Schallimmissionstechnische Bearbeitung. Geräuscheinwirkung durch Gewerbe sowie Straßenverkehr auf Plangebiet

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schallimmissionstechnische Bearbeitung. Geräuscheinwirkung durch Gewerbe sowie Straßenverkehr auf Plangebiet"

Transkript

1 Projekt Bebauungsplan Nr. 238 Stadt Witten Schallimmissionstechnische Bearbeitung Geräuscheinwirkung durch Gewerbe sowie Straßenverkehr auf Plangebiet BSI-VG gy Stand: 06. Januar 2015 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) H. Grasy Auftraggeber: Stadt Witten Witten (Dieser Bericht enthält 16 Seiten und 5 Anlagen) Hger Grasy Aexader ai GbR Bcht Bau ud Rauausti Schaiississchut W"re ud desatfeuchteschut Schwigugs ud Ersch&tterugsschut AtebergerDStra(e 81 D51467 Bergisch Gadbach T0 49 (0) F0 49 (0) if@g egieerig0de www0g egieerig0de Sparasse B IBA:; DE BIC; C>?SDE33XXX B?; t; UStId:r0 DE Geseschafter Hger GrasyB Dip0Ig0(FH) Berateder Igeieur Igeieuraer Bau :RW Citgiedsuer Aexader aib Dip0Ig0(FH) Berateder Igeieur Igeieuraer Bau :RW Citgiedsuer Staatich aerater Sachverst"diger f&r Scha ud W"reschut

2 Datum: Seite 2 von 16 Inhalt: 1. Situation Aufgabenstellung Grundlagen Anforderungen Berechnungsgrundlagen Beurteilungsgrundlage Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau Geräuscheinwirkungen durch Straßenverkehr Gewerbelärm Berechnung Beurteilung Zusammenfassung Anlagen: A 1 A 2 Verkehrslärm Straßenverkehr Rasterlärmberechnung Freifeld - Tag / Nacht Verkehrslärm Straßenverkehr Konfliktkarte Freifeld - Tag / Nacht A 3 Gewerbelärm Emissionsansatz B-Plan 238 Pegelwerte an IO - Tag / Nacht A 4 A 5 Gewerbelärm Emissionsansatz B-Plan 238 und bestehende Gewerbe im Umfeld Pegelwerte an IO - Tag / Nacht Verkehrslärm / Gewerbelärm Lärmpegelbereiche nach DIN Tag / Nacht

3 Datum: Seite 3 von Situation Ein Gebiet an der Straße Bebbelsdorf nordwestlich des Zentrums der Stadt Witten soll entwickelt werden. Das Gelände ist bisher nicht bauplanungsrechtlich überplant. Es ist eine Gebietsausweisung als Gewerbegebiet (GE - 8 BauNVO) beabsichtigt. Geplant ist die Entwicklung der Fläche für nicht störendes Gewerbe. Planungsrechtlich soll der Bebauungsplan Nr. 238 Liegnitzer Straße / Bebbelsdorf aufgestellt werden. 2. Aufgabenstellung Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung soll die Einwirkung von Geräuschen durch angrenzende Gewerbeflächen und Straßenverkehrswege erfasst und beurteilt werden. Hinweis: Hinweise auf rechtliche Zusammenhänge und Entscheidungen aus unserem Hause sind nicht als Rechtsberatung im Sinne des RDG zu sehen. Bei der Bewertung umweltschutzrelevanter und bautechnischer Situationen sind derartige Hinweise aus rechtlicher Sicht zulässig und üblich.

4 Datum: Seite 4 von Grundlagen 3.1 Örtliche Gegebenheiten Lageplan 01: Position des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 238 mit nördlichem Stadtgebiet - genordet, ohne Maßstab

5 Datum: Seite 5 von 16 Lageplan 02: Position des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 238 mit Untersuchungsraum - genordet, ohne Maßstab

6 Datum: Seite 6 von 16 Lageplan 03 Position des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 238 mit Umfeldgenordet, ohne Maßstab Die überplante Fläche ist unbebaut und wird als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Sie grenzt nach Norden und Osten an die Straße Bebbelsdorf. Östlich des Untersuchungsgebietes liegt der Straßenverkehrskreuzungspunkt Bebbelsdorf / Liegnitzer Straße.

7 Datum: Seite 7 von Technische Grundlagen Gesetze und Erlasse, Normen und Richtlinien Gesetze und Erlasse BImSchG Bau NVO LImSchG TA Lärm Bundesimmissionsschutzgesetz 4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) Landes-Immissionsschutzgesetz - NRW Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz Normen DIN 1320 Akustik, Grundbegriffe ; DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; DIN Schallschutz im Städtebau; DIN Bbl.1 Schallschutz im Städtebau; DIN Schallschutz im Städtebau; Regelwerke RLS90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Bundesministerium für Verkehr, 1990 Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (HBS) Fassung Verwendete Unterlagen und Ortstermine Begehung des Plangebietes sowie des Umfeldes September 2014 Bebauungspläne der Stadt Witten: Nr Änderung; Nr. 124; Nr. 124/1;Nr. 117a Digitale geografische und topografische Daten Bezirksregierung Köln Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen Stadtverwaltung Witten / Landesbetrieb Straßen NRW Technische Hilfsmittel PC-gestütztes Schallausbreitungs-Berechnungsprogramm SoundPlan Version 7.3 Fa. SoundPLAN GmbH

8 Datum: Seite 8 von Anforderungen 4.1 Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG Zweck des Gesetzes ist es u. a. ( 1), Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten u. a. für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen ( 2). Entsprechend 50 sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen. 4.2 Baugesetzbuch BauGB Im BauGB wird im Ersten Teil die Bauleitplanung thematisiert. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten ( 1 (5)). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere nach 1 (6) zu berücksichtigen (Auszug): 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere. c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt 8. die Belange a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Hinsichtlich dem Umweltschutz gilt ergänzend die Vorschrift nach 1a: (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzung die Möglichkeit der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelung auf das notwendige

9 Datum: Seite 9 von 16 Maß zu begrenzen. 4.3 Bauordnung Nordrhein Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW) Folgende Kriterien sind aus gutachterlicher Sicht schallimmissionstechnisch zu berücksichtigen: 6 Abstandsflächen (Auszugsweise) Bei der Errichtung von Einrichtungen für den aktiven Schallschutz wie z. B. Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle sind die Abstandsflächen insbesondere zu fremden Grundstücken zu berücksichtigen (Abweichende Regelung innerhalb von Kern, Gewerbe- und Industriegebieten sowie bei öffentlichen Verkehrsflächen). 18 Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz 18 (2): Gebäude müssen einen ihrer Lage und Nutzung entsprechenden Schallschutz haben. Geräusche, die von ortsfesten Anlagen oder Einrichtungen in baulichen Anlagen oder auf Baugrundstücken ausgehen, sind so zu dämmen, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. 4.4 Baunutzungsverordnung BauNVO Die für die jeweiligen Ausweisungen zulässigen Nutzungen werden im Ersten Abschnitt der BauNVO definiert.

10 Datum: Seite 10 von Berechnungsgrundlagen 5.1 Prognoseberechnung Für die Ermittlung von Beurteilungspegeln wird eine Schallausbreitungsprognosesoftware verwendet, welche entsprechend den rechtlichen Vorgaben die normkonforme Schallausbreitung und die Beurteilung gem. den einschlägigen Richtlinien durchführt. Schallausbreitungsberechnungen nach der DIN für Straßenverkehr basieren auf der RLS 90. Gewerbelärm wird im Sinne der DIN nach der Technischen Anleitung für Lärm (TA-Lärm) beurteilt und nach der DIN ISO berechnet. Für die Rasterberechnungen wird eine Berechnungshöhe von 4 m über Gelände sowie ein Raster von 1 m auf 1 m verwendet. 5.2 Gelände / Topografie Das Gelände wird nach Inaugenscheinnahme als topografisch bewegt erachtet. Es wird daher ein Geländemodell auf Basis von digitalen topografischen Daten der Bezirksregierung Köln erstellt. Dieses Modell ist Grundlage für die Berechnungen. 5.3 Immissionssorte Für die Beurteilung von Geräuscheinwirkungen auf Grundlage der Orientierungswerte nach DIN Teil 1 Beiblatt 1 werden flächenhaft Rasterlärmkarten berechnet. Für die Beurteilung des Gewerbelärms werden an im Umfeld bestehenden schutzwürdigen Gebäuden Immissionsaufpunkte definiert. 5.4 Schallquellen Die Schallemissionen durch den Straßenverkehr werden nach der RLS 90 berechnet. Die daraus ermittelte Schallleistung der Quellen bildet in Form von Linienschallquellen die Basis für die Schallausbreitungsberechnung. In der Untersuchung werden folgende Straßen betrachtet: - Bundesautobahn A 44 - Gemeindestraße Bebbelsdorf - Gemeindestraße Liegnitzer Straße Nördlich und westlich des Geltungsbereiches des Untersuchungsgebietes bestehen gewerbliche Anlagen.

11 Datum: Seite 11 von Beurteilungsgrundlage 6.1 DIN Schallschutz im Städtebau Diese Norm bietet die Basis für eine orientierende schalltechnische Einschätzung der Situation Orientierungswerte nach DIN Teil 1 Beiblatt 1 Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. a) Bei reinen Wohngebieten (WR) tags 50 db nachts 40 db bzw. 35 db b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA) tags 55 db nachts 45 db bzw. 40 db c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 db d) Bei besonderen Wohngebieten (WB) tags 60 db nachts 45 db bzw. 40 db e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 db nachts 50 db bzw. 45 db f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 db nachts 55 db bzw. 50 db g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags 45 db bis 60 db nachts 35 db bis 65 db Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten Beurteilungszeiten Für die Beurteilung gilt der Tagzeitraum von 6.00 Uhr bis Uhr und der Nachtzeitraum von Uhr bis 6.00 Uhr.

12 Datum: Seite 12 von Abwägungsprinzip Der Belang des Schallschutzes ist bei der Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 7. Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden nach DIN 4109 Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel zuzuordnen sind. Die im Gutachten empfohlenen Lärmpegelbereiche basieren im Tagzeitraum auf der Basis der DIN 4109 von Für den Nachtzeitraum wird nach der Entwurfsfassung der DIN 4109 von 2006 vorgegangen. Die Norm ist in dieser Fassung noch nicht als Weißdruck verabschiedet. Im Bezug auf die Ermittlung der Lärmpegelbereiche für den Nachtzeitraum sehen wir jedoch die darin empfohlene Vorgehensweise aus gutachterlicher Sicht als richtungsweisend und dem Stand der Technik entsprechend an. 7.1 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Tabelle 8, DIN 4109, Nov Raumarten Aufenthaltsräume in Maßgeblicher Wohnungen, Übernachtungsräume in Beher- Bettenräume in Außenlärmpegelbergungsstätten, Unter- Krankenanstalten und Sanatorien richtsräume und ähnliches Lärmpegelbereich Büroräume 1 ) und ähnliches db(a) erf. R w,res des Außenbauteils in db 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 2 ) VII > 80 2 ) 2 ) 50 1 ) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

13 Datum: Seite 13 von Geräuscheinwirkungen durch Straßenverkehr Für die Betrachtung der maßgeblich einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche wird insbesondere der Verkehr der Bundesautobahn A44 sowie der direkt angrenzenden Straßen Bebbelsdorf und Liegnitzer Straße betrachtet. 8.1 Verkehrsaufkommen Für die Untersuchung werden von der Stadtverwaltung Witten für die Gemeindestraßen Bebbelsdorf und Liegnitzer Straße Daten aus Verkehrszählungen von Juli 2014 zur Verfügung gestellt. Der maßgebliche Verkehrsfluß liegt damnach auf der Liegnitzer Straße und - nach dem Knotenpunkt Liegnitzer Straße / Bebbelsdorf - auf dem nördlichen Schenkel der Straße Bebbelsdorf. Nur ein vernachlässigbares Verkehrsaufkommen ist nach den Zählungen auf dem südlichen Schenkel der Straße Bebbelsdorf zu verzeichnen. Im Rahmen der Untersuchung wird daher der südliche Schenkel der Straße Bebbelsdorf nicht berücksichtigt. Das Verkehrsaufkommen auf der Bundesautobahn wird aus der Veröffentlichung des Landesbetriebes Straßen NRW im Zuge der Bundesverkehrszählung 2010 übernommen. Nachfolgend werden die verwendeten Berechnungsparameter dokumentiert: Tabelle 01: Parameter Straße DTV pt / pn M/DTVT / M/DTVN Geschw. (vpkw / vlkw) DStr0 T / N D Refl Steigung LmE T / N durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen Lkw-Anteil T- tags ; N - nachts prozentualer mittlerer stündlicher Verkehr im Zeitbereich T tags; N - nachts Geschwindigkeit Korrektur für Straßenoberbelag Korrektur für Mehrfachreflexionen Längsneigung in Prozent (pos Steigung; neg. Gefälle) Emissionspegel 8.2 Berechnung Die Schallausbreitungsberechnungen (Freifeld unbebaut) für den Straßenverkehr entsprechend Anlage A 1-1 ergeben, dass entlang der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches auf ca % der Plangebietsfläche Überschreitungen des Orientierungswertes im Tageszeitraum auftreten. Im Nachtzeitraum liegt der Beurteilungspegel auf ca. 80 % der Fläche des Untersuchungsgebietes über dem Orientierungswert. Die Überschreitungen betragen dabei im Tageszeitraum bis zu 6 d(b)a und im Nachtzeitraum bis zu 8 db(a).

14 Datum: Seite 14 von Bewertung Die Straßenverkehrsgeräusche der nördlich des Geltungsbereiches liegenden Straßen A44, Bebbelsdorf und Liegnitzer Straße wirken deutlich auf das Plangebiet ein. Die Orientierungswerte nach DIN Beiblatt 1 werden im Tagzeitraum im nördlichen Geltungsbereich und im Nachtzeitraum großflächig überschritten. Da eine Ausweisung als Gewerbegebiet vorgesehen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden inwieweit Gebäude mit schutzwürdigen Räumen im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 238 entstehen werden. Bezüglich des Schallschutzes sollte im Rahmen von Baungenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung von abschirmenden Effekten durch geplante Beukörper die Einrichtung von aktiven bzw. passiven Maßnahmen eruiert werden. Grundsätzlich ist die Anordnung von schutzwürdigen Räumen mit einer Fassadenausrichtung zur südwestlichen Plangebietsgrenze zu empfehlen. Für die Festlegung von Anforderungen raten wir zur Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach der DIN Gewerbelärm Bei der Betrachtung des Gewerbelärm ist zu beachten, dass es das Ziel ist, dass durch die bestehenden Gewerbegebiete und die neu geplanten Gewerbeflächen in Summe die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm an der schützenswerten fremden Nutzung im Umfeld eingehalten werden. Vorhandene Anlagen im Sinne der TA Lärm sind schon ohne die Entwicklung der neuen GE-Flächen durch die ebenfalls bestehende schutzwürdige Bebauung in Bezug auf die zulässiger Geräuschemission eingeschränkt. Im direkten Umfeld der geplanten Gewerbegebietsflächen sind die direkt angrenzenden Wohngebäude südlich und östlich der Fläche mit ihren geringen Abständen maßgeblich. An allen definierten Immissionsaufpunkten: IO 1-3 Bebbelsdorf 46 IO 4-6 Bebbelsdorf IO 7-9 Bebbelsdorf 59 werden gutachterlich die Richtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet (WA nach 4 BauNVO) mit dem Tagwert 55 db(a) und dem Nachtwert 40 db(a) an TA Lärm zu Grunde gelegt. Auch dort ist die Vorbelastung durch die bestehenden Betrieb mit zu berücksichtigen. 9.1 Bestehende fremde Gewerbeflächen Angrenzend an das Plangebiet liegen östlich und nördlich Gewerbeflächen. Auf Grundlage von Ortsbesichtigungen und orientierenden Messungen sowie Einsichtnahme in die geltenden Bebauungspläne wurde ein Emissionsansatz für die im Umfeld angrenzende gewerbliche Nutzung erarbeitet. Insbesondere die GE-Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr Änderung Pferdebachstraße / Bebbelsdorf (Bereich beidseitig der Pferdebachstraße und der Liegnitzer Straße) wirken sich in Bezug auf die zu berücksichtigende Vorbelastung im Sinne der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) aus.

15 Datum: Seite 15 von Geplante Gewerbefläche im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 238 Für den Emissionsansatz wird die gesamte Fläche des Geltungsbereiches als emittierende Gewerbegebietsfläche unterstellt. Im Modell ergibt sich damit eine Ausdehnung von ca m². Unter Berücksichtigung der Vorbelastung sind an allen Immissionsaufpunkten siehe (Anlagen A 4 bzw. A 5) die Richtwerte nach der TA Lärm für Allgemeines Wohngebiet einzuhalten. 10. Berechnung In einem ersten Schritt werden die zulässigen flächenhaften Geräuschemissionen der bestehenden Gewerbeflächen so modelliert, dass die Schutzansprüche der bestehenden Bebauung im direkten Umfeld durchgehend eingehalten werden. Auf dieser Basis wird dann die noch zulässige Geräuschemission des überplanten Gewerbegebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 238 ermittelt, bei der die angesetzten Schutzansprüche für die angrenzende Wohnbebauung eingehalten werden können. Es ergibt sich bei einer unterstellten Emissionsfläche von m² eine rechnerisch zulässige Geräuschemission von L WA = 56 db(a) /m² im Tagzeitraum und L WA = 41 db(a) / m² im Nachtzeitraum. 11. Beurteilung Die sich aus dem Modellansatz ergebenden zulässigen Geräuschemission der geplanten Gewerbegebietsfläche liegt im Tageszeitraum mit 56 db(a) /m² in einer aus unserer Sicht realistischen Größenordnung für die Einrichtung von nicht störendem Gewerbe. Im Nachtzeitraum ergibt sich durch die verminderte Möglichkeit zur Geräuschemission nur ein eingeschränkter gewerblicher Betriebsumfang. Unter Umständen kann durch eine Ausrichtung der Abstrahlung von Geräuschemissionen nach Nordosten sowie die Berücksichtigung von aktiven Schallschutzmaßnahmen auch im Nachtzeitraum ein gewerblicher Betrieb realisieren lassen. Dies kann jedoch erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei Kenntnis der angedachten Betriebsabläufe schärfer umrissen werden.

16 Datum: Seite 16 von Zusammenfassung Ein Gebiet an der Straße Bebbelsdorf nordwestlich des Zentrums der Stadt Witten soll entwickelt werden. Das Gelände ist bisher nicht bauplanungsrechtlich überplant. Es ist eine Gebietsausweisung als Gewerbegebiet (GE - 8 BauNVO) beabsichtigt. Geplant ist die Entwicklung der Fläche für nicht störendes Gewerbe. Planungsrechtlich soll der Bebauungsplan Nr. 238 Liegnitzer Straße / Bebbelsdorf aufgestellt werden. Im Rahmen der Untersuchung wurde die Einwirkung von Geräuschen von Straßenverkehr und Gewebeanlagen untersucht. Es konnte rechnerisch festgestellt werden, dass bei der Einwirkung von Verkehrsgeräuschen die Orientierungswerte nach der DIN Teil 1 Beiblatt 1 überschritten werden. Die unter Berücksichtigung der Vorbelastung zulässige Möglichkeit zur Emission von Geräuschen durch gewerbliche Anlagen ist nach den durchgeführten Untersuchungen im Tageszeitraum in einer Größenordnung möglich, die Betriebe des nicht störenden Gewerbes zulässt. Im Nachtzeitraum ist die Geräuschemission deutlich eingeschränkt. Eine Nutzung im Nachtzeitraum ist aus unserer Sicht nur bei Berücksichtigung von aktiven Schallschutzmaßnahmen in einem frühen Planungsstadium denkbar. Für den Schutz von schützenswerte Räumen im Geltungsbereich empfehlen wir folgende textliche Festsetzung, die sich auf die Darstellung der Anlage A 5 bezieht: Vorschlag für textliche Festsetzung: Es werden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109: festgesetzt. Die daraus resultierenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind Tabelle 8, DIN 4109: zu entnehmen. Im Rahmen eines Bauantragsverfahrens ist ein davon abweichender Einzelnachweis gem. DIN 4109: zulässig. grasy ai egieerig H. Grasy

17 Tagzeitraum Nachtzeitraum Projekt Anlage 1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 238 "Liegnitzer Staße/ Bebbelsdorf" Stadt Witten Schallausbreitungsrasterberechnung - Verkehrslärm (Staße) - Beurteilungspegel (Tag/ Nacht) in 4m Höhe Emittenten: - BAB 44 - Bebbelsdorf / Liegnitzer Str. (Gemeindestraßen) Pegel in db(a) <= > 80 Maßstab 1: m Blattgröße: DIN A3 Stand:

18 Tagzeitraum Nachtzeitraum Projekt Anlage 2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 238 "Liegnitzer Staße/ Bebbelsdorf" Stadt Witten Schallausbreitungsrasterberechnung - Verkehrslärm (Staße) - Konfliktsituation (Tag/ Nacht) in 4m Höhe Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN Beiblatt 1 Emittenten: BAB 44 Gemeindestraßen: Bebbelsdorf / Liegnitzer Str. Pegeldifferenz in db(a) <= > 10 Maßstab 1: m Blattgröße: DIN A3 Stand:

19 Pegeltabellen Beurteilungspegel Stockwerk / Tag / Nacht (db(a) Gewerbelärm Emission B-Plan /41 db(a) 1 Fassadenpunkt Pegeltabellen Projekt Anlage 3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 238 "Liegnitzer Staße/ Bebbelsdorf" Stadt Witten Schallausbreitungsberechnung - Gewerbelärm - Pegelltabellen der Beurteilungspegel aus zulässiger prognostischer Zusatzbelastung durch GE in BPL Emission GE in BPL 238 Tag = 56 db(a)/m² => LWA= 94 db(a) Nacht = 41 db(a)/m² => LWA= 79 db(a) bei A =6.500 m² Gebietsausweisung für IO => WA Maßstab 1: m Blattgröße: DIN A3 Stand:

20 Pegeltabellen Beurteilungspegel Stockwerk / Tag / Nacht (db(a) Gewerbelärm Emission B-Plan /41 db(a) sowie prognostische Vorbelastung 1 Fassadenpunkt Pegeltabellen Projekt Anlage 4 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 238 "Liegnitzer Staße/ Bebbelsdorf" Stadt Witten Schallausbreitungsberechnung - Gewerbelärm Pegelltabellen der Beurteilungspegel aus prognostischer Vorbelastung durch GE in BPL 20 5.Änderung nach DIN sowie zulässige Zusatzbelastung durch GE in BPL 238 Emission GE in BPL 238 Tag = 56 db(a)/m² => LWA= 94 db(a) Nacht = 41 db(a)/m² => LWA= 79 db(a) bei A =6.500 m² Gebietsausweisung für IO => WA Maßstab 1: m Blattgröße: DIN A3 Stand:

21 Tagzeitraum Nachtzeitraum Projekt Anlage 5 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 238 "Liegnitzer Staße/ Bebbelsdorf" Stadt Witten Schallausbreitungsrasterberechnung - Verkehrslärm (Staße) + Gewerbe - Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Tag/ Nacht) in 4m Höhe Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in db(a) I <= 55 II III IV V VI VII > 80 Maßstab 1: m Blattgröße: DIN A3 Stand:

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10 Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

BNr H Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN

BNr H Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN ÄNDERUNG B-PLAN 4.0 'ALTE KÖLNISCHE STRASSE NEUBAU VON WOHNHÄUSERN AN DER DÜSSELER STRASSE IN 42489 WÜLFRATH GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' BNr. 6635-2 H 2015

Mehr

AB CDEB D F D D D D D D

AB CDEB D F D D D D D D AB CDB D FD DDDDD Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Straßenverkehrslärm Objekt Standorterweiterung Deutsches Rotes Kreuz Blutspendedienst West ggmbh Feithstraße 180-186 58097 Hagen Bauherr

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan

Mehr

Messbericht Nr. 3512

Messbericht Nr. 3512 Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Troisdorf

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Troisdorf sc A6158 160517 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 17.05.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Auftraggeber: Planung: Projekt-Nr.: Untersuchung

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG GEWERBELÄRM ZUM BEBAUUNGSPLAN

SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG GEWERBELÄRM ZUM BEBAUUNGSPLAN Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. (0 82 82) 9 94-0 Fax: (0 82 82) 99 4-4 09 E-Mail: kc@klingconsult.de SCHALLTECHNISCHE

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Institut für Umweltschutz und Bauphysik VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Projekt: B-Plan Nr. 60 Wintershof-Ost Stadt Eichstätt Auftraggeber:

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Str. 8 D-53757 Sankt Augustin Stadtverwaltung 53754 Sankt Augustin Ihr Zeichen: AUF15-447 Projekt-Nr.: 15 02 030/01 Datum: 29.10.2015 Seite: 1 von 11 Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Im Grunde" in Netphen Dreis-Tiefenbach

SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Im Grunde in Netphen Dreis-Tiefenbach sc A5611 1104 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13 04.01.16 SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Im Grunde" in Netphen Dreis-Tiefenbach

Mehr

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Ingenieurbüro Greiner PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering 089 / 89 55 60 33 0 info@ibgreiner.de www.ibgreiner.de

Mehr

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Speyer November 2011 Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke Dipl.-Ing.

Mehr

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Korbinian Grüner Bericht-Nr.: ACB-1117-8054/02 13.11.2017 ACCON GmbH Zertifiziert nach

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente

Mehr

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung Tel 0911 37 54-995 Fax 0911 37 54-819 Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten Mail Web Bank Sparkasse Nürnberg Kto 60205 BLZ 76050101 Steuernr. 238 247 503 Schalltechnische Untersuchung Projekt 008-17.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hamlar - Unterfeld" der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Hamlar - Unterfeld der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen

Mehr

schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG dar] werden ebenfalls um bis zu 6 db überschritten.

schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG dar] werden ebenfalls um bis zu 6 db überschritten. Seite 35 zur Stellungnahme P 16053 GSA Ziegelmeyer GmbH 6. BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE Die Berechnungen für die Tageszeit zeigen, dass in Höhe der, das Plangebiet südlich tangierenden L 3008

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

Gutachten Nr Bebauungsplan "In der Urkelskau II", Stadt Mayen

Gutachten Nr Bebauungsplan In der Urkelskau II, Stadt Mayen Ingenieurbüro für Schallschutz PLANUNG BERECHNUNG BEURTEILUNG BERATUNG www.schallschutz.biz info@schallschutz.biz Gutachten Nr. 5104 Inhalt: Bebauungsplan "In der Urkelskau II", Stadt Mayen Schalltechnische

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld in Ober-Olm im Auftrag der WR Gewerbepark Nieder-Olm GmbH, Nieder-Olm Bericht-Nr.: P14-149/E2 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Breitwieserweg", Stadt Pfungstadt - Ausbau des Breitwieserweges - AUFTRAGGEBER: Hessische Landgesellschaft mbh Wilhelmshöher Allee 157/159

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.3/89 Im Taubengrund 1.Änderung. in Kelsterbach. im Auftrag der FIRU mbh Kaiserslautern

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.3/89 Im Taubengrund 1.Änderung. in Kelsterbach. im Auftrag der FIRU mbh Kaiserslautern Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.3/89 Im Taubengrund 1.Änderung in Kelsterbach im Auftrag der FIRU mbh Kaiserslautern Bericht-Nr.: P11-005/1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim im Auftrag der Stadt Hattersheim Bericht-Nr.: P14-127/B-1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 24. November 2014 FIRU

Mehr

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr. acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim. Entwurf

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim. Entwurf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim Entwurf im Auftrag der Stadt Bad Nauheim Fachbereich Stadtentwicklung Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim Bericht-Nr.:

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' IM RAHMEN DES BEBAUUNGSPLANGEBIETS IN BERGKAMEN-OBERADEN

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' IM RAHMEN DES BEBAUUNGSPLANGEBIETS IN BERGKAMEN-OBERADEN GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' IM RAHMEN DES BEBAUUNGSPLANGEBIETS IN BERGKAMEN-OBERADEN BNr. 6902-1 M 2015 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen

Mehr

"1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III'"

1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III' Stadtplanungsamt Bebauungsplan: "1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III'" Fassung v.: 21.11.2016 Reg.-Nr.: Fertigung TEIL I: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN MIT PLANZEICHENERKLÄRUNG TEIL II: BEGRÜNDUNG

Mehr

Gutachten Nr. 5825/1225

Gutachten Nr. 5825/1225 Anlage 1 - Lageplan mit Eintragung der derzeitigen Gebietsausweisung des Plangebiets; modifizierter Auszug aus einem von der Stadtverwaltung Ettenheim überlassenen Plan Anlage 2 - Planskizze mit handschriftlicher

Mehr

Urbanes Gebiet MU. 6a Baunutzungsverordnung. Bezirksamt Neukölln von Berlin - Stadtentwicklungsamt

Urbanes Gebiet MU. 6a Baunutzungsverordnung. Bezirksamt Neukölln von Berlin - Stadtentwicklungsamt Urbanes Gebiet MU 6a Baunutzungsverordnung Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt BGBl. I S. 1057 v. 12. Mai 2017 In Kraft

Mehr

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Tennisplätze Frohe Aussicht Schalltechnische Stellungnahme Bericht Nr.: 15 GS 007-1 Datum: 29.01.2015, letzte Änderungen 22.04.2015 Schalltechnische

Mehr

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Anlage 3 1 von 15 INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Ing.-Büro für tech. Akustik und Bauphysik Wellinghofer Amtsstr.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Nachverdichtung Brückenstraße In Schweich

Schalltechnische Untersuchung Nachverdichtung Brückenstraße In Schweich Schalltechnische Untersuchung Nachverdichtung Brückenstraße In Schweich im Auftrag der erbandsgemeindeverwaltung Schweich, 54338 Schweich Bericht-Nr.: P14-173/1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Baunutzungsverordnung

Baunutzungsverordnung - 52 Anlage 5 Baunutzungsverordnung Erster Abschnitt. Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen

Mehr

Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich

Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich Unterlage 15.3 Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich - nachrichtlich - Planfeststellung Staatsstraße St 3308 Neubau der Ortsumgehung Karlstein Neubau von Anschluss St 3308 / AB 17 bis Anschluss

Mehr

Stadt Bad Iburg. Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße. Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr)

Stadt Bad Iburg. Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße. Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr) Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr) Auftraggeber: Heinr. Möllering & Comp. Bauunternehmen GmbH & Co. KG Bielefelder Straße 28 4186 Bad Iburg Auftragnehmer: RP Schalltechnik

Mehr

SCHALLTECHNISCHES PLANUNGSGUTACHTEN Bebauungsplan Nr. 41/4, Siegburg

SCHALLTECHNISCHES PLANUNGSGUTACHTEN Bebauungsplan Nr. 41/4, Siegburg wi A2004 130222 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 22.02.2013 SCHALLTECHNISCHES PLANUNGSGUTACHTEN Bebauungsplan Nr. 41/4, Siegburg Projekt: Untersuchung und Bewertung der Geräuschimmissionen

Mehr

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in 49356 Diepholz Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Akkreditiert durch:

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan Nördlich Faulbrunnenstraße, Landeshauptstadt Wiesbaden SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden AUFTRAGGEBER: Markland Wiesbaden Ltd Kirchgasse 48 65183 Wiesbaden BEARBEITER: Dr. Frank Schaffner BERICHT

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 937a/b - 6. November 206 Auftraggeber: Gemeinde Pfaffenhofen Rodbachstraße 5

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7

Schalltechnische Untersuchung. Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7 INSTITUT FÜR UMWELT- SCHUTZ UND BAUPHYSIK VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7 Bauvorhaben: BAB A 39 Abschnitt

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim

Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011 der Ortsgemeinde Klein-Winternheim Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim 1 Aufgabenstellung Mit dem Bebauungsplan "Am Berg II, 2.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1304/1 26. August 2014 Auftraggeber: Stadt Gerlingen Stadtbauamt Rathausplatz 1 70839 Gerlingen Bearbeitung: Dipl.

Mehr

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie KRAMER Schalltechnik GmbH Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Benannte Messstelle nach 26 BImSchG Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden

Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden Auftraggeber: HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbh Am Markt 7/8 74523 Schwäbisch Hall Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden Akkreditiert

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Neue Weststadt Esslingen, Baublock C Projektleitung: Helmut

Mehr

Schallgutachten. - nach DIN Aufstellung des B-Planes Nr. 24 Königsberger Straße Süd Gemeinde Schacht-Audorf Schalltechnisches Gutachten

Schallgutachten. - nach DIN Aufstellung des B-Planes Nr. 24 Königsberger Straße Süd Gemeinde Schacht-Audorf Schalltechnisches Gutachten Schallgutachten - nach DIN 18005 - Aufstellung des B-Planes Gutachten Nr. (574) 1 2 08 15 vom 25.08.2015 Schallgutachten im Auftrag des Amtes Eiderkanal Frau Jördis Behnke Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld

Mehr

Vorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall

Vorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Stand: 30. Oktober 2015 Inhalt 2.2. Umweltaspekt Schall...3 2.2.1 Aufgabenstellung...3 2.2.2 Grundlagen...3

Mehr

Immissionsberechnung Nr. 3732/IIa

Immissionsberechnung Nr. 3732/IIa Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax: 06449/9231-23

Mehr

I N G E N I E U R E BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG

I N G E N I E U R E BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach

Mehr

Stadt Bad Vilbel. Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung des Verkehrslärms im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ziegelhof

Stadt Bad Vilbel. Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung des Verkehrslärms im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ziegelhof imaz1bg1.doc Stadt Bad Vilbel Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung des Verkehrslärms im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ziegelhof Stadtteil Massenheim 16. April 2015 Bearbeitung: Dipl.-Geogr.

Mehr

SoundPLAN GmbH. Beiderseits der Schlossgasse. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung

SoundPLAN GmbH. Beiderseits der Schlossgasse. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Beiderseits der Schlossgasse Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Bericht Nr.: 15 GS 121 1 Datum: 23.11.2015 Schalltechnische

Mehr

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug) 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Quelle: EMT Architektenpartnerschaft Neue Weststadt Esslingen,

Mehr

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau uungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auriche er Straße in Esens / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 3785-16-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik

Mehr

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN'

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN' DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN' BAULEITPLANUNG UND SCHALLSCHUTZ ERMITTELN - BEWERTEN - BEWÄLTIGEN GLIEDERUNG A SCHALLSCHUTZ IN DER

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Ho 124 - Feuerwache Kirchhörde - 11. Änderung des B-Plans Auftrag und Beurteilungsgrundlagen Durch die 11. Änderung des Bebauungsplans Ho 124 (Anlage 1) soll

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 412 Kuckhof Voreinschätzung zur Machbarkeit

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 412 Kuckhof Voreinschätzung zur Machbarkeit Frau Benecke Rathaus Michaelstraße 41456 Neuss Bei Rückfragen: Herr Sökeland 0221-801917 - 12 norbert.soekeland@accon.de www.acconkoeln.de Köln, den 27.11.2015 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan

Mehr

"1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III'"

1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III' Stadtplanungsamt Bebauungsplan: "1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III'" Fassung v.: 21.11.2016 / 20.02.2017 / 27.03.2017 Reg.-Nr.: S022 Fertigung TEIL I: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN MIT PLANZEICHENERKLÄRUNG

Mehr

Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf

Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Bericht für: von: GRI, Tel: (030) 2 14 59 09-0 Fax: (030) 2 14 59 09-20 E-Mail: gri@gri-berlin.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Fuhrmann

Mehr