Mehr Beschäftigung - aber was für welche? Veränderung der Erwerbstätigenzahlen von 2000 bis 2010
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- Katja Pohl
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1 Ein menschenwürdiges Leben kommt nicht von allein Fachtagung am 18. Februar 2013 in Berlin Forum 3 Hunger am Arbeitsmarkt: Wie Not erpressbar macht Das menschenwürdige Existenzminimum und seine Verflechtungen mit anderen Bereichen Bernhard Jirku (ver.di) und Martin Künkler (KOS) In den vergangenen Jahren ist die existenzsichernde reguläre Vollzeitbeschäftigung <unterer roter Balken> im Rahmen der Hartz-Agenda zwischen 2000 und 2010 um mehr als 2,5 Millionen Stellen zurückgegangen. Atypische und prekäre Formen der Erwerbsarbeit wie Leiharbeit, Teilzeit, geringfügige Mini-Jobs, (Solo-)Selbstständige SGB-II-Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten <mittlere rote Balken> sind im gleichen Zeitraum um insgesamt 3,9 Millionen Personen gewachsen. Im Gesamtergebnis haben wir nun mehr als 1,3 Millionen Personen mehr <oberer roter Balken> in irgendeiner Form von Arbeit als im Jahr Mehr Beschäftigung - aber was für welche? Veränderung der Erwerbstätigenzahlen von 2000 bis Erwerbstätige (Solo-) Selbstständige Euro-Jobs u.a. Arbeitsgelegenheiten Mini-Jobs u.a. geringfügige Beschäftigung herkömmliche Teilzeit Leiharbeit Vollzeit ohne Leiharbeit Quelle: Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, auf gerundet (Stand: Februar 2011)
2 2 Obwohl die Zahl der Personen in Erwerbsarbeit zugenommen hat <s.o. und si. dritte Linie von unten, grüne Linie>, ist das Arbeitsvolumen (= Zahl der Arbeitsstunden in der gesamten Wirtschaft) <zweite Linie von unten, rote Linie> auch nach Inkrafttreten der ersten Hartz-Gesetze 2003 zunächst weitgehend gleich geblieben und dann im Wirtschaftsaufschwung nach 2005 <dritte Linie von oben, schwarze Linie> erst relativ spät (seit Mitte 2007) gewachsen. Das Volumen von 2000 wurde allerdings auch auf dem konjunkturellen Höhepunkt 2008 nicht überschritten. Beschäftigungsentwicklung in Deutschland Selbstständige Teilzeitbeschäftigte Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt Erwerbstätige Arbeitsvolumen Prognose Vollzeitbeschäftigte Quelle: Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung, eigene Berechnungen Mit dem Zuwachs an atypischen und prekären Formen von Arbeit sind auch die realen Löhne (d.h. wenn man die Inflationsrate gegenrechnet) für die unteren und mittleren Vergütungsgruppen gesunken. Für die unteren Lohngruppen sind die Löhne kaufkraftbereinigt um nahezu zehn Prozent gesunken. Nur für die oberen zwanzig Prozent, die Spitzenverdiener sind die Gehälter zwischen 2000 und 2010 leicht gestiegen (um rund vier Prozent). < s.u. si. Grafik auf Seite 3, oben. >
3 3 Von den Beschäftigten arbeiten... 5,83 Mio. 4,97 Mio. 3,40 Mio. 2,11 Mio. 1,15 Mio. 3,6% 6,7% 10,7% 15,7% 18,4% für unter 5 Euro unter 6 Euro unter 7 Euro unter 8 Euro unter 8,50 Euro Quelle: IAQ-Report 6/2010
4 4 Mit Stundenlöhnen unter fünf Euro <s.o., S.3 unten, linke Säule> mussten 2010 mehr als eine Millionen Menschen auskommen. Rechnet man weitere eine Millionen Personen hinzu, stellt mann fest, dass mehr als zwei Millionen Menschen mit weniger als sechs Euro über die Runden kommen mussten. Mit unter sieben Euro mussten nahezu dreieinhalb Millionen Erwerbstätige ein Auskommen finden. Unter günstigen Bedingungen bei Vollzeitarbeit am unteren Ende der Existenzsicherungsschwelle für eine Person bzw. mit unter acht Euro mussten nahezu fünf Millionen Erwerbstätige zu Rande kommen. Weniger als 8,50 Euro, die ver.di als Einstieg in den gesetzlichen Mindestlohn fordert, bekamen annähernd sechs Millionen Personen <rechte Säule>. In der Folge real sinkender Löhne im Rahmen der Hartz-Agenda (s.o., S. 3 oben) und der Ausweitung prekärer Beschäftigungsformen (s.o., S. 1) wuchs die Zahl der Personen, die ergänzend zu ihrem Lohn auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angewiesen waren (so genannte Aufstocker/innen bzw. Ergänzer/innen). Ihre Zahl stieg von nahezu im Januar 2005 auf fast 1,4 Millionen Personen in 2010, also um etwa 75 Prozent. Durch die Einführung und Verbesserung des Kindergeldzuschlags ging die Zahl der vollzeitbeschäftigten Aufstocker/innen zwar leicht zurück, doch bei den andern prekären Beschäftigungsformen nahm sie weiter zu. Dabei sind in der Grafik die Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten alias 1- -Jobs, Bürgerarbeit, Alg-Praktika, usw.) und die Arbeitsverhältnisse im Schein-Ehrenamt noch gar nicht berücksichtigt. Arbeitslosengeld II als Kombilohn Erwerbstätige, die zusätzlich ALG II beziehen Selbständige Geringfügig Beschäftigte sozialversicherte Teilzeitbeschäftigte Vollzeitbeschäftigte Quelle: Bundesagentur für Arbeit
5 5 In welchem Verhältnis stehen die Mindestlohnforderung und die Forderung nach deutlich höheren Regelsätzen? Die Forderungen nach einem Mindestlohn und nach bedarfsdeckenden Regelsätzen sind gleichwertige und gleichrangige Forderungen. Mindestlohn und bedarfsdeckende Regelsätze haben je unterschiedliche Funktionen. Sie ergänzen und bedingen sich. Die Durchsetzung der einen Forderung erübrigt keineswegs die Durchsetzung der anderen. In der nachfolgenden Übersicht sind die Effekte eines Mindestlohns und bedarfsdeckenden Regelsätzen dargestellt. Effekte der Existenzsicherung Positive Wirkungen auf Beschäftigte Erwerbslose Mindestlohn Höheres Einkommen Existenzsicherung ohne Aufstockung Entschärfte Zumutbarkeit Höhere ALG-I- Anspruch Bedarfsdeckende Regelsätze Soziale Sicherheit, stärkt Konfliktfähigkeit Stabilisieren Lohnniveau und Arbeitsbedingungen Höheres Einkommen Mindern Zwang zur prekären Beschäftigung Erwerbslose würden beispielsweise auch von einem Mindestlohn profitieren, da dieser die Zumutbarkeitsregelungen faktisch entschärft. Andererseits profitieren auch Beschäftigte von bedarfsdeckenden Regelsätzen, da die heute bestehenden Ängste vor sozialem Abstieg, die die Konzessionsbereitschaft fördern, abgemildert würden. Die Arbeitsmarktforscher Baethge-Kinsky/Bartelheimer/Wagner beschreiben diesen Zusammenhang so: Je ungünstiger die materielle Sicherung im Fall von Arbeitslosigkeit ist, desto größer sind die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundenen Risiken. Je größer diese Risiken desto wichtiger wird der Erhalt des Arbeitsplatzes und desto eher sind die abhängig Beschäftigten zu Zugeständnissen im Hinblick auf die Beschäftigungsbedingungen bereit. (aus: Arbeitsmarktpolitik: Nachsteuern oder neu orientieren?, 2008, S. 11) Das Aufstocken niedriger Arbeitsentgelte über Hartz IV führt zu einem Kombilohn- Effekt, bei dem Arbeitgeber, die keine existenzsichernden Löhne zahlen, auch noch subventioniert werden. Ohne Mindestlohn führt eine deutliche Anhebung der Regelsätze dazu, dass die Zahl der (erwerbstätigen) Leistungsberechtigten stark ansteigt und der Kombilohn-Effekt ausgeweitet wird. Der gesetzliche Mindestlohn ist das zentrale Instrument, um die Aufstockerei zu begrenzen.
6 6 Die Frage, wie hoch ein existenzsichernder Mindestlohn sein müsste, der zumindest für einen Alleinstehenden ein Leben unabhängig von Hartz IV erlaubt, muss differenziert betrachtet werden. Entscheidend ist u.a., welcher Betrag für das Hartz-IV-Niveau angesetzt wird. Beim nachstehenden Vergleich wurden für das Hartz-IV-Niveau die zuletzt von den Jobcentern tatsächlich gezahlten Leistungen angesetzt. Der in Zeile 5 ausgewiesene Betrag von 670 setzt sich zusammen aus dem aktuellen Regelsatz in Höhe von 382 und den im Bundesdurchschnitt erstatteten Wohn- und Heizkosten in Höhe von 288. In Regionen mit hohem Mietniveau liegt der tatsächliche Hartz-IV-Anspruch darüber, in Regionen mit günstigen Mieten entsprechend darunter. Einkommensvergleich 1: Mindestlohn (8,50 / Std.) und Hartz-IV-IST 1 Wochenarbeitszeit 2 Einkommen aus Mindestlohn 35 Std. 38,5 Std. 40 Std. 3 brutto netto Durchschn. Hartz-IV-Anspruch [1] Differenz netto Hartz IV Erwerbstätigen-Freibetrag Transfer-Entzugsgrenze (Anspruch + Freibetrag) 9 Differenz netto Transferentzugsgrenze [1]: RS 382 plus durchschnittlich anerkannte KdU von 288 Der Vergleich zeigt, dass das Nettoeinkommen aus dem Mindestlohn (8,50 /Std.) deutlich (siehe Zeile 6) über dem Hartz-IV-Anspruch für Nicht-Erwerbstätige liegt. Aufgrund des Erwerbstätigenfreibetrags liegt die Netto-Einkommensgrenze, bei der noch ein ergänzender Anspruch besteht, jedoch um 300 höher (Zeile 8). Bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Std. liegt das Nettoeinkommen aus einer Mindestlohntätigkeit (8,50 /Std.) 80 über dieser Transferentzugsgrenze (= Auslaufen des Anspruchs auf ergänzende Leistungen). Beim nachstehenden, zweiten Einkommensvergleich wird von einem deutlich erhöhten Regelsatz ausgegangen. Beispielhaft wurde dabei ein Regelsatz von 445 angesetzt, wie ihn ver.di fordert. Ausgehend von einem erhöhten Hartz-IV-Anspruch (733 ) wird auf einen existenzsichernden Stundenlohn zurückgerechnet. In diesem Beispiel endet der Anspruch auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen für Erwerbstätige bei einem Netto- Einkommen von Diese Grenze wird bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Std. bei einem Brutto-Stundenlohn von 8,40 erreicht.
7 7 Einkommensvergleich 2: Hartz IV/RS 445 und Mindestlohn Durchschn. Hartz-IV-Anspruch [2] Transfer-Entzugsgrenze (Anspruch + Freibetrag) = Notwendiges Netto aus Mindestlohn Notwendiges brutto pro Stunde aus Mindestlohn Wochenarbeitszeit 35 Std. 38,5 Std. 40 Std. Bezug Hartz-IV-Anspruch 6,10 5,50 5,30 Bezug Transfer-Entzug 9,20 8,40 8,00 [2]: RS 445 plus durchschnittlich anerkannte KdU von 288 Ein existenzsichernder Mindestlohn und existenzsichernde Regelsätze müssen in politischen Kämpfen gegen erhebliche Widerstände durchgesetzt werden. Der politische Erfolg in diesen Auseinandersetzungen besteht darin, Druck aufzubauen und Fort-schritte durchzusetzen und weniger darin, die richtigen Geldbeträge für die Höhe des Mindestlohns bzw. der Regelsätze am grünen Tisch zu erfinden. Zu bedenken bleibt, dass ein existenzsichernder Lohn in einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis einfacher zu erlangen ist, als bei atypischen Arbeitsverhältnissen, ganz zu schweigen von prekärer Beschäftigung wie: - Mini-Jobs - Teilzeit (wenn prekär bzw. nicht existenzsichernd) - Befristungen (mit bzw. ohne Sachgrund) - Leiharbeit (oft auch befristet) - Werkvertragsunternehmen / Subunternehmen - Schein-Selbstständigkeit / Werk- & Dienstverträge - Praktika / Probearbeit (Alg- & Studenten-Praktika) - Maßnahmen (SGB II / SGB III) - Schein-Ehrenamt / Aufwandsentschädigungs-Arbeit, die im Ergebnis zu mehr Aufstocker/innen führen. Schaut man genauer hin, wie Menschen im Erwerbsalter mit der Grundsicherung leben (und einschlägige Untersuchungen belegen das), dann fällt auf, dass durchgehend etwa zwei Drittel auf die eine oder andere Weise aktiv sind. Das wechselseitige Verhältnis von einer unzureichenden Grundsicherung einerseits und von prekärer Arbeit andererseits ist für Millionen von Menschen trauriger Alltag. Hartz IV / Alg II / SGB II ist seit vielen Jahren kein Arbeitslosensystem mehr, sondern eher ein Prekariatssystem mit miesen Arbeits- und schlechten sozialen Existenzbedingungen. Wir müssen den Stier an beiden Hörnern packen bei einem menschenwürdigen Mindestlohn und bei einem sozialen menschenwürdigen Existenzminimum.
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