Gutachten zu Messungen elektromagnetischer Immissionen von Mobilfunksendeanlagen im Gemeindegebiet von Stammbach am

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1 Gutachten zu Messungen elektromagnetischer Immissionen von Mobilfunksendeanlagen im Gemeindegebiet von Stammbach am Auftraggeber: Gemeinde Stammbach

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Adressen Ortstermin Aufgabenstellung Ziel der Messungen Vorhandene Mobilfunkstationen im Gemeindegebiet Messpunkte Vorgehensweise Messtechnik Einstellungen am Spektrumanalysator Zugrunde liegende Messvorschriften und -empfehlungen Messprinzip Erfassung der Messwerte Handhabung der Messantenne Messunsicherheit Nachweisgrenzen Funktionsweise von GSM-Mobilfunksendern Vorgehensweise zur Erfassung der GSM-Immissionen Messergebnisse Messwerte im Überblick Bewertung Grenzwerte der 26. BImSchV Vergleich der Messwerte mit den Grenzwerten der 26. BImSchV Übersicht zur Grenzwertbetrachtung Grenzwertbetrachtung als Diagramm Vergleich der gemessenen Werte mit Messwerten aus anderen Messkampanien Zusammenfassung Anlage zum Prüfbericht Messprotokoll Spektraldiagramme Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 1 von 18

3 1. Allgemeines 1.1. Adressen Auftraggeber Auftragnehmer Gemeinde Stammbach 1. Bürgermeister Ehrler Rathausstr Stammbach anbus analytik GmbH Gesellschaft für Gebäudediagnostik Umweltanalytik und Umweltkommunikation Mathildenstr Fürth 1.2. Ortstermin Durchgeführt von Ortstermin am Anwesend zum Ortstermin Untersuchungsauftrag Untersuchungsobjekt Verfasser des Prüfberichtes Berichtsnummer Ausführungen Uwe Münzenberg, Technische Leitung Gebäudediagnostik von 9:00 bis 17:30 Uhr 1. Bürgermeister Ehrler und Herr Schuster vom Bauamt der Gemeinde Stammbach Vorhermessungen elektromagnetischer Immissionen von Mobilfunksendeanlagen im Rahmen des FEE- Programmes des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 10 Messpunkte in Stammbach Uwe Münzenberg Stammbach-Vorhermessungen Originale Datum des Prüfberichtes Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 2 von 18

4 1. Aufgabenstellung 1.1. Ziel der Messungen Die Gemeinde Stammbach beauftragte die anbus analytik GmbH im Rahmen des FEE- Projektes der bayrischen Staatsregierung, als sogenannte Vorhermessungen exemplarisch die derzeitige Belastung an 10 Messpunkten im Gemeindegebiet mit elektromagnetischen Feldern durch Mobilfunksendestationen messtechnisch zu ermitteln. Zum besseren Vergleich der ermittelten Feldstärken des Mobilfunks sollen zusätzliche wesentliche Feldstärken von sonstigen Funksignalen wie z.b. Mittelwelle, UKW, Fernsehen, Radar oder Schnurlostelefonen orientierend erfasst werden. Ziel der Messungen ist es, einen Überblick über die von Mobilfunksendern im Gemeindegebiet ausgehenden elektromagnetischen Immissionen zu erhalten. Die Messungen sollen damit dazu beitragen, die Transparenz in der Öffentlichkeit zu verbessern und den Ausbau des Mobilfunknetzes betreffend der elektromagnetischen Felder kritisch zu begleiten, da von Seiten der Netzbetreibers O2 geplant ist, eine neue Mobilfunkbasisstation auszubauen Vorhandene Mobilfunkstationen im Gemeindegebiet In Stammbach befinden sich folgende Mobilfunkstationen auf einem DFMG-Mast an der Kulmbacher Straße mit der Flurnummer: 327, wobei es sich bei Vodafone um einen Repeater 1 mit geringer Sendeleistung handelt. Senderstandort Netzbetreiber System Hauptabstrahlrichtung in Grad Montagehöhe ab Boden in m Frequenz Organisationskanäle in MHz Kanäle in Betrieb Kanäle beantragt Stammbach E-Plus GSM 1800 Stammbach Vodafone GSM 900 Stammbach Vodafone GSM ,7 937, ,8 937, Ein Repeater oder Relais-Station ermöglicht eine Übertragungen über größere Strecken als die, die mit einer direkten Verbindung möglich wären. Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 3 von 18

5 Foto: 1 Blick auf die bestehende Mobilfunkstation Die Lage der in der näheren Umgebung von Stammbach befindlichen Mobilfunkstationen ist in der nachfolgenden Topografischen Karte wiedergegeben: Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 4 von 18

6 Abbildung 1: Lage der Mobilfunkstationen um Stammbach 1.2. Messpunkte Die Messpunkte wurden in Abstimmung mit der Gemeinde Stammbach festgelegt. Die Messpunkte wurden so ausgewählt, dass diese mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt: repräsentativen Charakter für die bebaute Umgebung, mutmaßlich der Ort (Daueraufenthaltsplatz) mit der höchsten Belastung, sogenannte sensible Standorte, Sichtkontakt zum Sender.. Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 5 von 18

7 Beschreibung Sichtkontakt zum Sender Abstand zum Sender in m 01 Birkigweg 9 ja Frankenstraße 11 ja Flurstraße 3 nein Goppelsstraße 8 nein Volksschule Pausenhof nein Rathaus nein Weißensteinblick 31 ja Streitauer Straße ja Jahnstraße 9 ja Rindlas 5 ja 1140 Der Abstand vom Messpunkt zur dominierenden Mobilfunkstation wurde mittels eines GPS- Empfängers ermittelt. Abbildung 2: Lage der Messpunkte (Türkies) und der bestehenden Mobilfunkstation (Rot) Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 6 von 18

8 2. Vorgehensweise 2.1. Messtechnik Spektrum-Analyser: FSH 3, Rohde & Schwarz, Seriennummer: Werkskalibrierung: Juli 2004 Messantennen: Kabel: USLP 9143, 300 MHz bis 3000 MHz, Schwarzbeck EFS , 0,1 MHz MHz, Schwarzbeck AK 9513, 2,5 m, Schwarzbeck Für die Hochrechnung auf eine maximale Anlagenauslastung werden technische Daten der Mobilfunksendeanlagen benötigt. Diese wurden von den Betreibern per angefragt. Die jeweilige Anfrage wurde beantwortet von: Harald Klussman, E-Plus Mobilfunk GmbH Co. KG Sebastian Götze, O 2 (Germany) GmbH & Co.OHG, am Radenko Slovic, Vodafone D2 GmbH am Karin Erhard, T-Mobile Deutschland GmbH am Der Messzeitpunkt wurde den Betreibern der Sendeanlagen nicht bekannt gegeben Einstellungen am Spektrumanalysator Für GSM-Messungen wurden folgende Geräteeinstellungen vorgenommen: RBW / VBW: Detector: Trace: Sweep Time: 200 khz / 1 MHz Max Peak Max Hold 200 ms Für die Messungen des digitalen Rundfunks wurden folgende Geräteeinstellungen vorgenommen: RBW / VBW: Power Measure: Detector: Trace: Sweep Time: 30 khz / 300 khz Channel Power RMS Max Hold 500 ms Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 7 von 18

9 Anmerkungen zu den Messungen außerhalb von GSM und UMTS. Bei Signalen durch schnurlose Telefone nach DECT-Standard wurde nur das jeweils stärkste Signal dokumentiert, da die kurz gepulsten Signale von zwei DECT-Basisstationen nicht zeitgleich erfolgen und daher eine Addition verschiedener DECT Telefonen die Wirklichkeit verzerrt wiedergeben würden Zugrunde liegende Messvorschriften und -empfehlungen Die Messungen erfolgen auf Basis folgender Messvorschriften und Messempfehlungen: Messempfehlung Mobilfunk-Basisstationen (GSM) des schweizer BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) und METAS (Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung), Bern 2002 Messempfehlung Mobilfunk-Basisstationen (UMTS-FDD) des schweizer BUWAL, Entwurf vom Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Bundes-Immissionsschutzverordnung BImSchV Deutschland) gemäß Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz, 107. Sitzung, März Messprinzip Hochfrequente elektromagnetische Felder in unserer Umwelt setzen sich aus einer Vielzahl von Signalen von unterschiedlicher Frequenz und Stärke zusammen. Um die von den verschiedensten Sendeanlagen hervorgerufenen Feldstärken bzw. Leistungsflussdichten detailliert zu erfassen, müssen diese frequenzselektiv über eine Spektrumanalyse gemessen werden. Hierbei wird der eingestellte Frequenzbereich mit einem variablen Filter durchfahren. Als Ergebnis erhält man auf dem Bildschirm des Gerätes das Spektrum als Graphik. Die Höhe der Ausschläge ist ein Maß für die Amplitude des Signals, ihre Lokalisation auf der horizontalen Frequenzachse ist ein Maß für die Frequenz des betreffenden Senders Erfassung der Messwerte Die Anzeige der Messergebnisse erfolgt als Spannungspegel mit logarithmischer Amplitudenskalierung in den Maßeinheit dbµv. Der Pegel in dbµv (U dbµv ) ist bezogen auf eine Eingangsspannung des Spektrumanalysators von 1 µv. Aus diesen Amplituden-Werten wird dann, nach Addition des vom Hersteller spezifizierten, frequenzabhängigen Antennenfaktors (= Antennenwandlungsmaß) sowie der Dämpfung des verwendeten Messkabels (ergibt den Feldstärkepegel in dbµv/m ), die am Messpunkt herrschende Feldstärke in mv/m (Millivolt pro Meter) und die Leistungsflussdichte in µw/m² (Mikrowatt pro Quadratmeter) errechnet. Diese Werte sind im Messprotokoll in den entsprechenden Spalten Feldstärke und Leistungsflussdichte wiedergegeben. Die Signal-Frequenz wird auf der Anzeige des Spektrum-Analysators in der Einheit Hz (Hertz) bzw. MHz (Megahertz = Hz), oder GHz (Gigahertz = Hz) angegeben. Die Messungen erfolgten im Fernfeld. Als Fernfeld bezeichnet man einen Bereich, in dem die elektrische Komponente und die magnetische Komponente der sich ausbreitenden Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 8 von 18

10 Welle in einem konstanten Verhältnis zueinander. Im Fernfeld genügt es, eine der drei HF-Feldgrößen E, H oder S zu messen; die beiden anderen können dann berechnet werden (H = E / Z 0 ; S = E H) Handhabung der Messantenne Zur Erfassung der am Messpunkt maximal einwirkenden elektromagnetischen Immissionen durch den Mobilfunk, wird die Messantenne nach der Schwenkmethode geführt. Dabei wird der Messpunkt in einem räumlichen Bereich von ca. 2,5 m mit vom Körper entfernt gehaltenen Messantenne in allen Raumrichtungen (isotrop) abgetastet, wobei gleichzeitig die Polarisationsebene der Antenne systematisch variiert wird. Bei dieser Absuche des Volumens soll die Antenne immer einen Abstand von ca. 50 cm zu Wänden, Boden, Decke und Mobiliar einhalten. Die Bewegungsgeschwindigkeit der Antenne ist der eingestellten Sweep Time des Spektrumanalysators angepasst. Während dieses Vorgangs wird das Spektrum mit dem Maximalwertspeicher des Analysators kontinuierlich erfasst und aufgezeichnet. Pro Messpunkt und untersuchtem Spektralbereich wird so lange gemessen, bis sich das angezeigte Spektrum nicht mehr verändert; dabei wird eine Messdauer von einer Minute nicht unterschritten Messunsicherheit Aufgrund der technisch unvermeidbaren Restfehler bei der Kalibrierung der Messantennen und -kabel sowie der Messtoleranz des Spektrum-Analysators muss insgesamt mit einer gerätebedingten Messunsicherheit von typisch ± 3 db gerechnet werden. Die gesamte Messunsicherheit des Messaufbaus ist bei der Beurteilung der Messwerte mit Grenzwerten zu Gunsten der zu schützenden Menschen zu berücksichtigen. Für den worst case ist davon auszugehen, dass die Messeinrichtung die maximale negative Toleranz aufweist (Anzeige um 3 db zu niedrig). 3 db Messunsicherheit entsprechen bei der Strahlungsdichte dem Faktor 2, bei der Feldstärke dem Faktor 1,41 (= Wurzel aus 2). Daher wird beim Vergleich der Messwerte mit den Grenzwerten der 26. BimSchV die Messunsicherheit auf die real gemessenen Werte addiert Nachweisgrenzen Die untere Nachweisgrenze wird durch das Eigenrauschen des Spektrumanalysators und die Empfindlichkeit (Antennenfaktor) der verwendeten Messantenne bestimmt. Das Eigenrauschen des Spektrumanalysators ist u.a. von der eingestellten Filterbandbreite abhängig Funktionsweise von GSM-Mobilfunksendern Eine Mobilfunk-Sendeanlage besteht in der Regel aus mehreren sogenannten Basisstationen. Die Basisstationen wiederum benötigen zur Steuerung der verschiedenen Mobilfunkgespräche mehrere spezielle Sende-Kanäle, die sogenannten Organisations- und Verkehrskanäle. Die Organisationskanäle (BCCH - Broadcast Control Channel) einer Basisstation haben die Aufgabe, jedem Handy seine, Mobilfunksstation zuzuweisen. Damit nehmen sie für die Handys vergleichsweise die Funktion eines Leuchtturms wahr, an dem sie sich orientieren können. Der Organisationskanal, sozusagen der Stamm- Frequenzkanal einer Basisstation, sendet ständig mit seiner maximalen Leistung - also auch wenn kein Telefonat über die betreffende Basisstation geführt wird. Ist der Organisationskanal mit Mobiltelefonaten ausgelastet (i.d.r. können sechs Mobiltele- Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 9 von 18

11 fonate durch einen Organisationskanal abgewickelt werden), so kann die Basisstation einen zusätzlichen, lastabhängigen Verkehrskanal (TCH - Traffic Channel) auf einer anderen Frequenz für bis zu acht weiteren Mobilgesprächen öffnen. Ist auch dieser Verkehrskanal belegt, so steht - je nach Konfiguration der Anlage - ggf. ein dritter oder auch vierter Frequenzkanal zur Verfügung. Alle zu einer Basisstation gehörenden Frequenzkanäle - also Organisationskanal und lastabhängige Verkehrskanäle - werden über dieselbe Antenne abgestrahlt. Pro Antenne einer Basisstation können somit maximal 30 Telefonate geführt werden. Eine Mobilfunkstation besteht wiederum in der Regel aus mehreren Organisationskanälen. Die lastabhängigen Verkehrskanäle sind leistungsgeregelt. Jeder Sendekontakt zu einem Handy wird individuell angepasst und nur mit der Leistung gesendet, die zur Aufrechterhaltung einer stabilen Verbindung erforderlich ist Vorgehensweise zur Erfassung der GSM-Immissionen Aufgrund des dauernd sendenden Organisationskanals und der je nach Verkehrsaufkommen temporär zugeschalteten, lastabhängigen Verkehrskanäle, die zudem noch mit Power Control arbeiten können, ist die Intensität der Emissionen elektromagnetischer Felder von GSM-Mobilfunkanlagen (D- und E-Netz) abhängig von der momentanen Auslastung. Messungen, welche die temporär zugeschalteten lastabhängigen Verkehrskanäle in die Bewertung mit einbeziehen, sind somit vom jeweiligen Messzeitpunkt abhängig und daher nicht reproduzierbar. Die aktuell gemessenen Immissionen können sich zwischen zwei fixen Werten bewegen, dem minimalen und dem maximalen Beurteilungswert. Der minimale Beurteilungswert repräsentiert die Immissionen für den Fall, dass nur die Organisationskanäle der Basisstationen aktiv sind. Dies entspricht dem Zustand in verkehrsarmen Zeiten, typischerweise in den späten Nachtstunden. Zur Ermittlung des minimalen Beurteilungswertes werden die Organisationskanäle (BCCH) unter den Verkehrskanälen (TCH) herausgefiltert und ihre Stärke gemessen. Die je nach Nutzung zugeschalteten Verkehrskanäle werden nicht erfasst. Wenn die entsprechenden Betreiberdaten nicht vorliegen, geschieht dies entweder für die verschiedenen Frequenzen einzeln in der Betriebsart Zero Span oder für alle Frequenzen des betrachteten Spektrums gleichzeitig durch Vergleich der Spektren in den Betriebsarten Average und Max Hold. Der minimale Beurteilungswert errechnet sich als Summe der Strahlungsdichten der Organisationskanäle: Zur Ermittlung der maximal möglichen Immissionen (worst case) wird von den gemessenen Werten auf die zu erwartenden Werte bei maximaler Anlagenauslastung hochgerechnet. Dieser Zustand wird durch den maximalen Beurteilungswert repräsentiert. Man multipliziert dazu die ermittelte Leistungsflussdichte S OK eines jeden Organisationskanals mit der maximal möglichen Anzahl Frequenzkanälen der jeweiligen Basisstation und erhält somit die maximale Leistungsflussdichte, die durch eine Basisstation am jeweiligen Messpunkt bei voller Auslastung verursacht werden kann. Denn es wird durch diese Multiplikation der Fall dargestellt, dass auf allen zur Verfügung stehenden Frequenzkanälen in allen Zeitschlitzen mit voller Leistung gesendet wird. Durch Summenbildung wird der maximale Beurteilungswert für das betrachtete GSM-Spektrum ermittelt. Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 10 von 18

12 3. Messergebnisse 3.1. Messwerte im Überblick In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Messwerte in übersichtlicher Form dargestellt. Die detaillierten Ergebnisse befinden sich als Messprotokoll in der Anlage. Messpunkt Sichtkontakt zum Sender Abstand zum Sender in m Minimum GSM-Mobilfunk in µw/m2 Maximum GSM-Mobilfunk in µw/m2 DECT in µw/m2 Radio und TV in µw/m2 01 Birkigweg 9 02 Frankenstraße Flurstraße 3 04 Goppelsstraße 8 05 Volksschule Pausenhof 06 Rathaus 07 Weißensteinblick Streitauer Straße 09 Jahnstraße 9 10 Rindlas 5 ja 202 3,3 5,0 0,0 20,6 ja ,8 2,0 9,1 6,5 nein ,6 0,9 3,0 4,8 nein ,2 6,9 9,0 7,0 nein 567 0,4 1,2 1,4 4,0 nein ,2 0,2 5,8 1,3 ja ,7 6,0 2,3 5,0 ja ,1 3,9 9,1 7,4 ja 983 5,1 5,2 2,3 2,2 ja ,2 0,4 0,9 2,5 Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 11 von 18

13 4. Bewertung Elektromagnetische Wellen sind sehr schnell veränderliche Felder, bei denen das elektrische und magnetische Feld über den Wellenwiderstand des Raumes fest und eindeutig miteinander verknüpft sind. Kennt man hier z.b. die elektrische Feldstärke, so lässt sich die magnetische Feldstärke berechnen und umgekehrt. Wegen dieser Verknüpfung von elektrischem und magnetischem Feld spricht man bei hochfrequenten Wellen von einem elektromagnetischen Feld. Kennzeichnend für die (hochfrequente) elektromagnetische Welle - im Gegensatz zu niederfrequenten elektrischen oder magnetischen Wechselfeldern - ist die Abstrahlung von Energie in Form einer elektromagnetischen Welle "frei in den Raum". Die Grenze zwischen der Niederfrequenz und der Hochfrequenz ist nicht eindeutig zu ziehen. Häufig wird für diese Grenze 30 khz genannt, da hier der Langwellenbereich beginnt, von dem aufwärts das elektromagnetische Spektrum im Wesentlichen zur Funkübertragung und Telekommunikation genutzt wird Grenzwerte der 26. BImSchV Die bekannteste und unumstrittene biologische Wirkung von Hochfrequenzfeldern ist die Wärmewirkung, wie sie z. B. im Mikrowellenherd genutzt wird. Entsprechende Grenzwerte, die Schutz vor Gesundheitsschädigungen durch Wärmeeffekte bieten (thermische Vorsorgewerte), sind in Deutschland in der 26. BImSchV (Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes / Verordnung über elektromagnetische Felder vom 16. Dezember 1996) festgelegt. Die deutschen Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen des International Comittee for Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP), er deutschen Strahlenschutzkommission (SSK), sowie der Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern. Hochfrequente Felder erzeugen bei entsprechend hoher Leistungsdichte eine messbare Erwärmung des biologischen Gewebes. Die ICNIRP steht auf dem Standpunkt, dass im Hochfrequenzbereich nur dann relevante Effekte hinsichtlich der Gesundheit auftreten und sieht dies ab einer Temperaturerhöhung um 1 C bei einer SAR (= spezifische Absorptionsrate, ein Maß für die in Geweben absorbierte Leistung in Watt/kg) von 4 W/kg als gegeben an. Mit einem Sicherheitsfaktor 50 resultiert daraus der Basisgrenzwert für Ganzkörperexposition von 0,08 W/kg. Da die SAR nur am Phantom gemessen oder simuliert werden kann, erfolgt eine Umrechnung in messbare Größen: Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 12 von 18

14 Tabelle: Grenzwerte der 26. BImSchV (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 1996) Anhang 1(zu 2) Effektivwert der Feldstärke und der Leistungsflussdichte, quadratisch gemittelt über 6-Minuten-Intervalle Frequenz f in Megahertz [MHz] elektrische Feldstärke magnetische Feldstärke Leistungsflussdichte 1) in Volt pro Meter [V/m] in Ampere pro Meter [A/m] in Watt pro Quadratmeter [W/m 2 ] ,5 0, ,375 f 0,0037 f f / , ) In der 26. BImSchV erstrecken sich die Grenzwertangaben nur auf elektrische und magnetische Felder. Die zugehörigen Werte der Leistungsflussdichte sind hier unter Zugrundlegung von Fernfeldbedingungen aus den Feldstärken berechnet und in der Tabelle eingefügt. Umgerechnet für den Frequenzbereich des Mobilfunks entspricht dies ca.: Anmerkung: 42 V/m und 4,7 W/m 2 für den Frequenzbereich GSM V/m und 9 W/m 2 für den Frequenzbereich GSM V/m und 10 W/m 2 für den Frequenzbereich UMTS Nicht unter die Verordnung fallen Anlagen, die ausschließlich der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben dienen (wie Sendefunkanlagen des Bundesgrenzschutzes, der Polizei, der Bundeswehr, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), privat betriebene Anlagen (wie Amateurfunkanlagen) und Sendefunkanlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie alle Funkanlagen mit einer Sendefrequenz unter 10 MHz (also alle Lang- und Mittelwellensender sowie ein Großteil der Kurzwellensender). Die Verordnung gilt nur für Anlagen, nicht für elektrische Geräte oder Maschinen. Auch gilt die Verordnung nur für ortsfeste Anlagen, also nicht für mobile, wie z.b. Schiffsradaranlagen, mobile Geräte (wie Mobilfunkendgeräte) und nicht für Fahrzeuge Vergleich der Messwerte mit den Grenzwerten der 26. BImSchV Für den folgenden Vergleich der gemessenen elektromagnetischen Immissionen der Mobilfunkstation mit den rechtlich verbindlichen Grenzwerten der 26. BImSchV (welche für den vorliegenden Fall anzuwenden ist, da es sich um ortsfeste gewerbliche Sendeanlagen mit mindestens 10 Watt Sendeleistung handelt und sich die Messpunkte in Bereichen befinden, in denen nicht von einer nur zeitweisen Exposition auszugehen ist), wird von einer denkbaren Maximalbetrachtung ausgegangen. Diese berücksichtigt die Hochrechnung auf den maximalen Anlagenzustand, also nicht nur die zur Zeit aktiven Sendekanäle der jeweils betrachteten Mobilfunkstation, sondern auch weitere bei der Bundesnetzagentur (ehemalige RegTP) beantragten Sendekanäle, die noch nicht in Betrieb sind und mögli- Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 13 von 18

15 cherweise auch nie in Betrieb genommen werden. Bei UMTS wird jedoch das von den Betreibern ersteigerte 2. Frequenzband nicht berücksichtig, da nicht absehbar ist, ob diese von den Betreibern genutzt wird. Zusätzlich wird die auf die gemessenen Werte noch die Messunsicherheit von 3 db als Sicherheit aufgeschlagen. Die im Alltag tatsächlichen vorhanden elektromagnetischen Immissionen sind jedoch wesentlich geringer und bewegen sich zwischen der minimalen und der maximalen Feldstärke (siehe Übersicht über die Messergebnisse). Grundlagen der Berechnung: Sind die Grenzwerte, wie im vorliegenden Fall der 26. BImSchV, von der Frequenz abhängig, so ist dies bei der Betrachtung der Gesamtimmission im Verhältnis zu den Grenzwerten entsprechend zu berücksichtigen. Dies geschieht, indem die Quotienten aus den Feldstärken der Immissionen E I bei den verschiedenen gemessenen Frequenzen und den für diese Frequenzen geltenden Grenzwert E G gebildet werden; anschließend werden diese Quotienten quadratische addiert. Wenn die Summe der Quotienten kleiner als 1 ist, gelten die Grenzwerte als eingehalten: E 2 I (f 1 ) E 2 I (f 2 ) E 2 I (f n ) E 2 G (f 1 ) 2 EG (f 2 ) E 2 G (f n ) < 1 Im Sinne einer besseren Verständlichkeit, werden die Werte als Prozent vom Grenzwert in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Dementsprechend gilt der Grenzwert eingehalten, wenn die Summe unter 100 % liegt. Die Angabe 100 % vom Grenzwert wäre also gleichbedeutend mit dem Erreichen des Grenzwertes. Anmerkungen zum Vergleich mit den Grenzwerten: Aus formaler Sicht gelten die Grenzwerte der 26. BImSchV für DECT-Telefone, Radio- und Fernsehsender der öffentlich rechtlichen Rundfunksendeanstalten, sowie für Flughafenradar nicht. Zum besseren Vergleich wurden diese dennoch in die Bewertung mit einbezogen.. Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 14 von 18

16 4.3. Übersicht zur Grenzwertbetrachtung In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Grenzwerbetrachtung mit den elektrischen Feldstärken des Mobilfunks als Übersicht dargestellt. Messpunkt Beurteilungswert Mobilfunk in V/m Beurteilungswert sonstige Sender in V/m Immissionen des Mobilfunks in Prozent (%) zum Grenzwert Immissionen sonstiger Sender in Prozent (%) zum Grenzwert 01 Birkigweg 9 0,07 0,12 0,15 0,38 02 Frankenstraße 11 0,05 0,11 0,09 0,29 03 Flurstraße 3 0,03 0,08 0,07 0,23 04 Goppelsstraße 8 0,09 0,11 0,12 0,26 05 Volksschule Pausenhof 0,04 0,06 0,08 0,20 06 Rathaus 0,02 0,07 0,03 0,16 07 Weißensteinblick 31 0,08 0,07 0,18 0,23 08 Streitauer Straße 0,07 0,11 0,14 0,29 09 Jahnstraße 9 0,09 0,06 0,15 0,15 10 Rindlas 5 0,02 0,05 0,05 0,16 Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 15 von 18

17 Grenzwertbetrachtung als Diagramm Immissionen des Mobilfunks in Prozent (%) zum Grenzwert Immissionen sonstiger Sender in Prozent (%) zum Grenzwert 06 Rathaus 10 Rindlas 5 03 Flurstr Volksschule Pausenhof 02 Frankenstr Goppelsstr Streitauer Str. 01 Birkigweg 9 09 Jahnstr Wießensteinblick 31 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 Prozent vom Grenzwert Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 16 von 18

18 Vergleich der gemessenen Werte mit Messwerten aus anderen Messkampanien Nachfolgend ist zum besseren Vergleich der gemessenen Messwerte eine Auswertung des Bayerisches Landesamt für Umweltschutz aus vergleichbaren Messkampanien 2 wiedergegeben. Die Auswertung des Bayerisches Landesamt für Umweltschutz aus Messpunkten zeigen, dass der 50 %-Perzentil bei 1,20 % vom Grenzwert liegt (was dem Median entspricht) der 75 %-Perzentil bei 3,03 % und der 90 %-Perzentil bei 5,53 % vom Grenzwert der 26. BImSchV beträgt. 2 Abschlußbericht: Möglichkeiten und Grenzen der Minimierung von Mobilfunkimmissionen: Auf Messdaten und Simulationen basierende Optionen und Beispiele, Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 17 von 18

19 5. Zusammenfassung An allen Messpunkten liegen die Immissionen des Mobilfunks für den Fall, dass alle beantragten Frequenzkanäle durch die Betreiber genutzt werden bei 0,05 bis 0,18 % des in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwertes und unterschreiten diesen damit deutlich. Insgesamt können die elektromagnetischen Immissionen in Stammbach durch Mobilfunk, im Vergleich zu anderen Gemeinden, als niedrig eingestuft werden. Ein Vergleich der gemessenen Messwerte mit einer Auswertung des Bayerisches Landesamt für Umweltschutz aus vergleichbaren Messkampanien zeigt, dass die gemessenen Werte im Bereich des 20. Perzentils und damit deutlich unterhalb des allgemeinen Durchschnitts liegen. Die Immissionen durch sonstige Sender, wie Kurzwellen-, Radio-, oder TV-Sender liegen in der gleichen Größenordnung wie die Immissionen des Mobilfunks auf einem niedrigen Niveau. Fürth, anbus analytik GmbH Uwe Münzenberg Baubiologe (VDB) Technische Leitung Gebäudediagnostik anbus analytik GmbH Dipl.- Ing. Jörg Thumulla Diplom Chemiker Technische Leitung Umweltanalytik Ende des Berichtes Prüfbericht: vom Ortstermin: Verfasser: Uwe Münzenberg Seite. 18 von 18

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