DWS Environmental-, Social- und Governance- Richtlinien für das Portfolio-Management
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- Leopold Kästner
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1 DWS Environmental-, Social- und Governance- Richtlinien für das Portfolio-Management
2 2 / DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management Inhaltsverzeichnis 1. Leitgedanken 3 2. Vorgehensweise 4 3. Gültige Prinzipien 5 4. Geltungsgebiet 6 5. Anhang 7
3 DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management / 3 1. Leitgedanken Die DWS nimmt als aktiver Manager von Investmentfonds ihre treuhänderische Verantwortung ihren Anlegern gegenüber ernst. Die DWS ist überzeugt: Die Qualität der Unternehmensführung korreliert langfristig positiv mit der Performance an den Kapitalmärkten. Die DWS handelt im ausschließlichen Interesse ihrer Anleger und engagiert sich für die Sicherung des Anlageerfolges ihrer Kunden. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Maximierung des Anlageerfolges. Verschiedene wesentliche Aspekte tragen zu einem nachhaltigen Erfolg bei. Ein Aspekt ist die Anwendung von anerkannten ökologischen und sozialen Standards sowie guter Corporate Governance (ESG). In erster Linie berücksichtigt die DWS bei ihrer Unternehmensanalyse traditionelle Finanzkennziffern. Daneben zieht die DWS ethische sowie nichtfinanzielle Aspekte, sowohl bei der Risikoabschätzung als auch als Performancebeitrag, in Betracht, wenn dies gleichzeitig dem Anlageerfolg dient. Diese Überzeugung bekundete die DWS als Teil der Deutsche Asset Management auch schon mit der Unterzeichnung der Grundsätze für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (UN PRI) im Februar 2008.
4 4 / DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management 2. Vorgehensweise Die DWS investiert in eine große Zahl von Wertpapieren anhand umfassender Analysen, in die neben Finanzdaten auch international akzeptierte ethische Prinzipien einfließen. Besonders kritisch werden Unternehmen oder Staaten analysiert, die gravierend gegen international akzeptierte Prinzipien verstoßen. Den ESG-Rahmen bilden ethische Prinzipien gewisser Länder und Regionen (z. B. Deutschland und Europa), globale ethische Normen, aber auch einschlägige Umwelt- und soziale Standards wie UN Global Compact und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, das UN-Übereinkommen über Streumunition etc. Obgleich der wichtigste Faktor für die DWS die Steigerung des Anlageerfolges ist, misst sie bei der Integration ethischer Prinzipien der Ratifizierung internationaler Abkommen und Normen durch bestimmte Staaten wie z. B. der Bundesrepublik Deutschland eine hohe Bedeutung bei. Letztendlich werden alle Investmententscheidungen einer Einzelfallbetrachtung unterzogen, da die Einflussfaktoren komplex sind und Überlegungen zu ESG-Faktoren sich von Land zu Land, dem jeweiligen Kunden und seinen Präferenzen stark unterscheiden können. Erkennt die DWS eine schwere Verletzung eines von einem aktuell in einem Investmentfonds gehaltenen Unternehmens gegen diese ethischen Normen, kann die DWS erwägen, in einen konstruktiven Dialog mit diesem Unternehmen zu treten, um eine nachhaltige Besserung der sozialen, Umwelt- oder Governance-Bedingungen zu bewirken. Die DWS Stimmrechtsrichtlinie wird in den Fällen befolgt, in denen Stimmrechtsentscheidungen bezüglich dieses Unternehmens wahrgenommen werden. Die Art und der Umfang des Dialogs hängt vom Grad des Verstoßes und dem Stadium der Konsultationen ab: mündlich oder schriftlich mit dem Entscheidungsträger des Unternehmens oder (soweit zu lässig) öffentlich, etwa auf Hauptversammlungen und gegenüber der Presse. Unter Berücksichtigung etwaiger gesetzlicher Beschränkungen ist gegebenenfalls auch ein gemeinsames Vorgehen mit Dritten möglich. Die DWS untersucht auch die Verhältnisse von Staaten, deren Regierungen systematisch die Menschenrechte ihrer Einwohner verletzen. Die DWS arbeitet in der Aufbereitung und Analyse der Informationen auch mit externen und unabhängigen Spezialisten zusammen. Falls ein Staat solche Normen verletzt, kann die DWS in enger Abstimmung mit lokaler oder regionaler Compliance und auf Basis der Gesetze der jeweiligen Rechtsordnungen erwägen, in einen Dialog mit einem relevanten Vertreter des jeweiligen Staates zu treten. Falls mittel- bis langfristig trotz dieses Engagements keine Verbesserung feststellbar oder absehbar ist, kann die DWS als letzte Maßnahme erwägen, Unternehmen oder Staaten aus ihrem Investmentuniversum auszuschließen, aber nur insoweit, als die DWS als Treuhänder zu der Entscheidung gelangt, dass dies im besten Sinne der Anleger ist. Eine solche Entscheidung wird von den Leitern des Aktienund/oder Rentenfondsmanagements der DWS getroffen. Der Chief Investment Officer (CIO) und/oder die Leiter der relevanten Geschäftsbereiche können zwecks Berücksichtigung von ESG-Aspekten angemessene Kontrollen einführen, wobei die endgültige Investmentverantwortung gegebenenfalls mit Genehmigung des jeweiligen CIO und/oder Chief Operating Officer (COO) beim Portfoliomanager liegt. Das wichtigste Entscheidungskriterium für einen Portfoliomanager bei einer Investmententscheidung sind die finanziellen Rahmendaten. Gleichwohl wird der Portfoliomanager auch ESG-Aspekte berücksichtigen, wenn diese zwingend sind, um im besten Interesse des Anlegers zu handeln. Die DWS wird dabei auch mögliche Reputationsrisiken und -auswirkungen aus ESG-Faktoren für potenzielle Kunden berücksichtigen. Reputationsrisiken, die sich aus einem Investment für die DWS, Deutsche Asset Management oder die Deutsche Bank AG ergeben, bleiben außer Betracht. Die DWS benachrichtigt gegebenenfalls Unternehmen bezüglich ESG-relevanter Entscheidungen und bittet sie, maßgebliche Änderungen in ihrer Unternehmensausrichtung mitzuteilen. Entscheidungen zu ESG-relevanten Unternehmen werden regelmäßig überprüft. Darüber hinaus gibt es aktuell oder zukünftig Fonds, bei denen eine ESG-Strategie integraler Bestandteil ist. Bei diesen Fonds hat der Portfoliomanager keinen Ermessensspielraum, in Unternehmen oder Staaten zu investieren, die gravierend gegen ESG-Normen verstoßen und als ESG-relevant eingestuft sind. Alle Veröffentlichungen bzw. Verlautbarungen an die Presse müssen auf Basis der DWS Richtlinien und Verfahren erfolgen. Die DWS wird bei grundsätzlichen ESG-Fragen zusätzlich von dem externen ESG Advisory Panel unterstützt. Mitglieder sind internationale ESG-Experten aus Wissenschaft und nachhaltigem Investment verbundenen Gruppen.
5 DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management / 5 3. Gültige Prinzipien Maßgebliche Grundlagen für die DWS sind u. a. die United- Nations-Global-Compact-Prinzipien und sofern anwendbar die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (jeweils s. Anhang), aber auch die UN-Konvention über Streumunition. Die UN-Global-Compact-Prinzipien fordern Unternehmen auf, sich für eine soziale und ökologische Gestaltung der globalen Wirtschaftsordnung einzusetzen. Die UN-Global- Compact-Prinzipien sind mit über unterzeichnenden Unternehmen in mehr als 135 Staaten die weltweit größte und anerkannteste Initiative. In zehn Punkten fordert sie Unternehmen auf, grundlegende Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, der Umwelt und zur Vermeidung von Korruption einzuhalten. Die DWS setzt sich aktiv bei den Unternehmen für die unternehmerische Selbstverpflichtung ein, die UN-Global-Compact-Prinzipien anzuerkennen und zu erfüllen. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen konkretisieren zudem den Verhaltenskodex für Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern. Die G8-Staaten haben seit 2007 die Förderung dieser Prinzipien für die Unternehmensführung in ihren Fokus gestellt. Für die Beachtung dieser Standards als Teil guter Unternehmensführung setzt sich die DWS ebenfalls ein. Die internationale Konvention über Streumunition ist ein am 1. August 2010 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag über ein Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von Streumunition. Bisher wurde das Abkommen durch 111 Staaten ratifiziert oder unterschrieben. Auf Basis der im Anhang beschriebenen Prinzipien achten wir besonders auf: Soziales: > Allgemeine Menschenrechte > Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit > Nicht-Diskriminierungsgebot > Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit > Arbeitsgesundheit und -sicherheit > Faire Bedingungen am Arbeitsplatz sowie angemessene Entlohnung Ökologie: > Bewahrung von Fauna & Flora > Schonung von natürlichen Ressourcen, Atmosphäre und Gewässern > Begrenzung von Landabtragung und des Klimawandels > Vermeidung der Beeinträchtigung von Ökosystemen und des Verlusts von Biodiversität Die DWS untersucht daher insbesondere folgende Unternehmensaktivitäten: Bergbau und Chemie, Förderung und Anwendung fossiler Energien, Land- und Forstwirtschaft, Fischfang, Tierhaltung und -versuche sowie Dammbau. Governance: Die DWS hat eigene Prinzipien guter Unternehmensführung entwickelt, die international gültige Standards wie die der ICGN Corporate Governance Principles und des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgreifen und auch das Global-Compact-Prinzip der Korruptionsbekämpfung ein schließen. Sie sind in der DWS Stimmrechtsrichtlinie niedergelegt. Streumunition: Die DWS wird sich bei von ihr gemanagten Fonds bemühen, Unternehmen, die geächtete Produkte wie Streumunition und geächtete Landminen herstellen (siehe auch unter 2.), zu identifizieren und wird generell nicht in solche Unternehmen investieren, es sei denn, zwingende Gründe sprechen für ein Investment. Sollte die Absicht bestehen, von diesem Grundsatz abzuweichen, bedarf das Investment einer Einwilligung seitens der Leiter des Aktien- und/oder Rentenfondsmanagements der DWS.
6 6 / DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management 4. Geltungsgebiet Diese Richtlinie gilt für DWS Investmentfonds und Konten inklusive DWS Fonds und Konten, deren Fondsmanagement intern an andere Rechtseinheiten delegiert ist. Liegt das Fondsmanagement im Ermessen eines externen Beraters, dann kann die DWS diesen Berater über die DWS Richtlinien in Kenntnis setzen. Die DWS wird sukzessive externe Berater ansprechen, um ESG-Kriterien in den jeweiligen Vertrag aufzunehmen. Grundsätzlich steht es jedoch im ausschließlichen Ermessen des externen Beraters, ob er ESG- Aspekte bei der Investmententscheidung mitberücksichtigt.
7 DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management / 7 5. Anhang Die UN-Global-Compact-Prinzipien: Menschenrechte > Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten sowie > Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Arbeitsnormen > Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für > Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, > Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und > Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten. Umweltschutz > Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen, > Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und > Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern. Korruptionsbekämpfung > Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Allgemeine Grundsätze: Die Unternehmen sollten der erklärten Politik der Länder, in denen sie tätig sind, voll Rechnung tragen und auch die Meinungen der anderen Unternehmensbeteiligten in Betracht ziehen. Die Unternehmen sollten in dieser Hinsicht: 1. einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt im Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Entwicklung leisten; 2. die Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen respektieren, im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen und Engagements der Regierung des Gastlands; 3. den lokalen Kapazitätsaufbau durch eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen örtlichen Gemeinwesen einschließlich Vertretern der lokalen Wirtschaft fördern und gleichzeitig die Expansion der Aktivitäten des Unternehmens auf den Inlands- und Auslandsmärkten gemäß dem Prinzip solider Geschäftspraktiken fördern; 4. die Humankapitalbildung fördern, namentlich durch Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Erleichterung von Aus- und Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer; 5. davon absehen, sich um Ausnahmeregelungen zu bemühen bzw. Ausnahmen zu akzeptieren, die nicht in den Gesetzen oder Vorschriften über Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsmarkt, Besteuerung, finanzielle Anreize oder sonstige Bereiche vorgesehen sind; 6. gute Corporate-Governance-Grundsätze unterstützen und für deren Beachtung sorgen sowie empfehlenswerte Corporate-Governance-Praktiken entwickeln und anwenden;
8 8 / DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management 7. wirksame Selbstregulierungspraktiken und Managementsysteme konzipieren und anwenden, die ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Unternehmen und der Gesellschaft der Gastländer begünstigen; 8. dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmer umfassend über die jeweilige Unternehmenspolitik unterrichtet sind, und sich daran halten, indem sie sie hinreichend, auch im Rahmen von Schulungsprogrammen, über diese Politik informieren; 9. von diskriminierenden oder Disziplinarmaßnahmen gegenüber Arbeitnehmern absehen, die dem Management oder gegebenenfalls den zuständigen Behörden in gutem Glauben Praktiken melden, die gegen das geltende Recht, die Leitsätze oder die Unternehmenspolitik verstoßen; 10. ihre Geschäftspartner, einschließlich Zulieferfirmen und Unterauftragnehmern, wo praktikabel, zur Anwendung von Grundsätzen der Unternehmensführung ermutigen, die im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen stehen; 11. sich jeder ungebührlichen Einmischung in die Politik des Gaststaats enthalten. UN-Konvention über Streumunition
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