OGAW IV. Informationen zum KIID (Key Investor Information Document)

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1 FÜR PROFESSIONELLE ANLEGER - JUNI 2011 OGAW IV Informationen zum KIID (Key Investor Information Document) OGAW IV: DER NÄCHSTE SCHRITT IN RICHTUNG EINES ERWEITERTEN, WETTBEWERBSFÄHIGEREN EUROPÄISCHEN FONDSANGEBOTS Am 1. Juli 2011 wird die Richtlinie für Organismen für Gemeinsame Anlagen in Wertpapiere OGAW IV erwartungsgemäß in Kraft treten. Nach ihrer Umsetzung dürfte die neue Richtlinie den grenzüberschreitenden Vertrieb von OGAW* vereinfachen, so dass den Anlegern ein erweitertes, wettbewerbsfähigeres Fondsangebot zur Verfügung steht. Dieses Ziel geht zwar bereits auf die erste, 1985 verabschiedete OGAW-Richtlinie 85/611/EWG zurück, wurde bisher aber stets nur teilweise erreicht. Die Folge war eine Reihe europäischer Richtlinien, die uns schrittweise dem ursprünglichen Ziel näher brachten. So folgt auf die Richtlinie OGAW III jetzt OGAW IV. Sie enthält fünf wichtige Veränderungen für Anleger: KIID, das Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger. Dieses Dokument soll den vereinfachten Verkaufsprospekt ersetzen und den Anlegern klarere Informationen und besseren Schutz bieten. Der Europäische Pass für Verwaltungsgesellschaften, der es einem OGAW erlaubt, in einem anderen EU-Mitgliedstaat als seinem Herkunftsland gemanagt, vertrieben und verwaltet zu werden. Neue Regeln für Master-Feeder-Fonds. Erleichterung grenzüberschreitender Verschmelzungen. Vereinfachung des Informationsverfahrens der europäischen Fonds- Regulierungsbehörden für den Vertrieb von OGAW. In diesem vorliegenden Dokument konzentrieren wir uns auf KIID, da es wahrscheinlich die Anleger am meisten betrifft und ihnen von Anfang an benutzerfreundlichere und präzisere Informationen bieten dürfte. OGAW IV: BENUTZERFREUNDLICHERE UND KLARERE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER Das KIID ist für alle ab dem 1. Juli aufgelegten OGAW IV-Fonds vorgeschrieben und dürfte nach und nach die vereinfachten Verkaufsprospekte ersetzen, wenn ein Fonds von OGAW III auf OGAW IV umgestellt wird. Unsere Anleger dürften diese Änderung begrüßen, da der vereinfachte Verkaufsprospekt im Laufe der Zeit zu einem komplexen Dokument geworden ist, das sein ursprüngliches Ziel nicht mehr erfüllt. Nachfolgend möchten wir die Hauptmerkmale des KIID für unsere Fonds in den Luxemburger SICAV BNP Paribas InstiCash, Parworld, Parvest und BNP Paribas L1 erläutern und auf die technische Einführung eingehen. Die KIID für die übrigen Umbrella- Fonds und Fonds folgen später. WANN TRITT DAS KIID IN KRAFT? Sämtliche Mitgliedstaaten können einen Übergangszeitraum nutzen, der spätestens am 30. Juni 2012 endet. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum für unveränderte OGAW III-Fonds nach wie vor der vereinfachte Verkaufsprospekt genutzt werden kann. BNP Paribas Investment Partners hat beschlossen, im Laufe des vierten Quartals 2011 mit der Umstellung für unsere Produktreihe Parvest Luxemburg zu beginnen. Die Umstellung unserer anderen Luxemburger Flagship- Fonds auf OGAW IV wird folgen. Hierzu werden wir sie rechtzeitig informieren. Nach der erfolgten Umstellung wird das KIID den Anlegern in der jeweiligen Landessprache der Registrierung zur Verfügung gestellt. * Im europäischen Rechtsrahmen versteht man unter OGAW Investmentfonds, die in gesetzlich definierte Arten von Wertpapieren und andere Finanzinstrumente investieren (Wertpapierfonds)

2 FÜR PROFESSIONELLE ANLEGER Informationen zum KIID (Key Investor Information Document), Juni 2011 I 2 WIE OFT WIRD DAS KIID AKTUALISIERT? Im Allgemeinen wird das Dokument mindestens einmal jährlich innerhalb von 35 Geschäftstagen nach dem 31. Dezember aktualisiert. Bei Änderungen des Verkaufsprospekts (z.b. Änderungen des Namens, Anlageziels oder Referenzindexes) werden weitere Aktualisierungen erforderlich. BNP Paribas Investment Partners wird die Prospekte der Luxemburger Flagship-Fonds üblicherweise zweimal jährlich aktualisieren. Darüber hinaus muss ein KIID auch in folgenden Fällen aktualisiert werden: Wenn sich die laufenden Kosten im Vergleich zu den Angaben im KIID um mindestens 5 % verändern: diese Veränderung kann darauf zurückzuführen sein, dass sich die tatsächlich beobachteten Kosten ändern oder auf eine Entscheidung, die Kosten innerhalb des Fonds zu ändern mit dem Ergebnis, dass die im KIID aufgeführten Kosten nicht länger einer angemessenen Schätzung der zukünftigen Kosten des Fonds entsprächen. Sollte dies der Fall sein, wird eine Anmerkung hinzugefügt, die besagt, dass es sich bei den laufenden Kosten um eine Schätzung und nicht um historische Werte handelt. Wenn sich der durchschnittliche Wert des Risikoindikators oder des synthetischen Risiko- und Ertragsindikators (synthetic risk and reward indicator, SRII) während vier aufeinanderfolgenden Monaten ständig geändert hat und eine Überprüfung des Risikoniveaus erforderlich macht. WO FINDEN SIE DAS NEUE KIID? Sobald unsere Luxemburger OGAW III- in OGAW IV-Fonds umgewandelt sind, wird das KIID den Anlegern über unsere Website oder über ausgewählte Plattformen elektronisch zur Verfügung gestellt. Über die entsprechenden Plattformen werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren. WIE WIRD UNSER KIID AUSSEHEN? Bei dem KIID wird es sich um ein zweiseitiges Dokument mit klaren, standardisierten Informationen über den Fonds handeln. Ziel ist es, den Anlegern zu ermöglichen, durch die klare Darstellung der Hauptmerkmale in Europa zugelassene Fonds besser zu vergleichen. BNP Paribas Investment Partners wird für jede Anteilsklasse ein gesondertes KIID erstellen. Unser KIID wird im Einklang mit der neuen OGAW IV-Richtlinie sechs Abschnitte (einschließlich des Titels) umfassen: Titel und Identifizierung des OGAW Ziele und Anlagepolitik Risiko- und Ertragsprofil Kosten des Teilfonds Wertentwicklung in der Vergangenheit Praktische Informationen Wesentliche Vorteile des KIID im Vergleich zum vereinfachten Verkaufsprospekt Geringer Umfang (nur 2 Seiten) Alle wichtigen Merkmale des Fonds auf einen Blick Standardisierte Informationen zur besseren Vergleichbarkeit von Fonds

3 FÜR PROFESSIONELLE ANLEGER Informationen zum KIID (Key Investor Information Document), Juni 2011 I 3 Wesentliche Informationen für den Anleger In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Merkmale des OGAW beschrieben: Klare Sätze Präziser und weniger technisch als die juristische Formulierung im Prospekt Dieses Dokument enthält wesentliche Fondsinformationen für den Anleger. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage zu erläutern. Wir raten Ihnen dieses Dokument zu lesen, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Bond JPY, ein Teilfonds des SICAV "PARVEST" Kategorie Klassisch Anteilsklasse: Thesaurierung ISIN LU Ziele und Anlagepolitik Ziel des Teilfonds ist es, den Wert seines Vermögens mittelfristig durch Anlagen in Anleihen mit Investment Grade-Rating und andere, auf JPY lautende Schuldinstrumente zu steigern. Er wird aktiv verwaltet und zielt darauf ab, den JPM GBI Japan Index zu übertreffen. Es dürfen auch Anlagen in Wertpapiere getätigt werden, die nicht in einem solchen Index geführt werden. Risiko- und Ertragsprofil Geringeres Risiko Höheres Risiko Üblicherweise geringere Erträge Üblicherweise höhere Erträge Die Erträge werden grundsätzlich wieder angelegt. Die Anleger können ihre Anteile täglich (an Bankgeschäftstagen in Luxemburg) zurückgeben. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung und kann sich eventuell nicht wiederholen, Die Risikokategorie eines Fonds ist ein Hinweis, jedoch weder ein Ziel noch eine Garantie und kann sich im Laufe der Zeit verändern, Die niedrigste Kategorie kann nicht mit einer risikofreien Anlage gleichgesetzt werden, Warum wird der Fonds in diese bestimmte Kategorie eingeordnet? Der Wert einer Anlage kann durch Zinsschwankungen beeinflusst werden. Zinssätze können durch verschiedene Elemente oder Ereignisse beeinflusst werden, wie z.b. Geldpolitik, Diskontsatz, Inflation usw. Der Anleger wird darauf hingewiesen, dass steigende Zinssätze den Rückgang des Werts von Anlagen in Anleihen und Schuldinstrumente zur Folge haben. Weder Kapitalgarantie noch Kapitalschutz. Erläuternde Beschreibung der Risiken, die für den Teilfonds wesentlich sind und die vom Indikator nicht angemessen erfasst werden. Kreditrisiko: Dieses Risiko bezieht sich auf die Fähigkeit eines Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen: Herunterstufungen einer Emission oder des Ratings eines Emittenten können zum Rückgang des Werts von Anleihen führen, in die der Teilfonds investiert ist. Liquiditätsrisiko: Dieses Risiko ist auf die Schwierigkeit zurückzuführen, einen Vermögenswert aufgrund eines Mangels an Käufern zum angemessenen Marktpreis und zum gewünschten Zeitpunkt zu verkaufen. Dieser Abschnitt ermöglicht den Anlegern die Bewertung des Rendite-Risikoprofils ihres Fonds. Das Risikoniveau liegt zwischen 1 (geringstes Risiko) und 7 (höchstes Risiko) und wird mit Hilfe des synthetischen Risiko- und Ertragsindikators (synthetic risk and reward indicator, SRRI) berechnet. Der SRRI basiert auf der geschätzten jährlichen Volatilität des Fonds. Niedrigere Werte weisen auf ein geringeres Risiko und üblicherweise niedrigere Erträge hin, während höhere Werte auf ein höheres Risiko und üblicherweise höhere Erträge hinweisen. Die Berechnungsmethode dieses Indikators ist je nach der Fondskategorie, zu der Ihr Fonds gehört, unterschiedlich. Die ESMA* (ehemals CESR) definiert fünf Haupt-Fondskategorien für OGAW, in die wir unsere Fonds einordnen müssen (nähere Angaben zur Klassifizierung der ESMA siehe unten). In diesem Beispiel gehört der Fonds der Kategorie Marktfonds an. * EU-Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA))/Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR)

4 FÜR PROFESSIONELLE ANLEGER Informationen zum KIID (Key Investor Information Document), Juni 2011 I 4 Grafische Darstellung der Wertentwicklung des OGAW im Laufe der letzten 10 Jahre. Reichen die Aufzeichnungen weniger als 10 Jahre zurück, muss die Wertentwicklung seit Auflegung des Fonds aufgeführt werden und mindestens ein vollständiges Kalenderjahr abbilden. Die Angaben umfassen: eine kurze Beschreibung der berücksichtigten/nicht berücksichtigten Kosten das Jahr der Auflegung des Fonds die Währung, in der die Wertentwicklung in der Vergangenheit aufgeführt ist Corporate Biography MMM YYYY 2 Kosten des Teilfonds Die von Ihnen gezahlten Gebühren werden zur Zahlung der Kosten für die Verwaltung des Teilfonds einschließlich seiner Vermarktung und seines Vertriebs verwendet. Diese Kosten beschränken das potenzielle Anlagewachstum. Einmalige Kosten vor oder nach Ihrer Anlage Ausgabeaufschlag Bis zu 5 % Rücknahmeabschlag Bis zu 1 % Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage (vor der Auszahlung Ihrer Rendite) abgezogen wird Kosten, die vom Fonds jährlich abgezogen werden. Laufende Kosten 1,06% Kosten, die vom Fonds jährlich abgezogen werden. An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren Keine Für den Ausgabeauf- und den Rücknahmeabschlag werden Höchstwerte angegeben. In bestimmten Fällen zahlen Sie evtl. weniger bitte fragen Sie Ihren Finanzberater. Die Angaben für die laufenden Kosten basieren auf den Ausgaben für das 2010 endende Geschäftsjahr. Dieser Wert kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Er umfasst nicht: An die Wertentwicklung gebundene Gebühren Portfoliotransaktionskosten, es sei denn, der OGAW zahlt einen Ausgabeauf- oder Rücknahmeabschlag, wenn er Anteile an anderen Organismen für gemeinsame Anlagen erwirbt oder veräußert Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt des Fonds, der unter erhältlich ist. Wertentwicklung in der Vergangenheit PARVEST BOND JPY Anteilsklasse C Praktische Informationen JPM JAPAN Die Angaben zur Wertentwicklung gelten für die thesaurierenden Anteilsklassen, für die der NIW* im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember kontinuierlich berechnet wurde. NIW=Netto-Inventarwert (Tagespreis des Teilfonds) Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Hinweis auf zukünftige Ergebnisse. Die an die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühr und die laufenden Kosten des Fonds werden bei der Berechnung der Wertentwicklung in der Vergangenheit berücksichtigt. Die Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge werden bei der Berechnung der Wertentwicklung in der Vergangenheit nicht berücksichtigt. Der Teilfonds wurde am 27. März 1990 aufgelegt. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit wird in EUR berechnet. Verwahrstelle: BNP Paribas Securities Services, Niederlassung Luxemburg. Weitere Informationen über den OGAW (Verkaufsprospekt, Jahres- und Halbjahresberichte und Abschlüsse) sind auf der Website erhältlich: oder unter der folgenden Anschrift: BNP Paribas Investment Partners Luxembourg S.A., 33 rue de Gasperich, L-5826 Hesperange; Großherzogtum Luxemburg. Weitere praktische Informationen sind auf der Website zu finden: Die Steuervorschriften im Herkunftsmitgliedstaat des OGAW können die persönliche Steuerlage des Anlegers beeinflussen. BNP Paribas Investment Partners Luxembourg kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist. Besondere Informationen im Zusammenhang mit Umbrella-Fonds (z.b. Rechte im Hinblick auf den Wechsel zwischen Teilfonds). Falls zulässig können Anleger den Umtausch ihrer sämtlichen Anteile oder eines Teils davon in Anteile eines anderen Teilfonds bzw. einer anderen Anteilskategorie bzw. klasse beantragen. Devisentransaktionen, die auf Antrag der Anleger ausgeführt werden, werden diesen in Rechnung gestellt, und es wird eine Umtauschgebühr (von bis zu 2 %) erhoben. Dieser Fonds ist im Großherzogtum Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde) reguliert. BNP Paribas Investment Partners Luxembourg S.A. ist im Großherzogtum Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 1. Juli Im letzten Abschnitt finden Sie Folgendes: den Namen der Verwahrstelle Informationen darüber, wo Sie Unterlagen und NIW erhalten eine Erklärung zu den Steuervorschriften im Herkunftsland des OGAW eine Erklärung zur Haftung der Verwaltungsgesellschaft im Hinblick auf den Inhalt des KIID Informationen über Besonderheiten von Umbrella-Fonds Informationen über Anteilsklassen Offenlegung des Herkunftslandes, der Beaufsichtigung und des Veröffentlichungsdatums des KIID

5 Fondsklassifizierung der ESMA: Die Berechnungsmethode des synthetischen Risiko- und Ertragsindikators (SRRI) ist je nach Kategorie der einzelnen Fonds unterschiedlich. Marktfonds OGAW, die nach Anlagepolitiken oder strategien verwaltet werden, deren Ziel die Widerspiegelung des Rendite- und Risikoprofils bestimmter Segmente des Kapitalmarkts ist, werden als Marktfonds betrachtet. Absolute Return-Fonds OGAW, die nach Anlagepolitiken oder strategien verwaltet werden, die eine variable Allokation des Fondsportfolios in verschiedene Vermögensklassen unter Einhaltung bestimmter Risikogrenzen vorsehen, werden als Absolute Return-Fonds betrachtet. Life Cycle-Fonds OGAW, die nach Anlagepolitiken oder strategien verwaltet werden, die bei der Annäherung an das angestrebte Fälligkeitsdatum im Laufe der Zeit eine Umschichtung ihrer Portfolioallokation von Aktien auf festverzinsliche Vermögenswerte nach vorgegebenen Regeln vorsehen, werden als Life Cycle-Fonds betrachtet. Strukturierte Fonds OGAW, die Anlegern zu bestimmten Daten auf Algorithmen basierende Auszahlungen im Zusammenhang mit der Wertentwicklung, Preisentwicklung oder anderen Bedingungen in Bezug auf Finanzaktiva, Indizes oder Referenzportfolios bieten, werden als strukturierte Fonds betrachtet. Total Return-Fonds OGAW, die nach Anlagepolitiken und/oder strategien verwaltet werden, die durch flexible Anlagen in verschiedene Klassen finanzieller Aktiva bestimmte Ertragsziele verfolgen, werden als Total Return-Fonds bezeichnet. Dieses Dokument wurde von der BNP Paribas Asset Management S.A.S. (BNPP AM)*, einem Unternehmen der BNP Paribas Investment Partners (BNPP IP)** Gruppe, erstellt und herausgegeben. Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt 1. kein Angebot zum Kauf noch eine Empfehlung zum Verkauf dar noch soll sie die Grundlage für oder eine Entscheidungshilfe sein im Zusammenhang mit Vertragsschlüssen oder der Eingehung anderweitiger Verbindlichkeiten; 2. keinerlei Anlageberatung dar. In diesem Dokument wird auf bestimmte, im Lande ihrer Auflegung zugelassene und regulierte Finanzinstrumente Bezug genommen. Es wurden in keinem Land, in dem dies erforderlich wäre, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika und gegenüber US-Bürgern (gemäß Definition der Regulation S of the United States Securities Act of 1933 ), Maßnahmen getroffen, die das öffentliche Anbieten der Finanzinstrumente erlauben würden, außer in denjenigen, welche sich aus dem jeweils aktuellsten Verkaufsprospekt, Angebotsunterlagen oder anderweitigen Informationsmaterialien, je nachdem welches davon für das jeweilige Finanzinstrument einschlägig ist, ergeben. Vor einer Investition in einem Land, in dem die betreffenden Finanzinstrumente registriert sind, sollten Investoren überprüfen, ob hinsichtlich der Zeichnung, des Erwerbs, des Besitzes oder des Verkaufs der Finanzinstrumente rechtliche Beschränkungen bestehen. Investoren, die einen Erwerb von Finanzinstrumenten erwägen, sollten sorgfältig den jüngsten Verkaufsprospekt, Angebotsunterlagen oder anderweitiges Informationsmaterial sowie die aktuellsten, verfügbaren Halbjahres- oder Jahresberichte lesen. Verkaufsprospekt, Angebotsunterlagen oder anderweitiges Informationsmaterial sind bei der lokalen BNP Paribas Investment Partners Vertretung oder der Einheit, die das jeweilige Finanzinstrument vertreibt, erhältlich. Die Meinungsäußerungen in diesem Dokument sind diejenigen von BNPP AM zum angegeben Zeitpunkt und können ohne Ankündigung geändert werden. BNPP AM ist nicht verpflichtet, die in diesem Dokument kund getanen Ansichten abzuändern oder zu aktualisieren. Investoren sollten hinsichtlich rechtlicher, bilanztechnischer und steuerlicher Beratung ihre eigenen Rechts- und Steuerberater konsultieren, um eine unabhängige, abschließende Analyse der Geeignetheit des Finanzinstruments und der Konsequenzen eines Investments durchzuführen, bevor sie investieren, sofern zulässig. Bitte berücksichtigen Sie, dass verschiedene Investments, sofern in diesem Dokument enthalten, mit verschiedenen Risikoprofilen einhergehen und es keine Zusicherung geben kann, dass eine individuelle Anlage geeignet, angemessen oder gewinnbringend für das Vermögen eines Kunden oder eines Interessenten ist. Angesichts der wirtschaftlichen Risiken und der Marktrisiken kann es keine Zusicherung geben, dass ein Finanzinstrument bestimmte Investmenterwartungen erfüllt. Erträge können unter anderem durch die Investmentstrategie oder Investmenterwartungen des Finanzinstruments sowie durch wesentliche marktwirtschaftliche und Finanzmarktbedingungen, einschließlich Zinssätze, Marktumstände und allgemeines Marktumfeld beeinträchtigt werden. Die einzelnen angewandten Investmentstrategien können signifikante Auswirkungen bezüglich der in diesem Dokument dargestellten Ergebnisse haben. Erträge der Vergangenheit sind kein Indikator für künftige Erträge und der Wert von Investitionen in ein Finanzinstrument kann sowohl fallen als auch steigen. Investoren erhalten möglicherweise ihr eingesetztes Kapital nicht zurück. In diesem Dokument gegebenenfalls dargestellte Ertragsdaten beinhalten keine Vergütungen, Kosten und Steuern, die beim Kauf oder Verkauf anfallen können. * BNP Paribas Asset Management S.A.S ist eine société par actions simplifiée nach französischem Recht mit einem Stammkapital von EUR (per 1. April 2010). Hauptsitz: 1 Boulevard Haussmann, Paris. Postanschrift: TSA 47000/75318 PARIS CEDEX 09; Telefon: Registriert im Handels- und Unternehmensregister Paris unter der Nummer B Die BNP Paribas Asset Management S.A.S. ist von der AMF (Authorité des Marchés Financiers) als Portfolio Management Gesellschaft nach französischem Recht unter der Nummer GP zugelassen. ** BNP Paribas Investment Partners ist der globale Markenname für die von der BNP Paribas Gruppe angebotenen Asset Management Aktivitäten. Die jeweiligen Asset Management Gesellschaften sind, sofern hierin näher bezeichnet, ausschließlich zu Informationszwecken angegeben und üben nicht notwendigerweise eine Geschäftstätigkeit in Ihrem Land aus. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren lokal zugelassenen Investment Partner. Juni Design BNPP IP Studio - P

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