Zusatzvereinbarung zum Vertriebspartnervertrag bzgl. der Vermarktung von o2-my-handy -Verträgen

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1 Zusatzvereinbarung zum Vertriebspartnervertrag bzgl. der Vermarktung von o2-my-handy -Verträgen zwischen einsamobile GmbH Samerwiesen 6, Obertshausen - nachfolgend einsamobile genannt und Kundenname: Kundennummer: Strasse, PLZ, Ort: - nachfolgend Partner genannt - wird folgende, den zwischen den Parteien bestehenden Vertriebspartnervertrag, ergänzende Vereinbarung abgeschlossen: Präambel Beide Parteien sind in der Telekommunikationsbranche tätig und haben bereits einen Vertrag über die Vermarktung von Telekommunikationsprodukten geschlossen. Die Parteien beabsichtigen, im Rahmen des Vertriebspartnerverhältnisses dem Geschäftspartner die Möglichkeit einzuräumen, o2 My Handy Kaufverträge vertreiben zu können. Mit dieser Vereinbarung wird der Ablauf der Vermarktung des Produkts sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt. Dies voraus geschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes: 1 Besondere Bedingungen für den Abschluss von o2 My Handy Kaufverträgen 1.1 Bei o2 My Handy-Kaufverträgen handelt es sich um Kaufverträge über Hardware (wie z.b. Mobilfunkgeräte), die der Kunde von o2 durch einmalige Zahlung oder im Wege eines Ratenkaufs erwerben kann. 1.2 Der Partner wird damit betraut die Hardware zu vertreiben und bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung von o2, o2 My Handy-Kaufverträge mit den Kunden zu schließen. 1.3 Die Identität des Kunden ist vor Abschluss eines o2 My Handy-Kaufvertrages durch den Partner anhand eines gültigen deutschen Personalausweises oder gültigen EU oder Nicht-EU Reisepasses, bei Nicht-EU-Bürgern anhand einer Aufenthaltsbescheinigung von mindestens 6 Monaten, einem aktuellen 1

2 Adressnachweis und einer gültigen EC-Karte durch den Partner zu überprüfen. Im Übrigen hat sich der Partner bei der Überprüfung an die Vorgaben der jeweils aktuellen Checkliste für o2 Aufträge" zu halten. Der Partner stellt sicher, dass die Vertragsunterlagen (wie z.b. der o2 My Handy-Kaufvertrag oder der Ratenzahlungsplan) von einem Kunden persönlich unterzeichnet werden. Der Partner hat die erforderlichen Erklärungen zur Erfassung der o2 My Handy-Kaufverträge (z.b. auf dem o2 My Handy- Kaufvertragsformular) zu unterzeichnen. 1.4 Vor Vermittlung des o2 My Handy-Kaufvertrages hat der Partner durch o2 die Bonität des Kunden überprüfen zu lassen. 1.5 Nach positiver Bonitätsprüfung durch o2 hat der Partner die im Anschluss daran generierte Rechnung bzw. den Ratenzahlungsplan vom Kunden unterschreiben zu lassen. Mit Aushändigung der generierten Rechnung bzw. dem Ratenzahlungsplan kommt der o2 My-Handy-Kaufvertrag zwischen dem Kunden und o2 zustande. 1.6 Im Falle einer negativen Bonitätsprüfung durch o2 ist der Partner nicht befugt, im Rahmen eines o2 My Handy-Kaufvertrages eine Rechnung bzw. einen Ratenzahlungsplan zu erstellen oder Hardware im Namen von o2 an den Kunden herauszugeben. 1.7 Pro Kunde können nicht mehr als drei o2 My Handy-Kaufverträge mit o2 geschlossen werden. Hierauf hat der Partner den Kunden - sofern erforderlich - hinzuweisen. 1.8 Dem Partner ist bewusst, dass eine Zahlung der Kunden nur durch Bankeinzug möglich ist. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Partner stellt sicher, dass der Kunde hierauf vor Abschluss des o2 My Handy-Kaufvertrages ausdrücklich hingewiesen wird. 1.9 Der Partner wird den Kunden im Rahmen des Abschlusses des o2 My Handy-Kaufvertrages darauf hinweisen, dass er als Ansprechpartner für Mängelanzeigen und andere Reklamationen des Kunden fungiert Ohne vorherige ordnungsgemäße Durchführung der Identitätsprüfung gemäß Ziffer 1.3 und der Bonitätsprüfung durch o2 gemäß Ziffer 1.4 ist der Partner nicht berechtigt die o2 My Handy- Kaufverträgen mit dem Kunden mit Wirkung für o2 zu schließen Sollte der Partner trotz Durchführung der in Ziffer 1.3 bis 1.4 genannten Prüfungen Zweifel an der Identität oder Bonität des Kunden haben, wird der Partner unverzüglich die Händlerbetreuung von o2 informieren und sofern die Zweifel vor Vertragsschluss entstehen, den o2 My Handy-Kaufvertrag mit dem Kunden nicht schließen Der Verkauf von Hardware durch einsamobile an den Partner erfolgt gemäß den Regelungen dieses Vertrages bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einsamobile, welche hiermit vollumfänglich anerkannt werden und welche jederzeit unter abrufbar sind. Insbesondere sind Angebote von einsamobile freibleibend und unverbindlich. einsamobile ist nicht verpflichtet, Bestellungen bzw. Aufträge des Geschäftspartners anzunehmen Maßgeblich für den Verkauf von Hardware an den Partner sind die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung in der jeweils gültigen Preisliste von einsamobile genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Schließt der Partner im Namen und mit Vollmacht von o2 einen o2 My Handy-Kaufvertrag wirksam mit dem Kunden ab, verpflichtet sich einsamobile die vom o2 My Handy-Kaufvertrag umfasste Hardware vom Partner zurückzukaufen ( Rückkaufsfall ). Der o2 My Handy-Kaufvertrag mit dem Kunden kommt durch Aushändigung der nach Bonitätsprüfung erstellten Rechnung bzw. des Ratenzahlungsplans an den Kunden zustande Diese Verpflichtung zum Rückkauf gilt nur insoweit, als es sich um solche Hardware handelt, die einsamobile zuvor bei o2 bzw. einem von o2 autorisierten Lieferanten bezogen und dem Partner überlassen hat (nachfolgend auch als Vertriebsware bezeichnet). Auf Verlangen von einsamobile bzw. o2 wird der Partner dies anhand der jeweiligen International Mobile Equipment Identity ( IMEI- Nummer ) nachweisen. 2

3 1.16 Im Rückkaufsfall ist der Partner ermächtigt und verpflichtet, unmittelbar im Anschluss an den Rückkaufsfall und vor Übergabe der vom jeweiligen o2 My Handy-Kaufvertrag umfassten Vertriebsware mit sich im eigenen Namen und als Vertreter von einsamobile einen Vertrag über den Rückkauf dieser Vertriebsware abzuschließen. einsamobile befreit den Partner insoweit vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß 181 BGB Setzt der Partner die Vertriebsware nicht ab, insbesondere schließt er keinen o2 My-Handy- Kaufvertrag mit dem Kunden für o2, hat er keinen Anspruch auf Rückkauf der Vertriebsware durch einsamobile. Dies gilt ebenso bei Beendigung des Vertriebsvertrages Maßgeblich für den von einsamobile zu entrichtenden Preis für den Rückkauf ist der tagesaktuelle Preis zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen o2 My Handy-Kaufvertrages durch den Partner. Dieser tagesaktuelle Preis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste Dem Partner steht hinsichtlich der von ihm gemäß Ziffer 1.13 geschuldeten Zahlungen ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich derjenigen Lieferungen zu, auf die sich die jeweilige Zahlungsverpflichtung bezieht Im Rückkaufsfall ist der Partner verpflichtet, die an den Kunden verkaufte Hardware im Wege einer Lieferkette zurück an einsamobile zu übereignen. Lieferkette bedeutet, der Partner übereignet die vom Kunden im Rahmen des o2 My-Handy-Kaufvertrages ausgewählte Hardware an einsamobile, wobei der Partner auf Anweisung von einsamobile, die in diesem Falle im Voraus als erteilt gilt, die Hardware direkt an den Kunden übergibt. Ist der Partner lediglich Anwartschaftsberechtigter im Hinblick auf die an den Kunden verkaufte Hardware, ist der Geschäftspartner ebenfalls zur Rückübereignung an einsamobile berechtigt und verpflichtetet Im Hinblick auf die dingliche Einigung zur Rückübereignung der Vertriebsware an einsamobile wird der Partner ermächtigt und verpflichtet, unmittelbar im Anschluss an den Rückkaufsfall und vor Übergabe der vom jeweiligen o2 My Handy-Kaufvertrag umfassten Vertriebsware mit sich im eigenen Namen und als Vertreter von einsamobile einen dinglichen Vertrag über die Rückübertragung dieser Vertriebsware an einsamobile abzuschließen. einsamobile befreit den Partner insoweit vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß 181 BGB Der Partner wird die vom jeweiligen o2 My Handy-Kaufvertrag umfasste Vertriebsware erst nach dinglicher Einigung zur Rückübereignung an einsamobile an den Kunden übergeben Die vom o2 My Handy-Kaufvertrag umfasste Vertriebsware übergibt der Partner auf Anweisung von einsamobile, die in diesem Fall im Voraus als erteilt gilt, an den Kunden Im Rückkaufsfall wird die Hardware auf Anweisung von einsamobile vom Partner direkt an den Kunden übergeben und kann daher nicht von einsamobile überprüft werden. Eine Auferlegung einer Prüfungspflicht für den Kunden erfolgt nicht. einsamobile ist insoweit von der Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß 377 HGB befreit Im Übrigen gelten im Hinblick auf die Gewährleistung des Partners bei einem Rückkauf der Vertriebsware die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einsamobile entsprechend Bis zur Übergabe der Vertriebsware an den Kunden trägt der Partner das Risiko des zufälligen Untergangs der Vertriebsware Der Partner ist verpflichtet, bei der Lagerung und Behandlung der Vertriebsware die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes walten zu lassen Der Partner ist verpflichtet, im Sinne eines vorausschauenden kaufmännischen Wirtschaftens im ausreichenden Umfang Vertriebsware vorzuhalten. Im Falle von Lieferschwierigkeiten bei bestimmter Hardware sind im Hinblick auf die Vertriebsware die Kunden von o2 bevorzugt zu beliefern Die Höhe der Vergütung für die Vermittlung eines o2 My Handy-Kaufvertrages über Vertriebsware richtet sich nach der jeweils aktuellen einsamobile Vergütungsliste. Der Partner erhält für jeden 3

4 vermittelten o2 My Handy-Kaufvertrag zwischen o2 und dem Kunden eine Einmalzahlung ( Abschlussprovision ) einsamobile ist berechtigt, die gewährten Provisionen zurückzufordern, sofern der vom Partner als Bevollmächtigtem geschlossene o2 My Handy-Vertrag zwischen o2 und dem Kunden aufgrund der Ausübung gesetzlicher Rücktrittsrechte oder Widerrufsgründe des Kunden, z.b. wegen eines Mangels der Kaufsache, rückabgewickelt wird Stellt sich heraus, dass ein o2 My Handy-Kaufvertrag durch den Kunden oder den Partner als Bevollmächtigtem in betrügerischer Absicht geschlossen wurde oder dass der Partner nicht nachweisen kann, dass die Legitimations- und Bonitätsprüfung im Sinne von Ziffer 1.3 und Ziffer 1.4 durch ihn korrekt durchgeführt wurde so ist einsamobile berechtigt, die gezahlten Vergütungen für den Abschluss der o2 My Handy-Kaufverträge zurückzufordern. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruches bleibt unberührt Im Falle der Rückabwicklung eines vom Partner als Bevollmächtigtem abgeschlossenen o2 My Handy-Kaufvertrages zwischen o2 und dem Kunden und der damit verbundenen Rückgabe der Hardware durch den Kunden an den Partner, ist der Partner verpflichtet, die jeweilige Hardware vom Kunden zurückzunehmen und von einsamobile zurückzukaufen ( Rückabwicklungskauf ). Der Preis für den Rückabwicklungskauf entspricht dem ursprünglichen Preis für den Rückkauf gemäß Ziffer Im Falle des Rückabwicklungskaufs bei einer Rückgabe der vom o2 My Handy-Kaufvertrag umfassten Hardware durch den Kunden an den Geschäftspartner ist dieser berechtigt, die Hardware für o2 in Empfang zu nehmen. Der Partner ist bevollmächtigt, gegenüber dem Kunden für o2 Germany die dingliche Einigung über Eigentumsübertragung vom Kunden an o2 zu erklären Der Partner ist ermächtigt und verpflichtet, unmittelbar im Anschluss an die Einigung über den in Ziffer 1.33 genannten Eigentumsübergang und die Entgegennahme der vom Kunden zurückgegebenen Vertriebsware als Vertreter von einsamobile und im Namen von o2 einen schuldrechtlichen Rückkauf und einen dinglichen Vertrag über die Rückübertragung dieser Vertriebsware von o2 bzw. einem von o2 autorisierten Lieferanten an einsamobile abzuschließen. einsamobile befreit den Partner insoweit vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß 181 BGB Der Partner ist ermächtigt und verpflichtet, unmittelbar an den in 1.34 genannten Rückkauf an einsamobile mit sich im eigenen Namen und als Vertreter von einsamobile, einen schuldrechtlichen Rückkauf und einen dinglichen Vertrag über die Rückübertragung dieser Vertriebsware von einsamobile an den Geschäftspartner abzuschließen. einsamobile befreit den Partner insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts gemäß 181 BGB Der Partner übernimmt nach Abschluss des o2 My Handy-Kaufvertrages die Kundenbetreuung für durch ihn als Bevollmächtigten abgeschlossenen o2 My Handy-Kaufverträge, soweit sich Kunden direkt an den Partner wenden. In diesen Fällen fungiert der Partner insbesondere als Ansprechpartner für Mängelanzeigen und andere Reklamationen der Kunden. Reparaturen sind von einsamobile oder einem von ihr beauftragten Unternehmen durchzuführen Soweit sich der Kunde nach Abschluss des o2 My Handy-Kaufvertrages direkt an den Partner wendet, wird dieser den Kunden, sofern es nicht um die Reparatur der Ware geht, nicht an einsamobile verweisen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde die vom o2 My Handy-Kaufvertrag umfasste Hardware direkt beim Partner zurückgeben möchte Der Partner ist im Rahmen der Kundenbetreuung für durch ihn als Bevollmächtigtem abgeschlossene o2 My Handy-Kaufverträge berechtigt, nach vorheriger Genehmigung durch o2 bzw. einsamobile von o2 My Handy-Kaufverträgen umfasste Hardware zurückzunehmen bzw. auszutauschen. Im Hinblick auf die im Wege einer solchen genehmigten Rücknahme vom Kunden an den Geschäftspartner zurückgegebene Hardware gelten die in Ziffer 1.32 festgelegten Regelungen entsprechend. Im Fall eines Austausches wird ein neuer o2 My Handy-Kaufvertrag abgeschlossen. In diesem Fall wird die Provision für den o2 My Handy-Kaufvertrag über die zurückgenommene Hardware durch einsamobile zurückgefordert. Für den neu abgeschlossenen o2 My Handy-Kaufvertrag wird eine erneute Abschlussprovision gezahlt. 4

5 1.39 Storniert der Partner ohne vorherige Genehmigung durch einsamobile oder aus eigener Kulanz einen o2 My Handy-Kaufvertrag, ist einsamobile berechtigt, die gezahlten Vergütungen für den Abschluss der o2 My Handy-Kaufverträge zurückzufordern. Im Hinblick auf die im Wege einer Stornierung vom Kunden an den Partner zurückgegebene Hardware gelten die in Ziffer 1.32 festgelegten Regelungen entsprechend. 2 Rückbelastungen Ergänzend zu den Regelungen 1.30 und 1.31 vereinbaren die Parteien, dass für den Fall, dass o2 oder ein übergeordneter Vertriebspartner einsamobile gegenüber bereits gewährte/gutgeschriebene oder ausbezahlte Provisionen rückbelastet gleich aus welchem Rechtsgrund und mit welcher Begründung einsamobile berechtigt ist, gegenüber dem Partner bereits ausbezahlte Provisionen zurück zu belasten. einsamobile kann solche Rückbelastungen nach ihrer Wahl dem Partner entweder direkt in Rechnung stellen, oder die Rückbelastung mit gegenwärtigen Provisionsansprüchen des Partners verrechnen. 3 Sonstiges 3.1 Gerichtsstand ist der Sitz von einsamobile. Es gilt deutsches Recht. 3.2 Bei Unklarheiten über Höhe und Art der gemäß dieser Vereinbarung zu verprovisionierenden Verträge gelten im Zweifel die Regelungen der Vertriebspartnerverträge für My-Handy-Verträge, die o2 für diese Vertriebslinie in ihrer jeweils aktuellen Fassung einsetzt. 3.3 Ist eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien einigen sich bereits jetzt, die unwirksame oder undurchsetzbare Regelung durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der zu ersetzenden Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke im Vertrag. 3.4 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift/Stempel einsamobile GmbH Unterschrift/Stempel Partner 5

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