Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept

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1 Kanton Zürich Gemeinde Dietlikon Parkierungskonzept Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept Entwurf für die Vernehmlassung Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon Fax

2 Inhaltsverzeichnis Kurzfassung 3 1. Einleitung 5 2. Bestandesaufnahme anfangs Rechtliche Rahmenbedingungen Mögliche Regelungen auf öffentlichem Grund Weisse Parkfelder Blaue Zone Gelbe Parkfelder Parkkarten Nachtparkgebühr Markierungsvarianten und Signalisation Ziele und Handlungsfeder Zielkatalog Grobkonzept Hinweise zum Parkkartenreglement Detailkonzept Gebiet Aegert Gebiet Brunnenwiesenstrasse Gebiet Im Lampitzäckern Gebiet Schwerzelbodenstrasse Sonnenbühlstrasse Gebiet Looren-, Geeren-, Riedenerstrasse Gebiet Hofwiesenstrasse Säntisstrasse Gebiet Riedmühlestrasse Aufwiesenstrasse Gebiet Klotenerstrasse Haldenguetstrasse Flankierende Massnahmen Plan A: Brunnenwiesenstrasse Plan C: Schwerzelbodenstrasse Fuchshalde Plan D: Schwerzelbodenstrasse Stapfackerweg, Fadackerstrasse Plan E: Riedenerstrasse Eichenbühlweg Plan F: Sonnenbühlstrasse Fadackerstrasse Plan G: Dornenstrasse Bühlstrase Sonnenbühlstrasse Plan H: Loorenstrasse Hinentalstrasse Plan J: Loorenstrasse Geerenstrasse Plan K: Loorenstrasse Bromackerstrasse Plan L: Geerenstrasse Lettenstrasse Plan M: Klotenerstrasse Klimmweg Plan N: Schwerzelbodenstrasse Bettstenstrasse Im Lampitzäckern Grobkostenschätzung Zuständigkeiten Weiteres Vorgehen 43 2 Suter von Känel Wild AG

3 Kurzfassung Anlass Ziele Blaue Zone Parkkartenregelung Gebühr In Dietlikon sind die Parkplätze auf öffentlichem Grund heute mehrheitlich weiss markiert, wobei unterschiedliche Regelungen (zeitliche Bewirtschaftung, Parkgebühren) gelten. Auch ortsfremde Personen dürfen heute in den Quartieren ohne zeitliche Beschränkung parkieren. Der Parkdruck auf die Gemeinde Dietlikon wird zunehmen, da die Gemeinde als Ausgangspunkt für Pendler und auch für Ferienreisende ideal gelegen ist und in mehreren Gemeinden im Polizeiverbund Hardwald bereits Massnahmen gegen das Fremdparkieren ergriffen haben. Die Gemeinde will das Parkieren auf dem öffentlichen Grund vereinheitlichen. Angestrebt wird ein benutzerfreundliches Parkregime, welches einfach im Vollzug ist. Die öffentlichen Parkplätze in den Quartieren sollen in erster Linie den Anwohner, den Gewerbebetrieben und Beschäftigten zur Verfügung stehen. Längeres Fremparkieren soll vermieden werden. Die neue Parkierungssituation soll möglichst verkehrsberuhigend wirken. Mit gezielten Massnahmen soll die Verkehrssicherheit insbesondere für die Fussgänger verbessert werden. Es sind 8 blaue Zonen geplant. Sämtliche bestehenden weissen Parkplätze auf dem öffentlichen Grund werden neu blau markiert. Auf einigen Strassen werden zusätzliche Parkfelder markiert. Fahrzeuge dürfen werktags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr während maximal 1.5h respektive über den Mittag maximal 3h abgestellt werden. An den Sonn- und Feiertagen sowie ab 18:00 Uhr gilt keine zeitliche Beschränkung. Die Anwohnern, Gewerbebetriebe mit Firmensitz in Dietlikon sowie die Beschäftigen können eine Parkkarte beziehen, die zum zeitlich unbeschränkten Parkieren auf dem öffentlichen Grund berechtigt. Für die Parkkarte wird eine Gebühr erhoben. Die Einnahmen werden für den Bau und den Unterhalt der Parkfelder sowie für den Vollzug der Regelung im Sinne des Verursacherprinzips eingesetzt. Die Höhe der Gebühr, der berechtigte Kreis sowie der Vollzug sind in einem Reglement festgelegt. Das Reglement ist der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Gemäss dem Entwurf kosten eine Jahreskarte Fr , eine Monatskarte Fr und eine Tageskarte Fr Suter von Känel Wild AG

4 Wechselseitige Parkplatzanordnung Flankierende Massnahmen bei den Parkfeldern Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Umsetzung und Zuständigkeiten Weiteres Vorgehen Die Parkfelder werden, wo möglich, wechselseitig angeordnet, damit auf den Strassen eine defensive Fahrweise sichergestellt werden kann. Im Detailkonzept (Kapitel 7) ist die Lage der bestehenden und neuen Parkfelder dargestellt. Die Parkfeldreihen werden zum Teil mit baulichen Elementen abgeschlossen, was die verkehrsberuhigende Wirkung des neuen Parkregimes unterstützt. Bei den wichtigen Strassenkreuzungen und Querungsstellen für die Fussgänger sind Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorgesehen. Diese sollen in Etappen und koordiniert mit dem Strassensanierungsprorgamm umgesetzt werden, damit Synergien genutzt und Kosten gespart werden können. Die geplanten Massnahmen sind im Kapitel 8 ersichtlich. Das Parkkartenreglement wird der Gemeindeversammlung voraussichtlich im Juni 2010 zur Beschlussfassung vorgelegt. Sämtliche Signalisationen und Markierungen müssen durch die Kantonspolizei verfügt respektive bewilligt werden. Die Gemeinde kann lediglich die baulichen Massnahmen in eigener Kompetenz festsetzen. Der vorliegende Entwurf wird den Parteien und zur Vernehmlassung unterbreitet. Gleichzeitig werden die Konzeptpläne der Kantonspolizei zur Vorprüfung eingereicht. Die Rückmeldungen werden ausgewertet und der Entwurf anschliessend bereinigt. Nach der Vernehmlassung werden Richtofferten für die Umsetzung eingeholt und der Antrag und die Weisung an die Stimmbevölkerung ausgearbeitet. 5 Suter von Känel Wild AG

5 1. Einleitung Anlass Heutige Parkierungsregelungen Der Gemeinderat von Dietlikon will das Parkieren auf öffentlichem Grund überprüfen und neu ordnen. Zudem soll die Verkehrssicherheit auf den Strassen erhöht werden. Die öffentlichen Parkplätze sind in der Gemeinde Dietlikon heute mehrheitlich weiss markiert. Vereinzelt ist das Parkieren zeitlich beschränkt oder mit einer zentralen Parkuhr bewirtschaftet. Die Parkfelder in den Quartieren und im Raume Bahnhof werden heute vielfach von ortsfremden Personen genutzt. In diversen Gemeinden im Glatttal wurden gegen das Fremdpakieren bereits Massnahmen ergriffen. Der Parkdruck auf die Gemeinde Dietlikon dürfte daher eher zunehmen, da die Gemeinde als Ausgangspunkt für Pendler und auch für Ferienreisende ideal gelegen ist (Parkieren > Bus, Bahn). Parkierungskonzept Verkehrsberuhigungskonzept Aufgabe Die heutigen Regelungen sind zu überdenken. Anzustreben ist eine einheitliche Regelung auf dem ganzen Gemeindegebiet. Denkbar ist die Einführung von blauen Zonen und die Privilegierung der Anwohner mit Parkkarten, wie dies bereits in mehreren Gemeinden des Polizeiverbunds Hardwald eingeführt wurde. Das Einkaufsgebiet zwischen der Neuen Winterthurerstrasse und der Autobahn A1 wird bei der Planung ausgeklammert, da dort keine öffentlichen Parkplätze vorhanden sind. Die neue Parkierungssituation soll möglichst verkehrsberuhigend wirken. Mit der wechselseitigen Anordnung von Parkfeldern kann die Fahrgeschwindigkeit auf den Strassen reduziert werden. Zudem enthält das Gesamtverkehrskonzept aus dem Jahre 2004 konzeptionelle Festlegungen zur Verkehrsberuhigung, die mit dem Parkierungskonzept koordiniert und in Etappen umgesetzt werden sollen. Als Grundlage für eine Kreditvorlage an die Gemeindeversammlung gilt es, ein Parkierungs- und Verkehrsberuhigungskonzept auszuarbeiten. Dieses Konzept: legt das künftige Parierungsregime fest bezeichnet die Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und schätzt die Kosten für die Umsetzung ab 6 Suter von Känel Wild AG

6 2. Bestandesaufnahme anfangs 2009 Hinweis Weisse Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung Die Parkplatzzahlen wurden anhand von Begehungen ermittelt. Dort wo die Parkfelder nicht einzeln markiert sind, wurde das vorhandene Angebot anhand der Parkfeldlängen abgeschätzt (Details siehe Anhang). Auf dem Gemeindegebiet von Dietlikon bestehen insgesamt rund 600 öffentliche Parkplätze. Öffentlich zugängliche Parkplätze auf privatem Grund sind bei dieser Bestandesaufnahme nicht mitgerechnet (z.b. Parkplätze bei Post). An folgenden Orten bestehen weisse Parkplätze: Klotenerstrasse 20 Rebackerweg 9 Bettstenstrasse 3 Im Lämpizäckern 34 Peterweg 3 Sonnenbühlstrasse 10 Bromackerweg 9 Loorenstrasse 8 Riedenerstrasse 9 Geerenstrasse 32 Aufwiesenstrasse 6 Pappelstrasse 30 Aegerstrasse 25 Riedwiesenstrasse 14 Riedmühlestrasse (heute blau markiert) 6 Total 218 Klotenerstrasse 7 Suter von Känel Wild AG

7 Weisse Parkplätze mit zeitlicher Beschränkung Für folgende Parkplätze gilt die Regelung Montag-Freitag, maximal 12 Stunden : Hofwiesenstrasse 25 Total 25 Für folgende Parkplätze gilt die Regelung maximal 12 Stunden : Schwerzelbodenstrasse 27 Aegertstrasse 11 Total 38 Für folgende Parkplätze gilt die Regelung Montag-Freitag, maximal 6 Stunden : Säntisstrasse 6 Eichelwiesenstrasse 3 Total 9 Für folgende Parkplätze gilt die Regelung Montag-Freitag, maximal 2 Stunden : Chaletweg 5 Faisswiesenstrasse 10 Total 15 Für folgende Parkplätze gilt die Regelung maximal 20 min : Bahnhofareal 6 Total 6 Hofwiesenstrasse Total weisse Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung 218 mit zeitlicher Beschränkung 93 Total weisse Parkplätze Suter von Känel Wild AG

8 Parkuhren An folgenden Orten bestehen Parkplätze mit Parkuhren ohne zeitliche Beschränkung: Bahnhofareal 59 Faisswiesen 220 Total 279 Für folgende Parkplätze gilt die Regelung Montag-Freitag, Uhr, Samstag Uhr, maximal 30 min : Säntisstrasse 11 Total 11 Total Parkuhren ohne zeitliche Beschränkung 279 mit zeitlicher Beschränkung 11 Total Parkplätze mit Parkuhren Suter von Känel Wild AG

9 Übersichtsplan 10 Suter von Känel Wild AG

10 3. Rechtliche Rahmenbedingungen Grundsatz Signalisation Parkraumbewirtschaftung 3.1 Nach Art. 37 SVG (Strassenverkehrsgesetz) dürfen Fahrzeuge überall abgestellt werden, solange die Verkehrssicherheit nicht negativ beeinflusst wird. Sobald jedoch Parkfelder markiert sind, ist es nicht gestattet, neben den Feldern zu parkieren. Erst ab einer gewissen Distanz (ca. 30 m) zum nächsten Parkfeld darf wieder ausserhalb von Parkfelder parkiert werden. Die Signalisation von Parkierungsflächen richtet sich nach Art. 49 SSV (Signalisationsverordnung). Danach können die Parkzeit und die Parkberechtigung beschränkt sowie die Parkordnung speziell mit Zusatztafeln geregelt werden. Es wird grundsätzlich zwischen gebührenpflichtigen und gebührenfreien Parkplätzen unterschieden. Die Markierung der Parkfelder muss durch die Kantonspolizei bewilligt werden und richtet sich nach Art. 79 Abs. 1 SSV. Signalisationen werden auf Antrag der Gemeinde durch die Kantonspolizei verfügt. Verfügungen sind öffentlich auszuschreiben. Weisse Parkfelder ohne zeitliche Beschränkung müssen nicht ausgeschrieben werden. Mit einer Parkraumbewirtschaftung kann die Gemeinde auf dem gesamten Gemeindegebiet Einfluss auf die Parkdauer der parkierten Fahrzeuge nehmen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Parkieren ist nur zeitlich beschränkt erlaubt Parkieren ist nur für bestimmte Personen oder Fahrzeuge erlaubt für das Parkieren wird eine Gebühr verlangt Die Einführung der einzelnen Bewirtschaftungssysteme basiert auf der gesetzlichen Grundlage der Signalisationsverordnung (SSV). Gemäss 79 Abs. 1 SSV können öffentliche Parkfelder mit weissen, blauen oder gelben Linien markiert werden. Das Kapitel 4. Betriebliche Regelungen auf öffentlichem Grund umschreibt die gebräuchlichen und rechtlich zulässigen Parkierungssysteme. 11 Suter von Känel Wild AG

11 4. Mögliche Regelungen auf öffentlichem Grund Rechtsgrundlage A) Parkieren ohne Ein schränkungen 4.1 Weisse Parkfelder Die weissen Parkfelder stehen der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung. Für weisse Parkfelder können folgende Differenzierungen vorgenommen werden (SSV Art. 48, Art. 79 Abs. 1): A) Parkieren ohne Einschränkungen (keine Bewirtschaftung) B) Parkieren mit Angabe der maximal gestatteten Parkzeit C) Parkieren gegen Gebühr (in der Regel mit Parkuhr) Wenn keine weiteren Regelungen angegeben sind, kann das Fahrzeug innerhalb des markierten Parkfeldes unentgeltlich und ohne zeitliche Begrenzung abgestellt werden (keine Bewirtschaftung). Vorteile Kein Kontrollaufwand Keine grossen Investitionen Erstellung ist grundsätzlich überall möglich. Nachteile Zeitlich unbegrenztes Parkieren Keine Einnahmen Keinen Einfluss auf Nutzer, "missbräuchliche" Nutzung möglich (z.b. durch Pendler im Wohnquartier) B) Parkieren mit Angabe der maximal gestatteten Parkzeit Mit einer Zusatztafel kann das Parkieren auf weissen Parkfeldern zeitlich begrenzt werden. Das Parkieren ist unentgeltlich. Weisse Parkplätze können mit dem Signal Parkieren mit Parkscheibe signalisiert werden. Mit einer Zusatztafel wird die Geltungsdauer sowie die maximale Parkzeit angegeben (30 min - 12 h). Am Fahrzeug ist eine Parkscheibe anzubringen, welche die Ankunftszeit ausweist. (SSV Art. 48 Abs. 2 lit. b und Abs. 4, Art. 79 Abs. 1). Vorteile Dauer der maximalen Parkierung kann nach Bedarf festgelegt werden Keine grossen Investitionen Erstellung ist grundsätzlich überall möglich Anwohnerbevorzugung möglich Nachteile Kontrollaufwand Keine Einnahmen, ausser beim Verkauf von Parkkarten 12 Suter von Känel Wild AG

12 C) Parkieren gegen Ge bühr Das Signal Parkieren gegen Gebühr kennzeichnet Parkplätze, auf denen Motorwagen nur gegen Gebühr und gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen abgestellt werden dürfen. Die Gebührenerhebung kann mittels einer Zentralen Parkuhr vorgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Bezahlung aufgrund einer Parkplatznummer vorzunehmen oder aber durch ein Ticket, welches hinter der Windschutzscheibe deponiert werden muss. Vorteile Dauer der maximalen Parkierung kann festgelegt werden Erstellung ist grundsätzlich überall möglich Einnahmen Ausnahmebewilligungen für längere Parkdauer können erteilt werden Nachteile Hoher Kontrollaufwand Relativ hohe Erstinvestition Kann Suchverkehr auslösen Parkzeit muss im vornherein bezahlt werden Parkieren mit Parkzeitbeschränkung und Parkieren gegen Gebühr können kombiniert werden. 13 Suter von Känel Wild AG

13 Rechtsgrundlage 4.2 Blaue Zone Bei einer Bewirtschaftung mit der Anordnung der Blauen Zone (Parkieren mit Parkscheibe ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung) dürfen Fahrzeuge werktags bei einer Ankunft zwischen 8.00 und Uhr während maximal 1,5 h (1 h, plus einstellen der Ankunftszeit auf den nachfolgenden Strich; zwischen und Uhr maximal 3 h) abgestellt werden. Die Bewirtschaftung erfolgt somit zwischen 8.00 und Uhr. Am Fahrzeug ist eine Parkscheibe anzubringen, welche die Ankunftszeit ausweist. Werden Parkfelder markiert, geschieht dies mit blauer Farbe. (SSV Art. 48 Abs. 2 lit. a und Abs. 4, Art. 79 Abs. 1 und 2). Die Fahrzeuge können unentgeltlich gemäss den zeitlichen Vorgaben der Blauen Zonen abgestellt werden. Falls die Parkzeitbeschränkung auch an Sonn- und Feiertagen gelten soll, wird dies auf Zusatztafeln angegeben. Vorteile Dauer der maximalen Parkierung ist festgelegt Keine grossen Investitionen Erstellung ist grundsätzlich überall möglich Anwohnerbevorzugung möglich Nachteile Kontrollaufwand Keine Einnahmen, ausser beim Verkauf von Parkkarten Rechtsgrundlage 4.3 Gelbe Parkfelder Gelb markierte Parkfelder stehen nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung. Dies können beispielsweise Kundenparkplätze oder Parkplätze im Verkehr mit öffentlichen Einrichtungen sein (SSV Art. 79 Abs. 1). Vorteile Zeitlich unbeschränktes Parkieren ist nur für Berechtigte möglich (Behinderte, Taxi, Arztbesucher, nicht anwendbar als reservierte Parkplätze für ein bestimmtes Fahrzeug) Es können verschiedene Parkzeiten eingeführt werden Erstellung ist überall möglich Gebühr für Berechtigte denkbar Nachteile Kontrollaufwand 14 Suter von Känel Wild AG

14 Grundlagen 4.4 Parkkarten Mit Hilfe von Parkkarten können Ausnahmeregelungen getroffen werden. So können z.b. Anwohner eine Anwohnerparkkarte oder Besucher eine Tagesparkkarte erwerben, die sie privilegiert, ihr Auto zeitlich unbeschränkt zu parkieren. Zu definieren ist, unter welchen Umständen eine entsprechende Parkkarte erhältlich ist. Die Abgabe von Parkkarten für Anhänger und dergleichen ist nicht möglich. Anwohnerparkkarte der Stadt Zürich Vorteile Dauer der maximalen Parkierung ist festgelegt Keine grossen Investitionen Erstellung ist grundsätzlich überall möglich Einnahmen durch Verkauf von Parkkarten Bestimmte Personenkreise können privilegiert werden. Nachteile Kontrollaufwand Rechtsgrundlage Nutzen 4.5 Nachtparkgebühr Gestützt auf Art. 20 Abs. 2 der Verordnung über die Strassenverkehrsregeln kann die Gemeinde eine Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Nachtparkverordnung) erlassen. Mittels Nachtparkgebühr kann unterbunden werden, dass der öffentliche Grund nachts als Gratisparkplatz verwendet wird. Vorteile Gesteigerter Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes wird kostenpflichtig Weder eine Signalisation noch eine Markierung von Parkfeldern erforderlich Kombination mit anderen Parkierungsregelungen (z.b. Blaue Zone) möglich Nachteile Kontrollaufwand Nur für mehrmaliges nächtliches Parkieren möglich (d.h. einmaliges Nachtparkieren kann nicht gebührenpflichtig sein) Keine Wirkung am Tag, z.b. für Pendler oder Beschäftigte 15 Suter von Känel Wild AG

15 4.6 Markierungsvarianten und Signalisation Markierungsmöglichkeiten Einzelne Plätze Parklinien Als Zone Signalisationsmöglichkeiten Für die Markierung von Parkplätzen bestehen folgende Möglichkeiten: Markierung einzelner Plätze Markierung von Parklinien Markierung von Zonenein- und -ausgängen Einzelne Plätze können durch farbliche Markierung oder durch Belagsänderungen gekennzeichnet werden. Einzelne Plätze haben den Vorteil, dass eine klare Parkierungsordnung vorgegeben ist und dass die Plätze z.b. mit Nummern zur Erhebung von Gebühren versehen werden können. Zu geringe Abstände und Parkschäden kommen kaum vor. Werden Parkplätze nur durch Parklinien als Felder für mehrere Fahrzeuge markiert, können in der Regel mehr Fahrzeuge auf weniger Raum abgestellt werden als bei einzelnen Plätzen. Namentlich bei blauen Zonen kann auf das Bezeichnen von Feldern verzichtet werden. Das Parkregime wird am Eingang durch einen weiss/blauen Balken quer über die Strasse markiert. Leider gibt es keine offizielle Möglichkeit die Autofahrer im innern eines Quartiers an dieses Parkregime zu erinnern. Das System wird vor allem in Zentrumsbereichen verwendet (z.b. Erlenbach) in Wohnquartieren ist es eher ungewohnt. Für die Signalisation bestehen folgende Möglichkeiten: Einzelne Signalisation am Parkplatz Zonensignalisation Die Zonensignalisation ist für Parkverbot, Parkieren mit Parkscheibe und Blaue Zone möglich. Sie gilt nur für den Strassenraum. Die Zonensignalisation Parkieren mit Parkscheibe mit einer erhöhten max. Parkdauer erfordert weisse Parkfelder. 16 Suter von Känel Wild AG

16 5. Ziele und Handlungsfeder 5.1 Zielkatalog Generelle Ziele Die Parkierungsregelung soll: - vereinheitlicht werden - für die Benutzer verständlich und klar sein - einfach im Vollzug sein Grundsätzlich sind Fahrzeuge auf Privatgrund abzustellen, dies ist je nach baulicher Lösung mit einem bestimmten Aufwand verbunden. Das dauernde, kostenlose Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist aus Gründen der Gleichbehandlung stossend. Wird öffentlicher Grund für dauerparkieren benutzt, soll dies kostenpflichtig sein. Die Gebühr soll die Kosten für den Bau-, Betrieb, Unterhalt und den Vollzug decken. Parkplatzsuchverkehr ist zu vermeiden. Das Parkplatzangebot sollte möglichst dem Parkplatzbedarf entsprechen. Es wird eine Gleichbehandlung aller Benützer des öffentlichen Grundes angestrebt. Ziele für die Wohnquartiere Öffentliche Parkplätze sollen in erster Linie den Anstössern zur Verfügung stehen. Längeres Fremdparkierungen in den Quartieren soll vermieden werden. Für die Anwohner sollen mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Anordnung der Parkplätze soll einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung in den Wohnquartieren leisten. Ziele für das Zentrumsgebiet Ziele für das Gewerbegebiet Im Zentrumsgebiet soll dank einer hohen Rotation der Fahrzeuge und einer beschränkten Parkzeit die Chance erhöht werden, dass freie Parkplätze für Kunden zur Verfügung stehen. In den Gewerbe- und Industriezonen sollen die öffentlichen Parkplätze primär den Besuchern der Betriebe zur Verfügung stehen. 17 Suter von Känel Wild AG

17 6. Grobkonzept Geprüfte Varianten Bestvariante: Blaue Zone Parkkartenregelung Gebühr Angebot und Anordnung Folgende Varianten wurden geprüft: Variante weisse Parkplätze mit zeitlicher Bewirtschaftung: Kostenpflichtige Privilegierung von Anstössern durch Parkkarte Variante blaue Parkplätze: Kostenpflichtige Privilegierung von Anstössern durch Parkkarte Variante Mix: Blaue und weisse Parkfelder, Nachtparkgebühr in Wohnquartieren Die Variante blaue Parkfelder gewährleistet den gewünschten einfachen Vollzug. Zweckmässigerweise erfolgt die Parkplatzregelung in der Form einer Zonensignalisation. Anzustreben sind gut überschaubare und einprägsame Zonenabgrenzungen. Dadurch kann der Aufwand für zusätzliche Signaltafeln klein gehalten werden. Auf dem ganzen Gemeindegebiet werden die Fahrzeuge von Anwohnern, Gewerbebetreibern mit Firmensitz in Dietlikon sowie den Beschäftigen privilegiert, sofern sie eine Parkkarte besitzen. Auch für Handwerker, welche von auswärts kommen, können zeitlich befristete Parkkarten abgegeben werden. Die Besitzer einer Parkkarte können zeitlich unbeschränkt parkieren. Es sollen Tages-, Monats- oder Jahreskarten gelöst werden können. An Sonn und Feiertagen sowie zwischen 19:00 und 8:00 Uhr dürfen auch Personen ohne Parkkarte ihre Fahrzeuge auf dem öffentlichen Grund zeitlich unbeschränkt parkieren. Die Gebühr für die Parkkarte soll die Kosten für den Bau-, Betrieb, Unterhalt und den Vollzug decken. Die Höhe der Gebühr, der berechtigte Kreis sowie der Vollzug sind in einem Reglement zu umschreiben. Das Reglement ist der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit der neuen Regelung werden die heute bestehenden weissen Parkfelder neu blau markiert. Auf einigen Strassen werden zusätzliche Parkfelder markiert. Die Parkfelder werden wo möglich wechselseitig angeordnet, damit auf den Strassen eine defensive Fahrweise sichergestellt werden kann. Im Detailkonzept (Kapitel 7) ist die Lage der bestehenden und neuen Parkfelder dargestellt. 18 Suter von Känel Wild AG

18 Flankierende Massnahmen bei den Parkfeldern Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Besondere Massnahmen Die Parkfeldreihen werden zum Teil mit baulichen Elementen abgeschlossen, was die verkehrsberuhigende Wirkung des neuen Parkregimes unterstützt. Bei den wichtigen Strassenkreuzungen und Querungsstellen für die Fussgänger sind Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorgesehen. Diese sollen in Etappen und koordiniert mit dem Strassensanierungsprorgamm umgesetzt werden, damit Synergien genutzt und Kosten gespart werden können. Die geplanten Massnahmen sind im Kapitel 8 ersichtlich. Bei einigen Knoten wird der geltende Rechtsvortritt mit einer Bodenmarkierung verdeutlicht. Diese einfache Massnahme soll gleichzeitig mit der Markierung der Parkfelder umgesetzt werden. Auf einzelnen kurzen Stichstrassen ist die Signalisation einer Begegnungszone denkbar. In Begegnungszonen gilt Tempo 20 und Fussgängervortritt. Mit dieser Signalisation kann das Spielen auf der Strasse ermöglicht werden, sofern der Quartierverkehr nicht unnötig behindert wird. Die kurzen Quartierstrassen, welche auf dem Konzeptplan als Strassen mit besonderen Massnahmen bezeichnet sind, besitzen kein Trottoir. Eine Begegnungszone, in welcher Mischverkehr gilt, könnte somit ohne grösseren baulichen Aufwand umgesetzt werden. Diese Massnahme setzt jedoch voraus, dass sie von der Quartierbevölkerung getragen wird. Auf Antrag der Quartierbewohner wird die Umsetzung geprüft. 19 Suter von Känel Wild AG

19 20 Suter von Känel Wild AG

20 7. Hinweise zum Parkkartenreglement Zweck Parkieren ohne zeitliche Einschränkung Berechtigte Gültigkeitsdauer Gebühr Bezug Der Gemeindeversammlung wird ein Parkkartenreglement zur Beschlussfassung vorgelegt. In diesem Reglement wird die Berechtigung zum unbeschränkten Parkieren auf den blau markierten Parkplätzen geregelt. Der Erlass stützt sich auf Art. 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes. Wer eine Parkkarte besitzt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz auf dem öffentlichen Grund. Auch dürfen keine Anhänger, Wohnmobile und dergleichen auf den Gemeindestrassen dauernd parkiert werden. Für LKW`s bestehen auf dem Gemeindegebiet keine Parkplätze auf den öffentlichen Strassen. Daher können für die erwähnten Fahrzeugtypen keine Parkkarten bezogen werden. Die Parkkarte ist beim parkierten Fahrzeug gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen. Alle Personen, die in Dietlikon wohnen sowie Gewerbebetriebe können eine Parkkarte beziehen. Die Beschäftigten mit Arbeitsplatz in Dietlikon können unabhängig vom Wohnort über den Arbeitsgeber eine Parkkarte kaufen. Es werden Tages, Monats und Jahres Karten ausgestellt. In Anlehnung an die Regelungen in den Nachbarsgemeinden wird für die Parkkarte eine Gebühr erhoben. Diese basiert auf dem Verursacherprinzip und deckt die Kosten der Gemeinde für den Bau, Unterhalt (Reinigung, Schneeräumung) sowie die Erneuerung der Strassen und der Markierung der Parkfelder. Die Parkkarten können bei der Gemeinde bezogen werden. Elektronische Bezugsmöglichkeiten werden geprüft. 21 Suter von Känel Wild AG

21 8. Detailkonzept 8.1 Gebiet Aegert Massnahmen Signale neu 3 Stk. Signale entfernen 5 Stk. Markierungen 550 m 22 Suter von Känel Wild AG

22 8.2 Gebiet Brunnenwiesenstrasse Massnahmen Signale neu 5 Stk. Signale entfernen 2 Stk. Markierungen 270 m 23 Suter von Känel Wild AG

23 8.3 Gebiet Im Lampitzäckern Massnahmen Signale neu 2 Stk. Signale entfernen 0 Stk. Markierungen 310 m Parkfeldabschlüsse 8 Stk. 24 Suter von Känel Wild AG

24 8.4 Gebiet Schwerzelbodenstrasse Sonnenbühlstrasse 25 Suter von Känel Wild AG

25 Massnahmen Signale neu 13 Stk. Signale entfernen 16 Stk. Markierungen 850 m Parkfeldabschlüsse 20 Stk. 8.5 Gebiet Looren-, Geeren-, Riedenerstrasse Massnahmen Signale neu 10 Stk. Signale entfernen 0 Stk. Markierungen 850 m Parkfeldabschlüsse 15 Stk. 26 Suter von Känel Wild AG

26 8.6 Gebiet Hofwiesenstrasse Säntisstrasse Massnahmen Signale neu 2 Stk. Signale entfernen 9 Stk. Markierungen 300 m Parkfeldabschlüsse 2 Stk. 27 Suter von Känel Wild AG

27 8.7 Gebiet Riedmühlestrasse Aufwiesenstrasse Massnahmen Signale neu 2 Stk. Signale entfernen 2 Stk. Markierungen 100 m 28 Suter von Känel Wild AG

28 8.8 Gebiet Klotenerstrasse Haldenguetstrasse Massnahmen Signale neu 8 Stk. Signale entfernen 0 Stk. Markierungen 450 m Parkfeldabschlüsse 10 Stk. Einengungen 4 Stk. 29 Suter von Känel Wild AG

29 9. Flankierende Massnahmen 9.1 Plan A: Brunnenwiesenstrasse 30 Suter von Känel Wild AG

30 Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Vertikaler Versatz Pappelstrasse Provisorische Einengungen Brunnenwiesenstrasse (6 Stk) Vertikaler Versatz Weidenweg Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Markierung Rechtsvortritt 31 Suter von Känel Wild AG

31 9.3 Plan C: Schwerzelbodenstrasse Fuchshalde Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Markierung Rechtsvortritt 32 Suter von Känel Wild AG

32 9.4 Plan D: Schwerzelbodenstrasse Stapfackerweg, Fadackerstrasse Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Vertikaler Versatz mit Einengung Markierung Rechtsvortritt 33 Suter von Känel Wild AG

33 9.5 Plan E: Riedenerstrasse Eichenbühlweg Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Vertikaler Versatz mit Einengung 34 Suter von Känel Wild AG

34 9.6 Plan F: Sonnenbühlstrasse Fadackerstrasse Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Trottoirüberfahrt Einengungen 35 Suter von Känel Wild AG

35 9.7 Plan G: Dornenstrasse Bühlstrase Sonnenbühlstrasse Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Trottoirüberfahrt Vertikaler Versatz bei Leihweg Poller 36 Suter von Känel Wild AG

36 9.8 Plan H: Loorenstrasse Hinentalstrasse Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Markierung Rechtsvortritt 37 Suter von Känel Wild AG

37 9.9 Plan J: Loorenstrasse Geerenstrasse Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Markierung Rechtsvortritt 38 Suter von Känel Wild AG

38 9.10 Plan K: Loorenstrasse Bromackerstrasse Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Markierung Rechtsvortritt 39 Suter von Känel Wild AG

39 9.11 Plan L: Geerenstrasse Lettenstrasse Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Markierung Rechtsvortritt 40 Suter von Känel Wild AG

40 9.12 Plan M: Klotenerstrasse Klimmweg Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Markierung Rechtsvortritt 41 Suter von Känel Wild AG

41 9.13 Plan N: Schwerzelbodenstrasse Bettstenstrasse Im Lampitzäckern Massnahmen Massnahmen der 1. Priorität Markierung Rechtsvortitt 42 Suter von Känel Wild AG

42 10. Grobkostenschätzung Offen 43 Suter von Känel Wild AG

43 11. Zuständigkeiten Gemeindeversammlung Kantonspolizei Gemeinde Die Gemeindeversammlung ist für den Beschluss des Parkplatzreglements zuständig. Bei einem positiven Entscheid wird das Parkierungs- und Verkehrsberuhigungskonzept konkretisiert und umgesetzt. Sämtliche Signalisationen und Markierungen müssen durch die Kantonspolizei verfügt respektive bewilligt werden. Die Gemeinde hat einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Gemeinde kann die baulichen Massnahmen in eigener Kompetenz festsetzen. Sie ist auch für die Umsetzung und den Vollzug der Parkierungsregelungen zuständig. 12. Weiteres Vorgehen Vernehmlassung und Bereinigung Der vorliegende Entwurf wird den Parteien zur Vernehmlassung unterbreitet. Gleichzeitig werden die Konzeptpläne der Kantonspolizei zur Vorprüfung eingereicht. Die Rückmeldungen werden ausgewertet und der Entwurf anschliessend bereinigt. Nach der Vernehmlassung werden Richtofferten für die Umsetzung eingeholt und der Antrag und die Weisung an die Stimmbevölkerung ausgearbeitet. 44 Suter von Känel Wild AG

Kanton Zürich Gemeinde Dietlikon. Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept. Parkkartenreglement. Suter von Känel Wild AG

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