Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Sprachwissenschaft

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1 Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Sprachwissenschaft in der Fassung vom 20. Juli 2006 Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der Universität Erfurt zu dieser Ordnung vermerkt. Die Satzung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Einarbeitungsvorschläge oder Kommentierungen bitte an: Bernhard.Becher@uni-erfurt.de Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 1

2 Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Sprachwissenschaft in der Fassung vom 20. Juli 2006 Gemäß 5 Absatz 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2005 (GVBl. S. 229), in Verbindung mit 9 Absatz 2 Nummer 5 der Grundordnung der Universität Erfurt (Grundordnung) vom 3. Juli 2001 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7/2002 S. 296), zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung zur Grundordnung vom 16. Juni 2003 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8/2003 S. 342), erlässt die Universität Erfurt folgende Prüfungs- und Studienordnung für das Magister-Programm Sprachwissenschaft. Der Senat der Universität Erfurt hat diese Ordnung am 23. Februar 2005 und am 19. Juli 2006 beschlossen. Das Thüringer Kultusministerium hat diese Ordnung mit Erlass vom 26. September 2006, Aktenzeichen /570/18-1- genehmigt. 1 Geltungsbereich, Bezeichnungen (1) Diese Prüfungs- und Studienordnung regelt Inhalte, Ablauf und Verfahren der Prüfungen in dem konsekutiven Magister-Programm Sprachwissenschaft. Sie ergänzt die Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Magister-Studiengang (MA-RPO) in der Fassung vom 15. Dezember 2004 (VerkBl. UE RegNr.: ). Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil dieser Ordnung. (2) Alle nachfolgend aufgeführten Status- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen und von Männern in der männlichen Form geführt. Dies gilt entsprechend für die Verleihung von Hochschulgraden und akademischen Bezeichnungen. 2 Gegenstand (1) Das Magister-Programm Sprachwissenschaft der Universität Erfurt ist ein forschungsorientiertes Magister- Programm. Es umfasst grundlagen- und anwendungsbezogene Module; eine Spezialisierung in einer der beiden Richtungen ist möglich. (2) Gegenstand des Magister-Programms Sprachwissenschaft sind die menschliche Sprache, die Beschreibung einzelner Sprachen, die Analyse sprachlicher Kommunikation und die rückgekoppelte Anwendung der Ergebnisse auf praktische sprachliche bzw. kommunikative Probleme. (3) Das Profil des Magister-Programms Sprachwissenschaft liegt in dem besonderen Gewicht, das die linguistische Methodik in allen Modulen hat. Für jede Veranstaltung werden Lernziele formuliert, die bestimmte Qualifikationen und insbesondere Problemlösungsfähigkeiten auf dem jeweiligen Gebiet umfassen. (4) In inhaltlicher Hinsicht liegen die Schwerpunkte des Programms auf einer theoretischen Grundlegung unter Vergleich alternativer Ansätze, Anwendungen der vergleichenden Sprachwissenschaft in der Dokumentation von Sprachen, und der Analyse und Verbesserung normaler und pathologischer sprachlicher Kommunikation. 3 Ziel des Studiums (1) Das Programm bietet eine Ausbildung zum professionellen Linguisten. Ein solcher kann sprachliche Probleme in verschiedenen innerwissenschaftlichen und praktischen (außerwissenschaftlichen) Feldern theoretisch basiert diagnostizieren, ihnen einen Lösungsweg zuordnen und die involvierten Methoden sicher anwenden. (2) In der Studienphase werden vertiefende Verbindungen zwischen fundiertem Wissen im linguistischen Kernbereich, fachwissenschaftlicher Reflexion auf Sprache(n) und Sprachwissenschaft und komplexer, Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 2

3 anwendungsbezogener Sprachanalyse hergestellt. Dadurch werden Grundlagen für die selbständige wissenschaftliche Arbeit gelegt, auf denen im letzten Semester die Magisterarbeit aufgebaut werden kann. (3) Die Prüfungen dienen dem Nachweis gründlicher Kenntnisse über das Funktionieren menschlicher Sprache und Sprachen, vertiefter Kenntnisse der Theorien über Sprache, Grammatik und Kommunikation, der Beherrschung des methodischen Instrumentariums linguistischer Analyse, vertiefter linguistischer Kenntnisse einer Sprache bzw. eines Anwendungsgebietes, der Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit (vgl. 21 Absatz 1 MA-RPO). 4 Programmbezogene Zugangsvoraussetzungen (1) Zum Magister-Programm Sprachwissenschaft können gute Absolventen (Abschlussnote besser als 2,5) eines Baccalaureus oder rechtlich gleichgestellten Studiengangs zugelassen werden, in dem Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 42 n (LP) nach ECTS in linguistischen Lehrveranstaltungen erworben wurden. Zu den linguistischen Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Ordnung zählen nicht solche, die dem Erwerb oder der Verbesserung der Kompetenz in einer Sprache dienen. (2) Es sind Kenntnisse von Fremdsprachen nachzuweisen in einem Umfang derart, dass die Summe der erreichten Stufen gemäß Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt Anlage 2 Spalte 1 mindestens 4 ist. (3) Der Antrag auf Feststellung der Zugangsvoraussetzungen zum Magister-Programm Sprachwissenschaft ist gemäß 7 MA-RPO zu stellen. (4) Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen nach Anhörung eines zuständigen Fachvertreters. (5) Wenn einzelne Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, kann der Prüfungsausschuss die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen mit entsprechenden Auflagen verbinden. Insbesondere kann er entscheiden, dass der Nachweis über einzelne Zugangsvoraussetzungen bis zum Beginn des dritten Studiensemesters nachzureichen ist. In diesem Falle ordnet er den Auflagen gemäß dem erwarteten Studien- und Prüfungsaufwand eine zahl nach 4 Absatz 3 MA-RPO zu, um die sich der Aufwand der Studienphase erhöht. (6) Auf die Teilnahmevoraussetzungen zu M6 (s. Anlage 2) wird hingewiesen. 5 Inhalt und Aufbau des Studiums (1) In den drei Studiensemestern (Studienphase) werden insgesamt sechs Module à 18 LP in anderthalbjährlichem Turnus angeboten. Von diesen sind fünf Module zu studieren. (2) Das Angebot umfasst die im Folgenden aufgeführten Module: - M01 Grundlagen linguistischer Forschung (Pflicht) - M02 Sprachverarbeitung Spracherwerb Sprachstörungen - M03 Lösung von Kommunikationsproblemen - M04 Sprachsystem und Sprachgebrauch - M05 Sprache und Kognition - M06 Sprachdokumentation und Sprachvergleich (3) M1 ist Pflicht; zwischen allen anderen Modulen besteht die Wahl. (4) Anstelle eines der Module M2 bis M6 kann in Absprache mit dem Programmbeauftragten ein inhaltlich passendes Modul eines anderen MA-Programms studiert werden. Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 3

4 6 Lehrveranstaltungen und en (1) Ein Projekt als Lehrveranstaltung schließt sich an ein Forschungsprojekt an, an dem Studenten sich durch forschendes Lernen beteiligen. (2) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist durch eine bestandene im Sinne von 9 Absatz 1 MA-RPO nachzuweisen. In der Sprachwissenschaft sind die folgenden Prüfungsleistungen zugelassen. (90 bis 120 Minuten), b) mündliche Prüfung (20 bis 30 Minuten), c) schriftliche Arbeit in den folgenden Formen - Referat mit schriftlicher Ausarbeitung - mündliche Präsentationen mit schriftlicher Dokumentation - Übungsaufgabe, die aus bis zu 3 Teilen bestehen kann - veranstaltungsbegleitende Hausarbeit - selbständige Hausarbeit - komplexe Hausarbeit (3) In der Sprachwissenschaft werden folgende Wahlpflichtveranstaltungstypen mit dem gemäß 4 Absatz 3 MA- RPO ausgewiesenen Prüfungs- und Studienaufwand (LP) angeboten. Für eine Wahlpflichtveranstaltung sind gemäß 9 Absatz 1 MA-RPO folgende en zugelassen. Wahlpflichtveranstaltungstypen zugelassene en Vorlesung 3 b) mündliche Prüfung c) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit d) Übungsaufgabe, die aus bis zu 3 Teilen bestehen kann Seminar-6 6 b) selbständige Hausarbeit c) mündliche Prüfung d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und Übungsaufgabe 50%, die aus bis zu 3 Teilen bestehen kann Seminar-9 9 a) Referat mit schriftlicher Ausarbeitung 1/3 und selbständige Hausarbeit 2/3 b) komplexe Hausarbeit Kolloquium 3 Referat mit schriftlicher Ausarbeitung Projekt 6 selbständige Hausarbeit Selbststudieneinheit 6 a) mündliche Präsentationen mit schriftlicher Dokumentation b) mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) (4) Für Klausuren mit Antwort-Auswahlaufgaben gilt Anlage 3. (5) Falls vom Dozenten der Lehrveranstaltung nicht anders angekündigt, erstrecken sich mündliche Prüfungen und Klausuren auf das gesamte Gebiet, das Gegenstand der Lehrveranstaltung war. Der Dozent kann zulassen, dass solche Prüfungsleistungen sich stattdessen auf einen Teil dieses Gebiets beziehen, in dem der Prüfling über die Veranstaltung hinausgehende Kenntnisse erworben hat. Eine solche Thematik wird vier Wochen vor der Prüfung zwischen Prüfer und Prüfling vereinbart. Das Thema der Prüfung kann nicht vorher vereinbart werden. (6) In Lehrveranstaltungen, die einer bestimmten Objektsprache gewidmet sind, kann der Dozent bestimmen, dass Prüfungsleistungen in dieser Sprache zu erbringen sind. Im Übrigen können Prüfungsleistungen in deutscher oder englischer Sprache erbracht werden. (7) Die öffentliche Ankündigung einer Lehrveranstaltung kann die Zulassung zu den en an den Nachweis von Prüfungsvorleistungen gemäß 8 Absatz 2 MA-RPO knüpfen. Dafür kommen folgende Studienleistungen infrage: Lektüre von Literatur vor Veranstaltungsbeginn, Übernahme eines Referats oder einer Hausarbeit zu einem bestimmten Thema vor Veranstaltungsbeginn, Aneignung von Stoff durch Lektüre oder von Fertigkeiten durch Übungen zur Vorbereitung der einzelnen Sitzungen, Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 4

5 Präsentation von Arbeitsergebnissen in einer Veranstaltungssitzung. Hat der Veranstalter solche Prüfungsvorleistungen verlangt, so unterrichtet er die Teilnehmer unmittelbar nach den Terminen, zu denen sie nachzuweisen sind, davon, ob er die Nachweise anerkennt. 7 Magisterarbeit (1) Das Thema der Magisterarbeit knüpft an eines der studierten Module an. Es handelt sich in der Regel um eine theoriebasierte empirische oder anwendungsbezogene Arbeit. (2) Hat die Magisterarbeit eine der Sprachen zum Gegenstand, zu denen eine Lehrveranstaltung angeboten wird, so kann sie, unter Beachtung von 21 Absatz 6 MA-RPO, in dieser Sprache abgefasst werden. 8 Sprachnachweise (1) Fremdsprachenkenntnisse werden auf den Stufen und nach den Richtlinien nachgewiesen, die in der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt Anlage 2 Spalte 1 festgelegt sind. (2) Bis zum Abschluss der Studienphase ist Kompetenz in zwei Fremdsprachen in einem Umfang derart nachzuweisen, dass die Summe der erreichten Stufen mindestens 6 ist. Die dabei erworbenen werden gemäß 3 Absatz 2 MA-RPO (Sprachenstudium) angerechnet. (3) Bis zum Abschluss der Studienphase ist ein seit Aufnahme des Hochschulstudiums absolviertes mindestens einsemestriges Hochschulstudium oder Praktikum im nicht-deutschsprachigen Ausland nachzuweisen. In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag Ausnahmen zulassen. 9 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2006/07 aufnehmen. Der Präsident der Universität Erfurt Anlagen zur Ordnung: 1) Musterstudienplan 2) Modulbeschreibungen 3) Antwort-Auswahlaufgaben in Klausuren Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 5

6 Anlage 1) 1. Musterstudienplan Sem. Module Charakter LP 1. zwei Seminare aus M 01 drei Seminare aus M 02 bis M ein Seminar aus M 01 vier Seminare aus M 02 bis M 06 Pflicht Wahlpflicht Pflicht Wahlpflicht fünf Seminare aus M 02 bis M 06 Wahlpflicht Magisterarbeit Pflicht 30 Summe 120 Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 6

7 Modulbeschreibungen Universität Erfurt MA-Sprachwissenschaft Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Moduldauer Grundlagen linguistischer Forschung M 01 Philosophische Fakultät Sprachwissenschaft keine 2 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle anderthalb Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Anlage 2) Es werden die theoretischen, methodischen und wissenschaftsgeschichtlichen Grundlagen der Disziplin reflektiert. Inhalte Elemente einer Sprachtheorie, die Funktion und Struktur der Sprache, System, Sprechen und Wandel, die Sprache in ihrem Verhältnis zum Individuum und zur Gemeinschaft umfasst; wissenschaftstheoretische Reflexion auf die Rahmenbedingungen der Sprachwissenschaft, die Natur ihrer Daten, ihre Methodik, ihre Erklärungsmöglichkeiten; Überblick über die Geschichte der Disziplin, Bedeutung der wichtigsten Werke, Entstehung der wichtigsten Strömungen, historische Bedingtheit von Wissenschaft; Überblick über zeitgenössische Grammatikmodelle, exemplarischer Vergleich der Ansprüche und Leistungen in wissenschafts- und sprachtheoretischer Perspektive. Lernziele Lehrveranstaltungen Die Studenten können linguistische Forschungsprojekte im Hinblick auf ihre Zielsetzung, Datengrundlage, methodische Solidität und ihren theoretischen Ertrag beurteilen; für eine empirische Arbeit in Abhängigkeit von der Fragestellung und den Daten eine Theorie und eine angemessene Methodik wählen; alternative linguistische Analysen und Modelle theoriebasiert miteinander vergleichen und bewerten; wissenschaftliche Trends in historischer Perspektive relativieren. Es werden Lehrveranstaltungen wie die folgenden angeboten: Sprachtheorie Geschichte der Sprachwissenschaft Methodologie der Sprachwissenschaft Grammatikmodelle 18 LP Zu Modul gehöriger Drei dem Modul zugeordnete Seminare-6 Beschreibung der Lehrveranstaltungen #01 Seminar-6 b) selbständige Hausarbeit c) mündliche Prüfung d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und Übungsaufgabe 50%, die aus bis zu 3 Teilen bestehen kann Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 7

8 Universität Erfurt MA-Sprachwissenschaft Einordnung Sprachverarbeitung Spracherwerb Sprachstörungen M 02 Philosophische Fakultät Sprachwissenschaft Inhaltliche keine Teilnahmevoraussetzungen Moduldauer 2 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle anderthalb Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Das Modul befasst sich mit Bereichen des normalen und gestörten kindlichen Spracherwerbs und der erworbenen Sprachstörungen aus psycholinguistischer Sicht. Inhalte Komponenten und Phasen des normalen Laut- und Schriftspracherwerbs Störungen des mündlichen und schriftlichen Spracherwerbs (z.b. Entwicklungsdysphasien und -dyslexien) und ihre Ursachen Erworbene Störungen der Laut- und Schriftsprache (z.b. Aphasien, Demenzen, Alexien, Agraphien) und ihre Ursachen Erworbene Sprechstörungen (z.b. Dysarthrophonien, Sprechapraxien) und ihre Ursachen Diagnostische Instrumente bei Sprach- und Sprechstörungen Methoden der Intervention bei Sprach- und Sprechstörungen Lernziele Die Studenten können die wesentlichen Etappen des Spracherwerbs beschreiben und Hauptsströmungen der Spracherwerbsforschung mit ihren theoretischen Ansätzen unterscheiden, wichtige Symptome und Syndrome von Sprech- und Sprachstörungen identifizieren, die pathologischen Fehlermuster auf unterschiedlichen Ebenen (Phonologie, Text etc.) linguistisch beschreiben, die Ursachen von Sprech- und von Sprachstörungen unterscheiden, aus den linguistischen Analysen Konsequenzen ziehen in Bezug auf die Anwendbarkeit diagnostischer Verfahren und von Interventionsprogrammen. Lehrveranstaltungen Es werden Lehrveranstaltungen wie die folgenden angeboten: Modelle und Methoden der Psycholinguistik Modelle und Methoden der Neurolinguistik Experimentelle Psycholinguistik Experimentelle Neurolinguistik Normaler Spracherwerb Gestörter Spracherwerb Diagnostische Methoden Projekt zu Sprachverarbeitung, Spracherwerb oder Sprachstörungen 18 LP Zu Modul gehöriger Drei dem Modul zugeordnete Seminare-6 Beschreibung der Lehrveranstaltungen #01 Seminar-6 b) selbständige Hausarbeit c) mündliche Prüfung d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und Übungsaufgabe 50%, die aus bis zu 3 Teilen bestehen kann Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 8

9 Universität Erfurt MA-Sprachwissenschaft Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Lösung von Kommunikationsproblemen M 03 Philosophische Fakultät Sprachwissenschaft keine Moduldauer 2 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle anderthalb Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Probleme, die in verschiedenen Kommunikationssituationen auftreten, werden diagnostiziert, beschrieben, klassifiziert und auf ihre Ursachen zurückgeführt. Inhalte des Moduls Probleme der Kommunikation in verschiedenartigen (normalen und pathologischen, ein- und mehrsprachigen) Zusammenhängen werden analysiert. Die sprachtheoretischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der Probleme werden aufgezeigt. Die einschlägige Methodologie wird systematisch hergeleitet. Verfahren der Diagnostik und Therapie von Kommunikationsproblemen werden eingeübt. Lernziele Lehrveranstaltungen zum Modul gehörige en Die Studenten können Probleme in verschiedenen Bereichen normaler und pathologischer Kommunikation diagnostizieren und klassifizieren, über Strategien verfügen, um eigene Kommunikation zu optimieren und Probleme zu vermeiden, Methoden zur Lösung von Kommunikationsproblemen zuordnen und praktisch anwenden, in problematischer Kommunikation helfen. Es werden Lehrveranstaltungen wie die folgenden angeboten: Mehrsprachigkeit Professionelle Kommunikation Methodik der interkulturellen Kommunikationsanalyse Übersetzen Dolmetschen Projekt zu Kommunikationsproblemen 18 LP Wahlweise Lehrveranstaltungskombinationen, mit denen 18 LP erreicht werden aus - dem Modul zugeordneten Seminaren-6 - dem Modul zugeordneten Projekten - dem Modul zugeordneten Seminaren-9 Beschreibung der Lehrveranstaltungen #01 Seminar-6 b) selbständige Hausarbeit c) mündliche Prüfung d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und Übungsaufgabe 50%, die aus bis zu 3 Teilen bestehen kann #02 Projekt Zeitaufwand 30 Präsenzstunden selbständige Hausarbeit Seminar Stunden Vor- und Nachbereitung 90 Stunden Vorbereitung der Prüfung 9 LP a) Referat mit schriftlicher Ausarbeitung 1/3 und selbständige Hausarbeit 2/3 b) komplexe Hausarbeit Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 9 #03

10 Universität Erfurt MA-Sprachwissenschaft Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Moduldauer Sprachsystem und Sprachgebrauch M 04 Philosophische Fakultät Sprachwissenschaft keine 2 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle anderthalb Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Für zentrale europäische Sprachen werden ausgewählte Aspekte des Systems und ihres Gebrauchs behandelt. Inhalte des Moduls Behandelt werden das Deutsche, Englische, Französische und Spanische im Hinblick auf ihr phonologisches, grammatisches und semantisches System sowie ihre Pragmatik und Textstruktur. Die Veranstaltungen vertiefen solche Aspekte exemplarisch und zeigen alternative theoretische Ansätze sowie Methoden zu ihrer linguistischen Beschreibung auf. Lernziele Die Studenten können in Bezug auf eine der genannten Sprachen Besonderheiten des phonologischen, grammatischen und/oder semantischen Systems benennen und theoretisch fundiert beschreiben, Besonderheiten der Strukturierung von Texten erkennen, Konventionen des Gebrauchs in verschiedenen sozialen Situationen erkennen und beschreiben. Lehrveranstaltungen Es werden Lehrveranstaltungen wie die folgenden angeboten: System und Gebrauch des Deutschen System und Gebrauch des Englischen System und Gebrauch des Französischen System und Gebrauch des Spanischen Projekt zu Sprachsystem und Sprachgebrauch 18 LP Zum Modul gehörige Wahlweise Lehrveranstaltungskombinationen, mit denen 18 LP erreicht werden aus en - dem Modul zugeordneten Seminaren-6 - dem Modul zugeordneten Projekten Beschreibung der Lehrveranstaltungen #01 Studien- und Prüfungsaufwand Seminar-6 30 Präsenzstunden Projekt selbständige Hausarbeit b) selbständige Hausarbeit c) mündliche Prüfung d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und Übungsaufgabe 50%, die aus bis zu 3 Teilen bestehen kann #02 Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 10

11 Universität Erfurt MA-Sprachwissenschaft Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Moduldauer Sprache und Kognition M 05 Philosophische Fakultät Sprachwissenschaft keine 2 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle anderthalb Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Es wird der Zusammenhang von Sprache, Denken, Wahrnehmung und Handeln aus linguistischer, psychologischer und anthropologischer Perspektive behandelt. Inhalte des Moduls Biologische Grundlagen von Wahrnehmung, Denken und Sprache psycholinguistische Sprachverarbeitungstheorien (modulare und konnektionistische Ansätze) Methoden psycho- und neurolinguistischer Forschung (z.b. Versprecherforschung, chronometrische Methoden, kognitiv-neuropsychologische Methoden) Erkenntnistheorie und kognitive Anthropologie Gedächtnis und mentales Lexikon Grammatik und Logik Sprachliche Relativität, Sprache und Ideologie, Kreativität Kognitive und kommunikative Domänen der Sprache, Grammatikalisierung Ursprung und Evolution der Sprache Lernziele Lehrveranstaltungen Zum Modul gehörige en Die Studenten können die kognitiven und kommunikativen Domänen überblicken, die in Sprachsystemen strukturiert werden die wichtigsten Unterschiede zwischen Menschen und anderen Primaten im Hinblick auf perzeptive, kognitive und sprachliche Fähigkeiten angeben empirische Evidenz zur Frage der wechselseitigen Abhängigkeit von Sprache und Denken beibringen die wichtigsten Familien psycholinguistischer Sprachverarbeitungsmodelle im Hinblick auf ihre Grundannahmen und ihre Erklärungs- bzw. Voraussagemöglichkeiten unterscheiden wesentliche Methoden der empirischen Forschung in der Psycho- und Neurolinguistik beschreiben und den Zusammenhang zwischen Theorie und empirischer Evidenz kritisch reflektieren. Es werden Lehrveranstaltungen wie die folgenden angeboten: Funktionale Dimensionen der Sprache Ursprung und Evolution der Sprache Grammatikalisierung Mentales Lexikon Kognitive Anthropologie Psycholinguistische Sprachverarbeitungsmodelle Projekt zu Sprache und Kognition 18 LP Wahlweise Lehrveranstaltungskombinationen, mit denen 18 LP erreicht werden aus - dem Modul zugeordneten Vorlesungen - dem Modul zugeordneten Kolloquien - dem Modul zugeordneten Seminare-6 - dem Modul zugeordneten Projekten - dem Modul zugeordneten Seminaren-9 Beschreibung der Lehrveranstaltungen Vorlesung 30 Stunden Vor- und Nachbereitung 30 Stunden Vorbereitung der Prüfung 3 LP b) mündliche Prüfung c) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit d) Übungsaufgabe, die aus bis zu 3 Teilen bestehen kann #01 Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 11

12 #02 Kolloquium 30 Stunden Vor- und Nachbereitung 30 Stunden Vorbereitung der Prüfung 3 LP Referat mit schriftlicher Ausarbeitung #03 Seminar-6 b) selbständige Hausarbeit c) mündliche Prüfung d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und Übungsaufgabe 50%, die aus bis zu 3 Teilen bestehen kann #04 Projekt selbständige Hausarbeit #05 Seminar stunden Vor- und Nachbereitung 90 Stunden Vorbereitung der Prüfung 9 LP a) Referat mit schriftlicher Ausarbeitung 1/3 und selbständige Hausarbeit 2/3 b) komplexe Hausarbeit Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 12

13 Universität Erfurt MA-Sprachwissenschaft Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Moduldauer Sprachdokumentation und Sprachvergleich M 06 Philosophische Fakultät Sprachwissenschaft Für das Studium von M6 sind mit nachgewiesene Strukturkenntnisse einer nichtindogermanischen Sprache erforderlich; das Latinum wird empfohlen. 2 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle anderthalb Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Methoden zur Aufnahme, Analyse und Darstellung von Daten fremdartiger Sprachen sowie zu deren Vergleich werden eingeübt. Inhalte des Moduls Grundzüge der linguistischen Bearbeitung einer fremden Sprache und ihres Vergleichs mit anderen Sprachen sowie der Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Sprachen. Lernziele Die Studenten können theoretisch fundiert und mit Beispielen illustriert angeben, in welchen Bereichen Gleichheit und in welchen Verschiedenheit fremder Sprachen zu erwarten ist, in Abhängigkeit vom Erkenntnisinteresse Methoden formulieren, mit denen sie sprachliche Daten erheben, analysieren und darstellen können, Ausschnitte grammatischer und lexikalischer Beschreibungen anfertigen, Sprachen theoretisch fundiert miteinander vergleichen, Kriterien der historischen Verwandtschaft von Sprachen methodisch sicher handhaben, elementare Fakten zur Entstehung abendländischer Sprachen und Schriften einordnen. Lehrveranstaltungen Es werden Lehrveranstaltungen wie die folgenden angeboten: Feldforschung Korpuslinguistik Grammatikographie Lexikographie Methodik der kontrastiven Linguistik Sprachtypologie Universalienforschung Historischer Sprachvergleich Schrift: Systeme und Geschichte Sprachen der Antike Projekt zum Sprachdokumentation oder Sprachvergleich 18 LP Zu Modul gehörige Wahlweise Lehrveranstaltungskombinationen, mit denen 18 LP erreicht werden aus en - dem Modul zugeordneten Vorlesungen - dem Modul zugeordneten Kolloquien - dem Modul zugeordneten Seminaren-6 - dem Modul zugeordneten Projekten - dem Modul zugeordneten Seminaren-9 Beschreibung der Lehrveranstaltungen #01 Studien- und Prüfungsaufwand Vorlesung 30 Präsenzstunden 30 Stunden Vor- und Nachbereitung 30 Stunden Vorbereitung der Prüfung 3 LP b) mündliche Prüfung c) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit d) Übungsaufgabe, die aus bis zu 3 Teilen bestehen kann Kolloquium 30 Stunden Vor- und Nachbereitung 30 Stunden Vorbereitung der Prüfung 3 LP Referat mit schriftlicher Ausarbeitung #02 Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 13

14 Seminar-6 b) selbständige Hausarbeit c) mündliche Prüfung d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und Übungsaufgabe 50%, die aus bis zu 3 Teilen bestehen kann #04 Studien- und Prüfungsaufwand Projekt 30 Präsenzstunden selbständige Hausarbeit Seminar Stunden Vor- und Nachbereitung 90 Stunden Vorbereitung der Prüfung 9 LP a) Referat mit schriftlicher Ausarbeitung 1/3 und selbständige Hausarbeit 2/3 b) komplexe Hausarbeit #03 #05 Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 14

15 Regelungen für Prüfungen nach dem Antwort-Auswahlverfahren /Multiple-Choice-Verfahren Anlage 3) Eine Klausur kann Antwort-Auswahlaufgaben (Multiple-Choice-Aufgaben) enthalten. Für die Erstellung und Bearbeitung von Antwort-Auswahlaufgaben gilt: (a) Bei Einfach-Auswahlaufgaben (1 aus n) folgen auf eine Frage, auf eine unvollständige Aussage usw. n Antworten, Aussagen oder Satzergänzungen. Der Prüfling hat hier je nach Aufgabenstellung die einzig richtige, einzig falsche oder die beste Antwort auszuwählen und zu kennzeichnen. (b) Bei Mehrfach-Auswahlaufgaben (x aus n) folgen auf eine Frage, eine unvollständige Aussage usw. n Antworten, von denen x Antworten zutreffen. Bei jeder Antwort hat der Prüfling zu entscheiden, ob sie für die Aufgabenstellung zutrifft oder nicht. Die Aufgabenstellung kann mit dem Hinweis versehen werden, wie viele der vorgegebenen Antworten zutreffen. (c) Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die in der jeweiligen Modulbeschreibung angeführten Lernziele beziehen und mit den in der dazu gehörigen Lehrveranstaltung erworbenen Kompetenzen lösen lassen. (d) Bei der Aufstellung der Prüfungsaufgaben ist festzulegen, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden. Bei Einfach-Auswahlaufgaben wird jeder Aufgabe die Bewertungszahl 1 zugeordnet, wenn genau die vorgesehene Antwort gegeben wurde. Die Bewertungszahl 0 wird vergeben, wenn eine andere Antwort, mehrere Antworten oder gar keine Antwort gegeben wurde. Bei Mehrfach-Auswahlaufgaben wird jeder Aufgabe die Bewertungszahl 1 zugeordnet, wenn genau die vorgesehenen Antworten gegeben wurden. Die Bewertungszahl 0 wird vergeben, wenn die Antworten des Prüflings von den vorgesehenen Antworten abweichen. Die Bewertungsregeln werden mit der Aufgabenstellung bekannt gegeben. (e) Bemerkungen und Texte, bei denen die Aufgaben diskutiert und Antwortalternativen in Frage gestellt oder als teilweise richtig und teilweise falsch bezeichnet werden, können bei der Bewertung von Antwort- Auswahlaufgaben grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. (f) Vor Durchführung der Prüfung sind die Prüfungsaufgaben und die nach Buchstabe (d) festgelegten Antworten von einem zweiten Prüfer darauf zu überprüfen, ob sie den Anforderungen des Buchstaben (c) genügen. (g) Jede Aufgabe kann einen Gewichtungsfaktor erhalten, mit dem die Bewertungszahl vor der Berechnung der Gesamtpunktesumme multipliziert wird. Der Gewichtungsfaktor ist mit den Prüfungsaufgaben auszuweisen. (h) Vor Durchführung der Prüfung ist eine Beschreibung der Prüfung anzufertigen. Diese enthält eine Darstellung der Aufgabenauswahl, des Bewertungsverfahrens, den Namen des Prüfers und des Zweitprüfers, die für das Bestehen der Prüfung mit Antwort-Auswahlaufgaben erforderliche Mindestpunktzahl M sowie ein Zuordnungsschema von Punkten zu Noten. (i) Für das Zuordnungsschema gilt als Grundsatz: Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung erforderliche Mindestzahl an Punkten erreicht, so lautet die Note - "sehr gut", wenn er mindestens 75 vom Hundert, - "gut", wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 vom Hundert, - "befriedigend", wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 vom Hundert, - "ausreichend", wenn er keine oder weniger als 25 vom Hundert der darüber hinaus erzielbaren Punkte erreicht hat. Die Voraussetzungen für Noten mit Nachkommastellen ( Zwischennoten ) werden im Zuordnungsschema festgelegt. (j) Besteht die Prüfung ausschließlich aus Antwort-Auswahlaufgaben, so ist den Prüflingen rechtzeitig vor der Prüfung die für das Bestehen der Prüfung mit Antwort-Auswahlaufgaben erforderliche Mindestpunktzahl bekannt zu geben. (k) Enthält die Prüfung außer dem Prüfungsteil mit Antwort-Auswahlaufgaben noch weitere Prüfungsteile mit anderen Aufgabenformaten, so sind für diese weiteren Prüfungsteile vor Durchführung der Prüfung die insgesamt maximal erzielbaren Punkte festzulegen. Ferner ist für die Gesamtprüfung die für das Bestehen erforderliche Mindestpunktzahl festzulegen. Diese Angaben sind den Prüflingen bekannt zu geben. Für die Gesamtprüfung sind dann die Festlegungen gemäß den Buchstaben (h), (i) und (m) zu treffen. (l) Stellt sich nach Durchführung der Prüfung heraus, dass einzelne Antwort-Auswahlaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Berechnung der Gesamtpunktesumme nicht zu berücksichtigen. Das Zuordnungsschema ist entsprechend zu korrigieren. (m) Stellt sich nach einer ersten Bewertung der Aufgaben heraus, dass der Median der von den Prüfungsteilnehmern erzielten Gesamtpunktesummen gleich oder niedriger als die Mindestpunktzahl M ist, so wird M neu festgesetzt. Die neue Mindestpunktzahl M berechnet sich als M = M * b / G mit Rundung auf die nächste ganze Zahl. Dabei ist G die bei Lösung aller Aufgaben maximal erreichbare Gesamtpunktesumme und b die vom besten Prüfungsteilnehmer erzielte Gesamtpunktesumme. Sollte M durch diese Rechenvorschrift kleiner als G/3 werden, wird M auf G/3 festgesetzt und zur nächsten ganzen Zahl gerundet. Das Zuordnungsschema ist entsprechend anzupassen. Bearbeitungsstand: Az.: A0E10/105 15

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