Zulassungsantrag der 1-2-play GmbH für das Fernsehprogramm 1-2-play tv. Aktenzeichen: KEK 351. Beschluss

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zulassungsantrag der 1-2-play GmbH für das Fernsehprogramm 1-2-play tv. Aktenzeichen: KEK 351. Beschluss"

Transkript

1 Zulassungsantrag der 1-2-play GmbH für das Fernsehprogramm 1-2-play tv Aktenzeichen: KEK 351 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der 1-2-play GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Büchelhofer und Peter Kuhl, Medienallee 24, Unterföhring, Antragstellerin w e g e n Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung eines digitalen Fernsehspartenprogramms unter dem Arbeitstitel 1-2-play tv hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom aufgrund der Sitzung vom am unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Dr. Lübbert, Prof. Dr. Mailänder, Dr. Rath-Glawatz und Prof. Dr. Sjurts entschieden: Der von der 1-2-play GmbH mit Schreiben vom bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) beantragten Zulassung zur Veranstaltung des bundesweit verbreiteten Fernsehprogramms 1-2-play tv stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen.

2 2 Begründung I Sachverhalt 1 Zulassungsantrag Die 1-2-play GmbH hat mit Schreiben vom bei der BLM einen Antrag auf Zulassung eines bundesweiten Fernsehspartenprogramms mit dem Arbeitstitel 1-2-play tv gestellt. Mit Schreiben vom gleichen Tag hat die BLM den Antrag der KEK zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung übermittelt, mit Schreiben vom eine ausführliche Vorlage nachgereicht und Rückfragen der Kommission mit Schreiben vom ergänzend beantwortet. 2 Programmstruktur und -verbreitung 2.1 Beantragt ist ein ganztägiges deutschsprachiges Spartenprogramm, das entgeltliche Geschicklichkeitsspiele, insbesondere Quizshows mit Wissensfragen, enthält. Die Zuschauer können unter Inanspruchnahme einer gebührenpflichtigen Telefonnummer, ggf. auch über andere elektronische Rückwege, Quizfragen beantworten und dafür Geld- oder Sachgewinne erhalten sowie in Listen oder Rankings platziert werden. xxx Die 1-2-play GmbH plant, die eigenproduzierten Inhalte für das Programm auf dem Gelände der Bavaria Film GmbH in München herzustellen und es von dort aus frei empfangbar digital über Satellit (Astra) und Kabel bundesweit, in Österreich und in der Schweiz zu verbreiten. Die Finanzierung soll in erster Linie durch Einnahmen aus den Transaktionsgeschäften erfolgen. Der Sendestart ist für den vorgesehen.

3 3 3 Antragstellerin und beteiligte Unternehmen play GmbH Gesellschaftszweck der im Juli 2006 gegründeten Antragstellerin ist das Entwickeln von Konzepten zum Betrieb von Fernsehsendern, insbesondere solchen, die Unterhaltungsspartenprogramme und/oder Mediendienste veranstalten und transaktionsbasierte Geschäftsmodelle verfolgen xxx... Geschäftsführer sind die Herren Kuhl und Dr. Büchelhofer TV GmbH Sämtliche Anteile an der 1-2-play GmbH hält die TV GmbH, ebenfalls Unterföhring. Sie betreibt selbst den bundesweiten ganztägigen Auktionskanal tv als Mediendienst. Geschäftsführer sind die Herren Kuhl, Schnepper und Dr. Büchelhofer. An der TV GmbH werden nach der Eintragung einer zum Handelsregister angemeldeten Kapitalerhöhung um auf insgesamt folgende Beteiligungsverhältnisse bestehen: Wellington Partners Ventures II GmbH & Co. KG 24 % Target-Partners-Fondsgesellschaften 24 % Technology DZ Venture Capital Fund I GmbH & Co. KG ca. 20,2 % Target Partners Fund I GmbH & Co. KG ca. 2,3 % Target Partners Executive Fund I GmbH & Co KG ca. 1,5 % 3i Group-Fondsgesellschaften 24 % 3i Group Investments L.P. ca. 13,5 % 3i GSR Equity L.P. ca. 10,5 % Iris Capital Fund II FCPR 7,11% - gemeinsam Investoren genannt mit einer Beteiligung von 79,11 %

4 4 Dr. Büchelhofer Holding GmbH 8,18 % Henning Schnepper 8,18 % Cuneo AG 0,38 % - gemeinsam Altgesellschafter genannt mit einer Beteiligung von 16,74 % TV Mitarbeiterbeteiligungs GbR 4,15 % Unternehmensgegenstand der TV GmbH ist u. a. der Aufbau und Betrieb von Fernsehsendern, insbesondere von solchen, die Verteildienste in Form von direkten Angeboten an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt (Teleshopping) erbringen xxx Gesellschafter der tv GmbH Wellington Partners Die vier parallel aufgelegten Fonds Wellington Partners Ventures II GmbH & Co. KG (A) bis (D) werden von ihrer Komplementärin Wellington Partners Verwaltungs GmbH ( Wellington Partners ), München, verwaltet. Deren Geschäftsführer sind Rolf Christof Dienst und Frank Böhnke. xxx... Die vier Wellington-Partners-Ventures-II-Fonds sind auch in Höhe von nunmehr insgesamt 60,6 % an der Questico AG beteiligt, die das bundesweite Fernsehspartenprogramm Astro TV veranstaltet (vgl. Beschluss i. S. Questico, Az.: KEK 263, I und Prüfverfahren i. S. Questico, Az.: KEK 311). Ferner hält die Wellington Partners Ventures III Technology Fund L.P., St. Helier, Jersey/Channel Islands, eine ebenfalls von Wellington Partners, gemeinsam mit anderen Unternehmen der Wellington-Gruppe, verwaltete Fondsgesellschaft, 37,83 % der Anteile an der GIGA Digital Television GmbH, die das bundesweite Spartenprogramm GIGA Digital mit dem Schwerpunkt auf Internet und Online- Spiele veranstaltet; GIGA Digital hat bei der HAM die geplante Beteiligung auch von Wellington Partners an GIGA Digital angemeldet (vgl. Beschluss der KEK i. S. GIGA Digital, Az.: KEK 310-2, I 1.1 und sowie Prüfverfahren Az.: KEK 364).

5 5 Das Venture-Capital-Unternehmen Wellington Partners wurde 1991 gegründet. Seine Fonds beteiligen sich an europäischen Start-Up-Unternehmen vor allem in den Bereichen Bio-, Informations- und Kommunikationstechnologie. Das verwaltete Vermögen beläuft sich derzeit auf ca. 400 Mio. (vgl. die Angaben unter An Wellington Partners sind Frank Böhnke, Albert Markus und Jörg Überla je zu einem Drittel der Anteile beteiligt Target Partners Die Target Partners Fund I GmbH & Co. KG, die Target Partners Executive Fund I GmbH & Co. KG und die Technology DZ Venture Capital Fund I GmbH & Co. KG jeweils mit Sitz in München xxx... werden von ihrer geschäftsführenden und geringfügig am Kapital beteiligten Kommanditistin Target Partners Capital GmbH & Co. KG und der Komplementärin ohne Kapitaleinlage Target Partners GmbH verwaltet. xxx i Group Die 3i Group Investments L.P. und die 3i GSR Private Equity L.P. sind 100%ige Tochtergesellschaften der 3i Group, plc. ( 3i Group ), London, Großbritannien. xxx... Das Investmentunternehmen 3i Group ist in den Bereichen Unternehmensübernahmen und Finanzinvestitionen (verbunden mit der Beratung des jeweiligen Managements und z. T. der Übernahme von Minderheitsbeteiligungen) tätig. Es unterhält Büros in Europa, den USA und Asien und verfügt über ein umfangreiches Portfolio an internationalen Unternehmensbeteiligungen, insbesondere in den Branchen Gesundheitswesen, Kommunikation, Software und Elektronik/Technologie/Halbleiter, mit deutlichem Schwerpunkt auf europäische Unternehmen. Sie verwaltet auch Fondsgesellschaften und zählt nach eigenen Angaben zu den weltweit größten Private-Equity-Firmen (vgl. die Angaben unter Geschäftsbericht 2006, S. 44). Weitere Fernsehbeteiligungen sind nicht bekannt. An 3i Group sind nach Auskunft der Antragstellerin die Unternehmen Prudential plc. mit 6,09 %, FMR Corporation and Fidelity International Ltd. mit 3,98 % und Legal & General Group mit 3,85 % beteiligt. Ferner halten Mitglieder des Managements An-

6 6 teile (laut Geschäftsbericht 2006, S. 44, belief sich ihre Beteiligung zum insgesamt auf 10 %; allerdings haben sich diese Anteile nach Angaben der Antragstellerin aufgrund einer Konsolidierung zum reduziert) Iris Capital Der Iris Capital Fund II FCPR, Paris/Frankreich, wird verwaltet von Iris Capital Management. An ihr halten Mitglieder der Geschäftsführung des Private-Equity- Unternehmens Iris Capital 60 % der Anteile. Iris Capital ist eine in Europa tätige Kapitalanlagegesellschaft mit Hauptsitz in Paris, die auf die Sektoren Medien und Entertainment, Telekommunikation und IT spezialisiert ist. Sie ist u. a. an dem deutschen DSL-Netzbetreiber QSC, der Smart Telecom AG, Schweiz, und dem französischen Fernsehproduzenten Lagardère Images beteiligt (vgl. näher Daneben halten an Iris Capital Management die Avida Group und CDC Enterprises, Frankreich, jeweils 20 % der Anteile. Als Kommanditisten der Iris Capital Fund II FCPR sind verschiedene Investoren beteiligt. xxx Dr. Andreas Büchelhofer Alleingesellschafter der Dr. Büchelhofer Holding GmbH ist Dr. Andreas Büchelhofer, zugleich einer der beiden Geschäftsführer der TV GmbH und der Antragstellerin Henning Schnepper Der Gesellschafter Henning Schnepper ist ebenfalls als Geschäftsführer der TV GmbH tätig und war zunächst auch Geschäftsführer der Antragstellerin Cuneo AG Die Cuneo AG, München, berät Unternehmen in der Internet- und Medienbranche und ist im Bereich des Erwerbs und der Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen tätig. Sämtliche Anteile hält ihr Vorstandsvorsitzender Michael Wölfle. Er ist zugleich Geschäftsführer der Contento GmbH, München, an der die Cuneo AG 92 % der Geschäftsanteile hält. Contento veranstaltet auf Grundlage einer Zulas-

7 7 sung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) das bundesweite digitale Spartenprogramm GTV Games Television (GTV). Die Cuneo AG ist auch in Höhe von derzeit 24,49 % an der GIGA Digital GmbH beteiligt (vgl. Beschluss i. S. GIGA Digital, Az.: KEK 310-2) TV Mitarbeiterbeteiligungs GbR An der TV Mitarbeiterbeteiligungs GbR, Unterföhring, halten die geschäftsführenden Gründungsgesellschafter Dr. Büchelhofer Holding und Henning Schnepper je 25,69 % der Anteile; xxx... Daneben sind fünf weitere xxx... Mitarbeiter beteiligt, u. a. der Geschäftsführer der Antragstellerin Kuhl mit 14,68 % der Anteile. Mit Ausnahme der genannten Fernsehbeteiligungen hält nach Kenntnis der Antragstellerin keiner der an der TV GmbH Beteiligten sonstige maßgebliche Beteiligungen im Medienbereich in Deutschland. II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung der Antragstellerin liegt vor. Vor ihrer Entscheidung hat die Kommission einem Vertreter der BLM Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt Nach 20 Abs. 1 Satz 1 RStV bedürfen private Rundfunkveranstalter einer Zulassung. Fragestellungen der Sicherung der Meinungsvielfalt werden von der KEK nach Vorlage durch die zuständige Landesmedienanstalt gemäß 37 Abs. 1 Satz 1 RStV beurteilt. 2 Zurechnung von Programmen 2.1 Das beantragte Programm wird der Antragstellerin und der TV GmbH zugerechnet ( 28 Abs. 1 Satz 1 RStV). Ihnen sind keine weiteren bundesweiten Fern-

8 8 sehprogramme zuzurechnen. 2.2 Für die Zurechnung darüber hinaus zu Gesellschaftern der TV GmbH liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor Dafür ist auf dieser Beteiligungsstufe die jeweilige Kapital- und Stimmrechtsbeteiligung an der TV GmbH allein nicht ausreichend ( 28 Abs. 1 Satz 2 RStV i. V. m. 16 AktG). Die TV GmbH ist selbst eine voll funktionsfähige Gesellschaft, die mehr als bloße Holding-Funktionen über die Antragstellerin wahrnimmt. Deshalb reichen für eine Zurechnung auf der Gesellschaftsstufe nicht schon 25 % der Kapital- oder Stimmrechte xxx... Es bedarf vielmehr auf dieser Ebene eines beherrschenden Einflusses, den zwar die Investoren in ihrer Gesamtheit ausüben können, der jedoch keinem Investor sei es einzeln oder im Verbund mit anderen zukommt xxx... Aufgrund xxx... hat jedoch kein einzelner Gesellschafter einen gesicherten Einfluss auf die Geschäftsentscheidungen, d. h. kein Gesellschafter kann eine Entscheidung ohne Zustimmung anderer Gesellschafter bzw. Investoren durchsetzen Auch für eine gemeinsame Beherrschung durch mehrere Gesellschafter fehlt es an hinreichenden Anhaltspunkten. Nach der im Rahmen von 17 AktG ebenso wie im Kartellrecht ( 36 Abs. 2 Satz 2 GWB) anerkannten Mehrmütterklausel, die sich ausdrücklich auch in 28 Abs. 1 Satz 4 RStV in Anlehnung an 23 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. GWB a. F. findet, gilt jedes von mehreren Unternehmen als herrschendes Unternehmen, wenn sie aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise derart zusammenwirken, dass sie gemeinsam einen beherrschenden Einfluss auf ein Tochterunternehmen ausüben können (vgl. z. B. Beschlüsse i. S. TM 3, Az.: KEK 064/067, II 2.2.3, i. S. Drittsendezeiten RTL, Az.: KEK 159-2, II , sowie i. S. DSF, Az.: KEK 179/183, und i. S. The History Channel, Az.: KEK 235, jeweils III und Beschluss i. S. MGM Channel, Az.: KEK 277, III 2.1.2). Die Feststellung gemeinsamer Beherrschung setzt neben dem Umstand, dass die Gesellschafter in der Summe über ausreichende Stimmrechte verfügen, um Gesellschafterbeschlüsse herbeizuführen, voraus, dass über ihre für eine solche Gesellschaft typische gemeinsame Interessenlage und Leitungsmacht hinaus weitere Umstände vorliegen, die eine gesicherte einheitliche Einflussnahme auf der Grundlage einer auf Dauer angelegten Interes-

9 9 sengleichheit erwarten lassen. Dies ist vorliegend nicht der Fall. xxx Auf Grundlage der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen bei der TV GmbH kommt auch ein vergleichbarer Einfluss eines einzelnen oder mehrerer Gesellschafter im Sinne von 28 Abs. 2 Satz 1 RStV nicht in Betracht. Die Zurechnung gemäß 28 Abs. 2 Satz 1 RStV ist dann vorzunehmen, wenn ein Unternehmen allein oder gemeinsam mit anderen auf einen Veranstalter einen vergleichbaren Einfluss ausüben kann. Aus der Bezugnahme auf 28 Abs. 1 RStV folgt, dass der vergleichbare Einfluss demjenigen eines mit 25 % oder mehr am Kapital oder an den Stimmrechten des Veranstalters Beteiligten entsprechen muss. Mithin ist das Maß der Interessenberücksichtigung erforderlich, das ein Gesellschafter kraft der Vetoposition erwarten kann, die ihm die Sperrminorität für grundlegende Änderungen des Gesellschaftsverhältnisses einräumt (vgl. z. B. Beschlüsse i. S. ProSieben, Az.: KEK 007/029, I 3.2.3, i. S. Premiere, Az.: KEK 070, III a). Dabei kommt es nicht nur auf gesellschaftsrechtliche Beteiligungen an. Nach der Amtlichen Begründung zu 28 Rundfunkstaatsvertrag (3. RÄndStV) sind vielmehr sämtliche satzungsmäßigen, vertraglichen oder sonstigen Einflussmöglichkeiten eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen bzw. einen Veranstalter zu berücksichtigen. Dafür sind alle maßgeblichen Umstände in eine Gesamtbeurteilung einzubeziehen (vgl. zuletzt Beschluss i. S. GIGA Digital, Az.: KEK 310-2, III 2.1.2). xxx... Gleichwohl verfügt kein einzelner Gesellschafter, auch nicht aus der Gruppe der Investoren, über eine gesicherte Vetoposition im Hinblick auf wesentliche Entscheidungen, die die Veranstalterin betreffen: xxx... Demnach ist 1-2-play tv keinem der Gesellschafter der TV GmbH zuzurechnen.

10 10 3 Vorherrschende Meinungsmacht 3.1 Zuschaueranteile 1-2-play tv hat mangels Ausstrahlung noch keine Zuschaueranteile. 3.2 Abschließende Feststellung Nach dem dargelegten Sachverhalt liegen keine Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht vor. Der Zulassung von 1-2-play tv stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt nicht entgegen. (gez.) Lübbert Mailänder Rath-Glawatz Prof. Dr. Sjurts

Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD. Aktenzeichen: KEK 816. Beschluss

Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD. Aktenzeichen: KEK 816. Beschluss K E K Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD Aktenzeichen: KEK 816 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG,

Mehr

Zulassungsantrag der BW family tv GmbH i. G. für das Fernsehprogramm BW family. Aktenzeichen: KEK 268. Beschluss

Zulassungsantrag der BW family tv GmbH i. G. für das Fernsehprogramm BW family. Aktenzeichen: KEK 268. Beschluss Zulassungsantrag der BW family tv GmbH i. G. für das Fernsehprogramm BW family Aktenzeichen: KEK 268 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der BW family tv GmbH i. G., vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der HW Beteiligungs GmbH für das Fernsehspartenprogramm wdwip. Aktenzeichen: KEK 564. Beschluss

Zulassungsantrag der HW Beteiligungs GmbH für das Fernsehspartenprogramm wdwip. Aktenzeichen: KEK 564. Beschluss Zulassungsantrag der HW Beteiligungs GmbH für das Fernsehspartenprogramm wdwip Aktenzeichen: KEK 564 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der HW Beteiligungs GmbH, Rosenheimer Str. 145, 81671 München,

Mehr

Az: KEK 916 Antragstellerin: German Football Partners-American Football Verband Deutschland Rechteverwertungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh

Az: KEK 916 Antragstellerin: German Football Partners-American Football Verband Deutschland Rechteverwertungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh Beschluss Zulassungsantrag der German Football Partners-American Football Verband Beteiligungsgesellschaft mbh für das Fernsehspartenprogramm German Football Fernsehen - GFL TV Az: KEK 916 Antragstellerin:

Mehr

Zulassungsantrag der LibertyTV.com S.A. für das Fernsehprogramm LibertyTV Deutschland. Aktenzeichen: KEK 191. Beschluss

Zulassungsantrag der LibertyTV.com S.A. für das Fernsehprogramm LibertyTV Deutschland. Aktenzeichen: KEK 191. Beschluss Zulassungsantrag der LibertyTV.com S.A. für das Fernsehprogramm LibertyTV Deutschland Aktenzeichen: KEK 191 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der LibertyTV.com S.A., vertreten durch den Präsidenten

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH. Aktenzeichen: KEK 331. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH. Aktenzeichen: KEK 331. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH Aktenzeichen: KEK 331 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der bw family.tv GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hanno Gerwin,

Mehr

Zulassungsantrag der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für das Fernsehprogramm Kabel 1. Aktenzeichen: KEK 250. Beschluss

Zulassungsantrag der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für das Fernsehprogramm Kabel 1. Aktenzeichen: KEK 250. Beschluss Zulassungsantrag der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für das Fernsehprogramm Kabel 1 Aktenzeichen: KEK 250 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH. Aktenzeichen: KEK 401. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH. Aktenzeichen: KEK 401. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH Aktenzeichen: KEK 401 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der bw family.tv GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hanno Gerwin,

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Passion TV GmbH wird. Aktenzeichen: KEK 712. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Passion TV GmbH wird. Aktenzeichen: KEK 712. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Passion TV GmbH Aktenzeichen: KEK 712 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Passion TV GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Schütte, Brabanter

Mehr

Zulassungsantrag der Handelsblatt GmbH für das Fernsehspartenprogramm WiWo-Lunchtalk. Aktenzeichen: KEK 773. Beschluss

Zulassungsantrag der Handelsblatt GmbH für das Fernsehspartenprogramm WiWo-Lunchtalk. Aktenzeichen: KEK 773. Beschluss K E K Zulassungsantrag der Handelsblatt GmbH für das Fernsehspartenprogramm WiWo-Lunchtalk Aktenzeichen: KEK 773 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Handelsblatt GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der FTL Farhad Television Live GmbH für das Fernsehspartenprogramm FTL. Aktenzeichen: KEK 715. Beschluss

Zulassungsantrag der FTL Farhad Television Live GmbH für das Fernsehspartenprogramm FTL. Aktenzeichen: KEK 715. Beschluss Zulassungsantrag der FTL Farhad Television Live GmbH für das Fernsehspartenprogramm FTL Aktenzeichen: KEK 715 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der FTL Farhad Television Live GmbH, vertreten durch

Mehr

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 131. Beschluss

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 131. Beschluss Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV Aktenzeichen: KEK 131 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, Rothenbaumchaussee 197, 20149

Mehr

Zulassungsanträge der Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH für die Fernsehprogramme Kanal 7 INT und TVT. Aktenzeichen: KEK und -2.

Zulassungsanträge der Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH für die Fernsehprogramme Kanal 7 INT und TVT. Aktenzeichen: KEK und -2. Zulassungsanträge der Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH für die Fernsehprogramme Kanal 7 INT und TVT Aktenzeichen: KEK 380-1 und -2 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Euro 7 Fernseh- und Marketing

Mehr

Zulassungsantrag der adspree media GmbH für das Fernsehsparten-programm ProSieben Games

Zulassungsantrag der adspree media GmbH für das Fernsehsparten-programm ProSieben Games Beschluss Zulassungsantrag der adspree media GmbH für das Fernsehsparten-programm ProSieben Games Az: KEK 929 In der Rundfunkangelegenheit der adspree media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Oliver

Mehr

Zulassungsantrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. für das Programm Kult-TV. Aktenzeichen: KEK 054.

Zulassungsantrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. für das Programm Kult-TV. Aktenzeichen: KEK 054. Zulassungsantrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. für das Programm Kult-TV Aktenzeichen: KEK 054 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH. Aktenzeichen: KEK 781. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH. Aktenzeichen: KEK 781. Beschluss K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH Aktenzeichen: KEK 781 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH, vertreten

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der FC Bayern München AG. Aktenzeichen: KEK 790. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der FC Bayern München AG. Aktenzeichen: KEK 790. Beschluss K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der FC Bayern München AG Aktenzeichen: KEK 790 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der FC Bayern München AG, vertreten durch den Vorstand, dieser

Mehr

Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der ProSieben Television GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss

Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der ProSieben Television GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der ProSieben Television GmbH Aktenzeichen: KEK 218-2 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ProSieben Television GmbH, vertreten durch den

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 727. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 727. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 727 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG, vertreten durch die

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Super Sports Network AG. Aktenzeichen: KEK 494. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Super Sports Network AG. Aktenzeichen: KEK 494. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Super Sports Network AG Aktenzeichen: KEK 494 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Super Sports Network AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Christoph

Mehr

Zulassungsantrag der Reuters Television Ltd. für das Fernsehprogramm Reuters Broadcast News. Aktenzeichen: KEK 334. Beschluss

Zulassungsantrag der Reuters Television Ltd. für das Fernsehprogramm Reuters Broadcast News. Aktenzeichen: KEK 334. Beschluss Zulassungsantrag der Reuters Television Ltd. für das Fernsehprogramm Reuters Broadcast News Aktenzeichen: KEK 334 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Reuters Television Ltd., vertreten durch ihre

Mehr

Zulassungsantrag der RTV Broadcast & Content Management GmbH für das Fernsehvollprogramm RTVD. Aktenzeichen: KEK 880. Beschluss

Zulassungsantrag der RTV Broadcast & Content Management GmbH für das Fernsehvollprogramm RTVD. Aktenzeichen: KEK 880. Beschluss K E K Zulassungsantrag der RTV Broadcast & Content Management GmbH für das Fernsehvollprogramm RTVD Aktenzeichen: KEK 880 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RTV Broadcast & Content Management GmbH,

Mehr

Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK

Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 218-5 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG, vertreten

Mehr

Zulassungsantrag der Unitel Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbh & Co. für das Programm CLASSICA. Aktenzeichen: KEK 045.

Zulassungsantrag der Unitel Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbh & Co. für das Programm CLASSICA. Aktenzeichen: KEK 045. Zulassungsantrag der Unitel Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbh & Co. für das Programm CLASSICA Aktenzeichen: KEK 045 Beschluß In der Rundfunkangelegenheit der Unitel Film- und Fernseh-Produktionsgesellschaft

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der 4-Seasons.TV Fernsehgesellschaft br. Aktenzeichen: KEK 581. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der 4-Seasons.TV Fernsehgesellschaft br. Aktenzeichen: KEK 581. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der -Seasons.TV Fernsehgesellschaft br Aktenzeichen: KEK 581 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der -Seasons.TV Fernsehgesellschaft br, Bargkoppelstieg

Mehr

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 167/172/176 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der n-tv

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der MC TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 689. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der MC TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 689. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der MC TV GmbH Aktenzeichen: KEK 689 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MC TV GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hüseyin Atilla Demiral, Mainzer

Mehr

Zulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1

Zulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1 Beschluss Zulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1 KEK-Az: 884 In der Rundfunkangelegenheit der DRF Deutschland Fernsehen GmbH, handelnd für

Mehr

Zulassungsantrag des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für das Fernsehspartenprogramm All-TV. Aktenzeichen: KEK 489.

Zulassungsantrag des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für das Fernsehspartenprogramm All-TV. Aktenzeichen: KEK 489. Zulassungsantrag des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für das Fernsehspartenprogramm All-TV Aktenzeichen: KEK 489 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit des Deutsches Zentrum für Luft- und

Mehr

Zulassungsantrag der Silverline Television AG i. G. für das digitale Fernsehprogramm Silverline Movie Channel. Aktenzeichen: KEK 194.

Zulassungsantrag der Silverline Television AG i. G. für das digitale Fernsehprogramm Silverline Movie Channel. Aktenzeichen: KEK 194. Zulassungsantrag der Silverline Television AG i. G. für das digitale Fernsehprogramm Silverline Movie Channel Aktenzeichen: KEK 194 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Silverline Television AG i.

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RTVi Germany GmbH. Aktenzeichen: KEK 719. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RTVi Germany GmbH. Aktenzeichen: KEK 719. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RTVi Germany GmbH Aktenzeichen: KEK 719 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RTVi Germany GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Tietzki,

Mehr

Zulassungsantrag der NBC Europe GmbH für das Fernsehprogramm NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 150. Beschluss

Zulassungsantrag der NBC Europe GmbH für das Fernsehprogramm NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 150. Beschluss Zulassungsantrag der NBC Europe GmbH für das Fernsehprogramm NBC Europe Aktenzeichen: KEK 150 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der NBC Europe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Keiser,

Mehr

Zulassungsantrag der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm TNT Serie. Aktenzeichen: KEK 529.

Zulassungsantrag der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm TNT Serie. Aktenzeichen: KEK 529. Zulassungsantrag der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm TNT Serie Aktenzeichen: KEK 529 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Turner Broadcasting System Deutschland

Mehr

Zulassungsantrag der Da Vinci Media GmbH für die Fernsehspartenprogramme Da Vinci Learning und Da Vinci U. Aktenzeichen: KEK 795.

Zulassungsantrag der Da Vinci Media GmbH für die Fernsehspartenprogramme Da Vinci Learning und Da Vinci U. Aktenzeichen: KEK 795. K E K Zulassungsantrag der Da Vinci Media GmbH für die Fernsehspartenprogramme Da Vinci Learning und Da Vinci U Aktenzeichen: KEK 795 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Da Vinci Media GmbH, vertreten

Mehr

Zulassungsantrag der TM-TV GmbH für das Fernsehprogramm Tele 5. Aktenzeichen: KEK 370. Beschluss

Zulassungsantrag der TM-TV GmbH für das Fernsehprogramm Tele 5. Aktenzeichen: KEK 370. Beschluss Zulassungsantrag der TM-TV GmbH für das Fernsehprogramm Tele 5 Aktenzeichen: KEK 370 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TeleBazaar Marketing. Aktenzeichen: KEK 717. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TeleBazaar Marketing. Aktenzeichen: KEK 717. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TeleBazaar Marketing GmbH Aktenzeichen: KEK 717 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TeleBazaar Marketing GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin

Mehr

Zulassungsantrag der imusic TV GmbH für das Fernsehprogramm I Music One. Aktenzeichen: KEK 325. Beschluss

Zulassungsantrag der imusic TV GmbH für das Fernsehprogramm I Music One. Aktenzeichen: KEK 325. Beschluss Zulassungsantrag der imusic TV GmbH für das Fernsehprogramm I Music One Aktenzeichen: KEK 325 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der imusic TV GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Vladislav Martseniouk,

Mehr

Zulassungsantrag der Peyk Media GmbH für das Fernsehvollprogramm Samanyolu TV Avrupa. Aktenzeichen: KEK 508. Beschluss

Zulassungsantrag der Peyk Media GmbH für das Fernsehvollprogramm Samanyolu TV Avrupa. Aktenzeichen: KEK 508. Beschluss Zulassungsantrag der Peyk Media GmbH für das Fernsehvollprogramm Samanyolu TV Avrupa Aktenzeichen: KEK 508 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Peyk Media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der GET ON AIR GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV. Aktenzeichen: KEK 535. Beschluss

Zulassungsantrag der GET ON AIR GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV. Aktenzeichen: KEK 535. Beschluss Zulassungsantrag der GET ON AIR GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV Aktenzeichen: KEK 535 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der GET ON AIR GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG. Aktenzeichen: KEK 432. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG. Aktenzeichen: KEK 432. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG Aktenzeichen: KEK 432 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Questico AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden

Mehr

Zulassungsantrag der MTV Networks Germany GmbH für das Fernsehspartenprogramm Nick Jr. Aktenzeichen: KEK 546. Beschluss

Zulassungsantrag der MTV Networks Germany GmbH für das Fernsehspartenprogramm Nick Jr. Aktenzeichen: KEK 546. Beschluss Zulassungsantrag der MTV Networks Germany GmbH für das Fernsehspartenprogramm Nick Jr. Aktenzeichen: KEK 546 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MTV Networks Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der WeltN24 GmbH für das Fernsehspartenprogramm N24. Aktenzeichen: KEK 825. Beschluss

Zulassungsantrag der WeltN24 GmbH für das Fernsehspartenprogramm N24. Aktenzeichen: KEK 825. Beschluss K E K Zulassungsantrag der WeltN24 GmbH für das Fernsehspartenprogramm N24 Aktenzeichen: KEK 82 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der WeltN24 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Torsten

Mehr

Zulassungsantrag der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH für die Fernsehprogramme Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub. Aktenzeichen: KEK 202

Zulassungsantrag der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH für die Fernsehprogramme Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub. Aktenzeichen: KEK 202 Zulassungsantrag der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH für die Fernsehprogramme Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub Aktenzeichen: KEK 202 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RtvD Video- und Filmproduktions

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Romance TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 513. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Romance TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 513. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Romance TV GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 513 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Romance TV GmbH & Co. KG, vertreten durch die Romance TV Geschäftsführungs

Mehr

Zulassungsantrag der Kinowelt Television GmbH i. G. für die Fernsehprogramme Kinowelt TV und Kinowelt TV Premium. Aktenzeichen: KEK 204.

Zulassungsantrag der Kinowelt Television GmbH i. G. für die Fernsehprogramme Kinowelt TV und Kinowelt TV Premium. Aktenzeichen: KEK 204. Zulassungsantrag der Kinowelt Television GmbH i. G. für die Fernsehprogramme Kinowelt TV und Kinowelt TV Premium Aktenzeichen: KEK 204 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kinowelt Television GmbH

Mehr

Zulassungsantrag der VIVA Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm VIVA. Aktenzeichen: KEK 751. Beschluss

Zulassungsantrag der VIVA Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm VIVA. Aktenzeichen: KEK 751. Beschluss Zulassungsantrag der VIVA Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm VIVA Aktenzeichen: KEK 751 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der VIVA Media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Ligtvoet

Mehr

Zulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV. Aktenzeichen: KEK 653. Beschluss

Zulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV. Aktenzeichen: KEK 653. Beschluss Zulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV Aktenzeichen: KEK 653 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der WestCom Broadcast Services GmbH, vertreten durch

Mehr

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV. Aktenzeichen: KEK 410. Beschluss

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV. Aktenzeichen: KEK 410. Beschluss Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV Aktenzeichen: KEK 410 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer Henning

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH wird. Aktenzeichen: KEK 722. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH wird. Aktenzeichen: KEK 722. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH Aktenzeichen: KEK 722 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und

Mehr

Zulassungsantrag der MGM Networks (Deutschland) GmbH für das Fernsehprogramm MGM-Channel Southern Europe und Beteiligungsveränderungen

Zulassungsantrag der MGM Networks (Deutschland) GmbH für das Fernsehprogramm MGM-Channel Southern Europe und Beteiligungsveränderungen Zulassungsantrag der MGM Networks (Deutschland) GmbH für das Fernsehprogramm MGM-Channel Southern Europe und Beteiligungsveränderungen Aktenzeichen: KEK 495 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MGM

Mehr

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen KEK 021

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen KEK 021 Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen KEK 021 Beschluß In der Rundfunkangelegenheit der n-tv Nachrichtenfernsehen

Mehr

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 347. Beschluss

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 347. Beschluss Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm Bibel TV Aktenzeichen: KEK 347 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der SPIEGEL TV GmbH für das Fernsehspartenprogramm spiegel.tv. Aktenzeichen: KEK 665. Beschluss

Zulassungsantrag der SPIEGEL TV GmbH für das Fernsehspartenprogramm spiegel.tv. Aktenzeichen: KEK 665. Beschluss Zulassungsantrag der SPIEGEL TV GmbH für das Fernsehspartenprogramm spiegel.tv Aktenzeichen: KEK 665 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der SPIEGEL TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Fried

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 667. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 667. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 667 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG, vertreten

Mehr

Zulassungsantrag der Plus Medien TV und Handels GmbH für das Fernsehprogramm TGRT Europe. Aktenzeichen: KEK 205. Beschluss

Zulassungsantrag der Plus Medien TV und Handels GmbH für das Fernsehprogramm TGRT Europe. Aktenzeichen: KEK 205. Beschluss Zulassungsantrag der Plus Medien TV und Handels GmbH für das Fernsehprogramm TGRT Europe Aktenzeichen: KEK 205 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Plus Medien TV und Handels GmbH, vertreten durch

Mehr

Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin VIVA Fernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 122.

Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin VIVA Fernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 122. Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin VIVA Fernsehen GmbH Aktenzeichen: KEK 122 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der VIVA Fernsehen GmbH, Im Mediapark

Mehr

Zulassungsantrag der adviqo AG für das Fernsehspartenprogramm Kosmica TV. Aktenzeichen: KEK 879. Beschluss

Zulassungsantrag der adviqo AG für das Fernsehspartenprogramm Kosmica TV. Aktenzeichen: KEK 879. Beschluss K E K Zulassungsantrag der adviqo AG für das Fernsehspartenprogramm Kosmica TV Aktenzeichen: KEK 879 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der adviqo AG, vertreten durch die Vorstände Sylvius Bardt und

Mehr

Aktenzeichen: KEK 674. Beschluss

Aktenzeichen: KEK 674. Beschluss Zulassungsantrag der SPIEGEL TV Geschichte GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm SPIEGEL TV Wissen und Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Aktenzeichen: KEK 674 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH. Aktenzeichen: KEK 301. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH. Aktenzeichen: KEK 301. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH Aktenzeichen: KEK 301 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr.

Mehr

Zulassungsanträge der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme 13th Street, Sci-Fi Channel und Studio Universal

Zulassungsanträge der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme 13th Street, Sci-Fi Channel und Studio Universal Zulassungsanträge der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme 13th Street, Sci-Fi Channel und Studio Universal Aktenzeichen: KEK 392 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der adviqo AG. Aktenzeichen: KEK 693. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der adviqo AG. Aktenzeichen: KEK 693. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der adviqo AG Aktenzeichen: KEK 693 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der adviqo AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Tim Schiffers, Zimmerstraße

Mehr

Zulassungsantrag der Das Vierte GmbH für das Fernsehvollprogramm DAS VIERTE/NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 754. Beschluss

Zulassungsantrag der Das Vierte GmbH für das Fernsehvollprogramm DAS VIERTE/NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 754. Beschluss Zulassungsantrag der Das Vierte GmbH für das Fernsehvollprogramm DAS VIERTE/NBC Europe Aktenzeichen: KEK 754 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Das Vierte GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 687. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 687. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm GmbH Aktenzeichen: KEK 687 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der German Car TV Programm GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sport1 GmbH

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sport1 GmbH Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sport1 GmbH Az.: KEK 962/977 In der Rundfunkangelegenheit Sport1 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf G. Schröder und Stephan Katzmann,

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Cubico Media TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 499. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Cubico Media TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 499. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Cubico Media TV GmbH Aktenzeichen: KEK 499 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Cubico Media TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Simone

Mehr

Zulassungsantrag der XXP TV Das Metropolenprogramm GbR für das Fernsehprogramm XXP Das Informationsprogramm. Aktenzeichen: KEK 175.

Zulassungsantrag der XXP TV Das Metropolenprogramm GbR für das Fernsehprogramm XXP Das Informationsprogramm. Aktenzeichen: KEK 175. Zulassungsantrag der XXP TV Das Metropolenprogramm GbR für das Fernsehprogramm XXP Das Informationsprogramm Aktenzeichen: KEK 175 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der XXP TV Das Metropolenprogramm

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG. Aktenzeichen: KEK 311. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG. Aktenzeichen: KEK 311. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG Aktenzeichen: KEK 311 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Questico AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden

Mehr

Zulassungsantrag der German Car TV Programm GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen

Zulassungsantrag der German Car TV Programm GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Zulassungsantrag der German Car TV Programm GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Aktenzeichen: KEK 585 und KEK 589 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Zulassungsanträge der Discovery Communications Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme Discovery Channel, Animal Planet und Discovery Geschichte

Zulassungsanträge der Discovery Communications Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme Discovery Channel, Animal Planet und Discovery Geschichte Zulassungsanträge der Discovery Communications Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme Discovery Channel, Animal Planet und Discovery Geschichte Aktenzeichen: KEK 244/269 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 562. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 562. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH Aktenzeichen: KEK 562 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und

Mehr

Zulassungsantrag der Loft TV GmbH für das Fernsehprogramm Loft TV. Aktenzeichen: KEK 278. Beschluss

Zulassungsantrag der Loft TV GmbH für das Fernsehprogramm Loft TV. Aktenzeichen: KEK 278. Beschluss Zulassungsantrag der Loft TV GmbH für das Fernsehprogramm Loft TV Aktenzeichen: KEK 278 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Loft TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jochen Kamlah und Dagmar

Mehr

Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH. Aktenzeichen: KEK 510. Beschluss

Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH. Aktenzeichen: KEK 510. Beschluss Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH Aktenzeichen: KEK 510 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Anmeldung von Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG. Aktenzeichen: KEK 669 (-1 bis -6) Beschluss

Anmeldung von Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG. Aktenzeichen: KEK 669 (-1 bis -6) Beschluss Anmeldung von Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG Aktenzeichen: KEK 669 (-1 bis -6) Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der 1. Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH,

Mehr

Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 253. Beschluss

Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 253. Beschluss Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 253 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH & Co. KG, vertreten durch die TM-TV Verwaltungs

Mehr

Zulassungsantrag der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH für das Fernsehspartenprogramm ClipMyHorse.TV. Aktenzeichen: KEK 834.

Zulassungsantrag der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH für das Fernsehspartenprogramm ClipMyHorse.TV. Aktenzeichen: KEK 834. K E K Zulassungsantrag der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH für das Fernsehspartenprogramm ClipMyHorse.TV Aktenzeichen: KEK 834 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH,

Mehr

Zulassungsantrag der KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. für das Fernsehprogramm 24. Aktenzeichen: KEK 346. Beschluss

Zulassungsantrag der KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. für das Fernsehprogramm 24. Aktenzeichen: KEK 346. Beschluss Zulassungsantrag der KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. für das Fernsehprogramm 24 Aktenzeichen: KEK 346 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH

Mehr

Zulassungsantrag der joiz GmbH für das Fernsehvollprogramm joiz. Aktenzeichen: KEK 741. Beschluss

Zulassungsantrag der joiz GmbH für das Fernsehvollprogramm joiz. Aktenzeichen: KEK 741. Beschluss Zulassungsantrag der joiz GmbH für das Fernsehvollprogramm joiz Aktenzeichen: KEK 741 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der joiz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Mazzara, Straße

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Perform Media Deutschland GmbH

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Perform Media Deutschland GmbH Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Perform Media Deutschland GmbH Az: KEK 925 In der Rundfunkangelegenheit der Perform Media Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv 24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 360. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv 24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 360. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv 24 GmbH Aktenzeichen: KEK 360 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv 24 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 124-2

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 124-2 Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH Aktenzeichen: KEK 124-2 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der SAT.1 SatellitenFernsehen

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 412. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 412. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH Aktenzeichen: KEK 412 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv24 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Discovery Communications Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Discovery Communications Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Communications Deutschland GmbH Aktenzeichen: KEK 429-1 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Communications Deutschland GmbH, vertreten durch die

Mehr

Zulassungsantrag der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH für zwei digitale Fernsehprogramme DMB 2 und DMB 3. Aktenzeichen: KEK 324.

Zulassungsantrag der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH für zwei digitale Fernsehprogramme DMB 2 und DMB 3. Aktenzeichen: KEK 324. Zulassungsantrag der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH für zwei digitale Fernsehprogramme DMB 2 und DMB 3 Aktenzeichen: KEK 324 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland

Mehr

Zulassungsantrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm Sky Sport News HD. Aktenzeichen: KEK 673.

Zulassungsantrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm Sky Sport News HD. Aktenzeichen: KEK 673. Zulassungsantrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm Sky Sport News HD Aktenzeichen: KEK 673 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Sky Deutschland Fernsehen

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der der adviqo AG

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der der adviqo AG Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der der adviqo AG Az: KEK 938 In der Rundfunkangelegenheit der adviqo AG, vertreten durch die Vorstände Bryan Leppi und Dr. Ulrich Kohl, Zimmerstraße

Mehr

Zulassungsantrag der FC Bayern München AG für das Fernsehspartenprogramm FCB.TV. Aktenzeichen: KEK 705. Beschluss

Zulassungsantrag der FC Bayern München AG für das Fernsehspartenprogramm FCB.TV. Aktenzeichen: KEK 705. Beschluss Zulassungsantrag der FC Bayern München AG für das Fernsehspartenprogramm FCB.TV Aktenzeichen: KEK 705 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der FC Bayern München AG, vertreten durch den Vorstand bestehend

Mehr

K E K. Pressemitteilung 11/ Sitzung der KEK am

K E K. Pressemitteilung 11/ Sitzung der KEK am K E K Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Pressemitteilung 11/2009 Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam Tel.: (03 31) 2 00 63 60 Fax: (03 31) 2 00 63 70 E-Mail:

Mehr

Zulassungsantrag der Walk n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen mbh für das Fernsehprogramm Handy Mix. Aktenzeichen: KEK 326.

Zulassungsantrag der Walk n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen mbh für das Fernsehprogramm Handy Mix. Aktenzeichen: KEK 326. Zulassungsantrag der Walk n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen mbh für das Fernsehprogramm Handy Mix Aktenzeichen: KEK 326 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Walk n Watch Gesellschaft für

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 551. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 551. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen der German Car TV Programm GmbH Aktenzeichen: KEK 551 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der German Car TV Programm GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der Sports & Bytes GmbH für das Fernsehspartenprogramm BVB total!

Zulassungsantrag der Sports & Bytes GmbH für das Fernsehspartenprogramm BVB total! Beschluss Zulassungsantrag der Sports & Bytes GmbH für das Fernsehspartenprogramm BVB total! Az: KEK 944 In der Rundfunkangelegenheit der Sports & Bytes GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas

Mehr

Zulassungsantrag der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm n-tv. Aktenzeichen: KEK 354. Beschluss

Zulassungsantrag der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm n-tv. Aktenzeichen: KEK 354. Beschluss Zulassungsantrag der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm n-tv Aktenzeichen: KEK 354 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG, vertreten

Mehr

Zulassungsantrag der The Walt Disney Company (Germany) GmbH für die Fernsehspartenprogramme Disney XD und Disney Junior. Aktenzeichen: KEK 714

Zulassungsantrag der The Walt Disney Company (Germany) GmbH für die Fernsehspartenprogramme Disney XD und Disney Junior. Aktenzeichen: KEK 714 Zulassungsantrag der The Walt Disney Company (Germany) GmbH für die Fernsehspartenprogramme Disney XD und Disney Junior Aktenzeichen: KEK 714 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der The Walt Disney

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Your Family Entertainment AG

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Your Family Entertainment AG Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Your Family Entertainment AG Az: KEK 886 In der Rundfunkangelegenheit der Your Family Entertainment AG, vertreten durch den Alleinvorstand Dr.

Mehr

K E K. Pressemitteilung 1/ Sitzung der KEK am

K E K. Pressemitteilung 1/ Sitzung der KEK am K E K Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Pressemitteilung 1/2011 Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam Tel.: (03 31) 2 00 63 60 Fax: (03 31) 2 00 63 70 E-Mail:

Mehr

der MUC Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zeljko Karajica, Am Moosfeld 37, München,

der MUC Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zeljko Karajica, Am Moosfeld 37, München, Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der DSF Deutsches SportFernsehen GmbH und der MUC Media GmbH Aktenzeichen: KEK 521 (-1 und -2) Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DSF Deutsches SportFernsehen

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Peyk Media GmbH. Aktenzeichen: KEK 696. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Peyk Media GmbH. Aktenzeichen: KEK 696. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Peyk Media GmbH Aktenzeichen: KEK 696 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Peyk Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mustafa Altas, Sprendlinger

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der equi8 media GmbH und der Das Vierte GmbH. Aktenzeichen: KEK 626 und KEK 627.

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der equi8 media GmbH und der Das Vierte GmbH. Aktenzeichen: KEK 626 und KEK 627. Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der equi8 media GmbH und der Das Vierte GmbH Aktenzeichen: KEK 626 und KEK 627 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der equi8 media GmbH, vertreten durch

Mehr

Anzeige einer mittelbaren Veränderung bei der VH-1 Television GmbH & Co. ohg. Aktenzeichen: KEK 031. Beschluß

Anzeige einer mittelbaren Veränderung bei der VH-1 Television GmbH & Co. ohg. Aktenzeichen: KEK 031. Beschluß Anzeige einer mittelbaren Veränderung bei der VH-1 Television GmbH & Co. ohg Aktenzeichen: KEK 031 Beschluß In der Rundfunkangelegenheit der VH-1 Television GmbH & Co. ohg, Bramfelder Straße 117, 22305

Mehr

Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin N 24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbh

Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin N 24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbh Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin N 24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbh Aktenzeichen: KEK 078 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Zulassungsantrag der ProSiebenSat.1 Sports GmbH für eine Programmvariante von ranfighting für die Verbreitung über die Plattform EntertainTV

Zulassungsantrag der ProSiebenSat.1 Sports GmbH für eine Programmvariante von ranfighting für die Verbreitung über die Plattform EntertainTV Beschluss Zulassungsantrag der ProSiebenSat.1 Sports GmbH für eine Programmvariante von ranfighting für die Verbreitung über die Plattform EntertainTV Az.: KEK 940 In der Rundfunkangelegenheit der ProSiebenSat.1

Mehr