Schalltechnische Untersuchung

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1 Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox Rotkehlchenweg 1c Hennigsdorf Messstelle nach 26,28 BImSchG Schalltechnische Untersuchung - LÄRMIMMISSIONSPROGNOSE - Sportplatzanlage Bergfelde - Schönfließ im Rahmen des B-Planverfahrens - 1. Vorentwurf - Auftraggeber: Stadtverwaltung Hohen-Neuendorf Oranienburger Straße Hohen-Neuendorf (Auftrag vom ) Berichts-Nr.: G 40 / 2010 Bearbeiter: Umfang: Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox Fachingenieur für Schallschutz 19 Seiten, 9 Anlagen Gerd-Dieter Dox Hennigsdorf, den Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

2 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite 2 Inhaltsverzeichnis : 0. Zusammenfassung 3 1. Aufgabenstellung 6 2. Aufgabenbearbeitung 6 3. Schalltechnische Ausgangsdaten 8 4. Berechnungsergebnisse Schulsport- und Trainingsbetrieb Montag - Freitag Wettspielbetrieb Samstag und Sonntag ohne LS-Wall Wettspielbetrieb Samstag und Sonntag mit LS-Wall Tennisplätze ohne/mit LS-Wall Zu- und Abfahrten Darstellung als Immissionsfarbraster Interpretation und Schlussfolgerungen Interpretation Schlussfolgerungen Verwendete Unterlagen Anlagen 19 Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

3 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite 3 0. Zusammenfassung Die Stadt Hohen Neuendorf plant zur verbesserten Absicherung des Sportstättenbedarfs die Verlagerung des Sportplatzes in Bergfelde. Die gegenwärtige Vorentwurfsplanung sieht die Errichtung von zwei Regelspielfeldern vor, davon ein Spielfeld mit einer Laufbahn für leichtathletische Nutzungen. Weitere Vorhalteflächen können für andere Sportarten, zum Beispiel Tennis, Gymnastikwiese o.ä. genutzt werden, ebenso ist eine mögliche Stellplatzfläche mit ca. 93 Stellplätzen und eine Fläche für Lärmschutzeinrichtungen im Vorentwurf enthalten. In einem Bebauungsplan-Verfahren sollen dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Das vorliegende Gutachten beschreibt die Ergebnisse einer umfangreichen schaltechnischen Untersuchung, bei der die zu erwartende Lärmimmissionssituation beim bestimmungsgemäßen Betrieb aller geplanten Sportanlagen an den nächstgelegenen Wohnhäusern im Bereich der Nr. 82 bis 53 und an den nächstgelegenen Wohnhäusern in der Friedrich-, Otto- und Ernststraße ermittelt und beurteilt wurde. Dabei wird für diese Wohnbebauung von einem Schutzanspruch für ein Reines Wohngebietes WR ausgegangen. Vorschriftenkonform wurde jeweils eine getrennte Berechnung für den Schulsportund Trainingsbetrieb an den Werktagen und für einen möglichen Wettspielbetrieb am Samstag und am Sonntag vorgenommen. Die schalltechnischen Ausgangsdaten zu den Schallleistungspegeln wurden aus der VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen in Abhängigkeit von der erwarteten Zuschaueranzahl bei Trainings- und Wettspielbetrieb ermittelt. Für die Nutzung der Sportplatzanlagen wurden als worst-case-annahmen die Schulsportnutzung montags bis freitags von 8 16 Uhr, die Nutzung für Training/Vereinssport montags bis freitags von Uhr und eine theoretisch mögliche maximale Nutzung für Wettspielbetrieb am Samstag und am Sonntag (hier auch in der immissionskritischen Ruhezeit von Uhr) jeweils zeitgleich auf beiden Regelspielfeldern angenommen. Vorschriftenkonform wurde als Beurteilungsvorschrift für die Nutzung der Sportanlagen die 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung und für die Beurteilung des Fahrzeugverkehrs bei An- und Abfahrten die 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung angewendet. Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

4 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite 4 Für die Gebietseinstufung Reines Wohngebiet WR gelten als Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für den Beurteilungspegel an den Wohnhäusern - werktags in der Zeit von 8 20 Uhr sonn- und feiertags von 9-13 und Uhr - werktags von Uhr sonn- und feiertags von und Uhr (in den so genannten Ruhezeiten ) 50 db(a) 45 db(a). Eine Nutzung in der morgendlichen Ruhezeit von 6 8 Uhr werktags bzw. 7 9 Uhr sonntags sowie eine Nacht-Nutzung (nach 22 Uhr) wird ausgeschlossen. Die vorschriftenkonformen schalltechnischen Berechnungen mit dem worst-case- Ansatz der jeweils gleichzeitigen und maximalen Nutzung beider Spielfelder führen ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an den Wohnhäusern zu folgenden Ergebnissen: 1. Beim Schulsport- und Trainingsbetrieb Montag Freitag in der Zeit von 8 20 Uhr liegen die Beurteilungspegel zwischen 35 und maximal 45 db(a). Damit wird der Immissionsrichtwert von 50 db(a) deutlich unterschritten. Somit liegt in diesem Beurteilungszeitraum kein Immissionskonflikt vor. 2. Beim Trainingsbetrieb Montag Freitag von Uhr liegen die Beurteilungspegel zwischen 35 und maximal 45 db(a). Damit wird der Immissionsrichtwert von 45 db(a) gerade noch eingehalten. Somit liegt in diesem Beurteilungszeitraum kein Immissionskonflikt vor. 3. Beim Wettspielbetrieb am Samstag im Beurteilungszeitraum 8 20 Uhr mit jeweils 4 Spielen auf beiden Plätzen und einer angenommenen Zuschaueranzahl von jeweils 100 Zuschauern je Spiel liegen die Beurteilungspegel zwischen 41 und maximal 50 db(a). Damit wird der Immissionsrichtwert von 50 db(a) gerade noch eingehalten. Somit liegt in diesem Beurteilungszeitraum kein Immissionskonflikt vor. 4. Beim Wettspielbetrieb am Sonntag mit jeweils 3 Spielen auf beiden Plätzen im Beurteilungszeitraum 9-13/15-20 Uhr und einer angenommenen Zuschaueranzahl von jeweils 100 Zuschauern je Spiel liegen die Beurteilungspegel zwischen 41 und maximal 50 db(a). Damit wird der Immissionsrichtwert von 50 db(a) gerade noch eingehalten. Somit liegt in diesem Beurteilungszeitraum kein Immissionskonflikt vor Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

5 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite 5 5. Bei einem Wettspielbetrieb Sonntag Uhr mit jeweils 4 Spielen auf beiden Plätzen und einer angenommenen Zuschaueranzahl von jeweils 100 Zuschauern je Spiel liegen die Beurteilungspegel zwischen 43 und maximal 52 db(a). Damit wird der Immissionsrichtwert von 45 db(a) deutlich überschritten. Somit liegt hier ein deutlicher Immissionskonflikt vor. In der Vorentwurfsplanung ist bereit seine Fläche für Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen. Deshalb wurde durch weitere Berechnungen die akustische Wirksamkeit eines Lärmschutzwalles mit unterschiedlichen Höhen ermittelt. Daraus wird in der weiteren Planung eine schalltechnische Optimierung der notwendigen Höhen in der Form vorgenommen, dass eine akustisch wirksame Verringerung der Beurteilungspegel um mindestens 2 db(a) eintreten wird. Mit dieser Lärmschutzmaßnahme können dann folgende Beurteilungspegel prognostiziert und dem Immissionsrichtwert (IRW) gegenübergestellt werden: - werktags 8 20 Uhr: maximal 43 db(a) / IRW 50 db(a) - werktags Uhr: maximal 43 db(a) / IRW 45 db(a) - sonntags 9-13 / Uhr: maximal 48 db(a) / IRW 50 db(a) - sonntags Uhr: maximal 50 db(a) / IRW 45 db(a) Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass bei Realisierung der Lärmschutzeinrichtung lediglich in der Sonntags-Ruhezeit von Uhr weiterhin ein Immissionskonflikt vorliegt. Dies ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. In allen anderen Beurteilungszeiten werden die Immissionsrichtwerte eingehalten bzw. unterschritten, so dass hier kein Immissionskonflikt vorliegt. Vorschriftenkonform wurde auch der der Sportanlage zuzurechnende Fahrzeugverkehr für die An- und Abfahrten bei Trainings- und Wettspielbetrieb berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse für die möglichen Erschließungsvarianten über Brückenstraße oder Friedrichstraße zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung deutlich unterschritten werden, so dass auch aus dieser Sicht kein Immissionskonflikt vorliegt. Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

6 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite 6 1. Aufgabenstellung Analyse und Bewertung der örtlichen Lärmimmissionssituation für die geplante Sportanlage am Standort Bergfelde/Schönfließ Ermittlung der schalltechnischen Ausgangsdaten auf der Grundlage der VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen Festlegung der schutzwürdigen Nutzungen (Gebietseinstufungen) und einer ausreichenden Anzahl von Immissionsnachweisorten im Bereich der Vorschriftenkonforme Berechnung der Beurteilungspegel und Vergleich mit den Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung Berücksichtigung des Fahrzeugverkehrs für Zu- und Abfahrten Berücksichtigung eines möglichen Parkplatzes auf dem Sportplatzgelände Berücksichtigung weiterer möglicher Nutzungen, z.b. Tennisplätze Darstellung des Konfliktpotenzials, Interpretation Nachweis der Wirksamkeit eines Lärmschutzwalles, akustische Dimensionierung Fachliche Vorabstimmungen mit dem Landesumweltamt Brandenburg (falls erforderlich) Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

7 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite 7 2. Aufgabenbearbeitung Die Aufgabenbearbeitung erfolgte auf der Grundlage von Abstimmungen mit dem Auftraggeber (Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, Herr Zenner) und dem beauftragten Planungsbüro Ludewig, Birkenwerder, und den jeweils übergebenen Arbeitsunterlagen zum aktuellen Planungsstand (B-Plan-Vorentwurf, Vorentwürfe Gestaltung Sportanlagen, ). Als maßgebliche Immissionsorte wurde eine ausreichende Anzahl von Wohnhäusern im Bereich der einschließlöich der nächstgelegenen Wohnhäuser in der Friedrich-, Otto- und Ernststraße angenommen, mit denen die Immissionssituation ausreichend genau beschrieben werden kann. Als Immissionshöhen wurden an allen Häusern die Höhen h = 3,0 m für schutzwürdige Räume im Erdgeschoss und im Außenbereich (Terrassen) sowie h = 6,0 m für schutzwürdige Räume im Obergeschoss angenommen. Als Schutzanspruch wurde die Einstufung als Reines Wohngebiet WR angenommen. Die Lage der Sportanlage und die umliegenden Immissionsorte sind in der ANLAGE 1: LAGEPLAN dargestellt. Dabei sind die im Vorentwurf vorgesehenen Regelspielfelder 1 und 1 mit Laufbahn und die Vorhalteflächen für weitere Nutzungen, hier beispielhaft als Tennisplätze 1-8, für eine Parkplatzfläche sowie für ein Funktionsgebäude und weitere Nutzungen auf der Grundlage des übergebenen digitalen Lageplanes übernommen worden. Ebenso ersichtlich ist die Fläche für eine Lärmschutzeinrichtung, im Lageplan ist ein Lärmschutzwall als blaue Linie dargestellt. Aufgrund der geometrischen Verhältnisse (Flächenschallquelle Sportanlage) und der Entfernungen zu den Wohnhäusern ist die akustische Wirkung nur geringfügig. Der Wall stellt aber mit Sicherheit ein Sichthindernis dar, das die Anwohner zusätzlich schützen kann. Die Schallausbreitungsberechnungen wurden mit dem PC-Programm IMMI der Fa. Wölfel-Messsysteme-Software Höchberb b. Würzburg durchgeführt. Das Programm rechnet vorschriftenkonform. Alle zutreffenden Berechnungs- und Beurteilungsvorschriften sind im Programm implementiert. Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

8 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite 8 3. Schalltechnische Ausgangsdaten Die schalltechnischen Ausgangsdaten für die Sportanlagen wurden aus der VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Feizeitanlagen abgeleitet. Maßgebliche Eingangsgrößen sind die daraus abgeleiteten Schallleistungspegel der Plätze in Abhängigkeit von der lärmintensiven zeitlichen Nutzung beiden Sportplätze für Schulsport, Trainings- und Wettspielbetrieb unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuschaueranzahlen: 1. Schulsport montags freitags 8 16 Uhr 8 Stunden lärmintensive Nutzung max. 60 Schüler gleichzeitig, davon 30 Schüler Rufen, normal Einzel-Schallleistungspegel Lw = 80 db(a), für 30 Schüler: Lw = 95 db(a) zusätzlich Trillerpfeife, Starterklappe o.ä. angenommener maximaler Schallleistungspegel: Lw = 98 db(a) modelliert als 2 Flächenschallquellen für Platz 1 und Platz 2, bei Platz 2 auch über den Laufbahnbereich 2. Trainingsbetrieb montags freitags Uhr (4 Stunden lärmintensiv) und Uhr (2 Stunden lärmintensiv in der Ruhezeit) jeweils 10 Zuschauer Schallleistungspegel nach VDI 3770: L w = 98 db(a) modelliert als 2 Flächenschallquellen für Platz 1 und Platz 2 3. Wettspielbetrieb Samstag 8 20 Uhr 4 Spiele mit jeweils 2 Stunden = 8 Stunden auf Platz 1 4 Spiele mit jeweils 2 Stunden = 8 Stunden auf Platz 1 jeweils 100 Zuschauer bei jedem Spiel Schallleistungspegel nach VDI 3770: L w = 105 db(a) modelliert als Flächenschallquellen für Platz 1 und Platz 2 4. Wettspielbetrieb Sonntag 9-13 und Uhr 3 Spiele mit jeweils 2 Stunden = 6 Stunden auf Platz 1 3 Spiele mit jeweils 2 Stunden = 6 Stunden auf Platz 2 jeweils 100 Zuschauer bei jedem Spiel Schallleistungspegel nach VDI 3770: L w = 105 db(a) modelliert als Flächenschallquellen für Platz 1 und Platz 2 5. Wettspielbetrieb Sonntag Uhr Auch für diese Beurteilungszeit wurde eine theoretisch mögliche Wettspielnutzung angenommen. Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

9 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite 9 max. Spielzeit = 2 Stunden auf beiden Plätzen jeweils 100 Zuschauer Schallleistungspegel nach VDI 3770: L w = 105 db(a) modelliert als Flächenschallquellen für Platz 1 und Platz 2 6. Fahrzeugverkehr / Zu- und Abfahrten getrennte Beurteilung nach 16. BImSchV Training Uhr: ca Uhr 20 PKW an ca Uhr 20 PKW ab und 20 PKW an ca Uhr 20 PKW ab und 20 PKW an ca Uhr 20 PKW ab in Summe 120 Fahrbewegungen, Bezugszeit nach 16. BImSchV: 6 22 Uhr stündliche Verkehrsstärke M T = 7,5 Pkw /Std. Modellierung als Straße nach RLS 90 von Brückenstraße bis Parkplatz Wettspiel Samstag/Sonntag (100 Zuschauer) ca Uhr 60 PKW an ca Uhr 60 PKW ab und 60 PKW an ca Uhr 60 PKW ab und 60 PKW an ca Uhr 60 PKW ab und 60 an ca Uhr 60 PKW ab in Summe 480 Fahrbewegungen, Bezugszeit nach 16. BImSchV: 6 22 Uhr stündliche Verkehrsstärke M T = 30 Pkw /Std. Modellierung als Straße nach RLS 90 von Brückenstraße bis Parkplatz 7. Parkplatz (93 Stellplätze) einbezogen in 18 BImSchV, zugeordnet zur Sportanlage Modellierung als Parkplatz nach RLS 90Pl Training Mo-Fr Uhr : Training Mo-Fr Uhr : Wettspiel Samstag 8 20 Uhr : Wettspiel Sonntag 9-13/15-20 Uhr : Wettspiel Sonntag Uhr : 100 Stellplatzwechsel 20 Stellplatzwechsel 480 Stellplatzwechsel 360 Stellplatzwechsel 120 Stellplatzwechsel 8. Tennisplätze Für einen möglichen Tennisbetrieb wurde als worst-case-betrachtung die maximale Nutzung von 8 Plätzen mit 100%iger zeitlicher Auslastung angenommen. Schallleistungspegel nach VDI 3770: L w = 93 db(a) modelliert als Punktschallquelle für jeden Platz 1 8 Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

10 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite Berechnungsergebnisse 4.1. Schulsport- und Trainingsbetrieb Montag - Freitag In der ANLAGE 2: Berechnungsergebnisse Schulsport und Trainingsbetrieb sind die Protokollausdrucke des PC-Programmes IMMI beigefügt. Dabei wurde im ersten Rechnerlauf die Überlagerung aus Schulsport- und Trainingsbetrieb für die Beurteilungszeiten 8 20 Uhr und Uhr (Ruhezeit) berechnet. Diese Beurteilungspegel sind mit den Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung zu vergleichen. Zusätzlich wurde jeweils eine getrennte Berechnung für den Schulsport und den Trainingsbetrieb vorgenommen. Aus diesen Berechnungen können die so genannten Teil-Beurteilungspegel beider Nutzungen getrennt abgelesen werden. In der nachfolgenden Ergebnisübersicht sind nur einige Immissionsorte beispielhaft aufgeführt. Ergebnisübersicht: Ort IRW 8-20 Uhr Beurteilungspegel IRW Uhr Beurteilungspegel Fasanen 78 h=3,0m 50 41, ,3 Fasanen 78 h=6,0m 50 41, ,5 Fasanen 72 h=3,0m 50 44, ,4 Fasanen 72 h=6,0m 50 45, ,8 Fasanen 68 h=3,0m 50 43, ,0 Fasanen 68 h=6,0m 50 43, ,3 Fasanen 58 h=3,0m 50 38, ,8 Fasanen 58 h=6,0m 50 39, ,0 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. Somit liegt hier kein Immissionskonflikt vor. Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

11 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite Wettspielbetrieb Samstag und Sonntag ohne Lärmschutzwall In der ANLAGE 3: Berechnungsergebnisse Wettspielbetrieb ohne LSW sind die Protokollausdrucke des PC-Programmes IMMI beigefügt. Ergebnisübersicht Samstag 8 20 Uhr: Fasanen 72 h=3,0m 50 49,7 Fasanen 72 h=6,0m 50 50,1 Fasanen 68 h=3,0m 50 48,2 Fasanen 68 h=6,0m 50 48,6 Fasanen 58 h=3,0m 50 44,0 Fasanen 58 h=6,0m 50 44,2 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. Somit liegt hier kein Immissionskonflikt vor Ergebnisübersicht Sonntag 9-13 / Uhr: Ort IRW 8-20 Uhr Beurteilungspegel Fasanen 78 h=3,0m 50 45,7 Fasanen 78 h=6,0m 50 46,0 Ort IRW 9-13/15-20 Uhr Beurteilungspegel Fasanen 78 h=3,0m 50 45,7 Fasanen 78 h=6,0m 50 46,0 Fasanen 72 h=3,0m 50 49,7 Fasanen 72 h=6,0m 50 50,1 Fasanen 68 h=3,0m 50 48,2 Fasanen 68 h=6,0m 50 48,6 Fasanen 58 h=3,0m 50 44,0 Fasanen 58 h=6,0m 50 44,2 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. Somit liegt hier kein Immissionskonflikt vor Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

12 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite 12 Ergebnisübersicht Sonntag Uhr: Ort IRW Uhr Beurteilungspegel Fasanen 78 h=3,0m 45 47,3 Fasanen 78 h=6,0m 45 47,6 Fasanen 72 h=3,0m 45 51,4 Fasanen 72 h=6,0m 45 51,8 Fasanen 68 h=3,0m 45 50,0 Fasanen 68 h=6,0m 45 50,3 Fasanen 58 h=3,0m 45 45,8 Fasanen 58 h=6,0m 45 46,0 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte deutlich überschritten werden. Somit liegt in dieser Beurteilungszeit ein deutlicher Immissionskonflikt vor Wettspielbetrieb Samstag und Sonntag mit Lärmschutzwall In der ANLAGE 4: Berechnungsergebnisse Wettspielbetrieb mit LSW sind die Protokollausdrucke des PC-Programmes IMMI beigefügt. Dabei ist die aus der Optimierungsrechnung ermittelte LS-Wallhöhe von h = 6m berücksichtigt worden. Die Optimierungsrechnung führte in Abhängigkeit vom Immissionsort zu folgenden Ergebnissen für die akustische Wirksamkeit / Pegelminderung des Lärmschutzwalles: - Höhe h = 3 / 4 / 5 / 6m: Pegelsenkung ca. 0,9 / 1,4 / 1,7 / 2,4 db(a) Ergebnisübersicht Samstag 8 20 Uhr: Ort IRW 8-20 Uhr Beurteilungspegel Fasanen 78 h=3,0m 50 43,9 Fasanen 78 h=6,0m 50 44,7 Fasanen 72 h=3,0m 50 45,9 Fasanen 72 h=6,0m 50 47,8 Fasanen 68 h=3,0m 50 45,3 Fasanen 68 h=6,0m 50 46,6 Fasanen 58 h=3,0m 50 43,1 Fasanen 58 h=6,0m 50 43,6 Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

13 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite 13 Ergebnisübersicht Sonntag 9-13 / Uhr: Fasanen 72 h=3,0m 50 45,9 Fasanen 72 h=6,0m 50 47,8 Fasanen 68 h=3,0m 50 45,3 Fasanen 68 h=6,0m 50 46,6 Fasanen 58 h=3,0m 50 43,1 Fasanen 58 h=6,0m 50 43,6 Ergebnisübersicht Sonntag Uhr: Ort IRW 9-13/15-20 Uhr Beurteilungspegel Fasanen 78 h=3,0m 50 43,9 Fasanen 78 h=6,0m 50 44,7 Ort IRW Uhr Beurteilungspegel Fasanen 78 h=3,0m 45 45,7 Fasanen 78 h=6,0m 45 46,4 Fasanen 72 h=3,0m 45 47,7 Fasanen 72 h=6,0m 45 49,5 Fasanen 68 h=3,0m 45 47,0 Fasanen 68 h=6,0m 45 48,4 Fasanen 58 h=3,0m 45 44,9 Fasanen 58 h=6,0m 45 45,3 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass durch den Lärmschutzwall eine geringfügige Reduzierung der Beurteilungspegel erreicht werden kann. Allerdings wird in der Sonntags-Ruhezeit von Uhr der zulässige Immissionsrichtwert immer noch deutlich überschritten. Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

14 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite Tennisplätze ohne / mit Lärmschutzwall In der ANLAGE 5: Berechnungsergebnisse Tennisplätze sind die Protokollausdrucke des PC-Programmes IMMI für die Varianten ohne und mit Lärmschutzwall (Höhe 6m) beigefügt. Dabei wurde mit dem worst-case-ansatz einer 100%igen zeitlichen Auslastung aller 8 Plätze in allen Beurteilungszeiten gerechnet. Ergebnisübersicht ohne LS-Wall: Fasanen 72 h=3,0m 50 40, ,0 Fasanen 72 h=6,0m 50 40, ,2 Fasanen 68 h=3,0m 50 40, ,0 Fasanen 68 h=6,0m 50 40, ,2 Fasanen 58 h=3,0m 50 39, ,6 Fasanen 58 h=6,0m 50 39, ,8 Ergebnisübersicht mit LS-Wall: Deshalb sind auch die berechneten Beurteilungspegel in allen Beurteilungszeiten gleichgroß und lediglich mit den Immissionsrichtwerten (50 bzw. 45 db(a)) zu vergleichen Ort IRW 8-20 Uhr Beurteilungspegel IRW Uhr Beurteilungspegel Fasanen 78 h=3,0m 50 37, ,0 Fasanen 78 h=6,0m 50 37, ,1 Ort IRW 8-20 Uhr Beurteilungspegel IRW Uhr Beurteilungspegel Fasanen 78 h=3,0m 50 36, ,7 Fasanen 78 h=6,0m 50 36, ,8 Fasanen 72 h=3,0m 50 39, ,3 Fasanen 72 h=6,0m 50 39, ,7 Fasanen 68 h=3,0m 50 39, ,4 Fasanen 68 h=6,0m 50 39, ,7 Fasanen 58 h=3,0m 50 39, ,6 Fasanen 58 h=6,0m 50 39, ,8 Der Vergleich zeigt, dass der Lärmschutzwall für die Tennislätze praktisch keine a- kustisch abschirmende Wirkung hat. Dies ist auch aufgrund der Ausbreitungsbedingungen leicht nachvollziehbar. Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

15 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite Zu- und Abfahrten Im gegenwärtigen Planungszustand sind noch keine Entscheidungen über mögliche Erschließungsvarianten getroffen worden. Deshalb wurde wieder als worst-case-betrachtung eine mögliche Zu- und Abfahrt zum und vom Sportplatzgelände in die Untersuchung eingestellt. Dabei wurden die Varianten Zufahrt über die verlängerte Brückenstraße und Zufahrt über die Friedrichstraße mit den im Pkt. 3 dokumentierten Fahrzeuganzahlen berechnet. In der ANLAGE 6: Berechnungsergebnisse Zufahrten sind die Protokollausdrucke des PC-Programmes IMMI für beide Varianten beigefügt. Dabei wurden als Immissionsorte lediglich die nächstgelegenen Wohngebäude angenommen. Die Berechnungen führen zu folgenden Ergebnissen: - Bei einer Erschließung über die Brückenstraße liegt beim Wettspielbetrieb der Tag-Beurteilungspegel an den nächstgelegenen Wohnhäusern 82, 81 und 80 zwischen 48,8 und 44,7 db(a). Damit wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung von 59 db(a) um mehr als 10 db(a) unterschritten. Somit liegt aus dieser Sicht kein Immissionskonflikt vor. - Bei einer Erschließung über die Friedrichstraße liegt beim Wettspielbetrieb der Tag-Beurteilungspegel am nächstgelegenen Wohnhaus Friedrichstraße 7 bei 45,7 db(a). Damit wird auch hier der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung von 59 db(a) um mehr als 10 db(a) unterschritten. Somit liegt aus dieser Sicht kein Immissionskonflikt vor. Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

16 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite Darstellung als Immissionsfarbraster Für eine anschauliche Darstellung der Schallausbreitung von der Quelle zu den Immissionsorten haben sich die so genannten Immissionsfarbraster bewährt. Dabei wird die Schallausbreitung in 5-dB-Stufen farblich unterscheidbar aufgezeichnet. Zusätzlich sind Iso-dB-Linien beschriftet, so dass sogar in 1-dB-Schritten die Ausbreitung nachvollzogen werden kann. Die Rasterberechnung wurde mit einer Auflösung von 5m x 5m Raster und für die Immissionsorte in 3m Höhe (Erdgeschoss, Terrasse, ) vorgenommen. Sie sind als Anlagen beigefügt: - in ANLAGE 6 für die Variante Wettspielbetrieb ohne Lärmschutzwall in den Beurteilungszeiten Samstag 8-20 Uhr, Sonntag 9-13/15-20 Uhr und Sonntag Uhr - in ANLAGE 7 für die Variante Wettspielbetrieb mit Lärmschutzwall h= 3m in den Beurteilungszeiten Samstag 8-20 Uhr, Sonntag 9-13/15-20 Uhr und Sonntag Uhr - in ANLAGE 8 für die Variante Wettspielbetrieb mit Lärmschutzwall h= 6m in den Beurteilungszeiten Samstag 8-20 Uhr, Sonntag 9-13/15-20 Uhr und Sonntag Uhr Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

17 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite Interpretation und Schlussfolgerungen 6.1. Interpretation Bei der Interpretation der Berechnungsergebnisse ist zu berücksichtigen, dass alle Berechnungen mit einem 2worst-case-Ansatz vorgenommen wurden, der eine theoretisch mögliche 100%ige zeitliche Auslastung aller Sportanlagen zugrunde legt. Die mit diesem Ansatz vorschriftenkonform ermittelten Berechnungsergebnisse der Schallausbreitungsberechnungen führen an allen umliegenden Wohnhäusern zu Beurteilungspegeln, die die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung sowohl beim Schulsport- und Trainingsbetrieb als auch beim Wettspielbetrieb außerhalb der Sonntags-Ruhezeit (13 15 Uhr) einhalten. Dabei ist die bereits frühzeitig in der Vorentwurfsplanung vorgesehene Lärmschutzmaßnahme (Lärmschutzwall o.ä. akustisch wirksame Lärmschutzeinrichtung) bei den Berechnungen berücksichtigt worden. Aufgrund der geometrischen Bedingungen ist die akustische Wirkung des Lärmschutzwalles nur relativ gering, die Pegelsenkung beträgt maximal ca. 2 3 db(a). Ein Immissionskonflikt liegt in der Sonntags-Ruhezeit vor, in der als worst-case ein zeitgleicher Spielbetrieb auf beiden Spielfeldern im Zeitraum Uhr angenommen wurde. Dieser Konflikt kann unter Berücksichtigung der Regelungen in der 18.BImSchV noch wie folgt interpretiert werden: 1. Bei nur einem Spiel in der Zeit von Uhr reduziert sich der Beurteilungspegel um 3 db(a). Damit würde sich der maximale Beurteilungspegel von 50 db(a) auf 47 db(a) verringern, wobei der Immissionsrichtwert von 45 db(a) immer noch um 2 db(a) überschritten wird. 2. Bei einer Spielansetzung um Uhr würde sich die lärmwirksame Einwirkzeit auf eine Stunde verkürzen. Nach den Berechnungsvorschriften für den Beurteilungspegel reduziert sich dieser dann wiederum um 3 db(a). Damit würde sich der maximale Beurteilungspegel von 47 db(a) auf 44 db(a) verringern, womit der Immissionsrichtwert von 45 db(a) eingehalten wird. 3. Die 18. BImSchV beinhaltet auch eine so genannte 4-Stunden-Regelung, die die Ruhezeit von Uhr außer Kraft setzt, wenn insgesamt am Sonn- Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

18 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite 18 tag die lärmwirksame Einwirkzeit nicht länger als 4 Stunden beträgt. Dies wäre z.b. der Fall, wenn außerhalb der Ruhezeit nur weitere 2 Stunden mit Wettspielbetrieb belegt sind (hier unabhängig ob auf einem oder auf 2 Plätzen). Von allen anderen Flächen (Vorhaltefläche für Tennis o.ä., Parkplatz, Funktionsgebäude, Gymnastikwiese usw.) gehen keine immissionsrelevanten Konflikte aus Schlußfolgerungen Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die subjektiv empfundene Stör- und Lästigkeitswirkung für die betroffenen Anwohner unabhängig von derartigen formellen Regelungen und Berechnungen ist. Deshalb wird schlussfolgernd empfohlen, in der weiteren Planbearbeitung auf einen Spielbetrieb in der Sonntags-Ruhezeit zu verzichten. Weiter wird empfohlen, in der weiteren Planbearbeitung eine Optimierung des Höhenprofils der Lärmschutzeinrichtung vorzunehmen. Dabei können die Randbereiche mit einer geringeren Höhe, der mittlere Bereich über eine optimierte Längenausdehnung mit der akustisch notwendigen Höhe von 6m vorgesehen werden. Neben der (relativ geringen) akustische Wirkung hat der Lärmschutzwall auch ggf. eine abschirmende Wirkung hinsichtlich der Lichtimmissionen (Parkplatz) und kann auch zusätzlich insgesamt als Sichtschutz für die Anwohner wirken. Hinweis: Hinsichtlich der möglichen Lichtimmissionen durch eine Flutlichtanlage werden noch gesonderte lichttechnische Untersuchungen durchgeführt, die eine negative Auswirkung auf die Anwohner mit Sicherheit ausschließen wird. Weitere Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Für den als relativ geringfügig einzuschätzenden Fahrzeugverkehr im öffentlichen Straßenraum wird bei vorschriftenkonformer Anwendung der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung ein Immissionskonflikt ebenfalls ausgeschlossen. Daraus kann zusammenfassend geschlussfolgert werden, dass die geplante Sportplatzanlage schalltechnischer Sicht genehmigungsfähig ist. Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

19 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf Seite VERWENDETE UNTERLAGEN - Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG, 14. Mai BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung, 18. Juli BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung,, 12. Juni VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, April Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt 5. Auflage, Arbeitsunterlagen des Auftraggebers (Lagepläne, Planentwürfe, Nutzungskonzept, Anlagenlayout) - PC-Berechnungsprogramm IMMI Wölfel Messsysteme Software GmbH Höchberg/Würzburg 8. ANLAGEN - ANLAGE 1: Lageplan Sportplatzanlagen und Immissionsorte - ANLAGE 2: Berechnungsergebnisse Schulsport und Training - ANLAGE 3: Berechnungsergebnisse Wettspielbetrieb ohne Lärmschutzwall - ANLAGE 4: Berechnungsergebnisse Wettspielbetrieb mit Lärmschutzwall - ANLAGE 5: Berechnungsergebnisse Tennisplätze - ANLAGE 6: Berechnungsergebnisse Zu- und Abfahrten - ANLAGE 7: Immissionsfarbraster Wettspielbetrieb ohne LS-Wall - ANLAGE 8: Immissionsfarbraster Wettspielbetrieb mit LS-Wall h = 3m - ANLAGE 9: Immissionsfarbraster Wettspielbetrieb mit LS-Wall h = 6m Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

20 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf ANLAGE 1: LAGEPLAN SPORTANLAGEN UND IMMISSIONSPUNKTE Dipl.-Ing- Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

21 Nr.4 NEUPLANUNG SPORTANLAGEN LAGEPLAN / 1. Vorentwurf Lageplan [ Wett+LS-Wall 6m ] M 1: 3500 Ernststraße Friedrichstraße 6 72 Tor A/B 63 Ottostraße 7 HB 6 60 Gemeinde Mühlenbecker Land LS-Wall Gemarkung Schönfließ y / m Gleisachse Parkplatz 0 50m 100m 93 SP Funktionsgebäude Spielfeld 1 Spielfeld Tennis Gleisachse x / m IMMI 2009 AKUSTIK OFFICE GERD-DIETER DOX BERATENDER INGENIEUR SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG NEUPLANUNG SPORTANLAGEN Standort Bergfelde-Schönfliess / 1. Vorentwurf HENNIGSDORF ROTKEHLCHENWEG 1c

22 Sportplatzanlage / 1. Vorentwurf ANLAGE 2: BERECHNUNGSERGEBNISSE SCHULSPORT und TRAINING (Montag Freitag) Dipl.-Ing- Gerd-Dieter Dox D Hennigsdorf Tel.: / Beratender Ingenieur Rotkehlchenweg 1c Fax: / AO.dox@t-online.de

23 AKUSTIK OFFICE SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG HENNIGSDORF GERD-DIETER DOX NEUPLANUNG SPORTANLAGEN ROTKEHLCHENWEG 1c BERATENDER INGENIEUR Standort Bergfelde-Schönfliess / 1. Vorentwurf Kurze Liste - Unbenannt - Immissionsberechnung Beurteilung nach 18. BImSchV Schule+Training Werktag, RZ (6-8h) Werktag (8-20h) Werktag, RZ (20-22h) Werktag, Nacht (22-6h) Sonntag, RZ (7-9h) Sonntag (9-13h,15-20h) Sonntag, RZ (13-15h) Sonntag, RZ (20-22h) Sonntag, Nacht (22-7h) IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r, /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db IPkt033 Fasanen 82-3m IPkt001 Fasanen 82-6m IPkt002 Fasanen 81-3m IPkt034 Fasanen 81-6m IPkt003 Fasanen 80-3m IPkt035 Fasanen 80-6m IPkt004 Fasanen 79-3m IPkt036 Fasanen 79-6m IPkt005 Fasanen 78-3m IPkt037 Fasanen 78-6m IPkt006 Fasanen 77-3m IPkt038 Fasanen 77-6m IPkt007 Fasanen 76-3m IPkt039 Fasanen 76-6m IPkt008 Fasanen 75-3m IPkt040 Fasanen 75-6m IPkt009 Friedrich 7-3m IPkt041 Friedrich 7-6m IPkt010 Friedrich 6-3m IPkt042 Friedrich 6-6m IPkt011 Fasanen 73-3m IPkt043 Fasanen 73-6m IPkt012 Fasanen 72-3m IPkt044 Fasanen 72-6m IPkt013 Fasanen 71-3m IPkt045 Fasanen 71-6m IPkt014 Fasanen 70-3m IPkt046 Fasanen 70-6m IPkt015 Fasanen 69-3m IPkt047 Fasanen 69-6m IPkt016 Fasanen 68-3m IPkt048 Fasanen 68-6m IPkt017 Fasanen 67-3m IPkt049 Fasanen 67-6m IPkt018 Fasanen 66-3m IPkt050 Fasanen 66-6m IPkt019 Fasanen 65 A/B -3m IPkt051 Fasanen 65 A/B -6m IPkt020 Fasanen 64-3m IPkt052 Fasanen 64-6m IPkt021 Fasanen 63-3m IPkt053 Fasanen 63-6m IPkt022 Otto 7-3m IPkt054 Otto 7-6m IPkt023 Otto 6-3m IPkt055 Otto 6-6m IPkt024 Fasanen 60-3m IPkt056 Fasanen 60-6m IPkt025 Fasanen 59-3m IPkt057 Fasanen 59-6m IPkt026 Fasanen 58-3m IPkt058 Fasanen 58-6m IPkt027 Fasanen 57-3m IPkt059 Fasanen 57-6m IPkt028 Fasanen 56-3m IPkt060 Fasanen 56-6m IPkt029 Fasanen 55-3m IPkt061 Fasanen 55-6m IPkt030 Fasanen 54-3m IPkt062 Fasanen 54-6m IPkt031 Fasanen 53-3m IPkt063 Fasanen 53-6m IPkt032 Ernst 4-3m IPkt064 Ernst 4-6m F1 drücken, um Hinweise zu weiteren Features zu erhalten. IMMI 2009 L:\Büro\Akustik\Hohen Neuendorf Sportplatz\HN-Sportplatz-06-neu IPR Seite

24 AKUSTIK OFFICE SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG HENNIGSDORF GERD-DIETER DOX NEUPLANUNG SPORTANLAGEN ROTKEHLCHENWEG 1c BERATENDER INGENIEUR Standort Bergfelde-Schönfliess / 1. Vorentwurf Kurze Liste - Unbenannt - Immissionsberechnung Beurteilung nach 18. BImSchV Schulsport Werktag, RZ (6-8h) Werktag (8-20h) Werktag, RZ (20-22h) Werktag, Nacht (22-6h) Sonntag, RZ (7-9h) Sonntag (9-13h,15-20h) Sonntag, RZ (13-15h) Sonntag, RZ (20-22h) Sonntag, Nacht (22-7h) IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r, /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db IPkt033 Fasanen 82-3m IPkt001 Fasanen 82-6m IPkt002 Fasanen 81-3m IPkt034 Fasanen 81-6m IPkt003 Fasanen 80-3m IPkt035 Fasanen 80-6m IPkt004 Fasanen 79-3m IPkt036 Fasanen 79-6m IPkt005 Fasanen 78-3m IPkt037 Fasanen 78-6m IPkt006 Fasanen 77-3m IPkt038 Fasanen 77-6m IPkt007 Fasanen 76-3m IPkt039 Fasanen 76-6m IPkt008 Fasanen 75-3m IPkt040 Fasanen 75-6m IPkt009 Friedrich 7-3m IPkt041 Friedrich 7-6m IPkt010 Friedrich 6-3m IPkt042 Friedrich 6-6m IPkt011 Fasanen 73-3m IPkt043 Fasanen 73-6m IPkt012 Fasanen 72-3m IPkt044 Fasanen 72-6m IPkt013 Fasanen 71-3m IPkt045 Fasanen 71-6m IPkt014 Fasanen 70-3m IPkt046 Fasanen 70-6m IPkt015 Fasanen 69-3m IPkt047 Fasanen 69-6m IPkt016 Fasanen 68-3m IPkt048 Fasanen 68-6m IPkt017 Fasanen 67-3m IPkt049 Fasanen 67-6m IPkt018 Fasanen 66-3m IPkt050 Fasanen 66-6m IPkt019 Fasanen 65 A/B -3m IPkt051 Fasanen 65 A/B -6m IPkt020 Fasanen 64-3m IPkt052 Fasanen 64-6m IPkt021 Fasanen 63-3m IPkt053 Fasanen 63-6m IPkt022 Otto 7-3m IPkt054 Otto 7-6m IPkt023 Otto 6-3m IPkt055 Otto 6-6m IPkt024 Fasanen 60-3m IPkt056 Fasanen 60-6m IPkt025 Fasanen 59-3m IPkt057 Fasanen 59-6m IPkt026 Fasanen 58-3m IPkt058 Fasanen 58-6m IPkt027 Fasanen 57-3m IPkt059 Fasanen 57-6m IPkt028 Fasanen 56-3m IPkt060 Fasanen 56-6m IPkt029 Fasanen 55-3m IPkt061 Fasanen 55-6m IPkt030 Fasanen 54-3m IPkt062 Fasanen 54-6m IPkt031 Fasanen 53-3m IPkt063 Fasanen 53-6m IPkt032 Ernst 4-3m IPkt064 Ernst 4-6m F1 drücken, um Hinweise zu weiteren Features zu erhalten. IMMI 2009 L:\Büro\Akustik\Hohen Neuendorf Sportplatz\HN-Sportplatz-06-neu IPR Seite

25 AKUSTIK OFFICE SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG HENNIGSDORF GERD-DIETER DOX NEUPLANUNG SPORTANLAGEN ROTKEHLCHENWEG 1c BERATENDER INGENIEUR Standort Bergfelde-Schönfliess / 1. Vorentwurf Kurze Liste - Unbenannt - Immissionsberechnung Beurteilung nach 18. BImSchV Training Werktag, RZ (6-8h) Werktag (8-20h) Werktag, RZ (20-22h) Werktag, Nacht (22-6h) Sonntag, RZ (7-9h) Sonntag (9-13h,15-20h) Sonntag, RZ (13-15h) Sonntag, RZ (20-22h) Sonntag, Nacht (22-7h) IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r, /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db IPkt033 Fasanen 82-3m IPkt001 Fasanen 82-6m IPkt002 Fasanen 81-3m IPkt034 Fasanen 81-6m IPkt003 Fasanen 80-3m IPkt035 Fasanen 80-6m IPkt004 Fasanen 79-3m IPkt036 Fasanen 79-6m IPkt005 Fasanen 78-3m IPkt037 Fasanen 78-6m IPkt006 Fasanen 77-3m IPkt038 Fasanen 77-6m IPkt007 Fasanen 76-3m IPkt039 Fasanen 76-6m IPkt008 Fasanen 75-3m IPkt040 Fasanen 75-6m IPkt009 Friedrich 7-3m IPkt041 Friedrich 7-6m IPkt010 Friedrich 6-3m IPkt042 Friedrich 6-6m IPkt011 Fasanen 73-3m IPkt043 Fasanen 73-6m IPkt012 Fasanen 72-3m IPkt044 Fasanen 72-6m IPkt013 Fasanen 71-3m IPkt045 Fasanen 71-6m IPkt014 Fasanen 70-3m IPkt046 Fasanen 70-6m IPkt015 Fasanen 69-3m IPkt047 Fasanen 69-6m IPkt016 Fasanen 68-3m IPkt048 Fasanen 68-6m IPkt017 Fasanen 67-3m IPkt049 Fasanen 67-6m IPkt018 Fasanen 66-3m IPkt050 Fasanen 66-6m IPkt019 Fasanen 65 A/B -3m IPkt051 Fasanen 65 A/B -6m IPkt020 Fasanen 64-3m IPkt052 Fasanen 64-6m IPkt021 Fasanen 63-3m IPkt053 Fasanen 63-6m IPkt022 Otto 7-3m IPkt054 Otto 7-6m IPkt023 Otto 6-3m IPkt055 Otto 6-6m IPkt024 Fasanen 60-3m IPkt056 Fasanen 60-6m IPkt025 Fasanen 59-3m IPkt057 Fasanen 59-6m IPkt026 Fasanen 58-3m IPkt058 Fasanen 58-6m IPkt027 Fasanen 57-3m IPkt059 Fasanen 57-6m IPkt028 Fasanen 56-3m IPkt060 Fasanen 56-6m IPkt029 Fasanen 55-3m IPkt061 Fasanen 55-6m IPkt030 Fasanen 54-3m IPkt062 Fasanen 54-6m IPkt031 Fasanen 53-3m IPkt063 Fasanen 53-6m IPkt032 Ernst 4-3m IPkt064 Ernst 4-6m F1 drücken, um Hinweise zu weiteren Features zu erhalten. IMMI 2009 L:\Büro\Akustik\Hohen Neuendorf Sportplatz\HN-Sportplatz-06-neu IPR Seite

26 AKUSTIK OFFICE SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG HENNIGSDORF GERD-DIETER DOX NEUPLANUNG SPORTANLAGEN ROTKEHLCHENWEG 1c BERATENDER INGENIEUR Standort Bergfelde-Schönfliess / 1. Vorentwurf Kurze Liste - Unbenannt - Immissionsberechnung Beurteilung nach 18. BImSchV Schul+Train+LSW6m Werktag, RZ (6-8h) Werktag (8-20h) Werktag, RZ (20-22h) Werktag, Nacht (22-6h) Sonntag, RZ (7-9h) Sonntag (9-13h,15-20h) Sonntag, RZ (13-15h) Sonntag, RZ (20-22h) Sonntag, Nacht (22-7h) IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a IRW L r, /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db /db IPkt033 Fasanen 82-3m IPkt001 Fasanen 82-6m IPkt002 Fasanen 81-3m IPkt034 Fasanen 81-6m IPkt003 Fasanen 80-3m IPkt035 Fasanen 80-6m IPkt004 Fasanen 79-3m IPkt036 Fasanen 79-6m IPkt005 Fasanen 78-3m IPkt037 Fasanen 78-6m IPkt006 Fasanen 77-3m IPkt038 Fasanen 77-6m IPkt007 Fasanen 76-3m IPkt039 Fasanen 76-6m IPkt008 Fasanen 75-3m IPkt040 Fasanen 75-6m IPkt009 Friedrich 7-3m IPkt041 Friedrich 7-6m IPkt010 Friedrich 6-3m IPkt042 Friedrich 6-6m IPkt011 Fasanen 73-3m IPkt043 Fasanen 73-6m IPkt012 Fasanen 72-3m IPkt044 Fasanen 72-6m IPkt013 Fasanen 71-3m IPkt045 Fasanen 71-6m IPkt014 Fasanen 70-3m IPkt046 Fasanen 70-6m IPkt015 Fasanen 69-3m IPkt047 Fasanen 69-6m IPkt016 Fasanen 68-3m IPkt048 Fasanen 68-6m IPkt017 Fasanen 67-3m IPkt049 Fasanen 67-6m IPkt018 Fasanen 66-3m IPkt050 Fasanen 66-6m IPkt019 Fasanen 65 A/B -3m IPkt051 Fasanen 65 A/B -6m IPkt020 Fasanen 64-3m IPkt052 Fasanen 64-6m IPkt021 Fasanen 63-3m IPkt053 Fasanen 63-6m IPkt022 Otto 7-3m IPkt054 Otto 7-6m IPkt023 Otto 6-3m IPkt055 Otto 6-6m IPkt024 Fasanen 60-3m IPkt056 Fasanen 60-6m IPkt025 Fasanen 59-3m IPkt057 Fasanen 59-6m IPkt026 Fasanen 58-3m IPkt058 Fasanen 58-6m IPkt027 Fasanen 57-3m IPkt059 Fasanen 57-6m IPkt028 Fasanen 56-3m IPkt060 Fasanen 56-6m IPkt029 Fasanen 55-3m IPkt061 Fasanen 55-6m IPkt030 Fasanen 54-3m IPkt062 Fasanen 54-6m IPkt031 Fasanen 53-3m IPkt063 Fasanen 53-6m IPkt032 Ernst 4-3m IPkt064 Ernst 4-6m F1 drücken, um Hinweise zu weiteren Features zu erhalten. IMMI 2009 Seite

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