Notifizierung nach der Bauproduktenverordnung - Was ändert sich?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Notifizierung nach der Bauproduktenverordnung - Was ändert sich?"

Transkript

1 Notifizierung nach der Bauproduktenverordnung - Was ändert sich? Infoveranstaltung BauPVO

2 Was ist neu für die notifizierten Stellen? Es ändert sich wenig bei den wesentlichen Anforderungen an die notifizierten Stellen der eigentlichen Tätigkeit der Stellen Es ändern sich die gesetzliche Grundlage das Verfahren zur Notifizierung Grundsätze zur Unterauftragsvergabe und Nutzung von Herstellerprüfeinrichtungen Informationspflichten der Notifizierten Stellen Infoveranstaltung BauPVO

3 Inhalt 1. Aufgaben und Anforderungen für notifizierte Stellen 2. Notifizierungsverfahren 3. Pflichten der notifizierten Stellen Inhalt Seite XX Infoveranstaltung BauPVO

4 Was ist neu für die notifizierten Stellen? Anh. V Systeme der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) Kapitel VII Art. 43 Anforderungen an notifizierte Stellen Art. 45 Unterauftragnehmer und Zweigstellen Art. 46 Nutzung von (Prüf-) Einrichtungen außerhalb der notifizierten Stelle Art. 52, 53 Pflichten der notifizierten Stellen Anforderungen und Pflichten weitgehend aus dem Beschluss 768/2008/EG übernommen Infoveranstaltung BauPVO

5 Module für die Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten Werkseigene Produktionskontrolle ggf. einschl. Produktprüfung Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung, einer Typberechnung, von Wertetabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle Stichprobenprüfung (audit-testing) von vor dem Inverkehrbringen des Produktes entnommenen Proben Laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle Grundlage für die Zuweisung von Aufgaben an Hersteller und notifizierte Stellen Infoveranstaltung BauPVO

6 Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten (Anh. V BauPVO) Modul System Werkseigene Produktionskontrolle ggf. einschließlich Produktprüfung Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung, einer Typberechnung, von Wertetabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle Stichprobenprüfung (audit-testing) von vor dem Inverkehrbringen des Produktes entnommenen Proben Laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle System 2 entfällt Hersteller Notifizierte Stelle Infoveranstaltung BauPVO

7 Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten beteiligt sind Anhang V der Bauproduktenverordnung Produktzertifizierungsstelle (System 1+, 1) Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle (System 2+) Prüflabor (System 3) Für jedes System nur eine notifizierte Stelle. Infoveranstaltung BauPVO

8 Prüflabor (System 3) Notifiziertes Labor, das die Merkmale oder die Leistung von Baustoffen oder produkten misst, untersucht, prüft, kalibriert oder auf andere Art und Weise bestimmt Aufgaben nach Anhang V BauPVO Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung (auf der Grundlage einer vom Hersteller gezogenen Stichprobe), einer Typberechnung, von Wertetabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung Aufgaben nach Anhang III BPR nur Erstprüfung des Produktes (keine Bewertung) Infoveranstaltung BauPVO

9 Art. 43 Anforderungen an die notifizierten Stellen (2) Eine notifizierte Stelle muss nach nationalem Recht gegründet und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sein. keine unselbständigen Einheiten (6) Eine notifizierte Stelle muss in der Lage sein, alle Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit auszuführen, die ihr gemäß Anhang V übertragen werden und für die sie notifiziert wurde, gleichgültig, ob diese Aufgaben von der notifizierten Stelle, in Ihrem Auftrag oder in ihrer Verantwortung ausgeführt werden. Welche Aufgaben werden untervergeben? Infoveranstaltung BauPVO

10 Art. 43 Anforderungen an die notifizierten Stellen (11) Eine notifizierte Stelle wirkt an der einschlägigen Normungsarbeit und der Arbeit der nach dieser Verordnung eingerichteten Koordinierungsgruppe notifizierter Stellen (GNB) mit beziehungsweise sorgt dafür, dass ihr Bewertungspersonal darüber informiert wird und wendet die von dieser Gruppe erarbeiteten Entscheidungen und Dokumente als allgemeine Leitlinie an. Infoveranstaltung BauPVO

11 Inhalt 2. Notifizierungsverfahren Inhalt Seite XX Infoveranstaltung BauPVO

12 Notifizierungsverfahren rechtliche Situation derzeit 16 Bauproduktengesetz Die in 11 Abs. 1 bestimmte Behörde ist zugleich notifizierende Behörde in Sinne von Art. 40 Abs. 1 der Verordnung (EU) 305/2011, sofern nichts anderes vorgesehen ist. in Vorbereitung Gesetzliche Regelung zur Durchführung der BauPVO Benennung des DIBt als notifizierende Behörde Übertragung der Begutachtung und Überwachung auf die DAkkS Akkreditierungsurkunde erforderlich VMPA

13 Art. 44 Konformitätsvermutung Bei einer notifizierten Stelle, die die Befugnis erhalten soll, Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit auszuführen, die nachweist, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind (Anm.: Akkreditierungsnormen), oder in Teilen davon erfüllt, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen nach Artikel 43 insoweit erfüllt, als die harmonisierten Normen diese abdecken. Vermutungswirkung Infoveranstaltung BauPVO

14 Artikel 47 Anträge auf Notifizierung (2) Die Stelle, legt dem Antrag eine Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten und der Bewertungsund/oder Überprüfungsverfahren, für die sie die Kompetenz beansprucht, sowie eine Akkreditierungsurkunde bei, die von der nationalen Akkreditierungsstelle gemäß der VO (EG) Nr. 765/2008 ausgestellt wurde und in der diese bescheinigt, dass die Stelle die Anforderungen von Artikel 43 erfüllt. Bestätigung muss aus der Akkreditierungsurkunde erkennbar sein Infoveranstaltung BauPVO

15 Notifizierungsverfahren in Deutschland Stufe 1 Akkreditierung durch die nat. Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH) Bestätigung der Erfüllung der Anforderungen nach Art. 43 BauPVO Antrag auf Notifizierung mit Vorlage der Akkreditierungsurkunde (DIBt) Stufe 2 Entscheidung über die Befugnis, die Tätigkeit als notifizierte Prüfoder Zertifizierungsstelle auszuführen (Befugniserteilung) Notifizierung Benennung gegenüber der EK und den Mitgliedstaaten Einspruchsfrist von 2 Wochen (EK oder MS) Liegt ein Einspruch vor, gilt die Stelle nicht als notifizierte Stelle Aufnahme der Tätigkeit als notifizierte Stelle Infoveranstaltung BauPVO

16 Stufe 1 Kompetenznachweis Produktzertifizierungsstelle EN Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle EN Prüflabor EN ISO/IEC BauPVO (Anforderungen und Pflichten!) + Akkreditierungskriterien für Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten beteiligt sind Bisher keine einheitlichen europäischen Festlegungen (EA), insbesondere für 2+ Infoveranstaltung BauPVO

17 Stufe 2 Notifizierung Benennung/Notifizierung durch die notifizierende Behörde Notifizierungsinformationen werden den NA aller MS zur Kenntnis gegeben (nicht öffentlich) Einspruchsfrist 2 Wochen oder 2 Monate Es liegen keine Einwände vor Es liegen Einwände der EK oder anderer NA vor Prüfung der Einwände durch die NA zu notifizierende Stelle Tätigkeit darf nicht aufgenommen werden Erwiderung der NA am Ende der Einspruchsfrist (evtl. Änderung der Notifizierung) Aufnahme der Tätigkeit als notifizierte Stelle Infoveranstaltung BauPVO

18 Notifizierungsverfahren - Besonderheiten Befugniserteilung (Adressat: Notifizierte Stelle) Verwaltungsakt mit Nebenbestimmungen (aufschiebende Bedingung, ggf. Pflichten der Stelle, Widerrufsvorbehalt ) Notifizierung (Adressat: EK und andere Mitgliedstaaten) Angaben zur Stelle Angaben zu Tätigkeiten und Produkten Angaben zur Akkreditierung (hen, nächster Überwachungstermin durch die DAkkS, Gültigkeit der Akkreditierung) Die Notifizierung muss vor /bei Ablauf der Akkreditierung aktualisiert werden. Neue Akkreditierungsurkunde ist vorzulegen. Infoveranstaltung BauPVO

19 Antragstellung zur Notifizierung Angaben im Antragsformular (in Vorbereitung) Institution (Name, Anschrift, Kontaktdaten) Id.-Nummer (wenn vorhanden) Autorisierte Kontaktperson Funktion (Stellentyp) Bauprodukt (harmonisierte technische Spezifikation) und/oder Wesentliche Merkmale (horizontale Notifizierung) Zusätzliche Unterlagen Akkreditierungsurkunde Inhalt von Antragsformular und Akkreditierungsurkunde werden abgestimmt. Infoveranstaltung BauPVO

20 Horizontale Notifizierung Wesentliche Merkmale für die Angabe der einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikation nicht erforderlich ist: Brandverhalten Feuerbeständigkeit Verhalten bei Brand von außen Geräuschabsorption Emission von gefährlichen Stoffen Nur für Prüfstellen sinnvoll. NB schlagen für bestimmte Prüfungen die Bildung von Produktgruppen vor. Infoveranstaltung BauPVO

21 Art. 46 Verwendung von Einrichtungen außerhalb des Prüflabors der notifizierten Stelle (1) Auf Antrag des Herstellers und soweit dies aus technischen, wirtschaftlichen oder logistischen Gründen gerechtfertigt ist, können notifizierte Stellen die Prüfungen nach Anhang V für die Systeme 1+, 1 und 3 zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit durchführen oder unter ihrer Aufsicht durchführen lassen, und zwar entweder in den Fertigungsstätten selbst unter Verwendung der Prüfeinrichtungen des internen Labors des Herstellers oder nach vorheriger Zustimmung des Herstellers in einem externen Labor unter Verwendung der Prüfeinrichtungen dieses Labors. Notifizierte Stellen, die diese Prüfungen durchführen, müssen ausdrücklich dazu ermächtigt werden, außerhalb ihrer eigenen akkreditierten Prüfeinrichtungen tätig zu werden. Ermächtigung (Befugnis) wird bei der Notifizierung mitgeteilt und in die NANO-Liste aufgenommen Infoveranstaltung BauPVO

22 Art. 46 Verwendung von Einrichtungen außerhalb des Prüflabors der notifizierten Stelle Möglich nur innerhalb des Umfanges für die Stelle notifiziert (kompetent) ist, d. h. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC erforderlich Nicht identisch mit Unterauftragsvergabe! Die Verantwortung bleibt bei der notifizierten Stelle. Hinweis im Prüfbericht, dass die Prüfungen außerhalb der eigenen akkreditierten Prüfeinrichtungen durchgeführt wurden Die Stelle führt keinesfalls nur eine Witnessprüfung durch, auch wenn fremdes Prüfpersonal zum Einsatz kommt! Kriterien in Vorbereitung Infoveranstaltung BauPVO

23 Antragstellung zur Notifizierung Übertragung der Notifizierung von der BPR in die BauPVO Es ist immer ein neuer Antrag auf Notifizierung (einschließlich der Vorlage einer Akkreditierungsurkunde) nach der Bauproduktenverordnung erforderlich Nach Ablauf der Akkreditierung ist eine neue Akkreditierungsurkunde vorzulegen. Infoveranstaltung BauPVO

24 Inhalt 3. Pflichten der notifizierten Stellen Inhalt Seite XX Infoveranstaltung BauPVO

25 Art. 45 Zweigstellen und Unterauftragnehmer von notifizierten Stellen Unterauftragnehmer und Zweigstellen müssen die Anforderungen nach Art. 43 erfüllen. Arbeiten dürfen nur an Unterauftragnehmer oder eine Zweigstelle vergeben werden, wenn der Auftraggeber zustimmt. Die notifizierte Stelle hält die Unterlagen über die Begutachtung der Qualifikation der Unterauftragnehmer oder Zweigstelle für die notifizierende Behörde bereit. (Zusammenfassung) Infoveranstaltung BauPVO

26 (2) Art 52 Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf Ihre Arbeit Wahrung der Verhältnismäßigkeit, bei Vermeidung unnötiger Belastungen der Wirtschaftsakteure oder Widerruf von Bescheinigungen Berücksichtigung der Größe eines Unternehmens, der Branche, seiner Struktur, dem Grad an Komplexität der jeweiligen Produkttechnologie, Massenfertigung oder Serienfertigung Abstimmung unter den NB? aber Hierbei gehen die Stellen so streng vor, wie dies gemäß den Bestimmungen dieser VO und der Bedeutung des Produktes für die Erfüllung aller Grundanforderungen an Bauwerke erforderlich ist. (Zusammenfassung) Infoveranstaltung BauPVO

27 Art 53 Meldepflichten der notifizierten Stellen Gegenüber der notifizierenden Behörde Jede Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Widerruf von Bescheinigungen Alle Umstände, die Folgen für die Notifizierung haben können Auskunftsersuchen der Marktüberwachungsbehörden Auf Verlangen Auskünfte über ihre Tätigkeit (einschließlich Unteraufträge und andere Tätigkeiten) Gegenüber den anderen notifizierten Stellen Informationen über die negativen und auf Verlangen auch über die positiven Ergebnisse ihrer Tätigkeit (Aktiv? Auf Anfrage? Anonymisiert? Vertraulichkeit?) (Zusammenfassung) Infoveranstaltung BauPVO

28 Zusammenfassung Ab Notifizierung nach der BauPVO erforderlich (Antrag) 2-stufiges Verfahren zur Notifizierung vorgesehen Akkreditierung durch die DAkkS Befugniserteilung/Notifizierung durch das DIBt Anforderungen an die NB in der BauPVO geregelt Tätigkeit und Pflichten der NB in der BauPVO geregelt Dokumente der GNB sind zu beachten Bis Anerkennung nach BauPG / Notifizierung nach der BPR erforderlich Tätigkeit auf der Grundlage von BauPG und BPR Infoveranstaltung BauPVO

29 Zusammenarbeit DIBt-DAkkS Unterstützung bei der Erarbeitung der sektorbezogenen Akkreditierungsregeln Unterstützung bei der Auswahl von Gutachtern oder Fachexperten Gegenseitige Unterrichtung bei Beschwerden/Bedenken bzw. Maßnahmen gegen notifizierte Stellen Die DAkkS erteilt der notifizierende Behörde auf deren Ersuchen Auskunft und leitet auf Verlangen ein Überprüfungsverfahren ein, wenn sie über von Mängeln hinsichtlich der fachlichen Kompetenz unterrichtet wird (AkkStelleG) Infoveranstaltung BauPVO

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Autorin der Präsentation Heidelinde Fiege DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B D Berlin Tel.: Fax: hfi@dibt.de Seite XX

Geltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:

Geltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: Akkreditierungskriterien für Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten entsprechend Anhang V BauPVO (305/2011) beteiligt sind Produktzertifizierungsstellen

Mehr

BauPVO Änderungen in den Verfahren zur Konformitätsbewertung

BauPVO Änderungen in den Verfahren zur Konformitätsbewertung Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) Christian Kehrer, Leiter der ift Überwachungs- und Zertifizierungsstelle Prof. Ulrich Sieberath, Leiter des ift Rosenheim BauPVO Änderungen in den Verfahren zur Konformitätsbewertung

Mehr

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am 01.07.2013 Welche Pflichten entstehen daraus für Zertifizierungsstellen und Hersteller von Bauprodukten? Dr. K. Stemmer

Mehr

Prüflabore für System 3 nach DIN EN ISO/IEC 17025

Prüflabore für System 3 nach DIN EN ISO/IEC 17025 Akkreditierungskriterien für Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten entsprechend Anhang V BauPVO (305/2011) beteiligt sind Prüflabore für System 3 nach

Mehr

Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz?

Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz? Seite 1 von 7 ift Rosenheim Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz? Das müssen Sie beachten bei der zukünftigen CE- Kennzeichnung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen!

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete

Mehr

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:

Mehr

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Dezernat 32 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-2336 Fax: 0641 303-2359 E-Mail:

Mehr

Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung. des MRA-Bauproduktekapitels:

Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung. des MRA-Bauproduktekapitels: Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung und die Auswirkungen des MRA-Bauproduktekapitels: Auswirkungen auf Konformitätsbewertungs- und Zulassungsstellen Referent: Dr. Fritz Hunkeler, Geschäftsleiter

Mehr

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v.

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v. Deutsche Bauchemie e.v. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß BauPVO Symposium zur Europäischen Bauproduktenverordnung 8. November 2012, BMVBS, Berlin Themen 1. Die Leistungserklärung 2. Die CE-Kennzeichnung

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm IBS Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GmbH Akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle Petzoldstraße 45, 4021 Linz Österreich für Türen, Fenster,

Mehr

deutsch 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauproduktes gemäß Artikel 11 Absatz 4 BauPVO:

deutsch 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauproduktes gemäß Artikel 11 Absatz 4 BauPVO: LEISTUNGSERKLÄRUNG deutsch Nr. GE 101 + 103 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche,

Mehr

Die Verbindlichkeit der Probenahme von Bauprodukten - Notwendigkeit, Durchführung und mögliche Probleme am Beispiel von Baubeschlägen

Die Verbindlichkeit der Probenahme von Bauprodukten - Notwendigkeit, Durchführung und mögliche Probleme am Beispiel von Baubeschlägen Die Verbindlichkeit der Probenahme von Bauprodukten - Notwendigkeit, Durchführung und mögliche Probleme am Beispiel von Baubeschlägen Alle Bestimmungen der EU BauPVO beziehen sich ausschließlich auf Produkte

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil I VORBEMERKUNG

Mehr

Mitteilung des DIBt Fragenkatalog. Fragenkatalog zur Europäischen Technischen Bewertung (ETA) Eine Hilfestellung für Antragsteller. Stand: August 2017

Mitteilung des DIBt Fragenkatalog. Fragenkatalog zur Europäischen Technischen Bewertung (ETA) Eine Hilfestellung für Antragsteller. Stand: August 2017 Mitteilung des DIBt Fragenkatalog Fragenkatalog zur Europäischen Technischen Bewertung (ETA) Eine Hilfestellung für Antragsteller Stand: August 2017 Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin www.dibt.de Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bauproduktenverordnung (BauPV) Die Umsetzung für Hersteller und notifizierte Stelle

Bauproduktenverordnung (BauPV) Die Umsetzung für Hersteller und notifizierte Stelle Bauproduktenverordnung (BauPV) Die Umsetzung für Hersteller und notifizierte Stelle Gliederung I. Bauproduktenverordnung Einführung II. III. IV. Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Notifizierte Stelle

Mehr

Ortsbewegliche Druckgeräte

Ortsbewegliche Druckgeräte Die neuen Vorschriften und ihre Anwendung Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2 TPED und ODV: alles neu? was

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 7 Textgegenüberstellung 7. 7. (4) Auf Nichtselbsttätigen Waagen, die nicht der Eichpflicht unterliegen, müssen (4) Nichtselbsttätige Waagen, die nicht der Eichpflicht unterliegen, müssen zumindest

Mehr

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-11142-01-05 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 24.04.2013 bis 19.12.2014 Ausstellungsdatum: 24.04.2013 Urkundeninhaber:

Mehr

CPR

CPR Konformität der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) 2499 - CPR -0115428-00-01 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09. März 2011 (Bauproduktenverordnung

Mehr

Regeln zur Erteilung der Befugnis für Notifizierte Stellen und GS-Stellen

Regeln zur Erteilung der Befugnis für Notifizierte Stellen und GS-Stellen ZENTRALSTELLE DER LÄNDER FÜR SICHERHEITSTECHNIK im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Regeln zur Erteilung der Befugnis für Notifizierte Stellen und GS-Stellen Besucheradresse:

Mehr

Revision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle

Revision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle RICHTLINIE 2007/47/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive

Mehr

Das Maßnahmenpaket für den freien Warenverkehr

Das Maßnahmenpaket für den freien Warenverkehr Das Maßnahmenpaket für den freien Warenverkehr New Legal Framework Austrolab - Workshop Das Binnenmarktpaket Auswirkungen auf das Akkreditierungsgesetz und Konformitätsbewertungsstellen, Wien, 9. Dezember

Mehr

Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß der Bauproduktenverordnung

Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß der Bauproduktenverordnung Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß der Bauproduktenverordnung Welche Änderungen ergeben sich durch die neue Bauproduktenverordnung? Zusammengestellt von Dipl.-Ing. Wolfgang Höhnl 24. Mai 2015

Mehr

Inhalt und Gliederung. TÜV NORD Schweißerfrühstück 2017 Stahlbau. 1. Kennzeichnungspflicht gemäß EU-BauPVO für harmonisierte Bauprodukte

Inhalt und Gliederung. TÜV NORD Schweißerfrühstück 2017 Stahlbau. 1. Kennzeichnungspflicht gemäß EU-BauPVO für harmonisierte Bauprodukte 05. Mai 2017 TÜV NORD Marktüberwachung/ TÜV NORD Schweißerfrühstück 2017 Stahlbau Inhalt und Gliederung 05. Mai 2017 in Hannover Thema: Aufgaben, Tätigkeiten und Erfahrungen der Marktüberwachung harmonisierter

Mehr

DAfStbFachkolloquium

DAfStbFachkolloquium DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

Mehr

Die EU-Bauproduktenverordnung. (EU-BauPVO) 1. Grundsätze. 2. Leistungserklärung. 3. CE-Kennzeichnung. 4. Anwendung

Die EU-Bauproduktenverordnung. (EU-BauPVO) 1. Grundsätze. 2. Leistungserklärung. 3. CE-Kennzeichnung. 4. Anwendung Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) und ihre Anwendung in Deutschland 1. Grundsätze 2. Leistungserklärung 3. CE-Kennzeichnung 4. Anwendung Fiege IHK Lübeck 19.06.2015 1 Die EU-Bauproduktenverordnung

Mehr

Version 4.0; Stand: 02/2016 Seite 1 von 10

Version 4.0; Stand: 02/2016 Seite 1 von 10 Richtlinie der Zertifizierungsstelle für Produkte des Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen (MPA NRW) für die Zertifizierung von Produkten und der werkseigenen Produktionskontrolle Inhaltsverzeichnis

Mehr

über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830

über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830 über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN 14351-1 und der EN 13830 zwischen der RAICO Bautechnik GmbH vertreten durch Manfred

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0352 vom 6. Juli Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0352 vom 6. Juli Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-10/0352 vom 6. Juli 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Akkreditierung und Notifizierung. Evelyn Körner Akkreditierung im Bauwesen, bup-fortbildungsveranstaltung

Akkreditierung und Notifizierung. Evelyn Körner Akkreditierung im Bauwesen, bup-fortbildungsveranstaltung Akkreditierung und Notifizierung 1 1. Die DAkkS auf einen Blick Struktur der DAkKS / Aufgaben 2. Akkreditierung im Rahmen der neuen EU-BauPVO - Grundlagen 3. Aufgaben der notifizierten Stellen 4. Ablauf

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

Zulassung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen in Niedersachsen - Erfahrungsbericht u. Fallbeispiele -

Zulassung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen in Niedersachsen - Erfahrungsbericht u. Fallbeispiele - Zulassung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen in Niedersachsen - Erfahrungsbericht u. Fallbeispiele - 14. Jahrestagung Trinkwasserringversuche am 27. Februar 2013 in Osnabrück Frank Raulf

Mehr

Grundlegendes zur Bauprodukt-Verordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung

Grundlegendes zur Bauprodukt-Verordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung 1. Die BauPVO löst am 01. Juli 2013 die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) ab und gilt dann als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten. In Deutschland wird der Übergang von der BPR

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 28. Dezember 2015 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 28. Dezember 2015 Teil I 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 28. Dezember 2015 Teil I 148. Bundesgesetz: Änderung des Maß- und Eichgesetzes (NR: GP XXV RV 851 AB 937 S. 107. BR: AB

Mehr

Nr DE BauPVo (EU Nr. 305/2011)

Nr DE BauPVo (EU Nr. 305/2011) LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr. 001-01-DE BauPVo (EU Nr. 305/2011) 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Rohrrahmenschlösser nach DIN EN 12209:2004-03 + Berichtigung 1 :2006-06 1309-CPD-0138 2. Typen-, Chargen-

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten

Verwendbarkeit von Bauprodukten Hessischer Brandschutztag Verwendbarkeit von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Wagner Inhalt Hessischer Brandschutztag 1. Muster - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2. Übergangsregelungen

Mehr

LEISTUNGSERKLÄRUNG CONF-DOP_HTA-P 01/17 HALFEN Ankerschiene HTA 40/22P und HTA 50/30P

LEISTUNGSERKLÄRUNG CONF-DOP_HTA-P 01/17 HALFEN Ankerschiene HTA 40/22P und HTA 50/30P LEISTUNGSERKLÄRUNG CONF-DOP_HTA-P 01/17 HALFEN Ankerschiene HTA 40/22P und HTA 50/30P Nr. H01-16/0453 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps HALFEN Ankerschiene HTA 40/22P und HTA 50/30P 2. 3. 4. 5. 6.

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Der Weg von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutzklappe zur Leistungserklärung. Dipl.-Ing. Michael

Mehr

Die neue EU-Bauproduktenverordnung

Die neue EU-Bauproduktenverordnung Die neue EU-Bauproduktenverordnung Matthias Springborn Fachgruppe Abgasanlagen figawa 21.06.2012 1 Titel der Verordnung Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ZE

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ZE Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ZE 16069 01 00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Gültigkeitsdauer: 26.05.2017 bis 25.05.2022 Ausstellungsdatum: 26.05.2017 Urkundeninhaber:

Mehr

Relevante Änderungen zur vorhergehenden Revision sind gelb markiert oder mit einem Strich am rechten Seitenrand gekennzeichnet.

Relevante Änderungen zur vorhergehenden Revision sind gelb markiert oder mit einem Strich am rechten Seitenrand gekennzeichnet. Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025 und Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020 für den Bereich der Binnenschiffsuntersuchungsordnung

Mehr

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1037 vom 26. Mai 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

EG Konformitätszertifikat

EG Konformitätszertifikat EG Konformitätszertifikat Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 89/106/EWG

Mehr

Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle gemäß Anhang V Nr. 2.(2) Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle gemäß Anhang V Nr. 2.(2) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 UIEt Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Bescheid über die Notifizierung nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU- Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des

Mehr

Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte

Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare

Mehr

Zusammenspiel von Akkreditierung und Anerkennung

Zusammenspiel von Akkreditierung und Anerkennung Akkreditierung und Notifizierung in Deutschland ab 2010 Zusammenspiel von Akkreditierung und Anerkennung Franz Xaver Stelz Stellvertretender Leiter der Zentralstelle der Länder L für r Sicherheitstechnik

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 20. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 20. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 20. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-13/1040 vom 13. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Apolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND

Apolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-15/0320 vom 9. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) 31.03.17 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und

Mehr

Besondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau

Besondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau Besondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau 71 SD 2 011 Revision: 1.0 13. Februar 2017 Geltungsbereich: Diese Regel legt für den

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil II VORBEMERKUNG

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0024 vom 13. Februar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0024 vom 13. Februar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-02/0024 vom 13. Februar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0057

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0057 Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund-Aplerbeck Telefon (0231) 4502-480 Telefax (0231) 4502 586 Internet www.mpanrw.de EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0057 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Umsetzung der Anforderungen zur Leistungserklärung

Umsetzung der Anforderungen zur Leistungserklärung Umsetzung der Anforderungen zur Leistungserklärung Praxisanwendung Anhang 2 - Brandschutz Nr.016/2 Technisches Merkblatt Einleitung Dieses Merkblatt zeigt anhand einem praxisbezogenem Beispiel die Umsetzung

Mehr

Regeln für die Gestaltung und den Aufbau der Akkreditierungsurkunde der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH

Regeln für die Gestaltung und den Aufbau der Akkreditierungsurkunde der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH Seite: 1/7 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2 Anwendung... 2 3 Form und Druck... 2 4 Gestaltung der Vorderseite... 3 4.1 Allgemeine Angaben und Zeichen... 3 4.2 Hinweise auf die Beleihung und das Führen

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0032 vom 7. Januar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0032 vom 7. Januar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-02/0032 vom 7. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0130 vom 13. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0130 vom 13. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-10/0130 vom 13. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom 09.03.2011 ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 Die neue Bauproduktenverordnung Die Verordnung (EU) Nr. 306/2011 des

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0258 vom 10. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0258 vom 10. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-13/0258 vom 10. Mai 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2017 Aktuelles zur Regulierung der Bauprodukte in Deutschland Berlin,

Mehr

ETA-09/0313 vom 28. August Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-09/0313 vom 28. August Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-09/0313 vom 28. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-06/0171 vom 20. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-06/0171 vom 20. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-06/0171 vom 20. April 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

LEISTUNGSERKLÄRUNG gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) DOP/ELAST

LEISTUNGSERKLÄRUNG gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) DOP/ELAST Nr. DOP/ELAST 104750 2-1 Version 2-1 1 Eindeutiger Kenncode des Produkttyps 2 Typen-,Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauprodukts gemäß Artikel 11 Absatz 4:

Mehr

ETA-12/0028 vom 30. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-12/0028 vom 30. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-12/0028 vom 30. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Zusätzliche Regelungen der. TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH. bei der Durchführung von

Zusätzliche Regelungen der. TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH. bei der Durchführung von Zusätzliche Regelungen der TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH bei der Durchführung von Produktzertifizierungen nach der EN 1317-5 i.d.g.f Revision 1 Gültig ab 05.03.2013 55-001-N Durchführung

Mehr

ETA-11/0418 vom 30. September Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-11/0418 vom 30. September Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-11/0418 vom 30. September 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

EU-Konformitätserklärungen

EU-Konformitätserklärungen EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es

Mehr

INFORMATIONSSCHRIFT. Die europäische Bauproduktenverordnung

INFORMATIONSSCHRIFT. Die europäische Bauproduktenverordnung INFORMATIONSSCHRIFT Die europäische Bauproduktenverordnung 2. Ausgabe, Februar 2015 2 INHALT 1 EINLEITUNG 3 2 INHALTE UND NEUERUNGEN DER BAUPRODUKTENVERORDNUNG 3 2.1 Entwicklung der Rechtsgrundlage 3 2.2

Mehr

Die neue Bauproduktenverordnung Bekanntes und Neues

Die neue Bauproduktenverordnung Bekanntes und Neues Die neue Bauproduktenverordnung Bekanntes und Neues Matthias Springborn, DIBt 1 Einführung Eine Zäsur in der Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes für Bauprodukte bedeutete die Verabschiedung der

Mehr

Grundlegendes zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung

Grundlegendes zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung Seite 1 von 16 Wo / Herford, 23.07.2013 1. Bedeutung Die BauPVO löst am 01. Juli 2013 die seit 1989 geltende Bauproduktenrichtlinie (BPR) ab und gilt dann als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten.

Mehr

DIN EN ISO 9OO1 MIT DEN4 ST,ANDORT: SYKER STR LASER. IN DEN TATIGKEITSBEREiCH N

DIN EN ISO 9OO1 MIT DEN4 ST,ANDORT: SYKER STR LASER. IN DEN TATIGKEITSBEREiCH N DIN EN ISO 9OO1 ZDI4_ZER' GN4BH BESCHEINIGT, D,ASS DIE ORGANISATiON PS LASER GMBH A CO. KG?73?I THEDINGHAUSEN MIT DEN4 ST,ANDORT: SYKER STR. 205-213?73?I THEDINGHAUSEN LASER IN DEN TATIGKEITSBEREiCH N

Mehr

Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis

Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis BauPVO und CE-Kennzeichnung Hintergründe, Grundlagen und Auswirkungen in der Praxis Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk,

Mehr

Leistungserklärung. Leistungserklärung. Sikafloor-161 EN 13813: Produkttyp Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Sikafloor-161

Leistungserklärung. Leistungserklärung. Sikafloor-161 EN 13813: Produkttyp Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Sikafloor-161 Flooring Auflage 01.07.2013 Kennnummer Ausgabe EN 1504-2: 2004 08 0921 EN 13813: 2002 EN 13813:2002 1. Produkttyp Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: 2. Typ Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0089 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0089 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-09/0089 vom 9. Dezember 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0387 vom 27. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0387 vom 27. August Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0387 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-08/0266 vom 24. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-08/0266 vom 24. August Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-08/0266 vom 24. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0605 vom 4. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0605 vom 4. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0605 vom 4. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Regeln zur Anerkennung von Prüflaboren

Regeln zur Anerkennung von Prüflaboren Vorwort Die nachfolgenden Regeln gelten für die Anerkennung von Prüflaboren im Rahmen der Durchführung von EG-Baumusterprüfungen (Modul B), EG-Einzelprüfungen (Modul G) und EG-Prüfung der Produkte (Modul

Mehr

Leistungserklärung. Leistungserklärung. Sikafloor-235 ESD EN 13813: Produkttyp Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Sikafloor-235 ESD

Leistungserklärung. Leistungserklärung. Sikafloor-235 ESD EN 13813: Produkttyp Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Sikafloor-235 ESD Flooring Auflage 01.07.2013 Kennnummer Ausgabe EN 1504-2: 2004 08 0921 EN 13813: 2002 EN 13813:2002 1. Produkttyp Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: 2. Typ Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes

Mehr

Umsetzung der Anforderungen zur Leistungserklärung

Umsetzung der Anforderungen zur Leistungserklärung Umsetzung der Anforderungen zur Leistungserklärung Praxisanwendung Anhang 2 - Brandschutz Nr.016/2 Technisches Merkblatt Einleitung Dieses Merkblatt zeigt anhand einem praxisbezogenem Beispiel die Umsetzung

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-07/0135 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-07/0135 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-07/0135 vom 9. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

EN CE statt Zulassung

EN CE statt Zulassung Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Chancen für Hersteller und Handel durch neue Absatzmärkte in Europa 1 Produktnorm ebnet den Weg zu neuen Absatzmärkten 1.1 Neue Regeln müssen beachtet werden

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-03/0032 vom 27. August Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-03/0032 vom 27. August Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-03/0032 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Akkreditierung nach EN ISO/IEC (Kriterien für Inspektionsstellen)

Akkreditierung nach EN ISO/IEC (Kriterien für Inspektionsstellen) Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17020 (Kriterien für Inspektionsstellen) Chance und Notwendigkeit für das Biomonitoring?! 27.11.2008 Ronald Stelzer AGES Bereich Lebensmitteluntersuchung Stabstelle Qualitätsmanagement

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 18. Dezember 2007 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-404 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1141-1.156.603-141/06 Allgemeine

Mehr

Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett. Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht

Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett. Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht Praktische Umsetzung der EU-BauPV Gräfelfing 06.06.2013 Einführung

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0757 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0757 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0757 vom 15. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0049 vom 22. März Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0049 vom 22. März Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-13/0049 vom 22. März 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr