Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/374. der Bundesregierung
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/187 Geplante Änderungen des Kinderzuschlags Vorbemerkung der Fragesteller DieBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelhatam28.November2007vordem DeutschenBundestagwörtlicherklärt: Wirwollen,dassniemandwegender KinderindieBedürftigkeitfällt;deshalbmussderKinderzuschlagweiterentwickeltwerden. ( )DeshalbwerdenwirdenKinderzuschlagerhöhenund vereinfachen. (Plenarprotokoll16/129,S.13526A).InihrerAntwortaufdie KleineAnfragederFraktionDIELINKE.führtdieBundesregierungaus: DieBundesregierungbeabsichtigtjedochnicht,denmaximalenKinderzuschlagfürdieeinzelnenBerechtigtenbzw.diejeweiligenKinderzuerhöhen. DiesersollauchkünftigausseinerFunktionabgeleitetwerden,zusammenmit demkindergeldunddemanteiligenwohngelddenbedarfderkinderzu decken (Bundestagsdrucksache 16/7952). MitderReformdesKinderzuschlags2008wurdedassogenanntekleineWahlrechtfürAlleinerziehendeeingeführt.Hiernachistesdiesenmöglich,den Kinderzuschlagzubeziehen,obwohlsiedieHilfebedürftigkeitnachdem ZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBII)nichtüberwundenhaben.Hierzu führtediebundesregierunginderantwortaufeineweiterekleineanfrage derfraktiondielinke.aus: Zielistnicht,dassAlleinerziehendestattder existenzsicherndengrundsicherungsleistungendenkinderzuschlagbeziehen, sonderndasssiediemöglichkeithaben,denkinderzuschlagbeziehenzukönnen,wennsiegrundsicherungsleistungennichtinanspruchnehmenwollen (Bundestagsdrucksache 16/12643). Am10.November2009,rundzweiJahrenachdenobengenanntenAusführungen,erklärtedieBundeskanzlerininihrerRegierungserklärung: WirwollendenKinderzuschlagweiterentwickeln,weilniemandwegenseinerKinder instaatlicheabhängigkeitgeratensollte (Plenarprotokoll17/3,S.33C).Nur fünftagespätererklärtdergeneralsekretärdercdu,hermanngröhe,inder Sendung AnneWill am15.november2009: Wirhabenbereitsimletzten JahrdieMaßnahmenfürKinderimRahmenvonHartzIV,denKinderzuschlagfürNiedrigeinkommendeutlicherhöht. Dieswirdergänztvonder ehemaligenbundesministerinfürfamilie,senioren,frauenundjugend, DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 23. Dezember 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/374 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Dr.UrsulavonderLeyen,dieUngerechtigkeitenbeimKinderzuschlagbehebenwill: Wirkönntendamitrund Kinderinsgesamterreichen mehralsmomentan,diedannausHartzIVrauswären ( DieBundesministerinführtedortweiteraus,dassderKinderzuschlagaktuell zweischwächenhabe.zumeinen: DieWahlmöglichkeitzwischenHartzIV undkinderzuschlagistderzeitnichtgegeben.zumanderenkönneessein, dass nureineinzigereurozusätzlichenverdienstsdazuführt,dass70euro Kinderzuschlag wegfallen. Beiderersten Schwäche plädiertediebundesministerinimkerndafür,das kleinewahlrecht aufallefamilienauszuweiten.damitwürdederkinderzuschlagzueiner Wahl -AlternativezuHartzIV.UmdenZwängenvon HartzIVzuentgehen,würdedenFamiliendannangeboten,unterhalbdesim SGB II vorgesehenen Existenzminimums zu leben. Diezweite Schwäche derjetzigenpraxishatihreursacheindenerstvoreinemjahrvonderbundesregierungverbesserteneinkommensgrenzen.auf dieproblemedereinkommensgrenzenhattediefraktiondielinke.unter anderemauchineinemantraghingewiesen: DiebisherigeBerechnungdes KinderzuschlagsunterBerücksichtigungeinerMindest-undHöchsteinkommensgrenzeistinderPraxishochkompliziertundnichtpraktikabel.DiekomplizierteBerechnungundderschmaleKorridorzwischenMindest-und HöchsteinkommensgrenzenführenzuAblehnungsquotenfürdenKinderzuschlagvonüber87Prozent.DeshalbmüssendieEinkommensgrenzenentfallen,damitderBerechtigtenkreisdeutlichausgeweitetwird (Bundestagsdrucksache16/9746).DieseForderungwurdezumdamaligenZeitpunktwedervonderBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelnochderBundesministerin fürfamilie,senioren,frauenundjugend,dr.ursulavonderleyen,aufgegriffenodergarbefürwortet.nunpräsentierensieimkerndieseänderungswünsche als ihre Initiative. 1.PlantdieBundesregierungdieEinkommensgrenzenfürdenAnspruchauf Kinderzuschlag zu verändern? TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieStreichungderEinkommensgrenzen,wieesdieFraktionDIELINKE.schoninder16.Wahlperiodegeforderthat,amehestengeeignetwäre,Einkommensbrüche,wie siedieehemaligebundesministerinfürfamilie,senioren,frauenund Jugend,Dr.UrsulavonderLeyen,angesprochenhat,zuvermeiden (bitte begründen)? DieBundesregierungteiltdieAuffassungderFraktionDIELINKE.nicht.Die WirkungdesKinderzuschlagswirdkontinuierlichvonderBundesregierung evaluiert.gegenstandderevaluationunddersichdarananschließendenprüfungdesänderungsbedarfssindnaturgemäßauchdieeinkommensgrenzen. DieDetailseinervonderBundeskanzlerininihrerRegierungserklärungangekündigten Weiterentwicklung des Kinderzuschlags sind noch nicht festgelegt. 2.WievieleFamilienundwievieleKinderwürdendurchdenWegfallder Einkommensgrenzen zusätzlich anspruchsberechtigt? WelcheAusgabenwirkungenhättediesindeneinzelnenBereichen (SGBII, Wohngeld,Kinderzuschlag),undwerwürdewievieledieserAusgabentragen (Bund, Länder oder Kommunen)? BeimKinderzuschlagisteinvölligerWegfallvonEinkommensgrenzennicht GegenstandderÜberlegungenderBundesregierung.JedeFormderEinkommensanrechnungbeimKinderzuschlagsetzteineEinkommensgrenzevoraus, anderdieanrechnungbeginnt;diesebemessungsgrenzeorientiertsichbisher
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/374 amindividuellengesamtbedarfdereltern.berechnungenzudenwirkungen beieinemvollständigenwegfalldereinkommensgrenzensindvonderbundesregierung nicht vorgenommen worden. 3.PlantdieBundesregierung,dieRegelungabzuschaffen,nachderderKinderzuschlaggezahltwird,wenndieFamiliehierdurchnichtunterdasExistenzminimum im Sinne des SGB II fällt? Wennnein,wiewillsieermöglichen,dassFamilienzwischenLeistungen nachdemsgbiiunddemkinderzuschlagwählenkönnen,obwohldie BedarfsdeckungimSinnedesSGBIIAnspruchsvoraussetzungdesKinderzuschlags ist? DieBundesregierungprüftimRahmenderEvaluationaucheinenVerzichtauf diederzeitigeanspruchsvoraussetzungbeimkinderzuschlag,wonachdurch denkinderzuschlaghilfebedürftigkeitnach 9desZweitenBuchesSozialgesetzbuchvermiedenwerdenmuss.IndenFällen,indenenElternEinkommen beziehen,liegtderindividuellebedarfexistenzsichernderleistungennachdem SGBIIregelmäßigunterhalbdesindividuellenUmfangsderHilfebedürftigkeit, weilfürdiefeststellungderhilfebedürftigkeitaucheinkommensfreibeträgezu berücksichtigen sind. 4.WievieleFamilienundwievieleKinderwürdendurchdieWahlmöglichkeit trotz Unterdeckung des Bedarfs zusätzlich anspruchsberechtigt? WievieledieserFamilienunddieserKinderwürdenausdemBezugvon Sozialgeld in den Bezug des Kinderzuschlags wechseln? 5.WelcheAusgabenwirkungenhättediesindeneinzelnenBereichen (SGBII, Wohngeld,Kinderzuschlag),undwerwürdewievieledieserAusgabentragen (Bund, Länder oder Kommunen)? DieFragen4und5werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieWirkungenhängeninsbesonderevondennochausstehendenFestlegungen derbundesregierungzuetwaigenänderungenbeideneinkommensgrenzenab. 6.WiebewertetdieBundesregierungdieobengenannteAussagedesGeneralsekretärsderCDU,nachderdieserbehauptet,dieBundesregierunghabe den Kinderzuschlag erhöht? WürdedieBundesregierungzustimmen,dassderKinderzuschlagnichterhöht wurde (bitte begründen)? DieBundesregierunghatimRahmenderWeiterentwicklungdesKinderzuschlagszum1.Oktober2008denKinderzuschlaggrundlegendverbessert. DieZahlderKinderinFamilienmitNiedrigeinkommen,diemitdemKinderzuschlagerreichtwird,wurdedeutlicherhöht,undzwaraufrund300000erreichteKinderetwaverdoppelt.AuchdieGesamtausgabendesBundesfürden Kinderzuschlag wurden erhöht.
4 Drucksache 17/374 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.PlantdieBundesregierungdenKinderzuschlagproKindzuerhöhen,und wenn ja, um wie viel (bitte begründen)? 8.PlantdieBundesregierungdenKinderzuschlaganalogzudenKinderregelsätzenimSGBIIzustaffeln,damitEltern,dieihrenBedarfdecken können,nichtnurdeswegenhilfebedürftigwerden,weilihrkindeinjahr älterwurde (beispielsweisevollendungdesfünftenlebensjahres)undsomit der Bedarf im Sinne des SGB II angestiegen ist? FindetdieBundesregierungeseinesinnvollesozialpolitischeMaßnahme, stattdenkinderzuschlagzustaffeln,denfamilienineinemsolchenfall anzubieten,freiwilligaufihrexistenzminimumzuverzichtenundtrotz BedarfsunterdeckungderFamiliezuermöglichen,denKinderzuschlag weiter zu beziehen? DieFragen7und8werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBundesregierungüberprüftauchdieHöhedesKinderzuschlagsunddie Vor-undNachteilederAbleitungderHöhedesKinderzuschlagsausdem durchschnittlichen Bedarf der Kinder. DieBundesregierungbeabsichtigtnicht,Familienanzubieten,aufexistenzsicherndeLeistungennachdemSGBIIzuverzichten.Vielmehristdavonauszugehen,dassKinderzuschlagsberechtigte,dieEinkommeninHöheihresBedarfserzielen,zwarwegenzugewährenderFreibeträgehilfebedürftigimSinne des 9SGBIIwären,ihrBedarfjedochdurcheigenesEinkommen (undvermögen)sowieweiterestaatlichetransferleistungengedecktist.eltern,dieden KinderzuschlaginKenntniseineshöherenArbeitslosengeld-II-Anspruchswählenwürden,verfügenteilweiseauchüberEinnahmen,dienichtalsanrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II gelten. 9.WasverstehtdieBundesregierungunterderAussagederBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelinihrerRegierungserklärung,dass niemand wegenseinerkinderinstaatlicheabhängigkeit geratensolle,wenndie AlternativenLeistungennachdemSGBIIoderdesKinderzuschlags sind? ErzeugtderKinderzuschlagnichteineAbhängigkeitvonstaatlichen Leistungen (bitte begründen)? DiezitierteAussagederBundeskanzlerinistsozuverstehen,dassniemandnur wegenseinerkinderaufstaatlichefürsorgeleistungenimsinnedessgbiiangewiesenseinsolle.derkinderzuschlagistinsoweiteinvorgelagertestransfersystem.elternerhaltenwegenihrerkindersteuerlicheentlastungenoder Familienleistungen,obKindergeld,UnterhaltsvorschussoderetwaKinderzuschlag.SieerfahrenstaatlicheUnterstützungauchdurchvieleInfrastrukturangebote,insbesondereöffentlicheKinderbetreuungseinrichtungenundSchulen.DerKinderzuschlagwirdfürEltern,dieihreneigenenBedarfmitEinkommengrundsätzlichselbstdeckenkönnen,erbracht,umdieAbhängigkeitvom staatlichenfürsorgesystemimsinnedessgbiialleinderkinderwegenzu vermeiden. 10.BeinhaltetdieAussage,die RahmenbedingungenfürAlleinerziehende durcheinmaßnahmenpaket (zu)verbessern imkoalitionsvertragzwischencdu,csuundfdpdieerwägung,alleinerziehendenergänzend zumkinderzuschlageinenaufstockungsbetraganalogdermehrbedarfe nach dem SGB II zu zahlen (bitte begründen)?
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/374 GehtdieBundesregierungdavonaus,dasssieAlleinerziehendendurch diebestehenderegelungzum kleinenwahlrecht beimkinderzuschlag die Aufnahme von Arbeit finanziell attraktiv gestaltet (bitte begründen)? Die Passage aus dem Koalitionsvertrag lautet vollständig: WirwollendieRahmenbedingungenfürAlleinerziehendedurcheinMaßnahmenpaketverbessern.DiesessollinsbesondereinverlässlichenNetzwerkstrukturenfürAlleinerziehendelückenlos,flexibelundniedrigschwelligbereitgestellt werden. Siebeinhaltetnicht,beimKinderzuschlag einenaufstockungsbetraganalog der Mehrbedarfe nach dem SGB II zu zahlen. DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdasWahlrechtzwischenAnsprüchenaufArbeitslosengeldIIundKinderzuschlagfürHilfebedürftige,dieals Arbeitslosengeld-II-BeziehereinenAnspruchaufeinenMehrbedarffürAlleinerziehende,wegenBehinderungoderwegenkostenaufwändigerErnährunghätten,nichtdieZugangsmöglichkeitenzumKinderzuschlagerschwert.AllerdingsverkenntdieBundesregierungnicht,dassKehrseitedesMehrbedarfsfür Alleinerziehendeist,dassalleinerziehendeHilfebedürftigeeinhöheresEinkommen erzielen müssen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden. 11.WiegedenktdieBundesregierungdieExistenzsicherungvonKindernarmerElternzugewährleistenunddamitdemVerfassungsgeboteinerausreichendenExistenzsicherungnachzukommenangesichtsderEinführung eineswahlrechtsbeimkinderzuschlag,daselternexplizitanimiert,ihre Kinder in Bedürftigkeit aufwachsen zu lassen? 12.WiebewertetdieBundesregierungdieAussage,dassdieEinführungeinesWahlrechtsbeimKinderzuschlageinestaatlichangeboteneundpräjudizierte systematische Unterversorgung von Kindern armer Eltern ist? DieFragen11und12werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. EineÜberlegungfüreinWahlrechtzwischenArbeitslosengeldIIundKinderzuschlagistdieMöglichkeit,dassderAnspruchaufArbeitslosengeldIInicht geltendgemachtwird,diepersonenalsoaufexistenzsicherndeleistungenverzichten.werdensolchefamilienausdersog.verdecktenarmutmitdemkinderzuschlag erreicht, ist für die Kinder viel gewonnen. AufgrunddesWahlrechtsbeiMehrbedarfenistbekannt,dassjedenfallseinTeil derpersonen,dieeinenhöherenanspruchaufarbeitslosengeldiihätten,den Kinderzuschlagvorziehen.NachdenErgebnissenderEvaluationdesKinderzuschlagsistbekannt,dassvielederbefragtenElterndenKinderzuschlagvorziehenwürden,selbstwenndiesEinbußengegenüberdenLeistungennachdem SGBIIbedeutenwürde.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzudenFragen3,7 und 8 verwiesen.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
durchdiegrundsicherungfürarbeitsuchendesichergestellt.deranrechnungsfreiemindestbetragvon300euromonatlichgewährleistet,dasssichfüralle
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