REGLEMENT ARTBAUER CLUB TROPHY 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "REGLEMENT ARTBAUER CLUB TROPHY 2015"

Transkript

1 REGLEMENT ARTBAUER CLUB TROPHY ALLGEMEINES Das vorliegende Reglement gilt für die Veranstaltung der ARTBAUER CLUB TROPHY 2015 und ist für alle Teilnehmer verbindlich als Ergänzung zu dem generell gültigen Reglement der Artbauer Race Days Freies Fahren. Teilnahmeberechtigt sind: Teilnehmer der Artbauer Race Days, deren technische Ausrüstung (Zustand des Fahrzeuges, Ausrüstung des Fahrers) dem Reglement der ARTBAUER CLUB TROPHY 2015 entsprechen und das Reglement der Artbauer Race Days Freies Fahren vollinhaltlich akzeptieren. Für die Teilnahme am Rennen wird keine zusätzliche Nenngebühr eingehoben. Für diese Veranstaltung ist keine Fahrer-Lizenz oder Race-Card.15 notwendig, jedoch empfohlen. Auch Anfängern wird der Einstieg in den Rennsport ermöglicht. Ziel der Veranstaltungen ist insbesondere der Ausbau der individuellen Fahrsicherheit, das Beherrschen von kritischen Situationen im öffentlichen Straßenverkehr, die Schulung der Reaktionsfähigkeit sowie die Förderung des Sicherheitsbewusstseins. Rechtsgrundlagen dieses Reglements sind die Ausschreibungen der Veranstaltungen sowie deren eventuelle Änderungen und Ergänzungen sowie Durchführungsbestimmungen. Die Teilnehmer sind eigenständig dafür verantwortlich, sich über eventuelle Änderungen (Termine, Zeitpläne, Kosten, Durchführungsbestimmungen etc.) zu informieren, welche als Teil der Verzichtserklärung und der Haftungserklärung gelten. Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen nach sich ziehen. Die Fahrzeuge müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Sollte der verlangte Standard nicht entsprechen - nach Beurteilung des Technikers und des Veranstalters kann der Teilnehmer vom Bewerb ausgeschlossen werden. 2. TERMINE 23. April Pannoniaring Race Opening 22. Mai Hungaroring Formel 1 Feeling Juni Grobnik/Rijeka Sun Sea & Race Days Juli Slovakiaring Night Race August Pannoniaring Summer Special 1. Oktober Brünn Grande Finale Vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen: 3. NENNUNG / NENNGEBÜHR / TEILNEHMERZAHL Die Nennung zu einer Veranstaltung hat online zu erfolgen : Nennschluss: jeweils 7 Tage vor Beginn einer Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen, die später als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, nicht mehr anzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Nennungen nach seinem Ermessen abzulehnen. Für die Teilnahme an der Artbauer Club Trophy wird keine zusätzliche Nenngebühr eingehoben. Im Fall der Qualifikation ist die Teilnahme durch die bezahlte Nennung für den jeweiligen Artbauer Race Day Freies Fahren möglich. Die Nenngebühr pro Veranstaltungstag beträgt 535,-- Euro zzgl. 20% MWSt. Die Nenngebühr für 2-Tages-Veranstaltungen beträgt 950,-- Euro zzgl. 20% MWSt. Zeitnehmung: je nach Rennstrecke 15,-- bis 25,-- Euro pro Tag, direkt an der Strecke zu entrichten. Zweite und weitere Fahrer auf einem genannten Fahrzeug: 120,-- Euro pro Tag Beifahrer: 20,-- Euro pro Tag 1

2 Teilnehmerzahl: abhängig von der jeweiligen Rennstrecke. Die Annahme der Nennung erfolgt in Reihenfolge des Nennungseingangs. Nennungen die nach Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl eingehen, werden darüber informiert und ggf. auf die Warteliste gesetzt. 4. VERSICHERUNG Teilnehmer, Fahrerhelfer und Funktionäre sind auch während des Wertungslaufs unfallversichert. Voraussetzung ist die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Verzichtserklärung. Lizenzinhaber sind in im entsprechenden Umfang lt. Lizenzgeber versichert. 5. ZEITPLAN Der Ablauf der Artbauer Club Trophy erfolgt gemäß Zeitplan des ARD (Artbauer Race Day) und ist für jede einzelne Veranstaltung auf einzusehen sein. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zeitplan zu jeder Zeit zu ändern und Einzelbewerbe zu verlegen oder abzusagen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich eigenständig über eventuelle Änderungen und Durchführungsbestimmungen zu informieren. 6. FAHRERBESPRECHUNG Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist verpflichtend. Die Anwesenheit wird mittels Unterschrift bestätigt. Das Fernbleiben hat ohne Ausnahme den Verlust der Startberechtigung zur Folge. 7. STARTAUFSTELLUNG Die Startaufstellung zu den Sprintprüfungen erfolgt in der Reihenfolge der beim Freien Fahren am Vormittag gemessenen besten Rundenzeit des jeweiligen Teilnehmers, wobei der schnellste Fahrer die Pole Position einnimmt. Sollte ein Teilnehmer keine Qualifikationszeit zustande bringen jedoch an der Sprintprüfung teilnehmen wollen, kann er am Ende der Startaufstellung gereiht werden, vorausgesetzt, dass die max. Durchlässigkeit der Strecke noch nicht erreicht ist. 8. SPRINTPRÜFUNG Ergänzungen zum Reglement für das Night-Race am auf dem Slovakiaring werden mittels Durchführungsbestimmung bekannt gemacht. Siehe Details zur Veranstaltung. Ansonsten gilt: Der Start erfolgt als sog. Fliegender Start. Das Pace-Car führt das Feld am Ende der Einführungsrunde mit einer gleichmäßigen Geschwindigkeit von ca km/h Richtung Startlinie. Die versetzte Reihenfolge der Fahrzeuge entsprechend der Startaufstellung ist einzuhalten. In der 2. Hälfte der letzten Warm-Up-Lap sind die Abstände zum Vordermann in versetzter Aufstellung so gering wie möglich zu halten (ca. 1 Fahrzeuglänge). Es herrscht absolutes Überholverbot, so wie generell in jeder Pace-Car-Phase. Das Pace-Car schert in die Boxengasse aus. Der Trainingsschnellste, somit das Führungsfahrzeug, bestimmt die Erhöhung des Tempos bis zur Startfreigabe, abruptes Bremsen oder Verzögern ist verboten. Sobald der Rennleiter den Start per Ampel oder Flagge freigibt, beginnt die Wertung (Videoüberwachung). Fahrer, die durch ihre Fahrweise einen Startabbruch verursachen, werden verwarnt und starten beim Restart am Ende des Feldes, bei mehreren Verursachern ergibt sich die weitere Reihenfolge entsprechend dem Zeittraining. Der durch den Abbruch verursachte Zeitverlust kann ggf. durch Verkürzung der Sprintprüfung ausgeglichen werden. Der Rennleiter ist aus Sicherheitsgründen berechtigt, ein Überholverbot bis nach der ersten Kurve in Kraft zu setzen. Bei Abbruch (rote Flagge): alle Fahrzeuge in fahren in die Boxengasse ein und folgen Anweisungen der Organisatoren. Die Fahrzeuge werden in der Boxengasse in der Reihenfolge der Platzierung der letzten gewerteten Runde aufgestellt. In dieser Phase gilt Parc fermé, es sind keine wie immer gearteten Reparaturarbeiten etc. erlaubt. Im Falle eines Abbruchs nach 75% der Renndistanz steht es dem Veranstalter frei einen Neustart durchzuführen oder das Rennen zu beenden und das Ergebnis der letzten gewerteten Runde als Rennergebnis anzusezten. 2

3 Bei Neustart: die Fahrzeuge folgen dem Pace Car aus der Boxengasse. Das Pace Car biegt vor Ende der ersten Runde in die Boxengasse, der Neustart ist freigegeben, fliegender Start durch das Führungsfahrzeug. 9. KLASSENEINTEILUNG Ohne Baujahrsgrenzen: Klasse 1: bis 2000 ccm Klasse 2: über 4000 ccm Bis Baujahr 1995: Klasse 3: bis 3200 ccm Klasse 4: bis 4000 ccm Ab Baujahr 1995: Klasse 5: bis 3200 ccm Klasse 6: bis 3600 ccm Klasse 7: bis 4000 ccm Andere: Klasse 8: KTM X-Bow Turbofaktor: Ccm x 1,4 bis 1986 Ccm x 1,4 alle Diesel Ccm x 1,7 ab WERTUNG / JAHRESWERTUNG PUNKTEVERGABE JE KLASSE: 1. Platz 10 Punkte 2. Platz 8 Punkte 3. Platz 6 Punkte 4. Platz 5 Punkte 5. Platz 4 Punkte 6. Platz 3 Punkte 7. Platz 2 Punkte 8. Platz 1 Punkt Am auf dem Slovakiaring wird für das Night-Race die doppelte Punkteanzahl vergeben. PUNKTEVERGABE NACH ZEIT: 1. Platz 25 Punkte 2. Platz 18 Punkte 3. Platz 15 Punkte 4. Platz 12 Punkte 5. Platz 10 Punkte 6. Platz 8 Punkte 7. Platz 6 Punkte 8. Platz 4 Punkte 9. Platz 2 Punkte 10. Platz 1 Punkt Am auf dem Slovakiaring wird für das Night-Race die doppelte Punkteanzahl vergeben. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Die ersten drei jeder Klasse erhalten Pokale. Die Marke KTM X-Bow wird gesondert gewertet. Die jeweils ersten 3 erhalten Marken-Pokale. JAHRESWERTUNG Für die Jahreswertung besteht keine Möglichkeit eines Streichresultates. Bei Punktegleichstand entscheiden die Platzierungen. (Anzahl der 1., 2., 3. usw. Platzierungen) 11. VERSTÖSSE GEGEN DAS REGLEMENT/ STRAFENKATALOG Fahrer, die ihr Fahrzeug wissentlich in einem Zustand vorführen (z.b. Hubraumvergrößerung) bzw. in Training/Leistungsprüfung einsetzen, das nicht den im Nennformular gemachten Angaben entspricht, oder aber eine technische Untersuchung verweigern, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Im Falle eines Wet-Race müssen Abblendlicht und Nebelschlussleuchte eingeschalten sein. Bei Nichtfunktionieren droht Ausschluss. Missachtung von Flaggenzeichen und anderen Anweisungen: Bei erstmaligem Vergehen: 25 Strafsekunden Bei wiederholtem Vergehen: Ausschluss aus dem Bewerb 3

4 12. TECHNIK UND SICHERHEIT Ergänzungen zum Reglement für das Night-Race am auf dem Slovakiaring werden mittels Durchführungsbestimmung bekannt gemacht. Siehe Details zur Veranstaltung. Ansonsten gilt: SICHERHEITSAUSRÜSTUNG DER FAHRER Schutzhelm entsprechend der aktuell gültigen FIA-Norm (zeitliches Ablaufdatum beachten) Feuerfester Fahreranzug, Unterwäsche (mit langen Ärmeln und Beinen), Kopfhaube, Socken, Schuhe und Handschuhe entsprechend der FIA-Norm, jedoch ist das zeitliche Ablaufdatum nicht relevant! HANS-System nicht erforderlich, jedoch empfehlenswert. SICHERHEITSAUSRÜSTUNG FÜR FAHRZEUGE Abschleppösen: die Fahrzeuge müssen vorne und hinten mit einer ausreichend dimensionierten und farblich in rot, gelb oder orange markierten Abschleppöse ausgerüstet sein. Feuerlöscher: es ist ein Handfeuerlöscher mit mind. 2 kg Löschmittel vorgeschrieben, der ordnungsgemäß gesichert befestigt sein muss und eine gültige Prüfplakette aufweisen muss. Stromkreisunterbrecher: Ein roter Pfeil als Hinweis zum Zündschlüssel ist bei Fahrzeugen ohne Stromkreisunterbrecher vorgeschrieben. Sicherheitsgurt, Überrollbügel oder Käfig sind vorgeschrieben. MOTOR UND KRAFTSTOFF, BODENFREIHEIT, GEWICHT sind in allen Klassen freigegeben. 13. FAHRDISZIPLIN Gefährliche Überhol- und Bremsmanöver, rücksichtsloses Fahren, Unfälle etc. sind zu vermeiden und werden grundsätzlich der Rennleitung gemeldet und können mit dem Ausschluss aus der Wertung geahndet werden. Der Verursacher einer Kollision kann aus der Wertung ausgeschlossen werden. Wenn der Verursacher nicht klar zu identifizieren ist, kann es bei einer Kollision zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugen für alle beteiligten Fahrer, unabhängig von der Schuldfrage, zu einem Ausschluss aus der Wertung kommen. Ausgenommen einer der beteiligten Fahrer gibt schriftlich ein Schuldeingeständnis ab. Fällt ein Fahrzeug während eines Trainings oder Rennens wegen technischen Defekts oder Unfall aus oder im Besonderen im Fall von Flüssigkeitsverlust, hat der Fahrer schnellst möglich die Rennstrecke vor allem die Ideallinie - zu verlassen. Das Fahrzeug ist neben der Rennstrecke abzustellen. Den Anweisungen der Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten. Reparaturen sind ausschließlich im Fahrerlager an entsprechend gesicherter Stelle oder in der Box oder in der Boxengasse ohne andere Teilnehmer zu behindern erlaubt. Andernfalls folgt Wertungsausschluss. ES IST NACH ALLEN MÖGLICHKEITEN ZU VERMEIDEN, DAS FAHRZEUG IM KIESBETT ABZUSTELLEN. Die max. gefahrene Geschwindigkeit in der Boxengasse darf das jeweils festgesetzte Tempolimit nicht überschreiten. 14. ALLGEMEINE VERZICHTSERKLÄRUNG DER TEILNEHMER HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und generell der Benützung von Fahrzeugen und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes des 4

5 Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen die Veranstalter, deren Funktionäre, den Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt "Parteien" genannt. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die "Parteien" eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die "Parteien" von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die "Parteien" unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den "Parteien", daher insbesondere gegenüber dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der Parteien. 15. ABSCHLUSSFEIER Bei der Abschlussfeier werden alle Teilnehmer geehrt, im Besonderen natürlich die ersten Drei jeder Klasse und die Platzierten der Jahreswertung. Ort und Zeit werden rechtzeitig bekannt gegeben. 5

6 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG ZUR ARTBAUER CLUB TROPHY 1. Bei Unfällen oder Ausfall eines oder mehrerer Autos: GELBPHASE in diesem Abschnitt. Tempo merklich verringern bis zur nächsten GRÜNEN Flagge! 2. Bei technischem Defekt bzw. Flüssigkeitsverlust Fahrzeug sofort in der Wiese abstellen, keinesfalls selber zurück an die Box fahren. Kiesbett unbedingt vermeiden. Fahrzeug wird vom Personal umgehend in die Box gebracht. 3. Nach einem Ausritt ins Kiesbett ein paar Meter in der Wiese mit heftigen Lenkbewegungen fahren, um den Schotter nicht auf der Rennstrecke zu verteilen. Empfehlenswert: die ersten paar Meter nicht auf der Ideallinie fahren, um nachfolgende Fahrzeuge nicht zu gefährden (Ausrutscher am Schotter, gebrochene Windschutzscheibe, Steine in der Bremse bzw. Reifenschäden) 4. Das vorgeschriebene Tempolimit in der Boxengasse ist unbedingt einzuhalten. Bei Tempoüberschreitung (Radarmessung) wird eine Durchfahrtsstrafe verhängt, bei wiederholtem Mal erfolgt der Ausschluss. In der Boxenstrasse retour fahren bewirkt sofortigen Ausschluss. Das Fahrzeug darf nur händisch geschoben werden. 5. Wer bei gelber Flagge oder in der Pace Car Phase überholt erhält beim ersten Mal eine Durchfahrtsstrafe, die spätestens 2 Runden nach Anzeige erfolgen muss, ansonsten erfolgt der Ausschluss. Ebenso im Wiederholungsfall. 6. Bei Abbruch (rote Flagge): alle Fahrzeuge in der Platzierungsreihenfolge in der Boxengasse abstellen und auf neue Anweisungen warten. In dieser Phase gilt Parc fermé, es sind keine wie immer gearteten Reparaturarbeiten etc. erlaubt. 7. Bei Neustart: wie gehabt hinter Pace Car fahren. Das Pace Car biegt in der ersten Runde in die Boxengasse, Neustart ist freigegeben, fliegender Start. 6

Reglement. bezüglich Status und Transfer von Spielern

Reglement. bezüglich Status und Transfer von Spielern Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern Fédération Internationale de Football Association Präsident: Joseph S. Blatter Generalsekretär: Jérôme Valcke Anschrift: FIFA FIFA-Strasse 20 Postfach

Mehr

Allgemeine Bestellbedingungen für die Lieferung und Aufstellung oder Montage von Anlagen

Allgemeine Bestellbedingungen für die Lieferung und Aufstellung oder Montage von Anlagen Zwischen Schneider Electric GmbH oder einem anderen deutschen Unternehmen des Konzerns Schneider Electric im nachfolgenden Besteller genannt und dem Lieferant gelten folgende Allgemeine Bestellbedingungen

Mehr

Allgemeine Software-Geschäftsbedingungen Scholl Communications AG

Allgemeine Software-Geschäftsbedingungen Scholl Communications AG Allgemeine Software-Geschäftsbedingungen Scholl Communications AG 1. Vertragsschluss, maßgebliches Recht 1.1 Diese Allgemeinen Software-Geschäftsbedingungen (ASGB) gelten für alle heutigen und zukünftigen

Mehr

SYMANTEC TRUST NETWORK SSL-ZERTIFIKATSVEREINBARUNG FÜR AKZEPTIERENDE DRITTE

SYMANTEC TRUST NETWORK SSL-ZERTIFIKATSVEREINBARUNG FÜR AKZEPTIERENDE DRITTE SYMANTEC TRUST NETWORK SSL-ZERTIFIKATSVEREINBARUNG FÜR AKZEPTIERENDE DRITTE SYMANTEC CORPORATION UND/ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, EINSCHLIESSLICH GEOTRUST UND THAWTE, ("UNTERNEHMEN") STELLT IHNEN

Mehr

Verordnung der Bundesregierung

Verordnung der Bundesregierung Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien

Mehr

SPIELORDNUNG DES LANDESFUSSBALLVERBANDES MECKLENBURG VORPOMMERN E.V.

SPIELORDNUNG DES LANDESFUSSBALLVERBANDES MECKLENBURG VORPOMMERN E.V. SPIELORDNUNG DES LANDESFUSSBALLVERBANDES MECKLENBURG VORPOMMERN E.V. 43 SPIELORDNUNG LANDESFUSSBALLVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN 1 Allgemeines 1. Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. (nachfolgend

Mehr

Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte

Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Übersetzung 1 Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) 0.518.521 Angenommen in Genf am 8. Juni 1977 Von der

Mehr

1. Welches System der sozialen Sicherheit gilt für in andere Mitgliedstaaten entsandte Arbeitnehmer? 7

1. Welches System der sozialen Sicherheit gilt für in andere Mitgliedstaaten entsandte Arbeitnehmer? 7 Inhalt EINFÜHRUNG 5 1. Warum dieser Leitfaden? 5 2. Die Regelungen auf einen Blick 5 TEIL I: ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN 7 1. Welches System der sozialen Sicherheit gilt für in andere Mitgliedstaaten

Mehr

Diese Richtlinie wird herausgegeben

Diese Richtlinie wird herausgegeben Richtlinie zum Umgang mit Adressen in der Markt- und Sozialforschung Diese Richtlinie wird herausgegeben von den Verbänden der Markt- und Sozialforschung in Deutschland: ADM Arbeitskreis Deutscher Marktund

Mehr

(Übersetzung) Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

(Übersetzung) Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen BGBl. III - Ausgegeben am 4. Juli 2012 - Nr. 104 1 von 25 (Übersetzung) Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Präambel Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens

Mehr

Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe EUROPARAT CPT/Inf/C (2002) 1 Deutsch / German / Allemand Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) Europäische Konvention zur Verhütung

Mehr

AGB s: Allgemeine Geschäftsbedingungen fur den Fernabsatz von:

AGB s: Allgemeine Geschäftsbedingungen fur den Fernabsatz von: AGB s: Allgemeine Geschäftsbedingungen fur den Fernabsatz von: Landmaschinen und Hydraulikzentrum Laschkolnig Umfahrungsstraße 3 A 9100 Völkermarkt Tel: +43(0)4232 2579 Fax: +43(0)4232 2579-77 E-Mail:

Mehr

Rechtsanwalt Sami Negm

Rechtsanwalt Sami Negm Das Teilzeit - Befristungsgesetz Chancen und Risiken Rechtsanwalt Sami Negm Teilzeit- und Befristungsgesetz 2 1. Teil: Teilzeitarbeit 1. Der Anspruch auf Teilzeitarbeit A. Anspruchsvoraussetzungen Der

Mehr

Teilnahmebedingungen für die Förderinitiative DAS TUT GUT. der Sparkasse Lüneburg Förderinitiative 2015

Teilnahmebedingungen für die Förderinitiative DAS TUT GUT. der Sparkasse Lüneburg Förderinitiative 2015 I. Teilnahmebedingungen für die Antragsteller um Projektspenden 1. Teilnahmeberechtigte Antragsteller und Projektträger Grundsätzlich können alle Bürger in Hansestadt und Landkreis Lüneburg als Antragsteller

Mehr

Softwarewartungs- und Supportvertrag für Anwender

Softwarewartungs- und Supportvertrag für Anwender Softwarewartungs- und Supportvertrag für Anwender zwischen der Swiftpage International Limited, 5 Winnersh Fields, Gazelle Close, Winnersh, Wokingham, RG41 5QS, eine nach englischem Recht errichtete Gesellschaft

Mehr

Schulsport in Hamburg aber sicher!

Schulsport in Hamburg aber sicher! Schulsport in Hamburg aber sicher! Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Grundlegendes Grundsätze zur Sicherheit im Schulsport 6 Erste Hilfe Was, Wie, Wann und Wo 9 Aufsichtspflicht das ist zu beachten

Mehr

NACHTRAG ZUM ELEKTRONISCHEN HANDEL. Diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen sollen in Verbindung mit dem Kundenvertrag gelesen

NACHTRAG ZUM ELEKTRONISCHEN HANDEL. Diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen sollen in Verbindung mit dem Kundenvertrag gelesen ActivTrades PLC ist durch die britische Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) autorisiert und reguliert NACHTRAG ZUM ELEKTRONISCHEN HANDEL Diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen sollen in Verbindung mit

Mehr

8 Rechts- und Verfahrensordnung

8 Rechts- und Verfahrensordnung 8 Rechts- und Verfahrensordnung RECHTS- UND VERFAHRENSORDNUNG 1 1 Grundregel 1. Der Deutsche Fußball-Bund, seine Mitgliedsverbände, ihre Mitgliedsvereine und Tochtergesellschaften sowie die Spieler,

Mehr

Internationale Einkaufsbedingungen für nicht in Deutschland anssässige Lieferanten

Internationale Einkaufsbedingungen für nicht in Deutschland anssässige Lieferanten I. Geltung der Internationalen Einkaufsbedingungen 1. Diese Internationalen Einkaufsbedingungen gelten für alle Lieferanten der Firma Schwering & Hasse Elektrodraht GmbH - nachfolgend bezeichnet als SH-Elektrodraht

Mehr

Die Beschaffung von Schulbüchern im Rahmen von Ausschreibungen Merkblatt für Buchhandlungen

Die Beschaffung von Schulbüchern im Rahmen von Ausschreibungen Merkblatt für Buchhandlungen Die Beschaffung von Schulbüchern im Rahmen von Ausschreibungen Merkblatt für Buchhandlungen Vorbemerkung Dieses Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert. Eine wichtige Änderung betrifft das Urteil des Landgerichts

Mehr

Wettspielordnung (WO) des DTTB

Wettspielordnung (WO) des DTTB Stand: 15. Dezember 2013 zuletzt bearbeitet: 01. Juli 2014 Wettspielordnung (WO) des DTTB Inhaltsverzeichnis A Allgemeines 1 B Spielberechtigung, Wechsel der Spielberechtigung 6 C Bestimmungen Veranstaltungen

Mehr

Das 1 x 1 der Ladungssicherung im Straßengüterverkehr. Die Verantwortlichkeiten der am Transport Beteiligten

Das 1 x 1 der Ladungssicherung im Straßengüterverkehr. Die Verantwortlichkeiten der am Transport Beteiligten Das 1 x 1 der Ladungssicherung im Straßengüterverkehr Die Verantwortlichkeiten der am Transport Beteiligten Herausgeber Konzeption Autoren Titelbild Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Jägerstraße

Mehr

Winterdienst! Was muss die Gemeinde was muss sie nicht?

Winterdienst! Was muss die Gemeinde was muss sie nicht? Winterdienst! Was muss die Gemeinde was muss sie nicht? Jedes Jahr werden die Gemeindeverwaltung und der Winterdienst im Winter mit Beschwerden über die Art und Weise wie geräumt und gestreut wird. Da

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

Amtsblatt der Europäischen Union. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) 17.2.2004 L 46/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen

Mehr

Berliner Haushaltsrecht

Berliner Haushaltsrecht Berliner Haushaltsrecht Herausgegeben von der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin 2011 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen (1) Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen

Mehr

Handelsgesetzbuch Auszug aus dem Vierten Buch Handelsgeschäfte

Handelsgesetzbuch Auszug aus dem Vierten Buch Handelsgeschäfte Handelsgesetzbuch Auszug aus dem Vierten Buch Handelsgeschäfte Vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 219) Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten

Mehr

Die Landesabstimmungsleiterin. Direkte Demokratie in Berlin

Die Landesabstimmungsleiterin. Direkte Demokratie in Berlin Die Landesabstimmungsleiterin Direkte Demokratie in Berlin 1 2 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die im Grundgesetz und in der Verfassung von Berlin verankerte Volkssouveränität

Mehr