Förderungswerber: Name(n):... Tel. Nr... Anschrift:... (PLZ) (Ort) (Straße,Nr.) IBAN:... BIC:... Bankinstitut:... lautend auf:...
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- Lilli Geisler
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1 An die Gemeinde Wolfsgraben Hauptstraße 3c 3012 Wolfsgraben A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen und Photovoltaikanlagen *) für Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie *) für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *) *) Bitte Zutreffendes ankreuzen Hinweis: Die Bearbeitung des Förderansuchens kann nur bei Vorliegen des vollständig ausgefüllten Ansuchens erfolgen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem beiliegenden Merkblatt (letzte Seite dieses Ansuchens). Förderungswerber: Name(n):... Tel. Nr.... Anschrift: (PLZ) (Ort) (Straße,Nr.) IBAN:... BIC:... Bankinstitut:... lautend auf:... Standort der zu fördernden Anlage/Investition: Anschrift: (Straße,Nr.) (PLZ) (Ort) Kenndaten der zu fördernden Anlage/Investition Kollektorfläche Nutzung für Warmwasserbereitung Nutzung für (teilsolare) Raumheizung Kollektorart: Flach- oder Vakuumkollektor Solaranlage m² Ja Nein Ja Nein FK VK Photovoltaik m² Leistung in kw peak: Biomasseheizung Leistung in kw Beheizte Fläche in m² Art der Heizung : Pelletskessel Pelletsofen Hackschnitzelkessel Stückholzkessel Wird zusätzlich zur Wärme auch Strom gewonnen? JA NEIN (Bitte Zutreffendes ankreuzen)
2 Wärmedämmung Dämmung oberste Geschoßdecke m² Dämmung Außenfassade m² Dämmung andere Bauteile m² Einbau Wärmeschutzfenster U-Wert: Anzahl eingebauter Fenster: Wie viele Wohneinheiten profitieren direkt von der Maßnahme? : Wohneinheiten Bestätigung der Gemeinde: Für die angeführte Anlage (Solaranlage, Photovoltaikanlage, Heizungsanlage) wurde eine Bauanzeige am... eingebracht, bzw. eine Baubewilligung am... erteilt. Es wird bestätigt, dass das zu fördernde Objekt in der KG..., KG.Nr.... EZ..., Parz.Nr...., als Wohnhaus mit... Wohnungseinheit(en) gewidmet und für die dauernde Bewohnung bestimmt ist. HINWEIS: Es wird darauf hingewiesen, dass für die Errichtung einer Solar-/Photovoltaikanlage, sowie für den Austausch eines Heizkessels nach 15 der NÖ-Bauordnung 1996 eine Bauanzeige erforderlich ist Datum Amtssiegel Der Bürgermeister: Die kostenlose Energieberatung wurde am... in Anspruch genommen... A: FÖRDERUNG VON MASSNAHMEN ZUR NACHTRÄGLICHEN WÄRMEDÄMMUNG AN GEBÄUDEN Ziel der Direktförderung der Gemeinde ist es, für möglichst viele GemeindebürgerInnen einen Anreiz zu schaffen, über eine bessere Wärmedämmung ihrer Gebäude Energie zu sparen und somit klima- und gesundheitsschädigende Emissionen wie etwa CO2, aber auch Schwefeldioxid und Ruß zu vermeiden. Förderungswürdig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die eine Verbesserung des in der NÖ Bautechnikverordnung 1997 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten ( W/m²K) erzielen. 1) Die Bestimmungen der NÖ Bautechnikverordnung 1997 müssen eingehalten werden. 3) Eine k-wert-berechnung des sanierungsbedürftigen Gebäudeteils (oberste Geschoßdecke, Außenwand, Fenster, Kellerdecke, Dachschräge) als Grundlage für die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des von der Gemeinde geforderten verbesserten k - Wertes ( Fensterverglasung k-wert von 1,10 W/m²K) muss vorgelegt werden. Diese Berechnung kann auch vom Energieberater durchgeführt werden. 4) Nach Abschluss der Arbeiten ist der schriftliche Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung zu erbringen (konzessioniertes Unternehmen). Bei Dämmung der obersten Geschoßdecke (horizontal) genügt die Vorlage von Rechnungen über den Ankauf der benötigten Dämmstoffe. Das Ausstellungsdatum der Rechnungen darf bei Einreichung des Förderansuchens nicht länger als 6 Monate zurückliegen (gilt nur für die Geschoßdeckendämmung). 5) Förderungshöhe: - Dämmung der obersten Geschoßdecke: 30 % der Kosten jedoch max. Euro Alle anderen Maßnahmen zur Wärmedämmung wie z.b. Dämmung der Außenfassade, der Dachschrägen, der Kellerdecken, Einbau von Wärmeschutzfenstern etc.: 15 % der Kosten jedoch max. Euro 350 6) Die von der Gemeinde Wolfsgraben geförderten Baumaßnahmen werden in Form von Stichproben durch 7) Die nach Durchführung dieser Maßnahmen angefallenen Kosten sind durch Vorlage der Für Teilflächen, etwa dem halben Dachboden, gibt es keine Förderung. Es ist Aufgabe des Energieberaters, den Förderungswerbern die Sinnhaftigkeit von Gesamtlösungen vor Augen zu führen. Um Förderung für Maßnahmen zur Wärmedämmung kann nur im Abstand von 5 Jahren angesucht werden. Die Förderung ist objektbezogen.
3 B: FÖRDERUNG VON SOLAR-/PHOTOVOLTAIKANLAGEN Ziel der Direktförderung der Gemeinde Wolfsgraben ist es, für möglichst viele GemeindebürgerInnen einen Anreiz zu schaffen, Solaranlagen zu errichten. 1) Gefördert werden die Neuerrichtung von Anlagen zur Warmwasseraufbereitung bzw. zur teilsolaren Raumheizung und Photovoltaikanlagen. 3) Förderungshöhe: 15 % der Kosten, jedoch max. Euro 500,-- 4) Die von der Gemeinde Wolfsgraben geförderten Baumaßnahmen werden in Form von Stichproben durch 5) Die nach Durchführung dieser Maßnahmen angefallenen Kosten sind durch Vorlage der Um Förderung von Solaranlagen kann nur im Abstand von 10 Jahren angesucht werden. Die Förderung ist objektbezogen. Solaranlagen zur Erwärmung von Schwimmbecken sind von der Förderung ausgeschlossen! C: FÖRDERUNG VON BIOMASSE-HEIZUNGSANLAGEN MIT ERNEUERBARER ENERGIE Ziel der Direktförderung der Gemeinde ist es, für möglichst viele GemeindebürgerInnen einen Anreiz zu schaffen, erneuerbare Ressourcen als Brennstoff zu nutzen, verbunden mit einer modernen Technologie, die klima- und gesundheitsschädigende Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt. 1) Gefördert wird der Austausch bzw. die Neuanschaffung von Anlagen zur Verwendung von Biomasse (Stückholzkessel mit moderner Vergasertechnik und Pufferspeicher, Pelletsanlagen, Hackschnitzelheizungen). 3) Förderungshöhe: a) Heizkesseltausch oder Neuerrichtung einer Zentralheizungsanlage in einem Altbau: 10 % der Kosten, jedoch max. Euro 250,-- b) bei Errichtung einer Heizungsanlage in einem Wohnhaus - Neubau: 10 % der Kosten, jedoch max. Euro 250,-- 4)Die von der Gemeinde Wolfsgraben geförderten Baumaßnahmen werden in Form von Stichproben durch 5) Die nach Durchführung dieser Maßnahmen angefallenen Kosten sind durch Vorlage der Um Förderung von Biomasse-Anlagen kann nur im Abstand von 10 Jahren angesucht werden. Die Förderung ist objektbezogen. Nur von der Gemeinde Wolfsgraben auszufüllen: Anerkannte Investitionskosten Euro:... Förderungsbetrag Euro: Datum, Der Bürgermeister: Bemerkung: Betrag ausbezahlt, bzw. überwiesen am: Datum, Der Kassenverwalter:
4 .) Wärmedämmung: U-Wert-Berechnung.) Solar-/Photovoltaikanlage und Heizungsanlage: Erklärung der ausführenden Firma: Die ausführende Firma bestätigt die fachgerechte Installation des Wärmeerzeugers bzw. der Solar-/Photovoltaikanlage unter Berücksichtigung aller dafür notwendigen Zusatzmaßnahmen. Weiters wird die richtige Dimensionierung des Wärmeerzeugers für die vom Förderungswerber angegebene Verwendung und das Vorhandensein aller dafür notwendigen Unterlagen bestätigt. Die ausführende Firma bestätigt weiters die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Anlage sowie die Einhaltung der Bestimmungen der NÖ-Bauordnung bzw. NÖ-Bautechnikverordnung. Außerdem wird bestätigt, dass durch diese Maßnahmen eine erhebliche Verringerung des Brennstoffverbrauches und des CO2-Ausstoßes erreicht wird Datum, Unterschrift der ausführenden Firma Erklärung des Antragstellers: Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass die im Antrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich nehme zur Kenntnis, dass Förderungsbeträge, die aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, jederzeit zurückgefordert werden können. Ich stimme zu, dass alle im Ansuchen enthaltenen und bei der Abwicklung anfallenden Daten automationsunterstützt verarbeitet und den mit der Durchführung und Überprüfung der Förderung befassten Dienststellen und Institutionen übermittelt werden dürfen. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich der Gemeinde zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit ein digitales Foto der Anlage nach deren Inbetriebnahme zu übermitteln habe (gedämmte Fassadenbereiche, Solarkollektorfeld, Heizkessel). Ich stimme ausdrücklich zu, dass dieses Foto frei und unentgeltlich seitens der Gemeinde und von ihr beauftragten Personen und Organisationen zusammen mit meinem Familiennamen veröffentlicht werden kann Datum, Unterschrift des Förderungswerbers
5 Merkblatt für Förderansuchen Nachstehend einige Hinweise, welche beim Ausfüllen des Förderansuchens dienlich sein sollen. Förderwürdigkeit: Als Förderungswerber können nur Privatpersonen auftreten, d.h. Bauwerber wie zb. Wohnbaugenossenschaften, Baugesellschaften oder vergleichbare Bauträger werden von diesen Förderrichtlinien nicht erfasst. Weiters muss die um Förderung ansuchende Person in Wolfsgraben mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Es können nur vollständig ausgefüllte Förderansuchen bearbeitet werden. Kostenlose Energieberatung: Anmeldung zur kostenlosen Energieberatung erfolgt bei der Energieberatung Niederösterreich - Tel: 02742/ Im Zuge der telefonischen Anmeldung werden die Daten aufgenommen und der zuständigen Beratungsperson weitergegeben. Diese setzt sich dann innerhalb von einigen Tagen zwecks Terminvereinbarung mit dem Förderungswerber in Verbindung. In diesem Zusammenhang kann auch auf den Hintergrund der Förderung durch die Gemeinde hingewiesen werden. Kostennachweis: Der Nachweis der angefallenen Kosten erfolgt durch die Beilage der saldierten Originalrechnungen und der Einzahlungsbelege, aus denen die entstandenen Materialund Dienstleistungskosten ersichtlich sind und zugeordnet werden können. (Originalbelege werden retourniert). Ohne Rechnungsvorlage kann keine Förderung bewilligt werden. Das Ausstellungsdatum der Rechnungen im Falle eines Förderansuchens zur Geschoßdeckendämmung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Begrenzung der Förderung: Es können nur Projekte gefördert werden, bei welchen ordnungsgemäß eine Bauanzeige erstattet wurde (Ausnahme Geschoßdeckendämmung) und das Förderansuchen vor Abgabe der Fertigstellungsmeldung eingebracht wurde. Die insgesamt auszuzahlenden Förderungen (alle Förderungswerber zusammengerechnet) sind wie folgt gedeckelt: Für das Kalenderjahr 2006 ein maximaler Gesamtbetrag von und für jedes folgende Kalenderjahr ein maximaler Gesamtbetrag von Förderansuchen welche alle Förderkriterien erfüllen, jedoch im Kalenderjahr der Abgabe des Förderansuchens keine finanzielle Bedeckung finden, werden entsprechend ihrer Reihung (sinngemäß im Rahmen der Deckelung) im darauf- folgenden Jahr behandelt bzw. ausbezahlt.
A N S U C H E N. für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *)
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