es gehe darum, allen die gleiche Chance zu geben, eine Person zu werden

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1 FÖRDERUNTERRICHT SEKUNDARSTUFE Pädagogik ist die Wissenschaft, die Perspektiven, Chancen und Möglichkeiten kreativ aufzeigt, daher sind wir alle gefordert im Rahmen des Möglichen die Neuerungen umzusetzen und die Freiräume zu nützen. Daher ist der Förderunterricht anzubieten, der in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme durchgeführt wird. Der Förderunterricht ist als zusätzliches Lernangebot der Schule zu verstehen, er muss für die Lernenden ein attraktives Angebot darstellen, er muss sich in der Konzeption vom Regelunterricht unterscheiden, Lernfortschritte, ein Mehrwert an Wissen, Motivation und Verstehen sind der Lohn dafür. Wer die Forderung von John Dewey 1 es gehe darum, allen die gleiche Chance zu geben, eine Person zu werden ernst nimmt, darf sich nicht mit einer homogenen Rahmengebung, einer reflexionsfreien Systematisierung von Schülertypen, einer undifferenzierten Wissensvermittlung, die sich am intellektuellen Durchschnitt orientiert, einer auf Bedürfnisse und Eigenheiten nicht Bezug nehmenden Pädagogik abfinden, sondern er hat die im Rahmen der Schulgesetze und des Curriculums möglichen Freiräume und Chancen zu suchen, umzusetzen und durch Differenzierung und Individualisierung die Inhalte, Kompetenzen, Verhaltensmuster und Vorstellungen weiterzugeben, die die Antwort auf die Fragen und Forderungen der Zukunft geben. Lehrplanforderungen: Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach deren Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen 1 Early Writings, Band 1 Seite 246 r.woell Seite

2 Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen: - Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten, - Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld, - Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs, - Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist, - Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten, - Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation. Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler. Der Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des 19 Abs. 3a Wenn die Leistungen des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende des 1. oder des 2. Semesters mit Nicht genügend zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich r.woell Seite

3 mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühwarnsystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Vermeidung dieser negativen Beurteilung (zb Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise) zu erarbeiten und zu beraten. des Schulunterrichtsgesetzes ( Frühwarnsystem ) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar. Dabei ist vorauszusetzen, dass es sich um leistungsfähige und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind. In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die a) eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, weil sie die Anforderungen in den wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder Umstellungsschwierigkeiten wegen eines Schulwechsels haben; nach der Einstufung in Leistungsgruppen kommt dieser Förderunterricht nur mehr für Schülerinnen und Schüler der dritten Leistungsgruppe in Betracht; b) auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet werden sollen oder deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll. Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Der Förderunterricht kann in der 1. bis 4. Klasse als Klassen-, Mehrklassenoder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in r.woell Seite

4 Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden. Die Förderung in Leistungsgruppen sowie die Umstufungen gemäß 31c des Schulunterrichtsgesetzes haben insbesondere unter Bedachtnahme auf die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen zu erfolgen. Der Auftrag zur Differenzierung und Individualisierung kann sich nicht in der Zuordnung zu bestimmten Lerngruppen erschöpfen. Auch der Unterricht in Schülergruppen hat gemäß der oben genannten Grundsätze, die für alle Unterrichtsgegenstände gelten, zu erfolgen, weil die Annahme, es gäbe homogene Niveaus, empirisch nicht zutreffend ist. WARUM IST FÖRDERUNTERRICHT WICHTIG? - individuelle Förderung in Kleingruppen - genauere Beobachtung möglich - zusätzliche Förderung für SchülerInnen mit Wahrnehmungs- und Teilleistungsschwächen, mangelnden Grundkompetenzen... - Förderung von SchülerInnen mit besonderen Begabungen - zusätzliche Wiederholungs- und Übungsmöglichkeiten - Versäumtes (durch Krankheit...) nachzuholen - Selbstwert und Erfolgserlebnisse der SchülerInnen steigern - Eingehen auf die Persönlichkeit und individuellen Bedürfnisse des Kindes - entspannte Lernatmosphäre - Hilfe für Kinder, die wenig Unterstützung von Eltern haben - vermehrter Einsatz von Unterrichtsmaterialien (PC, Lernspiele...) r.woell Seite

5 THESEN ZUM FÖRDERUNTERRICHT Auch der Förderunterricht braucht eine Vorbereitung Erfolgreiche Schritte des Förderns sind: Diagnose Förderplanung innere Differenzierung - Rückmeldung Förderunterricht muss Wirksamkeit und Nachhaltigkeit erzeugen Schwächen abbauen und Stärken fördern Fordern und Fördern heißt Lernkultur verändern, Stärken entwickeln, Ressourcen nützen und alle mitnehmen Förderunterricht ist ein Freiraum, der nicht der Leistungsbeurteilung unterliegt Die Teilnahme am Förderunterricht soll der Schüler positiv erfahren Eckpunkte für eine neue Lernkultur des Förderns und Forderns Auf Lernprobleme antwortet die Schule mit Förderung statt mit Abwertung und Aussonderung Förderung setzt früh ein Lücken durch sofortige Förderung vermeiden und erst dann Steigerung der Anforderungen Tests geben diagnostische Hinweise, Sinn ergeben sie allerdings nur, wenn anschließend gezielte Förderung erfolgt Die Balance zwischen individueller Förderung und hohen Anforderungen gelingt nur dann, wenn das gemeinsame Interesse der Schule, alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu besten Leistungen zu motivieren, vorhanden ist. r.woell Seite

6 WIE KANN DER FÖRDERUNTERRICHT ORGANISIERT WERDEN? Der FU kann vom Fachlehrer, von der Fachlehrerin selbst, aber auch von einer anderen LehrerIn der Schule geführt werden (eine andere Lehrperson bietet einen anderen Zugang zum Stoff). Mögliche Varianten: o 1 Stunde Förderunterricht pro Gruppe/Klasse/Schulstufe o Blockung von Förderunterricht an Fördernachmittagen o Werkstattförderunterricht der Werkstattförderunterricht bietet die Möglichkeit, mehrere Fachbereiche klassen- bzw. schulstufenübergreifend zu fördern; o Aktion Schule des Lesens zur Leseförderung im Sekundarbereich durch Mitarbeiter des LSR Teams. Schulen werden rechtzeitig über diese Angebote für das Schuljahr 2005/2006 informiert. Diese Förderangebote werden interessierten Schulen zusätzlich zur Verfügung gestellt. o Mehrere LehrerInnen bieten am selben Nachmittag ihre FU-Stunde mit speziellen Schwerpunkten an; Qualifikationen der LehrerInnen an der Schule sollten unbedingt genützt werden; o Integrativer Förderunterricht: eine Lehrperson betreut einige Kinder während des (offenen) Klassenunterrichts; o Darüber hinaus dürfen im FU durch eigene Modelle geschaffen werden Kein Förderunterricht in den ersten und letzten Schulwochen WAS IST FÖRDERUNTERRICHT NICHT? - Fortsetzung des Klassenunterrichts - Disziplinierungsmaßnahme - reine Hausübungsbetreuung - Therapiestunde - zusätzliche Stunde für alle SchülerInnen - Aufbewahrungsstunde für SchülerInnen - spontane Entscheidung der LehrerIn ohne Förderziel r.woell Seite

7 Der Förderunterricht darf von den SchülerInnen nicht als diskriminierend erlebt werden. Eine fixe SchülerInnen-Einteilung für ein ganzes Schuljahr ist zu vermeiden. Einsatz der Förderkontingente: Mit Schreiben vom 7. April 2005 hat die Bildungsabteilung mit Zahl IVa- 2122/267 folgendes Rundschreiben erlassen: Bei der Kontingentsberechnung werden die Stunden für den Förderunterricht nur mehr mit 1% der Zwischensumme berechnet. Die Differenz auf die bisherigen 2% werden zur Gänze in einen Stundenpool, der von LSI Dr. Wöll verwaltet wird, einfließen. Diese zweckgebundenen Einzelstunden werden nach Vorliegen eines pädagogischen Konzeptes für den Fördeunterricht von LSI Dr. Wöll vergeben und sind in Maske WoStd unter Förderunterricht Kontingent LSI einzugeben. Die Eingabe hat erst bei Eröffnungsmeldung zu erfolgen Diese Maßnahme wurde gesetzt, um auf jeden Fall die im 19 Abs. 3a SchUG geforderten Förderkontingente für den Schüler sicher zu stellen. Auf Grund der Kontingentsberechnung der Abteilung Bildung erhält eine Hauptschule für den FU weiterhin direkt 1% (nicht zweckgebunden), werden für den FU weitere Stunden benötigt, teile ich der HS auf Ansuchen (siehe Formblatt) weitere Stunden zu (Obergrenze: Nochmals 1% der Zwischensumme). Nach Rücksprache mit der Abteilung Bildung ist sowohl die Anforderung von Einzelstunden, als auch von Jahresstunden möglich! Mit freundlichen Grüßen Dr. Reinhold Wöll LSI r.woell Seite

8 Antrag für Förderstunden Hauptschule : Wir benötigen im Schuljahr 2005/2006 für die Erfüllung der Fördermaßnahmen, die im SchUG 19 Abs. 3a und im Lehrplan der HS vorgesehen sind, folgende Stunden aus dem Kontingent LSI: a) Förderunterricht in Einzelstunden, bzw. Blockung Fächer Einzelstunden Deutsch Englisch Mathematik Summe =Wochenstunden(/36) b) Förderunterricht integrativ in Lehrfächerverteilung Fächer Wochenstunden Deutsch Englisch Mathematik Summe Summe übertragen! Gesamtsumme aus a) + b) in Wochenstunden r.woell Seite

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