Persönliches Budget (PB) im Rahmen der Gesetzlichkeiten der Sozialgesetzbücher. Stand: 2015 R. Winkler
|
|
- Lioba Hase
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Persönliches Budget (PB) im Rahmen der Gesetzlichkeiten der Sozialgesetzbücher Stand: 2015 R. Winkler
2 Was ist das Persönliche Budget? Das PB ist keine neue Leistungsart Es ist eine neu eingeführte Form der Hilfegewährung und eine Alternative zur bisherigen Sachleistung Die Höhe des PB orientiert sich am individuellen Bedarf des Klienten (personenzentrierte Hilfe) Das PB kann in der Krankenhilfe, der Hilfe zur Pflege, der Hilfe zur Arbeit und in der Eingliederungshilfe als Einzelbudget oder als trägerübergreifendes PB zur Anwendung kommen
3 Wie wird das PB definiert? Das persönliche Budget ist eine betragsmäßig bestimmte, für einen festgestellten Bedarf zur Verfügung gestellte Summe Geldes, die einem Leistungsberechtigten zur selbstbestimmten und selbstorganisierten Deckung seiner Bedarfe zur Verfügung gestellt wird.
4 Seit wann gibt es das Persönliche Budget (PB) Mit Einführung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- im Juli 2001 wurde die Leistungsform PB in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich eingeführt. Nach der Erprobungsphase vom 1. Juli 2004 bis 31. Dezember 2007 besteht seit dem 1. Januar 2008 ein Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderung auf diese Leistungsform. 1 SGB IX definiert die Zielsetzung: Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
5 Gesetzliche Grundlagen Zwischen 2004 und 2007 gab es bundesweit Modellprojekte in Modellregionen zur Einführung des Persönlichen Budgets, die wissenschaftlich begleitet wurden (Sachsen war keine Modellregion) Die Ergebnisse der Modellprojekte waren überwiegend positiv, allerdings war die Resonanz auf diese Form der Leistungsgewährung relativ gering, die meisten Anträge gingen und gehen beim Sozialamt ein Ab Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch nach 17 SGB IX in Verbindung mit der Budgetverordnung
6 Wo finden wir es wieder? 17 Abs. 2-4 SGB IX Ausführung von Leistungen Budgetverordnung (VO zur Durchführung des 17 Abs. 2-4 SGB IX)- regelt Inhalt, Verfahren und Zuständigkeit 45 ff SGB III 11 Abs.1 Nr.5 SGB V (Krankenhilfeleistungen) 35 SGB VIII 35a SGB XI (Pflegeleistungen) 17 SchwbAV (Schwerbehinderten- Ausgleichsabgaben-verordnung) (Leistungen durch das Integrationsamt i.r. Hilfe zur Arbeit) 57 SGB XII (Eingliederungsleistungen) 61 SGB XII (Hilfe zur Pflege als aufstockende Leistung)
7 Welche Aussagen trifft 17 SGB IX zu Leistungen im Rahmen des PB? antragsabhängige Leistungen Ziel: Führen eines möglichst selbstbestimmten Lebens es muss sich um alltägliche, regelmäßig wiederkehrende Bedarfe handeln die Kosten der vorangegangenen Hilfegewährung im Rahmen von Sachleistungen sollen nicht überschritten werden es sind trägerüberschreitende Komplexleistungen möglich Im Rahmen der Hilfe zur Pflege sind Arbeitgebermodelle möglich
8 Was ist alltäglicher Bedarf? Ein Bedarf ist alltäglich, wenn er sich auf die Aufgaben und Anforderungen in Arbeit, Familie, Privatleben und Gesellschaft sowie die Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes bezieht. Beispiele: Arbeitsassistenz, Elternassistenz, Schulassistenz, Begleitdienste, Arbeitgebermodell in der Hilfe zur Pflege Regelmäßig wiederkehrende Bedarfe treten entweder regelmäßig in bestimmten Zeitintervallen (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) auf, lassen einen bestimmten Rhythmus erkennen oder sind innerhalb eines vorab festgesetzten Zeitraumes dauerhaft gegeben.
9 Welche Leistungsgruppen gibt es? 5 SGB IX Zur Teilhabe werden erbracht: 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen 4. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Zu 3. gehören nach 44 SGB IX z.b. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld Beiträge und Beitragszuschüsse zu KV, RV,PV Rehasport, Reisekosten, Betriebs- oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
10 Beteiligte Rehabilitationsträger nach 6 SGB IX: Gesetzliche Krankenkassen (1. und 3.) Bundesagentur für Arbeit (2. und 3.) Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (1.-4.) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (1.-3.) Träger der Kriegsopferversorgung und Fürsorge (1.-4.) Träger der öffentlichen Jugendhilfe (1.,2. und 4.) Träger der Sozialhilfe (1.,2. und 4.) Die Leistungsspanne erstreckt sich von der 1.medizinischen Rehabilitation, über 2. Teilhabe am Arbeitsleben, 3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen bis zur 4. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
11 Grundgedanken Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe weg von standardisierten Fürsorgeleistungen und hin zu selbstbestimmter Teilhabe Die Grundgedanken des Persönlichen Budget sind: Der behinderte Mensch wird zum Kunden (Leistungsberechtigten), der sich seine Leistungen, die er braucht, selbst einkaufen kann Damit kann er seine Bedarfe selbst steuern Das bedeutet für den Betroffenen - mehr Selbstbestimmung - mehr Selbständigkeit - mehr Selbstbewusstsein Recht auf Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung soll dadurch gewährleistet werden
12 Auflösung des klassischen sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses durch das Persönliche Budget ohne PB: Leistungsberechtigte stehen mit Leistungserbringer und Leistungsträger (Kostenträger) in einem sog. Dreiecksverhältnis, d.h. Leistungsberechtigte Kostenträger Leistungserbringer mit PB: Kostenträger Leistungsberechtigte Leistungserbringer Durch diese Auflösung wird das Kräfteverhältnis verlagert, indem die gesetzlich legitimierten Vertragsbeziehungen zwischen Leistungsträger und anbieter aufgelöst, bzw. geschwächt werden. Der Leistungsberechtigte wird Verhandlungspartner der Anbieter sozialer Dienstleistungen
13 Formen des Persönlichen Budgets Unterscheidung zwischen PB s innerhalb eines Sozialleistungsträgers und trägerübergreifendem Budget trägerübergreifend= Leistungsgewährung mehrerer Leistungsträger, ausgereicht in Verantwortung eines Beauftragten Zahlungen erfolgen bei trägerübergreifenden Budgets aus einer Hand (der beauftragte Träger zahlt die Leistung an den Leistungsberechtigten, die beteiligten Träger überweisen ihren Teil an den Beauftragten)
14 Was heißt personenbezogene Hilfe? Zentrale Fragen: Welche Hilfen benötigt der Klient/ die Klientin? Welches Angebot ist für sie/ihn das geeignetste? Bedarfsgerechte Hilfen sollen am Lebensort unter Nutzung vorhandener eigener Ressourcen ermöglicht werden Professionelle und nichtprofessionelle Hilfen können kombiniert werden Hilfen können privat organisiert werden Vermeidung von Umzügen zum Ort der Hilfe und Vermeidung von Betreuungswechsel bei verändertem Bedarf
15 Beispiele für budgetfähige Leistungen im Rahmen der Gesetzbücher Selbstversorgung, Haushaltführung Ambulant betreutes Wohnen von behinderten Menschen (KSV +örtlicher Sozialhilfeträger) Förderung und Vermittlung von sozialen Beziehungen Ermöglichung von Kommunikation Ambulante Eingliederungsleistungen (Training bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten) Arbeitsassistenz, Erschließung und Teilnahme an Bildungsangeboten Assistenz in der Freizeit (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) Hilfe zur Pflege Leistungen zur Mobilität; Begleitdienste Elternassistenz (Leistungen, die aufgrund von körperlichen Einschränkungen von Sorgeberechtigten (keine Hilfen zur Erziehung) Assistenz in Kitaeinrichtungen (z.b. bei schwerstkörperbehinderten Kindern) Schulassistenz
16 Anspruchsvoraussetzungen Hilfe zur Arbeit nach SGB III - Personen mit einem Behinderungsgrad von mind. 50% Hilfe zur Pflege nach SGB XI - Vorliegen einer Pflegestufe (I-III bzw. Härtefälle) Eingliederungshilfe nach SGB XII oder SGB VIII - wesentliche geistige, körperliche und/oder seelische Behinderung - wesentliche Teilhabeeinschränkung
17 Verfahrenswege Antragstellung bei einem Reha Träger (i.d.r. dort, wo umfangreichste Hilfe benötigt wird) - bei trägerübergreifendem Bedarf Bedarfsermittlung und Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen (im SGB XII einkommens- und vermögensabhängig) Verpreislichung der Bedarfe Budgetkonferenz (alle Beteiligten kommen zusammen) Zielvereinbarung Bescheid (Widerspruch, Klage als Rechtsmittel) Einkauf von Leistungen bei selbstgewählten Anbietern Kontrolle Qualitätssicherung (Pflicht des Leistungsberechtigten)
18 Gegenwärtige Situation Gemessen an der Zahl der behinderten Menschen relativ geringe Anzahl von Antragstellern Diskrepanzen zwischen Bedarf und Bedürfnis (viel Aufklärungsarbeit vonnöten; hier leisten die Sozialpädagogen des Sozialamtes umfangreiche Beratungsarbeit im Rahmen des SGB XII) Qualitätskontrolle ist mangels geringer Personalressourcen nicht umfänglich möglich Schwarzarbeit (Hinweis darauf ergeht im Bescheid) Budgetverwaltung, Selbstorganisation der nötigen Leistungen
19 Ausblick Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG), das noch in dieser Legislaturperiode der Bundesregierung verabschiedet werden soll, ist im vorliegenden Entwurf folgendes geplant: Behindertenbegriff wird neu gefasst Hauptaugenmerk: Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren Eingliederungshilfe: Umwandlung in modernes Teilhaberecht verankert künftig nicht mehr im SGB XII, sondern im SGB IX Bundeseinheitliches Verfahren zur Bedarfsfeststellung soll entwickelt werden Leistungen aus einer Hand (Budgetverordnung soll erweitert/ geändert werden)
20 Rolle des Case Management (CM) Komplexe Fälle hinsichtlich des Bedarfes und der Fallstruktur können CM- Fälle sein Gegenwärtig vereinzelt hohe Dichte von Akteuren kann über das CM gesteuert werden CM kann bei der Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes behilflich sein Die Mehrzahl der im Sozialamt beschäftigten Sozialpädagogen/innen haben eine Case Managementausbildung
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Und nun möchte ich Sie zu Fragen ermuntern!
Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung
Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft Schwerbehindertenvertretung der Hamburger Wirtschaft Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung ARINET GmbH Das Arbeitsintegrationsnetzwerk
MehrDas persönliche Budget. Wir machen s einfach
Das persönliche Budget Wir machen s einfach Carsten Trimpop und Kerstin Steinfurth Mainz Folie 1 Worum geht es beim Persönlichen Budget? Selbstbestimmung, Teilhabe, Gleichstellung in allen Lebensbereichen
MehrHERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET
HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET Rosemarie Jany, Freiburg, 21.9.2013 MODELLERPROBUNG Baden-Württemberg: von 2002 bis 2005 in 3 Landkreisen erprobt Anzahl der Budgetnehmer im Modellversuch: 49 Im
MehrPersönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -
Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung - Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext
MehrPersönliches Budget - Eine neue Leistungsform. Mario Lewerenz. Abteilung Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Bund
1 Persönliches Budget - Eine neue Leistungsform Mario Lewerenz Abteilung Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Bund 2 Was ist ein Persönliches Budget? Leistung zur Teilhabe wird anstelle einer Sachleistung
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Sitzung der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 12. Oktober 2017 Prof. Dr. Gudrun Wansing Humboldt-Universität zu Berlin
MehrPersönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008
Persönliches Budget Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember 2008 Persönliches Budget Was ist ein persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag. Leistungsempfänger können von den Rehabilitationsträgern
MehrDas traditionelle System der beruflichen Rehabilitation. BAG UB, Jörg Schulz 1. Arbeit und Persönliches Budget. Projekt der BAG UB
Arbeit und Persönliches Budget Perspektive Arbeit im Kontext von Selbstbestimmung und Teilhabe. Was kann die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets dazu beitragen? BAG UB Schulterblatt 36 20357 Hamburg
MehrPersönliches Budget 1
Persönliches Budget 1 Mit dem Persönlichen Budget kann der Leistungsberechtigte seinen Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einkaufen und dadurch ein größeres
MehrPersönliches Budget. RA Prof. Dr. Thomas Klie
Persönliches Budget RA Prof. Dr. Thomas Klie 18.3.2016 1 Individuelle Gestaltung der Leistungen 7 SGB IX Objektiver Bedarf; subjektive Wünsche Koproduktion zwischen behinderten Menschen, Rehaträgern und
MehrDas Persönliche Budget in der Jugendhilfe
Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
MehrDas trägerübergreifende Persönliche Budget
Das trägerübergreifende Persönliche Budget für mehr selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - 1 - Wandel des Selbstverständnisses behinderter Menschen Paradigmenwechsel Vom Objekt der Versorgung
MehrThema des Monats Dezember Das Persönliche Budget
Thema des Monats Dezember 2007 Das Persönliche Budget Impressum: Inhalte und Gestaltung: Doreen Risch Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de
MehrSelbstbestimmt Leben mit dem Persönlichen Budget. Kontaktstelle Persönliche Assistenz / Persönliches Budget
Selbstbestimmt Leben mit dem Persönlichen Budget 1 Was ist ein? Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag zur Unterstützung behinderter Menschen Aus dem Budget werden Dienstleistungen oder Hilfen bezahlt
MehrRICHTLINIEN. für die Durchführung. des. Persönlichen Budgets. in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege (RL-PB)
RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege (RL-PB) Inhaltsübersicht Richtlinien zum Persönlichen Budget Vorbemerkung 1. Definition
MehrDas Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung
Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung Kreisgruppenversammlung Landkreis Harz 31.03.2010 Halberstadt Sachleistung Leistungsträger Sozialamt Vereinbarung 79 SGB XII Leistungserbringer Sozialer
MehrPersönliches Budget Grundidee und Modellerprobung
Informationsveranstaltung für Leistungsanbieter Bielefeld, 22. September 2005 Persönliches Budget Grundidee und Modellerprobung Dr. Gudrun Wansing Rehabilitationssoziologie Universität Dortmund Sachleistungsprinzip
MehrPersönliches Budget und Interdisziplinäre Förder-und Behandlungsplanung
Persönliches Budget und Interdisziplinäre Förder-und Behandlungsplanung Tomas Steffens 1 Frühe Hilfen - Persönliche Budgets für Kinder? Frühförderung im Kontext des SGB IX Persönliches Budget Persönliche
MehrBeziehungen durch Persönliches Budget
Beziehungen durch Persönliches Budget Leistungsträger (hier z. B. überörtlicher Sozialhilfeträger) Leistungsberechtigter Leistungsanbieter (Träger/Einrichtung) Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist als
MehrPersönliches Budget Grundidee und Modellerprobung
Informationsveranstaltung des Kreises und der Stadt Herford, 09. Februar 2006 Persönliches Budget Grundidee und Modellerprobung Markus Schäfers Rehabilitationssoziologie Universität Dortmund Wissenschaftliche
MehrDas Persönliche Budget. Möglichkeit der Finanzierung wenn der Personalschlüssel nicht reicht?
Das Persönliche Budget Möglichkeit der Finanzierung wenn der Personalschlüssel nicht reicht? 1 Einführung des Persönlichen Budgets Inkrafttreten des SGB IX am 01.07.2001 bis 31.12.2007 Ermessensleistung
MehrRICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe (RL-PB)
Landkreis Konstanz RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe (RL-PB) Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1. Definition und Ziele des Persönlichen Budgets 2. Leistungsberechtigter
MehrPersönliches Budget in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Landeswohlfahrtsverband Hessen Barbara Oerder (Projektleitung TPB, Mitarbeiterin der Steuerung für den Überörtlichen Sozialhilfeträger,
MehrTrägerkonferenz Pflege. Persönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung. Cottbus,
Trägerkonferenz Pflege Persönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung Cottbus, 21.11.2014 1.1 Gesetzliche Grundlage Ausführung von Leistungen 17 SGB IX i.v.m. Handlungsempfehlung Trägerübergreifende
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen
MehrDas Persönliche Budget
Eva-Maria Rothenburg Das Persönliche Budget Eine Einführung in Grundlagen, Verfahren und Leistungserbringung Juventa Verlag Weinheim und München 2009 Inhalt Einleitung 9 TeilA Idee und Entwicklung des
MehrBeraterhandbuch Seite 60
Beraterhandbuch Seite 60 Beraterhandbuch Seite 61 Beraterhandbuch Seite 62 Beraterhandbuch Seite 63 Beraterhandbuch Seite 64 Beraterhandbuch Seite 65 Beraterhandbuch Seite 66 Beraterhandbuch Seite 67 Beraterhandbuch
MehrBAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf
BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. Das Persönliche Budget im Übergang von der Schule in den Beruf Monika Scholdei-Klie, Augsburg, 23. März 2010 Das Gesetz SGB IX, 17 Abs.
MehrDas Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung?
Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung? neue Struktur SGB IX Teil 1 Rehabilitations und Teilhaberecht allg. Regelungen Teil 2 veränderte Eingliederungshilfe Teil 3 Schwer
MehrVorzüge und Überdenkenswertes zum Persönlichen Budget aus Sicht des Leistungsträgers der Eingliederungshilfe
Vorzüge und Überdenkenswertes zum Persönlichen Budget aus Sicht des Leistungsträgers der Eingliederungshilfe Referat zur Fachtagung Teilhabe gestalten mit dem Persönlichen Budget am 10.02.2011 in Halle/Saale
MehrPersönliches Budget (PB) in der Suchthilfe
Persönliches Budget (PB) in der Suchthilfe Definition Rechtliche Grundlage Ziele des Budgets Budgetfähige Leistungen Modellphase & Modellregionen Ziele der Suchthilfe Warum ein Budget oder : Warum kein
MehrDAS PERSÖNLICHE BUDGET
DAS PERSÖNLICHE BUDGET Eine Information LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN WAS IST EIGENTLICH DAS PERSÖNLICHE BUDGET? Behinderte Menschen und von Behinderung bedrohte Menschen können das Persönliche Budget
MehrBerufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen. Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe
Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe Leistungsansprüche Krankenbehandlung Medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe
MehrBundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF
Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF 1 Themen Grundsätze BTHG ICF und biopsychosoziales Modell Regelungen im BTHG bezogen auf die
MehrTagung Gute Hilfe selbst bestimmt. Aktueller Stand des Persönlichen Budgets. 16/02/08 FH Osnabrück Betriebswirtschaft Prof XY
Tagung 14.02.2008 Gute Hilfe selbst bestimmt Aktueller Stand des Persönlichen Budgets 16/02/08 FH Osnabrück Betriebswirtschaft Prof XY Gliederung 1. Rechtslage 2. Persönliches Budget Was ist und was soll
MehrPersönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe
Persönliches Budget 28.10.2014 Kreissozialamt Eingliederungshilfe Persönliches Budget 1. Was ist das Persönliche Budget? 2. Wofür kann ich ein PB beantragen? 3. Wie beantrage ich ein PB? 4. Welche Voraussetzungen
MehrHessisches Sozialministerium Das trägerübergreifende Persönliche Budget
Das trägerübergreifende Persönliche Budget Für mehr selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Wiesbaden, den 8. August 2013 Wandel des Selbstverständnisses behinderter Menschen Paradigmenwechsel
MehrMaren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus
Teilhabe als Leistungsanspruch Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Tel.: 0355/612 4800 Fax: 0355/612 134801 Email: sozialamt@cottbus.de 1 Gesetzliche Grundlagen
MehrDas Persönliche Budget: Leistungen und Hilfe selbst einkaufen!
Das Persönliche Budget: Leistungen und Hilfe selbst einkaufen! von Katja Kruse Herausgegeben vom Bundesverband für Körperund Mehrfachbehinderte e.v. Brehmstraße 5-7, 40239 Düsseldorf Tel. 0211/64004-0
MehrSelbstbestimmung oder reine Geldangelegenheit?!
Selbstbestimmung oder reine Geldangelegenheit?! Das Persönliche Budget FORUM Psychiatrie Dresden, 2. April 2008 Vicki Hänel Referentin beim PARITÄTISCHEN Sachsen e.v. Worüber sprechen wir? Was ist ein
MehrDas Persönliche Budget als neues Steuerungsinstrument Prof. Dr. Markus Schäfers
Das Persönliche Budget als neues Steuerungsinstrument Prof. Dr. Markus Schäfers Hochschule Fulda Fachbereich Sozialwesen Rehabilitation und Teilhabe im Sozialraumbezug Was ist das Persönliche Budget? Menschen
MehrSchriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Persönliches Budget. Drucksache 18 / Wahlperiode
Drucksache 18 / 11 486 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Persönliches
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/259.08.206 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Inanspruchnahme
MehrPersönliches Budget. Theorie und Praxis
Persönliches Budget Theorie und Praxis November 2012 Vorstellung Ralf Bremauer, Betriebswirt (FH), MA Soziale Arbeit, Erfahrungen: Werkstattleiter, Gesamtwerkstattleiter, Pflegesatzreferent, Geschäftsbereichsleiter,
MehrBAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf
BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. Das Persönliche Budget im Übergang von der Schule in den Beruf Monika Scholdei-Klie, Neuss, 9. November 2010 Paradigmenwechsel Das Persönliche
MehrBundesweiter Rechtsanspruch auf das Persönliches Budget. Bemessung. Wunsch- und Wahlrecht 9 SGB IX. Elemente des Sachleistungsprinzips
17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget Bundesweiter Rechtsanspruch auf das Persönliches Budget Möglichkeiten, Grenzen, Erfahrungswerte (2) Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch
MehrGrundlagen zum Persönlichen Budget
Grundlagen zum Persönlichen Budget 1. Beispiele www.kopfsalat-berlin.de Wunsch von Heiko: In den eigenen Vier Wänden leben Melanie Fritz, PARITÄTISCHES Kompetenzzentrum Persönliches Budget 2 1. Beispiele
MehrAntrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget
Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget (Dieser Absatz ist optional auszufüllen.) Antrag aufnehmende Stelle/Person Erste Beratung am Folgeberatung am War für die Beantragung - falls notwendig
MehrIndividuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Aktenzeichen: Anzahl und Alter
MehrInformationen zum Persönlichen Budget
Informationen zum Persönlichen Budget Was ist ein Persönliches Budget?... 1 Wer kann ein Persönliches Budget beantragen?... 1 Wo kann ein Persönliches Budget beantragt werden?... 1 Wie hoch ist das Persönliche
MehrBundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen
Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Das Bundesteilhabegesetz
MehrIndividuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person AZ.:.. Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Anzahl und Alter der
MehrDas neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen?
Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen? Reform des SGB IX Dr. Harry Fuchs Düsseldorf Ziel der Reform: Reform des SGB IX Gestaltung
MehrPersönliches Budget -Präsentation- Herzlich Willkommen
Persönliches Budget -Präsentation- Herzlich Willkommen Einführung Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Einführung
MehrPersönliches Budget (PersB) gem. 17 SGB IX i.v.m. 103 SGB III
Persönliches Budget (PersB) gem. 17 SGB IX i.v.m. 103 SGB III 1. Hintergrund durch das persönliche Budget (PersB) wird der durch das SGB IX eingeleitete Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte
Mehr, Roland Lumpe, Teamleiter Reha/SB. Regionaler Tisch für Arbeit Memmingen-Unterallgäu Fachkräfte durch Inklusion
15.11.2014, Roland Lumpe, Teamleiter Reha/SB Regionaler Tisch für Arbeit Memmingen-Unterallgäu Fachkräfte durch Inklusion Der Arbeitgeber-Service - Ihr kompetenter AnsprechpartnervorOrt Ihre Vorteile:
MehrDas Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung -erfolgreich und übertragbar auf weitere Förder und Unterstützungsbereiche?
Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung -erfolgreich und übertragbar auf weitere Förder und Unterstützungsbereiche? Referat zur Fachtagung Thüringen braucht Dich?! 20 Jahre Jugendberufshilfe
MehrTeilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplan: Gemeinsamkeiten Unterschiede Anforderungen. Dr. Michael Schubert
Teilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplan: Gemeinsamkeiten Unterschiede Anforderungen Dr. Michael Schubert Fachtag Bundesteilhabegesetz Personenzentrierung in Hessen. Wie sieht die zukünftige Gesamt- und Teilhabeplanung
MehrTeilhabe gestalten mit dem Persönlichen Budget?
Teilhabe gestalten mit dem Persönlichen Budget? Abschlussveranstaltung des Projektes Perspektive B. Donnerstag, 10. Februar 2011 Halle an der Saale Workshop 4: Persönliches Budget und Persönliche Assistenz
MehrMinisterium für Soziales und Gesundheit
Ministerium für Soziales und Gesundheit Die Bedeutung des Persönlichen Budgets nach 17 SGB IX aus Sicht des Landes Martina Krüger Referentin für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Ministerium
MehrMarkus Schäfers. Persönliches Budget
Markus Schäfers Persönliches Budget Grundidee Das Persönliche Budget ist ein bedarfsbezogener Geldbetrag, den Menschen mit Behinderung anstelle einer Sachleistung erhalten können, um damit erforderliche
MehrDas Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?
Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, 6. Mai 2009 Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Hochschule Neubrandenburg I.
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB
MehrIn den letzten Jahren hat sich in Deutschland viel geändert für Menschen mit Behinderung, in der Politik sowie bei den gesetzlichen Regelungen
113 6. Einheit 6. Einheit Persönliches Budget Teil 1 a) Einstieg - Der Kursleiter begrüßt die Teilnehmer. - Gemeinsam wird an die letzte Einheit erinnert. - Der Kursleiter gibt einen Überblick über die
MehrPersönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad
Persönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches
MehrERGOTHERAPIEKONGRESS 2016 Würzburg, MAI 2016
ERGOTHERAPIEKONGRESS 2016 Würzburg, 5. - 7. MAI 2016 Aktuelle Herausforderungen für angestellte Ergotherapeuten im Bereich Arbeit und Rehabilitation Sozialrechtliche Rahmenbedingungen: Nutzbare Chancen
MehrPersonenzentrierung und Teilhabe in einem gegliederten System wie geht das?
Personenzentrierung und Teilhabe in einem gegliederten System wie geht das? Die BAR und ihre Mitglieder 11.05.2015 Bernd Giraud 2 Zuständigkeiten bei Leistungen zur Teilhabe Rehabilitationsträger Gesetzliche
MehrDas Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen
13. BGT Nord am 28. September 2017 in Kiel Teilplenum: Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen Das Wichtigste in Kürze Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) revolutioniert
MehrPersönliches Budget - Arbeitgebermodell Mit oder ganz ohne Intensivpflegedienste?
Marcello Ciarrettino Dipl. Pflegepädagoge (FH) Lehrbeauftragter der Uni Witten/ Herdecke Lehrbeauftragter der Hochschule für Gesundheit University of Applied Sciences Bochum Fachgesundheits- und Krankenpfleger
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrDas Persönliche Budget
Nieder-Ramstädter Diakonie 10. Internationales GBM - Anwendertreffen Nieder-Ramstadt, 12. Mai 2006 Das Persönliche Budget Grundlagen und Praxis in der Ausführung Persönlicher Budgets Joachim Speicher,
MehrGemeinsame Servicestellen für Rehabilitation. Abteilung Rehabilitation 1
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation Abteilung Rehabilitation 1 Sie erhalten Informationen über Ziele Aufgaben Träger Organisation Arbeitsweise Öffentlichkeitsarbeit der gemeinsamen Servicestellen
MehrEingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII. Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen
Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen Änderungen in der Sozialhilfe Struktur des bisherigen BSHG bleibt im Wesentlichen erhalten:
MehrFachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 65 SGB IX Leistungen zum Lebensunterhalt
Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 65 SGB IX Leistungen zum Lebensunterhalt Änderungshistorie Fassung vom 20.12.2017 Neufassung aufgrund des zum 01.01.2018 in Kraft tretenden
MehrTrägerübergreifende Aspekte der Teilhabeplanung und Bedarfsermittlung
Trägerübergreifende Aspekte der Teilhabeplanung und Bedarfsermittlung Die BAR und ihre Mitglieder 2 Kooperation bei Menschen mit psych. Erkrankung Häufig verschiedene Leistungen in medizinischer, beruflicher
MehrMaßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden
21.04.2015 Fachtag für Mitarbeiter der sozialen und begleitenden Dienste in Stuttgart Daniela Schickle Maßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden Agenda 1. Definition des Begriffs
MehrBTHG und jetzt? Einzelfallhilfen an Schulen oder Poolleistung?
BTHG und jetzt? Einzelfallhilfen an Schulen oder Poolleistung? Elmauer / KJF Regensburg e.v. / AFET / Schulbegleitung Poolleistung Seite 1 von 16 Ein geschichtlicher Exkurs: Die kaiserliche Botschaft vom
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Gesetzliche Grundlagen: Was ich über das Persönliche Budget wissen sollte! Stefan Viernickel Rechtsanwalt Juri-Gagarin-Ring 116 99084 Erfurt Telefon: 0361-64 43 99 64 Telefax: 0361-64
MehrBundesteilhabegesetz (BThG) Übersicht, Auswirkungen und Bewertung
Bundesteilhabegesetz (BThG) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Übersicht, Auswirkungen und Bewertung 1 03.04.2017 I Jour Fixe / LWL-Landesjugendamt Westfalen
MehrPersönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten
Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und
MehrPersönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung
in der gesetzlichen Krankenversicherung Datum: 25.09.2008 Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext i.v.m. Vorläufige Handlungsempfehlung Trägerübergreifende Aspekte
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am Schwerpunkthema Block 1 Einheitliche Bedarfsfeststellung in Mecklenburg-Vorpommern Philipp Regge,
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30.06.2017 Schwerpunkthema Block 1 Einheitliche Bedarfsfeststellung in Mecklenburg-Vorpommern Philipp Regge, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
MehrIndividuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, GP-Nr.
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, GP-Nr. IHP für den Zeitraum von bis Erstantrag Folgeantrag (Personen) un- Erstellt von der Antrag stellenden bzw. leistungsberechtigten Person unter
MehrWeiterentwicklung des Systems der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen PD Dr.
Weiterentwicklung des Systems der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen PD Dr. Felix Welti CAU Kiel I. Einführung II. Der Rahmen des SGB IX
MehrDas Bundesteilhabegesetz Kernforderungen der Lebenshilfe
Das Kernforderungen der Lebenshilfe Vorsitzenden und GF-Konferenz des LV NRW Gladbeck, 5. März 2016 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Umsetzung der
MehrDas Persönliche Budget. Nutzungsmöglichkeiten und Finanzierungsformen
Nutzungsmöglichkeiten und Finanzierungsformen 1 Manfred Häpp November 2009 Gliederung 1. Einleitung 2. Grundlagen 3. Rechtliche Grundlagen 4. Verwaltungsverfahren 5. Rechtliches und Praktisches 6. Vorstellung
MehrDas Persönliche Budget. 17 SGB IX, 57 SGB XII, BudgetV
Das Persönliche Budget 17 SGB IX, 57 SGB XII, BudgetV Fragen: Was ist ein Persönliches Budget? Wer kann ein Persönliches Budget erhalten? Wofür kann ein Persönliches Budget (des Sozialhilfeträgers) verwendet
MehrWorkshop Schnittstelle Eingliederungshilfe - Pflege
Caritas im Bistum Augsburg Workshop Schnittstelle Eingliederungshilfe - Pflege Ursachen/Folgen/Lösungen? Fachtag LAG CBP, Augsburg, 19.09.2017 Übersicht Aktuelle gesetzliche Grundlagen zur Schnittstelle
MehrPersönliches Budget. Startschuss für bundesweite Kampagne und Tagungen
Persönliches Budget Persönliches Budget Selbstbestimmt leben: Persönliches Budget Startschuss für bundesweite Kampagne und Tagungen Ab dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen Anspruch auf ein Persönliches
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthemen Block 2: - Regelungen zum Einkommen und Vermögen - Abgrenzung Maßnahmeleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt Dr. Dietlinde Albrecht,
MehrFachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung
Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung Augsburg 28. September 2015 Sozialrechtliche Grundlagen des SGB VIII, IX und XII Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
Mehrnamens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Rohde u. a. und der Fraktion der FDP BT-Drs., 16/6687, betreffend,,ursachen der geringen Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Abkürzungen... 9 1 2 3 Idee und rechtliche Grundlagen...11 Voraussetzungen
MehrDas Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe
Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe- Persönliches Budget Köln, 06.12.2012 Friedrich Reichenbach Landschaftsverband
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrReha vor Pflege? Zum Verhältnis Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
Reha vor Pflege? Zum Verhältnis Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege ZIEL ERREICHT? EINGLIEDERUNGSHILFE UND BUNDESTEILHABEGESETZ Berlin, 10. Oktober 2016 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin
MehrGrundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,
Mehr