AL LGEMEIN MEDIZIN. Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis

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1 AL LGEMEIN MEDIZIN Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom. Mai 2011 fordert für die Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin folgende Weiterbildungszeiten: 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 5 Absatz 1 Satz 2, davon 36 Monate in der stationären Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin, davon können bis zu 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch in Abschnitten von jeweils 3 Monaten) auch im ambulanten Bereich angerechnet werden, 24 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung 24 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und mindestens 18 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung sind obligat. Während der verbleibenden Weiterbildungszeit müssen 6 Monate in Chirurgie (auch in Abschnitten von 3 Monaten) abgeleistet werden. 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung. Für den Umfang der zu erteilenden Befugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch den befugten Arzt / Ärztin erfüllt werden können. Je nach Umfang der zu vermittelnden Inhalte werden die Befugnisse zeitlich abgestuft erteilt. Die Vermittlung von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Inhalten der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO) ist Voraussetzung. Es gelten zudem folgende Mindest-Kriterien: Geräteausstattung: EKG Patientenzahl: 0/Quartal eigenes Sprechzimmer für den Weiterbildungsassistenten eine ausgebildete Medizinische Fachkraft Die erforderlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind in 15 Elemente aufgeteilt. Die Erfüllung eines Elements wird aufgrund folgender Formel errechnet: Richtzahl (gemäß Richtlinien) =zu erbringendeleistungszahl/jahr gesamte Weiterbildungszeit Leistungszahl desbefugten / Jahr =erbrachte Leistungszahl/Jahr /Weiterbildungsassistent Anzahlder Weiterbildungsassistenten Für die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis für den obligaten Weiterbildungsabschnitt in der ambulanten hausärztlichen Versorgung sind folgende Elemente erforderlich: 18 Monate: Elemente Monate: Elemente 1, 4 5, 7 13 Spezielle Einrichtungen, die nicht einer allgemeinmedizinischen Praxis entsprechen (z. B. Gesundheitsamt, Rehabilitationskliniken, Tageskliniken) können eine 6-monatige Befugnis für den obligaten Weiterbildungsabschnitt in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erhalten Zusätzlich können für die 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung im Rahmen der Basisweiterbildung bis zu 12 Monate beantragt werden. Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, Bad Segeberg, Telefon , Fax , info@aeksh.org,

2 Seite 2/5 des Leistungsnachweises Allgemeinmedizin Hausärztlich tätige Internisten können formal nicht für die Weiterbildung in Allgemeinmedizin befugt werden, allerdings kann die Tätigkeit unter deren Leitung als gleichwertig anerkannt werden. Es gelten die gleichen Voraussetzungen für die Beantragung. Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, Bad Segeberg, Telefon , Fax ,

3 Seite 3/5 des Leistungsnachweises Allgemeinmedizin Leistungsnachweis Allgemeinmedizin Weiterbildungsstätte: Folgende Inhalte der Weiterbildung gemäß den Bestimmungen der WBO werden von mir/uns während der Weiterbildung vermittelt: (Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in...) der primären Diagnostik, Beratung und Behandlung bei allen auftretenden Gesundheitsstörungen und Erkrankungen im unausgelesenen Patientengut der Integration medizinischer, psychischer und sozialer Belange im Krankheitsfall der Langzeit- und familienmedizinischen Betreuung Erkennung und koordinierte Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter interdisziplinärer Koordination einschließlich der Einbeziehung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in Behandlungs- und Betreuungskonzepte, insbesondere bei multimorbiden Patienten der Behandlung von Patienten in ihrem familiären Umfeld und häuslichen Milieu, in Pflegeeinrichtungen sowie in ihrem weiteren sozialen Umfeld einschließlich der Hausbesuchstätigkeit gesundheitsfördernden Maßnahmen, z. B. auch im Rahmen gemeindenaher Projekte Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen der Erkennung von Suchtkrankheiten und Einleitung von spezifischen Maßnahmen der Erkennung, Beurteilung und Behandlung der Auswirkungen von Umwelt und Milieu bedingten Schäden einschließlich Arbeitsplatzeinflüssen der Behandlung von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates unter besonderer Berücksichtigung funktioneller Störungen den für die hausärztliche Versorgung erforderlichen Techniken der Wundversorgung und der Wundbehandlung, der Inzision, Extraktion, Exstirpation und Probeexzision auch unter Anwendung der Lokal- und peripheren Leitungsanästhesie Ja Nein Bemerkungen der Ärztekammer (bitte freilassen)

4 Seite 4/5 des Leistungsnachweises Allgemeinmedizin Bitte entnehmen Sie für die die genauen Leistungszahlen aus Ihrer Leistungsstatistik. Die Ärztekammer behält sich vor, diese zusätzlich anzufordern. Element Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl gemäß Richtlinien (Gesamt-WB-Zeit) Leistungszahl pro Jahr Berichtszeitraum: von: bis: Nachweis durch Bemerkungen der Ärztekammer (bitte freilassen) 1 Dokumentation von Behandlungsfällen einschließlich Beratungsanlass, Diagnostik, Beratungsergebnis, Therapie und Begründung im unausgelesenen Patientengut, davon 2 bei Kindern bei geriatrischen Syndromen und Krankheitsfolgen im Alter Integration medizinischer, psychischer und sozialer Belange im Krankheitsfall einschließlich Erkennung von psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen, psychosozialen Zusammenhängen unter Berücksichtigung der Krisenintervention sowie der Beratung und Führung Suchtkranker Langzeit- und familienmedizinische Betreuung mit Dokumentation von mindestens 4 Patientenkontakten pro Jahr und Bestimmung von Behandlungszielen gemeinsam mit dem Patienten Erkennung und koordinierte Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter Interdiziplinäre Koordination einschließlich der Einbeziehung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in Behandlungs- und Betreuungskonzepte, insbesondere bei multimorbiden Patienten Behandlung von Patienten in ihrem familiären Umfeld und häuslichen Milieu, in Pflegeeinrichtungen sowie in ihrem weiteren sozialen Umfeld einschließlich der Hausbesuchstätigkeit und Einschätzung der Pflegebedürftigkeit 0

5 Seite 5/5 des Leistungsnachweises Allgemeinmedizin Dokumentation von gesundheitsfördernden Maßnahmen, z. B. Im Rahmen gemeindenaher Projekte wie Seniorensport, Koronar- Sportgruppen, Raucherentwöhnungsgruppe, Rückengruppe einschließlich Gesundheitsberatung u. a. diätetischer Beratung und Schulung Maßnahmen der Vorsorge und Früherkennung, davon Prävention von Gesundheitsstörungen, Einleitung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen Erkennung von Suchtkrankheiten und Einleitung von spezifischen Maßnahmen einschließlich Gewalt- und Suchtprävention Behandlung von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates unter besonderer Berücksichtigung funktioneller Störungen einschließlich Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen Medizinische Notfallsituationen sowie Erkennung und Behandlung akuter Notfälle wie Synkopen, paroxysmale Tachykardien, akute Dyspnoen, einschließlich der Behandlungsfälle im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, davon lebensrettende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung Für die hausärztliche Versorgung erforderlichen Techniken der Wundversorgung und der Wundbehandlung, der Inzision, Extraktion, Exstirpation und Probeexzision auch unter Anwendung der Lokalund peripheren Leitungsanästhesie (Wir weisen auf die Notwendigkeit einer angemessenen Notfallausrüstung und regelmäßiges Notfalltraining der Praxismitarbeiter hin) Ort, Datum, Unterschrift/en

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