Bin ich krankenversichert?
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- Inge Burgstaller
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1 Bin ich krankenversichert? Wer weiß das schon genau? Raik Pentzek Fachanwalt für Sozialrecht Stand 03/2010
2 I. System der KV Einzahlung von Beiträgen alle zahlen ein (Solidargemeinschaft) alle erhalten die gleichen Leistungen alle erhalten vollen Schutz
3 aber besonders starke Gruppen raus ( z.b. Selbständige, Freiberufler) Wechsel der Kassen möglich = Jungen in Kasse mit geringem Beitrag; Alten = AOK eigener Beitrag (10 )
4 Exkurs: SGB II Zuzahlung 10 selber zahlen Zusatzbeiträge?
5 BSG Urteil vom : Regelsatz nicht Untergrenze soziokulturelle Leistungen mit drin > wenn also Zuzahlung Grenze nicht erreicht > Darlehen (Raten) möglich
6 Hilfsmittel Anspruch SGB II? gds. Anspruch auf Versorgung alles, was im Katalog = Vorrang SGB V Leistungen, die nicht im Katalog sind? Brille, Medikamente?
7 BVerfG Regelleistung ( Erwachsene und Kinder) kann zutreffend sein aber nachvollziehbare Methode () bis neue Regelung
8 aber sofort Härtefallregelung aus GG nicht von Regelleistung umfasst atypische Bedarfslage laufende wiederkehrende Kosten vorläufige Liste des Ministeriums: nicht verschreibungspflichtige Arznei/Heilmittel Umgang Nachhilfe in Sondersituation
9 BSG Urteil vom nicht nur aktuelle Fälle auch rückwirkend, wenn Verfahren offen
10 gesetzliche KV kontra private KV Wer ist besser? gesetzlich Beiträge fest Kündigung () privat alles einkaufen steigende Beiträge Kündigungsmöglichkeit Problem Alter
11 II. Tatbestände 1. versicherungspflichtige AN ab 401 Beschäftigung gegen Entgelt
12 wichtige Ausnahmen: z.b. a.) im Hauptberuf selbständig gds. jede Tätigkeit extra betrachten Aber nicht in KV! wenn hauptberuflich selbständig > keine gesetzliche PflichtKV möglich
13 b.) Versicherungsfreiheit wegen hohem Entgelt über der Entgeltgrenze schon 3 Jahre drüber (!) auch Prognose für das 4. Jahr wenn aus Selbständigkeit erst mal 3 Jahre gesetzlich!
14 c.) Altersgrenze über 55 Jahre keine gesetzliche Versicherung möglich!
15 d.) geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei = Beiträge bis 400 selber zahlen ca. 150 im Monat
16 2. ALG I für Prinzip Zeitraum, der im Bescheid (u.u. rückwirkend) Aufrechnung, Verrechung, vorläufiger Bescheid entscheidend Bewilligung
17 Ausnahme: Ruhen des Anspruchs z.b. 143 SGB III Urlaubsabgeltung selber versichern! Ausnahme: 144 SGB III Sperrzeit
18 2 a. ALG II für Prinzip Zeitraum, der im Bescheid (u.u. rückwirkend) Ausnahme: Familienversicherung Leistungen als Darlehen
19 Achtung! wenn vorher private KV gilt das nicht! Exkurs: private KV und SGB II max. ca. 130 als Zuschuss Rest muss selbst aus der Regelleistung sofort e.a. zum Sozialgericht
20 6. Teilhabe am Arbeitleben berufliche Reha nicht medizinische Reha
21 9. Studenten Student anerkannten Hochschule eingeschrieben max. 14. Fachsemester oder 30. Lj
22 Fachsemester; nicht Studiensemester Rechtfertigung der Überschreitung möglich Sehr eng! ausbildungsbedingt (z.b. Zulassungsverfahren) nicht persönliche Umstände (Wartezeit wegen Berufsausbildung vorher)
23 13. ohne KV seit 04/2007 alle Personen KV! wenn vorher gesetzlich = gesetzlich wenn vorher privat = privat wenn noch nie = gesetzlich Ausnahme: Selbständige, hohes Entgelt
24 III. Sozialhilfe keine Pflichtversicherung kein Beitrittsrecht zur gesetzlichen KV Übernahme der Beiträge vom Träger (gesetzliche und private) wenn noch keine KV dann Hilfe zur Gesundheit
25 IV. Ende ALG 19 II SGB V = 1 Monat nach Ende Wenn länger kein ALG Familienversicherung wenn () e.a. zum Sozialgericht
26 V. Ende Arbeit und Krankheit Auflösung AV zum , weil OP AN erhält Krankschreibung für kein ALG, weil krank am Kein Krankengeld, weil Arbeit schon zu Ende sofort Hartz IV (Vermögen?)
27 VI. Familienversicherung 1. Ehegatte Wohnsitz im Inland nicht selber versichert nicht selbständig im Hauptberuf Gesamteinkommen nicht überschritten (ca. 300 ) (geringfügig nicht über 400 Gesamt)
28 2. Kinder bis 18 Jahre 23 Jahre, wenn nicht erwerbstätig 25 Jahre Schul Berufsausbildung, fs Jahr Behinderung, wenn selber Unterhalt ()
29 Ausnahme: 1. Elternteil (nicht Ehegatte!) nicht in gesetzlicher KV 2. sein Einkommen über Jahresentgeltgrenze 3. höher als Einkommen des anderen (gesetzlich versicherten) Elternteils
30 Vielen Dank! Raik Pentzek Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh AugustBebelStraße 13, Rostock Tel:
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