Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
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- Florian Diefenbach
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1 Produktorientierte Erläuterungen zu Kapitel 0453 bis 0465 und Produktorientierung der o.g. Kapitel Die veranschlagten Haushaltsermächtigungen in diesen Kapiteln dienen der Aufgabenerfüllung (Produkterstellung) im Bereich Kirchen, Jugend, Sport, Laienkultur, Weiterbildung. 2. Inhalt des Aufgabenbereichs Der Fachbereich umfasst alle im außerschulischen Bereich liegenden Aufgabenfelder des Kultusministeriums, d.h. die Bereiche Kirchen, Jugend, Sport, Laienkultur, Weiterbildung, Qualifizierung, Sekten und Psychogruppen sowie die Aufgaben des Landesbüros Ehrenamt. Der Fachbereich fördert das Engagement der Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen und aller sozialen Schichten in Baden-Württemberg in vielfältigen kulturellen und sportlichen Organisationen und unterstützt lebenslanges Lernen außerhalb staatlicher Bildungseinrichtungen sowie die Entwicklungszusammenarbeit. 3. Leistungsbeiträge An der Leistungserstellung für den Fachbereich wirken folgende Einrichtungen mit: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, 4 Regierungspräsidien, das Landesinstitut für Schulsport, die Akademie Schloss Rotenfels, das Internationale Institut für Berufsbildung, 9 Unter Schulaufsichtsbehörden bei den Stadtkreisen, 35 Landratsämter, Religionsgemeinschaften und Verbände. 4. Ziele der Aufgabenerledigung (Leistungen, Ergebnisse, Wirkungen) - Wahrung des Ausgleichs zwischen staatlichen Interessen und religionsbezogenen Belangen im Vollzug der Rechtsgrundlagen. - Stärkung der persönlichen, sozialen, medialen und kulturellen Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. - Erhöhung des Engagements dieser Zielgruppen in den Bereichen Jugendbildung, Kultur, Sport und Weiterbildung. Dies gilt besonders für alle Ehrenamtlichen. - Förderung des lebenslangen Lernens in der Bevölkerung durch die Weiterbildung. - Unterstützung und Förderung der Entwicklungsländer durch Entwicklungszusammenarbeit. Durch die internationale Zusammenarbeit soll ein Beitrag zur Völkerverständigung und der Toleranz sowie zu einem schnelleren Zusammenwachsen Europas geleistet werden. 5. Messgrößen für die Ziele Mit den veranschlagten Haushaltsermächtigungen werden folgende Leistungen, Ergebnisse und Wirkungen bei der Aufgabenerfüllung (Produkterstellung) erreicht: Ist Ist Ist/Soll Soll Soll Bereich Ehrenamt: Anzahl der ausgebildeten Schülermentorinnen und -mentoren im Bereich Sport Bereich Sport: Anzahl der aktiven lizenzierten Übungsleiter/innen, Organisationsleiter/innen, Wanderführer/innen n.n. 3. Bereich Jugend: Anzahl der praktischen Maßnahmen der Jugendbildung mit Landesförderung n.n. 4. Bereich kulturelle Jugendförderung: 90,59 / 92,94 / n.n. Verhältnis der Fördermittel zu den Schüler- Schüler Schüler zahlen der Musikschulen mit Landesförderung 5. Bereich Weiterbildung: Gesamtzahl der nach dem Weiterbildungsgesetz geförderten Unterrichtseinheiten Erläuterung zu den Kennzahlen: n.n.: aktuelle Zahlen liegen noch nicht vor. zu 5: Die Weiterbildungsförderung wurde im Jahr 2001 umgestellt: In den Jahren zuvor wurde immer die im Vorjahr geleistete Gesamtzahl an förderfähigen Unterrichtseinheiten erhoben und diese Zahl mit einem Pauschalsatz multipliziert. Seit Anfang 2002 ist die Berechnung der Förderleistung umgestellt ( pauschaliert ). Die Bildungseinrichtungen haben ihre geleisteten, förderfähigen Unterrichtseinheiten für die Jahre 1998, 1999 und 2000 an das KM gemeldet, diese Zahlen wurden gemittelt und für die Förderung der Jahre 2002, 2003 und 2004 herangezogen. Deshalb ist die Kennzahl für diese 3 Förderjahre identisch. 218
2 Vorbemerkung: Den Bewilligungen aus den bei Kap veranschlagten Mitteln werden neben den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO in der jeweils geltenden Fassung die nachstehenden oder die an ihre Stelle tretenden Bestimmungen zugrunde gelegt: Das Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens vom 20. März 1980 (GBI. S. 249), zuletzt geändert durch Artikel 57 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes vom 01. Juli 2004 (GBl. S. 504) und die Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens vom 19. Dezember 1978 (GBI. 1979, S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften vom 18. Dezember 1995 (GBl. S. 29). Einnahmen Verwaltungseinnahmen Rückflüsse aus Landeszuschüssen 0,0 a) 0,0 0,0 0,5 b) 0,5 c) Erläuterung: Ohne Ansatz, weil das Aufkommen ungewiss ist. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Titelgruppen 74 Innovative Projekte in der Weiterbildung Zuwendung durch die Landesstiftung ggmbh 50,8 a) 101,5 10,2 43,5 b) 21,8 c) Summe Titelgruppe 74 50,8 a) 101,5 10,2 Gesamteinnahmen 50,8 a) 101,5 10,2 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Zuschuss an den Landesfilmdienst 102,3 a) 92,1 92,1 Baden-Württemberg e.v. 97,2 b) 102,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse an den Landesfilmdienst zur Förderung der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie der betrieblichen Ausund Weiterbildung durch die Bereitstellung audiovisueller Medien. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 102,3 a) 92,1 92,1 219
3 Besondere Finanzierungsausgaben W 989 Spezielle globale Minderausgabe im Bereich ,0 a) 0,0 0,0 Weiterbildung Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben ,0 a) 0,0 0,0 Titelgruppen Innerhalb der einzelnen Titelgruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. Die Titelgruppen 71, 72 und 73 sind gegenseitig deckungsfähig. 71 Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Veranschlagt sind bei Tit und Tit gemeinsam: Tsd. EUR Zuschüsse für 1. Volkshochschulen und Volksbildungswerke 7.957,8 2. den Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. 122,0 3. die Ausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften an Volkshochschulen und Volksbildungswerken sowie die Erstellung von Materialien 136,5 4. das Volkshochschulheim Inzigkofen e. V. 194,8 5. Haus der Weiterbildung Waldhof e. V. 194,8 6. konfessionelle Einrichtungen und deren Landesorganisationen einschl. der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern 2.958,7 7. sonstige bisher geförderte Einrichtungen und deren Landesorganisationen 119,3 zus ,9 Wegen der Beurlaubung von Lehrer von öffentlichen Schulen für Dienstleistungen an Einrichtungen der Weiterbildung vgl. Vermerk bei Kap Tit Weitere Mittel zur Förderung der Weiterbildung sind veranschlagt bei Tit.Gr. 72 und Tit.Gr. 73, sowie bei Kap Tit.Gr. 94 (Weiterbildung im ländlichen Raum) Sachaufwand 2,4 a) 2,2 2,2 0,9 c) Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 3.659,8 a) 3.293, , ,4 b) 2.907,6 c) Zuschüsse an sonstige Träger 9.312,4 a) 8.390, , ,8 b) ,2 c) Summe Titelgruppe ,6 a) , ,1 220
4 72 Für das Landeskuratorium für Weiterbildung und die Kreiskuratorien Erläuterung: Das Landeskuratorium für Weiterbildung wurde am 20. Januar 1970 gebildet. Seine Aufgabe ist es, die Landesregierung durch Vorschläge, Empfehlungen und Gutachten auf dem Gebiet der Weiterbildung zu beraten und im Interesse der Gesamtentwicklung zur Koordinierung und Kooperation der Weiterbildungseinrichtungen untereinander beizutragen. Die innerhalb der Stadt- und Landkreise tätigen Einrichtungen bilden Kreiskuratorien Sachaufwand 6,6 a) 6,0 6,0 0,2 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Sachkosten der Geschäftsstelle des Landeskuratoriums sowie Reisekosten und Sitzungsgelder für das Landeskuratorium, Unterausschüsse und die Geschäftsstelle Zuschüsse für laufende Maßnahmen 28,1 a) 28,1 28,1 18,5 b) 18,5 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR Zuschüsse für 1. Kreiskuratorien für Weiterbildung 16,7 2. die Förderung von Versuchen zur Erprobung neuer Organisationsstrukturen oder neuer Bildungsinhalte und Lehrmethoden 11,4 zus. 28,1 Summe Titelgruppe 72 34,7 a) 34,1 34,1 73 Sondermaßnahmen der Weiterbildung Sachaufwand 5,0 a) 4,5 4,6 0,1 c) Erläuterung: Aus den veranschlagten Mitteln können Reisekosten für internationale Kontakte, Aufwendungen für den Tag der Weiterbildung sowie Aufwendungen bei der Erprobung neuer Lernarrangements im Rahmen des lebenslangen Lernens bestritten werden Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 20,5 a) 20,5 20, Geldpreise 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Es wird die Möglichkeit geschaffen, anerkennungswürdige Veranstaltungen von Weiterbildungsträgern, die z. B. im Rahmen der Woche der Weiterbildung durchgeführt werden, zu prämieren Zuschüsse an sonstige Träger 30,7 a) 30,7 30,7 48,0 b) 42,8 c) Summe Titelgruppe 73 56,2 a) 55,7 55,8 221
5 74 Innovative Projekte in der Weiterbildung Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig Personalaufwand 40,6 a) 41,2 7,0 28,0 b) 8,1 c) Sachaufwand 10,2 a) 60,3 3,2 6,5 b) 4,6 c) Summe Titelgruppe 74 50,8 a) 101,5 10,2 Gesamtausgaben ,6 a) , ,3 Abschluss Kapitel 0453 Übrige Einnahmen 50,8 a) 101,5 10,2 Gesamteinnahmen 50,8 a) 101,5 10,2 Personalausgaben 40,6 a) 41,2 7,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 24,2 a) 73,0 16,0 Zuweisungen und Zuschüsse ,8 a) , ,3 (ohne Investitionen) Besondere Finanzierungsausgaben ,0 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben ,6 a) , ,3 Kapitel 0453 Zuschuss ,8 a) , ,1 222
FB Religionsang., Jugend, Sport, LK und Weiterb. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0453
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