Arbeits-und Gesundheitsschutz / Dienstleister für Errichtung und Betrieb von Offshore-Windparks in der deutschen AWZ
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- Robert Schmidt
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1 2. Offshore Wind Konferenz Maritime Wirtschaft Partner der Energiewende Chancen der Offshore-Windenenergie nutzen Hindernisse überwinden Workshop III Sicherheit in Offshore-Windparks der deutschen AWZ Arbeits-und Gesundheitsschutz / Dienstleister für Errichtung und Betrieb von Offshore-Windparks in der deutschen AWZ Kapt. Wolfgang Hintzsche 08. Januar 2013
2 Offshore Wind Deutsche AWZ Nord-& Ostsee Nordsee: genehmigt: 25 beantragt: 78 Ostsee: genehmigt: 3 beantragt: 17 Gesamte Projekte: Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 2
3 Reedereien als Dienstleister der Energiewende Rund 20 deutsche Reedereien betätigen sich derzeit bereits national und international als Dienstleister der Offshore Windenergiebranche und damit aktiv an der Umsetzung der Energiewende Bau, Befrachtung und Betrieb von Schwergutschiffen für den Transport von Projektladung für die Errichtung von Offshore Windfarmen Bereitstellung von Schleppzügen mit Schwerlastpontons für OWP- Fundamente und Umspannplattformen Bereitstellung von Schwerlastkränen Bau und Bereederung von Sicherheitsfahrzeugen Bereederung von Offshore Windpark Errichterschiffen Bau und Bereederung von Offshore Windpark Servicefahrzeugen Konzipierung und Bau von zukünftigen Wohnschiffen und Wartungsfahrzeugen Bereitstellung von Fahrzeugen, Helikoptern und Rettungspersonal zur Gewährleistung ganzheitlicher akut- und notfallmedizinischer Versorgungskonzepte 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 3
4 Lernen von Öl & Gas und klassischer Schifffahrt 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 4
5 Daseinsvorsorge Arbeitsschutz Definitionen: Seenot = in der unmittelbaren Not und ohne fremde Hilfe unabwendbare Gefahr für die Gesundheit oder das Leben auf See droht. Komplexe Schadenslage = Vielzahl von Menschenleben, Sachgüter von bedeutendem Wert, die Umwelt oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gefährdet, die Mittel und Kräfte des täglichen Dienstes nicht ausreichen oder eine einheitliche Führung mehrerer Aufgabenträger erforderlich. Arbeitsschutz in OWPs, weil Gefahr muss mit Eigenmitteln abwendbar sein (Gefährdungsanalyse), Mittel und Kräfte sind ausreichend vorzuhalten, ein Aufgabenträger (= Betreiber) ArbSchG 3 Absatz 1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 5
6 Schnittstellen sind geklärt! Staatliche Daseinsvorsorge für Seenot Komplexe Schadenslagen Betrieblicher Arbeitsschutz für Erkrankungen und Unfälle in OWPs bei, u. a. - Kranarbeiten - Höhenarbeiten - Taucharbeiten Brandbekämpfung auf WEAs und OWP-Plattformen ArbSchG 3 Absatz 2 Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten 1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 6
7 Schnittstellen sind geklärt? Komplexe Rettungssituation als staatliche Daseinsvorsorge in OWPs? widerspricht Festlegung des Arbeitsschutzgesetz (Erweiterung des Anwendungsbereich auf die AWZ) schafft zusätzliche Schnittstelle schafft Planungs- und Rechtsunsicherheit VDR lehnt Erweiterung der HK-Vereinbarung ab 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 7
8 Staatliche Mittel für staatliche Vorsorge Staatliche Daseinsvorsorge wie Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - (See-)Verkehrsüberwachung - Notschlepper - Ölwehrschiffe Havariekommando DGzRS MEDICO (Berufs-)Feuerwehr werden mit staatlichen Mitteln bzw. aus Spenden finanziert. 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 8
9 Dienstleistung - Beispiele Papier VDR-Mitglieder unterstützen auf privatwirtschaftlicher Basis (Internationale Ausschreibung!) die OWP-Planer, -Entwickler, -Errichter & -Betreiber bei der Erarbeitung und Umsetzung von - Schutz- und Sicherheitskonzepten - Seeraumbeobachtungskonzepten - Betriebskonzepten -.. bei der Anpassung oder Entwicklung geeigneter Technik - Ausleuchtung für Nachtarbeit - Übergangssysteme PTV WEA 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 9
10 SchuSiKo Grundlage ist die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und sicheren Betriebs Wesentliche Bestandteile eines SchuSiKo: Berücksichtigung der Mindestanforderungen an Konstruktion und Ausstattung der Anlagen u.a. Kennzeichnung und Befeuerung, Baustellenkennzeichnung und Betonnung Sicherheits- und Notfallmanagement auf Basis einer umfassenden Gefährdungsanalyse Abfallwirtschafts- und Betriebsstoffkonzept Konzepte zu Seeraumbeobachtung, Verkehrssicherung, Maritime Koordination, Hubschrauberflugbetrieb, Logistik 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 10
11 Dienstleistung - Beispiele Fahrzeuge VDR-Mitglieder bieten an und stellen für OWP-Errichter & -Betreiber Verkehrssicherungsfahrzeuge Sicherungs- und Assistenzschlepper Versorgungs- und Transportfahrzeuge Transport- und Rettungshubschrauber. 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 11
12 Dienstleistung - Beispiele Koordinierung VDR-Mitglieder koordinieren für OWP-Errichter & -Betreiber Schiffe Helikopter Logistikabläufe Serviceteams (Personen- Verfolgung ) HSE-Aufgaben und Einsatzpersonal 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 12
13 Dienstleistung -Beispiel Medizinische Versorgung VDR-Mitglieder bieten OWP-Errichtern & -Betreibern die medizinische Versorgung Ausbildung von OWP-Personal, z. B. erweiterten Betriebssanitätern, Telemedizinische Betreuung im Krankheitsfall Medizinisches Fachpersonal und Rettungshelikopter für Notfälle 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 13
14 Maritime Sicherheitspartnerschaft Gegenseitige Unterstützung ohne Einschränkung der Primäraufgabe durch Beteiligung an SAR-Einsätzen mit Wasser- und Luftfahrzeugen, Beteiligung an komplexen Schadenslagen mit Wasser- und Luftfahrzeugen sowie Einsatzpersonal Ggf. Reduzierung der Eigen-Gefährdung durch geeignete Maßnahmen wie Unterbrechung von Wartungsarbeiten Verschieben von Versorgungs- oder Beförderungsfahrten 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 14
15 aber nicht: Vermischung von staatlicher Daseinsvorsorge mit Betreiberaufgaben Nutzung staatlicher Daseinsvorsorge-Einrichtungen zur Abarbeitung oder Koordinierung von Arbeitsschutzmaßnahmen Aufgaben-Übernahme ohne gesetzlichen Auftrag Einwerbung von Drittmitteln zur Haushaltsentlastung bei - Bund, - Ländern oder - Kommunen Ignorieren oder Ausgrenzen von gewerblichen Anbietern 2. Offshore Wind Konferenz - Workshop 3 15
16 2. Offshore Wind Konferenz Maritime Wirtschaft Partner der Energiewende Chancen der Offshore-Windenenergie nutzen Hindernisse überwinden Workshop III Sicherheit in Offshore-Windparks der deutschen AWZ Danke für ihre Aufmerksamkeit!!
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