Lernfeld 8 Bauprojekte entwickeln und begleiten

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1 Lernfeld 8 Bauprojekte entwickeln und begleiten Lernfeld 8 Lernsituationen Keine Lernsituation in dieser Folge. Lernfeld 8 Trainingsaufgaben Diese Trainingsaufgaben sind Aufgaben zur Selbstkontrolle. Eine Musterlösung liegt Ihrem Ausbildungsbetrieb vor. Zur Bearbeitung der folgenden Aufgaben benötigen Sie die Unterrichtsmaterialien aus dem Fach Immobilienwirtschaft. Aufgabe 1: Im Genehmigungsverfahren für die Errichtung eines Wohngebäudes werden in NRW unterschieden: - Freistellungsverfahren ( 67 BauO NW) - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ( 68 Abs. 1 S. 1 BauO NW - Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten ( 68 Abs. 1 S. 3 BauO NW) Beschreiben Sie die Unterschiede zwischen diesen Verfahren! Freistellungsverfahren nach 67 BauO NRW: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des 30 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung. Die Wohngebäude müssen innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und dürfen dem Bebauungsplan nicht widersprechen. Sie müssen einschließlich ihrer Nebengebäude von mittlerer oder geringer Höhe sein, d.h. die Aufenthaltsräume dürfen nicht höher als 22 m über der mittleren Geländeoberfläche liegen. Genehmigungsfreiheit bedeutet, es müssen von einem Bauvorlageberechtigten folgende Unterlagen bei der Stadt bzw. Gemeinde eingereicht werden (Bauanzeige) Lageplan Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung Bauzeichnungen Rechnerischer Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes Erhebungsbogen Entwässerungsanschluss Bautechnische Nachweise Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Seite 1/6

2 Wenn die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Einreichung der Bauvorlagen erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, gilt das Bauvorhaben als genehmigt. Die Praisbedeutung dieses Freistellungsverfahrens ist allerdings gering. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ( 68 BauO NW) Dieses Genehmigungsverfahren wird für alle Bauvorhaben durchgeführt, sofern es sich nicht um eines der 1 Sonderbauten handelt, die in 68 aufgeführt sind (z. B. Hochhäuser, Verkaufsstätten, Schulen). Im vereinfachten Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsicht, ob das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Die bauordnungsrechtliche Prüfung beschränkt sich in erster Linie auf Fragen der Erschließung, der Abstandflächen, soziale Einrichtungen, Gestaltung, Stellplätze und örtlichen Bauvorschriften sowie die einzureichenden technischen Nachweise. Mit den Bauarbeiten darf erst nach schriftlicher Baugenehmigung begonnen werden. Das Baugenehmigungsverfahren gem. 63 BauO NW: Es handelt sich hierbei um ein Genehmigungsverfahren für Sonderbauten, wie Hochhäuser, Verkaufstätten mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche, Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als m² Geschossfläche, Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten - wie Kinos - usw. Der Umfang der erforderlichen Angaben und Bauvorlagen ist abhängig von dem beantragten Bauvorhaben. Zu den folgenden Punkten sind Angaben aber fast immer unentbehrlich: Bauherr mit Name, Adresse und Telefonnummer, bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte, Entwurfsverfasser mit Name, Adresse, Telefon- und FA-Nummer, Nachweis der Bauvorlageberechtigung, Baugrundstück mit Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstücksbezeichnung, Angaben zur Umgebung mit Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5000 und der Flurkarte im Maßstab 1:500, Lageplan im Maßstab 1:500 mit allen im Einzelfall erforderlichen Maßen, den Nachbargrundstücken, Nachbargebäuden und den vorhandenen Bäumen, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, d. h. Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine Baubeschreibung, rechnerische Nachweise zur Vollgeschossigkeit und der Fußbodenhöhe über Gelände, Angaben zur Nutzung der Räume oder Flächen in den Zeichnungen und bei einer gewerblichen Nutzung die Betriebsbeschreibung, Angaben zum Maß der baulichen Nutzung mit Berechnung der Quadrat- und Kubikmeter, Stellplätze mit der Berechnung der erforderlichen Anzahl und Darstellung in den Plänen, Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Seite 2/6

3 Brandschutz-Eintragungen in den Plänen und in der Baubeschreibung und, soweit erforderlich, Gutachten, Angaben zu den Kosten der Baumaßnahme mit Angabe der Rohbau- (Neubau und Erweiterung) oder Herstellungskosten (Umbau und Nutzungsänderung). Mit den Bauarbeiten darf erst nach schriftlicher Baugenehmigung begonnen werden. Aufgabe 2: Gerichtsbarkeiten im Baugenehmigungsverfahren An welches Gericht wenden Sie sich, wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wird? Kreuzen Sie bitte die richtige Lösung an! Amtsgericht Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Landgericht Oberlandesgericht Bundesgericht Bundesverfassungsgericht Verwaltungsgericht Aufgabe 3: Entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen richtig (1) oder falsch () sind! 1. Rechtsgrundlage für die Erteilung der Baugenehmigung ist das BauGB. 2. Eine Baugenehmigung darf ohne Voranfrage nicht erteilt werden. 3. Mit der Erteilung der Baugenehmigung hat die Baugenehmigungsbehörde ihre Aufgabe erfüllt. 4. Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung ist ein vom Bauherrn und Entwurfsverfasser unterzeichneter Bauantrag. 5. Die Baugenehmigung wird nicht erteilt, wenn der Antragsteller (Bauherr) gegenüber dem Finanzamt mit Steuerschulden in Verzug ist. 6. Die Baugenehmigung wird nur erteilt, wenn die gesicherte Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens nachgewiesen wird. 7. Die Baugenehmigung erlaubt nur dem Antragsteller die Errichtung des Objekts. Sollte das unbebaute Grundstück zwischenzeitlich verkauft werden, müsste der Erwerber einen neuen Bauantrag stellen. 8. Die Baugenehmigung wird ohne Berücksichtigung privater Rechte (z.b. Bauverbot z.g. des Nachbargrundstücks) erteilt. Wohngebäuden mit mittlerer und geringer Höhe, die im Bereich eines qualifizierten B-Plans liegen, dürfen auch ohne Baugenehmigung errichtet werden. Hier reicht eine Bauanzeige Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Seite 3/6

4 Aufgabe 4: Erklären Sie die nachfolgenden Begriffe: Bauantrag Bauschein Baustellenschild Bescheinigung Bauzustandsbesichtigung Rohbau Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung, den Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in bei der Baubehörde stellen. Begünstigender Verwaltungsakt durch die Baubehörde, die das Bauvorhaben nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft und genehmigt hat. Der Bauschein wird kostenpflichtig dem Bauherrn / der Bauherrin erteilt. Ein Bauschein kann unter Auflagen und Bedingungen erfolgen. Das an der Baustelle, gut sichtbar auszuhängende Dokument (DIN A 4, mit rotem Mittelpunkt) der Baubehörde, aus dem hervorgeht, wer Entwurfsverfasser/in, Bauherr/in und Genehmigungsbehörde ist. Nach durchgeführter Besichtigung der Baustelle durch Mitarbeiter/in der Baubehörde ausgestellte Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Bedenken gegen die Fortführung der Bauarbeiten bestehen. Aufgabe 5: Unter welchen Bedingungen wird eine Baugenehmigung unwirksam? Eine Baugenehmigung erlischt nach Ablauf von 3 Jahren oder wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr ruhen. Aufgabe 6: Welche der folgenden Unterlagen gehören zu einem vollständigen Bauantrag? Kreuzen Sie die richtigen Lösungen an! Unterschrift Entwurfsverfasser/-in ( 6 Abs.2 BauO NW) Unterschrift Bauunternehmer Unterschrift Bauherr/-in ( 6 Abs.2 BauO NW) Ausschreibungsunterlagen Baubeschreibung ( 5 i.v.m. 1 Abs.5 BauPrüfVO) Wärmeschutzerklärung ( 3 WärmeschutzVO) Nachweis von ausreichenden Stellwänden innerhalb der Wohnung Skizzen der Möblierung Nachweis des Brutto-Rauminhaltes gem. DIN 277 ( 1 BauPrüfVO) Angabe der Rohbaukosten ( 1 BauPrüfVO) Angabe des Architektenhonorars Berechnung der Grundflächenzahl ( 2 Abs.2 u. 3 BauPrüfVO) Berechnung der Fläche zum Wäschetrocknen Nachweise bzw. Sachverständigen-Bescheinigungen zum Schall- und Brandschutz sowie zur Standsicherheit bzw. Verpflichtung zum Nachreichen der Unterlagen ( 6 BauPr.fVO, 68, 72 und 85 BauO NW, SV VO) Angaben zur Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasser) gemäß wasserrechtlichen Vorschriften ( 4 Abs. 1 Nr. 2 BauO NW, 51a LWG, 2, 3, und 7 WHG) Amtl. Lageplan M:1:500, nicht älter als 6 Monate ( 2 Abs.1 BauPrüfVO) -ggf. mit Darstellung des Planungsrechtes gem. 30 BauGB Amtl. Straßenkarte M:1:20, nicht älter als 6 Monate Darstellung und Vermaßung der Abstandflächen gem. 6 BauO NW ( 2 Abs.1 BauPrüfVO) Darstellung der notwendigen PKW-Stellplätze ( 2 Abs.1 BauPrüfVO, 51 BauO NW) Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Seite 4/6

5 Berechnung der Länge der verlegten Elektrokabel Angabe der Wand-, First- und Traufhöhen ( 2 Abs.1 BauPrüfVO) Erklärung zum Vogelschutz auf dem Grundstück Baumschutzerklärung ( 1 Abs.2 BauPrüfVO) Grundrisse M:1:100 ( 4 BauPrüfVO) Schnitt M:1:100 ( 4 BauPrüfVO) Hinweis: Auf den HP vieler Städte finden Sie Hinweise auf die für einen vollständigen Bauantrag erforderlichen Unterlagen, so z.b unter Aufgabe 7: Kostenermittlung nach DIN 276 Nr. Kostengruppe Teilbetrag in Gesamtkosten 100 Grundstück 110 Grundstückswert , Grundstücksnebenkosten 8.667,00 (Notar, Vermesser, Grunderwerbsteuer) 130 Freimachen (Freimachen von Belastungen, Abfindungen für bestehende Miet- und Pachtverträge etc.) Summe , Herrichten und Erschließen 210 Herrichten 220 Öffentliche Erschließung 5.350, Nicht öffentliche Erschließung Summe , Bauwerk Baukonstruktion 310 Erdarbeiten.800, Rohbau , Dach , Edelrohbau , Bauelemente , Fassade , Ausbau 24.00, Baukonstruktive Einbauten 30 Sonstige Maßnahmen der Baukonstruktion Summe , Bauwerk Technische Anlage 410 Sanitär , Heizung 430 Lüftung 440 Elektroinstallationen , Fernmelde- und informationstechnische Anlage 460 Förderanlagen (Aufzug) Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Seite 5/6

6 40 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 500 Außenanlagen 510 Geländeflächen 520 Befestigte Flächen 530 Einfriedung 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 550 Einbauten in Außenanlagen 50 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 610 Möbel (Wohnküchen, Büromöbel) 620 Tetilien (Gardinen) Summe ,00 Summe ,00 Summe Baunebenkosten 710 Bauherrenaufgaben 720 Vorbereitung der Objektplanung 730 Architekten- und ,00 Ingenieurleistungen 740 Bauphysik, Vermesser 2.200, Finanzierungskosten , Baugenehmigung, Prüfung 1.500,00 70 Sonstige Baunebenkosten (Gutachten, Richtfest, Fotos ) Summe ,00 Zusammenstellung der Bau- und Grundstückskosten nach DIN 276 Kostengruppen Teilbetrag in Gesamtbetrag in Summe 100 Grundstück ,00 Summe 200 Herrichten und 5.350,00 Erschließen Summe 300 Bauwerk ,00 Baukonstruktion Summe 400 Bauwerk ,00 technische Anlagen Summe 500 Außenanlagen ,00 Summe 600 Ausstattung und 0,00 Kunstwerke Summe 700 Baunebenkosten ,00 Gesamt ,00 Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des EBZ ist es nicht gestattet, die vorstehenden Ausführungen oder Teile daraus nachzudrucken oder zu vervielfältigen, auch nicht zu Unterrichtszwecken. Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Seite 6/6

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