Koppelungsgeschäfte So erweitern Sie Ihren Einfluss als Betriebsrat

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1 Koppelungsgeschäfte So erweitern Sie Ihren Einfluss als Betriebsrat Ein Beitrag von Marc Hessling, Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr

2 Koppelungsgeschäft Unter einem Koppelungsgeschäft versteht man, dass eine Betriebsrat seine Zustimmung zu einer (erzwingbar) mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nur unter der Bedingung einer Gegenleistung des Arbeitgebers erteilt.

3 Ausgangslage: Betriebsrat will etwas erreichen Der Betriebsrat will etwas erreichen, bei dem ihm kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zusteht. Anrufung der Einigungsstelle scheidet daher aus. Der Betriebsrat muss entweder mit Argumenten überzeugen oder auf andere Weise Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Hier können Koppelungsgeschäfte eine Lösung sein.

4 Ausgangslage: Arbeitgeber will etwas erreichen Der Arbeitgeber will etwas erreichen, das der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Stellt sich der Betriebsrat quer, kann der Arbeitgeber zwar die Einigungsstelle anrufen, aber das ist sehr zeitaufwändig und teuer. Hier können Koppelungsgeschäfte eine Lösung sein.

5 Die Lösung: Koppelungsgeschäfte Der Arbeitgeber will etwas vom Betriebsrat, das der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegt z.b.: Zustimmung zu Überstunden Der Betriebsrat hat damit zwar eigentlich kein Problem, macht aber dennoch seine Zustimmung von einer Gegenleistung des Arbeitgebers abhängig z.b. Gewährung zusätzlicher bezahlter Freischichten, als Ausgleich für die Mehrbelastung

6 Merke Erzwingbare Mitbestimmungsrechte (z.b. die aus 87 BetrVG) sind das wertvollste Kapital des Betriebsrats. Sie können vom Betriebsrat genutzt werden, um Ziele zu erreichen, die vom Betriebsrat nicht erzwungen werden könnten, weil seine erzwingbaren Rechte nicht so weit reichen. Will der Arbeitgeber etwas vom Betriebsrat, das der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegt, können Sie das für ein Koppelungsgeschäft nutzen: Verkaufen Sie ihm Ihre Zustimmung gegen einen Kaufpreis (ein Entgegenkommen an anderer Stelle). Werfen Sie Ihr wertvolles erzwingbares Mitbestimmungsrecht nicht einfach weg! Machen Sie etwas aus Ihrem Kapital.

7 Eilfälle die Gelegenheit für Koppelungsgeschäfte Besonders hoch ist der Einigungsdruck, wenn der Arbeitgeber selbst unter Druck steht und die Zustimmung des Betriebsrats zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme dringend benötigt. z.b.: Es müssen dringend Überstunden angeordnet werden. Auch in solchen Fällen sind Koppelungsgeschäfte grundsätzlich zulässig.

8 Arbeitgebersicht Arbeitgeber bezeichnen Koppelungsgeschäfte gern als Erpressung Arbeitgeber haben nur die Alternative, sich dem Druck des Betriebsrats zu beugen und sich auf das Koppelungsgeschäft einzulassen oder das teure und langwierige Einigungsstellenverfahren einzuleiten, bei dem ein Erfolg für den Arbeitgeber auch nicht garantiert ist oder von der Maßnahme ganz Abstand zu nehmen.

9 Arbeitnehmersicht Der Betriebsrat hat hier die Möglichkeit für die Belegschaft richtig Kohlen aus dem Feuer zu holen. Sie können Ziele erreichen, die jenseits der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte liegen. Sie können nachhaltig das Betriebsklima für die Arbeitnehmer verbessern Der Ärger des Arbeitgebers ist meist schnell im Alltagsgeschäft der Betriebsparteien vergessen.

10 Achtung: Es gibt Grenzen! Die Möglichkeit von Koppelungsgeschäften hat die Justiz in der Vergangenheit erstaunlich wenig beschäftigt. Das zeigt, dass sie als Gestaltungsmittel weitgehend akzeptiert sind. Die Arbeitsgerichte haben einige wenige Spielregeln aufgestellt, die unbedingt einzuhalten sind!

11 Die Spielregeln unbedingt beachten! Die Rechtsprechung sieht Koppelungsgeschäfte grundsätzlich als zulässig an. Nur ausnahmsweise sind sie unzulässig, wenn sie offensichtlich den alleinigen Zweck haben, den Arbeitgeber zu schikanieren, durch sie eine gegen 78 Abs. 2 BetrVG verstoßende Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern durchgesetzt werden soll, sie offensichtlich gegen die Grundsätze des 75 BetrVG verstoßen, sie gegen zwingende Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsakte, Unfallverhütungsvorschriften und gegen zwingende Tarifverträge (Tarifvorrang 77 Abs. 3 BetrVG!) verstoßen.

12 Tipp: Tarifvorrang 77 III BetrVG aushebeln Auch bei der vom Betriebsrat verlangten Gegenleistung gilt der Tarifvorrang ( 77 Abs. 3 BetrVG). Unterliegt die gewollte Gegenleistung dem Tarifvorrang, kann keine Betriebsvereinbarung darüber wirksam geschlossen werden. Stattdessen sollte der Betriebsrat den Arbeitgeber auffordern, den Arbeitnehmern gegenüber die Gegenleistung als Gesamtzusage zuzusagen, diese unterliegt nicht dem Tarifvorrang. Sobald die Gesamtzusage erfolgt ist, stimmt der Betriebsrat der vom Arbeitgeber gewollten Maßnahme zu.

13 Tipp: So umgehen Sie die Nachwirkungsfalle Die Gegenleistung des Arbeitgebers ist meist eine Sache, die nur der freiwilligen Mitbestimmung unterliegt. Eine hierüber abgeschlossene Betriebsvereinbarung würde insoweit bei einer Kündigung nicht nachwirken. Vereinbaren Sie daher ausdrücklich die Nachwirkung der Betriebsvereinbarung, wenn über das Koppelungsgeschäft eine Betriebsvereinbarung geschlossen wird.

14 Wenn Sie das Thema näher interessiert können Sie hier die Details mit Praxisbeispielen, Formulierungsbeispielen, Checklisten und Rechtsprechungsnachweisen nachlesen: Hessling (Hrsg.), Kommentierte Betriebsvereinbarungen (im Kapitel Koppelungsgeschäfte ), erschienen bei WEKA MEDIA ( Linnartz (Hrsg.), Betriebsverfassungsgesetz Praxiskommentar für Betriebsräte, erschienen bei WEKA MEDIA (in der Kommentierung zu 87 BetrVG).

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