Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände
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1 Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände Gemeinde: Sanierungsregion: Strassen: 136 Langnau am Albis Seeufer Links Nord Albisstrasse, Sihltalstrasse Berichtteil: Beilage 1 Zur Realisierung vorgeschlagen Abschnitt 13 LSW Abschnitt 14 LSW Abschnitt 13 Bearbeitungsstufe: Akustisches Projekt
2 2/14 Inhalt 1. Grundlagen und Einleitung Vorstudie Abschnitt 13 und Abschnittsbeschreibung Abschnitt Lärmbelastung für den Zustand 2031 ohne Massnahmen 4 2. Projekt Lärmschutzwand Situation und Angaben zu den untersuchten Massnahmen Lärmberechnungen und Wirkung der Massnahmen Typischer Schnitt Kostenvoranschlag Wirtschaftlichkeitsprüfung Gesamtbeurteilung 9 3. Ausführung Besitzverhältnisse und Unterhalt Gestaltung und Schallabsorption Information und Mitwirkung der Betroffenen Erleichterungsanträge und Beiträge an Schallschutzfenster Erleichterungsanträge Kostenschätzung Schallschutzmassnahmen am Gebäude 13
3 3/14 1. Grundlagen und Einleitung 1.1. Vorstudie Abschnitt 13 und 14 Im Rahmen der Machbarkeitsbeurteilungen wurden Lärmschutzmassnahmen für den Abschnitt 13, angrenzend an die bestehende Lärmschutzwand Abschnitt 14, als "möglich" eingestuft. Der betrachtete Abschnitt beinhaltet drei Einfamilienhäuser längs der Albisstrasse, welche den Lärmemissionen dieser Hauptverkehrsstrasse ausgesetzt sind. Aabb. 1 Auszug GIS, Abschnitte 13 und 14 Wand möglich (Abschnitt 13) Wand bestehend (Abschnitt 14)
4 4/ Abschnittsbeschreibung Abschnitt 13 Im Projektperimeter des Abschnitts 13 befinden sich drei Einfamilienhäuser, die durch eine etwa 2 m hohe Hecke von der Albisstrasse getrennt sind. Die Gebäude befinden sich auf leicht abfallenden Gelände und leicht tieferem Niveau als die Strasse und liegen in einer Zone mit der Empfindlichkeitsstufe (ES) II. Auf der Nordseite grenzt eine bestehende Lärmschutzwand (Abschnitt 14), die ein Einfamilienhaus schützt, an den Projektperimeter des Abschnittes 13 an. Abb. 2 Situation Abschnitt 13 und 14, Albisstrasse Lärmbelastung für den Zustand 2031 ohne Massnahmen Die Lärmbelastungen aus dem Lärmbelastungskataster (LBK) des Kantons Zürich für den Sanierungszustand 2031 ohne Massnahmen wurden überprüft und falls nötig aufgrund der örtlichen Ausbreitungssituation angepasst. Für die Beurteilung anhand der Belastungsgrenzwerte nach Lärmschutzverordnung wurden die Immissionen am lärmexponiertesten Fenster eines lärmempfindlich genutzten Raumes ermittelt (Lärmberechnungsprogramm CadnaA Version ). Somit können bei einigen Objekten Abweichungen gegenüber dem LBK entstehen. Massgebend sind die nachfolgend ausgewiesenen Immissionswerte.
5 Baudirektion, Fachstelle Lärmschutz 5/14 Abb. 3 Tab 1 Abschnitte 13 und 14, untersuchte Wohnzone mit Immissionspunkten (gelbe Fläche: ES II). Rot markiert sind Empfangspunkte mit IGW-Überschreitungen im Referenzzustand. Lärmbelastung und Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ohne Lärmschutzmassnahmen für den Sanierungshorizont 2031 FALSID Objektadresse ES EP Stockwerk Beurteilungspegel (Lr) ohne Massnahme Grenzwertüberschreitung Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) EG 64* 49* Wolfgrabenstrasse 37 II Albisstrasse 27 II 1 EG Albisstrasse 27 II 2 1.0G Albisstrasse 27 II 3 1.0G Wolfgrabenstrasse 33 II 1 EG Wolfgrabenstrasse 35 II 1 EG Wolfgrabenstrasse 35 II 2 1.0G Legende: FALS-ID: Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz EP: Empfangspunkt ES: Empfindlichkeitsstufe nach Art. 43 LSV : Immissionsgrenzwert überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2031) : Alarmwert-5 db(a) überschritten * Ohne bestehende Wand
6 Baudirektion, Fachstelle Lärmschutz 6/14 2. Projekt Lärmschutzwand 2.1. Situation und Angaben zu den untersuchten Massnahmen Es wurden mehrere Massnahmen-Varianten überprüft. Der Optimierungsprozess für die Dimensionierung der Lärmschutzwand (LSW) hat unter Berücksichtigung der erzielbaren akustischen Wirkung, der Einpassung in die Umgebung und des KostenNutzen-Verhältnisses ergeben, dass eine LSW entlang der westlichen Parzellengrenzen Kat. Nrn und 5219 (alt Kat. Nr. 4310) zwischen dem bestehenden Kandelaber und der bestehenden LSW auf Parzelle Nr sinnvoll ist. Für die verbleibende Überschreitung der IGW am Gebäude Albisstrasse 27 (Südwestfassade) werden Erleichterungen für den Anlagehalter beantragt (siehe Kapitel 4). In Abb. 4 ist die Situation zur vorgeschlagenen Lösung dargestellt. Abb. 4 Abschnitt 13, vorgeschlagene LSW (Höhe = 2,0 m, Länge = 69m) Die Höhe der LSW wurde auf 2 m über Strassenniveau beschränkt, was der Höhe der angrenzenden bestehenden LSW entspricht. Damit wird eine gute Einpassung in die Umgebung gewährleistet. Auf eine schallabsorbierende Verkleidung kann verzichtet werden, da das unmittelbar gegenüberliegende Gebäude keine lärmempfindliche Nutzung aufweist (Scheune) und das rückversetzte Haus Winzelenweg 2 (Win 2) eine genügend grosse Distanz zur geplanten Wand aufweist, so dass allfällige Reflexionen nicht im wahrnehmbaren Bereich liegen.
7 7/ Lärmberechnungen und Wirkung der Massnahmen In der nachfolgenden Tabelle werden die Beurteilungspegel Lr ohne und mit der projektierten LSW einander gegenüber gestellt sowie die Schutzwirkung der Wand aufgezeigt: Tab 2 Beurteilungspegel bei ausgewählten Empfangspunkten ohne und mit projektierter LSW, sowie Schutzwirkung der LSW. FALS- ID Objektadresse ES EP Stockwerk Lr ohne Massnahme Lr mit Massnahme Schutzwirkung Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Wolfgrabenstrasse 37 II 1 EG 54* 39* Albisstrasse 27 II 1 EG Albisstrasse 27 II 2 1.0G Albisstrasse 27 II 3 1.0G Wolfgrabenstrasse 33 II 1 EG Wolfgrabenstrasse 35 II 1 EG Wolfgrabenstrasse 35 II 2 1.0G Legende: FALS-ID: Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz : Immissionsgrenzwert überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe nach Art. 43 LSV EP: Empfangspunkt Schutzwirkung: Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2031) gerundete Durchschnittswerte Tag/Nacht * Mit bestehender Wand Die Wirkung der LSW kann als gut bezeichnet werden, da die Wirkung im Erdgeschoss und teilweise auch im Obergeschoss den Wert von 5 db deutlich übertrifft. Tab 3 Schutzziel-Erreichung, Abschnitt 13 Lärmsituation Zustand Ohne LSW Mit LSW Anzahl Gebäude > IGW (Immissionsgrenzwert) 3 1 davon >= AW (Alarmwert) 0 0 Anzahl Personen > IGW (Immissionsgrenzwert) 11 2 davon >= AW (Alarmwert) 0 0 Legende: LSM: Lärmschutzmassnahme
8 8/14 Das Schutzziel wird nur teilweise erreicht. Die Bewohner im Obergeschoss Albisstrasse 27 (Südwestfassade) bleiben IGW-Überschreitung betroffen. Bei verbleibenden Überschreitungen der IGW werden Erleichterungen beantragt (siehe Kapitel 4) Typischer Schnitt Querschnitt Lärmschutzwand Abschnitt 13, Albisstrasse Die Sichtlinie zwischen Lärmquelle und 1.OG wird durch die LSW unterbrochen. Es werden die Erdgeschosse und 1. Obergeschosse durch die LSW geschützt Kostenvoranschlag Gemäss Vorgaben der Fachstelle Lärmschutz (Tiefbauamt des Kantons Zürich) wird ein Standardpreis von CHF/m 2 Lärmschutzwand eingesetzt: Position Kosten Lärmschutzwand (Länge: 69 m, Höhe: 2.0 m) Investition für Lärmschutzwand Tür Parzelle Kat. Nr CHF 248'400.- CHF Total Investition ca. CHF 254' Wirtschaftlichkeitsprüfung Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der projektierten LSW erfolgt mittels des Kosten- Nutzen-Faktors (KNF) gemäss Leitfaden Strassenlärm (BAFU / ASTRA 2006). Pro Wohneinheit (Wohnung bzw. Einfamilienhaus) wurde mit einer dem Durchschnitt entsprechenden Belegung von 3 Personen gerechnet. Für die Ermittlung des KNF wurden nur diejenigen Immissionspunkte bei Räumen mit lärmempfindlicher Nutzung untersucht, die im Zustand ohne Massnahmen IGW-Überschreitungen aufweisen und bei denen die Massnahme eine Wirkung 1dB zeigt.
9 9/14 In der folgenden Tabelle ist die Berechnung des KNF (Kosten-Nutzen-Faktor) zusammengestellt. Tab 4 KNF-Berechnung für unterschiedliche Empfangspunkte, Abschnitt 13 FALS- ID Parzelle Objektadresse EP Stockwerk Wirkung LSW Anzahl Personen Dezibel * Personen db(a) über IGW Wolfgrabenstrasse 37 1 EG Albisstrasse 27 1 EG Albisstrasse G Albisstrasse G Wolfgrabenstrasse 33 1 EG Wolfgrabenstrasse 35 1 EG Wolfgrabenstrasse G Legende: Total Dezibel * Personen 80.7 Investitionskosten LSW Fr KNF (CHF/db*Pers) Fr. 3'147 Maximaler KNF (CHF/db*Pers) Fr. 5' Wirtschaftlich tragbar Ja FALS-ID: Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz LSW: Lärmschutzwand EP: Empfangspunkt KNF: Kosten-Nutzen-Faktor IGW Immissionsgrenzwert Mit einem Wert von Fr./dB(A)*Person liegt der Kosten-Nutzen-Faktor (KNF) unter dem Maximalwert von 5'000 Fr./dB(A)*Person. Die LSW ist somit wirtschaftlich tragbar Gesamtbeurteilung In der Gesamtbeurteilung werden neben den akustischen und wirtschaftlichen Kriterien weitere technische und qualitative Aspekte mit einbezogen. Das Vorgehen bei der Beurteilung in Anlehnung an den Leitfaden Strassenlärm ist im Bericht Lärmschutzwände, allgemeiner Teil detailliert beschrieben. Tab 5 Gesamtbeurteilung der Lärmschutzmassnahme Kriterium Beurteilung Akustische Wirkung Die untersuchten Massnahmen erreichen eine gute Wirkung (> 5 db(a) im Erdgeschoss).
10 10/14 Schutzziel- Erreichung Das Schutzziel wird grösstenteils erreicht, nur bei einem Gebäude im OG an der Südwestfassade bleiben die IGW überschritten. Akzeptanz Die Wand wird von der Eigentümerschaft und der Gemeinde begrüsst. Wirtschaftlichkeit, Kostenwirksamkeit Die Kosten-Nutzen-Betrachtung fällt genügend aus (KNF=3'147 Fr. / db(a)*pers.) Verkehrssicherheit Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit werden eingehalten. Es werden keine Einmündungen von Erschliessungsstrassen behindert. Technische Machbarkeit Die LSW ist technisch gut realisierbar. Erschliessung, Platzverhältnisse Es sind keine Zufahrten betroffen. Es ist genügend Platz vorhanden. Ortsbild, Heimat- und Denkmalschutz Gemäss Untersuchungen des Landschaftsarchitekten (s. separate Beilage zum obenstehenden Projekt) Landschaftseingriff Gemäss Untersuchungen des Landschaftsarchitekten (s. separate Beilage zum obenstehenden Projekt) Ökologie, Natur Gemäss Untersuchungen des Landschaftsarchitekten (s. separate Beilage zum obenstehenden Projekt) Wohnqualität, Wohnhygiene Die Wandhöhe ist gleich hoch wie die angrenzende bestehende LSW. Die Wohnqualität wird nicht beeinträchtigt. Zusatznutzen Schutz des Aussenraumes Die Gesamtbeurteilung aller Kriterien fällt positiv aus. Die Massnahme wird zur Realisierung vorgeschlagen.
11 11/14 3. Ausführung 3.1. Besitzverhältnisse und Unterhalt Die Lärmschutzwand wird auf Privatgrund (ca m ab Trottoirrand) errichtet, bleibt aber im Eigentum des Kantons (Dienstbarkeit). Das Tiefbauamt finanziert den Bau, den baulichen Unterhalt und den Bestand der Lärmschutzmassnahme. Der Gartenunterhalt anwohnerseitig wird durch die Grundstückseigentümer bestritten. Bezüglich strassenseitigem Unterhalt (v.a. Grünpflege) ist im Rahmen des Bauprojekts allenfalls eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten zu treffen Gestaltung und Schallabsorption Die aus Holzelementen bestehende LSW beginnt beim bestehenden Kandelaber neben dem Winzelenbach und führt bis zur bestehenden Betonwand auf Parzelle Kat. Nr Bei der Treppenanlage auf Parzelle Kat. Nr wird eine Türe in die LSW eingebaut. Auf Parzelle Kat. Nr wird die bestehende Hecke gerodet. Auf der Parzelle Kat. Nr (alt Kat. Nr. 4310) wird die LSW auf dem bereits vorhandenen Betonsockel bis zur bestehenden Betonwand auf Parzelle Kat. Nr erstellt. Die Oberfläche der LSW gegen die Albisstrasse hin muss aufgrund der Ausbreitungsverhältnisse nicht lärmabsorbierend sein (siehe auch Kap. 2.1). Für die vorliegende Lärmschutzmassnahme wurde in Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten ein Gestaltungsvorschlag mit Skizzen und Plänen erarbeitet. Die Vorschläge des Landschaftsarchitekten sind in einer separaten Beilage zum akustischen Projekt enthalten Information und Mitwirkung der Betroffenen Im Rahmen der Begehrensäusserung ( 12 Strassengesetz) wurde der Gemeinde und den betroffenen Fachstellen des Kantons ein Gestaltungsvorschlag zur Stellungnahme unterbreitet. Die betroffene Hauseigentümerschaft wird vor der Mitwirkung der Bevölkerung ( 13 Strassengesetz) über das Projekt informiert.
12 12/14 4. Erleichterungsanträge und Beiträge an Schallschutzfenster 4.1. Erleichterungsanträge Trotz der vorgesehenen LSW verbleiben innerhalb des Untersuchungsperimeters bei einem Objekt IGW-Überschreitungen. Der Strassenhalter beantragt gestützt auf Art. 14 LSV für den Strassenabschnitt entlang dieser Liegenschaft Sanierungserleichterungen (das Objekt ist aus der Situation in Abb. 4 ersichtlich): Tab 6 Antrag auf Erleichterungen entlang der Gebäude, die trotz LSW IGW-Überschreitungen aufweisen. FALS-ID Objektadresse Nutzung ES Beurteilungspegel Lr Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Albisstrasse 27 W II Legende: FALS-ID: Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 W: Wohnnutzung : Immissionsgrenzwert überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe
13 13/14 Abb. 4 Gebäude mit IGW-Überschreitungen (rot markiert) Begründung der beantragten Erleichterungen zu Abschnitt 13 Albisstrasse 27 (FALS-ID 60608): Mit der projektierten LSW (Länge = 69m; Höhe = 2.0m) können das Erd- und teilweise das Obergeschoss geschützt werden. Eine Erhöhung der LSW zum Schutz aller Räume der Obergeschosse (vgl. gelbe Markierungen Tabelle 6) ist aus Gründen des Ortsbildschutzes abzulehnen Kostenschätzung Schallschutzmassnahmen am Gebäude Gemäss Kostenschätzung ist für das vorliegende Lärmschutzwandprojekt mit folgenden Aufwendungen des Kantons für Schallschutzmassnahmen am Gebäude zu rechnen:
14 14/14 Tab 7 Kostenschätzung Schallschutzfenster Abschnitt 13 Beitragskategorie Anzahl Gebäude [Stk.] Kosten Pflichtanteil [Fr.] Kosten freiwilliger Anteil [Fr.] Total [Fr.] AW-Gebäude IGW-Gebäude Gesamtkosten Beitragsteil Gesamtkosten Schallschutzfenster Legende: AW-Gebäude: IGW-Gebäude: Gebäude mit Überschreitungen der Alarmwerte Gebäude mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte, nicht aber der Alarmwerte Zürich, 27.Juli 2016 Hanspeter Bylang
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