Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Social Work) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München

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1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Social Work) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom (in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom.0.0) Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz, Art. 58 Abs., sowie Art. Abs. und 3 sowie Art. Abs. Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften München folgende Satzung: Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen vom. Oktober 00 (BayRS WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 9. Januar 008 in deren jeweiliger Fassung. Studienziel () Ziel des Bachelorstudiums ist es, die Studierende bzw. den Studierenden durch eine auf der Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen beruhende, fachlich geprägte Ausbildung zu selbständigem Handeln im Berufsfeld Soziale Arbeit zu befähigen. () Basierend auf den wissenschaftlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit und ihren Bezugswissenschaften können Studierende ihr Qualifikationsprofil in einem der Qualifizierungsbereiche vertiefen. (3) Neben der Vermittlung von Fachwissen in den Modulbereichen Organisation, Wissenschaft, Werte und Normen und professionelles Handeln fördert der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit die Sozialkompetenz und die für die berufliche Praxis wichtige Fähigkeit zur Kommunikation und kooperativen Teamarbeit. (4) Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit ist modular aufgebaut und ermöglicht der Studierenden bzw. dem Studierenden eine individuelle inhaltliche Vertiefung. Für Studierende, die aufgrund familiärer Verpflichtungen, Erwerbstätigkeit, chronischer Erkrankung, Behinderung oder sonstiger Verpflichtungen nur einen reduzierten Workload pro Studiensemester erbringen können, wird der Bachelorstudiengang als Teilzeitstudium angeboten. Das Bachelorstudium kann auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem sich anschließenden Masterstudium sein. 3 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit () Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit wird als Vollzeitstudium und als Teilzeitstudium angeboten. Die Regelstudienzeit des Vollzeitstudiums beträgt sieben Studiensemester einschließlich eines praktischen Studiensemesters, das als fünftes Studiensemester geführt wird, und einer Bachelorarbeit. Die Regelstudienzeit des Teilzeitstudiums beträgt 4 Semester, einschließlich zweier praktischer Studiensemester, die als neuntes und 0. Studiensemester geführt werden, und einer Bachelorarbeit. Nähere Einzelheiten regelt der Studienplan. () Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen bei der Bewerbung verbindlich erklären, ob sie das Vollzeit- oder das Teilzeitstudium anstreben. Ein Wechsel vom Vollzeit- in das Teilzeitstudium bzw. umgekehrt ist bei Vorliegen einer Zulassungsbeschränkung nur im Rahmen einer erneuten Bewerbung für den angestrebten und Exmatrikulation aus dem bisherigen Studiengang, sofern keine Zulassungsbeschränkungen existieren, durch schriftlichen Antrag auf Überleitung in die gewünschte Studiengangsform möglich. Entsprechende Anträge

2 sind rechtzeitig an den Bereich Prüfung und Praktikum bzw. Beratung und Immatrikulation der Hochschule München zu richten. (3) Im Teilzeitstudium dürfen pro Semester maximal 0 Punkte erworben werden. Nach Absprache mit den Beauftragten für das praktische Studiensemester kann das Praktikum und die praktikumsbegleitende Veranstaltung innerhalb eines Semesters durchgeführt werden. Nur in diesem Fall dürfen Studierende 30 Punkte erwerben. (4) Vor Studienbeginn muss der Abschluss einer thematisch einschlägigen, sechswöchigen praktischen Tätigkeit (Vorpraktikum) nachgewiesen werden. (5) Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Fach- und Berufsoberschulen, Ausbildungsrichtung Sozialwesen, benötigen kein Vorpraktikum. () Der Beginn des Bachelorstudiums ist nur zum Wintersemester eines Studienjahres möglich. () Das praktische Studiensemester umfasst im Vollzeitstudium ein Praktikum von Wochen. In den praktischen Studiensemestern des Teilzeitstudiums beträgt die Dauer des Praktikums und 0 Wochen. Auf schriftlichen Antrag einer/eines Studierenden und mit Zustimmung der/des Beauftragten für die praktischen Studiensemester können beide Praktika auch in einem Semester abgeleistet werden. (8) Im sechsten und siebten theoretischen Studiensemester des Vollzeitstudiums bzw. im. bis 4. Studiensemester des Teilzeitstudiums werden nach Maßgabe des Studienplanes folgende Qualifizierungsbereiche angeboten: - Bildung, Kultur und Medien - Cultural Studies - Lebenslauforientierte Soziale Arbeit - Organisation, Management, Bildung und Gemeinwesen sowie - Sozialarbeit im Gesundheitswesen. Jede/jeder Studierende muss bis zum Ende der Vorlesungszeit des Studiensemesters, in dem das Praktikum absolviert wird, gegenüber dem Bereich Prüfung und Praktikum der Hochschule München schriftlich und verbindlich erklären, welchen der jeweils angebotenen Qualifizierungsbereiche sie/er wählt. 4 Anrechnung außerhalb des Hochschulbereiches erworbener Kompetenzen () Über die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereiches erworbener Kenntnisse und Kompetenzen entscheidet die Prüfungskommission des Bachelorstudienganges Soziale Arbeit auf schriftlichen Antrag einer/eines Studierenden. Dem Antrag sind Nachweise über die erbrachten Prüfungsleistungen und die erreichten Kompetenzen beizufügen. () Die Prüfungskommission prüft die Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen auf der Grundlage der vorgelegten Nachweise im Vergleich mit den Studienzielen des Modulkataloges des vorgenannten Bachelorstudienganges. Bei Unklarheiten muss die/der Studierende in einem Prüfungsgespräch mit einer Vertreterin/einem Vertreter der Prüfungskommission und einer Fachdozentin/einem Fachdozenten seine außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen nachweisen. Das Prüfungsgespräch ist bestanden, wenn von beiden Prüfenden das Prädikat mit Erfolg abgelegt erteilt wird. (3) Die Prüfungskommission teilt der Prüfungsverwaltung der Hochschule München die auf die Module dieses Studienganges anzurechnenden Kompetenzen, die ggf. anzurechnenden Modulteil- oder -endnoten sowie die anzurechnenden mit. Im Falle der Ablehnung einer beantragten Anrechnung ist diese zu begründen. (4) Außerhalb des Hochschulbereiches erworbene Kompetenzen können bis zu einem Umfang von 30 n angerechnet und übernommen werden. - -

3 5 Module und Prüfungen () Die Module, ihre Stundenzahl, die Anzahl der, die en, die Form und das Verfahren der Prüfungen und die Bearbeitungszeiten für die Anfertigung schriftlicher Prüfungen und die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten sind in den Anlagen und zu dieser Satzung festgelegt. () Die Module werden als Pflichtmodule, als Wahlpflichtmodule oder als Modul Allgemeinwissenschaften geführt:. Die Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Bachelorstudienganges verbindlich.. In den Wahlpflichtmodulen und im Modul Allgemeinwissenschaften müssen die Studierenden nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes eine bestimmte Auswahl an fachwissenschaftlichen und allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern treffen. Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. (3) Darüber hinaus können die Studierenden Fächer und Module, die für die Erreichung des Studienzieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule für angewandte Wissenschaften München zusätzlich wählen (Wahlmodule). Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer Für die zwei im Modul Allgemeinwissenschaften zu wählenden allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer ist der von der Hochschule für angewandte Wissenschaften München für alle Studiengänge erlassene Gesamtkatalog verbindlich, der von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien zusammengestellt wird. Dabei zählen zu den allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern nur solche Fächer, die nicht als Pflichtmodule oder fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer des Bachelorstudienganges Soziale Arbeit ausgewiesen sind. Studienplan () Die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Der Studienplan wird vom Fakultätsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen. () Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und der je Modul und Studiensemester, die en in den einzelnen Modulen sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, und sofern dies in den Anlagen und nicht abschließend geregelt ist,. den Katalog der von den Studierenden des Bachelorstudienganges in den Wahlpflichtmodulen wählbaren fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer, deren Stundenzahl und, die en in diesen Modulen, die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, sowie Form und Verfahren der in den fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern jeweils geforderten Prüfung und die Bearbeitungszeit für die Anfertigung schriftlicher Prüfungen, 3. die Studienziele und Studieninhalte der einzelnen Module, 4. nähere Bestimmungen zu Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen, - 3 -

4 5. die Ausbildungsziele und Inhalte des praktischen Studiensemesters im Vollzeitstudium und der praktischen Studiensemester im Teilzeitstudium sowie Form und Organisation der praxisbegleitenden en. (3) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen Qualifizierungsbereiche, fachwissenschaftlichen und allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass solche en bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 8 Fachstudienberatung () Studierende im Vollzeitstudium, die am Ende des dritten Fachsemesters nicht mindestens 5 erhalten haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen. () Studierenden im Teilzeitstudium wird dringend empfohlen, regelmäßig während ihres Studiums die Fachstudienberatung aufzusuchen. (3) Studierende im Teilzeitstudium, die am Ende des vierten Fachsemesters nicht mindestens 40 erworben haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen. 9 Grundlagen- und Orientierungsprüfungen, Vorrückensregelungen () Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters müssen die im Modul Träger und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit geforderten Prüfungsleistungen (Grundlagen- und Orientierungsprüfungen) erstmals angetreten werden. () Zum Eintritt in das dritte Studiensemester des Vollzeitstudiums bzw. in das fünfte Studiensemester des Teilzeitstudiums ist nur berechtigt, wer im Vollzeitstudium in den Modulen des ersten und zweiten bzw. im Teilzeitstudium in den Modulen des ersten bis vierten Studiensemesters insgesamt mindestens 0 erworben hat. (3) Zum Eintritt in das praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer im Vollzeitstudium in den Modulen des ersten bis vierten und im Teilzeitstudium in den Modulen des ersten bis achten Studiensemesters mindestens 00 erworben hat. (4) Die erfolgreiche Ableistung der praktischen Studiensemester ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. 0 Prüfungskommission () Für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus drei Professorinnen und/oder Professoren der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften besteht. () Die Prüfungskommission wählt die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreterin bzw. deren/dessen Stellvertreter aus ihrer Mitte. Die Prüfungskommission kann Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse nach dieser Satzung auf ihre Vorsitzende bzw. ihren Vorsitzenden übertragen. Bachelorarbeit Das Thema der Bachelorarbeit kann nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums ausgegeben werden. Voraussetzung sind die erfolgreiche Ableistung der praktischen Ausbildung der praktischen Studiensemester und die Bewertung des vorzulegenden Praktikumsberichtes mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt

5 Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis () Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Module mit Ausnahme der Bachelorarbeit einfach gewichtet. Die Note der Bachelorarbeit wird dreifach gewichtet. () Die differenzierte Bewertung der Prüfungen erfolgt mit den Notenziffern: -,0 und,3 = sehr gut -,,,0 und,3 = gut -,, 3,0 und 3,3 = befriedigend - 3, und 4,0 = ausreichend und - 5,0 = nicht ausreichend. (3) Im Bachelorprüfungszeugnis werden den Modulendnoten und der Note der Bachelorarbeit in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle beigefügt. 3 Bachelorprüfungszeugnis Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München ausgestellt. 4 Akademischer Grad () Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts, Kurzform: B.A. verliehen. () Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München ausgestellt. 5 In-Kraft-Treten und Überleitungsbestimmungen () Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom Wintersemester 00/00 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit nach dem Sommersemester 00 aufnehmen. () Sie gilt ferner für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 00/00 im Diplomstudiengang Soziale Arbeit aufgenommen haben, dann aber beurlaubt waren oder das Studium unterbrochen haben und bei Wiederaufnahme ein gegenüber dem bisherigen geändertes Studienangebot vorfinden; in diesen Fällen entscheidet die Prüfungskommission über die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen. (3) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 00/00 im Diplomstudiengang Soziale Arbeit aufgenommen haben, können sich auf schriftlichen Antrag in den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit überleiten lassen; die Prüfungskommission entscheidet über die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen

6 Anlage : Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Social Work) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München: Vollzeitstudium. Bachelorprüfung (erstes theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block I): Module 3 Modules 4 SWS 5 Kredit- Lehrveran- punkte staltung schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, MB_O Träger und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit Institutions and practisefields of social work Träger und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit Institutions and practisefields of social work 5 S LN Praxisfelder der Sozialen Arbeit Practisefields of Social Work Ü TN MB_W Wissenschaft Soziale Arbeit I Social work science I 5 Geschichte der Sozialen Arbeit History of Social Work SU TN 3 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Introduction to academic research and writing S pln MB_W Bezugswissenschaften I 4 Related sciences I 5 Erziehungswissenschaft I Educational Science I 3 SU schrp, 0 4 Psychologie I Psychology I SU schrp, 0 4 MB_WN Einführung in Ethik und Recht der Sozialen Arbeit Introduction to ethics and law of Social Work 5 Ethische und normative Grundfragen Ethical and normative principles SU LN 5 Einführung in das Recht der Sozialen Arbeit Introduction to law in social work 3 SU LnoN 3 MB_H Methoden I Methods I 5 Einführung in die Methoden der Sozialen Arbeit Introduction to the methods of social work SU pln Gruppenarbeit Group work 3 S MB_H Methoden II Methods II 5 Mentorat I Mentoring class I S TN 3 Kreative Medien Creative media 3 S pln - -

7 . Bachelorprüfung (zweites theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block II) Module 3 Modules 4 SWS 5 Kredit- Lehrveran- punkte staltung schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, MB_O Organisatorische und fachpolitische Grundlagen Organisational and subject-related political principles 5 Organisatorische und fachpolitische Grundlagen I Organisational and subject-related political S LN principles I Organisatorische und fachpolitische Grundlagen II (Planspiel) Organisational and subject-related political principles II (simulation) SU TN 3 MB_W Wissenschaft Soziale Arbeit II Social work science II 5 Klassische Theorien der Sozialen Arbeit Theories of social work I S LnoN 3 Einführung in die Sozialforschung Introduction to social research I SU LN 5 MB_W Bezugswissenschaften II Related sciences II 5 LN 5, LnoN 3, Erziehungswissenschaft II Educational Science II S Psychologie II Psychology II 3 S MB_W 3 Related sciences III 5 LN 5 Bezugswissenschaften III (Grundlagen) (Basics) Kommunikations- und Kulturwissenschaften oder Culture and communication studies or 3 S Ökonomie oder Gesundheitswissenschaften economics or health science MB_WN Rechtliche Grundlagen I Basic legal principles I 5 schrp, 90 5 Kindschafts- und Jugendhilferecht Children`s and youth welfare law 3 SU Sozialverwaltungsrecht Law of social administration SU MB_H Berufliches Handeln I Professional practice I 5 Projektpraxis I Project work I Proj PA Mentorat II Mentoring class I S TN 3 - -

8 3. Bachelorprüfung (drittes theoretisches Studiensemester) Module 3 Modules 4 SWS 5 schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, MB_O_3_ Sozialpolitik Social policy 4 LN Einführung in das System der sozialen Sicherung Introduction to the system of social 3 S welfare MB_AW Allgemeinwissenschaften General studies 4 4 MB_W_3_ Wissenschaft Soziale Arbeit III Social work science III 4 mp, Zeitgenössische Theorien der Sozialen Arbeit Current theories of social work S Ausgewählte Theorien der Sozialen Arbeit Selected theories of sozial work S MB_W_3_ Bezugswissenschaften Soziologie Related sciences IV - sociology 4 Sozialstruktur und Sozialer Wandel I Social structure and change I SU schrp, 90 Sozialstruktur und Sozialer Wandel II Social structure and change II SU LnoN 3 MB_WN_3_ Rechtliche Grundlagen II Basic legal principles II 4 schrp, 90 5 Sozialversicherungsrecht Social security law SU Ausgewählte Rechtsgebiete Selected fields of law S MB_H_3_ Berufliches Handeln II Professional practice II 5 Projektpraxis II Project work II Proj PA Mentorat III Mentoring class III Ü TN 3 MB_H_3_ Methoden III Methods III 5 pln Beratung Counselling 3 S - 8 -

9 4. Bachelorprüfung (viertes theoretisches Studiensemester) Module 3 Modules 4 SWS 5 schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, MB_O_4_ Planung, Organisation, Management Planning, organisation, management 5 StA Soziale Organisationen im Wandel Changes in social organisations 3 S MB_W_4_ Wissenschaft Soziale Arbeit IV Scientific social work IV 5 LN Forschungsprojekt Research project 4 S MB_W_4_ Wahlpflichtmodul (Vertiefung) Related sciences V (advanced studies) Kommunikations- und Kulturwissenschaften oder Culture and communication studies or Ökonomie oder Gesundheitswissenschaften oder economics or health science or practical Handeln (Praxisprojekt oder Methoden) project or methods 5 LN 3 S MB_WN_4_ Rechtliche Grundlagen III Legal and ethical principles 5 Recht der sozialen Grundsicherung Law of social minimum benefits 3 SU schrp, 90 Angewandte Ethik Applied ethics SU LN MB_H_4_ Berufliches Handeln III Professionel practice IV 5 Projektpraxis III Project work III Proj PA Mentorat IV Mentoring class IV Ü TN 3 MB_H_4_ Methoden IV Methods IV 5 pln Gemeinwesenarbeit Community work 3 S Summe der SWS und (erstes bis viertes Studiensemester):

10 5. Bachelorprüfung (fünftes = praktisches Studiensemester) Module 3 Modules 4 SWS 5 schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten MB_H_5_ Praxismodul ( Wochen à fünf Tage) Internship ( weeks, 5 days each) 5 Pr Praxisbericht (LnoN) 8 MB_O_W_WN_5_ Praxisbegleitung (Organisations-, Wissenschafts-, Werte- und Normenfragen) Internship supervision (Organisational, scientific, values and norms issues regarding internship) 3 5 S Kol 8 Summe der SWS und (fünftes Studiensemester):

11 . Bachelorprüfung (sechstes und siebtes theoretisches Studiensemester): Module 3 Modules 4 SWS 5 schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, MB_O ** Qualifizierungsbereichsspezifische Organisationsfragen 9 Organisational issues specific to the field of qualification 3 5 S LN MB_W ** Qualifizierungsbereichsspezifische Theoriefragen I 9 Theoretical principles specific to the field of qualification I 5 S StA MB_W ** Theoriefragen II Theoretical principles II 5 S LN MB_WN ** Qualifizierungsbereichsspezifische Wertefragen 9 Specific values and principles in the field of qualification 3 5 S LN MB_H ** MB_H Qualifizierungsbereichsspezifische Handlungsansätze 9 Methoden V Vertiefendes, qualifizierungsbereichsübergreifendes Methodenangebot Specific approaches in the field of qualification 3 5 S LN Methods V Advanced methodical workshop for all fields of qualifications 3 5 S LN - -

12 . Bachelorprüfung (sechstes theoretisches Studiensemester): Module 3 Modules 4 SWS 5 schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, MB_W ** Qualifizierungsbereichsspezifische Theoriefragen III 9 Theoretical principles specific to the field of qualification III 5 S mp, 30 MB_W Wissenschaftswerkstatt Scientific workshop 3 3 S LN MB_WN Sozialpolitische Gegenwarts- und Zukunftsfragen Socio-political issues now and in the future 3 5 S LN MB Qualifizierungsbereichsübergreifendes Required elective for all fields of 3 5 S LN Wahlpflichtmodul qualification MB_W Bachelorarbeit Bachelor thesis BA Summe der SWS und (sechstes und siebtes Studiensemester): 0 Gesamtsumme der SWS und (erstes bis siebtes Studiensemester): 0 Anmerkungen: 3 4 Das Nähere wird vom Fakultätsrat im Studienplan festgelegt. Bei Note nicht ausreichend in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote nicht ausreichend erteilt. Eine mindestens ausreichende Modulendnote und die Bewertung der Bachelorarbeit mit der Note ausreichend oder besser sind Voraussetzungen für das Bestehen der Bachelorprüfung. Die Erteilung des Prädikates mit Erfolg abgelegt (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen des Moduls. Zur Bildung der Endnote im Modul Bezugswissenschaften I werden die Noten der Teilmodule Erziehungswissenschaft I und Psychologie I im Verhältnis : gewichtet. - -

13 5 8 9 Die Module Einführung in Ethik und Recht der Sozialen Arbeit, Wissenschaft der Sozialen Arbeit I, Bezugswissenschaften II, Rechtliche Grundlagen I, Wissenschaft Soziale Arbeit III und Rechtliche Grundlagen II werden jeweils mit nur einer benoteten Prüfung abgeschlossen. Das Nähere wird von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien geregelt. Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten beider allgemeinwissenschaftlicher Wahlpflichtfächer im Verhältnis : gewichtet. Im Bachelorprüfungszeugnis werden die beiden allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer mit ihrer jeweiligen Note ausgewiesen. Zur Bildung der Endnote im Modul Rechtliche Grundlagen III werden die Noten der Teilmodule Recht der sozialen Grundsicherung und Angewandte Ethik im Verhältnis : gewichtet. Die Erteilung des Prädikates mit Erfolg abgelegt (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. Zu Beginn des fünften Studiensemesters wählt jede Studierende/jeder Studierende einen der folgenden Qualifizierungsbereiche: - Bildung, Kultur und Medien oder - Cultural Studies oder - Lebenslauforientierte Soziale Arbeit oder - Organisation, Management, Bildung und Gemeinwesen oder - Sozialarbeit im Gesundheitswesen. ** Die entsprechend gekennzeichneten, im sechsten und siebten theoretischen Studiensemester zu absolvierenden Wahlpflichtmodule sind jeweils qualifizierungsbereichsspezifisch ausgerichtet. Abkürzungen: BA Bachelorarbeit PA Projektarbeit schrp Schriftliche Prüfung ECTS nach dem European Pr Praktikum StA Studienarbeit Credit Transfer and Accumulation System Kl Klausur Proj Projektstudium SU Seminaristischer Unterricht Kol Kolloquium pln Praktischer Leistungsnachweis SWS Semesterwochenstunden LN Leistungsnachweis LnoN Leistungsnachweis ohne Note TN Teilnahmenachweis mp Mündliche Prüfung S Seminar Ü Übung - 3 -

14 Anlage : Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Social Work) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München: Teilzeitstudium. Bachelorprüfung (erstes theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block I): Module 3 Modules 4 SWS 5 Kredit- Lehrveran- punkte staltung in Minuten, MB_O Träger und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit Institutions and practicefields of social work 5 Träger und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit Institutions and practicefields of social work S LN Praxisfelder der Sozialen Arbeit Practicefields of Social Work Ü TN MB_W Wissenschaft Soziale Arbeit I Social work science I Geschichte der Sozialen Arbeit History of Social Work 5 SU TN 3 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Introduction to academic research and writing S pln MB_H Methoden I Methods I 5 Einführung in die Methoden der Sozialen Arbeit Introduction to the methods of social work SU pln Gruppenarbeit Group work 3 S. Bachelorprüfung (zweites theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block I): Module 3 Modules 4 SWS 5 in Minuten, MB_O Organisatorische und fachpolitische Grundlagen Organisational and subject-related political principles 5 Organisatorische und fachpolitische Grundlagen I Organisational and subject-related political S LN principles I Organisatorische und fachpolitische Grundlagen II (Planspiel) Organisational and subject-related political principles II (simulation) SU TN 3 MB_W Bezugswissenschaften I 4 Reference sciences I 5 Erziehungswissenschaft I Educational Science I 3 SU schrp, 0 4 Psychologie I Psychology I SU schrp, 0 4 MB_H Methoden II Methods II 5 Mentorat I Mentoring class I S TN 3 Kreative Medien Creative media 3 S pln 4

15 3. Bachelorprüfung (drittes theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block II) Module 3 Modules 4 SWS 5 Kredit- Lehrveran- punkte staltung in Minuten, MB_W Bezugswissenschaften II Reference sciences II Erziehungswissenschaft II Educational Science II 5 S LN 5, LnoN 3 Psychologie II Psychology II 3 S MB_WN Einführung in Ethik und Recht der Sozialen Introduction to ethics and law of Social Arbeit Work 5 Ethische und normative Grundfragen Ethical and normative principles SU LN 5 Einführung in das Recht der Sozialen Arbeit Introduction to law in social work 3 SU LnoN 3 MB_H Berufliches Handeln I Professional practice I Projektpraxis I Project work I 5 Proj PA Mentorat II Mentoring class II S TN 3 4. Bachelorprüfung (viertes theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block II) Module 3 Modules 4 SWS 5 in Minuten, MB_W Wissenschaft Soziale Arbeit II Social work science II 5 Klassische Theorien der Sozialen Arbeit Classical Theories of social work S LnoN 3 Einführung in die Sozialforschung Introduction to social research SU LN 5 MB_W 3 Bezugswissenschaften III (Grundlagen) Kommunikations- und Kulturwissenschaften oder Ökonomie oder Gesundheitswissenschaften Reference sciences III (Basics) Culture and communication studies or economics or health science 3 5 S LN 5 MB_WN Rechtliche Grundlagen I Basic legal principles I Kindschafts- und Jugendhilferecht Children`s and youth welfare law 3 5 SU schrp, 90 5 Sozialverwaltungsrecht Law of social administration SU 5

16 5. Bachelorprüfung (fünftes theoretisches Studiensemester) Module 3 Modules 4 SWS 5 Kredit- Lehrveran- punkte staltung in Minuten, MB_O_3_ Sozialpolitik Social policy 4 Einführung in das System der sozialen Sicherung Introduction to the system of social welfare 3 S LN MB_W_3_ Bezugswissenschaften Soziologie Reference sciences IV - sociology Sozialstruktur und Sozialer Wandel I Social structure and change I 4 SU schrp, 90 Sozialstruktur und Sozialer Wandel II Social structure and change II SU LnoN 3 MB_AW Allgemeinwissenschaften General studies () MB_H_3_ Methoden III Methods III 5 pln Beratung Counselling 3 S. Bachelorprüfung (sechstes theoretisches Studiensemester) Module 3 Modules 4 SWS 5 in Minuten, MB_W_4_ Wissenschaft Soziale Arbeit IV Scientific social work IV 5 LN Forschungsprojekt Research project 4 S MB_W_4_ Wahlpflichtmodul (Vertiefung) Required elective (advanced studies) 3 S LN Kommunikations- und Kulturwissenschaften oder Ökonomie oder Gesundheitswissenschaften oder Handeln (Praxisprojekt oder Methoden) Culture and communication studies or economics or health science or practical project or methods 5 MB_H_4_ Methoden IV Methods IV 5 pln Gemeinwesenarbeit Community work 3 S

17 . Bachelorprüfung (siebtes theoretisches Studiensemester) Module 3 Modules 4 SWS 5 in Minuten, MB_W_3_ Wissenschaft Soziale Arbeit III Social work science III 4 mp, Zeitgenössische Theorien der Sozialen Arbeit Current theories of social work S Ausgewählte Theorien der Sozialen Arbeit Selected theories of social work S MB_AW Allgemeinwissenschaften General studies () MB_WN_3_ Rechtliche Grundlagen II Basic legal principles II 4 schrp, 90 5 Sozialversicherungsrecht Social security law SU Ausgewählte Rechtsgebiete Selected fields of law S MB_H_3_ Berufliches Handeln II Professional practice II Projektpraxis II Project work II 5 Proj PA Mentorat III Mentoring class III Ü TN 3 8. Bachelorprüfung (achtes theoretisches Studiensemester) Module 3 Modules 4 SWS 5 in Minuten, MB_O_4_ Planung, Organisation, Management Planning, organisation, management 5 StA Soziale Organisationen im Wandel Changes in social organisations 3 S MB_WN_4_ Rechtliche Grundlagen III Legal principles III 5 Recht der sozialen Grundsicherung Law of social minimum benefits 3 SU schrp, 90 Angewandte Ethik Applied ethics SU LN MB_H_4_ Berufliches Handeln III Professional practice III 5 Projektpraxis III Project work III Proj PA Mentorat IV Mentoring class IV Ü TN 3 Summe der SWS und (erstes bis achtes Studiensemester): 9 0

18 9. Bachelorprüfung (neuntes praktisches Studiensemester) Module 3 Modules 4 SWS 5 Lehrveran - staltung in Minuten MB_H_5_ Praxismodul ( Wochen à fünf Tage) Internship ( weeks, 5 days each) Pr TN Summe der SWS und (neuntes Studiensemester): 5 0. Bachelorprüfung (0. praktisches Studiensemester) Module 3 Modules 4 SWS 5 Lehrveran - staltung in Minuten MB_H_5_ Praxismodul (0 Wochen à fünf Tage) Internship (0 weeks, 5 days each) Pr Praxisbericht (LnoN) 8 MB_O_W_ WN_5_ Praxisbegleitung (Organisations-, Wissenschafts-, Werte- und Normenfragen) Internship supervision (Organisational, scientific, values and norms issues regarding internship) Summe der SWS und (0. Studiensemester): S Kol 8. Bachelorprüfung (. theoretisches Studiensemester): MB_O ** MB_W ** MB_WN Module 3 Modules 4 SWS 5 Qualifizierungsbereichsspezifische Organisationsfragen 9 Qualifizierungsbereichsspezifische Theoriefragen I 9 Sozialpolitische Gegenwarts- und Zukunftsfragen Organisational issues specific to the field of qualification Theoretical principles specific to the field of qualification I Prüfungen, 3 5 S LN 5 S StA Socio-political issues now and in the future 3 5 S LN 8

19 . Bachelorprüfung (. theoretisches Studiensemester): MB_W ** MB_WN ** MB_H ** Module 3 Modules 4 SWS 5 Theoriefragen II Qualifizierungsbereichsspezifische Wertefragen 9 Qualifizierungsbereichsspezifische Handlungsansätze 9 Prüfungen, Theoretical principles II 5 S LN Specific values and principles in the field 3 5 S LN of qualification Specific approaches in the field of qualification 3 5 S LN 3. Bachelorprüfung (3. theoretisches Studiensemester): MB_W ** MB MB_H Module 3 Modules 4 SWS 5 Qualifizierungsbereichsspezifische Theoriefragen III 9 Qualifizierungsbereichsübergreifendes Wahlpflichtmodul Methoden V Vertiefendes, qualifizierungsbereichsübergreifendes Methodenangebot in Minuten, Theoretical principles specific to the field of qualification III 5 S mp, 30 Required elective for all fields of qualification 3 5 S LN Methods V Advanced methodical workshop for all fields of qualification 3 5 S LN - 9 -

20 4. Bachelorprüfung (4. theoretisches Studiensemester): Module 3 Modules 4 SWS 5 in Minuten, MB_W Wissenschaftswerkstatt Scientific workshop 3 3 S LN MB_W Bachelorarbeit Bachelor thesis BA Summe der SWS und (. bis 4. Studiensemester): 0 Gesamtsumme der SWS und (. bis 4. Studiensemester): 0-0 -

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