Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg Kaarstraße 2/II A-4040 Linz Tel. 0732/ Fax 0732/
|
|
- Hansl Krämer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg Kaarstraße 2/II A-4040 Linz Tel. 0732/ Fax 0732/ Mail
2 1.1 Das Ansuchen (Formular!) ist mit den erforderlichen bzw. vorgeschriebenen Beilagen bei jener Länderkammer einzureichen, in dem der Antragssteller seinen Kanzleisitz anstrebt. 1.2 Die Unterlagen werden mit einer Stellungnahme der Länderkammer an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) weitergeleitet. Die Entscheidung über die Verleihung der Befugnis obliegt dem BMWFW welches die Befugnis mittels Bescheid verleiht. Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Sektion I / Wien, Stubenring 1 Referent - ZT-Angelegenheiten: MR Dr. Franz EINFALT 1.3 Die Gesamtdauer des Aktenlaufes von der Einreichung bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bis zum Erhalt eines Bescheides beträgt ca. 4-8 Wochen. Es wird auf die gesetzliche Bearbeitungsfrist von 3 Monaten hingewiesen. 1.4 Weitere Informationen (Vereidigung, etc.) und Unterlagen erhalten Sie seitens der Länderkammer nach Befugnisverleihung durch das BMWFW. 1.5 Das Rundsiegel muss gem. ZTG 1993 beinhalten Bundeswappen der Republik Österreich lt. Wappengesetz Vor- und Zuname akademische Grade, Abkürzungen gem. Universitäts- bzw. FH-Gesetz verliehene Befugnis unter Beifügung des Fachgebietes - Architekt(in), Ingenieurkonsulent(in) für., Zivilingenieur(in) für.. - Zusatz staatlich befugte(r) und beeidete(r)ziviltechniker/in möglich Kanzleisitz (Zusatz AUSTRIA möglich) ferner kann das Siegel enthalten Zusatz staatlich befugte(r) und beeidete(r) Ziviltechniker(in) ehrenhalber verliehene akademische Grade Berufstitel (Baurat h.c.) Rundsiegelmuster:
3 1.6 Folgenden Ansprechpersonen stehen nach Erhalt des Bescheides bzgl. eines Termins zur Vereidigung zur Verfügung: Amt der O.Ö. Landesregierung Amt der Sbg. Landesregierung Direktion Inneres und Kommunal Referat Verkehrsunternehmen FOInsp Eveline LANGWIESNER OAR Sylvia HOLZER Bahnhofplatz 1 Michael-Pacher-Straße Linz 5020 Salzburg Tel. 0732/ Tel. 0662/ Mail eveline.langwiesner@ooe.gv.at Mail sylvia.holzer@salzburg.gv.at Zur Vereidigung mitzubringen ist die Genehmigung des der Kammer vorgelegten Rundsiegelmusters sowie die Einzahlungsbestätigung über die Eintrittsgebühr. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Eidesablegung! 1.7 Bei der Eidesablegung ist bekannt zu geben, ob Sie die Befugnis ruhen lassen oder ausübend melden. Eine spätere Ruhendmeldung ist der zuständigen Kammer innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen. Eine Aufnahme der Ausübung der Befugnis ist vorher der zuständigen Kammer schriftlich anzuzeigen.
4 Staatsangehörige und deren Familienangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), sowie Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat den Beruf eines freiberuflichen Architekten befugt ausüben, dürfen sich auf dem Gebiet der Republik Österreich zur Ausübung des Berufes eines freiberuflichen Architekten niederlassen, wenn kein Ausschließungsgrund vorliegt und ihnen die Befugnis eines Architekten vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verliehen wurde. Von der Verleihung einer Befugnis sind Personen ausgeschlossen: die in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt sind, über deren Vermögen der Konkurs anhängig ist oder innerhalb der letzten drei Jahre eröffnet worden ist, sofern nicht der Konkurs nach einem Zwangsausgleich oder nach Bestätigung des Zahlungsplans aufgehoben worden ist, über deren Vermögen der Konkurs mangels Bestätigung eines hinreichenden Vermögens innerhalb der letzten drei Jahre nicht eröffnet worden ist, denen die Befugnis aberkannt wurde (ausgenommen Befugnisverzicht) die in einem öffentlichen Dienstverhältnis des Dienststandes, es sei denn ausschließlich als Lehrer an öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalten, stehen oder die aus dem öffentlichen Dienst auf Grund eines Disziplinarerkenntnisses entlassen wurden, die nicht über die zur Ausübung erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Ziviltechniker sind eingeteilt in: Architekten Ingenieurkonsulenten Die Ziviltechnikerbefugnis wird nach Ablegung der Ziviltechnikerprüfung für jenes Fachgebiet verliehen, auf dem der Befugniswerber die ZT-Prüfung abgelegt hat. Die fachliche Befähigung wurde daher bereits durch das Ansuchen um Zulassung zur Ziviltechniker-Prüfung und die Ablegung der ZT-Prüfung nachgewiesen.
5 Alle Beilagen sind im Original oder in gerichtlich/notariell beglaubigter Kopie (Abschrift) einzureichen. Diese werden mit dem Befugnisbescheid vom Bundesministerium zurückgesandt. Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis - FORMULAR Staatsbürgerschaftsnachweis Heiratsurkunde oder andere Urkunde aus der eine Namensänderung hervorgeht, sofern der Staatsbürgerschaftsnachweis auf einen früheren Namen lautet. Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) ZT-Prüfungszeugnis ggf. Promotionsurkunde, wenn diese beim Prüfungsansuchen noch nicht vorgelegen hat Eidesstattliche Erklärung - FORMULAR Passfoto Die Vergebührung (Bundesverwaltungsabgabe) des Ansuchens (ca. 220,-) wird direkt vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vorgeschrieben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Förderung nach 5a bzw. 4 Neugründungsförderungsgesetz NEUFÖG Sollten Sie die Voraussetzung für die Inanspruchnahme erfüllen, wird in Bezug auf das Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis die o.g. Bundesverwaltungsabgabe nicht erhoben. Die digitalen Formulare bzw. das Gesetz stehen unter zur Verfügung.
I N F O R M A T I O N E N Z U M A N S U C H E N U M V E R L E I H U N G D E R Z I V I L T E C H N I K E R B E F U G N I S
I N F O R M A T I O N E N Z U M A N S U C H E N U M V E R L E I H U N G D E R Z I V I L T E C H N I K E R B E F U G N I S I. ANSUCHEN UM VERLEIHUNG DER ZT-BEFUGNIS: 1. Allgemeine Informationen * Ansuchenablauf
MehrZiviltechnikerInnen-Befugnis. Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis
ZiviltechnikerInnen-Befugnis Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis Graz, Jänner 2018 Allgemeine Information Das Ansuchen um Verleihung der Befugnis ist mit den erforderlichen Unterlagen bei jener Kammer
MehrZUSAMMENSTELLUNG DER ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN FÜR DAS ANSUCHEN UM VERLEIHUNG DER ZIVILTECHNIKERBEFUGNIS FÜR EU-EWR-CH-ARCHITEKTEN, NIEDERLASSUNG
ZUSAMMENSTELLUNG DER ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN FÜR DAS ANSUCHEN UM VERLEIHUNG DER ZIVILTECHNIKERBEFUGNIS FÜR EU-EWR-CH-ARCHITEKTEN, NIEDERLASSUNG Die Voraussetzungen ergeben sich aus dem 3. Abschnitt des
MehrZiviltechniker-Prüfung. Ansuchen um Zulassung zur ZT-Prüfung
Ziviltechniker-Prüfung Ansuchen um Zulassung zur ZT-Prüfung Graz, Jänner 2018 Allgemeine Information Das Ansuchen ist mit den erforderlichen Beilagen bei jener Kammer der ZiviltechnikerInnen einzubringen,
MehrBundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Sektion I / Wien, Stubenring 1
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg Kaarstraße 2/II A-4040 Linz Tel. 0732/73 83 94-0 Fax 0732/73 83 94-4 Mail linz@arching-zt.at www.arching-zt.at 1. Allgemeine
MehrInformation ZT-Prüfung ZT-Befugnis
Information ZT-Prüfung ZT-Befugnis Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten Schönaugasse 7, 8010 Graz, Tel: 0316/82 63 44 Fax: DW 25 office@ztkammer.at, Graz, Jänner 2017 Voraussetzungen
MehrZT Prüfung Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten
ZT Prüfung Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten Schönaugasse 7, 8010 Graz, Tel: 0316/82 63 44 Fax: DW 25 office@ztkammer.at, www.ztkammer.at Ansuchen um Zulassung zur ZT-Prüfung -
MehrANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR ZIVILTECHNIKER-PRÜFUNG
ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR ZIVILTECHNIKER-PRÜFUNG? Übersicht der erforderlichen Unterlagen? I: Muster für den Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit? II: Praxiszeugnisformulare? III: Befähigungsnachweis
MehrAnsuchen um Zulassung zur ZT-Prüfung. Unterlagen / Formulare
Ansuchen um Zulassung zur ZT-Prüfung Unterlagen / Formulare Graz, Juni 2017 Erforderliche Unterlagen Folgende Unterlagen sind im Original oder in notariell beglaubigter Kopie vorzulegen (Ausnahme Staatsbürgerschaftsnachweis):
MehrAnsuchen in Ziviltechniker-Angelegenheiten
Ansuchen in Ziviltechniker-Angelegenheiten ANSUCHEN UM ZULASSUNG ZUR ZT-PRÜFUNG: 1. Allgemeine Informationen * Ansuchensablauf 2. Voraussetzungen * fachliche Befähigung 3. Unterlagen zum Ansuchen um Zulassung
MehrBefugnis ZT Gesellschaft Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten
Befugnis ZT Gesellschaft Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten Schönaugasse 7, 8010 Graz, Tel: 0316/82 63 44 Fax: DW 25 office@ztkammer.at, www.ztkammer.at Ansuchen um Verleihung der
MehrZT Befugnis. Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis. - Übersicht der erforderlichen Unterlagen
K A M M E R D E R A R C H I T E K T E N U N D I N G E N I E U R K O N S U L E N T E N F Ü R S T E I E R M A R K U N D K Ä R N T E N ZT Befugnis SCHÖNAUGASSE 7, 8010 GRAZ, TEL: 0316/82 63 44 FAX: DW 25,
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 7. Jänner 2008 Teil I 9. Bundesgesetz: Änderung des Ziviltechnikergesetzes 1993 (NR: GP XXIII RV 287 AB 324 S. 40. BR:
MehrM e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst M e r k b l a t t Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen
MehrAntrag auf Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte der Tiroler Rechtsanwaltskammer gemäß 9 ff EIRAG
Antrag auf Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte der Tiroler Rechtsanwaltskammer gemäß 9 ff EIRAG Angaben zur Person: Name: Vorname(n): Akad. Grad (Dr./Mag.): Anrede (Herr/Frau):
Mehrbaustein 3 Der Ziviltechniker
baustein 3 Der Ziviltechniker 1. Definition des Ziviltechnikers 2. Umfang der Ziviltechnikerbefugnis 3. Der Ziviltechniker als öffentliche Urkundsperson 4. Spektrum der Bereiche, in denen Ziviltechniker
MehrDas Ziviltechnikergesetz 1993 ZTG, BGBl. Nr. 156/1994 i.d.f. BGBl. I Nr. 137/2005
Das Ziviltechnikergesetz 1993 ZTG, BGBl. Nr. 156/1994 i.d.f. BGBl. I Nr. 137/2005 Artikel I Bundesgesetz über Ziviltechniker 1. ABSCHNITT Ziviltechniker Begriff 1. (1) Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker
MehrKammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für r Tirol und Vorarlberg
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für r Tirol und Vorarlberg informiert am 13.11.2007 Dipl.-Ing. Alfred R. Brunnsteiner Vorarlberg 1 Wer ist die Vorarlberg und wer sind die Mitglieder? Die
MehrZiviltechnikergesetz ZTG sowie Änderung der Gewerbeordnung 1973 (NR: GP XVIII RV 498 AB 1492 S BR: 4745 AB 4752 S. 580.
Ziviltechnikergesetz 1993 - ZTG sowie Änderung der Gewerbeordnung 1973 (NR: GP XVIII RV 498 AB 1492 S. 153. BR: 4745 AB 4752 S. 580.) BGBl. Nr. 156/1994 ST0051 Datum 04.03.1994 Bundesgesetz über Ziviltechniker
MehrINFORMATION. betreffend Zulassung zur Berufsausübung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK
Stand: 1. Jänner 2012 INFORMATION betreffend Zulassung zur Berufsausübung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK Sie besitzen die Staatsangehörigkeit
MehrDas Ziviltechnikergesetz 1993 ZTG, BGBl. Nr. 156/1994 i.d.f. BGBl. I Nr. 9/2008. Bundesgesetz über Ziviltechniker
Das Ziviltechnikergesetz 1993 ZTG, BGBl. Nr. 156/1994 i.d.f. BGBl. I Nr. 9/2008 Artikel I Bundesgesetz über Ziviltechniker 1. ABSCHNITT Ziviltechniker Begriff 1. (1) Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker
Mehr5. Gesetzesgrundlage Ziviltechnikergesetz
5. Gesetzesgrundlage Ziviltechnikergesetz Langtitel Bundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz 1993 - ZTG) sowie Änderung der Gewerbeordnung 1973 (NR: GP XVIII RV 498 AB 1492 S. 153. BR: 4745
MehrKAMMER DER ARCHITEKTEN UND INGENIEURKONSULENTEN FÜR OÖ UND SBG. Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg
KAMMER DER ARCHITEKTEN UND INGENIEURKONSULENTEN FÜR OÖ UND SBG KAMMER DER ArchitektInnen IngenieurkonsulentInnen Freiberufliche TechnikerInnen = ZiviltechnikerInnen RECHTLICHE GRUNDLAGEN Ziviltechnikergesetz
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung als medizinische Masseurin / medizinischer Masseur oder Heilmasseurin / Heilmasseur 1
Stand: 5.3.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung als medizinische Masseurin / medizinischer Masseur oder Heilmasseurin / Heilmasseur 1 Sie haben eine Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, in einem EWR-
MehrAntrag auf Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer NÖ gemäß 9 ff EIRAG
1 Antrag auf Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer NÖ gemäß 9 ff EIRAG Angaben zur Person: Name:... Vorname(n):... Akad.Grad (Dr./Mag.):... Anrede
MehrINFORMATION. für EU- und EWR-Staatsangehörige betreffend die Zulassung zur vorübergehenden freiberuflichen Berufsausübung als Hebamme in Österreich
Letzte Änderung Jänner 2018 (alle bisherigen Versionen dieses Infoblattes verlieren hiermit ihre Gültigkeit) Österreichisches Hebammen Gremium BUNDESGESCHÄFTSSTELLE - HEBAMMENREGISTER Seite 1 von 2 Gesetzliche
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat UNGARN
Stand: 1.7.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat UNGARN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger, die/der
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung als Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter oder Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung als Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter oder Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter Sie haben eine Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, in einem
Mehr12419/AB. vom zu 12915/J (XXV.GP) In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr /J betreffend
DR. HARALD MAHRER Bundesminister 12419/AB vom 28.06.2017 zu 12915/J (XXV.GP) 1 von 4 Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 28. Juni 2017 Geschäftszahl (GZ): BMWFW-10.101/0216-IM/a/2017
MehrBundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz 2018 ZTG 2018)
324/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 40 1 von 40 E n t wurf Bundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz 2018 ZTG 2018) Der Nationalrat hat beschlossen: Inhaltsverzeichnis
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK SLOWENIEN
Stand: 1.7.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK SLOWENIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrBundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes. Änderung des MTD-Gesetzes
961 der Beilagen XXII. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5 Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes Der Nationalrat hat beschlossen: Artikel 1 Änderung des MTD-Gesetzes
MehrWIE WERDE ICH ZIVILTECHNIKER
(c) Michael Zaic WIE WERDE ICH ZIVILTECHNIKER Tipps und Infos für Schüler und Studierende - Berufseinstieg - Karriere als ZT - Unterstützung durch die Kammer Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
MehrWie werde ich ZiviltechnikerIn
Kammer der ZiviltechnikerInnen ArchitektInnen und IngenieurInnen Oberösterreich und Salzburg Wie werde ich ZiviltechnikerIn Tipps und Infos für SchülerInnen und Studierende www.helenesouza.com/pixelio.de
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrInformation über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsnachweisen in den Sozialbetreuungsberufen
Information über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsnachweisen in den Sozialbetreuungsberufen Welche Sozialbetreuungsberufe gibt es in Österreich? a) Diplom-Sozialbetreuerinnen und Diplom-Sozialbetreuer
MehrFormulare für die Einreichung und die Beantragung der Annahme der Dissertation
Formulare für die Einreichung und die Beantragung der Annahme der Dissertation Gemäß 1 9 Promotionsordnung der Universität Dortmund für den Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Philosophie und Theologie
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK
Stand: 1.7.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Stand: 1.7.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum
MehrBundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz ZTG 2019)
1 von 40 E n t wurf (Stand 13. Dezmb e r 2 0 1 8 ) Bundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz 2019 - ZTG 2019) Der Nationalrat hat beschlossen: Inhaltsverzeichnis 1. Hauptstück Berufsrecht
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat UNGARN
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat UNGARN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum
MehrINFORMATION. für EU- und EWR-Staatsangehörige betreffend die Zulassung zur Berufsausübung als Hebamme
Letzte Änderung Jänner 2018 (alle bisherigen Versionen dieses Infoblattes verlieren hiermit ihre Gültigkeit) Österreichisches Hebammen Gremium BUNDESGESCHÄFTSSTELLE - HEBAMMENREGISTER Gesetzliche Standesvertretung
MehrAls Inhaber/in der Gewerbeberechtigung lautend auf im Standort... wird laut beiliegendem Firmenbuchauszug die Umgründung von auf...
Bundesgebühr und Verwaltungsabgaben lt. Tarif A L: Andrea Käfer, Tel. Nr. 0463 537/4803 M Z: Birgit Damey, Tel. Nr. 0463 537/4815 Fax Nr.: 0463 537/6263 (Name und Anschrift des/der Gewerbeinhabers/in)
MehrGleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst
Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Voraussetzung für eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich das
Mehr13 des Handelsgesetzbuch (HGB)
13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK BULGARIEN
Stand: 1.7.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK BULGARIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat TSCHECHISCHE REPUBLIK
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat TSCHECHISCHE REPUBLIK Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum
MehrVorbereitungsseminar für die ZT-Prüfung
Einladung zum Vorbereitungsseminar für die ZT-Prüfung... Termine: VORBEREITUNGSSEMINAR: Allgemeiner Teil: Montag, 9. November bis Samstag, 14. November 2009 Fachteil(e): Montag, 16. November bis Freitag,
MehrInformation betreffend die Eintragung in die Trainingstherapieliste
Information betreffend die Eintragung in die Trainingstherapieliste Die Regelungen über die Ausübung der Trainingstherapie durch Sportwissenschafter/innen sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG),
MehrBundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz 2018 ZTG 2018) Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung. Vorblatt.
1 von 2 Bundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz 2018 ZTG 2018) Einbringende Stelle: Vorhabensart: Laufendes Finanzjahr: 2017 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: Vereinfachte wirkungsorientierte
MehrGeschäftsführer/in Bestellung:
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Abt. Baurecht.Gewerberecht Bahnhofstraße 35/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee Bundesgebühr und Verwaltungsabgaben lt. Tarif A L: Andrea Käfer, Tel.
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK POLEN
Stand: 5.3.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK POLEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrStaatliche Anerkennung von. Altenpflegerinnen/Altenpflegern
Staatliche Anerkennung von Altenpflegerinnen/Altenpflegern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen für Antragstellerinnen
MehrAn das Amt der oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Gemeinden Referat Staatsbürgerschaft Bahnhofplatz Linz
An das Amt der oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Gemeinden Referat Staatsbürgerschaft Bahnhofplatz 1 4021 Linz Antragsteller Ich/Wir ersuche(n) um Verleihung bzw. Erstreckung der Verleihung
MehrAntrag auf Eintragung in die Architektenliste der Brandenburgischen Architektenkammer
Brandenburgische Architektenkammer Telefon: 03 31 / 27 59 1-0 Körperschaft des öffentlichen Rechts Telefax: 03 31 / 27 59 111 Kurfürstenstr. 52 E-Mail: info@ak-brandenburg.de Internet: www.ak-brandenburg.de
MehrKonzessionsansuchen Beförderung von Personen
Konzessionsansuchen Beförderung von Personen Allgemeine Information Konzessionsansuchen und Ansuchen um Genehmigung des Geschäftsführers zur Ausübung der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Omnibussen
MehrÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I
ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2010/2011 1. Übungsfall - Lösung An die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich Andreas-Hofer-Straße 6 3100 St. Pölten Antragsteller: Joachim J Birkenweg 5 4040 Linz wegen: Eintragung
MehrCheckliste: Fakultät für Mathematik und Physik
Fakultät für Mathematik und Physik Checkliste: Habilitationsbüro Sprechzeiten: Di. + Do. 09:30 12:00 Tel. +49 511 762 17309 Fax +49 511 762 5819 E-Mail: habilitationen@ maphy.uni-hannover.de Folgende Unterlagen
MehrBundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz ZTG 2018)
1 von 49 Formatvorlagendefinition... Entwu r f S t a nd 1 2.6. 2017 Bundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz 2018 - ZTG 2018) Der Nationalrat hat beschlossen: Inhaltsverzeichnis 1. Hauptstück
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr... ausgegeben am
Referendumsvorlage Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr.... ausgegeben am... 2017 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im
MehrZur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt
I Name, Vorname:....... Straße:.. Land, Postleitzahl, Wohnort:....... Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen- Landesprüfungsamt für Lehrämter Liebknechtstraße 65 39110 Magdeburg Antrag
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK BULGARIEN
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK BULGARIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrStand: INFORMATION
Stand: 5.3.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK SLOWENIEN Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
MehrStaatliche Anerkennung von. Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpflegern
Staatliche Anerkennung von Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpflegern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen
MehrKammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg Kaarstraße 2/II A-4040 Linz Tel. 0732/ Fax 0732/
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg Kaarstraße 2/II A-4040 Linz Tel. 0732/73 83 94-0 Fax 0732/73 83 94-4 Mail linz@arching-zt.at www.arching-zt.at Oberösterreichische
MehrSachverständiger. Landwirtschaftsamt Sömmerda
Antrag Eingang im Landwirtschaftsamt Sömmerda zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger auf dem Gebiet der Landwirtschaft sowie des Gartenbaues im Freistaat Thüringen beim Landwirtschaftsamt
MehrDAS GESUNDHEITS- BERUFEREGISTER
DAS GESUNDHEITS- BERUFEREGISTER DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK GERECHTIGKEIT MUSS SEIN DAS GESUNDHEITSBERUFEREGISTER Das neue Register ist ein Verzeichnis für Angehörige der Gesundheitsberufe,
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN
Stand: 1. Jänner 2017 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrDer Ziviltechniker hat das Entstehen von Interessenkollisionen zu vermeiden. Er hat insbesondere die Übernahme eines Auftrages, wenn sie mit den
Standesregeln Präambel Die Standesregeln der Ziviltechniker sind eine Verordnung der Bundes-Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer gemäß 32 Abs. 1 des Ziviltechnikerkammergesetzes, BGBI. Nr.157/1994.
MehrANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)
(Absender) (PLZ) (Ort) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34i Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) IM REGELVERFAHREN ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
MehrJahrgang 1994 Ausgegeben am 4. März Stück
2275 Jahrgang 1994 Ausgegeben am 4. März 1994 51. Stück 156. Bundesgesetz: Ziviltechnikergesetz 1993 ZTG sowie Änderung der Gewerbeordnung 1973 (NR: GP XVIII RV 498 AB 1492 S. 153. BR: 4745 AB 4752 S.
MehrTextgegenüberstellung. I. Teil I. Teil I. Abschnitt I. Abschnitt
Entwurf 1 von 5 Gestaltung der Ausbildung Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Rechtspraktikantengesetzes Gestaltung der Ausbildung 6. (1) 6. (1) (unverändert) (2) Nach Absolvierung der Gerichtspraxis
MehrStaatliche Anerkennung von. Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat RUMÄNIEN
Stand: 5 Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat RUMÄNIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrBEWERBUNGSMAPPE. für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb zur Vergabe der Planungsleistungen
WIENER LINIEN GmbH & Co KG WIENER LINIEN GmbH Abteilung Planung, Bau und Projektmanagement BEWERBUNGSMAPPE für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb zur Vergabe der
MehrMeldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV
Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV 1. Diese Meldung betrifft: die erstmalige Erbringung von Dienstleistungen eine wesentliche Änderung von Umständen, welche
MehrAnerkennung von Ausbildungsnachweisen bzw. beruflichen Qualifikationen
Anerkennung von Ausbildungsnachweisen bzw. beruflichen Qualifikationen im Rahmen der Gewerbeordnung freie Gewerbe -> es ist kein Befähigungsnachweis erforderlich einheitliche Bundesliste der freien Gewerbe:
MehrMerkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis nach 1 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz-ApoG)
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis nach 1 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz-ApoG) Erforderliche Antragsunterlagen Für die Erteilung einer
MehrIch beabsichtige in folgender Einrichtung im Land Brandenburg meine Tätigkeit aufzunehmen:
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mailanschrift* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit.
MehrAntrag auf Genehmigung eines angestellten Arztes gemäß 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V i. V. m. 32 b Ärzte-ZV
Zulassungsausschuß für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Abrechnungsstempel Antrag auf Genehmigung eines angestellten Arztes gemäß 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V i. V. m. 32 b Ärzte-ZV Hiermit
MehrENTWURF WIENER LANDTAG
Beilage Nr. 26/2004 LG 03789-2004/0001 ENTWURF Beilage Nr. 26/2004 WIENER LANDTAG Gesetz, mit dem das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergärtner/innen
MehrÖsterreich Schweiz: Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Österreich Schweiz: Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich Stand.. Empfehlungen der Ständigen Expertenkommission gemäß Artikel des Abkommens 1. September. Anwendungsbereich (Art. ). Hochschulen:
MehrAn den Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Berlin Alte Jakobstraße Berlin. ANTRAG auf Eintragung in die Architektenliste Berlin
An den Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Berlin Alte Jakobstraße 149 10969 Berlin ANTRAG auf Eintragung in die Architektenliste Berlin auf der Grundlage des 4 des Berliner Architekten und
MehrAntrag auf Bewertung eines ausländischen Lehrerabschlusses (EU/EWR/Schweiz)
Postfach 200256 06003 Halle (Saale) Antrag auf Bewertung eines ausländischen Lehrerabschlusses (EU/EWR/Schweiz) Antragsteller/in Name, Vorname:... Anschrift Straße:... Postleitzahl, Ort... Bezeichnung
MehrGewerbeanmeldung (juristische Person)
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Abt. Baurecht.Gewerberecht Bahnhofstraße 35/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee Bundesgebühr und Verwaltungsabgaben lt. Tarif oder Bestätigung NEUFÖG
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 24. Juli 2006 Teil I 120. Bundesgesetz: Ingenieurgesetz 2006 IngG 2006 (NR: GP XXII RV 1431 AB 1454 S. 155. BR: AB 7596
MehrPostleitzahl, Ort. Telefax. Ich erkläre, dass gegen mich kein gerichtliches Straf- oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Name, Vorname Straße, Haus-Nr. Postleitzahl, Ort Telefon Telefax Weimarplatz 4 99423 Weimar Approbationserteilung als Antrag Erklärung über anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren Ich erkläre, dass
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER DUALEN HOCHSCHULE GERA-EISENACH
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER DUALEN HOCHSCHULE GERA-EISENACH Nr. 01/2017, 27. Februar 2017 Inhalt Satzung der Dualen Hochschule Gera-Eisenach für die Nachgraduierung der an Absolventen der Berufsakademie
MehrGewerbeanmeldung (juristische Person)
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Abt. Baurecht.Gewerberecht Bahnhofstraße 35/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee Bundesgebühr und Verwaltungsabgaben lt. Tarif oder Bestätigung NEUFÖG
Mehrauf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34f/h Abs. 1 der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler)
Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Einzelhandel, Existenzgründung, Unternehmensförderung Am Markt 13 28195 Bremen Antragsteller: Antrag einer juristischen Person (z.b. GmbH, AG, KGaA)
Mehr