Friedrich-Ebert-Stiftung DGB Bildungswerk
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- Carin Holst
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1 Friedrich-Ebert-Stiftung DGB Bildungswerk Benachteiligungen abbauen und Chancengleichheit sichern Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund Eine gemeinsame Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung, Gesprächskreis Migration und Integration, und des DGB Bildungswerks, Bereich Migration und Qualifizierung, am in Berlin Volker Roßocha DGB Bundesvorstand Bereich Migrations- und Antirassismuspolitik Qualifikationsdefizite beheben und Diskriminierung abbauen Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen
2 2 Jugendliche und Erwachsene mit Migrationshintergrund tragen in Deutschland ein wesentlich höheres Arbeitsmarktrisiko als Menschen ohne Migrationshintergrund. Dies gilt für Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Eingebürgerte gleichermaßen. Zur Einführung in diese Diskussionsrunde möchte ich drei Handlungsfelder ansprechen, in denen weit reichende Initiativen zur Verbesserung der Chancengleichheit erforderlich sind. Doch zuvor lassen Sie mich bitte auf ein Problem aufmerksam machen, dass nicht im Fokus der integrationspolitischen Debatte steht. Die Rahmenbedingungen für Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen Daueraufenthaltsstatus besitzen unterscheiden sich gravierend von denen der ca geduldeten ausländischen Staatsangehörigen. Sie besitzen keinen dauerhaften Aufenthaltstitel. Wegen der fehlenden Aufenthaltserlaubnis bleibt ihnen vielfach der Zugang zu einer Beschäftigung verwehrt. Verwehrt wird ihnen auch der Zugang zu einer beruflichen Ausbildung im dualen System. Nach wie vor wird ihre Abschiebung selbst dann, wenn sie bereits langjährig in Deutschland leben nur für wenige Wochen oder Monate ausgesetzt. Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände, Kirchen und Wohlfahrtsverbände setzen sich seit langem für die Abschaffung von Kettenduldungen ein. Nun verhandeln die Innenminister des Bundes und der Länder über eine Bleiberechtsregelung. Fraglich ist, ob sich die Innenministerkonferenz im November zu einer umfassenden Bleiberechtsregelung durchringen kann. Nach den bisherigen Informationen sollen nur wenige Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, das System der Kettenduldungen soll beibehalten werden. Weil gleichzeitig der Anspruch auf volle Leistungen nach SGB XII nach drei Jahren Aufenthalt für Geduldete abgeschafft werden soll, schlägt der Bundesinnenminister vor, sie im Niedriglohnbereich zu beschäftigen und sie aus der Arbeitslosenstatistik auszusondern. Statt langjährig Geduldeten einen gesicherten Aufenthalttitel, verbunden mit einer Arbeitserlaubnis, zu erteilen, soll ein neues System der Tagelöhnerbeschäftigung geschaffen werden. Dieser Vorschlag ist zynisch und hat verheerende Auswirkungen für die Betroffenen.
3 3 Nun zu den Handlungsfeldern: 1. Arbeitsmarktentwicklung In den letzten zehn Jahren hat ein massiver Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen, in einer Größenordnung von ca. 1,5 Millionen Arbeitsplätzen stattgefunden. Hiervon sind ausländische Staatsangehörige in besonderer Weise betroffen. Ihr Anteil verringerte sich im gleichen Zeitraum von 7,6 % auf 6,7 %. Die konjunkturelle Belebung führt zwar zu einem Anstieg der Beschäftigungsverhältnisse, von dem auch ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, dennoch bleiben die Grundprobleme erhalten. Dies zeigt sich an den wichtigsten Arbeitsmarktindikatoren: Trotz des Rückgangs der Arbeitslosenzahlen, der auch bei den ausländischen Staatsangehörigen sichtbar wird, liegt die Arbeitslosenquote doppelt so hoch wie die Gesamtquote. Ausländische Staatsangehörige sind zudem wesentlich länger arbeitslos. Bei den ALG II-Empfängern ist die Quote der ausländischen Arbeitslosen 3,5-mal so hoch wie die Gesamtquote. Die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote ausländischer Staatsangehöriger hat vor allem strukturelle Ursachen. Der Trend zum Abbau von so genannten Einfacharbeitsplätzen, also von Arbeitsplätzen, die keine formale Berufsausbildung erfordern, hat sich weiter verstärkt. Allein zwischen dem Jahr 2000 und 2004 reduzierte sich die Zahl der Beschäftigten ohne Berufsausbildung um ein Fünftel. Daraus folgt: Ohne eine abgeschlossene berufliche Ausbildung sinken die Chancen bei der Arbeitsplatzsuche. Das gilt für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass die derzeitige Arbeitsmarktpolitik kaum in der Lage ist, den bislang ohne berufliche Ausbildung Gebliebenen in ausreichendem Maße Qualifizierungsangebote anzubieten. Und dort, wo es Maßnahmen, z.b. seitens der Bundesagentur, gibt sind ausländische Staatsangehörige unterrepräsentiert. (Beispielsweise liegt ihr Anteil bei den Eingliederungszuschüssen für ALG I-Empfänger nur bei 3,2 %).
4 4 Aber nicht nur im Hinblick auf die Einbeziehung in die Qualifizierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand sondern auch bei den betrieblichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind Menschen mit Migrationshintergrund offensichtlich unterrepräsentiert. Schauen wir uns die betriebliche Sozialstruktur an, so können wir kaum Fortschritte für die Gruppe der Migrantinnen und Migranten erkennen. In einer Studie für NRW haben wir bereits im Jahr 2000, anhand eines Großbetriebs der Chemieindustrie, darauf aufmerksam gemacht, dass Migrantinnen und Migranten in bestimmten höherwertigen Tätigkeitsfeldern kaum vertreten sind. Überproportional häufig werden sie als Arbeiter beschäftigt und in Leitungsfunktionen, mit Ausnahme einer positiven Entwicklung bei den Vorarbeitern und Betriebsmeistern, sind sie kaum vertreten. 2. Das allgemein bildende Schulsystem Angesichts der allgemeinen Krise auf dem Ausbildungsstellenmarkt wächst die Bedeutung des Schulabschlusses für den Einstieg in die Berufsausbildung. Auch wenn der Hauptschulabschluss für ein erfolgreiches Durchlaufen einer beruflichen Ausbildung ausreichend ist, sind viele Hauptschülerinnen und Hauptschüler zunächst auf berufsvorbereitende Maßnahmen im so genannten Übergangssystem angewiesen. Jugendliche ohne Schulabschluss bleiben bei der Ausbildungsplatzsuche inzwischen fast chancenlos. Die Entwertung des Hauptschulabschlusses trifft ausländische Jugendliche in besonderem Maße, denn ihnen bleibt häufig eine Empfehlung zu einer weiterführenden Schule verwehrt. Im Schuljahr 2005/06 lag ihr Anteil nur bei 7,5 % in der Realschule und bei 4,2 % in den Gymnasien. Dagegen liegt der Anteil bei den Sonderschulen bei knapp 16 %. Sie kennen alle den von der OSZE für Deutschland ermittelten Zusammenhang zwischen den Schulerfolgen der Kinder und dem sozialen und ethnischen Hintergrund der Eltern. Die Ergebnisse der PISA-Untersuchung schreckten zunächst auf, besonders auch viele Bildungs- und Migrationspolitiker; gingen doch viele davon aus, dass man es mit einer dauerhaft ansässigen Bevölkerungsgruppe zu tun habe, deren Anpassungsprozesse mit der dritten Generation weitgehend vollzogen wären. Gogolin, Neumann und Roth kritisieren daher in ihrem Gutachten für die BLK diese Annahmen und wiesen auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Änderung des bisherigen schulpolitischen Ansatzes
5 5 hin. Im Mittelpunkt einer zukunftsweisenden Strategie müsse die Anerkennung individueller Kompetenzen und die Förderung der Mehrsprachigkeit stehen. In der gegenwärtigen integrationspolitischen Debatte in Deutschland dagegen werden vor allem die Kenntnisse der deutschen Sprache in den Vordergrund gestellt. Richtig ist: ausreichende Deutschsprachkenntnisse sind in unserem Bildungssystem eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Richtig ist auch, dass diese möglichst früh, bereits im Kindergartenalter entwickelt werden sollten. Die Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Schulsystem allein auf die möglicherweise noch vorhandenen sprachlichen Defizite zurück zu führen, verdeckt aber andere, eher strukturelle Ursachen, auf die auch der Bildungsbericht 2006 hinweist. So konnten die Expertinnen und Experten bei der Beurteilung von Fachleistungen in der 9. Klasse zwar eine weitgehend leistungsadäquate Benotung feststellen. Anders sieht die Situation allerdings in den Grundschulen aus. Sie stellten fest, dass Schülerinnen und Schüler bei gleichen Leistungen schlechtere Noten erhielten als ihr Mitschülerinnen und Mitschüler, mit gravierenden Folgen z.b. für die Gymnasialempfehlung. 3. Die berufliche Bildung Die Benachteiligungen im Bereich der allgemeinen Bildung setzen sich beim Zugang zur Berufsausbildung fort. Auch wenn in einigen Wirtschaftsbereichen 2006 geringfügig mehr betriebliche Ausbildungsplätze angeboten wurden, sind zum 30. September immer noch rund Jugendliche ohne Ausbildungsplatz. Wie in den letzten Jahren gehören Hauptschülerinnen und Hauptschüler und Jugendliche mit Migrationshintergrund zu den Verlierern bei der Ausbildungsplatzsuche. Sie werden wiederum angewiesen sein auf berufsvorbereitende Angebote. Wer eine Maßnahme im so genannten Übergangssystem durchläuft hat nur geringfügig bessere Chancen eine Ausbildungsstelle zu bekommen. Häufiger entstehen Maßnahmekarrieren, die zum Verlust der Ausbildungsmotivation beitragen. Unternehmen und Wirtschaftsverbände beklagen eine vermeintlich nicht vorhandene Ausbildungsreife und mangelnde Sprachkompetenzen, gerade wenn es um Jugendliche mit Migrationshintergrund geht. Wer aber den Einbruch bei der Ausbildungsbeteiligung von ausländischen Jugendlichen auf mangelnde Sprachkenntnisse reduziert, verkennt im besten Fall die Tatsachen. Jugendliche mit Migrationshintergrund haben eine um 10 % geringere Chance, einen
6 6 Ausbildungsplatz zu bekommen. Klar werden Sie nun sagen, das liegt daran, dass sie nur einen Hauptschulabschluss vorweisen können. Aber eine Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, deren Ergebnisse in diesem Jahr in einer Broschüre der FES 1 dokumentiert wurden, zeigen eines sehr deutlich: Der Schulabschluss ist nicht der einzige Grund für die Ungleichbehandlung, denn die Differenz bei den Einmündungschancen in eine berufliche Ausbildung bei Hauptschulabsolventen beträgt nur 4 %. Je höher der Schulabschluss, je größer die Chancendifferenz. Bei Realschulabsolventen liegt die Differenz schon bei 13 %. Und vergleicht man die Chancen von Jugendlichen mit einer sehr guten bis guten Mathematiknote, so liegt der Unterschied bei fast 25 %. Diese Daten sind deutlicher Beleg für das Vorhandensein struktureller Diskriminierungen im betrieblichen Auswahlsystem. Die Gründe für diese Ungleichbehandlung sind sicher vielfältig. Das Fehlen persönlicher Beziehungen und betrieblicher Netzwerke, deren Bedeutung bei der Ausbildungsstellensuche wächst oder auch die Bewerbungsverfahren selbst, bei denen immer noch Testverfahren mit kulturhomogenen Fragestellungen verwendet werden, tragen sicherlich dazu bei. Folgenreicher aber sind vorhandene Vorbehalte und Vorurteile. Jugendlichen mit Migrationshintergrund, insbesondere türkischer Herkunft wird zwar zugetraut, dass sie in der Lage sind, eine Ausbildung als Frisörin oder eine Ausbildung im Baugewerbe zu machen. Bewerben sie sich aber auf eine Ausbildungsstelle als Kauffrau für Bürokommunikation oder gar als Bankkaufmann oder Bankkauffrau, so führt eine befriedigende Note in Deutsch häufig schon zum Ausschluss aus dem weiteren Bewerbungsverfahren. Die dargelegte Situation in den drei Handlungsfeldern so unterschiedlich sie auch sein mögen führt aus meiner Sicht zu einer ernüchternden Feststellung über den Erfolg der bisherigen Integrationspolitik: Die deutsche Integrationspolitik mit ihren vielfältigen, insbesondere auf den Spracherwerb ausgerichteten Maßnahmen, konnte die ungleiche Verteilung der Chancen für die berufliche Integration und den beruflichen Aufstieg nicht aufheben. 1 Kompetenzen stärken, Qualifikationen verbessern, Potenziale nutzen Berufliche Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund. Hrsg.: Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungsund Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung, Gesprächskreis Migration und Integration:
7 7 Die Benachteiligung von Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund ist nicht die Folge mangelnder Motivation und fehlender Unterstützung der Kinder. Ausländische Eltern sind, auch wenn sie in schwierigen sozialen Verhältnissen leben, ebenso wie ihre Nachbarn ohne Migrationshintergrund an einer möglichst guten Schulbildung für ihre Kinder interessiert. Sie versuchen, so weit es geht, ihre Kinder zu unterstützen. Die mangelnden Erfolge bei der Herstellung von Chancengleichheit bei der Bildungs- und Arbeitsmarktintegration sind aus meiner Sicht eine Folge einer Politik, die die mit der Einwanderung verbundenen Herausforderungen und Chancen noch nicht ausreichend erkannt hat. Erst langsam wächst die Erkenntnis, dass die Kompetenzen und Fähigkeiten von Migrantinnen und Migranten in einer sich verändernden Bevölkerungsstruktur eine bedeutende Rolle auch für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen spielen können. Im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst haben dies einige große Unternehmen bereits erkannt. Eine interkulturell zusammengesetzte Belegschaft, verbunden mit aktiven Maßnahmen zur Förderung und Gleichbehandlung setzt Kreativität frei und verbessert die Ansprachemöglichkeiten gegenüber Kunden im In- und Ausland. Gleiche Chancen beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung tragen nicht nur zur Verbesserung der Wettbewerbssituation der Unternehmen bei. Ein gleichberechtigter Zugang zu und die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt sind wesentlicher Faktor auch bei der gesellschaftlichen Integration. Der rechtliche Ausschluss und die vielfältigen Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt dagegen verstärken das Gefühl der Ausgrenzung und führen zu Abwendung und Isolation. Daher gilt es, sich gemeinsam für die Anerkennung und individuelle Förderung vorhandener Kompetenzen sowie für eine rechtliche Gleichstellung und für den Schutz vor Diskriminierungen einzusetzen.
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