3 Auslandszahlungsverkehr
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1 3 Auslandszahlungsverkehr Dieses Kapitel beschreibt die technischen Vorgaben für die beleglose Abwicklung von Zahlungen (Überweisungen und Scheckzahlungen) im Außenwirtschaftsverkehr, die bei Kreditstituten Deutschland Auftrag gegeben werden; es werden die Zeichensätze als auch der Aufbau der ezuliefernden Dateien beschrieben. Die diesem Kapitel festgelegten technischen Vorgaben des Datenaustausches zwischen Kunde und Kreditstitut gelten seit 4. November Allgemee Verfahrensbestimmungen Diese technischen Vorgaben dienen der Übertragung von beleglosen Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr zwischen Kunde und Kreditstitut Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes sowie fremden Währungen nerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes. Die Ereichung per DFÜ richtet sich nach gesonderten Verebarungen. Seite: 127
2 3.2 Aufbau und Spezifikation der Datei (1) Dateame: DTAZV (Dateamen-Ergänzung nicht belegt). (2) Zeichencode: Zugelassener Zeichencode 46 Zeichen Hexcode Nummerische Zeichen 0 bis 9 X '30' - X '39' Großbuchstaben A bis Z X '41' - X '5A' Sonderzeichen: Leerzeichen (Zwischenraum) Punkt Komma Kaufmännisches und Trennstrich Schrägstrich Pluszeichen Stern Dollar Prozentzeichen " " "." "," "&" "-" "/" "+" "*" "$" "%" X '20' X '2E' X '2C' X '26' 47 X '2D' X '2F' X '2B' X '2A' 47 X '24' 47 X '25' 47 Die Umlaute Ä, Ö, Ü sd wie AE, OE, UE aufzuzeichnen, das ß wie SS. Für den richtigen Ausdruck davon abweichender Zeichen übernehmen die Zahlungsdienstleister kee Haftung. (3) Dateiaufbau: Die logische Datei ist wie folgt aufzubauen: Q Daten-Vorsatz mit 256 (Anzahl: 1) T Ezelzahlungssatz mit 768 (Anzahl 1..N) Z Daten-Nachsatz mit 256 (Anzahl: 1) Abweichungen von dem Aufbau und den Spezifikationen bedürfen besonderer Absprachen. Bei Verstößen, die zu eem Programmabbruch führen, sbesondere bei falscher Satzlänge und falschem Datenformat, ist das Kreditstitut berechtigt, die gesamte Datei unbearbeitet zurückzugeben. 46 Codierung gemäß DIN (Ausgabe Juni 1974), Code Tabelle 2, Deutsche Referenz Version. 47 Z.Zt. nicht zugelassen Seite: 128
3 Aufbau der Datensätze Datensatz Q (Datei-Vorsatz) Dieser Satz enthält kundenbezogene Informationen, die der gesamten Datei Gültigkeit haben. Der Vorsatz ist nur emal pro logischer Datei enthalten. 1. Stelle im Satz Datenformat Inhalt Erläuterungen art P num Satzlänge nangabe des Satzes nach den Konventionen für variable Satzlänge P alpha Satzart Konstante "Q" P num BLZ Dateiempfangendes Kreditstitut P num Kundennummer Ordnungsnummer gemäß Verebarung mit dem dateiempfangenden Institut (ggf. Kontonummer) 5 4x35 24 P alpha Auftraggeberdaten Zeile 1 und 2: Name Zeile 3 :Straße / Postfach Zeile 4 :Ort P num Erstellungsdatum Format: JJMMTT P num laufende Nummer Laufende Tagesnummer P num (erster) Ausführungsterm Datei Format: JJMMTT; gleich oder bis zu höchstens 15 Kalendertage nach dem Datum aus Q P alpha Weiterleitung an die Meldebehörde Nur N zulässig K/P num Belegung 00 (Reserve) 48 K = Kannfeld, P = Pflichtfeld, K/P = Pflichtfeld Abhängigkeit von bestimmten Kriterien, N = nicht belegbares 49 alpha = alphanummerische Daten (lksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen), num = nummerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) Seite: 129
4 1. Stelle im Satz Datenformat Inhalt Erläuterungen art K/P num Belegung (Reserve) N alpha Reserve 256 Seite: 130
5 Datensatz T (Ezelzahlungssatz) Der Ezeldatensatz enthält Informationen über den auszuführenden Transferauftrag. Je logischer Datei können mehrere T-Sätze vorkommen. 1. Stelle im Satz Datenformat Inhalt Erläuterungen allgeme art 51 allgemee Zahlungen EUE-Überweisungen 52 - Besondere Belegungsvorschriften art num Satzlänge nangabe des Satzes P P alpha Satzart Konstante "T" P P num BLZ BLZ der kontoführenden Stelle des mit dem Auftragswert zu belastenden Kontos ( T4b) P P 4a 3 14 alpha ISO- Währungscode Für mit Auftragswert zu belastendes Konto. P P Nur 'EUR' zulässig 4b num Kontonummer Mit Auftragswert zu belastendes Konto P P num Ausführungsterm Ezelzahlung, wenn abweichend von Q8 Format: JJMMTT; gleich oder nach dem Datum aus Q8, jedoch bis zu höchstens 15 Kalendertage nach dem Datum aus Q6; fehlt der Term T5, so wird das Datum Q8 als Ausführungsterm angenommen. K K alpha = alphanummerische Daten (lksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen), num = nummerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) 51 K = Kannfeld, P = Pflichtfeld, K/P = Pflichtfeld Abhängigkeit von bestimmten Kriterien, N = nicht belegbares 52 Taggleiche Eilüberweisung Euro. Bitte beachten Sie die stitutsbedgten Cut-Off-Zeiten für EUE-Zahlungen. Seite: 131
6 1. Stelle im Satz Datenformat Inhalt Erläuterungen allgeme art 51 allgemee Zahlungen EUE-Überweisungen 52 - Besondere Belegungsvorschriften art num BLZ BLZ der kontoführenden Stelle des mit Entgelten und Auslagen zu belastenden Kontos (belegt, wenn dieses Konto abweicht von Auftragswertkonto) K/P K/P 7a 3 41 alpha ISO- Währungscode Währungscode des mit Entgelten und Auslagen zu belastenden Kontos (belegt, wenn dieses Konto abweicht von Auftragswertkonto) K/P K/P Nur EUR zulässig 7b num Kontonummer Kontonummer des mit Entgelten und Auslagen zu belastenden Kontos (belegt, wenn dieses Konto abweicht von Auftragswertkonto) K/P K/P alpha Busess Identifier Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers oder sonstige Identifikation, z.b. CHIPS-ID Sofern die Zahlung an een deutschen Zahlungsdienstleister erfolgt, alternativ auch die BLZ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers, wobei dieser drei Schrägstriche voranzustellen sd. (Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln und T22) K/P P Busess Identifier Code (BIC) ist Pflicht. Seite: 132
7 1. Stelle im Satz Datenformat Inhalt Erläuterungen allgeme art 51 allgemee Zahlungen EUE-Überweisungen 52 - Besondere Belegungsvorschriften art 51 9a 3 65 alpha Ländercode für den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers 2-stelliger ISO-alpha-Ländercode gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanzstatistik; lksbündig zu belegen; 3. Stelle Leerzeichen (Pflichtfeld, wenn T8 nicht belegt; nicht zu belegen bei Scheckziehungen, d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln und T22) K/P N 9b 4X35 68 alpha Anschrift des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Pflichtfeld, wenn T8 nicht mit BIC- Adresse bzw. - bei Zahlungen an een deutschen Zahlungsdienstleister - nicht mit BLZ belegt; sofern Anschrift nicht bekannt, Konstante UNBEKANNT" Zeile 1 und 2: Name Zeile 3 : Straße Zeile 4 : Ort K/P N (Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln und T22) 10a alpha Ländercode für Land des Zahlungsempfängers bzw. Scheckempfängers 2-stelliger ISO-alpha-Ländercode gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanzstatistik; lksbündig zu belegen; 3. Stelle Leerzeichen P P Seite: 133
8 1. Stelle im Satz Datenformat Inhalt Erläuterungen allgeme art 51 allgemee Zahlungen EUE-Überweisungen 52 - Besondere Belegungsvorschriften art 51 10b 4X alpha Zahlungsempfänger bzw. Scheckempfänger Bei Zahlungsauftrag: Zahlungsempfänger Bei Scheckziehung: Scheckempfänger Zeile 1 und 2: Name Zeile 3 : Straße Zeile 4 : Ort/Land. P P Angabe ees Scheckempfängers nicht möglich 11 2X alpha Ordervermerk Nur belegt bei Scheckziehung (d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln und T22) und Abweichung vom Inhalt der Zeilen 1 und 2 des es T10b K/P N alpha IBAN bzw. Kontonummer des Zahlungsempfängers IBAN oder Kontonummer des Zahlungsempfängers, lksbündig, mit Schrägstrich begnend. (Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln und T22) K/P P Nur IBAN zulässig; Lksbündig, mit Schrägstrich begnend alpha Auftragswährung ISO-Code der zu zahlenden Währung P P Nur EUR zulässig 14a num Betrag (Vorkommastellen) Rechtsbündig P P 14b num Betrag (Nachkommastellen) Lksbündig P P 15 4X alpha Verwendungszweck K K Seite: 134
9 1. Stelle im Satz Datenformat Inhalt Erläuterungen allgeme art 51 allgemee Zahlungen EUE-Überweisungen 52 - Besondere Belegungsvorschriften art num Weisungsschlüssel 1 (gem.kapitel 3.2.2) Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, (d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln und T22) K K Nur Weisungsschlüssel 10, 11 und 12 aus Kapitel zulässig num Weisungsschlüssel 2 (gem. Kapitel 3.2.2) Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, (d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln und T22) K K Nur Weisungsschlüssel 10, 11 und 12 aus Kapitel zulässig num Weisungsschlüssel 3 (gem. Kapitel 3.2.2) Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln und T22) K K Nur Weisungsschlüssel 10, 11 und 12 aus Kapitel zulässig num Weisungsschlüssel 4 (gem. Kapitel und 3.2.3) Mit 91 zu belegen im Falle von "Euro-Gegenwertzahlungen (vgl. Kapitel 3.2.3) Bei Scheckziehungen, d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln und T22 nur '91' möglich. K/P K Nur Weisungsschlüssel 10, 11 und 12 aus Kapitel zulässig alpha Zusatzformationen zum Weisungsschlüssel Z. B. Telex, Tel.-Nr., Kabelanschrift (Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln und T22) K K Nur bei Weisungsschlüssel 10 aus Kapitel zulässig Seite: 135
10 1. Stelle im Satz Datenformat Inhalt Erläuterungen allgeme art 51 allgemee Zahlungen EUE-Überweisungen 52 - Besondere Belegungsvorschriften art num Entgeltregelung 00 = Entgelte zu Lasten Auftraggeber / fremde Entgelte und Auslagen zu Lasten Zahlungsempfänger 01 = alle Entgelte und Auslagen zu Lasten Auftraggeber 02 = alle Entgelte und Auslagen zu Lasten Zahlungsempfänger K/P K/P (Bei Überweisungen im EWR EWR- Währungen ohne Währungsumrechnung T4a = T13 nur 00 zulässig.) (Bei Scheckziehung, d.h. bei Zahlungsartschlüssel und T22 nur 00 möglich) num Kennzeichnung der Zahlungsart Gemäß Kapitel 3.2.1; Zahlungen, die nicht '11' gekennzeichnet sd, gelten als allgemee Zahlungen. P P Nur Zahlungsartschlüssel 11 aus Kapitel 3.2.1; zulässig alpha Variabler Text nur für Auftraggeberabrechnung Vom Auftraggeber frei belegbar (z.b. Referenz-Nr.); wird nicht weitergeleitet; weiterzuleitende Informationen T15 angeben: maximal 16 Stellen werden den elektronischen Kontoauszug übernommen (nur nach Absprache mit dem Kreditstitut) K K alpha Name und Telefonnummer Ansprechpartner beim Auftraggeber für eventuelle Rückfragen des beauftragten Kreditstituts K/P K/P num Meldeschlüssel Belegung 0 (Reservefeld) N N Seite: 136
11 1. Stelle im Satz Datenformat Inhalt Erläuterungen allgeme art 51 allgemee Zahlungen EUE-Überweisungen 52 - Besondere Belegungsvorschriften art alpha Reserve N N num Erweiterungskennzeichen 00 = es folgt ke Meldeteil (nur 00 zulässig) P P 768 Seite: 137
12 Datensatz Z (Datei-Nachsatz) Der Datei-Nachsatz dient der Abstimmung. Er ist pro logischer Datei nur emal vorhanden. 1. Stelle im Satz art Daten- Inhalt Erläuterungen format P num Satzlänge nangabe des Satzes P alpha Satzart Konstante "Z" P num Summe aller Beträge (nur Vorkommastellen) Summe der Betragsangabe T14a (über alle Währungen) P num Anzahl der Datensätze T N alpha Reserve K = Kannfeld, P = Pflichtfeld, K/P = Pflichtfeld Abhängigkeit von bestimmten Kriterien, N = nicht belegbares 54 alpha = alphanummerische Daten (lksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen), num = nummerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) Seite: 138
13 3.2.1 Schlüssel zur Kennzeichnung der Zahlungsart Zwischenbetrieblich festgelegt Zwischenbetrieblich reserviert 00 = Standardübermittlung (z. B. briefliche, SWIFT-Normal) 10 = SWIFT-Eilig 11 = Taggleiche Eilüberweisung Euro (EUE-Überweisung) = Grenzüberschreitende Überweisung gemäß bilateraler Absprache mit der Bank 20 = Scheckziehung, Versandform freigestellt 21 = Scheckziehung, Versandform per Eschreiben 22 = Scheckziehung, Versandform per Eilboten 23 = Scheckziehung, Versandform per Eschreiben/Eilboten 30 = Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform freigestellt 31 = Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform Eschreiben 32 = Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform Eilboten 33 = Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform Eschreiben/Eilboten zunächst frei nerbetrieblich bis Bitte beachten Sie die besonderen Cut-off Zeiten für EUE-Zahlungen. Seite: 139
14 3.2.2 Weisungsschlüssel Zahlungen - Ausprägungen Schlüssel DTAZV Abkürzung SWIFT - MT103 Klartext Nicht kombierbar mit den folgenden Weisungsschlüsseln 02 CHQB Pay beneficiary customer only by cheque. The optional account number. le field 59 (MT103) must not be used Nur mittels Scheck zahlen. 04 HOLD Beneficiary /claimant will call; pay upon identification. Nur nach Identifikation zahlen. 06 PHON Please advise account with stitution by phone. Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers per Telefon avisieren. 07 TELE Please advise account with stitution by the most efficient means of telecommunication. Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers auf effektivste Weise per Telekommunikation avisieren. 09 PHOB Please advise/contact beneficiary/claimant by phone. Zahlungsempfänger per Telefon avisieren. 10 TELB Please advise/contact beneficiary/claimant by the most efficient means of telecommunication Zahlungsempfänger auf effektivste Weise per Telekommunikation avisieren. 11 CORT Payment is made settlement of a trade, eg, foreign exchange deal, securities transaction. Deckung z.b. für Devisen- oder Wertpapier-Geschäft. 12 INTC The payment is an tra-company payment, ie, a payment between two companies belongg to the same group. Konzern-terne Zahlung. 04, 11, 12 02, 11, , 04 02, Euro - Gegenwertzahlung (Verwendung ist nur T 19 zugelassen, siehe Kapitel 3.2.3) Weisungsschlüssel für Euro-Gegenwertzahlungen Nicht erlaubt bei taggleichen Eilüberweisungen Euro (EUE-Überweisungen), d.h.: bei Zahlungsartschlüssel 11 T22 Die Weisung "Euro-Gegenwertzahlung" kann nur im T19 erteilt werden. T19 = 91 = Euro-Gegenwertzahlung Der den ern T14a und T14b angegebene Betrag ist der Euro-Betrag, der die T13 angegebene Währung konvertiert und dieser Währung an den Zahlungsempfänger bzw. Scheckempfänger gezahlt wird. Ee Euro-Gegenwertzahlung kann nur zu Lasten ees Euro-Kontos erfolgen. Seite: 140
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