es gehe darum, allen die gleiche Chance zu geben, eine Person zu werden
|
|
- Martha Glöckner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FÖRDERUNTERRICHT SEKUNDARSTUFE Pädagogik ist die Wissenschaft, die Perspektiven, Chancen und Möglichkeiten kreativ aufzeigt, daher sind wir alle gefordert im Rahmen des Möglichen die Neuerungen umzusetzen und die Freiräume zu nützen. Daher ist der Förderunterricht anzubieten, der in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme durchgeführt wird. Der Förderunterricht ist als zusätzliches Lernangebot der Schule zu verstehen, er muss für die Lernenden ein attraktives Angebot darstellen, er muss sich in der Konzeption vom Regelunterricht unterscheiden, Lernfortschritte, ein Mehrwert an Wissen, Motivation und Verstehen sind der Lohn dafür. Wer die Forderung von John Dewey 1 es gehe darum, allen die gleiche Chance zu geben, eine Person zu werden ernst nimmt, darf sich nicht mit einer homogenen Rahmengebung, einer reflexionsfreien Systematisierung von Schülertypen, einer undifferenzierten Wissensvermittlung, die sich am intellektuellen Durchschnitt orientiert, einer auf Bedürfnisse und Eigenheiten nicht Bezug nehmenden Pädagogik abfinden, sondern er hat die im Rahmen der Schulgesetze und des Curriculums möglichen Freiräume und Chancen zu suchen, umzusetzen und durch Differenzierung und Individualisierung die Inhalte, Kompetenzen, Verhaltensmuster und Vorstellungen weiterzugeben, die die Antwort auf die Fragen und Forderungen der Zukunft geben. Lehrplanforderungen: Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach deren Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen 1 Early Writings, Band 1 Seite 246 r.woell Seite
2 Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen: - Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten, - Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld, - Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs, - Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist, - Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten, - Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation. Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler. Der Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des 19 Abs. 3a Wenn die Leistungen des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende des 1. oder des 2. Semesters mit Nicht genügend zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich r.woell Seite
3 mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühwarnsystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Vermeidung dieser negativen Beurteilung (zb Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise) zu erarbeiten und zu beraten. des Schulunterrichtsgesetzes ( Frühwarnsystem ) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar. Dabei ist vorauszusetzen, dass es sich um leistungsfähige und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind. In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die a) eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, weil sie die Anforderungen in den wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder Umstellungsschwierigkeiten wegen eines Schulwechsels haben; nach der Einstufung in Leistungsgruppen kommt dieser Förderunterricht nur mehr für Schülerinnen und Schüler der dritten Leistungsgruppe in Betracht; b) auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet werden sollen oder deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll. Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Der Förderunterricht kann in der 1. bis 4. Klasse als Klassen-, Mehrklassenoder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in r.woell Seite
4 Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden. Die Förderung in Leistungsgruppen sowie die Umstufungen gemäß 31c des Schulunterrichtsgesetzes haben insbesondere unter Bedachtnahme auf die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen zu erfolgen. Der Auftrag zur Differenzierung und Individualisierung kann sich nicht in der Zuordnung zu bestimmten Lerngruppen erschöpfen. Auch der Unterricht in Schülergruppen hat gemäß der oben genannten Grundsätze, die für alle Unterrichtsgegenstände gelten, zu erfolgen, weil die Annahme, es gäbe homogene Niveaus, empirisch nicht zutreffend ist. WARUM IST FÖRDERUNTERRICHT WICHTIG? - individuelle Förderung in Kleingruppen - genauere Beobachtung möglich - zusätzliche Förderung für SchülerInnen mit Wahrnehmungs- und Teilleistungsschwächen, mangelnden Grundkompetenzen... - Förderung von SchülerInnen mit besonderen Begabungen - zusätzliche Wiederholungs- und Übungsmöglichkeiten - Versäumtes (durch Krankheit...) nachzuholen - Selbstwert und Erfolgserlebnisse der SchülerInnen steigern - Eingehen auf die Persönlichkeit und individuellen Bedürfnisse des Kindes - entspannte Lernatmosphäre - Hilfe für Kinder, die wenig Unterstützung von Eltern haben - vermehrter Einsatz von Unterrichtsmaterialien (PC, Lernspiele...) r.woell Seite
5 THESEN ZUM FÖRDERUNTERRICHT Auch der Förderunterricht braucht eine Vorbereitung Erfolgreiche Schritte des Förderns sind: Diagnose Förderplanung innere Differenzierung - Rückmeldung Förderunterricht muss Wirksamkeit und Nachhaltigkeit erzeugen Schwächen abbauen und Stärken fördern Fordern und Fördern heißt Lernkultur verändern, Stärken entwickeln, Ressourcen nützen und alle mitnehmen Förderunterricht ist ein Freiraum, der nicht der Leistungsbeurteilung unterliegt Die Teilnahme am Förderunterricht soll der Schüler positiv erfahren Eckpunkte für eine neue Lernkultur des Förderns und Forderns Auf Lernprobleme antwortet die Schule mit Förderung statt mit Abwertung und Aussonderung Förderung setzt früh ein Lücken durch sofortige Förderung vermeiden und erst dann Steigerung der Anforderungen Tests geben diagnostische Hinweise, Sinn ergeben sie allerdings nur, wenn anschließend gezielte Förderung erfolgt Die Balance zwischen individueller Förderung und hohen Anforderungen gelingt nur dann, wenn das gemeinsame Interesse der Schule, alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu besten Leistungen zu motivieren, vorhanden ist. r.woell Seite
6 WIE KANN DER FÖRDERUNTERRICHT ORGANISIERT WERDEN? Der FU kann vom Fachlehrer, von der Fachlehrerin selbst, aber auch von einer anderen LehrerIn der Schule geführt werden (eine andere Lehrperson bietet einen anderen Zugang zum Stoff). Mögliche Varianten: o 1 Stunde Förderunterricht pro Gruppe/Klasse/Schulstufe o Blockung von Förderunterricht an Fördernachmittagen o Werkstattförderunterricht der Werkstattförderunterricht bietet die Möglichkeit, mehrere Fachbereiche klassen- bzw. schulstufenübergreifend zu fördern; o Aktion Schule des Lesens zur Leseförderung im Sekundarbereich durch Mitarbeiter des LSR Teams. Schulen werden rechtzeitig über diese Angebote für das Schuljahr 2005/2006 informiert. Diese Förderangebote werden interessierten Schulen zusätzlich zur Verfügung gestellt. o Mehrere LehrerInnen bieten am selben Nachmittag ihre FU-Stunde mit speziellen Schwerpunkten an; Qualifikationen der LehrerInnen an der Schule sollten unbedingt genützt werden; o Integrativer Förderunterricht: eine Lehrperson betreut einige Kinder während des (offenen) Klassenunterrichts; o Darüber hinaus dürfen im FU durch eigene Modelle geschaffen werden Kein Förderunterricht in den ersten und letzten Schulwochen WAS IST FÖRDERUNTERRICHT NICHT? - Fortsetzung des Klassenunterrichts - Disziplinierungsmaßnahme - reine Hausübungsbetreuung - Therapiestunde - zusätzliche Stunde für alle SchülerInnen - Aufbewahrungsstunde für SchülerInnen - spontane Entscheidung der LehrerIn ohne Förderziel r.woell Seite
7 Der Förderunterricht darf von den SchülerInnen nicht als diskriminierend erlebt werden. Eine fixe SchülerInnen-Einteilung für ein ganzes Schuljahr ist zu vermeiden. Einsatz der Förderkontingente: Mit Schreiben vom 7. April 2005 hat die Bildungsabteilung mit Zahl IVa- 2122/267 folgendes Rundschreiben erlassen: Bei der Kontingentsberechnung werden die Stunden für den Förderunterricht nur mehr mit 1% der Zwischensumme berechnet. Die Differenz auf die bisherigen 2% werden zur Gänze in einen Stundenpool, der von LSI Dr. Wöll verwaltet wird, einfließen. Diese zweckgebundenen Einzelstunden werden nach Vorliegen eines pädagogischen Konzeptes für den Fördeunterricht von LSI Dr. Wöll vergeben und sind in Maske WoStd unter Förderunterricht Kontingent LSI einzugeben. Die Eingabe hat erst bei Eröffnungsmeldung zu erfolgen Diese Maßnahme wurde gesetzt, um auf jeden Fall die im 19 Abs. 3a SchUG geforderten Förderkontingente für den Schüler sicher zu stellen. Auf Grund der Kontingentsberechnung der Abteilung Bildung erhält eine Hauptschule für den FU weiterhin direkt 1% (nicht zweckgebunden), werden für den FU weitere Stunden benötigt, teile ich der HS auf Ansuchen (siehe Formblatt) weitere Stunden zu (Obergrenze: Nochmals 1% der Zwischensumme). Nach Rücksprache mit der Abteilung Bildung ist sowohl die Anforderung von Einzelstunden, als auch von Jahresstunden möglich! Mit freundlichen Grüßen Dr. Reinhold Wöll LSI r.woell Seite
8 Antrag für Förderstunden Hauptschule : Wir benötigen im Schuljahr 2005/2006 für die Erfüllung der Fördermaßnahmen, die im SchUG 19 Abs. 3a und im Lehrplan der HS vorgesehen sind, folgende Stunden aus dem Kontingent LSI: a) Förderunterricht in Einzelstunden, bzw. Blockung Fächer Einzelstunden Deutsch Englisch Mathematik Summe =Wochenstunden(/36) b) Förderunterricht integrativ in Lehrfächerverteilung Fächer Wochenstunden Deutsch Englisch Mathematik Summe Summe übertragen! Gesamtsumme aus a) + b) in Wochenstunden r.woell Seite
ZWEITER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
ZWEITER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichtsund Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer - die Auswahl
MehrVolksschulen Änderungen Im Lehrplan 1
Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1 Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ab September 2003 ergeben sich durch die Verordnung des BM:BWK wichtige Änderungen im Lehrplan der Volksschule, daher erlaube
MehrNeue NÖ. Mittelschule NNÖMS
Neue NÖ. Mittelschule NNÖMS Organisatorische Elemente Klassen Gegenstände Schulautonomie Schwerpunkte Förderunterricht Pädagogische Elemente Teamteaching Differenzierung Individualisierung Leistungsbeurteilung
MehrP1 - Pädagogische Abteilung für APS, Landesschulrat für Steiermark Neue Mi'elschule Steiermark
Neue Mi'elschule Steiermark Seite 1 Aufgabe der NMS (SCHOG 21a) Die NMS hat die Aufgabe, die SchülerInnen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere/höhere Schulen
MehrNeue Mittelschule - Steiermark. Elisabeth Meixner
Neue Mittelschule Begutachtungsentwurf Stand Nov 2011 Neue Mittelschule - Steiermark Zusammenfassung: Elisabeth Meixner Vizepräsidentin des LSR Stmk. Aufgrund vieler Anfragen übermittle ich folgende Zusammenfassung
MehrLANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG
A/15/3 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Schulversuchslehrplan für den Lehrberuf KRAFTFAHRZEUGTECHNIK in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2009 2. Klasse ab 1. September 2010 3. Klasse ab 1. September
MehrAllgemeine Lehrplanbezüge Hauptschule ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Allgemeine Lehrplanbezüge Hauptschule In diesem Dokument sind die Bezüge zum Thema Berufsorientierung grau hervorgehoben. ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL 1. Funktion und Gliederung des Lehrplans Der
MehrNMS Preding. Je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit. unsere Schüler und. auf den Übertritt in. höhere Schulen bzw.
NMS Preding Je nach Interesse, Neigung, g Begabung und Fähigkeit bereiten wir unsere Schüler und Schülerinnen auf den Übertritt in mittlere und höhere Schulen bzw. auf den Eintritt i ins Berufsleben vor.
MehrKonzept des standortbezogenen Förderunterrichts der NMS Bergheim
Konzept des standortbezogenen Förderunterrichts der NMS Bergheim Allgemeine Bestimmungen: Ein Förderunterricht kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Dem Kurs geht der Beschluss des Fach,-
MehrP1 - Pädagogische Abteilung für APS, Landesschulrat für Steiermark. Neue Mittelschule. LSI Hermann Zoller. Seite 1. Formatvorlage Rene Patak
Neue Mittelschule LSI Hermann Zoller Seite 1 Aufgabe der NMS Die NMS hat die Aufgabe, die SchülerInnen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere/höhere Schulen zu
MehrDirektion der NNÖMS Krummnußbaum NMS mit Schwerpunkt Informatik / Textverarbeitung Schulversuch Englisch als Arbeitssprache
Direktion der NNÖMS Krummnußbaum NMS mit Schwerpunkt Informatik / Textverarbeitung Schulversuch Englisch als Arbeitssprache 3375 Krummnußbaum, Rathausstraße 10; Tel 02757/2424-0, Fax 02757/2424-4 E-Mail:
MehrFörder- und Forderkonzept der IGS Wedemark
1 Stand: August 2013 Förder- und Forderkonzept der IGS Wedemark Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 2 Schulsituation 3 Förderbedarf 4 Zielsetzung 5 Organisation/Konkrete Umsetzung 6 Inhalte des Förderunterrichtes
MehrNeue Mittelschule. Einführung mit: BGBl. I Nr. 36/2012 BGBl. II Nr. 185/2012 ( NMS-Umsetzungspaket ) In-Kraft-Treten mit 1.
Neue Mittelschule Einführung mit: BGBl. I Nr. 36/2012 BGBl. II Nr. 185/2012 ( -Umsetzungspaket ) In-Kraft-Treten mit 1. September 2012 Leistungsdifferenzierte Pflichtgegenstände Differenzierte Pflichtgegenstände
MehrINFORMATIONEN ZUR NEUEN MITTELSCHULE OSTERMIETHING
1 INFORMATIONEN ZUR NEUEN MITTELSCHULE OSTERMIETHING Stand: 09-01-2014 Neue Mittelschule (NMS) Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wird mit der NMS in Ostermiething gestartet. Die Umsetzung beginnt zunächst
MehrFörderplan und Nachteilsausgleich
Förderplan und Nachteilsausgleich I. Rechtliche Grundlagen in Hessen Hessisches Schulgesetz 3 Abs.6: Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 3 Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung
1 von 11 Textgegenüberstellung Artikel 3 Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung 5. (1) bis (10) (11) Mündliche Prüfungen sind unzulässig: a) in der Volksschule aa) in der 1. bis 4. Schulstufe in
MehrGrundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben
Konzept Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben Haupt- und Realschule Salzbergen Erstellung: April 2009 Fortschreibung: Oktober 2010 Konzept Grundsätze im Umgang mit Hausaufgaben für die Haupt- und Realschule
MehrKooperative Oberstufe
Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Kooperative Oberstufe Kooperative Oberstufe Kanton Zug Die kooperative Oberstufe (Korst) mit verschiedenen Schularten und leistungsdifferenzierten
MehrVerwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule
Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 2. Juni 2014 Nach 17 und 18
MehrLeistungsbewertung Informatik
1 Leistungsbewertung im Fach Informatik Sek I Grundsätze der Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler Aufschluss geben. Sie soll auch
MehrInformation zur Notengebung in Zeugnissen und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule
und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule Nummer 4 aktualisiert, Jänner 2011 Inhaltliche Verantwortung: Projektleitung Wiener MittelSchule i.v. Dr. Rupert Corazza mittelschule@ssr-wien.gv.at 24.1.2011
MehrErziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Volksschulen. Schulharmonisierung. Kurzporträt Schullaufbahn Sekundarstufe I
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Schulharmonisierung Kurzporträt Schullaufbahn Sekundarstufe I 01 1 04.1.01 Die Sekundarschule bzw. die Sekundarstufe I baut auf dem Können der
MehrWege zu einer wertschätzenden, stärkenorientierten Kommunikation in der Schule
Wege zu einer wertschätzenden, stärkenorientierten Kommunikation in der Schule Zusammengestellung: Dipl. Päd. Renate Kiemayer Neue NÖ Mittelschule I Gänserndorf Traue jemandem etwas zu, und er wird sich
MehrVerordnung über die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in beruflichen Bildungsgängen (BerufVersVO)
Verordnung über die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in beruflichen Bildungsgängen (BerufVersVO) vom Aufgrund der 42 und 45 in Verbindung mit 67 des Bremischen Schulgesetzes vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl.
MehrNeue Mittelschule Steiermark
Neue Mittelschule Steiermark Das Modell 1 Ziele Weiterentwicklung der Sekundarstufe I Individualisierung von Schullaufbahnen Verschiebung der Bildungslaufbahnentscheidung Grundsätzliche pädagogische und
MehrLernzeiten am Söderblom-Gymnasium. Ein weiterer Baustein zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp
Lernzeiten am Söderblom-Gymnasium Ein weiterer Baustein zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp Worum geht es heute? Individuelle Förderung am SG: Stand
MehrVerordnung über die Organisation des Bildungsgangs der Grundschule (Grundschulverordnung) im Land Bremen
Verordnung über die Organisation des Bildungsgangs der Grundschule (Grundschulverordnung) im Land Bremen Vom 07.08.2012 (Brem.GBl. S. 369) Aufgrund des 18 Absatz 6, des 23 Absatz 4 in Verbindung mit 67
MehrIndividualisierung durch Lernaufgaben
Individualisierung und neue Medien Individualisierung durch Lernaufgaben Lehren und Lernen mit digitalen Medien Dr. Hildegard Urban-Woldron Überblick Fallstudien zum Einsatz digitaler Medien im Physikunterricht
MehrWienerMittelSchule. Start Informationsbroschüre
Informationsbroschüre ienermit Vorwort Mag.Dr. Susanne Brandsteidl Amtsführende Präsidentin des Stadtschulrates für Wien Die ist die pädagogisch Wie innovativste Schulform für 10- bis 14-Jährige. Weniger
MehrFörderkonzept 1. GRUNDPRINZIPIEN DER FÖRDERARBEIT AN DER ASTRID-LINDGREN-SCHULE
Förderkonzept Astrid-Lindgren-Schule Grundschule Almhorst / Lohnde Jedes Kind in der Grundschule hat einen Anspruch darauf, individuell gefördert und gefordert zu werden. Die Grundschule bietet dafür Erfahrungs-
Mehr3.03 Individuelle Förderung
3.03 Individuelle Förderung Stand August 2008 Rahmenbedingungen Zurzeit gibt es an der Johannesschule 12 Klassen, alle Jahrgänge werden dreizügig geführt. Nach einem Schulkonferenzbeschluss vom Januar
MehrLeistungskonzept des Faches Mathematik
I. Sekundarstufe I Leistungskonzept des Faches Mathematik 1. Grundsätze der Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler informieren und
MehrIch-Werkstatt Konzept
Stadtteilschule Öjendorf Öjendorfer Höhe 12 22117 Hamburg Ich-Werkstatt Konzept Spirit of Learning Zielsetzung Zielgruppe und Auswahl der Schülerinnen und Schüler Lernangebote und Material Rolle der Pädagoginnen
MehrIndividuelle Förderung
Individuelle Förderung Schuleingangsphase Einleitung Die Schulkonferenz der GS Wiener Straße hat entschieden, die neue Schuleingangsphase jahrgangskonform zu gestalten. Mit dem vorliegenden Förderkonzept
MehrFettdruck im Text hilft Schlagworte zu finden
Stand: September 2016 NOST-relevante Passagen des SCHUG Fettdruck im Text hilft Schlagworte zu finden Kommentare des BORG Neulengbach sind kursiv gedruckt Information der Erziehungsberechtigten von Schülerinnen
MehrPädagogisches Konzept der ÜORS
Pädagogisches Konzept der ÜORS Die Orientierungsstufe ist eine pädagogische Einheit, die den Schülerinnen und Schülern 1 ein längeres gemeinsames Lernen ermöglicht. So kann in einem Zeitraum der Erprobung,
MehrAusbildungsplan im Fach Deutsch EK
Ausbildungsplan FS Deutsch ZfsL Engelskirchen - Seminar G Ausbildungsplan im Fach Deutsch EK-05.2016 Termin Quartal Handlungsfelder Handlungssituationen Ausbildungsinhalte Kompetenzen 1 Handlungsfeld 1
MehrDifferenzierung des Unterrichts
Individualisierung - Differenzierung Differenzierung des Unterrichts innere Differenzierung gesamte Schülerpopulation in einer gemeinsamen Klasse oder Lerngruppe eine Lehrer/in variabel äußere Differenzierung
MehrVORARLBERGER MITTELSCHULE, Ziel der Erziehung sei, dem Kind zunächst Wurzeln zu geben, damit es wachsen kann, und dann Flügel, damit es fliegen kann.
VORARLBERGER MITTELSCHULE, BESSERE ZUKUNFTSAUSSICHTEN. Ziel der Erziehung sei, dem Kind zunächst Wurzeln zu geben, damit es wachsen kann, und dann Flügel, damit es fliegen kann. Wurzeln geben heißt, vertraut
MehrFörderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr
Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr Integration ist ein Grundrecht im Zusammenleben der Menschen, das wir als Gemeinsamkeit aller zum Ausdruck bringen. Es ist ein Recht, auf das jeder
MehrFeststellen des Lernerfolgs Wie gelingt eine individuelle Leistungsrückmeldung?
Feststellen des Lernerfolgs Wie gelingt eine individuelle Leistungsrückmeldung? Landeselterntag 2008, Forum 1 Thomas Reviol Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Mainz Notwendigkeiten
MehrAllgemeine Lehrplanbezüge Allgemeinbildende höhere Schulen ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Allgemeine Lehrplanbezüge Allgemeinbildende höhere Schulen In diesem Dokument sind die Bezüge zum Thema Berufsorientierung grau hervorgehoben. ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL 1. Funktion und Gliederung
MehrSo funktioniert die IMS -Lanzendorf:
So funktioniert die IMS -Lanzendorf: 1. Grundsatzüberlegungen Schule für alle Kinder unseres Einzugsbereichs. Fundierte Allgemeinbildung auf dem denkbar höchsten Niveau. Aufrechterhaltung einer überschaubaren
Mehrdazu ein Zitat aus der Homepage Cisonline:
Leistungsbeurteilung und Differenzierungsmaßnahmen für Schüler mit SPF Zusammengestellt aus Gesetzestexten und Lehrplanaussagen von SPZ Leiter Reinhard Lehner 1) Die Voraussetzung für die Leistungsbeurteilung
MehrRealschulen im Umkreis
Realschule Realschulen im Umkreis Chancen werden Realität!!! Der klassische Weg zum Mittleren Bildungsabschluss und zum Anschluss an weiterführende Schulen, sowie zu Ausbildungsberufen mit gehobenen Anforderungen.
MehrNOST aus Sicht der Lehrer/innen und Schüler/innen
Workshop NOST aus Sicht der Lehrer/innen und Schüler/innen Informationskampagne Herbst 2016 Übersicht Derzeitiges Modell der Oberstufe Modell der NOST Gegenüberstellung dzt. Modell NOST Semesterprüfung
Mehra) von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder b) von der Realschule zum Gymnasium wechseln zu lassen.
Übergänge gestalten - hier: Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe APO SI 11 Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe (1) Stellt die Erprobungsstufenkonferenz nach dem jeweils ersten
MehrR u n d s c h r e i b e n Nr. 64/1993
Sachbearbeiter: Mag. Christian ALBERT Tel.: 53120-2367 Zl. 12.940/14-III/3/93 Wiederverlautbarung der Dienstanweisung für Fachkoordinatoren R u n d s c h r e i b e n Nr. 64/1993 Verteiler: Sachgebiet:
MehrFörderplan nach einem Fallbeispiel im Rahmen der pädagogischen Diagnostik
Pädagogik Jana Bentz Förderplan nach einem Fallbeispiel im Rahmen der pädagogischen Diagnostik Projektarbeit 1. Fallbearbeitung Da Lars Verhalten in der Schule Besonderheiten aufzeigt, sollen im Folgenden
MehrSchulprogramm der Hermann-Hesse-Schule
Unterricht Bildung Die Hermann-Hesse-Schule ist ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler unterschiedlichster Bildungskarrieren und Leistungsstärken individuell und dennoch gemeinsam lernen können. Sie
MehrStandortbezogenes Förderkonzept
Standortbezogenes Förderkonzept Was bedeutet für uns Förderung? Wer soll fördern? Alle Klassenlehrer/innen Was soll das Ziel der Förderung sein? Ziel ist durch Individualisierung und Differenzierung in
MehrOrdnung für die Versetzung
Ordnung für die Versetzung 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers 1 ist eine pädagogische Maßnahme. Sie dient dazu, die persönliche Lernentwicklung und den schulischen
MehrLeistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung an AHS Rechtsgrundlagen: Schulunterrichtsgesetz (SchUG),
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung an AHS Rechtsgrundlagen: Schulunterrichtsgesetz (SchUG), insbesondere 18 Leistungsbeurteilung, 19 Information der Erziehungsberechtigten (inkl. Frühwarnsystem)
MehrVORARLBERGERMITTELSCHULE, Ziel der Erziehung sei, dem Kind zunächst Wurzeln zu geben, damit es wachsen kann, und dann Flügel, damit es fliegen kann.
VORARLBERGERMITTELSCHULE, BESSERE ZUKUNFTSAUSSICHTEN. Ziel der Erziehung sei, dem Kind zunächst Wurzeln zu geben, damit es wachsen kann, und dann Flügel, damit es fliegen kann. Wurzeln geben heißt, vertraut
MehrNEUE MITTELSCHULE ORIENTIERUNGSHILFE LEISTUNGSBEURTEILUNG. LSI Barbara Pitzer, M.Ed.
NEUE MITTELSCHULE ORIENTIERUNGSHILFE LEISTUNGSBEURTEILUNG LSI Barbara Pitzer, M.Ed. Inhalt 1. Grundsätzliches und Entwicklungsziel 2. Rechtliche Überlegungen zur Beurteilung 3. Leistungsbeurteilung an
MehrIndividuelles Lehren lernen
Individuelles Lehren lernen DIE IDEE Schülerförderung nach Maß Individuell, differenziert und vernetzt Jede Schülerin und jeder Schüler weiß unterschiedlich viel und erweitert Wissen und Können auf eigenen
MehrDie sechs Qualitätsbereiche für die Sekundarstufe I
Die sechs Qualitätsbereiche für die Sekundarstufe I 1. Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen 1.1. Lernen in heterogenen Gruppen/Individualisieren 1.2. Fächerübergreifender Unterricht 1.3. Handlungsorientierter
MehrFördern und Fordern Unser Förderkonzept Grundideen
Individuelle Förderung an der Marien-Schule Kompetenzerweiterung Lernzufriedenheit Stärken ausbauen Neigungen entfalten Lernwiderstände überwinden B e o b a c h t u n g, D i a g n o s e u n d B e r a t
MehrGemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013
Gemeinsam lernen Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013 1.Pädagogische Zielsetzung Inklusion durch Kooperation mit der allgemeinen
MehrHausaufgabenkonzept der Regenbogenschule
Hausaufgabenkonzept der Regenbogenschule Konzept als Anlage zum Schulprogramm Genehmigt durch die Gesamtkonferenz am 10.03.2016, die Schulelternbeiratssitzung am 04.07.2016 und verabschiedet durch die
MehrFörderunterricht an Pflichtschulen
LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Abteilung 1 Allgemein bildende Pflichtschulen Mozartplatz 8-10 A-5010 Salzburg Wegweiser Geleitwort Präambel Fördern als Prinzip Spezielle Hinweise: Volksschulen Hauptschulen
MehrWeisungen über das sonderpädagogische Angebot 1
Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 6. (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005 und die Vollzugsverordnung
MehrInformation für die Eltern zu LRS in der Grundschule
Astrid-Lindgren-Schule Schützenstr. 10 59597 Erwitte Information für die Eltern zu LRS in der Grundschule Entsprechend dem LRS-Erlass des Landes NRW (1991), den Grundsätzen der Kultusministerkonferenz
MehrLeistungskonzept Mathematik der Kaiserin Augusta Schule Köln Stand: Dezember 2011
1. Grundsätze der Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler Aufschluss geben. Sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerinnen
Mehrvom 25. April Zweck und Aufgabe der Beurteilung
411.521.4 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1995 Nr. 121 ausgegeben am 9. Juni 1995 Verordnung vom 25. April 1995 über die Beurteilung der Kinder und deren Beför- derung an der Primarschule
MehrGemeinsames Lernen an der Sternenschule
Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Im Schuljahr 2011 / 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht. Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem
MehrE l t e r n b r i e f I I I Informationen über die Organisation der Jahrgangsstufen 9 / 10
Wettenbergschule Schaal 60 35435 Wettenberg Wettenbergschule Gesamtschule des Landkreises Gießen Schaal 60 35435 Wettenberg Telefon: +49 (641) 82101 Telefax: +49 (641) 85134 http://www.wettenbergschule.de
Mehrgestützt auf 28 und 29 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober und die Volksschulverordnung vom 14. Juni 2006, 3
Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 6. (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 des Volksschulgesetzes vom 9. Oktober 005 und die Volksschulverordnung vom.
MehrKonzept zur individuellen Förderung. Kinder sind anders. (Maria Montessori)
Konzept zur individuellen Förderung Kinder sind anders (Maria Montessori) Jedes Kind lernt anders, jedes Kind kann etwas anderes, darum kann man Ungleiches nicht gleich behandeln. Diese Vielfalt ist (auch)
MehrFragen & Antworten zur Leistungsbewertung im Zusammenhang mit dem neuen Rahmenlehrplan 1-10 für das Land Berlin
Fragen & Antworten zur Leistungsbewertung im Zusammenhang mit dem neuen Rahmenlehrplan 1-10 für das Land Berlin 1. Frage: Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Rahmenlehrplan 1-10 und dem Thema Leistungsbewertung?
MehrElterninformation zur 3. Sekundarstufe und zum Stellwerk. Herzlich willkommen! Januar 2016
Elterninformation zur 3. Sekundarstufe und zum Stellwerk Herzlich willkommen! Januar 2016 Programm Im Plenum: Begrüssung Film à Fragen zum Film Gestaltung 3. Oberstufe: Stellwerk-Test Standortgespräch
MehrIndividuelle Lernbegleitung. im Kontext der neuen Oberstufe
Individuelle Lernbegleitung im Kontext der neuen Oberstufe 1 Übersicht Rechtsgrundlagen und Grundlegendes Ziele der ILB Ablaufprozess Aufgaben, Rechte und Pflichten Kompetenzprofil für Lernbegleiter/innen
MehrElterninformation Integrierte Sekundarschule der Stadt Luzern
Elterninformation Integrierte Sekundarschule der Stadt Luzern Elterninformation Sekundarschule Seit August 2016 führt die Volksschule der Stadt Luzern das Modell der Integrierten Sekundarschule. Was ist
MehrDie Neue Mittelschule
Gesetzestextauszüge SchOG und SchUG Quelle: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich 36. Bundesgesetz ausgegeben am 24.04.2012; BGBl. II Nr. 185/2012 v. 30.5.2012 (Umsetzungspaket NMS) (in Kraft seit
MehrSchule und Lehrer/innen bemühen sich um jeden einzelnen Schüler/jede einzelne Schülerin, damit er oder sie gut durch die Schule kommt.
7% SCHULQUALITÄT AUS DER SICHT VON ELTERN Lernerfahrungen und Lernergebnisse An dieser Schule lernen die Schülerinnen und Schüler sehr viel. stimmt gar Kann ich Schule und Lehrer/innen bemühen sich um
MehrGut vorbereitet in die Zukunft
Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Gut vorbereitet in die Zukunft Der Lehrplan 21 im Kanton Zürich 6 Gut vorbereitet in die Zukunft Informationen für Eltern Der Zürcher Lehrplan 21 bildet aktuelle
MehrIndividuelle Förderung. Es geht darum, eine Kultur des Förderns und Forderns an den Schulen zu etablieren.
Individuelle Förderung Es geht darum, eine Kultur des Förderns und Forderns an den Schulen zu etablieren. Individuelle Förderung Positionsbeschreibung Entwicklungsstand Rechtliche Vorgaben Pädagogischer
MehrLesefassung ab Schuljahr 2014/2015
Lesefassung ab Schuljahr 2014/2015 der Verordnung über die Sekundarstufe I des Gymnasiums vom 20. Juni 2013 ( 20 Absatz 3, 21 Absatz 2, 45 in Verbindung mit 42 sowie jeweils in Verbindung mit 67 des Bremischen
MehrKlassenteam Klassenkonferenz Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung Lehrerkonferenz...
6-1 Inhalt 6 Kooperation und Kommunikation in der Schule... 6-2 6.1 Klassenteam... 6-2 6.2 Klassenkonferenz... 6-3 6.3 Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung... 6-4 6.4 Lehrerkonferenz... 6-5 6.5 Schulkonferenz...
MehrLeistungsbeurteilung. Rechtliche Grundlagen Pädagogische Tipps
Leistungsbeurteilung Rechtliche Grundlagen Pädagogische Tipps Leistungsbeurteilung Klärung der Begriffe Leistungsbeurteilung Leistungsfeststellung Informationsfeststellung Grundlagen SchUG 18ff, LBVO Ziel
MehrVORARLBERGER MITTELSCHULE,
VORARLBERGER MITTELSCHULE, BESSERE ZUKUNFTSAUSSICHTEN. Vielfalt Heterogenität Anders Lernen! Schwerpunktbereiche Alle Wege stehen offen Chancengarantie! VORARLBERGER MITTELSCHULE, BESSERE ZUKUNFTSAUSSICHTEN.
MehrAUFNAHMSVORAUSSETZUNGEN nach den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 idgf
AUFNAHMSVORAUSSETZUNGEN nach den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 idgf I. ALLGEMEINES Grundvoraussetzung für die Aufnahme in eine andere Schulart ist der erfolgreiche Abschluss
MehrBeschlussreifer Entwurf
Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird Auf Grund 1.
MehrSo funktioniert die IMS -Lanzendorf:
So funktioniert die IMS -Lanzendorf: 1. Grundsatzüberlegungen Schule für alle Kinder unseres Einzugsbereichs. Fundierte Allgemeinbildung auf dem denkbar höchsten Niveau. Aufrechterhaltung einer überschaubaren
Mehr(Termine, Daten, Inhalte)
IV. Dokumentationsbögen / Planungsbögen (I VII) für die Referendarinnen und Referendare hinsichtlich des Erwerbs der geforderten und im Verlauf ihrer Ausbildung am Marie-Curie-Gymnasium Die Referendarinnen
Mehr39.1 Gillbachschule Rommerskirchen Konzept zur individuellen Förderung
39.1 Gillbachschule Rommerskirchen Konzept zur individuellen Förderung Die individuelle Förderung aller Kinder ist die Leitidee des neuen Schulgesetzes und beinhaltet die Forderung, dass jedes Kind gemäß
MehrWiesbachschule Grävenwiesbach. Konzept Zensierung und Bewertung von Schülerleistungen
Wiesbachschule Grävenwiesbach Konzept Zensierung und Bewertung von Schülerleistungen Stand: 24.09.2013 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 Allgemeines... 4 Klassenarbeiten... 5 Erste Klasse...
Mehr1. unser Leitwort: weil du so wertvoll bist... (Jesaja 43,4)
Das Projekt : Schule Mit dem Ziel die ehemaligen Haupt- und Realschulen, jetzt Oberschulen, zu profilieren, ist das BMO im Jahr 2005 mit der Konzipierung des Projekt: Schule gestartet. Das Bischöflich
Mehrbeachten Sie bitte die folgenden Neuerungen, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen notwendig sind:
Linz, 22.02.2016 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, beachten Sie bitte die folgenden Neuerungen, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen notwendig sind: 1. Fächervergütung für Vertragslehrpersonen
MehrFörderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am
Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 05.05.2009 1. Rechtliche Grundlagen - Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom
MehrQuelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1991, 399 Gliederungs-Nr:
Quelle: juris-abkürzung: Ges/Hw/SozBerFschulV BR Ausfertigungsdatum: 24.09.1991 Gültig ab: 01.08.1992 Gültig bis: 31.07.2015 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: Brem.GBl. 1991, 399 Gliederungs-Nr: 223-k-24
Mehr6. Bestimmungen für schriftliche Arbeiten in der Grundstufe (Primarstufe)
1 von 5 23.01.2007 22:57 Anlage 2: Richtlinien für Leistungsnachweise Anlage 2 Richtlinien für Leistungsnachweise 1. Korrektur und Beurteilung schriftlicher und anderer Leistungsnachweise sollen so erfolgen,
MehrSTANDORTBEZOGENES FÖRDERKONZEPT BRG TRAUN 2015/2016 ALLGEMEINES INFO-BLATT. Liebe Eltern!
Liebe Eltern! Wir möchten durch individuellen Förderunterricht die SchülerInnen an unserer Schule bestmöglich fördern. Aus diesem Grund haben wir ein Förderkonzept entwickelt, das den verschiedenen Bedürfnissen
MehrLeitbild Kantons schule Rychen berg Winterthur
Leitbild Kantons schule Rychen berg Winterthur Präambel Die Kantonsschule Rychenberg gibt sich ein Leitbild, das für alle Akteure an unserer Schule verbindlich ist und an dem wir uns auch messen lassen
MehrSCHÜSTA für Klassenvorstände
2009 SCHÜSTA für Klassenvorstände Unterlagen zur KV-Konferenz am 7.10.2009 bgadmin1 HIB Saalfelden 05.10.2009 Programmaufbau Inhalt Programmaufbau... 3 Stammdaten... 4 Daueranmerkung... 4 Sprachen... 4
MehrAufbau der Oberschule Uelsen
Aufbau der Oberschule Uelsen 5./6. Klasse Orientierungsphase Gemeinsamer Unterricht in fast allen Fächern Möglichst wenig Lehrkräfte in einer Klasse Wahlpflichtkurse (WPK) ab Klasse 6 (u.a. zweite Fremdsprache)
MehrLVEV NOST Juni Hauptversammlung LVEV OÖ Linz
LVEV NOST Juni 2016 1 Hauptversammlung LVEV OÖ 28.06.2016 Linz LVEV NOST Juni 2016 2 Neue OberSTufe - NOST Mythos und Wahrheit Individuell modular Begabungsförderung individuelle Lernbegleitung Aufsteigen
Mehr(insbesondere Vorgangsweise in Fällen, in denen Lehrer [Lehrerinnen] an mehreren
Amt der iroler Landesregierung Bildung Leitungen der Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen Romed Budin elefon: 0512/508-2586 elefax: 0512/508-2555 E-Mail: bildung@tirol.gv.at
MehrVorsitzende des Bildungsausschusses Frau Sylvia Eisenberg, MdL Landeshaus Kiel. Kiel, 15. Oktober Kontingentstundentafel
Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Sylvia Eisenberg, MdL Landeshaus 24105 Kiel Kiel, 15. Oktober 2007 Ministerin Kontingentstundentafel
MehrVIERTER TEIL STUNDENTAFEL. Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände
VIERTER TEIL STUNDENTAFEL Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Mehr