SEPA. Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum
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- Samuel Hermann
- vor 7 Jahren
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1 SEPA Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum Januar Mai 2013
2 Agenda Die SEPA-Migrationsverordnung Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift Was ist konkret zu tun? 2
3 SEPA bezeichnet die Single Euro Payments Area. Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in in dem inländische sowie grenzüberschreitende Zahlungen in in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Standards und Zahlungsverkehrsinstrumente. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. 3
4 Die SEPA-Verordnung hat spürbare Konsequenzen. Prozess Nutzung der SEPA-Überweisung Nutzung der SEPA-Lastschrift Abschaltung der nationalen ZV-Verfahren ab 01. Februar 2014 Technik Einsatz eines auf internationalen Normen basierenden Datenformats (XML, ISO 20022) Abschaltung des DTA-Verfahrens für Überweisungen und Lastschriften Protokoll Die IBAN (International Bank Account Number) wird zur Kontoidentifikation genutzt 4
5 Die IBAN ist das neue Identifikationsmerkmal. DE internationaler Teil ISO-Ländercode (2-stellig) Prüfziffer (2-stellig) nationaler Teil Bankleitzahl (8-stellig) Kontonummer (2-stellig; mit 0 führend auffüllen) Die Die Institute stellen stellen auf auf ihrer ihrer Homepage Umrechnungshilfen zur zur Verfügung. 5
6 SEPA betrifft nicht nur den Zahlungsverkehr. Personalwirtschaft Debitoren-/ Kreditoren- Buchhaltung SEPA Überweisung Lastschrift Briefbögen, Flyer, Flyer, Korrespondenz, electronic Banking Banking weitere weitere Bereiche Bereiche 6
7 Zur Umstellungen müssen Checklisten erstellt werden. 7
8 Agenda Die SEPA-Migrationsverordnung Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift Was ist konkret zu tun? 8
9 Die SEPA-Überweisung dient für f r europaweite Zahlungen. Die SEPA-Überweisung ist das neue Instrument für Euro-Überweisungen im Zahlungsverkehr. Sie kann sowohl für grenzüberschreitende als auch für inländische Zahlungen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer genutzt werden. Die wichtigste Neuerung für die SEPA ist die Verwendung von IBAN und BIC. Die Europaweite Gutschrift erfolgt in in der Regel innerhalb eines Bankarbeitstages bei der endbegünstigten Bank. Statt der bislang in in Deutschland verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl kommen bei der SEPA-Überweisung die IBAN (International Bank Account Number/ Internationale Kontonummer) und BIC (Bank Identifier Code // Internationale Bankleitzahl) zum Einsatz, um das Konto des Zahlungsempfängers eindeutig zu bestimmen. Der Auftraggeber benötigt in in der Regel nur die IBAN, die Kontonummer und Bankleitzahl sowie das Länderkennzeichen und eine Prüfziffer enthält. 9
10 Leistungsmerkmale der SEPA-Überweisung berweisung: Das Verfahren ist nutzbar für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in EURO innerhalb des SEPA-Raums. Die Ausführung erfolgt auf Basis der IBAN und BIC des Begünstigten bzw. Auftraggebers. Es besteht die Möglichkeit zur Übermittlung spezieller Referenzdaten (End2End, prüfzifferngesichert). Der Zahler und der Empfänger tragen die in Rechnung gestellten Entgelte ihrer jeweiligen Zahlungsdienstleiter. Bei grenzüberschreitender Zahlung wird die Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung beachtet. Es gibt keine Betragsbegrenzungen. 10
11 Agenda Die SEPA-Migrationsverordnung Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift Was ist konkret zu tun? 11
12 Die SEPA-Lastschrift dient zu europaweiten Geldeinzügen. Ein wirklicher Fortschritt im europäischen Zahlungsverkehr ist das am November 2009 gestartete, einheitliche, europaweit funktionierende SEPA-Lastschriftverfahren. Denn bislang konnten fällige f Rechnungsbeträge ge per Lastschrift nur innerhalb Deutschlands eingezogen werden. Mit der SEPA-Basislastschrift wird dies dank einheitlicher Standards in in der Abwicklung, im Datenformat und auf Basis einer gemeinsamen Rechtsgrundlage erstmals auch für f r grenzüberschreitende Lastschriften ermöglicht. 12
13 Die SEPA-Lastschrift erweitert das bisherige Verfahren. Europaweite Nutzung (EU/EWR-Staaten plus Schweiz und Monaco) Exaktes Fälligkeitsdatum Keine Betragsgrenze Widerrufsfrist acht Wochen Verwendung von IBAN und BIC Eindeutige und kontounabhängige Identifikation des Lastschrifteinreichers Neues SEPA-Lastschriftmandat notwendig Verwendungszwecklänge 140 Zeichen Eindeutige Mandatsnummer je je Lastschriftmandat (Mandatsreferenz) Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften Bei Lastschriften über Euro in in das oder aus dem Ausland besteht eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. 13
14 Das Lastschriftmandat ist künftig k das Kernstück. Voraussetzung für den Einzug von Geldern per Lastschrift ist das neue SEPA- Lastschriftmandat. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Die nach dem bisherigen deutschen Lastschriftverfahren erteilten Einzugs- ermächtigungen gelten auch weiterhin. Sollte der Zahlungsempfänger, beispielsweise der Stromversorger, auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren umstellen, wird die bisherige Einzugsermächtigung automatisch in in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat umgewandelt. De Zahlungsempfänger muss über den Wechsel zum SEPA-Lastschriftverfahren rechtzeitig informieren. 14
15 Das Fälligkeitsdatum F wird neu eingeführt. Die SEPA-Lastschrift kann sowohl für Einzüge im Inland als auch in in sämtlichen SEPA-Teilnehmerländern eingesetzt werden. Neu ist dabei die Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitsdatums. Der Zahlungsempfänger muss die SEPA-Lastschrift zum Einzug so einreichen, dass sie dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen rechtzeitig vorliegt. Bei Erst- und Einmallastschriften sind das mindestens fünf Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens zwei Tage vor Fälligkeit. Wie bei der SEPA-Überweisung ist auch bei der SEPA-Lastschrift die Verwendung von IBAN und BIC zwingend erforderlich. 15
16 Das Mandat und der Widerruf bestimmen den Rechtsrahmen. Jedes Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsnummer (Mandatsreferenz), die in in allen Lastschriften angegeben werden muss. In In Verbindung mit der Identifikationsnummer des Lastschrifteneinreichers (Gläubiger-Identifikationsnummer) wird damit jedes Mandat eindeutig identifiziert. Die Widerrufsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate. Im Gegensatz zu SEPA-Überweisung und SEPA-Kartenzahlungen ist für das SEPA-Lastschriftverfahren ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen zwingend erforderlich. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde im November 2008 verabschiedet und bereits in in deutsches Recht umgesetzt. 16
17 Es gibt die Basis- und die Firmen-Lastschrift (Übersicht 1). 17
18 Es gibt die Basis- und die Firmen-Lastschrift (Übersicht 2). 18
19 Leistungsmerkmale der SEPA-Lastschrift Lastschrift: Das neue SEPA-Mandat ermächtigt den Zahlungsempfänger und den Zahlungsdienstleister des Zahlers zur Durchführung der Lastschrift und zur Abbuchung des Einzugsbetrags. Der Datensatz wird um mandatsbezogene Daten erweitert. Ein Fälligkeitsdatum löst die derzeit übliche Einlösung bei Sicht ab. Neue komplexe Zeitzyklen erfordern neue Logiken und Prozesse bei der Abwicklung. Vorhandene Einzugsermächtigungen können in SEPA-Mandate umgedeutet werden, wenn diese wirksam (=schriftlich) eingeholt wurden. Der Einzug einer SEPA-Lastschrift erfolgt nur mit einer neuen, eindeutigen Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) des Einreichers. 19
20 Das SEPA-Lastschriftmandat ist zwingend einzuholen. Es gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat das Mandat verfällt 36 Monate nach dem letzten Einzug bei Nichtnutzung Es ist im Original durch den Zahlungs- empfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufzubewahren. 20
21 Agenda Die SEPA-Migrationsverordnung Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift Was ist konkret zu tun? 21
22 Checkliste: Umstellung der SEPA-Überweisung Ü1: den Zahlern die IBAN und BIC der der eigenen Kontoverbindung mitteilen (Briefe, Vordrucke, Werbemittel, ) Ü2: die gespeicherten Bankverbindungen auf IBAN und BIC umstellen Ü3: den korrekten Umgang mit EU-Bankverbindungen im Hause sicherstellen Ü4: die Electronic Banking-Programme mit den SEPA-Funktionen aktualisieren Ü5: die SEPA-Überweisungen nutzen 22
23 Checkliste: Umstellung der SEPA-Lastschrift L1: die Voraussetzungen für die Einführung der SEPA-Lastschrift schaffen Gläubiger-ID beantragen Inkassovereinbarung für für die SEPA-Lastschrift abschließen Schema zur Mandatsreferenzierung klären Verfahren zur Vorabinformation des Zahlers festlegen Zahler über die Umstellung des Lastschriftverfahrens informieren neue SEPA-Firmenlastschrift-Madate einholen Verbraucher auf die SEPA-Basislastschrift überführen L2: die gespeicherten Bankverbindungen auf IBAN und BIC umstellen L3: die Electronic Banking-Programme mit den SEPA-Funktionen aktualisieren L4: die SEPA-Lastschrift nutzen 23
24 Ihr SEPA-Team hilft! A.v.Droste-Hülshoff lshoff-weg 5 D Wendlingen +49 (0)1525 / Bernd.Stampp@ExtraCon.de Mai
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