Bezeichnung Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Wer fördert?
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- Hajo Möller
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1 Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz 1) Förderung von Energieberatungen Bezeichnung Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Wer fördert? Energiesparberatung vor Ort Unabhängige Energieberatung für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern 400 Euro für Einfamilienhäuser 500 Euro für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 50 Prozent der Beratungskosten zusätzlich 50 Euro für Stromsparberatung sowie 100 Euro für thermografische Untersuchungen BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Energiesparberatung Telefon: / Telefon: / (für fachtechnische Fragestellungen) Energieberatung Mittelstand Energieberatung für kleine und mittelständische Unternehmen mit mindestens Euro jährlichen Netto-Energiekosten für Initialberatungen 80 Prozent der Beratungskosten beziehungsweise maximal Euro für Detailberatungen 60 Prozent der Beratungskosten beziehungsweise maximal Euro Telefon: 0800 / Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (Programmnummer 431) Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen für Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus oder von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme im KfW- Programm Energieeffizient Sanieren Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal Euro Telefon: 0800 /
2 2) Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren von Gebäuden Bezeichnung Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Wer fördert? Energieeffizient Bauen (Programmnummer 153) Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) werden drei unterschiedliche KfW- Effizienzhaus-Niveaus gefördert: KfW-Effizienzhaus 70, 55, 40 sowie Passivhaus Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt ab 1,21 Prozent effektiver Jahreszins bis zu 100 Prozent der Bauwerkkosten können finanziert werden der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt Euro in Abhängigkeit vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveau bis zu Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit zehn Jahre fester Zinssatz bis zu fünf tilgungsfreie Jahre Telefon: 0800 / Energieeffizient Sanieren Kredit zum KfW-Effizienzhaus (Programmnummer 151) energetische Sanierung von Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) werden sechs unterschiedliche KfW- Effizienzhaus-Niveaus gefördert: KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100, 115 sowie Denkmal Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt ab 1,00 Prozent effektiver Jahreszins bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten werden finanziert der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt Euro in Abhängigkeit vom erreichten KfW- Effizienzhaus-Niveau bis zu Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit zehn Jahre fester Zinssatz bis zu fünf tilgungsfreie Jahre Telefon: 0800 /
3 Energieeffizient Sanieren Kredit Einzelmaßnahmen (Programmnummer 152) energetische Teilsanierung nach dem Baukastenprinzip als Einzelmaßnahmen werden gefördert: Dämmung von Wänden Dämmung von Dachflächen Dämmung Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen Förderung wird als zinsgünstiges Darlehn gewährt ab 1,00 Prozent effektiver Jahreszins bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten werden finanziert der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt Euro zehn Jahre fester Zinssatz bis zu fünf tilgungsfreie Jahre Telefon: 0800 / Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (Programmnummer 430) gefördert werden energetische Komplettsanierungen zum KfW- Effizienzhaus 55, 70, 85, 100, 115 sowie Denkmal und Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit vom erreichten KfW- Effizienzhaus-Niveau werden bis zu Euro Investitionszuschuss pro Wohneinheit gewährt für Einzelmaßnahmen werden maximal Euro Investitionszuschuss pro Wohneinheit gewährt Telefon: 0800 / Sächsisches Energiespardarlehen Sanierung von innerstädtischem Wohnraum mit dem Ziel der Energieeinsparung Grundlage bildet eine energetische Bewertung durch einen Sachverständigen Förderung wird als zinsgünstiges Darlehn gewährt fester Effektivzinssatz 1,00 Prozent für 25 Jahre bis zu 90 Prozent der förderfähigen Baukosten maximal Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt Euro Laufzeit 25 Jahre Programme A-Z Energetische Sanierung (Energiespardarlehen) Telefon
4 Passivhaus Neubau von Passivhäusern Sanierung von Bestandsgebäuden mit Passivhauskomponenten für Passivhausneubau: 100 Euro /m² Energiebezugsfläche für Sanierung mit Passivhauskomponenten: 130 Euro /m² Energiebezugsfläche Programme A-Z Energie und Klimaschutz (EuK) Telefon Energie und Klimaschutz-Richtlinie, Nr. R.15 3) Förderung energieeffizienter Anlagen und Nutzung Regenerativer Energien Bezeichnung Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Wer fördert? BAFA-Förderung: Mini-KWK Anlagen Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kw el in Bestandsbauten mit einem Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent Förderung ist nach elektrischer Leistung der Anlagen gestaffelt, z.b.: Anlage mit 1 kw el : Euro Anlage mit 19 kw el : Euro BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Kraft-Wärme-Kopplung Telefon: BAFA-Marktanreizprogramm: Thermische Solaranlagen Errichtung oder Erweiterung thermischer Solaranlagen auf Bestandsgebäuden: zur Raumheizung zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung zur Bereitstellung von Prozesswärme zur solaren Kälteerzeugung Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen Basisförderung 90 Euro /m² bis 40 m² Bruttokollektorfläche 45 Euro /m² für Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit über 40 m² Bruttokollektorfläche Zusätzliche Boni: Kesseltauschbonus: 500 Euro Kombinationsbonus: 500 Euro Effizienzbonus: 0,5 x Basisförderung Solarpumpenbonus: 50 Euro BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Erneuerbare Energien Telefon:
5 BAFA-Marktanreizprogramm: Holzheizung Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse von 5 kw bis 100 kw in Bestandsgebäuden: Kessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln Holzpelletöfen mit Wassertasche Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets beziehungsweise Holzhackschnitzeln und Scheitholz besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel Basisförderung für Pelletöfen und Pelletkessel: 36 Euro /kw, mindestens Euro Holzhackschnitzelanlage: pauschal Euro je Anlage Scheitholzvergaserkessel: pauschal Euro je Anlage Zusätzliche Boni: Kombinationsbonus: 500 Euro Effizienzbonus: 0,5 x Basisförderung Innovationsförderung: 500 Euro je Maßnahme BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Erneuerbare Energien Telefon: Automatisch beschickte Biomasseheizungsanlagen zusätzlich zum BAFA-Marktanreizprogramm Anlagen zur Verfeuerung von Holzpellets (auch Kombinationskessel) von 5 kw bis 100 kw in Bestandsgebäuden Antrag muss spätestens bis 30. September 2012 bei SAB eingereicht werden. Voraussetzung: die Bundesförderung aus dem BAFA-Marktanreizprogramm muss in Anspruch genommen werden 34,00 Euro /kw installierter Nennwärmeleistung Mindestförderung für Pelletkessel: Euro Mindestförderung für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher: Euro Eigenanteil des Antragstellers min. 10Prozent wenn Antragsteller Unternehmen, dann Eigenanteil mindestens 25 Prozent Programme A-Z Energie und Klimaschutz (EuK) Telefon Energie und Klimaschutz-Richtlinie, Nr. V.13 BAFA-Marktanreizprogramm: effiziente Wärmepumpen effiziente Wärmepumpen in Bestandsgebäuden für die kombinierte Raumbeheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden die Raumbeheizung von Nichtwohngebäuden Basisförderung u.a.: für Sole/Wasser-Wärmepumpen mit 10 kw Nennwärmeleistung: Euro für elektrisch betriebene Luft/Wasser- Wärmepumpen mit 20 kw Nennwärmeleistung: 900 Euro BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Erneuerbare Energien Telefon:
6 die Bereitstellung von Prozesswärme oder von Wärme für Wärmenetze Zusätzliche Boni: Kombinationsbonus: 500 Euro Es müssen bestimmte Jahresarbeitszahlen (JAZ) nachgewiesen werden. Wohnraumlüftungsanlagen mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung erstmalige Errichtung sowie Austausch von Wohnraumlüftungsanlagen mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung mit und ohne Luftkanalverteilnetze 25 Euro pro m² be- und entlüfteter Wohnraumfläche in Wohngebäuden bei Erstinstallation von Lüftungsanlagen mit Luftkanalverteilnetz andere Fördertatbestände 25 Euro pro m² be- und entlüfteter Wohnraumfläche in Wohngebäuden, maximal 75 Prozent der wendungsfähigen Kosten Programme A-Z Energie und Klimaschutz (EuK) Telefon Energie und Klimaschutz-Richtlinie, Nr. R.14 Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen in das deutsche Stromnetz. Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus: Wasserkraft Deponiegas, Klärgas und Grubengas Biomasse Geothermie Windenergie solarer Strahlungsenergie (zum Beispiel Photovoltaik) Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten eine garantierte Einspeisevergütung die Höhe der Vergütung wird im EEG geregelt die Vergütung ist technologiespezifisch und abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach Inbetriebnahme bleibt der Vergütungssatz unverändert und wird 20 Jahre gezahlt Informationsportal des Bundesumweltministeriums: Gesetze / Verordnungen
7 4) Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen Bezeichnung Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Wer fördert? Sächsische Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz Verschiedenste Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen, zum Beispiel: Anlagen zur effizienten Kälteerzeugung Wärmerückgewinnung Kraftwärmekopplung Anlagen zur Erzeugung von Wärme unter Einsatz von Sorptions- oder verbrennungsmotorisch betriebenen Wärmepumpen energieeffiziente elektrische Antriebe, Pumpen und Verdichter Innenraum- und Straßenbeleuchtung Nahwärmenetze, Wärme- und Kältespeicher Energieeffiziente Fertigungsverfahren Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz Innovative Regelungs- und Gebäudeleittechnik Energetische Sanierung von Betriebsgebäuden Förderung wird in der Regel als Zuschuss gewährt gefördert werden bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses erhöht sich die Förderung um weitere zehn Prozent bei einigen Fördergegenständen erfolgt die Förderung über Festbeträge Programme A-Z Energie und Klimaschutz (EuK) Telefon KfW-Energieeffizienzprogramm (Programmnummern 242, 243, 244) Investitionen gewerblicher Unternehmen die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen, zum Beispiel: Anlagentechnik inklusive Heizung, Förderung wird als zinsgünstiges Darlehn gewährt ab 1,00 Prozent effektiver Jahreszins Zinssatz wird individuell anhand eines risikogerechten Zinssystems ermittelt Telefon: 0800 /
8 Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser effiziente Energieerzeugung, Kraft- Wärme-Kopplung Gebäudehüllen Maschinenparks inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft, Vakuum, Pumpen Prozesskälte und Prozesswärme Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik Sanierung und Neubau von Gebäuden Zugehörige Kosten für Planungs- und Umsetzungsbegleitung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten werden finanziert der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Millionen Euro pro Vorhaben bis zehn Jahre Zinsbindung bis 20 Jahre Laufzeit bis zu drei tilgungsfreie Jahre Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand: 17. Juli 2012
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