Vorgehen im akuten Pflegefall

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1 Die Hochschule Hannover ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Dies bedeutet, dass sie in besonderer Weise für eine gute Vereinbarkeit von Berufstätigkeit bzw. Studium und familiären Verpflichtungen eintritt und entsprechende Angebote vorhält. Demografischer Hintergrund Im Jahr 2015 wird jede vierte Person in Deutschland älter sein als 65 Jahre. Damit einher geht ein Anstieg des Bedarfs an Pflege und Betreuung, der nach Expertenschätzungen bis 2050 zu einer Verdoppelung der Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen aus der Pflegeversicherung führen wird. Weit mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen werden derzeit zu Hause versorgt. Hinzu kommt, dass es nicht ausschließlich um die Pflege alter Menschen geht, sondern auch um die Betreuung von chronisch kranken Menschen und Menschen mit Behinderungen. Diese Situation kann jederzeit eintreten. Zwei Drittel der häuslich Pflegenden befinden sich im erwerbsfähigen Alter und müssen die häusliche Pflege mit ihrer Berufstätigkeit vereinbaren. An der HsH gaben im Jahr

2 2014 im Rahmen einer hochschulweiten Befragung durch die Fakultät V (Institut für Gesundheits, Bildungs und Sozialforschung) mehr als die Hälfte der Befragten an, derzeit Angehörige zu betreuen oder diese Situation in den nächsten fünf Jahren zu erwarten. Fast die Hälfte der Antwortenden waren Männer. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem Bestreben, möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Berufsleben zu halten, wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, bzw. Studium auch an unserer Hochschule zu einem relevanten Thema. Auf der Grundlage der in der Befragung geäußerten Bedarfe und Bedürfnisse werden zunehmend flexible und individuelle Lösungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf/Studium erforderlich. Die HsH bietet deshalb seit Januar 2015 verschiedene Angebote zur Vereinbarkeit und hat auch im Rahmen des Audits familiengerechte Hochschule Ziele zum Thema Pflege und Betreuung formuliert. Näheres unter: und betreuungangehoeriger/index.html

3 Was ist zu tun, wenn nahestehende Angehörige* akut und plötzlich erkranken und möglicherweise pflegebedürftig werden? 1. Melden Sie sich umgehend bei Ihrem/Ihrer Vorgesetzten (für Studierende bei der entsprechenden hauptamtlichen Lehrkraft oder der Studiendekanin/dem Studiendekan), dass Sie aufgrund eines möglicherweise eintretenden Pflegefalls nicht zur Arbeit, bzw. zur Lehrveranstaltung erscheinen können. 2. Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG, Näheres unter Information und Beratung ) sieht einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung ohne Vorankündigung bis zu 10 Tagen vor, um eine evtl. eintretende Pflege zu organisieren. Berufen Sie sich also auf diesen Anspruch. Für Studierende gilt dies zwar nicht. Die Hochschule unterstützt jedoch die Pflege Angehöriger je nach Situation im Einzelfall. Hierzu sind Gespräche mit den entsprechenden Stellen (Studierendenverwaltung, Dekanate, Familienservice) erforderlich. 3. Zum Nachweis der akuten Pflegesituation sieht der Gesetzgeber als kurzfristigen Beleg ein ärztliches Attest vor, das dann im Dezernat I (Studierende bei den entsprechenden Stellen, mit denen Vereinbarungen getroffen wurden) nachgereicht werden kann. 4. Melden Sie sich für weitere die Pflegesituation betreffende Fragen anschließend beim Familienservice (familienservice@hs hannover.de). Hier kann Ihr

4 individueller Fall besprochen werden. Möglicherweise erfolgt eine Kontaktaufnahme zu weiteren Stellen innerhalb der Hochschule (Personalrat, Dezernat I, Prüfungsverwaltung) oder der Hinweis auf die im Einzelfall relevante Pflegeberatungsstelle (Pflegestützpunkte bzw. für Privatversicherte COMPASS private Pflegeberatung GmbH ). Für die Situation der Pflege und Betreuung selbst nutzen Sie gerne die Informationen auf der Seite des Familienservice zu den Themen: Beratungsmöglichkeiten für Pflegende Technische Hilfen und Wohnraumanpassung Umgang mit demenziell erkrankten Angehörigen Gesundheit Pflegender gesetzliche Grundlagen *Folgender Personenkreis gilt im Rahmen der gesetzlichen Ansprüche als nahe stehende Angehörige : Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner in ehe oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften, Geschwister, Kinder, Adoptiv oder Pflegekinder, Adoptivoder Pflegekinder der Ehegattin oder Lebenspartnerin bzw.

5 des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder, Schwägerinnen und Schwäger. Für Fragen steht Ihnen der Familienservice gerne zur Verfügung: Dr. Tanja Kreiß (Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 14:00) hannover.de, Tel.: Mareike Schön (Montag bis Freitag, 8:00 bis 15:00 Uhr) hannover, Tel.:

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