Arbeitskreis Rückversicherung in Wien
|
|
- Nadja Kruse
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitskreis Rückversicherung in Wien Ingrid Hofer, Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung Enquete Auf die (Arbeits-)plätze, fertig, los! AK NÖ, 17. Juni 2015 Die Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung wird beauftragt und finanziert durch:
2 Aufgaben der KOO JBB Koordinationsstelle Jugend-Bildung-Beschäftigung für alle Jugendlichen unter 25 Stutterheimstrasse 16-18/Stg.3/ Wien Aufgaben: Unterstützung der Auftraggeber-Systeme bei der übergreifenden Koordination und operativen Abstimmung ihrer Programme und Projekte. aktuelle Informationen und Übersichten über die Wiener Angebote am Übergang Schule Beruf. Förderung der Vernetzung und Kooperation der Projekte im Fachbereich Moderation und Organisation des inhaltlichen Austauschs zu fachlichen Themen 2 Die Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung wird beauftragt und finanziert durch:
3 Jugendliche mit Behinderung am Übergang Schule - Beruf Welche Auswirkungen hat ein Arbeitsversuch auf den Bezug bzw. den langfristigen Anspruch auf: Erhöhte Familienbeihilfe Waisenpension Bedarfsorientierte Mindestsicherung (in Wien: Dauerleistung) aber auch auf einen bestehenden Platz in einer Tagesstruktur in manchen Fällen einer vollbetreuten Unterkunft Die Unsicherheit bei Jugendlichen und ihren Eltern in diesen existenziellen Fragen erschweren die Entscheidung, den oft sehr beschwerlichen Weg der beruflichen Integration überhaupt zu versuchen. 3
4 Wiener Arbeitskreis Rückversicherung 2001: Einberufung des Wiener AK Rückversicherung auf Initiative der Landesstelle Wien des Sozialministeriumservice (ehemals Bundessozialamt). Ziel: Regelungen und Verwaltungsabläufe zu vereinbaren, die ein Wiedererlangen der Sozialhilfeleistung und/oder der erhöhten Familienbeihilfe bei Scheitern eines Arbeitsversuches bei Einhaltung definierter Vorgehensweisen sicherstellen. Teilnehmer/innen: Land Wien (MA 40, Fonds Soziales Wien), AMS Wien, Pensionsversicherung sowie das Finanzamt Wien unter der Koordination des Sozialministeriumservice Wien. Ergebnis: Vereinbarung von Abläufen, Erstellung und Aktualisierung einer zusammenfassenden Unterlage für die Berater/innen im Fachbereich durch die Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung. 4
5 Gesetzliche Änderungen 2014 Zwei wichtige Regelungen wurden fixiert: FLAG 8 Abs. 6a in Hinblick auf den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe. ASVG 252 Abs. 3 bezüglich der Kindseigenschaft, die den weiteren Bezug der Waisenpension ermöglicht. Im Rahmen einer neuerlichen Tagung des Arbeitskreises Rückversicherung im März 2015 wurden die Auswirkungen und Vereinbarungen diskutiert. Um die Praxisfragen stärker einbringen zu können wurden das Elternnetzwerk von Integration Wien und der Integrationsfachdienst Jobwärts von Jugend am Werk in den Arbeitskreis Rückversicherung aufgenommen. 5
6 Schematischer Ablauf der Bearbeitung eines Antrags auf Erhöhte Familienbeihilfe Antrag auf Familienbeihilfe und Erhöhungsbetrag Finanzamt prüft die allgemeinen Voraussetzungen Bspw. Lebensmittelpunkt, Aufenthaltstitel, Wer anspruchsberechtigt ist Bei Volljährigkeit ob Berufsausbildung vorliegt etc. Finanzamt übermittelt eine Mitteilung an Antragsteller/in Bewilligung wird immer befristet ausgestellt Wird einem Antrag nicht oder nicht vollinhaltlich stattgegeben wird ein Bescheid erstellt. Sozialministeriumservice prüft den Grad der Behinderung bzw. ob Person dauerhaft außerstande ist sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Information an Finanzamt über GdB bzw. Fähigkeit Unterhalt zu verschaffen, ob/wann Nachuntersuchung empfohlen wird. Ergebnis ergeht an Antragsteller/in (gem. FLAG 8 (5) ist die Grundlage 14 Abs. 3 BEinstG und die Einschätzungsverordnung) (gem. FLAG 8 Abs. 5 ist erhebliche Behinderung nach 5 Jahren neu festzustellen wenn nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen) 6
7 Zuverdienst gem. FLAG 5 Das Einkommen eines Kindes ist bis zu jenem Jahr irrelevant, in dem es das 19. Lebensjahr vollendet. Erzielt ein Kind ab dem Kalenderjahr, in dem es das 20. Lebensjahr vollendet eigene Einkünfte, so darf das zu versteuernde Gesamteinkommen den Betrag von Euro pro Jahr nicht übersteigen. Bei diesem Betrag handelt es sich um die Bemessungsgrundlage der Lohn- bzw. Einkommenssteuer ohne 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration). Lehrlingsentschädigungen und Waisenpensionen erhöhen das zu versteuernde Einkommen nicht. Wird der Betrag von Euro überschritten, ist ab dem Kalenderjahr 2013 nur mehr jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde. Bspw. bei einem Jahres-Verdienst von Euro werden nur mehr Euro rückgefordert. ( Einschleifgrenze für 2015 liegt bei Euro) Wird das zu versteuernde Jahreseinkommen voraussichtlich über Euro (ab 2011) liegen, sollte vor Aufnahme der Beschäftigung eine Abmeldung der Familienbeihilfe mit dem Formular Beih 1 oder formlos beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erfolgen. Diese Information sollte persönlich, brieflich, per Fax oder über FinanzOnline übermittelt werden. 7
8 Arbeitsversuch und Rückversicherung bei EHFB Wird der Betrag von Euro überschritten, ist ab dem Kalenderjahr 2013 nur mehr jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde. Bspw. bei einem Verdienst von Euro werden nur mehr Euro rückgefordert. ( Einschleifgrenze für 2015 liegt bei Euro) Wird das zu versteuernde Jahreseinkommen voraussichtlich über Euro (ab 2011) liegen, sollte vor Aufnahme der Beschäftigung eine Abmeldung der Familienbeihilfe mit Formular Beih 1 oder formlos beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erfolgen*. Diese Information sollte persönlich, brieflich, per Fax oder über FinanzOnline übermittelt werden. Rückversicherung: FLAG 8 Abs. 6a: Fällt das Einkommen in einem nachfolgenden Kalenderjahr wieder unter die Grenze, lebt der Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe wieder auf. Die Familienbeihilfe kann dann neu beantragt werden. Es ist nicht maßgeblich, welche bzw. wo eine Beschäftigung allenfalls ausgeübt wurde, ob die Überschreitung der Einkommensgrenze in unregelmäßigen Abständen erfolgt oder wie lange eine Beschäftigung ausgeübt wurde, bei der die Einkommensgrenze überschritten wird. Wurde einmal eine Erwerbsunfähigkeit mit ärztlichem Sachverständigengutachten als Dauerzustand festgestellt, ist unabhängig vom diesbezüglichen Zeitpunkt - keine weitere Untersuchung erforderlich. 8
9 Schematischer Ablauf der Bearbeitung eines Antrags auf Erhöhte Familienbeihilfe Antrag auf Familienbeihilfe und Erhöhungsbetrag Finanzamt prüft die allgemeinen Voraussetzungen Bspw. Lebensmittelpunkt, Aufenthaltstitel, Wer anspruchsberechtigt ist Bei Volljährigkeit ob Berufsausbildung vorliegt etc. Finanzamt übermittelt eine Mitteilung an Antragsteller/in Bewilligung wird immer befristet ausgestellt Wird einem Antrag nicht oder nicht vollinhaltlich stattgegeben wird ein Bescheid erstellt. Sozialministeriumservice prüft den Grad der Behinderung bzw. ob Person dauerhaft außerstande ist sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Information an Finanzamt über GdB bzw. Fähigkeit Unterhalt zu verschaffen, ob/wann Nachuntersuchung empfohlen wird. Ergebnis ergeht an Antragsteller/in (gem. FLAG 8 (5) ist die Grundlage 14 Abs. 3 BEinstG und die Einschätzungsverordnung) (gem. FLAG 8 Abs. 5 ist erhebliche Behinderung nach 5 Jahren neu festzustellen wenn nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen) 9
10 Waisenpension Voraussetzungen für die Waisenpension sind: Tod eines Elternteiles ( Versicherungsfall ), das Vorliegen einer gewissen Mindestanzahl an Versicherungsmonaten des/der Verstorbenen ( Wartezeit ) Kindeseigenschaft im Sinne des ASVG muss gegeben sein. Kindeseigenschaft (gem. 252 ASVG) liegt jedenfalls bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Darüber hinaus bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Arbeitskraft durch eine Schul- oder Berufsausbildung bzw. eine Freiwilligentätigkeit überwiegend beansprucht wird oder unbefristet, wenn während des Bestehens der Kindeseigenschaft Erwerbsunfähigkeit eintritt. Dauer der Waisenpension Die Waisenpension gebührt grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Darüber hinaus über Antrag bei Schul- oder Berufsausbildung (maximal bis zum 27. Lebensjahr) oder bei Erwerbsunfähigkeit für deren Dauer. Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die betroffene Person wegen des nicht nur vorübergehenden Zustandes der körperlichen und geistigen Kräfte und nicht etwa nur wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nicht imstande ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. als Selbständiger einen nennenswerten Erwerb zu erzielen. (vgl OGH 10 ObS 209/00h). 10
11 Arbeitsversuch und Rückversicherung Waisenpension Liegt Erwerbsunfähigkeit auf Dauer vor, hat die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei unverändertem Gesundheitszustand keine Auswirkungen auf den Anspruch einer Waisenpension. Es ist somit empfehlenswert, wenn der/die Betroffene vor Aufnahme eines geplanten Arbeitsversuchs bzw. eines Beschäftigungsverhältnisses mit der Pensionsversicherungsanstalt abklärt, ob tatsächlich Erwerbsunfähigkeit auf Dauer vorliegt, dh. die Arbeitsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt mit hoher Wahrscheinlichkeit im Vorhinein ausgeschlossen werden kann (kein Nachuntersuchungstermin bzw. keine sonstige Kontrolluntersuchung erforderlich ist). Von Vorteil ist zudem, wenn genauere Informationen über den Arbeitsversuch (gestützte Beschäftigung, Begleitung durch Integrationsfachdienst, etc.) vorliegen. Beachte: Sollte der/die Versicherte bspw. ein Einkommen über der eineinhalbfachen Höhe des geltenden Einzelrichtsatzes erlangen, behält sich die PVA vor, allenfalls eine persönliche Abklärung (Begutachtung) vorzunehmen. Ansprechpartner für Problemfälle: Ombudsmann der Pensionsversicherungsanstalt Hr. Herbert HAUERSTORFER, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien, Tel
12 Weitere Vorgehensweise in Wien 1x jährlich tagt der Wiener Arbeitskreis Rückversicherung zur Klärung offener Fragen. Die aktualisierten Unterlagen werden demnächst fertig gestellt und auf der HP abrufbar sein. Es gibt zukünftig drei Institutionen, die für die Wiener Berater/innen als Ansprechpartner/innen bei Unklarheiten und Schwierigkeiten zur Verfügung stehen und die voraussichtlich einmal jährlich eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchführen werden. Elternnetzwerk Integrationsfachdienst Jobwärts von Jugend am Werk t---jobwaerts Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung 12
13 Herzlichen Dank! Nähere Infos auf 13 Die Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung wird beauftragt und finanziert durch:
Arbeitskreis Rückversicherung in Wien
Arbeitskreis Rückversicherung in Wien Ingrid Hofer, Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung Die Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung wird beauftragt und finanziert durch: Jugendliche
MehrRückversicherung von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck. Informationsveranstaltung Rückversicherung 27.10.2015
von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck Informationsveranstaltung 27.10.2015 Waisenpension Voraussetzungen für die Waisenpension sind: Tod eines Elternteiles ( Versicherungsfall ), das Vorliegen einer
MehrInformationsveranstaltung Rückversicherung 27. Oktober 2015
Informationsveranstaltung Rückversicherung 27. Oktober 2015 gemeinsam organisiert von Rückversicherung Impulsvortrag zur Informationsveranstaltung 27.10.2015 Kardinal König Haus Mag. a Waltraud Engl -
MehrWaisenpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Waisenpension 5 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrWorkshop Invaliditätspension
Workshop Invaliditätspension 3.11.2008 AGENDA Zu den Arbeitsgesprächen Invalidität im Wandel 2008 Anspruchsvoraussetzungen zur IP Die IP als Teilpension Pension und Ausgleichszulage Die Hinterbliebenenpension
MehrGestärkt durch das Wissen über finanzielle Rechtsansprüche! Salzburg, 4. Mai 2018
Gestärkt durch das Wissen über finanzielle Rechtsansprüche! Salzburg, 4. Mai 2018 ZWEI GEDANKEN, ALS LEITSPRÜCHE FÜR MENSCHEN, DIE EIN KRANKES KIND HABEN. Ich weiß aus langer Erfahrung, wie schwierig der
MehrWiedereingliederungsmaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung. Hon. Prof. Dr. Rudolf Müller
Wiedereingliederungsmaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung Hon. Prof. Dr. Rudolf Müller Überblick Das BudgetbegleitG 2011 Das SRÄG 2012 39b AlVG persönl. Geltungsbereich [Berufliche und medizinische
MehrRehabilitationsgeld und Case Management. Robert Fischer Wiener Gebietskrankenkasse
Rehabilitationsgeld und Case Management Robert Fischer Wiener Gebietskrankenkasse 1 29.11.2016 Rehabilitationsgeld Geregelt im 143a ASVG 143a. (1) Personen, haben ab Vorliegen der vorübergehenden Invalidität
MehrFamilienbeihilfe. 1 Vorrangiger Anspruch der Mutter. 2 Anspruch auf Familienbeihilfe. Wirtschafts und Sozialstatistisches Taschenbuch 2011
Familienbeihilfe Die Grundlage für die Auszahlung der Familienbeihilfe bildet die Antragstellung beim Wohnsitzfinanzamt. Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt jeweils 2 Monate im Voraus direkt durch
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 9 GZ. RV/3121-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EGW, vom 24. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 29. Mai 2008
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat GZ. RV/0536-W/13 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr, vom 2. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/0615-W/13 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., X.,R-Straße, vertreten durch Dr. Karl König, Rechtsanwalt, 3400 Klosterneuburg,
MehrEinzelne Personengruppen
Kap 2 Einzelne Personengruppen Für die bessere Darstellung der einzelnen Zuverdienstgrenzen ist es sachgerecht, anhand der verschiedenen Personengruppen zu differenzieren. Diese Gruppen müssen jeweils
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/1671-W/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23 betreffend erhöhte Familienbeihilfe
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Klagenfurt Senat 2 GZ. RV/0199-K/07 GZ. RV/0766-K/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der M.K., Pensionistin, E, vertreten durch MagK. (Verein für Sachwalterschaft),
MehrVorzeitige Alterspension
Vorzeitige Alterspension Langzeitversicherungspensionen 2 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0295-L/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 17. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 10. November
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Salzburg Senat 14 GZ. RV/0095-S/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 15. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/2237-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MKW, vom 05. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22
MehrDas Risiko Arbeitsunfähigkeit in der Sozialversicherung
Das Risiko Arbeitsunfähigkeit in der Sozialversicherung 16. Juni K.R. Pirich Pensionsversicherungsanstalt Arbeitsunfähigkeit in der Pensionsversicherung Determinanten Gesetzliche Bestimmungen Antragsverhalten
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2475-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Abweisung eines Antrages
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/2816-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf
MehrKommunistische Initiative [KI] Sozialinformation III. Versicherungszeiten Ansprüche Formen Berechnung Pensionshöhe
Kommunistische Initiative [KI] Sozialinformation III Pensionen: Versicherungszeiten Ansprüche Formen Berechnung Pensionshöhe Sozialberatung: jeden 1. Montag im Monat ab 17 Uhr 1160 Wien; Rankgasse 2/5
MehrPENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Höherversicherung 15 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrUnterlagen zur Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung Stand August 2015
Unterlagen zur Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung Stand August 2015 erstellt durch die Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung 2 Vorwort zur aktualisierten Auflage 2015 Die Originalunterlage
MehrRechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen 1 Medizinische Rehabilitation (KV, PV) Berufliche Rehabilitation (UV, PV, AMS aber auch BSB) Soziale Rehabilitation (UV, PV) Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (KV, UV, PV) Feststellung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 14 GZ. RV/1188-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der KM, geb. GebDat, Adresse, vertreten durch Mag. Georg Morent, Rechtsanwalt, 1010 Wien,
MehrMenschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger
Menschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger März 2006 1 LeistungsbezieherInnen beim AMS Salzburg im Vergleich: Auf 6 BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe fällt
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/2838-W/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Sachwalter, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt
MehrWitwen(Witwer)- pension
Witwen(Witwer)- pension Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen 4 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03
MehrWitwen(Witwer)- pension
Witwen(Witwer)- pension Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen 4 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 6 GZ. RV/0390-G/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau C.H. in X.Y., vom 5. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg
MehrNICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT
NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT Die freiwilligen Versicherungen in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige
MehrUnterlagen zur Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung Stand April 2016 (aktualisierte Zahlen 2018)
Unterlagen zur Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung Stand April 2016 (aktualisierte Zahlen 2018) erstellt durch die Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung 2 Vorwort zur aktualisierten
MehrHöherversicherung PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Höherversicherung 15 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrPENSIONSKONTO UND DIE SELBSTVERSICHERUNG PFLEGENDER ANGEHÖRIGER
PENSIONSKONTO UND DIE SELBSTVERSICHERUNG PFLEGENDER ANGEHÖRIGER ANDREA TUMBERGER I 18. NOVEMBER 2016 18.11.2016 I Folie Nr.2 INHALT Pensionskonto Wie funktioniert das Pensionskonto Selbstversicherung in
MehrAlterspension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrLeistungen und Herausforderungen der Wiener Ausbildungsgarantie
Leistungen und Herausforderungen der Wiener Ausbildungsgarantie 02. Mai 2017 Ingrid Hofer Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung Was ist die Wiener Ausbildungsgarantie? Es ist die politische
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 14 GZ. RV/1929-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der VnNn, GebDat, Adresse, vom 18. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien
MehrPension am Konto - (k)eine Kunst?
Pension am Konto - (k)eine Kunst? Die gesetzliche Pensionsversicherung Ein Informationsservice der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Stand März 2017 GESUND IST GESÜNDER www.svagw.at
MehrArbeitslosengeld. Quelle: AMS Vorarlberg. Stand: Was? Wer? Wieviel? Wie lange? Wie? Womit?
Arbeitslosengeld Quelle: AMS Vorarlberg http://www.ams.or.at/neu/ Stand: 01.01.2006 Was? Wer? Wieviel? Wie lange? Wie? Womit? Was? Das Arbeitslosengeld dient zur Existenzsicherung für die Zeit der Arbeitsuche.
MehrLebenshilfe Rechtsberatung
Lebenshilfe Rechtsberatung Newsletter März 2015 Lebenshilfe Rechtsberatung A-8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 37a Inhaltsverzeichnis Lebensunterhalt nach dem Stmk. BHG- die aktuellen Richtsätze
MehrIch gehe in Pension. Informationen zum Pensionsantritt. Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand:
Ich gehe in Pension Informationen zum Pensionsantritt Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand: 2016-04 Inhaltsverzeichnis 1. Welcher Versicherungsträger ist zuständig?... 3 2. Einholung von
MehrUnterlagen zur Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung Stand April 2016
Unterlagen zur Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung Stand April 2016 erstellt durch die Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung 2 Vorwort zur aktualisierten Auflage 2016 Die Originalunterlage
MehrAusgleichszulage PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Ausgleichszulage 8 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0409-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 21. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 6 GZ. RV/0267-G/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn S.H. in X.Y., vom 19. Mai 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldbach vom
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/1997-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Vertr., Taborstraße 46 a/6, gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrNeue Werte im Bereich der Sozialversicherung und der Gemeindeärzte mit Wirkung ab
Ihre Wohlfahrtskasse informiert über: Neue Werte im Bereich der Sozialversicherung und der Gemeindeärzte mit Wirkung ab 1.1.2013 Höchstbeitragsgrundlagen: a) ASVG 4.440,-- Sonderzahlungen (Urlaubs- und
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/2752-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EVW, vom 19. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom
MehrChristina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Kindergeld 2009 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................
Mehr2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2017 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
MehrPensionssplitting PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Pensionssplitting 23 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrSozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht
Sozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht Johannes Peyrl, AK Wien Universität Salzburg, 26.4.2012 Breites Spektrum an Fragen Nötige Unterhaltsmittel und Ausgleichszulage, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe
MehrSozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht
Sozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht Johannes Peyrl, AK Wien Universität Salzburg, 24.4.2012 Breites Spektrum an Fragen Nötige Unterhaltsmittel und Ausgleichszulage, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe
MehrKinderbetreuungsgeld (KBG)
Kinderbetreuungsgeld (KBG) Bücher die nicht fehlen sollten! Birgit Isepp 2 Anspruch hat man, wenn für das Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. die Zuverdienstgrenze
MehrArbeitsfähigkeit und geschützte Beschäftigung in und außerhalb von Österreich
Arbeitsfähigkeit und geschützte Beschäftigung in und außerhalb von Österreich Ingrid Hofer, DSAin Mag.a (FH) Ivana Veznikova, MSc November 2018 1 Wer sind wir? Projektleitung Ingrid Hofer Projektadministration
MehrInvaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension für ab 1964 Geborene
Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension für ab 1964 Geborene Rechtslage Neu ab 1.1.2014 Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012) wurde am 10. Jänner 2013 im Bundesgesetzblatt I Nr. 3/2013 veröffentlicht
MehrDie außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der
10 ObS 43/14t Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Fellinger und die Hofrätin Dr.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 9 GZ. RV/0876-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MMW, vom 09. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0176-L/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 11. August 2008
Mehr2019: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2019: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2019 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
MehrBerufliche Integration
Berufliche Integration Allgemeines Unsere Angebote im Überblick Im Rahmen innovativer Projekte zur beruflichen Integration haben zahlreiche Personen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung oder mit psychischer
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/1315-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend
Mehr2018: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2018: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2018 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
MehrVon der Schule zum Beruf Martin Boltshauser, Rechtsanwalt
Von der Schule zum Beruf Martin Boltshauser, Rechtsanwalt Schule Ausbildung Beruf 5-16 ca 16-18 ca 18-65 ca Folie 2 Einleitung Es sollte > ein lückenloser Übergang von der Schule zur Ausbildung und > ein
MehrDas Kinderbetreuungsgeld (KBG) gebührt für alle Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder), die ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden.
Seite 1 von 5 Sie sind hier: Startseite (Bürger/in)» Geburt» Kinderbetreuungsgeld Kinderbetreuungsgeld Allgemeines Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld Zuverdienstmöglichkeiten Verzicht Krankenversicherung
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Graz Senat 6 GZ. RV/0271-G/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Liezen betreffend Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe
MehrKinderbetreuungsgeld. für Geburten bis Mag. Gabriele Hebesberger Stand:
Kinderbetreuungsgeld für Geburten bis 28.2.2017 Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2017-04 Inhaltsverzeichnis Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?... 3 Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld und wie
MehrBerufliche Integration
Berufliche Integration 03/2017 Allgemeines Unsere Angebote im Überblick Im Rahmen innovativer Projekte zur beruflichen Integration haben zahlreiche Personen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung oder
MehrDie verworrene Suche nach der finanziellen Unabhängigkeit"
Die verworrene Suche nach der finanziellen Unabhängigkeit" Salzburg, 29. April 2016 Informationen zu Fragen der finanziellen Absicherung und Hilfe beim Durchsetzen von Rechtsansprüchen. Ich weiß aus langer
MehrInvaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension
Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension 3 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at
MehrWelche Verschlechterungen würde die Umsetzung der Mindestsicherung Neu für die KlientInnen sozialer Organisationen bringen?
Welche Verschlechterungen würde die Umsetzung der Mindestsicherung Neu für die KlientInnen sozialer Organisationen bringen? Fallbeispiel 1 Personenkreis: Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen Bundesland:
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/3188-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 1. Dezember
MehrEine Aufnahme als Klient/in bei der KoMiT GmbH führt über folgende Schritte:
Seite 1 von 6 VORMERKFORMULAR dient zur Aufnahme in die Warteliste Datum: Eine Aufnahme als Klient/in bei der KoMiT GmbH führt über folgende Schritte: 1. Der Aufnahmeprozess beginnt mit der Zusendung des
MehrSeptember 2017 Richard Medlitsch 1
Richard Medlitsch 1 Rehabilitation in der Pensionsversicherung (medizinisch, beruflich, sozial) FIT2WORK R4I (Reha for Integration) Richard Medlitsch 2 medizinische Maßnahmen / 302 ASVG berufliche Maßnahmen
MehrErfahrungen mit Rückversicherung in Wien
Erfahrungen mit Rückversicherung in Wien Geschichte der Koordinationsstelle Jugend Bildung - Beschäftigung Juli 2007 Beginn der Koordinationsstelle AMS BSB FSW Unterstützung der kostenträgerübergreifenden
MehrErwerbsminderungsrente 1
Erwerbsminderungsrente 1 I. Anspruch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und
MehrMaßnahmenpaket zur Verbesserung der Inklusion in der Arbeitswelt gefordert
Pressegespräch Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und Vertreter BAG Die., 31. Juli 2018, Sozialministeriumsservice Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Inklusion in der Arbeitswelt gefordert Utl.: Zusätzlich
MehrIII. Leistungen der Pensionsversicherung
III. Leistungen der Pensionsversicherung A. Allgemeines III. Leistungen der Pensionsversicherung A. Allgemeines 1. Pensionsantrag Was muss man über die Antragstellung wissen? Das Verfahren zur Feststellung
MehrKindergeld und Ausbildungsfreibetrag
Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Wir möchten Sie in diesem Flyer über die steuerlichen Vergünstigungen für Kinder, insbesondere das Kindergeld und den Ausbildungsfreibetrag,
MehrWann gilt ein Beschäftigungsverhältnis
Kap 2 Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig? 2.1 Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2017) Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs 2 ASVG: 425,70 Gemäß 5 Abs 1 Z 2 ivm Abs 2 ASVG gilt ein Beschäftigungsverhältnis
MehrGesetzliche Pensionsversicherung. Continentale Lebensversicherung a. G.
Gesetzliche Pensionsversicherung Gesetzliche Pensionsversicherung Invaliditätspension Pensionsversicherung der Arbeiter (ASVG) Berufsunfähigkeitspension Pensionsversicherung der Angestellten (ASVG) Erwerbsunfähigkeitspension
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2004 Stichtag: 1. Jänner 2004 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 61. Novelle B-KUVG
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/0098-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Herbert Eisserer, 1090 Wien, Alserstraße 34/40, vom
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0757-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Selbständiger, 1000 Wien, X.Straße 16-20/26/13, vom 15. Dezember 2005 gegen den
MehrRichtlinie. für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland
Richtlinie für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland Gemäß Kreistagsbeschluss vom 30.06.008, geändert mit Kreistagsbeschluss
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2009 Stichtag: 1. Jänner 2009 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 68. Novelle B-KUVG
MehrAUFNAHMEANTRAG für. Begleitung i. d. eigenen Wohnung (persönliche Assistenz / teilbetreutes W.) Tagesstruktur Wohngemeinschaft (vollbetreutes Wohnen)
AUFNAHMEANTRAG für Begleitung i. d. eigenen Wohnung (persönliche Assistenz / teilbetreutes W.) Tagesstruktur Wohngemeinschaft (vollbetreutes Wohnen) Dringlichkeit: sofort Zutreffendes bitte ankreuzen!
MehrAnhang 5d. Abschnitt I Familienbeihilfe. Anhang 5d
Anhang 5d 92 Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Familienlastenausgleichsgesetz 1967) BGBl 1967/376 idf BGBl I 2006/168 Abschnitt I Familienbeihilfe
MehrSozialgesetzbuch (SGB)
Seite 1 von 5 Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - 2 Selbständig Tätige Versicherungspflichtig sind selbständig tätige 8. Gewerbetreibende, die in
MehrErwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente ( 43 SGB VI) Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden oder ganz verloren gehen. In einer solchen Situation erhalten gesetzliche Versicherte
MehrInfos zur Ausbildung bis 18 Wien, 03. Oktober 2016
Infos zur Ausbildung bis 18 Wien, 03. Oktober 2016 https://www.ausbildungbis18.at/ Seite 1 APflG tritt mit 1. August 2016 in Kraft, Ausbildungspflicht ab Juli 2017 Zielgruppe: Alle Jugendlichen unter 18
MehrGeburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?
Anhebung der Lebensalter 65 64 63 62 61 Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Arbeitslose/Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für Schwerbehinderte 60 59 1937 1938 1939
Mehr