicht zu verpassen? Damit die Übergangsfristen in Anspruch genommen werden können, in denen die Stoffe bis zur Registrierung weiter verwendet werden dürfen. 26. Was ändert sich unter REACH für nachgeschaltet Anwender? z. B. erhalten sie mehr Informationen über die Stoffe und die sicheren Anwendungsbedingungen, sie sind verpflichtet die vom Registranten vorgesehenen Risikomanagementmaßnahmen in den vorgesehenen Verwendungen einzuhalten. 6
FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH
FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen
MehrRegistrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender
REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung
MehrKommunikation über Verwendungen in der Lieferkette
Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -
MehrÜbersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien
Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung
MehrREACH Pflichten der Mitglieder des FBDi
REACH Workshop REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi Dr. Bettina Enderle / Dr. Simone Reul REACH-Pflichten der Mitglieder des FBDi: Überblick REACH Rollen unter REACH Pflichten unter REACH Zeitplan 1.
MehrREACH: Definitionen, Begriffe
REACH: Definitionen, Begriffe REACH Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien Produzent, Importeur, Alleinvertreter Hersteller oder Importeur von Chemikalien in der EU, für Registrierung und
MehrNeues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015
Neues im Umweltrecht REACH Rechte und Pflichten der IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 REACH Verordnung (EG) 1907/2006 vom 18.12.2006 Europäische Verordnung zur Registrierung (Registration),
MehrREACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien
REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien Heike Lüskow, Ökopol GmbH 15. April 2008, Lüneburg 1 REACH - Das neue Chemikalienrecht Überblick Wie funktioniert REACH? Kernmechanismen Welche Rollen gibt
MehrREACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung
REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung Olaf Wirth, Ökopol GmbH 01. November 2011 Inhalt Rollen und Pflichten in der Lieferkette Das Konzept einer Verwendung
MehrAn alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship
Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship Tel.: +49 69 7165-0 Fax: +49 69 7165-2843 reach-chemetall@basf.com
MehrSTOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND -BERICHT RECHTLICHE GRUNDLAGEN CSA/CSR-WORKSHOP WKÖ,
STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND -BERICHT RECHTLICHE GRUNDLAGEN CSA/CSR-WORKSHOP WKÖ, 15.01.2009 Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung
MehrREACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz
Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 36 Techn. Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen
MehrREACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste
-Verordnung (Registrieren, Evaluieren und Hersteller, Importeure und auch nachgeschaltete Anwender dürfen nur der Stoffe ist weitestgehend zwingend. Seit der ersten Veröffentlichung der Kandidatenliste
MehrDAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG
DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS INHALTSÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht
MehrGrundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe
Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Fachworkshop des REACH Hamburg Kompetenznetzwerkes 27. Juni 2008 Norddeutsche Affinerie AG, Hamburg 1 Fachworkshop Mechanismen Registration Registrierung
MehrREACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten
REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590
MehrVerband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik. REACH kommt! Was ist jetzt zu tun?
Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik REACH kommt! Was ist jetzt zu tun? 1 REACH Politische Situation Wo stehen wir? 17. November 2005 EP: Beschlussfassung 13. Dezember 2005 Rat:
MehrGrundsätzliches Vorgehen
Rockwood Lithium GmbH, Industriepark Höchst, Gebäude G 879, 65926 Frankfurt An alle Kunden der Rockwood Lithium GmbH Ihr Zeichen Unser Zeichen/Name Product Safety Telefon +49 69 401 26-0 Telefax +49 69
MehrREACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung
MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
MehrREACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. Was hat REACH mit mir zu tun? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe
MehrAnwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011
Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung
MehrAnforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien
FachDialog Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien Übersicht Wie kann REACH die Anwendung von Nanomaterialien im Automobil beeinflussen? Wissen
MehrSind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?
Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung
MehrREACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis
REACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis The Chemical Company 1 Worum geht es bei REACH? REACH steht für R egistration, E valuation, A uthorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung,
MehrUrsachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts
13. ASER Weihnachtskolloquium Aktuelles zu REACH und Kundenzufriedenheit beim REACH-Net Beratungsservice 1. REACH: kurzer Überblick Aktuelles: Daten zur Vorregistrierung 2. REACH-Net-Beratungsservice:
MehrREACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien
Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,
MehrAblauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen
Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen 2. REACH- Symposium Gesellschaft für Dermopharmazie/ Bundesinstitut für Risikobewertung 22. November 2007, Berlin Ass. jur. Krysia Klemme,
MehrMSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten
MSC der ECHA Ausschuss der Mitgliedsstaaten REACH Artikel 76 (1) e Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist zuständig für die Klärung von möglichen Meinungsverschiedenheiten zu: Entscheidungsentwürfen, die
MehrREACH AUS LIEFERANTENSICHT
REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in
MehrREACH für Händler und Importeure
REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. WAS HAT REACH MIT MIR ALS HÄNDLER ZU TUN? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,
MehrREACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich?
REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Angelina Weiß, Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12 und
MehrFÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? Dr. Was ist REACH? Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments
MehrWelche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016
Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12und Anhänge VII
MehrWas bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?
Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Rechte und Pflichten Aufbau wer ist betroffen? ECHA Sitz in Helsinki Industrie Hersteller europaweit Importeur außerhalb EU Alleinvertreter weltweit Nachgeschaltete
MehrREACH für Händler und Importeure
REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. Was hat REACH mit mir als Händler zu tun? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,
MehrREACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette
REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette Einführung in REACH 11.April 2007 Die REACH-Verordnung tritt zum 1. Juni 2007 in Kraft. Ein Stoff darf in Mengen von mehr als einer Tonne
MehrREACH: Der Countdown läuft noch wenige Tage!
REACH: Der Countdown läuft noch wenige Tage! Spielregeln & Vorbereitung REACH-Roadshow 2008 Fachverband d. chemischen Industrie Regeln im Überblick 1. Juni 2008 Stoffe 1. Juni 2007 > 1 t/a Registrierung
MehrREACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk
REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk Dr. Kristof Seubert Bundesstelle für Chemikalien Aschaffenburg, 08. November 2017 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung
MehrAuswirkungen der REACH und CLP Verordnung auf Produkte der CHEMETALL
Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Kontakt Chemical Regulatory Compliance/ Product Stewardship Telephone: +49 69 7165-0 E-mail: reach@chemetall.com
MehrEin Empfänger eines erweiterten SDS hat folgende Pflichten:
Anhang IV Arbeitsschutz - Checkliste zur Prüfung der sicheren Verwendung von Rohstoffen im Betrieb. Sind eigene Verwendungen in Expositionsszenarien (ES) abgedeckt? Das Sicherheitsdatenblatt enthält wichtige
MehrREACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende
MehrREACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt
0 REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt Edith Ömler 28.04.2016 Agenda 1 Akteure beim Vollzug der REACH-Verordnung Durchführung und Kontrolle Überwachung
MehrGefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung Arbeitgeber sind nach der neuen Gefahrstoffverordnung zur Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtet
MehrREACH 2018 Informationen und Empfehlungen an die Lieferkette
REACH 2018 Informationen und Empfehlungen an die Lieferkette Ist die Verteidigungsindustrie von REACH 2018 und der Pflicht zur Registrierung von chemischen Stoffen betroffen? Alle Branchen sind von der
MehrLeitlinien für nachgeschaltete Anwender
Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Januar 2008 Leitlinien zur Umsetzung von REACH RECHTLICHER HINWEIS In den vorliegenden Leitlinien zu REACH wird erläutert, welche Verpflichtungen sich aus der REACH-Verordnung
MehrWorkshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe
Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe Wesentliche Inhalte der REACH-Verordnung Walter Adebahr Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg
MehrREACh. Workshop in der Handelskammer Hamburg Dr. Oliver Rohling
REACh Workshop in der Handelskammer Hamburg 15.04.2016 Dr. Oliver Rohling REACh-Verordnung (EC) No 1907/2006 Als Verordnung direkt gültig in allen EU- Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen
MehrÜberblick über die formalen REACH-Prozesse Beschränkung und Zulassung
RidP- Fach Workshop 7 Überblick über die formalen REACH-Prozesse Beschränkung und Zulassung Olaf Wirth, Ökopol GmbH Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin, 25. September 2013 Ziel von
MehrVon der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten
Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten Lars Tietjen Umweltbundesamt Dessau-Roßlau Gliederung Einführung Chemikalienrechtliche Instrumente REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006
MehrREACH Anforderungen an die Downstream User
REACH Anforderungen an die Downstream User Dr. Frank Wangemann GD BfR Symposium Berlin 12. Oktober 2006 corporate operations - REACH Definition Use Art. 3, 23. Verwendung Verarbeiten Formulieren Verbrauchen
MehrAnwendertraining REACH EXCEL TOOL
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu 3. ANWENDUNG REACH Excel Tool Beispielhafte gemeinsame interaktive Anwendung
MehrZulassung von Chemikalien - Unterschiede zwischen der EU und den USA
Zulassung von Chemikalien - Unterschiede zwischen der EU und den USA 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Zulassung von Chemikalien Unterschiede zwischen der EU und den USA Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss
MehrREACH: Wer muss registrieren?
REACH: Wer muss registrieren? Veranstaltungsreihe REACH jetzt wird es ernst IHK Hochrhein - Bodensee, 4. Juni 2008 in Singen, IHK Hochrhein-Bodensee Inhalt 1. Einführung: das REACH-System 2. Registrierungspflicht
MehrREACH aus Sicht der Behörde
REACH aus Sicht der Behörde WKS 17.4.2008 Dr. Rudolf f Kaufmann REACH-Verordnung Produkte Stoffe (synthetisch oder natürlichen Ursprungs) Zubereitungen (Gemische aus Stoffen) Erzeugnisse (Freisetzung von
MehrBegrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien
Begrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien Bereichsleiter Prof. Dr. med. B. Liebl Dienststelle München, Großer Hörsaal, Pfarrstr. 3 05. März
MehrREACH - Eine Kurzinformation
VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation Februar 2016 Ausgabe Februar 2016 Mitgliederinfo REACH Ersatz für REACH: 2009-04 In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas (BF) Tischler Schreiner
MehrInhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen)
Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Anja Lennigk, Regierungspräsidium
MehrINNOVATION UND UMWELT
Seite 1/20 INNOVATION UND UMWELT Wie sind Unternehmen, die Chemikalien verwenden, von REACH betroffen? Basisinformationen - Pflichten - Vorbereitung 1. REACH was ist das? 2. REACH drei Kernelemente 2.1
MehrREACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON
REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen INHALT EINLEITUNG Was ist REACH?... 5 TEIL A: ERLÄUTERUNGEN...
MehrREACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016
REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Erfolgreich registrieren 2018 Registrierung
MehrDas erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010
Das erweiterte (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010 Veränderungen der Inhalte gegenüber den Vorgaben der -Richtlinie 91/155/EWG Dr. Peter Hugk PES Ingenieurgesellschaft mbh Das erweiterte (1) Besteht aus dem
MehrDie neue REACh Verordnung. Chemikalienpolitik im Wandel
Die neue REACh Verordnung Chemikalienpolitik im Wandel Referent: Dr. Hans-Jürgen Dankert Was ist REACh? Die neue REACh = Verordnung Registrierung Evaluierung (Bewertung) Chemikalienpolitik im Wandel Autorisierung
MehrREACH Dossier- & Stoffbewertung
1 REACH Dossier- & Stoffbewertung Christian Gründling REACH 2012, REACH Evaluierung (Bewertung) Geert Dancet: Zusammenfassung 2 REACH Evaluierung (Bewertung) Claudio Carlon Bewertung - Evaluierung Stoffbewertung
MehrREACH-Anforderungen und mögliche Überwachungsaufgaben für Behörden. Antonia Reihlen, Ökopol GmbH
REACH-Anforderungen und mögliche Überwachungsaufgaben für Behörden Antonia Reihlen, Ökopol GmbH Überblick Stand des REACH-Gesetzgebungsverfahrens Was ist REACH? Anforderungen an Anwender Mögliche Überwachungsaufgaben
MehrSeite 1 1.2 1.2 Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Vorlagen finden Sie auch fertig zum Bearbeiten in Ihrem REACH-Portal: 1 Verzeichnisse 1.1 Autorenverzeichnis 1.2 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Lizenzvereinbarung
MehrArbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH
Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel
MehrDie Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH
Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Tel.: 0511 984 90 35 E-Mail: peters@lv-nord.vci.de Göttingen, 28. Juni 2007
MehrZwischenprodukte: Was muss ich unter REACH beachten? Frei verwendbar / Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.
Zwischen: Was muss ich unter REACH beachten? siemens.com/answers Einführung 2 Aktueller 9 Zwischen 12 Zusammen 25 Seite 2 Einführung Was ist REACH? REACH ist eine europäische Chemikalienverordnung zur:
MehrDie sozioökonomische Analyse (SEA)
Die sozioökonomische Analyse (SEA) 2. REACH-Symposium der Gesellschaft für Dermopharmazie und des Bundesinstituts für Risikobewertung Berlin, 22. November 2007 Antje Freriks, LL.M. Umweltbundesamt, Dessau
Mehr1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.2 1.2 Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Vorlagen finden Sie auch fertig zum Bearbeiten in Ihrem REACH-Portal: 1 Verzeichnisse 1.1 Autorenverzeichnis 1.2 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Lizenzvereinbarung
MehrREACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe
Leitfaden zur Chemikalienverordnung REACH REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe Viele chemische Stoffe auf dem europäischen Markt sind bislang nicht auf ihre Gefährlichkeit
MehrREACH. Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik
REACH Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Oldenburg, 2. September 2010 1 Wer sind wir? Unser Sitz ist Hannover Wir vertreten
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, Es wird hiermit bestätigt, dass die von der Firma SunChemical Hartmann Druckfarben GmbH produzierten und vertriebenen Produkte für den Bogenoffsetdruck keine der sogenannten
MehrREACH und angrenzende Rechtgebiete
REACH-Netzwerksveranstaltung am 11.Oktober 2017 in Karlsruhe REACH und angrenzende Rechtgebiete Beitrag REACH-Pflichten bei Recyclingprodukten Walter Adebahr UVM Baden-Württemberg mailto:walter.adebahr@uvm.bwl.de
Mehr5. Februar Kunden-Schreiben Nr. 18. Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont
5. Februar 2016 Kunden-Schreiben Nr. 18 Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont Diese Mitteilung ist eine vereinfachte Betrachtung und betrifft die Stoffregistrierung nur aus volumenbezogenen Aspekten.
MehrREACH Konferenz 2014 Perspektive 2030
Foto: C. Schulte Für Mensch & Umwelt REACH Konferenz 2014 Perspektive 2030 Dr. Christoph Schulte Fachgebiet IV 2.3 Chemikalien So nicht mehr Dioxine und PCB in Eiern und Rindfleisch Polyfluorierte Chemikalien
MehrWer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es?
Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Tabea Henzler, Regierungspräsidium
MehrREACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016
REACH eine Einführung Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung im Bereich des BMAS
MehrDie letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten?
REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten? Stand: Juli 2015
MehrArbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation. Heidenheim, 2014
Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation Heidenheim, 2014 Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation 1. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement@Voith 2. RoHS 3. REACH 4. Sicherheitsdatenblatt
MehrINFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid
Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur
MehrSicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien
ECHA-11-FS-02.1-DE Wichtige Informationen für nachgeschaltete Anwender Wenn Sie gefährliche Stoffe verwenden, die gemäß REACH registriert sind, müssen Ihnen Ihre Lieferanten in den meisten Fällen jetzt
MehrWas ist REACH? 2015 DEKRA Assurance Services GmbH Verwertung, Weitergabe und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung von DEKRA.
REACH Basics Was ist REACH? REACH ist die Kurzbezeichnung der EU-Verordnung 1907/2006/EG Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) REACH regelt, dass
MehrMöglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten
FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung
MehrREACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!
REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie
MehrA BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD.
A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. REACH heute Erfahrungen eines nachgeschalteten Anwenders Die Firma Firmensitz: Wels (OÖ) Hersteller von Beschichtungsstoffen Pulverlacke Farben & Lacke für DIY ca.
MehrSpezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden
Spezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden Im Unterschied zur chemischen Industrie (d.h. den Herstellern von Stoffen) ergeben sich bei den Mitgliedern
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles
MehrREACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich
MehrFachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.
Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation Dr. Elmar Böhlen REACH Vorgeschichte 1982 Chemikaliengesetz Anmeldepflicht für neue
MehrLegale Rollenspiele Hersteller, Importeur, Nachgeschalteter Anwender, Arbeitgeber - verschiedene Rollen unter REACH, CLP, GefStoffV, etc.
1. Der Rechtsrahmen und welche Rollen es gibt 2. Klebstoffhersteller Klebstoffanwender: Welche Rechtsvorschriften sie verbindet 3. Inverkehrbringen vs. Arbeitsschutz Inverkehrbringen: REACH und seine Rollen
MehrZwischenstand bei REACH
Bayerischer Arbeitsschutztag 2008 Zwischenstand bei REACH Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit München, den 04.07.2008 Dr. Reinhard Zeitler Referat für Chemikaliensicherheit
MehrNachgeschaltete Anwender
LEITLINIEN IN K ÜRZE Nachgeschaltete Anwender In diesem Dokument wird mit einfachen Worten erklärt, welche Verpflichtungen sich für nachgeschaltete Anwender aus der REACH- Verordnung ergeben und wie sie
MehrREACH - Eine Kurzinformation
VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation April 2009 Ausgabe April 2009 Mitgliederinfo REACH Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.v. In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
Mehr