Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Ludwigsburg

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1 Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Ludwigsburg Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 44

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Anwendungsbereich (Artikel 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Artikel 432 CRR) 5 2 Risikomanagement (Artikel 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Artikel 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Artikel 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Artikel 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR) 17 5 Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 23 6 Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444 CRR) 28 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Artikel 447 CRR) 30 8 Kreditrisikominderungstechniken (Artikel 453 CRR) 32 9 Marktrisiko (Artikel 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Artikel 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439 CRR) Risiko aus Verbriefungspositionen (Artikel 449 CRR) Operationelles Risiko (Artikel 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443 CRR) Vergütungspolitik (Artikel 450 CRR) 44 Seite: 2 von 44

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Institut VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 44

4 1 Vorwort Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen Vorgaben der Solvabilitätsverordnung (SolvV) ablösen. Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Eine Prüfung anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale hat ergeben, dass bei der Kreissparkasse Ludwigsburg eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Die offen zu legenden Informationen sind gemäß Artikel 434 CRR am auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht worden. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Kreissparkasse Ludwigsburg jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum. Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR, in denen bereits nach der CRR darzulegende Informationen offengelegt wurden und deshalb in diesem Offenlegungsbericht nicht mehr dargestellt werden. Hierzu zählen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum, die im elektronischen Bundesanzeiger am veröffentlicht wurden. Artikel CRR Information Verweis auf Offenlegungsmedium 435 (1) Risikomanagementziele und - politik 435 (2) Buchstabe e Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos 438 Buchstabe a Angemessenheit des internen Kapitals 442 Buchstabe b Kreditrisikoanpassungen: Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge und handelsrechtliche Bewertung 447 Buchstabe a bis e 448 Buchstabe a und b Beteiligung im Anlagebuch Schlüsselannahmen zum Zinsrisiko im Anlagebuch Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz zum Jahresabschluss Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz 4.1 zum Jahresabschluss Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz 4.1 zum Jahresabschluss Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz zum Jahresabschluss Anhang zum Jahresabschluss Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz zum Jahresabschluss Anhang zum Jahresabschluss Lagebericht Kapitel Risikobericht Absatz Seite: 4 von 44

5 1.1 Anwendungsbereich (Artikel 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die Kreissparkasse Ludwigsburg ist ein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Kreissparkasse Ludwigsburg nicht. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Artikel 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Artikel 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR keinen Gebrauch. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: Artikel 438 (1) Buchstabe b) CRR (Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals bei von der Aufsicht geforderten Kapitalaufschlägen.) Artikel 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Artikel 451 CRR (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Artikel 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Artikel 454 CRR (Die Kreissparkasse Ludwigsburg verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Artikel 455 CRR (Die Kreissparkasse Ludwigsburg verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) Seite: 5 von 44

6 2 Risikomanagement (Artikel 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Artikel 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Artikel 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt offengelegt. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Gesamtbanksteuerung/Risikocontrolling, der dem Überwachungsvorstand unterstellt ist. Nach 25 d KWG hat der Vorsitzende des Verwaltungsrats das Recht, unmittelbar beim Leiter der Risikocontrolling-Funktion Auskünfte einzuholen. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Artikel 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands - 2 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats - - Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Artikel 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Artikel 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind in den gesetzlichen Regelungen des KWG`s und des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Im Einzelfall wird der Verwaltungsrat durch ein externes Beratungsunternehmen bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens unterstützt. Dabei wird insbeson- Seite: 6 von 44

7 dere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Studium, Lehrinstitut) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende des Hauptorgans des Trägers. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Ludwigsburg. Die 11 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers bestellt. Daneben werden 6 Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen zum Erwerb der Sachkunde gemäß 25 d KWG an der Sparkassenakademie besucht, beziehungsweise verfügen entweder als geborene Mitglieder beziehungsweise als Beschäftigte der Sparkasse über langjährige Berufserfahrung, sodass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse angenommen werden können beziehungsweise vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nur eingeschränkt möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Artikel 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Artikel 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1 offengelegt. Seite: 7 von 44

8 3 Eigenmittel (Artikel 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital EUR EUR EUR EUR EUR 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken , , , Eigenkapital , , , a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheits rücklage cb) andere Rücklagen , , , d) Bilanzgewinn , , Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 62 CRR) ,44 Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Artikel 37 CRR) , Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) , ,44 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Seite: 8 von 44

9 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse hat keine im Sinne der CRR beziehungsweise von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. EUR HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (A) BETRAG AM TAG DER OFFEN- LEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/ (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne ,92 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und - 26 (1) sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken ,00 26 (1)(f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar (2) k. A (2) k. A. (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Seite: 9 von 44

10 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden); (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind); (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen - 84, 479, 480 k. A (2) ,92 - k. A. Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen - 34, ,44 36 (1) (b), 37, 472 (4) - 36 (1) (c), 38, 472 (5) - 33 (a) ,78 k. A. 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld - 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) - 32 (1) - 33 (b) - 36 (1) (e), 41, 472 (7) - 36 (1) (f), 42, 472 (8) - 36 (1) (g), 44, 472 (9) - 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) - 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Seite: 10 von 44

11 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind); (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält - 36 (1) (k) - 36 (1) (k) (i), 89 bis (1)(k)(ii) 243 (1)(b) 244 (1)(b) (1)(k)(iii), 379 (3) - 36 (1)(c), 38, 48 (1)(a), 470, 472 (5) - 48 (1) - 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1-36 (1)(C), 38, 48 (1)(a), 470, 472 (5) - 36 (1)(a), 472 (3) - 36 (1) (I) davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge Seite: 11 von 44

12 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt ,78 36 (1) (j) , ,78 29 Hartes Kernkapital (CET1) ,70 - Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft - 51, Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen (3) (3) k. A. - 85, 86, (3) k. A. - - k. A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) - 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) - 56 (b), 58, 475 (3) - 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) - 56 (d), 59, 79, 475 (4) k. A. k. A. k. A. k. A. Seite: 12 von 44

13 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon: Immaterielle Vermögensgegenstände 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals. In Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt , ,78 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) , (4) , 477 (3), 477 (4) (a) - 467, 468, (e) ,78 36 (1) (j) k. A. - - k. A. 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) ,70 - Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar , , (4) , (4) k. A. 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 beziehungsweise 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1- Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Dritt- - 87, 88, 480 Seite: 13 von 44

14 parteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene (4) k. A. Instrumente, deren Anrechnung aus- läuft 50 Kreditrisikoanpassungen ,44 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen , ,32 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen); (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verord (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) - 66 (b), 68, 477 (3) - 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) (d), 69, 79, 477 (4) , 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) - 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Seite: 14 von 44

15 nung (EU) Nr. 575/ c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt - 467, 468, k. A. 58 Ergänzungskapital (T2) ,76-59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) ,46-59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Risikogewichtete Aktiva insgesamt ,76 - Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,07 92 (2) (a), ,07 92 (2) (b), ,65 92 (2) (c) - CRD 128, 129, davon: Kapitalerhaltungspuffer davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: Systemrisikopuffer a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] - CRD 131 8,57 CRD 128 Seite: 15 von 44

16 Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) ,40 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), ,79 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) - 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) , , Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergän zungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET (3), 486 (2) Instrumente, für die die Auslaufregelungen und (5) gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1- Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2- Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) (3), 486 (2) und (5) (4), 486 (3) und (5) (4), 486 (3) und (5) , (5), 486 (4) und (5) (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Artikel 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 16 von 44

17 4 Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR) Qualitative Angaben (Artikel 438 Buchstabe a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt wieder. Artikel 438 (1) Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Quantitative Angaben (Artikel 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken ,32 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 40,91 Öffentliche Stellen ,99 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute ,09 Unternehmen ,16 Mengengeschäft ,53 Durch Immobilien besicherte Positionen ,08 Ausgefallene Positionen ,44 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen ,61 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen ,94 Verbriefungspositionen ,96 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - Investmentfonds (OGA-Fonds) ,06 Beteiligungspositionen ,74 Sonstige Posten ,40 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz ,96 Interner Modellansatz - Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition ,28 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko - Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren - Vereinfachtes Verfahren - Erweitertes Laufzeitbandverfahren - Seite: 17 von 44

18 CVA-Risiko Standardmethode ,72 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz ,87 Standardansatz - Fortgeschrittener Messansatz (AMA) - Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 18 von 44

19 5 Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Artikel 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von ,5 Mio. EUR setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 405,8 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 311,7 Öffentliche Stellen 151,9 Multilaterale Entwicklungsbanken 30,5 Internationale Organisationen 38,6 Institute 1.259,9 Unternehmen 2.668,2 Mengengeschäft 2.231,4 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.427,0 Ausgefallene Positionen 145,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 24,5 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 511,5 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - Investmentfonds (OGA-Fonds) 1.802,3 Seite: 19 von 44

20 Sonstige Posten 169,8 Gesamt ,1 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Artikel 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wieder. Deutschland EWR Sonstige Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 260,6 371,0 10,2 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 291,8 37,6 - Öffentliche Stellen 103,9 - - Multilaterale Entwicklungsbanken - 30,5 - Internationale Organisationen - 38,6 - Institute 972,7 53,7 20,3 Unternehmen 1.998,4 565,1 173,8 Mengengeschäft 2.133,8 2,7 5,6 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.565,1 2,0 3,6 Ausgefallene Positionen 139,3 0,7 - Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 36,8 - - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 28,1 477,5 - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) 1.888,9 - - Sonstige Posten 174,2 - - Gesamt 9.593, ,4 213,5 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 20 von 44

21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Artikel 442 Buchstabe e) CRR). Mio. EUR Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen: davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 117,9-523, Regionale oder lokale Gebietskörperschaften , ,1 - Öffentliche Stellen 20,3-0, ,0-73,4 - - Multilaterale Entwicklungsbanken 30, Internationale Organisationen , Institute 1.021, ,6 Unternehmen - 52,7-69,8 1,4 192,5 657,4 92,4 219,0 67,5 376,2 474,7 532,4 1,3 - davon: KMU ,3 189,8 17, Mengengeschäft ,2 10,5 5,8 103,3 83,2 101,6 16,2 10,3 75,6 171,5 3,5 16,4 davon: KMU ,5 5,8 103,3 83,2 101,6 16,2 10,3 75,6 171,5 3,6 16,4 Durch Immobilien besicherte Positionen ,7 3,2 0,7 21,0 25,4 39,7 6,0 7,7 42,0 95,5 0,5 9,3 davon: KMU ,2 0,7 21,0 25,2 38,7 6,0 7,7 41,2 95,4 0,6 9,3 Seite: 21 von 44

22 Mio. EUR Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen: davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Ausgefallene Positionen ,7 0,5 1,2 28,5 6,6 8,5 2,4 1,9 32,9 19,4 0,2 1, , , Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 366, , Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) , Sonstige Posten , ,0 Gesamt 1.556, ,6 853, ,6 15,6 200,2 810,2 234,0 368,8 92,1 583,7 635,6 892,2 5,6 115,5 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Seite: 22 von 44

23 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Artikel 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 134,1 193,5 314,1 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 143,1 82,6 103,7 Öffentliche Stellen 30,0 1,8 72,1 Multilaterale Entwicklungsbanken - 30,5 - Internationale Organisationen ,6 Institute 109,5 384,3 552,9 Unternehmen 589,5 661, ,3 Mengengeschäft 753,7 161, ,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 69,1 72, ,0 Ausgefallene Positionen 37,8 18,1 84,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 16,3 20,6 - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 44,6 223,1 238,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) 200, ,6 Sonstige Posten 51,2-123,0 Gesamt 2.179, , ,7 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Artikel 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Seite: 23 von 44

24 Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden beziehungsweise die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der Beschreibung der angewendeten Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge verweisen wir auf den Risikobericht im Lagebericht. Für die handelsrechtliche Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, das heißt Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und gegebenenfalls daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Ergänzend werden die Risiken aus nicht einzeln bewerteten Engagements über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 1,9 Mio. EUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 1,6 Mio. EUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 1,6 Mio. EUR. Seite: 24 von 44

25 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB 1 Bestand PWB 2 Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB 3 und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 4 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 5 Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen 40,6 16, ,3-9,0 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 172,0 79,0-1,5-0,5-9,0 0,6 0, ,0 3, ,5 - - Verarbeitendes Gewerbe 60,2 22,8-0,1-0,5-0,3 Baugewerbe 18,6 8,6-0,5-0,7-0,6 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 19,7 8,7-0,1 1,9-0,9 4,8 1, ,4 4,5 2, ,2 21,0 6,0-0,5 0,3-3,9 38,6 24,6-0,3-1,0-2,7 Seite: 25 von 44

26 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB 1 Bestand PWB 2 Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB 3 und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 4 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 5 Organisationen ohne Erwerbszweck 0,3 0, ,3 - - Sonstige 1,4 0, ,4 Gesamt 214,3 96,2 11,9 1,5 2,1-18,4 1) Inklusive pauschalierter EWB in der Zeile Privatperson 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Nettozuführung/Nettoauflösung: Branchen enthalten EWB und Rückstellungen. Die Zuführungen beziehungsweise Auflösungen bei PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt. 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme. 5) ohne Risikovorsorge Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 213,4 95,8-1,5 18,4 EWR 0,8 0, Sonstige 0,1 0, Gesamt 214,3 96,2 11,9 1,5 18,4 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 26 von 44

27 Entwicklung der Risikovorsorge Mio. EUR Anfangsbestand 1) Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 110,4 17,0-15,0-16,1-96,2 Rückstellungen 1,7 0,3-0,5 0,0-1,5 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 11,8 0,1 0,0 0,0-11,9 123,9 17,4-15,5-16,1-109,6 50,0 50,0 1) Anfangsbestand der Allgemeinen Risikoanpassungen zum 2. Januar 2014 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 27 von 44

28 6 Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Öffentliche Stellen Regionalregierungen Benannte Ratingagenturen Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Vorhandene Investmentfonds sind in der Zeile 100 und in der Zeile Sonstige enthalten. Seite: 28 von 44

29 Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Mio. EUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung Mio. EUR , , ,7 500, ,6 266, , , ,5 402, , , , , ,0 106, ,6 34, Sonstige 1.421, ,3 Summe , ,7 Kapitalabzug - - Seite: 29 von 44

30 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Artikel 447 CRR) Die strategischen Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht hier somit nicht im Vordergrund. Daneben werden auch Positionen zur Renditeerzielung gehalten, die jedoch von untergeordneter Bedeutung sind. Die Bewertung der Beteiligungen im Anlagebuch erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Die Beteiligungswerte werden zum Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert sowie der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Regelmäßig wird anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Hinsichtlich Angaben zur Beteiligungsstrategie verweisen wir auf Kapitel des Lageberichts. Mio. EUR Buchwert 1) Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen 61,6 61,6 Funktionsbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen 22,3 22,3 Seite: 30 von 44

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