Prüfungsordnung für Anlagenprüfung (VAP)

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1 Prüfungsordnung für Anlagenprüfung (VAP) 1 Der Verein für französische Vorstehhunde führt als vereinseigene Prüfung die VEREINS-ANLAGENPRÜFUNG (VAP) und die ALTERSZUCHT- PRÜFUNG (AZP) durch. Die Vereins-Anlagenprüfung (VAP) darf im Frühjahr und im Herbst eines Jahres abgehalten werden. Die VAP -Frühjahr wird ohne Schweiß Wasser u. Schleppe durchgeführt. Diese Fächer Schweiß, Wasser u. Schleppen werden gesondert in der VAP-Herbst geprüft. Das Fach Bringen gehört nicht zu den Anlagenfächern, kann aber auf Wunsch geprüft werden 2 Zur Prüfung des Vorstehens ist Deckung in einer Höhe erforderlich, dass Federwild sich darin drücken kann. Im Interesse der freilebenden Tierwelt sind die Prüfungen möglichst zeitig durchzuführen. 3 Zugelassen werden nur Hunde, die in einem anerkannten Zuchtbuch der dem Jagdgebrauchshundverband oder dem VDH angeschlossenen od. einem ausländischen Dachverbandes angehörigen Vereins eingetragen sind. Die Übereinstimmung der Chip-Nr. ist mit der Ahnentafel zu prüfen. 4 Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Ein Hund darf höchstens zweimal zur VAP bzw. zur AZP geführt werden. Ausgenommen ist die Teilnahme an internat. Prüfungen. 5 Der Eigentümer eines gemeldeten Hundes soll Mitglied im Verein für franz. Vorstehhunde sein. Der Führer des Hundes soll den Besitz seines gültigen Jagdscheines nachweisen. Der Prüfungsleiter kann Ausnahmen in Einzelfällen zulassen, wenn sie aus züchterischen oder jagdlichen Gründen erforderlich sind. 6 Bei der VAP und AZP dürfen von einer Richtergruppe höchstens 5 Hunde an einem Tag durchgeprüft werden. 7 VAP mit Termin und Bedingungen sind im Vereinskurier bzw. im Jagdgebrauchshund auszuschreiben. 8 Der Prüfungsleiter ist für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung verantwortlich. Der Prüfungsleiter muß Verbandsrichter sein. 9 Von den drei Richtern einer Richtergruppe, müssen 2 Verbandsrichter sein, als Notrichter kann ein Richteranwärter oder erfahrener Hundeführer verwendet werden. 10 Die Meldung zur Prüfung ist durch den Eigentümer oder den Führer des betreffenden Hundes einzureichen. Die Meldung verpflichtet zur

2 Zahlung des Nenngeldes, auch wenn der betreffende Hund nicht zur Prüfung erscheint, es sei denn, die Nennung wird bis zum festgesetzten Meldeschluss widerrufen. Falls das Nenngeld nicht bis zum Nennungsschluss eingegangen ist,besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes für gemeldete aber nicht erschienene Hunde. Eigentümer und Führer unterwerfen sich mit der Abgabe der Meldung den Bestimmungen dieser Prüfungsordnung. Vor Beginn der Prüfung ist die Ahnentafel und der Impfpass des Hundes mit den noch wirksamen Impfungen vorzulegen. Geschieht dies nicht, besteht unter Verfall des Nenngeldes kein Anspruch auf Durchprüfung des betreffenden Hundes. 11 Für die Anmeldung jedes Hundes ist das vorgeschriebene Formblatt zu verwenden. Die Angaben auf dem Formblatt müssen mit der Ahnentafel übereinstimmen. Unvollständig ausgefüllte Formblätter sind zurückzugeben. 12 Ein Führer darf auf der VAP bzw. AZP nicht mehr als 2 Hunde führen. Durchführung der Prüfung ===================== 13 Muß-u. Sollbestimmungen Diese PO enthält Muß und Sollbestimmungen. Die Mussbestimmungen sind auch in der negativen Form bei der Durchprüfung der Hunde aber auch hinsichtlich allen anderen Bestimmungen dieser PO unbedingt zu befolgen. Ein Hund der eine Mussbestimmungen nicht erfüllt kann in dem betreffenden Fach nur ungenügend ( 0 Punkte) erhalten. 14 Für die in einem Fach gezeigte hervorragende, sehr gute, gute genügende, mangelhafte oder ungenügende Arbeit ist eine entsprechende Punktzahl zu erteilen. Die Richter haben über jeden Arbeitsgang eines Hundes Notizen zu machen. Diktiergeräte sind erlaubt. Den einzelnen Prädikaten entsprechen folgende Punkte hervorragend sehr gut 12 Punkte 11 Punkte 10 Punkte 9 Punkte gut 8 Punkte 7 Punkte

3 6 Punkte genügend 5 Punkte 4 Punkte 3 Punkte mangelhaft 2 Punkte 1 Punkt ungenügend 0 Punkte nicht geprüft -/- Vor der Vergabe von Arbeitspunkten ist zunächst das Prädikat festzulegen. Erst dann erfolgt innerhalb des Prädikats die Einstufung nach Punkten. Ein glattes sehr gut entspricht 10 Punkten, ein glattes gut 7 Punkten, ein glattes genügend 4 Punkte. 11 Punkte werden nur in Anlagefächern vergeben. Anlagefächer sind bei der VAP Nase, Suche, Vorstehen, Führigkeit und Wasser. 11 Punkte werden nur bei zweimaliger sehr guter Leistung vergeben. Die Vergabe von 12 Punkten ist zu begründen. Bei dem Abrichtewahlfach bringen können maximal 10 Punkte vergeben werden. Der Richterobmann hat in jedem Fach aus den Punkten aller Richter seiner Gruppe eine Durchschnittspunktzahl zu ermitteln. Ergibt sich dabei keine ganze Zahl, so ist bei Bruchteilen von weniger als der Hälfte die Punktzahl nach unten abzurunden, bei der Hälfte und mehr aufzurunden. Die ermittelte Durchschnittszahl hat der Richterobmann in das Formblatt der VFP einzutragen. Es wird empfohlen, die Hunde bei Punktegleichheit in folgender Reihe einzustufen: Härte-Laut-Alter Laut: Spurlaut oder sichtlaut, fraglich, stumm, waidlaut ( auch in Verbindung mit spurlaut oder sichtlaut).

4 PRÜFUNGSORDNUNG FÜR VEREINSPRÜFUNGEN A: ORDNUNG FÜR VEREINSANLAGENPRÜFUNG (VAP) B: ORDNUNG FÜR ALTERSZUCHTPRÜFUNG Beschluss der JHV vom , , , , und

5 Ordnung für Vereins-Anlagenprüfung (VAP) A. Allgemeines 15 Die VAP ist eine Zuchtprüfung, zu der die natürlichen jagdlichen Anlagen des Hundes geprüft werden 16 Auf der VAP werden folgende Fächer geprüft: Fach Fachwertziffer 1. Schleppe 3 2. Wasserpassion 3 3. Nase 2 4. Suche 1 5. Vorstehen 1 6. Führigkeit 1 7. Schweißarbeit 3 8. Wahlfach Bringen 1 Festzustellen sind weiter 1. Art des Jagens spurlaut, sichtlaut, fraglich, stumm oder waidlaut 2. Verhaltensweisen des Hundes, sowie körperliche Mängel 3. Gehorsam 4. Schußfestigkeit auch im Wasser Dem Hund ist mehrmals die Möglichkeit zu geben seine Anlagen zu zeigen, jedoch nicht mehr als fünfmal. Werden VJP und VAP gemeinsam geprüft, so werden die Noten für die Fächer 3. Nase 4. Suche 5. Vorstehen 6. Führigkeit aus den Zensurenblatt der VJP übernommen und die Fächer 1, 2 u. 7 extra geprüft. Dies gilt auch, wenn die VAP innerhalb eines Jahres nach der VJP nachgeholt wird. Werden JEP und HZP oder AZP von dem Hund bestanden, so kann aus den Noten dieser beiden Prüfungen auch die VAP abgeleitet werden, wobei bei dem Fach Wasserpassion lediglich die Schussfestigkeit im Wasser für die Benotung ausreicht. Da es in diesem Fach keine Benotung gibt, sondern lediglich die Feststellung, dass der Hund ins Wasser gegangen ist und schussfest im Wasser ist, ist die Beurteilung sehr gut mit 10 Punkten festzulegen. Bei dem Zensurenblatt ist am rechten oberen Rand ein E. Die Feststellung der VAP dient dazu, diesen betreffenden Hunden die Möglichkeit der Teilnahme in der Gebrauchshundklasse bei internat. Ausstellungen zu geben. Für die Feststellung des Jahrgangsbesten zählt allerdings nur die Punktzahl der bestandenen VAP und nicht der abgeleiteten VAP

6 17 Schleppe Die Schleppe wird mit einem Stück Nutzwild (Fuchs und Marder sind erlaubt) erstellt und hat eine Stehzeit von bis zu 15 Minuten. Sie ist unter Einlegung von 2 Hacken zu legen. Der Hund muß die Schleppspur frei arbeiten. Der Hund hat das auslegte Stück Wild zu finden. Findet er das Wild nicht, ist die Schleppenarbeit mit 0 Punkten zu bewerten. Bringen des Wildes ist nicht erforderlich. Bringt der Hund das Wild trotzdem, so ist dies in dem einzigen Abrichtefach Bringen zu bewerten. Bewertung: Es gelten für das Legen und der Ausarbeitung der Schleppe die Bedingungen wie des 38 c der PO für HZP P.9 bis 12 und Nr. 18. Es können maximal 10 Punkte vergeben werden. 18 Wasserpassion Der VBBFl prüft auf seiner VAP auch die Wasserpassion des Hundes, um Aussagen über die Wasserpassion finden zu können. Gerade das Fach Wasserpassion hat in den zurückliegenden Jahren aussagekräftige Argumente für die Zucht mit wasserpassionierten Hunden gewonnen. Es wird von der Richtergruppe beurteilt, wie der Hund sich im Element Wasser verhält. Auf die Verwendung von Wild kann bei der VAP verzichtet werden Es kann hierzu auch ein Apportgegenstand verwendet werden. Schwimmt der Hund im Wasser, ist auch die Feststellung der Schussfestigkeit im Wasser nach 36 (1) durchzuführen. Was als Apportgegenstand verwendet wird, ist dem Führer freigestellt. Das Werfen von Gegenständen mindert nicht das Prädikat, dauernde, anhaltende Überstützung mindern aber die Bewertung Der Führer hat maximal 5 Minuten Zeit den Hund ins Wasser zu bringen. Der Hund kann die Prüfung nur dann bestehen, wenn er schwimmt. 19 Nase, Suche, Vorstehen, die Führigkeit, Art des Jagens Hier gelten die Prüfungsvorschriften der VJP 18 bis 22 der PO Für das Fach Schweiß gelten die Prüfungsbestimmungen der VGPO. 20 ff der VGPO. Die Mindestlänge beträgt 300 m. Die Fährten sind im Wald oder deckungsreichen Buschgelände zu legen. Es ist auch gestattet die Fährte bis zu einer Länge von etwa 100 m auf freiem Felde beginnen zu lassen. 21 Nr. 3,4,5, 22, 23, 24, 25 und 27 VGPO gelten entsprechend. Die Mindeststehzeit beträgt 2 Stunden. Die Schweißarbeit ist als Riemenarbeit

7 durchzuführen. 29 abs.2 u. 3., 30 und 31 der VGPO gelten entsprechend. Das Fach Schweiß kann gesondert,auch in einer eigens nur für Schweiß abgehaltenen Prüfung, geprüft werden. Jagdeignungsprüfungen gelten entsprechend. Dasselbe gilt für das Fach Wasser. 20 Wesenstest a. Schussfestigkeit Zur Prüfung der Schußfestigkeit auf dem Felde sind während der Suche eines jeden Hundes mindestens 2 Schrotschüsse in einem Zeitabstand von wenigstens 20 Sekunden abzugeben. Die Beurteilung der Schußfestigkeit ist in der PO 23 Abs. 2 der VJP festgelegt und gilt entsprechend auch für die VAP-.dies auf dem Zensurenblatt vermerkt. Wenn der Hund im Wasser schwimmt, sollen ebenfalls zwei Schrotschüsse in die Luft abgegeben werden, nicht ins Wasser, da keine tote Ente zum Apportieren wie bei der HZP vorhanden ist. Benützt der Führer aber einen Apportgegenstand den der Hund aus dem Wasser zu holen hat, dann kann bei der Schussfestigkeit im Wasser nach 36 der VZPO verfahren werden 21 Bewertungsgrundlagen Hunde können die Prüfung nur bestehen, wenn sie im Fach Wasserpassion mindestens mangelhaft ( 2 Punkte) in allen übrigen Fächern ebenfalls mind. genügend ( 3 Punkte) erreicht haben. Das Abrichtefach Bringen wird nur Bewertet, wenn eine Bringleistung vorliegt 22 Für die Fächer Führigkeit, Gehorsam, Art des Jagens, und für die Bewertungsgrundlagen gelten die Bestimmungen der VZPO. Die Ordnungsvorschriften 118 bis 130 der VGPO gelten entsprechend. 23 Vor jeder VAP ist einer Richterbesprechung abzuhalten 48 bis 59 der VZPO gelten entsprechend. 24 Berichterstattung Der Prüfungsleiter muß innerhalb von 3 Wochen nach der Prüfung dem Präsidium die vollständigen Prüfungsunterlagen einreichen. Einzureichen sind: Meldung (Formblatt 2), die Nennungen (Formblatt 1) und die Zensurenblätter (Formblatt 39 Die Berichte sind für die VAP (Frühjahr) bis spät. 1. Juni und für die VAP (Herbst) bis spät. 15. November vorzulegen.

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